Checkliste Schienenbahnen Hilfestellung zur Antragstellung im Antragsjahr 2016 Für die Antragstellung nach §§ 65 I oder i. V. m. 65 III und IV EEG 2014 sind die hier aufgeführten Unterlagen über das ELAN-K2-Portal beim BAFA einzureichen. Fettgedruckte Unterlagen und Angaben müssen dabei zwingend bis zum Ende der materiellen Ausschlussfrist, die für das Begrenzungsjahr 2017 am 30. Juni 2016 (bei Anträgen von Schienenbahnen nach § 65 III bis V EEG 2014 am 30. September 2016) endet, vorliegen. Weitergehende Informationen zu den Dokumenten erhalten Sie in den Merkblättern. Die Verantwortung für die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen liegt ausschließlich beim Antragsteller. Achtung! Seit dem Antragsjahr 2015 muss der Antrag elektronisch über das vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eingerichtete Portal gestellt werden, § 66 II S. 1 EEG 2014. Alle Dokumente sind damit nur in elektronischer Form einzureichen. 1. Anspruchsvoraussetzungen Vorliegen einer Schienenbahn gemäß § 5 Nr. 28 EEG 2014 (siehe I.2. im Merkblatt) Mindestens 2 Gigawattstunden für den Fahrbetrieb im Schienenbahnverkehr selbst verbrauchter Strom (unter Ausschluss der rückgespeisten Energie) im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr (siehe II.1., 2. und 3. im Merkblatt) bzw. für das Prognosejahr (siehe V. im Merkblatt) Hierbei ist es unerheblich, ob die selbst verbrauchte Fahrstrommenge der Regelverantwortung von Übertragungsnetzbetreibern unterlag oder nicht. 2. fristrelevante Dokumente (Frist für Anträge für das Begrenzungsjahr 2017: 30. Juni 2016; bei Anträgen von Schienenbahnen nach § 65 III bis V EEG 2014 30. September 2016) Vollständig ausgefüllter und über das ELAN-K2-Portal abgesendeter Antrag Prüfungsvermerk eines Wirtschaftsprüfers oder vereidigten Buchprüfers über die im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr an der betreffenden Abnahmestelle selbst verbrauchte Fahrstrommenge (§ 65 I EEG 2014) bzw. Prognosemenge (§ 65 III bzw. IV EEG 2014) bzw. eventuell Mischformen (jeweils die der Regelverantwortung von Übertragungsnetzbetreibern unterliegenden und nicht unterliegenden Fahrstrommengen). Zusätzlich muss aus dem Prüfungsvermerk die bezogene bzw. selbst erzeugte Gesamtstrommenge und die rückgespeisten bzw. weitergeleiteten Strommengen hervorgehen (siehe III.2. im Merkblatt) Der Prüfungsvermerk ist nach dem Prüfungsstandard IDWE PS 970 n. F. in Verbindung mit dem IDW PH 9.970.14 zu erstellen und mit den Anlagen bis zum Ende der Ausschlussfrist ausschließlich in Form eines PDF-Dokuments im ELAN-K2-Portal hochzuladen. Das PDF-Dokument ist mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 2 Signaturgesetz zu versehen. Die Zusendung des Originals ist nicht mehr erforderlich und kann auch nicht mehr akzeptiert werden. Weitere Einzelheiten zur Signatur entnehmen Sie bitte dem Merkblatt für Schienenbahnen (Seite 13). 3. Zusätzlich sind zu jedem Antrag für die Prüfung der Ist-Strommengen einzureichen unterschriebene Erklärung des Antragstellers Bitte drucken Sie die persönliche Erklärung am Ende des elektronischen Verfahrens aus, unterschreiben diese rechtsverbindlich und laden sie als PDF-Dokument im ELAN-K2-Portal hoch. Die Zusendung des Originals ist nicht mehr erforderlich. Sämtliche Stromlieferverträge für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr Für alle an der Abnahmestelle / an den Verbrauchsstellen bezogenen und selbst verbrauchten Fahrstrommengen (siehe III.2 im Merkblatt). Stromrechnungen für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr Für alle an der Abnahmestelle / an den Verbrauchsstellen bezogenen und selbst verbrauchten Fahrstrommengen. Aus den Rechnungen müssen die Fahrstromeigenschaft des bezogenen und selbst verbrauchten Stroms (z.B. ermäßigter Stromsteuersatz) und evtl. rückgespeiste Strommengen hervorgehen (siehe III.2 im Merkblatt). Hinweis: Diese Checkliste stellt nur eine Gedankenstütze für die einzureichenden Unterlagen dar. Wir empfehlen grundsätzlich das komplette Merkblatt zu lesen. Impressum Herausgeber Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Leitungsstab Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Frankfurter Str. 29 - 35 65760 Eschborn http://www.bafa.de/ Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist mit dem audit berufundfamilie für seine familienfreundliche Personalpolitik ausgezeichnet worden. Das Zertifikat wird von der berufundfamilie GmbH, einer Initiative der Gemeinnützigen HertieStiftung, verliehen. Referat: 524 E-Mail: [email protected] Tel.: Fax: +49(0)6196 908-1666 +49(0)6196 908-1550 Stand 09.05.2016 Bildnachweis Diese Druckschrift wird im Rahmen des Leitungsstabs "Presse- und Öffentlichkeitsarbeit " des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle herausgegeben. Sie wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt.
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