Kommission legt Vorschlag für einen besseren Schutz

Europäische Kommission - Factsheet
Kommission legt Vorschlag für einen besseren Schutz der Arbeitnehmer vor
krebserzeugenden Chemikalien vor
Brüssel, 13. Mai 2016
Krebs ist mit einem Anteil von 53 % die häufigste arbeitsbedingte Todesursache in der EU
und stellt daher das größte Gesundheitsrisiko für Arbeitnehmer in der Europäischen Union
dar.
Wie sind die Arbeitnehmer derzeit im EU-Recht geschützt?
Die Grundsätze der EU für den Schutz der Arbeitnehmer vor Karzinogenen finden sich in der
Rahmenrichtlinie 89/391/EWG über den Arbeitsschutz und in den Richtlinien, die sich mit besonderen
chemischen Gefährdungen befassen, vor allem der Richtlinie über chemische Arbeitsstoffe und der
Richtlinie über Karzinogene und Mutagene (KM-Richtlinie).
Gemäß dem Arbeitsschutzrahmen müssen Risiken für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer
beseitigt oder auf ein Mindestmaß verringert werden. Die KM-Richtlinie enthält eine Reihe konkreter
und gezielter Bestimmungen über chemische Karzinogene.
Die Arbeitgeber müssen die mit der Exposition gegenüber bestimmten Karzinogenen und Mutagenen
verbundenen Risiken für Arbeitnehmer ermitteln und bewerten und die Exposition im Falle von Risiken
vermeiden. Nach Möglichkeit ist der karzinoge Stoff durch eine weniger gefährliche Alternative zu
ersetzen, andernfalls müssen krebserzeugende Stoffe, soweit dies technisch möglich ist, in einem
geschlossenen System hergestellt und verwendet werden, um eine Exposition der Arbeitnehmer zu
vermeiden. Ist auch dies nicht möglich, muss die Exposition der Arbeitnehmer so gering wie möglich
gehalten werden.
Wenn bei einigen Karzinogenen die Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) auf nationaler Ebene fehlen oder zu
hoch sind, sind die Arbeitnehmer in der EU unzureichend geschützt und es entstehen Nachteile für den
Binnenmarkt. Dies führt dazu, dass Unternehmen mit Sitz in Mitgliedstaaten mit einem niedrigeren
Schutzniveau (keine oder höhere AGW, sodass eine größere Exposition der Arbeitnehmer möglich ist)
daraus einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil ziehen können. Unterschiedliche nationale AGW
schaffen Unsicherheit im Hinblick auf geeignete Risikomanagementnormen.
Allgemeiner betrachtet sorgen AGW deshalb für mehr Kohärenz, da sie für alle Akteure gleiche
Ausgangsbedingungen und für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Durchsetzungsbehörden gemeinsame
Ziele schaffen. Mit dem Vorschlag würde somit ein effizienteres System für den Gesundheitsschutz der
Arbeitnehmer im Binnenmarkt entstehen.
Nach der KM-Richtlinie können Mitgliedstaaten strengere Grenzwerte festlegen als die EU, was dem
angestrebten Ziel der Richtlinie, die Exposition zu verringern, entspricht.
Welche Änderungen der Richtlinie über Karzinogene und Mutagene schlägt die Kommission
vor?
Gestützt auf die Beiträge von Wissenschaftlern, Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Vertretern der
Mitgliedstaaten und Arbeitsaufsichtsbeamten hat die Kommission Grenzwerte für 13 der im
Konsultationsprozess ermittelten vorrangigen chemischen Arbeitsstoffe vorgeschlagen. Für die
verbleibenden Stoffe müssen noch Untersuchungen durchgeführt werden; ein Vorschlag über
Grenzwerte soll bis Ende 2016 vorgelegt werden.
Tabelle 1. Branchen, verursachte Krebsarten und geschätzte Expositionsgrenzwerte für 13
in der Prüfung befindliche chemische Arbeitsstoffe
Verursachte Zahl der
Vorgeschla
Krebsarten/a exponier
Chemische
gene AGW Relevante Branchen
ndere
ten
Arbeitsstoffe
Erkrankunge Arbeitne
n
hmer
1,2Herstellung von Chemikalien;
Lymphopoetisc
485Epoxypropan 2,4 mg/m3 synthetische Schmiermittel,
her Krebs,
1 500
Chemikalien für Ölfeldbohrungen;
hämatopoetisc
Polyurethansysteme.
her Krebs,
erhöhtes
Leukämierisiko
Lymphohämatopoetischer
27 600
Krebs
Herstellung von
2,2 mg/m3 Mineralölerzeugnissen, Herstellung
von Gummiwaren
Herstellung chemischer Grundstoffe,
2-Nitropropan
Herstellung von Luft- und
18 mg/m3
Lebertumore
51 400
Raumfahrzeugen (nachgelagerte
Verwendung)
Herstellung von Chemikalien und
chemischen Erzeugnissen, Bildung,
Acrylamid
Forschung und Entwicklung, sonstige Bauchspeicheld
0,1 mg/m3
54 100
Geschäftstätigkeiten, Gesundheitsrüsenkrebs
und Sozialwesen, öffentliche
Verwaltung und Verteidigung.
Herstellung von Chemikalien und
verwandten Erzeugnissen;
Bromethylen
Herstellung von Gummi und
4,4 mg/m3
Leberkrebs
k. A.
Kunststoffen; Leder und
Lederherstellung; Herstellung von
Metallen für den Großhandel
Erzeugung und Nutzung
chromhaltiger Pigmente,
Anstrichfarben und
Metall(umwandlungs)beschichtungen.
Lungenkrebs
Chrom(VI)Im Falle der nachgelagerten
0,025
mg/m
und
Verbindungen
Verwendung können
916 000
3
Nasennebenhö
Chromverbindungen, einschließlich
hlenkrebs
Barium-, Zink- und Calciumchromat,
als Basisprimer und Deckschichten in
der Luft- und Raumfahrtbranche
genutzt werden.
Gewinnung von Erdöl und Erdgas;
Erbringung von Dienstleistungen bei
der Erdöl- und Erdgasförderung;
Herstellung von Nahrungsmitteln,
Textilien, Chemikalien, chemischen
Erzeugnissen, medizinischen,
Ethylenoxid
1,8 mg/m3 feinmechanischen und optischen
Leukämie
15 600
Instrumenten sowie Uhren.
Sterilisierung in Krankenhäusern und
in der Industrie; F&E, öffentliche
Verwaltung und Verteidigung;
Bildungswesen; Gesundheits- und
Sozialwesen
Nasennebenhö
Holzverarbeitende Industrie,
hlenkrebs und 3 333 00
Hartholzstäube 3 mg/m3
möbelherstellende Branchen und Bau Nasenrachenkr 0
ebs
Chemische Treibmittel;
Hydrazin
0,013 mg/m
Lungen- und
2 124 00
landwirtschaftliche Pestizide;
3
Darmkrebs
0
Wasseraufbereitung
Herstellung von Chemikalien,
chemischen Erzeugnissen und
Kunstfasern; Herstellung von
o-Toluidin
(0,5 mg/m³
Gummiwaren; Forschung und
Blasenkrebs
5 500
)
Entwicklung; öffentliche Verwaltung
und Verteidigung; Bildungswesen;
Gesundheits- und Sozialwesen
Bergbau, Glasherstellung,
Lungenkrebs, 5 300 00
Quarzfeinstaub 0,1 mg/m3
Baugewerbe sowie Sektoren der
Silikose
0
1,3-Butadien
Strom-, Gas-, Dampf- und
Heißwasserversorgung
Feuerfeste
0,3 f/ml
Keramikfasern
VinylchloridMonomer
(VCM)
Fertigungsindustrie
(Faserherstellung, Fertigstellung,
Installation, Entfernen, Montage,
Mischen/Formen)
Beeinträchtigu
ng der
Atemwege,
Haut- und
10 000
Augenreizung;
möglicherweise
Lungenkarzino
me
Herstellung von Chemikalien und
Angiosarkom,
2,6 mg/m3 chemischen Erzeugnissen (VCM- und hepatozelluläre 15 000
PVC-Herstellung)
Karzinome
Die Einführung dieser Grenzwerte gäbe den Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Durchsetzungsbehörden
eine objektive Handhabe, mit der sie dafür sorgen könnten, dass die allgemeinen Grundsätze der
Richtlinie befolgt werden. Dies sollte zu einer geringeren Exposition gegenüber den genannten
vorrangigen Karzinogenen führen, wodurch bei den Arbeitnehmern arbeitsbedingte Krebserkrankungen
zurückgehen dürften.
Was ist der Nutzen des Vorschlags?
Es wird davon ausgegangen, dass mit der Einführung der vorgeschlagenen Grenzwerte in den
kommenden 50 Jahren etwa 100 000 Todesfälle vermieden werden können. Die meisten Todesfälle
würden bei den folgenden chemischen Arbeitsstoffen vermieden: Quarzfeinstaub (98 670), Chrom (VI)
(1670) und feuerfeste Keramikfasern (50).
Zwischen der Exposition gegenüber einem Karzinogen und dem Ausbruch der Krankheit können
allerdings bis zu 50 Jahre vergehen. Die Schätzung gründet daher auf einer Reihe von Annahmen in
Bezug auf Expositionsprojektionen, Produktionsverfahren und medizinische Kenntnisse.
Welchen Nutzen hat der Vorschlag für die Arbeitnehmer?
In erster Linie würden die Arbeitnehmer und ihre Familien weniger Leid durch Krebserkrankungen
erfahren und weniger Lebensqualität einbüßen. Mit dem Vorschlag würden für die Betroffenen und die
sie versorgenden Personen auch Pflegekosten, Einkommensausfälle und sonstige Kosten vermieden.
Außerdem würde die Einführung der vorgeschlagenen Grenzwerte den gesetzlichen Schutz der von
Exposition betroffenen Arbeitnehmer verbessern.
Welchen Nutzen hat der Vorschlag für die Unternehmen?
Den Unternehmen erspart der Vorschlag Kosten, die arbeitsbedingte Krebserkrankungen bei ihrer
Produktivität durch den Verlust von Arbeitskräften und die Suche nach neuen Arbeitskräften und deren
Schulung verursachen würden.
EU-Grenzwerte wären zudem ein Maßstab für die Einhaltung der Vorschriften, würden durch EU-weite
Mindestnormen zu gleichen Ausgangsbedingungen beitragen und für mehr Klarheit in der Frage sorgen,
wie die Exposition in den Mitgliedstaaten kontrolliert werden sollte. Auf dem Weg zu einem vertieften
und faireren Binnenmarkt sind diese Aspekte entscheidend.
Welchen Nutzen hat der Vorschlag für die Mitgliedstaaten?
Für die Mitgliedstaaten bringt der Vorschlag Einsparungen bei den Ausgaben für Behandlungen und
Rehabilitation mit sich, bei den Leistungen für Erwerbsunfähigkeit und frühzeitigen Ruhestand sowie
bei den Entschädigungszahlungen für anerkannte Berufskrankheiten. Es würden auch weniger
Verwaltungs- und Gerichtskosten im Zusammenhang mit Leistungsanträgen und der Bearbeitung
anerkannter Fälle entstehen.
Wie wurden die Sozialpartner konsultiert?
- Die Sozialpartner wurden im Rahmen einer rechtlich vorgeschriebenen zweistufigen Anhörung
konsultiert. Die Ergebnisse der Anhörung der Sozialpartner sind in die Vorarbeiten der Kommission
eingeflossen. Dazu gehörten die Beiträge des Beratenden Ausschusses für Sicherheit und
Gesundheit am Arbeitsplatz ACSH, der den Sozialpartnern und den Mitgliedstaaten einen Rahmen
bot, Stellung zu den im Zuge der gegenwärtigen Initiative vorgeschlagenen Grenzwerte zu
nehmen.
- Sie befürworteten die Einbeziehung weiterer sogenannter verfahrensbedingter Stoffe in den
Geltungsbereich der Richtlinie sowie die Überarbeitung bestehender und die Einführung neuer AGW
unter Berücksichtigung der verfügbaren wissenschaftlichen Daten.
ANHANG – Bestehende nationale Arbeitsplatzgrenzwerte und der Zahl der Arbeitnehmer, die
in den einzelnen Mitgliedstaaten Quarzfeinstaub, Hartholzstäuben und Chrom ausgesetzt
sind
Chrom VI
Abbildung 1 – Chrom VI – Aktuelle nationale Arbeitsplatzgrenzwerte vs. vorgeschlagene
Arbeitsplatzgrenzwerte
Abbildung 2 – Chrom VI – Zahl der exponierten Arbeitnehmer
Hartholzstäube
Abbildung 3 – Hartholzstäube – Aktuelle nationale Arbeitsplatzgrenzwerte vs.
vorgeschlagene EU-AGW
Abbildung 4 – Hartholzstäube – Zahl der exponierten Arbeitnehmer
Quarzfeinstaub
Abbildung 5 – Quarzfeinstaub – Aktuelle nationale Arbeitsplatzgrenzwerte vs.
vorgeschlagene EU-AGW
Abbildung 6 – Quarzfeinstaub – Zahl der exponierten Arbeitnehmer
MEMO/16/1655
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