AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL Deutschsprachiger Schulsprengel PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE Istituto comprensivo in lingua tedesca TERLAN – TERLANO 39018 Terlan/Terlano, Hauptstraße / Via Principale 7 MS 0471/257255 / GS 0471/257160 MS 0471/257194 / GS 0471/256073 Str. Nr. /Cod. fisc.: 94077010216 E-mail:[email protected] Anerkennung außerschulischer Bildungsangebote - Sport 1. Allgemeine Bestimmungen: Die Freistellung vom Unterricht für anerkannte Bildungstätigkeiten betrifft der der Schule vorbehaltenen Pflichtquote mit Wahlmöglichkeit o in der Grundschule 19 Donnerstagnachmittage o in der Mittelschule die Donnerstagnachmittage im 2. Halbjahr. Die Schüler/innen werden für maximal 34 Stunden entweder für den Bereich Musik oder für den Bereich Sport vom Unterricht befreit. Das Bildungsangebot umfasst im Zeitraum vom 1. September bis 15. Juni die Mindestanzahl von 34 Stunden (in der Musikschule Einheiten). Der regelmäßige Besuch der Angebote ist verpflichtend. Die außerschulischen Bildungsträger führen eine Anwesenheitsliste und übermitteln dem Schulsprengel Terlan die Bescheinigung über den regelmäßigen Besuch der anerkannten Tätigkeit. Die Träger sind verpflichtet, dem Schulsprengel Terlan den unregelmäßigen Besuch oder eine Unterbrechung der Tätigkeit sofort zu melden. Bei Unregelmäßigkeiten kann die Freistellung allzeit widerrufen oder für das folgende Schuljahr abgelehnt werden. Durch die Anerkennung der außerschulischen Bildungsangebote entstehen dem Schulsprengel Terlan und der öffentlichen Hand keine zusätzlichen Kosten. Der Schulsprengel Terlan haftet in keiner Weise bei Unfällen beim Besuch der Angebote der akkreditierten Bildungsträger. 1 2. Qualitätskriterien: Übereinstimmung der Bildungstätigkeit mit dem allgemeinen Bildungsauftrag der Unterstufe, den Rahmenrichtlinien des Landes und dem Schulprogramm des Schulsprengels Terlan. Organisierte, regelmäßige Tätigkeit mit genau definierter Zielsetzung. Klarheit und Transparenz über den Bildungsträger hinsichtlich Rechtsstatus und Organisationsform. Transparenz über die Leiterinnen und Leiter der außerschulischen Bildungstätigkeiten und deren Qualifikation. Mehrjährige Tätigkeit im entsprechenden Bildungsbereich. Die Tätigkeit des Vereins ist nicht gewinnorientiert. 3. Organisatorische Bestimmungen: Die Anträge um Akkreditierung müssen innerhalb 31. Mai eines jeden Jahres beim Schulsprengel Terlan eingereicht werden. Der Schulrat des Schulsprengels Terlan begutachtet und genehmigt die Gesuche um Aufnahme in das Schulregister der akkreditierten Bildungsträger. Die Akkreditierung gilt bis auf Widerruf des Schulsprengels Terlan oder des Antragstellers. Die Eltern stellen den Antrag um Freistellung innerhalb 30. September eines jeden Jahres. Der Schulsprengel Terlan stellt den Antragstellern und den Eltern die notwendigen Formulare zur Verfügung. Bestimmungen, Kriterien und Formulare werden auf der Homepage des Schulsprengels Terlan veröffentlicht. 2
© Copyright 2024 ExpyDoc