„Regionaldienst Schwerin“ der Abteilung Pflanzenschutzdienst

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz
Stellenausschreibung
Beim Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern ist im Dezernat „Regionaldienst Schwerin“ der Abteilung Pflanzenschutzdienst zum nächstmöglichen Zeitpunkt, befristet bis zum 31. Dezember
2019, der Dienstposten einer/eines
Sachbearbeiterin/Sachbearbeiters für Schaderregerüberwachung
zu besetzen.
Der Dienstort ist Schwerin. Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40
Stunden.
Die Stelle gehört zum Kernbereich des Hauses und wäre insofern dauerhaft zu besetzen. Aufgrund haushaltstechnischer Belange kann die Stelle jedoch zunächst nur
befristet vergeben werden.
Aufgabengebiet:
1. Durchführung der Schaderregerüberwachung
 Feststellen der regionalen Befallssituation von Schadorganismen in allen
landwirtschaftlich relevanten Kulturen im Inspektionsgebiet
 Determinieren von Unkräutern, -gräsern, Schaderregern und
nicht parasitären Schäden auf dem Feld bzw. im Labor
 Bonitur des Befalls nach Richtlinien der European and Mediterranean Plant Protection Organization (EPPO)
 Rechnen von Prognosemodellen
 Bewertung der phytosanitären Situation im Inspektionsgebiet für alle relevanten Kulturen
 Einschätzen der phänologischen Entwicklung der landwirtschaftlichen Kulturen
 Bewerten des allgemeinen Zustands der Kulturen
 Bewerten der erhobenen Daten sowie der Ergebnisse der Prognosemodelle in Relation zu bestehenden Bekämpfungsrichtwerten
 Betrachtung aggregierter Krankheitskomplexe
 Festlegen der Behandlungsnotwendigkeit in den einzelnen Indikationen
 Bearbeitung phytopathologischer Schadfälle in der Landwirtschaft
 Schadfälle, die durch selten auftretende und neue Schaderreger,
pflanzenschutzmittelresistente Schädlinge und Krankheiten oder
Fehlanwendungen beeinflusst sind
 bei Schadensmeldungen durch Vor-Ort-Begutachtung
 eigene Befunderstellung, ggf. Entnahme von Pflanzen- und/oder
Bodenproben zur Ursachenaufklärung durch Untersuchungen im
eigenen Labor oder in Rückstand- oder Resistenzlaboren
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2. Prävention, Schulung, Aufklärung zum Pflanzenschutzgesetz
 Zuarbeit zu Hinweisen und Warnungen im Pflanzenschutzdienst für den
Regionalbereich
 Beratung zum notwendigen Maß an chemischem Pflanzenschutz im Beratungsgebiet
3. Pflanzengesundheitskontrolle
 Durchführen der Pflanzenpasskontrollen in pflanzenpasspflichtigen Betrieben auf Einhaltung der Dokumentationspflichte
 Durchführen von Monitorings zum Auftreten von Quarantäneorganismen
Anforderungen:
 abgeschlossenes Studium der Agrarwissenschaften als Agraringenieur (FH) oder als Bachelor of Science
 möglichst Spezialisierung auf dem Gebiet Pflanzenschutz
 sicherer Umgang mit Standardsoftware
 Engagement, eigenständiges Arbeiten und Bereitschaft zur Teamarbeit
 Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung
 gute körperliche Konstitution
 Fahrerlaubnis Klasse B
 sichere Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Der Dienstposten ist nach der Entgeltgruppe 10 TV-L bewertet.
Der Dienstposten ist teilzeitfähig.
Die Landesregierung ist bestrebt, den Anteil der Frauen in allen Teilen der Landesverwaltung, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, zu erhöhen. Entsprechend qualifizierte Frauen werden ausdrücklich aufgefordert, sich auf die ausgeschriebene
Stelle zu bewerben.
Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt
berücksichtigt.
Für Rückfragen in fachlichen Angelegenheiten steht Ihnen der Dezernatsleiter Herr
Hahn, Tel. 0385/55570215, in personalrechtlichen Angelegenheiten Frau Fischer,
Tel. 0381/4035-121, zur Verfügung.
Ihre vollständigen aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (geeignete Nachweise
zu Qualifikationen; Kompetenzen und ein aktuelles sowie ggf. vorhandene weitere
Arbeitszeugnisse) richten Sie bitte bis zum 31. Mai 2016 an das
Landesamt für Landwirtschaft,
Lebensmittelsicherheit und Fischerei
- Personaldezernat Kenn-Nr.: SB 450
Thierfelderstraße 18
18059 Rostock.
Ihre Bewerbung können Sie auch per Email unter [email protected] einreichen.
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Auf dem Postweg eingesandte Bewerbungsunterlagen werden nur gegen einen
adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag zurückgesandt.
Ihre Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Verfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können nicht erstattet werden.
Rostock, den 10.05.2016
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