Anerkennung außerschulischer Bildungsangebote

AUTONOME PROVINZ
BOZEN - SÜDTIROL
Deutschsprachiger Schulsprengel
PROVINCIA AUTONOMA
DI BOLZANO - ALTO ADIGE
Istituto comprensivo in lingua tedesca
TERLAN – TERLANO
39018 Terlan/Terlano, Hauptstraße / Via Principale 7
 MS 0471/257255 / GS 0471/257160
 MS 0471/257194 / GS 0471/256073
Str. Nr. /Cod. fisc.: 94077010216
E-mail:[email protected]
Anerkennung außerschulischer Bildungsangebote - Sport
1. Allgemeine Bestimmungen:
 Die Freistellung vom Unterricht für anerkannte Bildungstätigkeiten betrifft der der Schule vorbehaltenen Pflichtquote mit Wahlmöglichkeit
o in der Grundschule 19 Donnerstagnachmittage
o in der Mittelschule die Donnerstagnachmittage im 2. Halbjahr.
 Die Schüler/innen werden für maximal 34 Stunden entweder für den
Bereich Musik oder für den Bereich Sport vom Unterricht befreit.
 Das Bildungsangebot umfasst im Zeitraum vom 1. September bis 15.
Juni die Mindestanzahl von 34 Stunden (in der Musikschule Einheiten).
 Der regelmäßige Besuch der Angebote ist verpflichtend.
 Die außerschulischen Bildungsträger führen eine Anwesenheitsliste und
übermitteln dem Schulsprengel Terlan die Bescheinigung über den regelmäßigen Besuch der anerkannten Tätigkeit.
 Die Träger sind verpflichtet, dem Schulsprengel Terlan den unregelmäßigen Besuch oder eine Unterbrechung der Tätigkeit sofort zu melden.
 Bei Unregelmäßigkeiten kann die Freistellung allzeit widerrufen oder für
das folgende Schuljahr abgelehnt werden.
 Durch die Anerkennung der außerschulischen Bildungsangebote entstehen dem Schulsprengel Terlan und der öffentlichen Hand keine zusätzlichen Kosten.
 Der Schulsprengel Terlan haftet in keiner Weise bei Unfällen beim Besuch
der Angebote der akkreditierten Bildungsträger.
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2. Qualitätskriterien:
 Übereinstimmung der Bildungstätigkeit mit dem allgemeinen Bildungsauftrag der Unterstufe, den Rahmenrichtlinien des Landes und dem
Schulprogramm des Schulsprengels Terlan.
 Organisierte, regelmäßige Tätigkeit mit genau definierter Zielsetzung.
 Klarheit und Transparenz über den Bildungsträger hinsichtlich Rechtsstatus und Organisationsform.
 Transparenz über die Leiterinnen und Leiter der außerschulischen Bildungstätigkeiten und deren Qualifikation.
 Mehrjährige Tätigkeit im entsprechenden Bildungsbereich.
 Die Tätigkeit des Vereins ist nicht gewinnorientiert.
3. Organisatorische Bestimmungen:
 Die Anträge um Akkreditierung müssen innerhalb 31. Mai eines jeden
Jahres beim Schulsprengel Terlan eingereicht werden.
 Der Schulrat des Schulsprengels Terlan begutachtet und genehmigt die
Gesuche um Aufnahme in das Schulregister der akkreditierten Bildungsträger.
 Die Akkreditierung gilt bis auf Widerruf des Schulsprengels Terlan oder
des Antragstellers.
 Die Eltern stellen den Antrag um Freistellung innerhalb 30. September
eines jeden Jahres.
 Der Schulsprengel Terlan stellt den Antragstellern und den Eltern die
notwendigen Formulare zur Verfügung.
 Bestimmungen, Kriterien und Formulare werden auf der Homepage des
Schulsprengels Terlan veröffentlicht.
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