Europäische Kommission - Factsheet Kommission legt Vorschlag für einen besseren Schutz der Arbeitnehmer vor krebserzeugenden Chemikalien vor Brüssel, 13. Mai 2016 Krebs ist mit einem Anteil von 53 % die häufigste arbeitsbedingte Todesursache in der EU und stellt daher das größte Gesundheitsrisiko für Arbeitnehmer in der Europäischen Union dar. Wie sind die Arbeitnehmer derzeit im EU-Recht geschützt? Die Grundsätze der EU für den Schutz der Arbeitnehmer vor Karzinogenen finden sich in der Rahmenrichtlinie 89/391/EWG über den Arbeitsschutz und in den Richtlinien, die sich mit besonderen chemischen Gefährdungen befassen, vor allem der Richtlinie über chemische Arbeitsstoffe und der Richtlinie über Karzinogene und Mutagene (KM-Richtlinie). Gemäß dem Arbeitsschutzrahmen müssen Risiken für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer beseitigt oder auf ein Mindestmaß verringert werden. Die KM-Richtlinie enthält eine Reihe konkreter und gezielter Bestimmungen über chemische Karzinogene. Die Arbeitgeber müssen die mit der Exposition gegenüber bestimmten Karzinogenen und Mutagenen verbundenen Risiken für Arbeitnehmer ermitteln und bewerten und die Exposition im Falle von Risiken vermeiden. Nach Möglichkeit ist der karzinoge Stoff durch eine weniger gefährliche Alternative zu ersetzen, andernfalls müssen krebserzeugende Stoffe, soweit dies technisch möglich ist, in einem geschlossenen System hergestellt und verwendet werden, um eine Exposition der Arbeitnehmer zu vermeiden. Ist auch dies nicht möglich, muss die Exposition der Arbeitnehmer so gering wie möglich gehalten werden. Wenn bei einigen Karzinogenen die Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) auf nationaler Ebene fehlen oder zu hoch sind, sind die Arbeitnehmer in der EU unzureichend geschützt und es entstehen Nachteile für den Binnenmarkt. Dies führt dazu, dass Unternehmen mit Sitz in Mitgliedstaaten mit einem niedrigeren Schutzniveau (keine oder höhere AGW, sodass eine größere Exposition der Arbeitnehmer möglich ist) daraus einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil ziehen können. Unterschiedliche nationale AGW schaffen Unsicherheit im Hinblick auf geeignete Risikomanagementnormen. Allgemeiner betrachtet sorgen AGW deshalb für mehr Kohärenz, da sie für alle Akteure gleiche Ausgangsbedingungen und für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Durchsetzungsbehörden gemeinsame Ziele schaffen. Mit dem Vorschlag würde somit ein effizienteres System für den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer im Binnenmarkt entstehen. Nach der KM-Richtlinie können Mitgliedstaaten strengere Grenzwerte festlegen als die EU, was dem angestrebten Ziel der Richtlinie, die Exposition zu verringern, entspricht. Welche Änderungen der Richtlinie über Karzinogene und Mutagene schlägt die Kommission vor? Gestützt auf die Beiträge von Wissenschaftlern, Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Vertretern der Mitgliedstaaten und Arbeitsaufsichtsbeamten hat die Kommission Grenzwerte für 13 der im Konsultationsprozess ermittelten vorrangigen chemischen Arbeitsstoffe vorgeschlagen. Für die verbleibenden Stoffe müssen noch Untersuchungen durchgeführt werden; ein Vorschlag über Grenzwerte soll bis Ende 2016 vorgelegt werden. Tabelle 1. Branchen, verursachte Krebsarten und geschätzte Expositionsgrenzwerte für 13 in der Prüfung befindliche chemische Arbeitsstoffe Verursachte Zahl der Vorgeschla Krebsarten/a exponier Chemische gene AGW Relevante Branchen ndere ten Arbeitsstoffe Erkrankunge Arbeitne n hmer 1,2Herstellung von Chemikalien; Lymphopoetisc 485Epoxypropan 2,4 mg/m3 synthetische Schmiermittel, her Krebs, 1 500 Chemikalien für Ölfeldbohrungen; hämatopoetisc Polyurethansysteme. her Krebs, erhöhtes Leukämierisiko Lymphohämatopoetischer 27 600 Krebs Herstellung von 2,2 mg/m3 Mineralölerzeugnissen, Herstellung von Gummiwaren Herstellung chemischer Grundstoffe, 2-Nitropropan Herstellung von Luft- und 18 mg/m3 Lebertumore 51 400 Raumfahrzeugen (nachgelagerte Verwendung) Herstellung von Chemikalien und chemischen Erzeugnissen, Bildung, Acrylamid Forschung und Entwicklung, sonstige Bauchspeicheld 0,1 mg/m3 54 100 Geschäftstätigkeiten, Gesundheitsrüsenkrebs und Sozialwesen, öffentliche Verwaltung und Verteidigung. Herstellung von Chemikalien und verwandten Erzeugnissen; Bromethylen Herstellung von Gummi und 4,4 mg/m3 Leberkrebs k. A. Kunststoffen; Leder und Lederherstellung; Herstellung von Metallen für den Großhandel Erzeugung und Nutzung chromhaltiger Pigmente, Anstrichfarben und Metall(umwandlungs)beschichtungen. Lungenkrebs Chrom(VI)Im Falle der nachgelagerten 0,025 mg/m und Verbindungen Verwendung können 916 000 3 Nasennebenhö Chromverbindungen, einschließlich hlenkrebs Barium-, Zink- und Calciumchromat, als Basisprimer und Deckschichten in der Luft- und Raumfahrtbranche genutzt werden. Gewinnung von Erdöl und Erdgas; Erbringung von Dienstleistungen bei der Erdöl- und Erdgasförderung; Herstellung von Nahrungsmitteln, Textilien, Chemikalien, chemischen Erzeugnissen, medizinischen, Ethylenoxid 1,8 mg/m3 feinmechanischen und optischen Leukämie 15 600 Instrumenten sowie Uhren. Sterilisierung in Krankenhäusern und in der Industrie; F&E, öffentliche Verwaltung und Verteidigung; Bildungswesen; Gesundheits- und Sozialwesen Nasennebenhö Holzverarbeitende Industrie, hlenkrebs und 3 333 00 Hartholzstäube 3 mg/m3 möbelherstellende Branchen und Bau Nasenrachenkr 0 ebs Chemische Treibmittel; Hydrazin 0,013 mg/m Lungen- und 2 124 00 landwirtschaftliche Pestizide; 3 Darmkrebs 0 Wasseraufbereitung Herstellung von Chemikalien, chemischen Erzeugnissen und Kunstfasern; Herstellung von o-Toluidin (0,5 mg/m³ Gummiwaren; Forschung und Blasenkrebs 5 500 ) Entwicklung; öffentliche Verwaltung und Verteidigung; Bildungswesen; Gesundheits- und Sozialwesen Bergbau, Glasherstellung, Lungenkrebs, 5 300 00 Quarzfeinstaub 0,1 mg/m3 Baugewerbe sowie Sektoren der Silikose 0 1,3-Butadien Strom-, Gas-, Dampf- und Heißwasserversorgung Feuerfeste 0,3 f/ml Keramikfasern VinylchloridMonomer (VCM) Fertigungsindustrie (Faserherstellung, Fertigstellung, Installation, Entfernen, Montage, Mischen/Formen) Beeinträchtigu ng der Atemwege, Haut- und 10 000 Augenreizung; möglicherweise Lungenkarzino me Herstellung von Chemikalien und Angiosarkom, 2,6 mg/m3 chemischen Erzeugnissen (VCM- und hepatozelluläre 15 000 PVC-Herstellung) Karzinome Die Einführung dieser Grenzwerte gäbe den Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Durchsetzungsbehörden eine objektive Handhabe, mit der sie dafür sorgen könnten, dass die allgemeinen Grundsätze der Richtlinie befolgt werden. Dies sollte zu einer geringeren Exposition gegenüber den genannten vorrangigen Karzinogenen führen, wodurch bei den Arbeitnehmern arbeitsbedingte Krebserkrankungen zurückgehen dürften. Was ist der Nutzen des Vorschlags? Es wird davon ausgegangen, dass mit der Einführung der vorgeschlagenen Grenzwerte in den kommenden 50 Jahren etwa 100 000 Todesfälle vermieden werden können. Die meisten Todesfälle würden bei den folgenden chemischen Arbeitsstoffen vermieden: Quarzfeinstaub (98 670), Chrom (VI) (1670) und feuerfeste Keramikfasern (50). Zwischen der Exposition gegenüber einem Karzinogen und dem Ausbruch der Krankheit können allerdings bis zu 50 Jahre vergehen. Die Schätzung gründet daher auf einer Reihe von Annahmen in Bezug auf Expositionsprojektionen, Produktionsverfahren und medizinische Kenntnisse. Welchen Nutzen hat der Vorschlag für die Arbeitnehmer? In erster Linie würden die Arbeitnehmer und ihre Familien weniger Leid durch Krebserkrankungen erfahren und weniger Lebensqualität einbüßen. Mit dem Vorschlag würden für die Betroffenen und die sie versorgenden Personen auch Pflegekosten, Einkommensausfälle und sonstige Kosten vermieden. Außerdem würde die Einführung der vorgeschlagenen Grenzwerte den gesetzlichen Schutz der von Exposition betroffenen Arbeitnehmer verbessern. Welchen Nutzen hat der Vorschlag für die Unternehmen? Den Unternehmen erspart der Vorschlag Kosten, die arbeitsbedingte Krebserkrankungen bei ihrer Produktivität durch den Verlust von Arbeitskräften und die Suche nach neuen Arbeitskräften und deren Schulung verursachen würden. EU-Grenzwerte wären zudem ein Maßstab für die Einhaltung der Vorschriften, würden durch EU-weite Mindestnormen zu gleichen Ausgangsbedingungen beitragen und für mehr Klarheit in der Frage sorgen, wie die Exposition in den Mitgliedstaaten kontrolliert werden sollte. Auf dem Weg zu einem vertieften und faireren Binnenmarkt sind diese Aspekte entscheidend. Welchen Nutzen hat der Vorschlag für die Mitgliedstaaten? Für die Mitgliedstaaten bringt der Vorschlag Einsparungen bei den Ausgaben für Behandlungen und Rehabilitation mit sich, bei den Leistungen für Erwerbsunfähigkeit und frühzeitigen Ruhestand sowie bei den Entschädigungszahlungen für anerkannte Berufskrankheiten. Es würden auch weniger Verwaltungs- und Gerichtskosten im Zusammenhang mit Leistungsanträgen und der Bearbeitung anerkannter Fälle entstehen. Wie wurden die Sozialpartner konsultiert? - Die Sozialpartner wurden im Rahmen einer rechtlich vorgeschriebenen zweistufigen Anhörung konsultiert. Die Ergebnisse der Anhörung der Sozialpartner sind in die Vorarbeiten der Kommission eingeflossen. Dazu gehörten die Beiträge des Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz ACSH, der den Sozialpartnern und den Mitgliedstaaten einen Rahmen bot, Stellung zu den im Zuge der gegenwärtigen Initiative vorgeschlagenen Grenzwerte zu nehmen. - Sie befürworteten die Einbeziehung weiterer sogenannter verfahrensbedingter Stoffe in den Geltungsbereich der Richtlinie sowie die Überarbeitung bestehender und die Einführung neuer AGW unter Berücksichtigung der verfügbaren wissenschaftlichen Daten. ANHANG – Bestehende nationale Arbeitsplatzgrenzwerte und der Zahl der Arbeitnehmer, die in den einzelnen Mitgliedstaaten Quarzfeinstaub, Hartholzstäuben und Chrom ausgesetzt sind Chrom VI Abbildung 1 – Chrom VI – Aktuelle nationale Arbeitsplatzgrenzwerte vs. vorgeschlagene Arbeitsplatzgrenzwerte Abbildung 2 – Chrom VI – Zahl der exponierten Arbeitnehmer Hartholzstäube Abbildung 3 – Hartholzstäube – Aktuelle nationale Arbeitsplatzgrenzwerte vs. vorgeschlagene EU-AGW Abbildung 4 – Hartholzstäube – Zahl der exponierten Arbeitnehmer Quarzfeinstaub Abbildung 5 – Quarzfeinstaub – Aktuelle nationale Arbeitsplatzgrenzwerte vs. vorgeschlagene EU-AGW Abbildung 6 – Quarzfeinstaub – Zahl der exponierten Arbeitnehmer MEMO/16/1655 Kontakt für die Medien: Sara SOUMILLION (+32 2 296 70 94) Christian WIGAND (+32 2 296 22 53) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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