aktueller Stadtanzeiger Nr. 282 vom 10. Mai 2016

ZITTAUER STADTANZEIGER
Amtsblatt der G roßen Kreisstadt Zittau mit den Ortschaf ten Dittelsdorf, Drausendorf, Eichgraben, Hartau, Hirschfelde, Pethau, Schlegel und Wittgendorf
25. Jahrgang
Liebe Zittauer Bürgerinnen und Bürger,
vor wenigen Tagen wurde Zittau die Ehre
zuteil, den Bundespräsidenten in Zittau zu
empfangen. Unsere Stadt stand dabei stellvertretend für das Dreiländereck und besonders die trinationale Arbeit wollten der
Bundespräsident und sein Stab kennenlernen. Über politische Gespräche mit den
Vertretern der Euroregion und durch die
Vorstellung verschiedener Projekte im
Zittauer Bürgersaal konnte die Region dem
Bundespräsidenten ein lebendiges Bild der
partnerschaftlichen Zusammenarbeit präsentieren, von dem er sich begeistert zeigte.
Wir können mit Recht auf unsere Erfolge
im Dreiländereck stolz sein und es freut
mich besonders, dass durch die M edien ein
positives Bild von Zittau transportiert wurde. Natürlich haben wir es auch nicht versäumt, konkrete Beispiele aufzuführen, wo
die internationale Zusammenarbeit mehr
Unterstützung braucht - nicht zuletzt die
Bundesstraße B178n war auch ein Beispiel,
bei dem auch unsere östlichen Nachbarn
eine Lösung erwarten.
Für den Bundespräsidenten und seine zahlreichen Begleiter war es ein echter Höhepunkt, das Große Zittauer Fastentuch kennenzulernen und von der kommenden gro-
www.zittau.eu
Dienstag, 10. Mai 2016
ßen Epitaphienausstellung in der Klosterkirche zu erfahren, die die Städtischen M useen
für 2017 mit großer Unterstützung von Bund
und Land zum Abschlussevent der bundesweiten Lutherdekade in der Oberlausitz
gestalten.
Im Rahmen des Besuches war als Vertreter
des Freistaats der Staatsminister des Inneren, M arkus Ulbig, in Zittau zu Gast. Ich bin
ihm sehr dankbar, dass er meiner Einladung
folgte und sich bei einem gesonderten Termin als zuständiger M inister für Städtebau
und Denkmalschutz die Zittauer Sachlage
noch einmal detailliert anhand von konkreten Beispielen erläutern ließ.
Es passte gut zur feierlichen Stimmung, dass
die Stadt kurz nach dem Besuch einem wei-
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teren Event - dem X VIII. Spectaculum
Citaviae „Paradisisches Zittau“ - entgegenfieberte. Während Sie dieses Grußwort
lesen, ist dieses schöne traditionelle Event
schon wieder Geschichte. Für mich persönlich ist es eine besondere Freude, das erste
M al das Fest vom Balkon des Zittauer Rathauses zu eröffnen. Ein weiterer Höhepunkt
ist die vorgesehene Erneuerung der langjährigen Partnerschaft mit Pistoia (Italien).
Dazu kommt eine Delegation aus Pistoia,
um dann aus giebig mit uns zu feiern.
Dass im M ai ein weiterer kultureller Höhepunkt - das 13. Neiße Filmfestival - in Zittau stattfindet, ist ein Beleg der Vielfalt
unserer Stadt. Diese Vielfalt gilt es zu erhalten und zu stärken, damit Zittau weiterhin attraktiv für junge und ältere Bürgerinnen und Bürger bleibt. Aus diesem Grund
unterstütze ich das Neiße Filmfestival,
indem ich das Preisgeld für den Gewinner
des Dokumentarfilm-Wettbewerbs gestiftet
habe. Selbstverständlich werde ich auch so oft es mir möglich ist - das Festival besuchen. Vielleicht treffen Sie mich dort und
wir kommen ins Gespräch über unsere
Stadt.
Ihr T. Zenker
Oberbürgermeister
Das Dreiländereck feiert. Bürgerfest am Dreiländerpunkt
„Auf dem gemeinsamen Weg“ am 4.06.2016
Grenzenlos Feiern, Spielen, Begegnen … dies alles
ist am 4. Juni nun schon zum 16. M al bei dem gemeinsamen EU-Bürgerfest wieder möglich. Die
großen und kleinen Besucher aus dem Dreiländereck
erwartet ein Volksfest mit einem bunten, stimmungsvollen Bühnenprogramm, einer der 12-SterneBastel-Bewegungs- und Wissensstraße für die ganze
Familie, „Villa“-Hüpfburg und Kinderspaß, einem
gemeinsamen Dreiländerfeuer und dem traditionellen Festfeuerwerk. Auch für leckeres Essen und
Trinken ist reichlich gesorgt, so dass selbst längeres
Verweilen ganz bequem möglich wird.
Und noch eine gute Nachricht gibt es: Das Technische Hilfswerk baut für diesen Tag wieder eine Fußgängerbrücke über die Neiße, so dass auch von deutscher Seite nur kurze Wege zum Festgebiet zurückzulegen sind. Und wenn es dann Abend wird, werden die 3-Länder-Feuer entzündet und mit einem
zünftigen Feuerwerk sowie beschwingten Klängen
der Countrymusiker dann ein schöner grenzenloser
Erlebnistag enden.
Der Brückenschlag des technischen Hilfswerks vom
deutschen zum tschechischen Ufer der Neiße macht
es auch in diesem Jahr wieder möglich, auf kurzem
Weg das Festgebiet zu erreichen.
Dr. Beer, Referatsleiter
10. Mai 2016
14 Uhr
offizielle Eröffnung (Bühne, tschech. Seite)
• Grußworte der Bürgermeister, Landräte und
des Intern. Kinder- und Jugendparlaments
„Neiße“
• Gemeinsamer Marsch mit der Blaskapelle
TUROW zum Denkmal mit Blumenniederlegung
15-18 Uhr
• „Mach mit - machs nach“
Trinationale Kindergarten-Olympiade
• 12 Sterne Parcours des Intern. Kinderund Jugendparlaments Neiße
Mitmachstationen
• Hüpfburg und Zuckerwatte
Kinder- und Jugendhaus „Villa“
• Biergarten und leckere Speisen
Bühnenprogramm:
15.00-16.00
16.30-17.30
17.45-19.00
19.30-20.30
21.00-22.00
Gruppe „Jamaika“ (PL)
Unplugged Inc. (D)
NAVETA Big Band
Klänge (CZ)
Chotynska 12Grad (CZ)
Stan band-Folkband
(CZ)
Eine Behelfsbrücke des THW verbindet über die
Neiße D und CZ.
16 Uhr
• Ankunft des Neiße-Marathon 2016
am Dreiländerpunkt
gegen 20 Uhr
• Entzünden des Dreiländerfeuers
gegen 22 Uhr
• Feuerwerk (tschechische Seite)
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Beschlüsse der Ausschüsse des Stadtrates
Verwaltungs- und Finanzausschuss am 14.04.2016
Beschluss: 046/2016
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss des Stadtrates der Großen
Kreisstadt Zittau beschließt die Annahmen/Vermittlung der in der
Anlage aufgeführten Zuwendungen. Der angegebene Verwendungszweck wird bestätigt.
Technischer und Vergabeausschuss
am 21.04.2016
Beschluss: 038/2016
Der Technische und Vergabeausschuss der Großen Kreisstadt Zittau
beschließt, die Vergabe Los 19 Schlosserarbeiten am BV Sanierung
Schliebenschule - 2. BA Oberschule, Schliebenstraße 19, 02763
Zittau an die Firma M etall-Stahlbau Christian Stein, Hoyerswerdaer
Straße 38, 02625 Bautzen mit einer Angebotsbruttosumme von
80.926,00 € zu erteilen.
Beschluss: 041/2016
Der Technische und Vergabeausschuss der Großen Kreisstadt Zittau
beschließt die Durchführung und Förderung der M aßnahme „KUFörderung“ mit 482.300,00 € als Bestandteil des gebietsbezogenen
integrierten Handlungskonzeptes „Zittau-M itte“ in der EFREPeriode 2014-2020, Nachhaltige Stadtentwicklung.
Beschluss: 042/2016
Der Technische und Vergabeausschuss der Großen Kreisstadt Zittau
beschließt die Durchführung und Förderung der M aßnahme
„Programmentwicklung und Begleitung, Bew ertung“ mit
235.000,00 € als Bestandteil des gebietsbezogenen integrierten
Handlungskonzeptes „Zittau-M itte“ in der EFRE-Periode 20142020, Nachhaltige Stadtentwicklung.
Beschluss: 043/2016
Der Technische und Vergabeausschuss der Großen Kreisstadt Zittau
beschließt die Durchführung und Förderung der M aßnahme „UrbanGardening im Historischen Stadtkern“ mit 60.000,00 € als Bestandteil des gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzeptes „ZittauM itte“ in der EFRE-Periode 2014-2020, Nachhaltige Stadtentwicklung.
Beschluss: 044/2016
Der Technische und Vergabeausschuss der Großen Kreisstadt Zittau
beschließt die Durchführung und Förderung der M aßnahme
„Öffentlichkeitsarbeit“ mit max. 36.000,00 € als Bestandteil des
gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzeptes „Zittau-M itte“ in
der EFRE-Periode 2014-2020, Nachhaltige Stadtentwicklung.
Beschluss: 045/2016
Der Technische und Vergabeausschuss der Großen Kreisstadt Zittau
beschließt die Durchführung und Förderung der M aßnahme „Erstellung eines gebietsbezogenen Energiegrobkonzeptes“ mit max.
16.000,00 € als Bestandteil des gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzeptes „Zittau-M itte“ in der EFRE-Periode 2014-2020,
Nachhaltige Stadtentwicklung.
Beschluss: 052/2016
Der Technische- und Vergabeausschuss beschließt auf der Grundlage des Fachteils Brachen des SEKo, den Rückbau des Gemeindeamtes Dittelsdorf, Dorfstraße 7, gefördert im Programm Brachenrevitalisierung des EFRE 2014-2020.
Anl ag en un d La g epl än e si nd i m St adt ra tsb ür o, Zi mmer 2 01, Ma rkt 1 u nd Bes ch lüs s e u nt er
w w w.z it tau .eu i n d er R ub ri k „B ür g er -S tad tr at “ (Bür g er inf os yst em), ein s ehb ar.
Beschlüsse des Stadtrates
Beschluss: 261/2015/1
Beschluss: 021/2016
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt die Leitlinien
und die Konzeptionen als Grundlagen für die Arbeit im Bereich
Stadtmarketing. Der aktuelle M arketingplan (Anlage 3) wird dem
Stadtrat für jedes kommende Jahr zur Kenntnis gegeben.
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt die als Anlage
beigefügte Satzung über den Wochenmarkt in der Stadt Zittau.
Zittau, 26.04.2016
i.V. Krusekopf
T. Zenker, Oberbürgermeister
Beschluss: 008/2016
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beauftragt den Oberbürgermeister mit der Prüfung möglicher Auswirkungen des Urteils des
Sächs. OVG vom 05.05.2015 (Az.: 3 A 709/12) für die Stadt Zittau.
Die Ergebnisse der Prüfung sind dem Stadtrat in seiner Sitzung am
30.06.2016 vorzustellen. Sollten die Untersuchungen umfangreicher
sein, so sind zu dem Termin Teilergebnisse vorzustellen.
Zittau, 07.04.2016
T. Zenker, Oberbürgermeister
Beschluss: 010/2016
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 der Großen Kreisstadt Zittau
sowie den Finanzplan mit Investitionsprogramm.
Für die Abschreibung des beweglichen, materiellen und unbeweglichen Vermögens wird die lineare Abschreibung festgelegt.
Zittau, 07.04.2016
T. Zenker, Oberbürgermeister
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Zittau, 26.04.2016
i.V. Krusekopf
T. Zenker, Oberbürgermeister
Aufgrund von §§ 4 Abs. 3; 124 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) vom 18.03.1993 (Sächs. Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 18/1993 vom 30.04.1993, zuletzt geändert
durch Artikel 18 des Haushaltsbegleitgesetzes 2015/2016 vom 29. April 2015
(SächsGVBl. S. 349) hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 26.04.2016 folgende Satzung beschlossen:
S atzung über den Wochenmarkt in der S tadt Zittau
§ 1 Rechtsform
Die Stadt Zittau betreibt den Wochenmarkt als öffentliche Einrichtung im Sinne des § 2 Abs. 1 SächsGemO und als wirtschaftliches
Unternehmen nach § 94a Abs. 1 SächsGemO.
§ 2 Marktplatz, Markttage, Marktzeiten
1. Der Wochenmarkt findet auf dem M arkt sowie dem Rathausplatz
(als Ausweich- und Ergänzungsfläche) in Zittau und auf dem
Ernst-Thälmann-Platz in Hirschfelde statt.
2. Geringfügige Ausnahmen werden durch die M arktaufsicht bestimmt und müssen dokumentiert werden. Ausfahrts- und Rettungswege müssen in einer Breite von 3 m freigehalten werden.
3. M arkttage sind M ittwoch und Samstag in Zittau bzw. Dienstag
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und Freitag im Ortsteil Hirschfelde. Fällt der M arkttag auf einen
Feiertag, findet er am vorhergehenden Tag statt.
In Sonderfällen bestimmt der Oberbürgermeister den M arkttag
und gibt dies öffentlich bekannt.
Der Wochenmarkt fällt aus, wenn außergewöhnliche Umstände
dies erfordern.
Öffnungszeiten des Wochenmarktes sind
in Zittau am: M ittwoch (Ersatztag Dienstag) 08.00-17.00 Uhr,
Samstag (Ersatztag Freitag) 08.00-13.00 Uhr,
und in Hirschfelde am:
Dienstag (Ersatztag M ontag) 08.00-14.00 Uhr,
Freitag (Ersatztag Donnerstag) 08.00-12.00 Uhr.
Der Aufbau der M arktstände ist bis 08.00 Uhr abzuschließen.
Vor Beginn und nach Schluss der M arktzeiten sind alle gewerblichen Betätigungen, Bestellungen, Besichtigungen oder sonstige
auf Kauf oder Verkauf hinzielende Handlungen verboten.
§ 3 Gegenstände des Wochenmarktes
1. Auf dem Wochenmarkt am Dienstag (Hirschfelde) sowie am
M ittwoch (Zittau) dürfen die in § 67 Abs. 1 Gewerbeordnung
festgelegten Waren feilgeboten werden. Dies sind im Einzelnen:
a) Lebensmittel im Sinne des § 2 Abs. 2 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuchs
b) Produkte des Obst- und Gartenbaus, der Land- und Forstwirtschaft,
c) rohe Naturerzeugnisse mit Ausnahme größerer Haustiere wie
Pferde, Rinder, Schweine
Außerdem werden folgende Waren zugelassen:
d) künstliche Blumen, Geräte und M ittel für die Blumenpflege,
einschließlich Blumenvasen und -schalen,
e) Korb-, Bürsten- und Holzwaren, Spankörbe, Ton-, Gips- und
Keramikwaren,
f) Haushaltwaren des täglichen Bedarfs, die zur Zubereitung
oder Bearbeitung von Lebensmitteln dienen, wie Töpfe, Pfannen, Pressen, Spezialmesser, Reiben, Filter u.ä. (mit Ausnahme jeglicher elektrischer Geräte), Putz- und Reinigungsmittel
für den Haushalt,
g) Artikel der Neuheitenverkäufer und kunstgewerbliche Artikel,
h) Gummiwaren, Lederwaren, Textilien (Verkauf aber nicht aus
Fahrzeugen),
i) Kinderspielzeug, außer mit militärischem oder Gewalt verherrlichendem Charakter,
j) Bücher, Drogerieartikel und CDs/DVDs
1. Verboten sind jeglicher Ankauf von Waren sowie der Verkauf
von Artikeln, die gegen Jugendschutzbestimmungen verstoßen
(pornographische Artikel, Waffen).
3. Am Freitag sind in Hirschfelde und am Samstag in Zittau vorrangig Gegenstände nach § 3 Abs. 1 a) bis c) zugelassen.
§ 4 Marktaufsicht, Marktbetrieb
1. Die M arktaufsicht wird von den durch die Stadt Zittau beauftragten Personen wahrgenommen, deren Anweisungen zu befolgen
sind.
2. Den Aufsichtspersonen ist jederzeit der Zutritt zu den Verkaufsständen zu gestatten. Auf Verlangen haben die Aufsichtspersonen sich auszuweisen.
3. Die am M arkt teilnehmenden Händler/Händlerinnen, ihre Bediensteten oder Beauftragten haben
a) sich auf Verlangen der Aufsichtspersonen auszuweisen,
b) Anordnungen der Aufsichtspersonen Folge zu leisten,
c) den Aufsichtspersonen die erforderlichen Auskünfte zu erteilen,
d) den Aufsichtspersonen auf Verlangen Warenproben vorzuzeigen und bei Verdacht des Verstoßes gegen gesetzliche Vorschriften zur Überprüfung zu überlassen.
4. Die Zufahrten und Zugänge zum M arkt sind freizuhalten. Das
Aufstellen von Fahrzeugen auf dem M arktplatz in Zittau ist, mit
Ausnahme von Verkaufswagen, nicht gestattet. Vor 06.30 Uhr ist
das Befahren des M arktplatzes in Zittau unzulässig. Bis 8.00 Uhr
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sind die Fahrzeuge auf dem vorgesehenen Parkplatz abzustellen
und dürfen nach Schluss des M arktes bzw. mittwochs frühestens
ab 14.30 Uhr, zum Zwecke des Abbaus wieder auf den M arkt
fahren. Auf dem M arktplatz dürfen nur Händler/Händlerinnen
auffahren, welche am Wochenmarkt teilnehmen. Begründete
Ausnahmen werden in Einzelfällen, auf schriftlichen Antrag,
durch die M arktaufsicht gewährt.
5. Die Gehwege vor den Eingängen und die Zugänge zu den öffentlichen Gewerbebetrieben sowie die Einfahrten hierzu müssen
ungehindert zugänglich sein.
§ 5 Erlaubnis, S tandzuweisung, Gebühr
1. Das Betreiben eines M arktstandes ist erlaubnispflichtig.
2. Die Erlaubnis erteilt die M arktaufsicht auf Antrag des Händlers/
der Händlerin. Händler und Händlerinnen, die Dienstleistungserbringer im Sinne von Art. 4 EU-Dienstleistungsrichtlinie sind,
können ihren Antrag auch über den einheitlichen Ansprechpartner
nach dem Gesetz über den einheitlichen Ansprechpartner im Freistaat Sachsen (SächsEAG) vom 13. August 2009 (SächsGVBl.
S. 438), in der jeweils geltenden Fassung, in Verbindung mit § 1
des Verwaltungsverfahrens gesetzes für den Freistaat Sachsen
(Sächs VwVfG) und den §§ 71a bis 71e des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), stellen.
3. Die Gebühr beträgt pro lfd. m Standlänge und Tag
in Zittau:
4,12 € für M ittwoch (Dienstag)
1,60 € für Samstag (Freitag)
in Hirschfelde
2,00 € für Dienstag (M ontag)
2,00 € für Freitag (Donnerstag)
zuzüglich der gesetzlichen M ehrwertsteuer für einen Betrieb gewerblicher Art (BgA).
Handwerkern mit Vorführung am Stand kann auf Antrag die
Standgebühr für die Vorführfläche erlassen werden.
4. Die Gebührenschuld entsteht mit der Standplatzzuweisung und
wird gleichzeitig in bar fällig. Gebührenschuldner ist der Händler/
die Händlerin.
5. Die Teilnahmeerlaubnis kann für
a) einen bestimmten Zeitraum (Dauererlaubnis)
oder
b) für einzelne Tage (Tageserlaubnis) erteilt werden. Die Festlegung darüber obliegt der M arktaufsicht.
6. Die M arktaufsicht weist die Standplätze nach pflichtgemäßem
Ermessen zu.
7. Es ist untersagt, eigenmächtig einen Standplatz einzunehmen.
8. Der zugewiesene Standplatz darf nur für den eigenen Geschäftsbetrieb benutzt werden. Die Überlassung an andere Personen, die
Aufnahme Dritter oder ein eigenmächtiger Platztausch sind nicht
gestattet.
9. Standerlaubnis und Standzuteilung erfolgen unter Widerrufsvorbehalt. Außer in den Fällen des § 49 VwVfG erfolgt ein Widerruf, wenn
a) der Standplatz auf dem M arkt wiederholt nicht genutzt wird,
b) der Platz des M arktes ganz oder teilweise vorübergehend für
bauliche Änderungen oder unaufschiebbare öffentliche Zwecke benötigt wird,
c) der Händler/die Händlerin oder dessen/deren Bedienstete oder
Beauftragte erheblich oder trotz M ahnung wiederholt gegen
die Bestimmungen dieser M arktsatzung verstoßen haben,
d) der Händler/die Händlerin die nach M arktsatzung fälligen
Gebühren nicht bezahlt.
10.Bei Widerruf nach 9. kann die Stadt die Räumung des Standplatzes auf Kosten und Gefahr des bisherigen Standinhabers/der
Standinhaberin veranlassen.
§ 6 Verkaufsstand
1. Die Stadt kann Anordnungen über die Gestaltung der Verkaufsstände erlassen. Der Verkaufsstand hat sich in einem technisch
einwandfreien Zustand zu befinden und muss sich in seiner Gestaltung in das Gesamtbild des Wochenmarktes einfügen. Die
Waren sind auf geeigneten Unterlagen feilzubieten. Zwischen
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jedem Verkaufstand ist ein Abstand von 1 m einzuhalten. Verkaufsstände dürfen eine Tiefe von 4 m nicht überschreiten.
2. Der Verkaufsstand muss standfest sein und darf nur in der Weise aufgestellt werden, dass die M arktoberfläche nicht beschädigt
wird. Generell ist es nicht gestattet, Erdnägel oder Ähnliches in
den Untergrund einzubringen. Sowohl Verkaufsstände als auch
Waren dürfen nicht an Bäumen und an Verkehrs-, Energie-,
Fernsprech- oder ähnlichen Einrichtungen befestigt bzw. angehängt oder angestellt werden.
3. Zum Zwecke der geeigneten Präsentation können mit Genehmigung der M arktaufsicht Händler/Händlerinnen maximal einen
Ständer zum Anhängen von Waren außerhalb ihres Verkaufsstandes zusätzlich aufstellen. Die Aufstellung eines Ständers
kann untersagt oder eingeschränkt werden, wenn die Sicherheit
des M arktverkehrs nicht mehr gewährleistet ist.
4. Der Händler/die Händlerin hat an der Verkaufseinrichtung, an
gut sichtbarer Stelle, ein Schild anzubringen, welches die notwendigen Angaben aus der Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (DL-InfoV) enthält.
5. Die gesetzlichen Bestimmungen der Preisauszeichnung sind
einzuhalten. Die Verkaufspreise aller angebotenen Waren müssen für die M arktkunden deutlich sichtbar auf Schildern vermerkt werden. Die Vorschriften der Preisangaben-Verordnung
gelten uneingeschränkt.
6. Der Händler/die Händlerin hat die zum Abwiegen der Ware
erforderlichen geeichten Wiegeeinrichtungen so aufzustellen,
dass die Käufer/Käuferinnen sich vom richtigen Gewicht der
Ware überzeugen können.
7. Vordächer der Verkaufseinrichtungen müssen mindestens 2,0 m
lichte Höhe aufweisen und dürfen die zugewiesene Grundfläche
nur um 1 m nach der Verkaufsseite überragen.
8. Alle mit gebrachten und angelieferten Waren müssen sichtbar
feilgeboten werden und an jedermann verkäuflich sein. Nur
nachweislich bestellte Waren brauchen nicht an jedermann verkauft werden. Sie sind nicht sichtbar zu verwahren und mit Namen des Bestellers/der Bestellerin zu versehen. An den Verkauf
der Ware darf nicht die Bedingung des Kaufs anderer Ware
geknüpft werden.
9. Die M aterialien der Standbauten (außer Holz der Stände), wie
Zeltbahnen oder Vorhänge, die nicht mehr als 2,30 m vom Erdboden entfernt sind, müssen schwer entflammbar sein.
10. Elektrische Geräte und Anlagen müssen den VDE-Bestimmungen entsprechen. Auch ortsveränderliche elektrische Geräte
sind einer regelmäßigen Prüfung durch eine Elektrofachfirma zu
unterziehen. Dies ist mittels Prüfprotokoll nachzuweisen. Gleiches gilt für Flüssiggasanlagen und Feuerlöscher.
11. M arktstände, bei denen erhöhte Brand- oder Explosionsgefahr
besteht, müssen mit Feuerlöschern, die der jeweiligen Brandklasse entsprechen, ausgerüstet sein.
§ 7 Verhalten auf dem Wochenmarkt
1. Alle Händler/Händlerinnen, ihre Bediensteten und Beauftragten
sowie Besucher des Wochenmarktes haben mit Betreten des
M arktes die Bestimmungen dieser Wochenmarktsatzung sowie
die Anordnungen der autorisierten M itarbeiter/M itarbeiterinnen
der Stadtverwaltung zu beachten. Die geltenden Vorschriften,
insbesondere die Gewerbeordnung, die Preisangaben-Verordnung, das Lebensmittel-, Hygiene- und Baurecht, sind zu beachten.
2. Jeder hat sein Verhalten auf dem Wochenmarkt und den Zustand
seiner Sachen so einzurichten, dass keine Personen oder Sachen
beschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt werden.
3. Insbesondere ist unzulässig:
a) Waren im Umhergehen anzubieten (außer genehmigten
Bauchläden),
b) das M itführen von M otorrädern, M opeds, M ofas oder ähnlichen Fahrzeugen (Ausnahme Behindertenfahrzeuge) sowie
das Fahren mit Fahrrädern,
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c) warmblütige Tiere zu schlachten, abzuhäuten oder zu rupfen,
d) das Beschädigen der M arktplätze und der vorhandenen Einrichtungen,
e) ohne Erlaubnis der M arktaufsicht M usik abzuspielen.
§ 8 S auberhaltung des Wochenmarktes
1. Die M arktplätze dürfen nicht verunreinigt werden. Abfälle dürfen nicht auf die Wochenmärkte eingebracht werden.
2. Die Händler/Händlerinnen sind verpflichtet
a) ihre Standplätze sowie die angrenzenden Gangflächen während der Benutzungszeit von Eis und Schnee freizuhalten,
b) dafür zu sorgen, dass Papier und andere leichte M aterialien
nicht verweht werden,
c) Verpackungsmaterial und sonstigen marktbedingten Abfall
von ihren Standplätzen und den angrenzenden Flächen selbst
zu entsorgen und den Standplatz vor Verlassen des M arktes
gereinigt der M arktaufsicht zu übergeben. Die Benutzung der
öffentlichen Papierkörbe durch die Händler/Händlerinnen für
die Entsorgung der M arktabfälle ist unzulässig.
3. Kommt der Händler/die Händlerinnen ihren Pflichten nicht
nach, kann die Stadtverwaltung sich zur Beseitigung der Abfälle
Dritter bedienen. Die anfallenden Kosten gehen zu Lasten des
Verursachers.
§ 9 Haftung
1. Die Stadt übernimmt keine Haftung für die Sicherheit der von
den Händlern/Händlerinnen eingebrachten Sachen.
2. Die Händler/Händlerinnen haben gegenüber der Stadt keinen
Anspruch auf Schadloshaltung, wenn der M arktbetrieb entfällt.
3. Die Händler/Händlerinnen haften gegenüber der Stadt nach den
gesetzlichen Bestimmungen. Sie haben auch für Schäden einzustehen, die von ihren Bediensteten oder ihren Beauftragten verursacht werden.
§ 10 Ordnungswidrigkeiten
1. Ordnungswidrig im Sinne von § 124 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 und
Abs. 3 SächsGemO vom 21.04.1993 (Sächs. GVBI. Nr. 18 vom
30.04.1993, zuletzt geändert durch Artikel 18 des Haushaltsbegleitgesetz 2015/2016 vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S. 349))
handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
a) entgegen § 2 Abs. 2 Ausfahrts- und Rettungswege nicht in
einer Breite von 3 m freihält,
b) entgegen § 2 Abs. 7 gewerbliche Betätigungen vor Beginn
und nach Ende der M arktzeiten vornimmt,
c) entgegen § 3 Gegenstände verkauft oder ankauft,
d) entgegen § 4 Abs. 3 sich nicht ausweist, den Anordnungen
der Aufsichtspersonen nicht Folge leistet, den Aufsichtspersonen nicht die erforderlichen Auskünfte erteilt oder keine
Warenproben gibt,
e) entgegen § 4 Abs. 4 Zufahrten und Zugänge zum M arkt
nicht freihält oder Fahrzeuge mit Ausnahme von Verkaufswagen ohne besondere Erlaubnis der M arktaufsicht zwischen 8.00 Uhr und 14.30 Uhr aufstellt,
f) entgegen § 5 einen Standplatz ohne Erlaubnis oder ohne
Standzuweisung bzw. trotz ausgesprochenem Widerruf der
Erlaubnis oder der Zuweisung betreibt,
g) entgegen § 6 Abs. 2 den Verkaufsstand errichtet und Waren
platziert,
h) entgegen § 6 Abs. 4 an der Verkaufseinrichtungen das Händlerschild nicht anbringt,
i) entgegen § 7 Abs. 2 sich so verhält, dass Personen oder Sachen geschädigt, gefährdet oder mehr als nach Umständen
unvermeidbar behindert oder belästigt werden,
j) entgegen einer Vorschrift nach § 7 Abs. 3 über das Verhalten
auf dem M arkt handelt,
k) entgegen § 8 Abs. 1 die M arktplätze verunreinigt oder Abfälle auf den Wochenmarkt einbringt,
l) entgegen einer Vorschrift über die Verpflichtungen der
Händler/Händlerinnen nach § 8 Abs. 2 handelt.
ZITTAUER STADTANZEIGER
10. Mai 2016
B ESCHLÜSS E
2. Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 3 mit
einer Geldbuße geahndet werden. Sie beträgt mindestens 5,00 €
und höchstens 1.000,00 € bei vorsätzlichem Handeln bzw.
höchstens 500,00 € bei fahrlässigem Handeln.
§ 11 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Die Satzung über den Wochenmarkt in der Stadt Zittau vom
17.12.1998, zuletzt geändert mit Stadtratsbeschluss vom
17.12.2009, tritt damit gleichzeitig außer Kraft.
Zittau, 26.04.2016
i.V. Krusekopf
Zenker, Oberbürgermeister
Beschluss: 024/2016
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beauftragt den Oberbürgermeister gemeinsam mit den Ortsbürgermeistern zu prüfen, ob
und ggf. an welchen Stellen die Aufstellung von M itfahrbänken in
der Stadt Zittau und ihren Ortsteilen sinnvoll ist. Das Ergebnis der
Prüfung ist dem Stadtrat im M onat Juni vorzulegen.
Zittau, 07.04.2016
T. Zenker, Oberbürgermeister
Beschluss: 040/2016
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt die Durchführung und Förderung der M aßnahme „BHKW Rosenstraße und Fernwärmeversorgung im Gebiet“ mit 547.700,00 € als Bestandteil des
gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzeptes „Zittau-M itte“ in
der EFRE-Periode 2014-2020, Nachhaltige Stadtentwicklung.
Zittau, 26.04.2016
T. Zenker, Oberbürgermeister
Beschluss: 047/2016
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau bestätigt das vorliegende
M emorandum (Anlage) über die Zusammenarbeit zwischen der
Stadt Pistoia und der Stadt Zittau.
Zittau, 26.04.2016
T. Zenker, Oberbürgermeister
Beschluss: 050/2016
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt, aufgrund der
aktuellen Gesamtbedarfs- und M ehraufwendungs gründe, die dauerhafte Einrichtung eines Zittauer Waldkindergartens „Wiesenwusel“
nicht in die Aktualisierung des Bedarfsplanes 2017 aufzunehmen.
Zittau, 26.04.2016
T. Zenker, Oberbürgermeister
Beschluss: 031/2016
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau fasst den Grundsatzbeschluss, das Flurstück-Nr. 715/2 der Gemarkung Zittau mit einer
Fläche von 6.650 m², gelegen an der M ax-M üller-Straße zum Verkehrswert zzgl. NK an den come back e.V. Zittau zu veräußern. Die
vertragsbedingten Kosten (Grundbuch, Notar, Steuern) trägt der
Verein. Im Vertrag wird eine M ehrerlösklausel vereinbart.
Beschluss: 053/2016
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt, das in den Anlagen (Stadtkarte) dargestellte Gebiet als EFRE/ESF-Gebiet für die
Strukturförderperiode 2014-2020 festzusetzen und somit das beschlossene EFRE-Gebiet in den Bereichen Äußere-Oybiner-Straße,
Dr.-Brinitzer-Straße, Töpferberg und M orawekstraße zu ergänzen.
Zittau, 26.04.2016
T. Zenker, Oberbürgermeister
Zittau, 26.04.2016
T. Zenker, Oberbürgermeister
Beschluss: 039/2016
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt die Durchführung und Förderung der M aßnahme „Stadtbeleuchtung im Gebiet“
mit max. 1.045.000,00 € als Bestandteil des gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzeptes „Zittau-M itte“ in der EFRE-Periode
2014-2020, Nachhaltige Stadtentwicklung.
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau hat in seiner Sitzung am
26.04.2016 folgende Stadträtinnen und Stadträte in den Beirat Kultur
und Tourismus gewählt:
Johne, Andreas (CDU)
Gullus, Jörg (FUW/FBZ/FDP)
Szalma, Dorotty (Zkm).
Zittau, 26.04.2016
T. Zenker, Oberbürgermeister
Termine Stadtratssitzung
und Ausschüsse
Beschluss: 029/2016
Der Stadtrat der Großen Keisstadt Zittau fasst nichtöffentlich den
Beschluss, die Grundschuldbestellungsurkunde-Nr. 362/2016 des
Notar Hofmann in Zittau vom 29.02.2016 zu genehmigen und der
Eintragung der Grundschuld in das neu anzulegende Erbbaugrundbuch für das Grundstück Zur Waldsiedlung 2, Flurstück-Nr. 2911
der Gem. Zittau, zuzustimmen.
Zittau, 07.04.2016
T. Zenker, Oberbürgermeister
Verwaltungs- und Finanzausschuss (VFA)
12.05.16, 18.30 Uhr, Ratssaal (Rathaus)
S ozialausschuss (SoA)
17.05.16, 18.30 Uhr, Ratssaal (Rathaus)
Technischer und Vergabeausschuss (TVA)
19.05.16, 18.30 Uhr, Haus III, Zi. 110
Sitzung des S tadtrates
Donnerstag, 26.05.2016 um 17.00 Uhr, Bürgersaal (Rathaus)
Gegen 18.00 Uhr können die Zittauer EinwohnerInnen, Gewerbetreibenden und Grundstücksbesitzer zu städtischen Angelegenheiten
Fragen stellen oder Anregungen und Vorschläge unterbreiten
(Fragestunde).
Die Tagesordnung des Stadtrates und der Ausschüsse wird in den
Aushangkästen/Verkündungstafeln (Rathaus, Verwaltungsgebäude
Sachsenstraße 14, Franz-Könitzer-Straße 7, Sparkassenfiliale ZiNord, Löbauer Straße, Südstraße neben Bushaltestelle W.-BuschSchule, Dittelsdorf, Drausendorf, Eichgraben, Hartau, Hirschfelde,
Pethau, Schlegel und Wittgendorf) und unter www.zittau.eu bekanntgegeben. (Änderungen sind vorbehalten).
10. Mai 2016
Zittau, 26.04.2016
T. Zenker, Oberbürgermeister
Beschluss: 030/2016
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau fasst nichtöffentlich den
Beschluss, das Erbbaurecht am Grundstück Weinauallee 13, Flurstück-Nr. 1873e der Gem. Zittau, um 50 Jahre zu verlängern. Der
Erbbauzins wird auf die ortsüblichen Konditionen, d.h. jährlich 4 %
des aktuellen Wertes für Grund und Boden, angepasst. Bis zum
31.12.2031 wird nur der hälftige Betrag zur Zahlung fällig.
Der Eintragung einer Grundschuld für die Sparkasse OberlausitzNiederschlesien in das Erbbaugrundbuch von Zittau Blatt 4250 zur
M odernisierung des Gebäudes wird Zug um Zug mit der Verlängerung zugestimmt.
Zittau, 07.04.2016
T. Zenker, Oberbürgermeister
A n la g en u n d La g ep lä n e sin d i m S ta d tra tsb ü ro , Zi m m er 2 0 1 , Ma rkt 1 u n d B e s ch lü s s e u n t e r w w w . zi tt a u . eu in d e r R u b r i k „ B ü r g er - S t a d t ra t“ (B ü rg erin fo syste m ), ein se h b a r.
ZITTAUER STADTANZEIGER
Seite 5
B EKANNTMACHUNGEN
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2016
Der Stadtrat von Zittau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.04.2016 die Haushaltssatzung und den
Haushaltsplan 2016 einschließlich Finanzplanung beschlossen und dem Landratsamt Görlitz vorgelegt.
Das Landratsamt Görlitz hat mit Bescheid vom 25.04.2015 festgestellt, dass die Haushaltssatzung keine
genehmigungspflichtigen Teile enthält. Die Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:
Haushaltssatzung der Großen Kreisstadt Zittau für das Haushaltsjahr 2016
Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung
hat der Gemeinderat in der Sitzung am 07.04.2016 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich
anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird
im Ergebnishaushalt mit dem
- Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf
47.772.515 €
- Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf
50.483.665 €
- Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf
-2.711.150 €
- Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses
aus Vorjahren auf
0 €
- Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen einschließlich der Abdeckung
von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren (veranschlagtes
ordentliches Ergebnis) auf
-2.711.150 €
- Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf
850.000 €
- Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf
0 €
- Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf
850.000 €
- Gesamtbetrag des ordentlichen Ergebnisses auf
-2.711.150 €
- Gesamtbetrag des Sonderergebnisses auf
850.000 €
- Gesamtergebnis auf
-1.861.150 €
im Finanzhaushalt mit dem
- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
44.932.740 €
- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
44.412.190 €
- Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender
Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
520.550 €
- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf
6.541.990 €
- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
8.555.235 €
- Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
-2.013.245 €
- Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus Zahlungsmittelüberschuss
oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der
Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
-1.492.695 €
- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
150.000 €
- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
1.916.350 €
- Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
-1.766.350 €
- Saldo aus Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag und Saldo der Einzahlungen
und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit als Änderung des
Finanzierungsmittelbestandes auf
-3.259.045 €
festgesetzt.
§2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von
Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf
9.000.000 €
festgesetzt.
§5
Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf
330 v.H.
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
440 v.H.
Gewerbesteuer auf
420 v.H.
Impressum: Herausgeber: Stadtverwaltung Zittau, Oberbürgermeister
Thomas Zenker, Markt 1, 02763 Zittau
Redaktion und Sat z: A mt für Wirtschaft, Tourismus, Öffentlichkeitsarbeit, Markt 1, 02763 Zittau,
Tel.: 03583/752154,
Fax: 03583/752193,
E-Mail: [email protected]. Für die
Inhalte der Texte zeichnen die
Ver fasser verantwortlich. Texte soweit
nicht angegeben: P ressestelle
Druck und Verteilung: Graphische
Werkstätten Zittau GmbH, An der
Sporthalle 2, 02763 Zittau
Auf lage: 5.000 Stück, Nachdruck,
auch auszugsweise, nicht gestattet.
Fotos: Eric-Holm Langhof, Stadtverwaltung Zittau, Wieland Menzel, Kita
Schwalbennest Dittelsdorf, Arbeitskreis Geschichte Hirschfelde, Kita
Bummi Hirschfelde, GS Hirschfelde,
Wittgendorfer Hei matverein, Hartauer
Kreative e.V., Andreas Stöcker,
Schkola Hartau, Pilgerhäusl e.V.
Erscheinungsweise: monatlich
(11 Ausgaben im Jahr) . Der Zittauer
Stadtanzeiger ist an folgenden Stellen
kostenlos erhältlich: Zittau: Stadtverwaltung (Rathaus, Technisches
Rathaus, Einwohnermeldea mt),
T-In for mation, Stadtwerke Zittau
GmbH, Wohnbaugesellschaft Zittau
mbH, Wohnungsgenossenschaft
Zittau, HS Zittau/Görlitz, Sparkasse
Oberlausitz-Niederschlesien, DEVKVersicherung (Bahnhof), Ärzte
Ortsteile: Verteilung in jedem
Haushalt, Hirschfelde: Geschäftsstelle
der Stadtverwaltung Zittau,
Rosenstraße 3 Online-Ausgabe: unter
www.zittau.eu Abonnement: Ve rsandkostenfreies Abo für Zittau bei
Bestellung durch Coupon,
Jahresabonnement für Bewohner
außerhalb der Stadt Zittau über
P ostversand zum P reis von 18,70 €.
Die Aufnahme eines Abonnements ist
bei anteiligem Abonnementpreis
jederzeit möglich. Das Abonnement ist
mit einer Frist von 1 Monat zum
Jahresende schriftlich kündbar.
Anzeigen im Ortschaf tsteil:
Graphische Werkstätten Zittau GmbH,
An der Sporthalle 2, 02763 Zittau,
Tel. 03583/5865590,
E-Mail: [email protected]
(nur Geschäftsanzeigen, keine Danksagungen und Todesanzeigen, keine
politische P arteien, Wählervereinigungen und Gruppierungen).
Zittau,27.04.2016
T. Zenker, Oberbürgermeister (Siegel)
Der nächste
Der Haushaltsplan wird gemäß § 76 Abs. 3 SächsGemO ab 11.05.2016 bis einschließlich 17.05.2016 zur
kostenlosen Einsicht durch jedermann im Amt für Finanzwesen, Referat Haushalt/Controlling, M arkt 1,
Zi. 314 an den oben genannten Tagen in der Zeit von
Mi/Do 9.00-12.00 Uhr und 13.30-16.00 Uhr / Di 9.00-12.00 Uhr und 13.30-18.00 Uhr / Fr 9.00-12.00 Uhr
niedergelegt. Am M ontag, dem 16.05.2016, ist die Stadtverwaltung Zittau aufgrund des Feiertags nicht
geöffnet.
Stadtanzeiger erscheint
am 10. Juni 2016.
Redaktionsschluss
ist am 20. Mai 2016.
Zittau, 27.04.2016
T. Zenker, Oberbürgermeister (Siegel)
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ZITTAUER STADTANZEIGER
10. Mai 2016
B EKANNTMACHUNGEN
Bekanntmachung der Landesdirektion
Sachsen über einen Antrag
auf Erteilung einer Leitungs- und
Anlagenrechtsbescheinigung
Gemarkung Burkersdorf
Vom 30. April 2016
Die Landesdirektion Sachsen gibt bekannt, dass die ENSO Energie Sachsen Ost AG, Friedrich-List-Platz 2, 01069 Dresden, einen
Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung gemäß § 9 Abs. 4 des Grundbuchbereinigungs gesetzes
(GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2192), das
zuletzt durch Artikel 158 der Verordnung vom 31. August 2015
(BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, gestellt hat.
Der Antrag (Az: DD32-0552/1/6) betrifft die vorhandene 110 kVFreileitung Hirschfelde West - Hagenwerder, Anlage 270 einschließlich Zubehör und Schutzstreifen.
Die von der Anlage betroffenen Grundstückseigentümer der Stadt
Zittau (Gemarkung Burkersdorf Flurst. Nr. 559, 573 und 696)
können den eingereichten Antrag sowie die beigefügten Unterlagen in der Zeit vom 6. Juni bis einschließlich 4. Juli 2016 in der
Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden, Stauffenbergallee
2, 01099 Dresden, Zimmer 4016, während der Dienststunden
(montags bis donnerstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von
13.00 Uhr bis 15.00 Uhr, freitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr)
einsehen.
Die Landesdirektion Sachsen erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen nach Ablauf der Auslegungsfrist gemäß
§ 9 Abs. 4 GBBerG in Verbindung mit § 7 Abs. 4 und 5 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungs gesetzes
und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts
(Sachenrechts-Durchführungsverordnung - SachenR-DV) vom
20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900).
Hinweise zur Einlegung von Widersprüchen
Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine
beschränkte persönliche Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober
1990 bestehenden Energiefortleitungsanlagen und Anlagen der
Wasserversorgung und -entsorgung entstanden. Die durch Gesetz
entstandene Dienstbarkeit dokumentiert nur den Stand vom
3. Oktober 1990. Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden,
dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundstückes
erteilt wird.
Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass
die im Antrag dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies
bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann,
dass das Grundstück gar nicht von der Leitung oder in anderer
Weise, als dargestellt, betroffen ist. Wir möchten Sie daher bitten,
nur in begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht
Gebrauch zu machen.
Der Widerspruch kann bei der Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, oder den Dienststellen
der Landesdirektion Sachsen in Dresden, Stauffenbergallee 2,
01099 Dresden, oder in Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig bis
zum Ende der Auslegungsfrist erhoben werden. Die Schriftform
kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall
ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes zu verstehen. Der
Zugang für elektronische Dokumente ist auf die Dateiformate
.doc, .docx und .pdf beschränkt. Die Übermittlung des elektronischen Dokuments hat an die Adresse [email protected] zu
erfolgen.
Bekanntmachung über die Fortschreibung des Straßenbestandsverzeichnisses
der Großen Kreisstadt Zittau
Die Große Kreisstadt Zittau hat am 09.04.2016 folgende Verfügung
erlassen:
1. S traßenbeschreibung
Neißtalweg
Flurstücke Nr. 101/6, 222, 103/3, 223/2
Länge: 2.660 m
2. Verfügung
Die Widmung des Neißtalweges erfolgt als Geh- und Radweg mit
der Widmungsbeschränkung „für Anlieger mit Sondergenehmigung
frei, Tonnagebeschränkung Brücke Saupansche (2,18 km) auf 6 t“.
3. Einsichtnahme
Die Verfügung kann im Technischen Rathaus der Stadtverwaltung
Zittau, Sachsenstraße 14, Zi. 322 während folgender Sprechzeiten:
Dienstag
9.00-12.00 Uhr und 13.30-18.00 Uhr
Donnerstag
9.00-12.00 Uhr und 13.30-15.00 Uhr
vom 11.05.2016 bis 25.05.2016 eingesehen werden.
4. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines M onats nach ihrer
Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
schriftlich oder zur Niederschrift bei der Großen Kreisstadt Zittau,
Sachsenstraße 14, 02763 Zittau einzulegen.
5. Bekanntmachung
Diese Verfügung wird hiermit bekanntgemacht.
Zittau, den 09.04.2016
Ralph Höhne, Bauamtsleiter
Hinweis Sportstättennutzung 2016/17
Verfahrensweise zur Anmeldung der Sportstättennutzungszeiten
2016/2017 für städtische Sportstätten
Bedingt durch die Baumaßnahmen an der Hauptturnhalle und die dadurch eingeschränkten Hallenzeiten besteht bis zum Ende der Baumaßnahmen keine M öglichkeit, Hallenzeiten zu vergeben. Deshalb wird
für diesen Zeitraum die bisherige Verfahrensweise der schuljährigen
Neuvergabe der Sportstättennutzungen aus gesetzt.
Alle bestehenden Verträge werden für 2016/2017 fortgeführt, wenn
durch die Nutzer bis zum 31.05.2016 bei der
Stadtverwaltung Zittau, Ref. Kinder/Jugend und Schulen/Sport
Hochwaldstraße 21b, 02763 Zittau
Tel.: 03583 7969012, E-Mail: [email protected]
keine Abmeldung in schriftlicher Form eingeht.
Dr. Beer, Referatsleiter
Jagdgenossenschaft Zittau/Hartau
Die M itgliederversammlung hat am 12.04.2016 stattgefunden. Das
Protokoll sowie der Haushaltplan für 2016 liegen zur Einsichtnahme
für die M itglieder in der Zeit vom 17.05. bis 07.06.16 aus bei:
Stadtverwaltung Zittau, Forstbetrieb, Technisches Rathaus
Sachsenstraße 14, Zi. 100
dienstags von 13 bis 18 Uhr
Leipzig, 30. April 2016
gez. Landesdirektion Sachsen, Susok, Referatsleiter
10. Mai 2016
ZITTAUER STADTANZEIGER
gez. Korschelt, Vorsitzender
Seite 7
AUS DEM S TADTRAT
CDU
Problem Verkehrskonzept
Jemand hat mal gesagt: Nichts ist so konstant, wie die Veränderung!
Das ist auch beim Verkehrskonzept der
Stadt Zittau festzustellen. Nach den Vorstellungen der neunziger Jahre, eine völlig
autoverkehrsfreie Innenstadt zu wollen, ist
mit den Jahren einiges verschlimmbessert
worden. Dabei ist auch festzustellen, dass
die Realisierung sämtlicher Forderungen
und zugleich die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften der Quadratur des Kreises gleichkommen. In der leider nicht sehr
gut besuchten Bürgerversammlung am
20.04. konnte über das Verkehrskonzept
der Stadtverwaltung nochmals diskutiert
werden. Bei den Besuchern ist der Eindruck erweckt worden, alles sei bereits in
Sack und Tüchern. Die vorgeschlagenen
M aßnahmen wie der Richtungsumkehr der
Reichenberger und der Inneren Weberstraße sind zu prüfen. Die Auswirkungen auf
die sonstige Verkehrsführung in der Innenstadt sind dabei zu betrachten. Das setzt
aber das ganze Verkehrskonzept wieder auf
„Anfang“! Für uns als CDU-Fraktion ist es
wichtig, für eine gute Erreichbarkeit der
Innenstadt für Anwohner, Händler und
Touristen zu sorgen. Dabei ist zu beachten,
dass das M aß der Zumutbarkeit jeder für
sich selbst festlegt. Das können wir nicht
verordnen, weil wegbleiben und woanders
hingehen dann die Alternative ist. Das trifft
für potentielle M ieter in der Innenstadt
genauso wie für Kunden zu. Eine attraktive
Innenstadt wird es nur mit Kompromissen
bei der Verkehrsführung geben und den
Handel und die Dienstleistungen im Stadtzentrum sollten wir stärken und nicht zusätzlich behindern! Das denkt Ihre CDUFraktion.
FUW/FBZ/FDP
Frühlingserwachen
„Immer wieder kommt ein neuer Frühling“ 1
und die Natur erwacht - Frühlings gefühle
stellen sich ein. Auch wenn Zittau nicht
Paris - die Stadt der Liebe ist, so werden
Sie uns Recht geben, vor allem unsere Innenstadt ist liebenswert, ganz besonders mit
dem frisch sanierten M arktplatz. Vielleicht
nutzen Sie die verbleibenden Frühlingstage,
um deren Geschäfte, Cafés und Restaurants
zu besuchen, beleben Sie unsere Innenstadt!
Die von unserer Fraktion geforderte Darstellung der auf die Innenstadt fokussierten
Aktivitäten des Stadtmarketings hat gezeigt,
dass an dieser Stelle noch sehr viel zu tun
und die Etablierung eines professionellen
Citymanagements dringend angeraten ist.
Sicher haben auch Sie als Bewohner und
Seite 8
Gäste unserer Stadt nette Ideen für eine
weitere Belebung unserer Innenstadt.
Senden Sie doch bitte Ihre Vorschläge an:
[email protected].
Wir werden uns für die Umsetzung Ihres
Vorschlages gern einsetzen.
1
Kinderlied v. Rolf Zuckowski
ZITTAU KANN MEHR E.V.
S portstadt Zittau - Die finanziellen M öglichkeiten der Stadt Zittau sind begrenzt und
werden es in naher Zukunft auch bleiben.
Es wäre fatal, wenn dies dazu führt, dass
Sportvereine nicht in ausreichendem M aße
Unterstützung finden. Aufgabe der Stadt
Zittau muss es unter diesen Gegebenheiten
sein, jegliche alternative M öglichkeiten
einer finanziellen Hilfe aktiv zu unterstützen und Bürgerengagement zu fördern. Die
Fraktion von ZKM hat daher beantragt, dass
die Stadt Zittau ein Spendenförderkonto
„Sportstadt Zittau“ auf Dauer einrichtet und
bewirbt. Hierüber sollen dauerhaft Spenden
zur Unterstützung von Sportvereinen eingeworben und in Anwendung einer extra dafür
geschaffenen Richtlinie an die Sportvereine
verteilt werden.
S ozialpass - Immer wieder ist festzustellen,
dass BürgerInnen Ermäßigungen in kulturellen Einrichtungen nicht in Anspruch
nehmen, da ein einfacher Nachweis für die
Berechtigung fehlt. Von der ZKM Fraktion
wurde daher beantragt, einen Sozialpass der
Stadt Zittau einzuführen. Dies soll zu mehr
Teilnahme führen.
DIE LINKE.
DIE LINKE für
verbessertes Stadtmarketing
Auf Wunsch der LINKEN wurde der Behindertenwegweiser in die Leitlinien des
Stadtmarketings aufgenommen.
Werben wir gemeinsam mit den Botschaften: Zittau ist Kultur, Zittau ist eine grüne
Stadt mit hoher Lebensqualität, Zittau ist
ein Wirtschafts- und Studienstandort.
DIE LINKE für Bekräftigung der
S tädtepartnerschaft mit Pistoia
Zum Spectaculum wird die Städtepartnerschaft, die seit 1971 besteht, bekräftigt.
SPD/BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN
Soll der Stadtrat die Einrichtung eines
„echten“ Waldkindergartens befürworten
oder nicht? Das war eine der Fragen, die
auf der Stadtratssitzung im April entschieden werden mussten. Ein richtiger Waldkindergarten das bedeutet: Leben und Lernen „im Wald/im Freien“, es heißt: selber
wahrnehmen, erforschen, sich ein Bild
machen; es bedeutet: Eigenständigkeit,
Respekt vor der Natur, Rücksicht auf „die
Anderen“ - alles Elemente, die für eine
menschliche Gesellschaft entscheidend
sind. Es ist richtig: Ein solches Projekt
kostet Geld und Geld haben „wir“ in Zittau
z.Z. nicht genug; aber das kann auch anders
werden! Ein Waldkindergarten wäre ein
tolles Zeichen für Vielfalt und junge Familien gewesen, damit sie Lust bekommen
hier zu leben. Wir müssen für die Zukunft
auch mal etwas wagen! Aber, es kann ja
alles noch werden.
B ÜRGERB ÜNDNIS
Ortschaftsräte sind keine S tatisten
Anhand vom Kita-Bedarfsplan wurde deutlich, dass die Ortschaftsräte deutlich mehr
einbezogen werden sollten, denn ca. 30
Prozent der Einwohner leben in einem der
sieben Ortsteile. Leider sehen dies augenscheinlich nicht alle Stadträte so und lehnten eine Anhörung der Ortschaftsräte zu
diesem wichtigen Thema ab.
Bürgerbeteiligung darf jedoch nicht auf die
Kernstadt begrenzt sein - erster guter Ansatz ist mit der Vorstellung des Haushaltes
gegeben - Bürgerbeteiligung heißt auch,
alle Ebenen einzubeziehen.
fuer-zittau.de/facebook | fuer-zittau.de
FB Z/STADTRAT MANNSCHOTT
Vielfalt … Fehlanzeige!
Die Aufnahme eines Waldkindergartens in
den Bedarfsplan, um mehr Vielfalt in die
Erziehungslandschaft zu bringen, und damit unser Zittau für junge Familien attraktiver zu machen, wurde leider mehrheitlich,
überwiegend aus Kostengründen, vom
Stadtrat abgelehnt. Schade, aber vermutlich
wird das Geld wohl dringender für einen,
für viele nicht notwendigen, Beigeordneten
als „Überwachung“ des Ob´s gebraucht.
DIE LINKE für bessere
S tadtbeleuchtung
M it der Erneuerung der Stadtbeleuchtung
in den nächsten vier Jahren sparen wir
Energie und erhöhen die Sicherheit für die
Bürgerinnen und Bürger. DIE LINKE
stimmte dafür.
http://www.dielinke-fraktion-zittau.de/
ZITTAUER STADTANZEIGER
Die Beiträge auf dieser Seite werden inhaltlich von den Fraktionen, Gruppierungen und Einzelstadträten verantwortet.
10. Mai 2016
INFORMATIONEN
Einladung zur 19. Zittauer Kinderwoche „Bücherwürmer“
Hallo, liebe Kinder, mal ehrlich, wann hattet
ihr in eurer Freizeit zum letzten M al ein Buch
in der Hand? Wer jetzt ohne richtige Erinnerung ist, muss unbedingt etwas ändern. Leider
können wir M enschen nämlich nicht überall
sein und gleich gar nicht dort, wohin uns unsere Träume und Phantasien tragen. Ich kenne
da aber ein Wundermittel und zauberhafte
M öglichkeiten, durch die sich uns fremde
Welten öffnen, uns zu Orten mit spannenden
Erlebnisse entführen und uns selbst zu Helden
machen - Bücher. Es gibt große und kleine,
dicke und dünne, welche mit und welche ohne
Bilder … ca. 130 M illionen Bücher sollen es
schon auf der Welt sein. Ich bin mir sicher,
dass darunter auch viele Bücher sind, die dir
gefallen. Probier’s einfach aus, die Zittauer
Bibliothek kann dir bei der Auswahl helfen
oder vielleicht ist ein Buch auch eine gute
Idee für das nächste Geburtstagsgeschenk.
Die 19. Zittauer Kinderwoche unter dem Thema „Bücherwürmer“ soll dazu beitragen, das
Lesen wieder mehr in den Blickpunkt zu rücken. Ihr müsst keine Angst haben, dass Fernsehen und Computer nun stromlos bleiben
sollen, sicher nicht. Natürlich gehören diese
Informationsquellen zu unserem modernen
Leben. Ihr sollt nur ein wenig mehr auf den
Lese-Geschmack kommen, denn gerade das
Bücherlesen lässt euch in einem hektischen
Alltag zur Ruhe kommen, schenkt euch Konzentration und bereitet euch tolle, spannende
Erlebnisse. Und noch eine super Sache: das
Bücherlesen hilft euch, dass ihr immer schlauer werdet und mitreden könnt. Einfacher und
mit mehr Spaß lernen als mit dem Lesen von
Büchern kann bestimmt niemand.
Es ist wichtig, dass ihr als Kinder alle M öglichkeiten bekommt, euch die Bücherwelt zu erobern. Die Kinderwoche bietet dafür viele
Gelegenheiten, die ihr nicht verpassen solltet.
Zur Kindertagsparty am 1.06. im Kinder- und
Jugendhaus „Villa“ könnt ihr zum Beispiel
eure längst aus gelesenen Bücher gegen neue
tauschen. Ihr müsst dazu nur eure Bücher mitbringen. Natürlich lohnt sich der Besuch der
Kindertagsparty auch, wenn ihr nicht tauschen
wollt. An verschiedenen Stationen habt ihr
Gelegenheit, eure Geschicklichkeit und euer
Wissen zu testen und tolle Preise zu gewinnen.
Auch Feuerwehr, Polizei, Deutsches Rotes
Kreuz und Technisches Hilfswerk werden da
sein und euch viele interessante Dinge zeigen.
Weitere interessante Dinge zur Kinderwoche
findet ihr beim Lesen des Programms, dazu
gehören der Tag des offenen Rathauses für alle
Neugierigen, die Kinderoper „Der Freischütz“
für alle M usikfans, der Jugendstadtrat für alle
M itbestimmer, die Fahrradrallye für alle Stadtdetektive und die Vorlesenacht für alle Bücherwürmer.
Einen wichtigen Höhepunkt dürft ihr nicht
verpassen, am 30.05.16 um 14.00 Uhr werden
wieder die Kinderpreisträger - Kinder mit Herz
und helfender Hand - im Bürgersaal des Rathauses ausgezeichnet.
Ich hoffe, wir sehen uns zu vielen Veranstaltungen der Kinderwoche!
Es grüßt euch bis dahin ganz herzlich
Dr. Volker Beer
Vorsitzender Kinderstiftung Zittau
DAS PROGRAMM
27. bis 29.05.16
„Bücherwürmer im Camp“
Internationales Kindercamp“ im Tierpark
30.05.16, 10.00 Uhr
„Spannende Notenbücher“
„Der Freischütz“
Festkonzert für Kinder mit Sängern der
Wiener Kinderoper Papageno
Bürgersaal Rathaus Zittau
30.05.16, 14.00 Uhr
„Ehrenbuch für engagierte Kinder“
Kinderpreisverleihung mit Kinderoper
„Der Freischütz“
Bürgersaal Rathaus Zittau
31.05.16, 8.00-15.00 Uhr
„Bücherfreunde“
Internationale Werkstatt Buchdruck,
Buchgestaltung, Bücherschreiben
Kinder- und Jugendhaus „Villa“
31.05.16, Start 9.00 Uhr
„Aufgeschlagenes Buch“
Tag des offenen Rathauses
01.06.,14.00-18.00 Uhr
„Bücherwurm-Party“
Große Kindertagsparty mit
Büchertauschmark
Kinder- und Jugendhaus „Villa“
02.06.16, 9.00 Uhr Markt
„Bücher-Rallye“
Internationale Fahrradrallye durch Zittau
02.06.16, 15.00-17.00 Uhr
„Buch mit 7 Sigeln - Mitbestimmen
will gelernt sein“
Planspiel kommunal
Bürgersaal, Rathaus Zittau
03.06.16
Lange Nacht der Vorleser
Schulanmeldung Schuljahr 2017/2018
Liebe Eltern, Kinder, die bis zum 30.06.2017 das sechste Lebensjahr vollenden, sind durch die Erziehungsberechtigten für das Schuljahr 2017/2018 bei
der Grundschule ihres Schulbezirkes anzumelden. Bitte informieren Sie sich in
der Anlage über den für Sie entsprechend Ihres Wohnsitzes festgelegten Schulbezirk und entnehmen dann aus der Tabelle das für Sie zutreffende Datum.
Gemäß Schulordnung für die Grundschulen des Freistaates Sachsen ergibt sich
aus der Schulpflicht die Pflicht zur Anmeldung.
Es erfolgt keine gesonderte Einladung!
04.06.16, 14.00 Uhr
„Gemeinsam Feiern“
EU-Fest „Auf dem gemeinsamen Weg“
Dreiländerpunkt
Hinweis: Es ist nicht erforderlich, dass Sie Ihr Kind zur Anmeldung mitbringen. Legen Sie bitte
zur Anmeldung des Kindes die Geburtsurkunde vor.
Dr. Volker Beer, Referatsleiter
Für die Zittauer Grundschulen gelten folgende Anmeldetermine:
Grundschule
Datum
Grundschule
29.08.2016
an der Weinau
09.08.2016
10.08.2016
11.08.2016
LessingGrundschule
10. Mai 2016
Uhrzeit
Grundschule
Datum
Uhrzeit
15.00 bis 17.30 Uhr
Wilhelm-Busch- 12.09.2016
Grundschule
13.09.2016
07.30 bis 13.00 Uhr
13.00 bis 18.00 Uhr
08.00 bis 17.00 Uhr
10.00 bis 14.00 Uhr
10.00 bis 14.00 Uhr
Grundschule
Hirschfelde
08.00 bis 17.00 Uhr
08.00 bis 15.00 Uhr
05.09.2016
06.09.2016
ZITTAUER STADTANZEIGER
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KULTUR ELL ES
Veranstaltungen
Städtische Museen Zittau
Mittwoch, 18. Mai 2016, 19.00 Uhr
Kulturhistorisches Museum Franziskanerkloster
Veranstaltungsreihe BAROCKES IM MUS EUM:
Vortrag und Führung „Der Maler Franz Gareis - von Marienthal nach Italien“
mit Kai Wenzel, Görlitzer Sammlungen
S amstag, 21. Mai 2016, 9.00-13.00 Uhr
Stadt Zittau/Zittauer Sanierungsgesellschaft
Tag der S tädtebauförderung in Zittau
Objekt: Neues Zentraldepot des M useums,
Ecke Brüderstraße/Klosterplatz: Besichtigung und Führungen
S onntag, 22. Mai 2016, 10.00-17.00 Uhr
Kulturhistorisches Museum Franziskanerkloster
INTERNATIONALER MUS EUMS TAG 2016
„Museen in der Kulturlandschaft“
S onderpräsentation: „Mit dem Zittauer Maler Adolph Thomas
Kulturlandschaften entdecken“ und Familienprogramm
„Entdecke Deine Kulturlandschaft mit dem Zeichenstift“
„angestiftet“ und angeleitet von Claudia Richter
S onntag, 22. Mai 2016, 11.00 und 15.00 Uhr
Führungen zum Maler Adolph Thomas (1834-1887)
mit Margitta Radschinski
S onntag, 22. Mai 2016, 17.00 Uhr
Museum zum Heiligen Kreuz
Führung/Vortrag „Wie einzigartig war das Große Zittauer
Fastentuch? Gedanken zur Kulturlandschaft der Fastentücher
in Nord- und Mitteldeutschland“
mit Museumsdirektor Dr. Peter Knüvener
Mittwoch, 25. Mai 2016, 17.00 Uhr
Zittauer Geschichts- und Museumsverein e.V.
Führung an der Baustelle Rathausplatz
durch Wissenschaftler und Grabungsleiter des Landesamtes für
Archäologie Dresden
S onntag, 29. Mai 2016, 14.30 Uhr
Zittauer Geschichts- und Museumsverein e.V.
Öffentliche Führung in der Ausstellung „Grenzenloser
S pätbarock - Philipp Leubner und die Kunst an der Lausitzer
Neiße 1750-1800“
mit Dr. Marius Winzeler, Nationalgalerie Prag
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ZITTAUER STADTANZEIGER
10. Mai 2016
INFORMATIONEN
Sternradfahrt auf das
Schlossgelände nach Königshain
Bauherrenmappe wurde
aktualisiert
Traditionelle Radveranstaltung des Landkreises Görlitz
führt dieses Jahr nach Königshain
Die Bauherrenmappe - der praktische Leitfaden für energieffizientes Bauen und Sanieren von Wohngebäuden wurde
aktualisiert und steht ab sofort kostenfrei zur Verfügung.
Zum 15. M al wird es am 21. Mai 2016 wieder heißen: „Auf zur Sternradfahrt des Landkreises Görlitz“. Ziel ist in diesem Jahr das mitten im Landkreis gelegene Königshain mit seiner wunderschönen Schlossanlage.
Auf zehn Touren und einer Rundtour können Sie sich dem Ziel nähern.
Alle Routen sind mit dem Logo der Sternradfahrt ausgeschildert. Starten
können Sie in diesem Jahr von Hrádek nad Nisou/Zittau, Herrnhut, Seifhennersdorf/Rumburk, Cunewalde, Oppach, Bautzen, Zgorzelec/Görlitz,
Weißwasser/O.L., Łeknica/Bad M uskau und Schleife. Von Königshain
aus führt eine aus geschilderte Rundtour über Arnsdorf, Krobnitz und Reichenbach/O.L. wieder zurück zum Startort.
Alle Touren führen vorbei an einer Vielzahl liebevoll eingerichteter S tempelstellen. Dort erhalten Sie zwischen 9 und 15 Uhr (an den Startstempelstellen ab 8 Uhr) Ihren Teilnahmepass. An den Stempelstellen können
Sie verweilen, um sich zu erholen und zu stärken. Außerdem erhalten Sie
dort Stempel in Ihren Teilnahmepass. M indestens drei Stempel müssen
Sie gesammelt haben, um am Zielort an der Tombola teilnehmen zu können. Neben einer Vielzahl von Preisen wird am 21. M ai als Hauptgewinn
ein Trekkingrad aus gelost.
In Königshain angekommen, können Sie entspannen, sich stärken und
individuell oder im Rahmen einer kurzen Führung durch die Schlossanlage und den Park spazieren. M usik- und Kulturliebhaber werden in diesem
Jahr genauso auf ihre Kosten kommen wie die Kleinen, denn ein buntes
Programm erwartet Sie vor Ort.
Ihre Rückfahrt können Sie nach einem erlebnisreichen Tag per Rad oder
Bus antreten. Gemeinsam mit dem ZVON bieten wir müden Radfahrern
auch 2016 die M öglichkeit, gegen eine Gebühr von 7,00 EUR pro Erwachsener und 3,50 EUR pro Kind und Fahrrad unsere Rückbusse zu
nutzen. Die Rückbusverbindungen sowie die M öglichkeit zur Buchung
dieser finden Sie auf der Homepage www.sternradfahrt.de.
Den Flyer mit allen Touren und Stempelstellen finden Sie ab sofort in
allen Tourist-Informationen des Landkreises Görlitz. Weitere Informationen auch auf www.sternradfahrt.de.
Der Landkreis Görlitz wünscht allen Radfahrern auch in diesem Jahr das
nötige Durchhaltevermögen und natürlich viel Spaß beim Radeln!
Der Landkreis Görlitz dankt allen Sponsoren und Unterstützern, besonders
der Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien.
Ein Bauvorhaben ist eine energetische, finanzielle und administrative Herausforderung für jeden Bauherren. Bei der
energiebewussten Planung und Verwirklichung von Bauund Sanierungsvorhaben ist ein großes Potenzial zur Energieeinsparung gegeben.
Die von der Sächsischen Energieagentur SAENA GmbH
erstellte Bauherrenmappe enthält umfassende Informationen, wie z.B. Planungs grundlagen und baurechtliche Bestimmungen, zu Gebäudekomponenten, erneuerbaren Energien sowie Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten, die
Bauherren helfen sollen, ihr Bauvorhaben erfolgreich umzusetzen. Die SAENA GmbH arbeitet bei der Erstellung der
Bauherrenmappen eng mit zahlreichen Kommunen, so auch
der Stadt Zittau, zusammen, um auch über regionalspezifische Anforderungen zu informieren. Wichtige regionale
Informationen zur Bauvorbereitung, Checklisten und Ansprechpartner sowie Formulare für Bauherren aus dem Zittauer Stadtgebiet können der M appe somit ebenfalls entnommen werden.
Ab sofort steht der praktische Leitfaden rund um das Thema
energieeffizientes Bauen und Sanieren von Wohngebäuden
in aktualisierter Form wieder als kostenfreie Druckversion
und auch online unter www.digitale-bauherrenmappe.de für
Bauinteressierte bereit.
Die Druckversion mit den Regionalangaben der Stadt Zittau
erhalten Sie bei:
Stadtverwaltung Zittau
Baudezernat/Bauaufsichtsbehörde
Sachsenstraße 14
02763 Zittau
Ines Hirt
Energie-/Projektmanagerin
Entwicklungsgesellschaft Niederschlesische Oberlausitz mbH (Organisator)
Maja Daniel-Rublack
Tel. 03581 3290121, E-Mail: [email protected]
Empfohlene S ternradfahrt-Tour vor Ort nach Königshain
Tour 10 - Hrádek nad Nisou (CZ)/Zittau, ca. 55 km
empfohlener Startort: Tourist-Information Zittau, Markt 1
geschätzte Fahrtzeit (ohne Stempelstellen-Stopp): 3,5 Stunden
Tourenverlauf: Hrádek nad Nisou/Zittau - Hirschfelde - Rosenthal - Ostritz Leuba - Hagenwerder (an der D12) - Tauchritz - Berzdorfer Halden - JauernickBuschbach - Feldhäuser - Pfaffendorf - Markersdorf - Königshain
Stempelstellen
Zittau: Tourist-Information, Markt 1
Hrádek: Horní náměsti 73
Hirschfelde: Heim- und Handwerkerbedarf - Fahrräder-Nixdorf, Zittauer Straße 16
Ostritz: Internationales Begegnungszentrum St. Marienthal, St. Marienthal 10 und
Katholische Pfarrei „Mariä Himmelfahrt“, Spanntigstraße 3
Hagenwerder: Gaststätte „Zum alten Bahnhof“, An der B 99
Jauernick-Buschbach: Dorfstraße 45 - erst ab 11 Uhr
Königshain: Königshainer Schlossanlage, Dorfstraße 29
Die nächste monatliche Beratung zum Thema Energiesparen der Verbraucherzentrale Sachsen findet am 24. Mai,
10 bis 16 Uhr im Zittauer Frauen- und Familienzentrum
auf der Bahnhofstraße 17 statt. Es wird eine Eigenbeteiligung von fünf Euro pro halbe Stunde Beratung erhoben,
ausgenommen davon sind einkommensschwache Haushalte.
Termine/Beratung 0800-809 802 400
Mo-Do 8-18 Uhr
Fr 8-16 Uhr (kostenfrei)
Weitere Touren und Stempelstellen finden Sie unter www.sternradfahrt.de
10. Mai 2016
ZITTAUER STADTANZEIGER
Seite 11
Informationsblatt
DER
ZITTAUER ORTSCHAFTEN
Dittelsdorf
Inhaltsverzeichnis
Seite 12/13
Dittelsdorf
Stubenkino im Museum Dittelsdorf
Die große Stube im Dittelsdorfer M useum war
dann doch zu klein, um den Ansturm der Interessierten auf das Stubenkino aufzunehmen.
Und so gab es am 17. April eben gleich zwei
Vorstellungen nacheinander. M ehr als 60 Besucher verfolgten schließlich die Filmsequenzen aus 50 Jahren Dittelsdorfer Festgeschichte.
Der Super-8-Stummfilm über die 600-JahrFeier aus dem Jahre 1969 verströmte durch den
klassisch vor sich hin ratternden Projektor die
Atmosphäre vergangener Jahrzehnte. Die Videoaufnahmen der 625-Jahr-Feier von 1994
besitzen zwar schon Bild und Ton, dennoch:
heutige HD-Fernsehqualität ist etwas anders.
Und so war das Stubenkino zugleich auch ein
Ausflug in die Technikgeschichte. Und schließlich stellte sich die Frage, wie die Dokumentationen der in drei Jahren bevorstehenden 650Jahr-Feier beschaffen sein werden?
Im M ittelpunkt des Kino-Nachmittags stand
aber das Wiedererkennen der M itmenschen
und das Erinnern, das bei Kaffee und Kuchen
im Anschluss der Vorstellung weiterging.
Ortschaftsrat
Ortschaftsratssitzung
Mittwoch, 18.05.16 um 19.00 Uhr
Vereinshaus „Alte Schule“.
S prechstunde des Ortsvorstehers
dienstags 17-18 Uhr, Büro Ortsbürgermeister,
Vereinshaus „Alte Schule“.
Herzlichen Glückwunsch
22.05.
Manfred Weickelt
27.05.
Ingeborg Knebel
Ehejubiläum
12.05.
Heinrich und Ingrid
Augustin
Fest steht: Das S tubenkino war keine Eintagsfliege.
Weitere Termine im Jahresverlauf stehen schon
fest: der 12. Juni und der 6. November. Über
die Themen wird noch im Verein beraten.
Nachfragen übern Gartenzaun lassen aber weiteres Interesse an den Fest-Filmen erkennen.
Also: Beachten Sie einfach die nächsten Ankündigungen und lassen Sie sich überraschen,
was es als nächstes im Dittelsdorfer Stubenkino
zu sehen gibt.
Wieland Menzel
Seite 13/14
OT Schlegel
Seite 14
OT Eichgraben
Seite 15/16/17
OT Hirschfelde
Seite 17
OT Wittgendorf
Seite 18/19
OT Hartau
Seite 19
OT Pethau
Seite 20
Termine/Informationen
Seite
12/14/17/19/20/21/22/23/24
Anzeigen
Imkerverein Dittelsdorf und Umgebung
Unser Verein wächst weiter
In unserer Versammlung am 06.04.16 im Gasthof Dittelsdorf haben wir vier neue M itglieder begrüßen können. Drei von ihnen besuchen gerade einen Imkerlehrgang in EbersbachNeugersdorf.
Wir wünschen den neuen Mitgliedern aus Schlegel, Wittgendorf, Hirschfelde und Dittelsdorf viel Erfolg bei ihrem neuen Hobby. Durch unseren Auftritt auf der Internetseite von
Dittelsdorf (www.dittelsdorf.de) konnten sie sich über unseren Verein informieren.
Gerade in unserem Jubiläumsjahr - 120 Jahre Imkerverein Dittelsdorf und Umgebung sind diese Neuaufnahmen sehr erfreulich.
Eine Ausstellung zum Jubiläum im Heimatmuseum Eckartsberg ist für Oktober geplant.
75 Jahre
85 Jahre
D. Hieke
60 Jahre
Nach Redaktionsschluss eingetretene Veränderungen können
nicht berücksichtigt werden.
Öffnungszeiten der Bi bliothek
im Vereinshaus „Alte Schule“
dienstags 15.30-19.00 Uhr
Seite 12
INFORMATIONSB LATT
10. Mai 2016
DITTELSDORF/SCHL EGEL
Neues aus der Kita „Schwalbennest“ Dittelsdorf
Ein großes DANKESCHÖN geht an:
die Elternvertreter, Agrarbetrieb Schlegel/
Dittelsdorf GbR Schlegel, KMI Kraftwerkeund Maschinenanlagen Instandhaltung GmbH
Hagenwerder, Glaserei Tilo Langner Bernstadt, Reinhold- und Schneider Fahrzeugbau
GmbH Wittgendorf, Fenster Türen Innenausbau T. Siodmok u. D. Pfeiffer, Jonsdorf
Hurra der B auwagen ist wieder da …
Trotz Regen und Schnee gingen die Dittelsdorfer
Schwalben wie jeden Freitag in den Wald und staunten nicht schlecht, als dort der alte neue Bauwagen
wieder stand. Voller Freude bestaunten sie ihren Wagen.
Die Fenster sowie die Eingangstür wurden erneuert
und mit Schlössern versehen. Innen wurde der Raum
mit Postern dekoriert und es warteten zwei neue Rechen auf die Kinder.
Dies haben wir vielen fleißigen Helfern zu verdanken,
die sich genau wie die Kinder und das Kita-Team
wünschen, dass der Bauwagen nun lange so erhalten
bleibt und auch von Besuchern geschätzt wird.
Wer will fleißige Handwerker sehn …
der muss ins Schwalbennest nach Dittelsdorf gehen.
Seit 2015 läuft in unserer Kita Schwalbennest das Projekt „Kinder GARTEN“. Gemeinsam mit den Kindern, Eltern und
dem Kita-Team sind wir dabei, unseren
Garten schöner zu gestalten. Dabei wollen
wir für die Kinder mehr Freiräume schaffen und ihnen M öglichkeiten bieten, aktiv
und entdeckend zu lernen. Geplant sind:
eine Klangecke, ein Barfußweg, eine
Showbühne eine Feuerstelle und ein
Trampolin.
Das Schöne und Besondere an diesem
Projekt ist, die außergewöhnliche Eigeninitiative unserer Kinder, die mit viel
Energie und Enthusiasmus ihren Garten
umgestalten und verschönern möchten.
Dafür konnten sie nicht nur das KitaTeam begeistern, sondern auch Eltern,
Großeltern sowie ansässige Handwerker mit ins Boot holen und
bereits erste Baumaßnahmen beginnen.
Um die Umsetzung unseres Vorhabens auch finanziell abdecken zu
können, nehmen wir an einem
Wettbewerb im TOOM -Baumarkt
Zittau teil.
Wenn auch Sie unsere Kinde r bei
ihrem Vorhaben unte rstützen möchten, würden wir uns sehr freuen
wenn Sie bei Ihrem nächsten ToomBaumarktbesuch Ihre Stimme unsere r KITA SCHWALBENNEST in
DITTELSDO RF ge be n. DANKE
sagen Kinder, Eltern und das KitaTeam.
R. Grollmisch, Einrichtungsleiterin
Schlegel
Ortschaftsrat
Ortschaftsratssitzung
Mittwoch, 11.05. und 08.06.16
um 19.00 Uhr im Spartenheim Schlegel
S prechstunde des Ortsvorstehers
1. und 3. Dienstag im M onat, 17-18 Uhr im
Büro des Ortsvorstehers in der ehemaligen
Schule, Dorfstraße 69 (Zimmer 2).
Herzlichen Glückwunsch
22.05.
Arnold Scheibler
80 Jahre
04.06.
Eberhard Ladisch
70 Jahre
07.06.
Joachim Schönfelder
75 Jahre
09.06.
Achim Knobloch
80 Jahre
10.06.
Otto Strei
80 Jahre
Nach Redaktionsschluss eingetretene Veränderungen
können nicht berücksichtigt werden.
10. Mai 2016
Ausstellung „Rittergut Burkersdorf“
Am Freitag, dem 20.05.16 um 19 Uhr stellt Herr M ichael Rebsch seinen Film zu diesem
Thema vor. Die Ausstellung ist bis Ende August jeweils dienstags von 15 bis 18 Uhr oder
nach Absprache zu besichtigen.
Am S onnabend, dem 21.05.16 um 14 Uhr wird die Ausstellung durch Herrn Rudolf von
Sandersleben in der ehemaligen Schule eröffnet.
Sieglinde Höhne, Ortschronistin
Tag der offenen Tür
bei der Ortswehr Schlegel-Burkersdorf
Die Ortsfeuerwehr S chlegel-Burkersdorf lädt am 12.06.16 zum Tag der offenen Tür!
Ab 10 Uhr begrüßen wir Sie zum Frühschoppen, das M ittagessen wird Ihnen aus der Feldküche serviert. Bei Kaffee und Kuchen können Sie gemütlich ab 14 Uhr den Klängen der
Schlegler Blasmusikanten lauschen. Für kleine und große Interessenten steht die neueste
Feuerwehrtechnik der Feuerwehr Zittau zur Besichtigung bereit.
Auf Ihr Kommen freuen sich die Kameradinnen und Kameraden der Ortsfeuerwehr
Schlegel-Burkersdorf!
Harry Fleig, Ortswehrleiter
INFORMATIONSB LATT
Seite 13
SCHLEGEL/ EICHGRAB EN
Neues aus der Kita „Spatzennest“ Schlegel
Wir begrüßen unser neues Spatzenkind Rosalie Rieger!
DANKE!
Das Osterfest liegt nun schon einige Wochen zurück, trotzdem möchten wir uns auf
diesem Wege bei allen Schleglern für die großzügigen Zuwendungen bedanken!
Unsere Betteltour war wieder ein großes Erlebnis, die Kinder kamen mit einem gut
gefüllten Bollerwagen und strahlenden Augen zurück.
Zur Osternestsuche ging es dieses M al in die Kemlitz, der Osterhase hatte eine geheimnisvolle Zeichnung im Kinderhaus abgegeben. An verschiedenen Stellen im Ort,
hatte er Eier versteckt, die uns nach und nach zum Versteck führten. Die Freude war
sehr groß als alle Nester gefunden wurden.
Ein Dankeschön geht an die Mutti’s Frau Hempel und Sieber für ihre Unterstützung!
Liebe Einwohner von Schlegel, wir haben uns bei
der KITA-Initiative 2016 der Toom-Baumärkte
beworben.
Die 3 Einrichtungen mit den meisten Stimmen
erhalten Waren im Wert von bis zu 3.000 Euro für
die Realisierung ihres Vorhabens.
Wir möchten im Falle eines Gewinns eine überdachte Sitzmöglichkeit für unseren Waldtag und
natürlich auch alle Wanderer und Spaziergänger in
der Kemlitz schaffen.
Die Kuchenfuhre kommt!
Am Freitag, dem 13. M ai werden wir wieder mit selbstgebackenen Kuchen durch
Schlegel ziehn. M it Wurfzetteln haben wir uns bereits angekündigt. Wir freuen uns
auf Ihre Unterstützung und einen guten Verkauf. Der Erlös kommt wie immer unseren
Kindern zugute!
Das Kita-Team
Dafür brauchen wir Ihre Unterstützung!
Bitte stimmen Sie im Toom-Baumarkt Zittau
für unsere Kita „S patzennest“ ab.
Vielen Dank sagen Kinder, Erzieher und Eltern
Eichgraben
Ortschaftsrat
Ortschaftsratssitzung
Dienstag, 07.06.16 um 19.30 Uhr
im Gemeindezentrum Eichgraben
S prechstunde des Ortsvorstehers
Jeden 2. Dienstag im M onat 18-19 Uhr
im Büro des Ortsvorstehers
(Tel.: 680866), Gemeindezentrum
Olbersdorfer Straße 11
Herzlichen Glückwunsch
16.05. Edith Steek
27.05. Renate Szameitat
75 Jahre
75 Jahre
28.05. Peter Stiewert
75 Jahre
01.06. Hanna Bogner
04.06. Adelheid Heyse
90 Jahre
80 Jahre
Ehejubiläum
14.05. Christian und Bärbel
Fankhänel
50 Jahre
Nach Redaktionsschluss eingetretene Veränderungen können nicht berücksichtigt werden.
Seite 14
Kita Waldhäusl
Hallo Nachbar - Ahoj sousede
Diese Gedanken waren unsere Aus gangspunkte, als wir
ein großes Projekt, gemeinsam mit unseren Partnern aus
Prachen (bei Novy Bor), entwickelten.
Wir fachsimpelten, stimmten ab, überwarfen Details und formulierten dann gemeinsame
Ziele. In M eilensteinen beschrieben wir ausführlich was inhaltlich mit den Kindern durchgeführt werden kann und auch, welche Bildungsmomente für Kinder und M itarbeiter dabei
zum Tragen kommen werden. Und genau das ausführlich Beschriebene, die konkreten Vorhaben und die inhaltlichen Aktivitäten mit den Kindern gaben den entscheidenden Impuls,
unser Projekt zu bewilligen.
So wird in den nächsten drei Jahren ein Projekt stattfinden, wodurch die Erfinderkiste in
Oderwitz eine Erweiterung erfährt und in welchem vor allem die Kinder des WaldhäuslKinderhauses profitieren werden. Für sie entsteht ein Sprach- und Kochkabinett in Oderwitz
und in Prachen ein Grünes Klassenzimmer mit Naturlabor. Die Räumlichkeiten stehen nach
Fertigstellung auch anderen Gruppen zur Verfügung. Sie können von Kitas, Schul- und Hortklassen oder von Vereinen genutzt werden.
M uttersprachlerInnen werden den Kindern die jeweils andere Sprache vermitteln und in jedem Land geben je zwei Pädagogen in Deutsch- bzw. Tschechisch-Kurse. Auch dadurch
wird unser Projekt sehr nachhaltig sein, denn die Pädagogen werden auch nach dem Projekt
noch für die Kinder des anderen Landes Ansprechpartner sein.
Zu gegebenen Zeiten werden wir über genauere Erfolgs-Abschnitte berichten.
M öchten Sie zeitnah von Ergebnissen/Fortschritten des Projektes erfahren, können Sie sich
gern auf unserer eigens dafür eingerichteten Homepage, sowie der Homepage der Nachbarsprachen des Landkreises Görlitz (www.nachbarsprachen-sn.eu) erkundigen. Dort finden Sie
dann ausführliche Beschreibungen. Es besteht zudem die M öglichkeit, an unseren Projekttagen teilzunehmen. Auch diese Treffen werden auf unserer Internetseite bekannt gegeben.
Na dann - auf geht´s!
Das Team der Kita Waldhäusl
INFORMATIONSB LATT
10. Mai 2016
HIRSCHFELDE
HIRSCHFELDE
Ortschaftsrat
Herzlichen Glückwunsch
Die Veranstaltungen des Seniorentreffs
Ortschaftsratssitzung
Mittwoch, 18.05.16 um 19 Uhr
im Gemeindeamt Hirschfelde
30.05. Waltraud Birnbaum
70 Jahre
03.06. Brigida Kunschmann
80 Jahre
S prechstunde des Ortsvorstehers
Jeden letzten Dienstag im M onat
16.30-18.00 Uhr Gemeindeamt Hirschfelde,
1. OG Zi. 9 oder nach Vereinbarung
(Tel.: 25838)
07.06. Marianne Wolf
90 Jahre
im Gemeindeamt Hirschfelde statt.
08.06. Waltraud Mai
75 Jahre
Besucher sind jederzeit
finden immer mittwochs ab 14.30 Uhr
Nach Redaktionsschluss eingetretene Veränderungen
können nicht berücksichtigt werden.
herzlich willkommen.
Arbeitskreis Geschichte Hirschfelde
Frühlingsausfahrt 2016
Auch in diesem Jahr führte der Arbeitskreis
Geschichte Hirschfelde die traditionelle
Vereinsausfahrt mit zunächst unbekanntem
Ziel durch. Am 16. April starteten wir mit
über 30 Teilnehmern um 9 Uhr am Hirschfelder M arkt. Unser langjähriger Partner,
das Busunternehmen „Der Rennersdorfer“,
sorgte auch diesmal für einen reibungslosen
Transport. Viele Gäste des Vereins fuhren
auch wieder mit. Es ist schön, so treue
Stammgäste zu haben.
Nach der überaus erfolgreichen Ausstellung
„Handel, Handwerk und Gewerbe im Wandel“ stand ein weiterer Höhepunkt in der
Vereinsarbeit bevor. In bewährter Form lag
die Reiseleitung auch diesmal in den Händen von Eberhard Lochmann, der wieder
Ziele aussuchte, an die man allein kaum
gelangt. Die 11. Ausfahrt konnte beginnen.
Bei schönem Wetter starteten wir Richtung
Liberec, fuhren von der Schnellstraße ab,
und nach kurzer Zeit gelangt man nach
Javornik (Jaberlich). Der gleichnamige 684
M eter hohe Berg ist unbedingt einen Ausflug
wert. Sessellift, Sommerrodelbahn und
Riesenfass kennzeichnen die wunderschöne
Gegend, die auch als Skigebiet bekannt ist.
Der Ausblick auf die Umgebung von Liberec
ist traumhaft.
Kleine Straßen, teils enge Gassen und interessante Bauten sind für die Fahrtstrecke
charakteristisch. Über Hodkovice (Liebenau) gelangten wir zu unserem Hauptziel
der Fahrt, dem Schloss Sychrov. Bei einer
deutschen Führung erfuhren wir viel über
das Adelsgeschlecht Rohan und waren
beeindruckt von der Pracht und M enge der
tollen Ausstattung. Der einstündige Rundgang bleibt bei allen in Erinnerung. Das
Staatschloss Sychrov ist eines der meistbesuchten Objekte der Region, häufig Filmkulisse, und ganzjährig geöffnet. Ebenso ist
der Park mit der Orangerie für einen entspannten Spaziergang zu empfehlen.
Leider verließ uns zur M ittagszeit der Wettergott, so dass wir unseren Imbiss im Bus
einnahmen. Dennoch gut gelaunt setzten
wir unsere Fahrt fort. Die Quelle der Lausitzer Neiße in Nova Ves nad Nisou
(Neudorf an der Neiße) kannten bisher die
wenigsten. Als kleines Rinnsal entspringt
hier die Neiße, hat nach wenigen M etern
schon eine beachtliche Größe, und irgendwie muss man mal da gewesen sein. Trotz
Regen war es ein informativer Aufenthalt.
Ursprünglicher hatten wir im Anschluss
eine Wanderung an der Talsperre Jablonec
(Gablonz) geplant.
1910 entstand eine Staumauer, die zu einer
Wasserfläche führte, welche heute die
größte innerhalb einer Stadt in M itteleuropa
ist. Leider fiel der Spaziergang buchstäblich ins Wasser. Eine Stadtrundfahrt in
Liberec rundete die Fahrt ab. Wir hatten
schon mal besseres Wetter, schade. Aber
dennoch hatten alle Spaß.
Herzlichen Dank an alle, besonders an
Eberhard Lochmann. Bis 2017!
Wilfried Rammelt
Neues aus der Kita „Bummi“ Hirschfelde
„Tatü, Tata, wir sind bei der Feuerwehr da ...!“
Wir, das sind die Kinder der Käfergruppe und der Schmetterlingsgruppe der Kita „Bummi“ in Hirschfelde mit ihren Gruppenerzieherinnen und Aleksander, unserem polnischen Sprachassistenten.
Nachdem unsere Ortschaften der Umgebung in Hirschfelde ein
nagelneues Feuerwehrdepot bekommen haben und einige unserer
Vatis und M uttis Kamerad/innen der Freiwilligen Feuerwehr sind,
lag es nahe, dass wir einen Besuch in eben diesem Stützpunkt starten!
10. Mai 2016
Am Freitag, dem 18. M ärz war es dann endlich soweit. Um 9 Uhr
trafen sich alle pünktlich in der Kita und los ging es bei sonnigem
Frühlingswetter das kurze Stück bis zum Feuerwehrstützpunkt.
Die Kinder betraten neugierig durch das große Schiebetor das Feuerwehrgelände. Von den Vatis und ihren Helfern wurden wir schon
erwartet und herzlich begrüßt. Die Aufregung war enorm.
Wir teilten uns in kleine Gruppen auf und starteten unseren Entdeckungsrundgang. Zuerst lernten die Kinder die vielen Räumlichkeiten der Feuerwehr kennen. Was es da nicht alles zu sehen gab!
INFORMATIONSB LATT
Seite 15
HIRSCHFELDE
Grundschule Hirschfelde/Ostritz
Das Chefzimmer wurde genauso bestaunt, wie
der Aufenthaltsraum, die Küche und die Umkleideräume für die Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner.
Erstaunt waren die Kinder auch darüber, dass
die Feuerwehrleute noch lernen müssen und
dafür sogar einen extra Unterrichtsraum haben.
Aber einige Fragen konnten auch unsere Kinder beantworten. Hatten sie sich doch vorab gut
auf den Besuch vorbereitet!
Cool war natürlich, so eine Feuerwehruniform
samt Helm probieren zu können. Viel Kraft war
bei unseren Kindern nötig, um die Flaschen der
Feuerwehrmänner mit dem Sauerstoff mal anzuheben.
Und schon ging es weiter in die große Garage
mit den vielen Einsatzfahrzeugen. Eine Feuerwehr durften unsere Kinder erobern. Sie starteten das Feuerwehrsignal. Es war so laut, dass
wir uns alle die Ohren zuhalten mussten! Natürlich durften die Kinder in den Fahrzeugen auch
etliche Hofrunden drehen.
Zwischendurch gab es noch eine süße Überraschung zur Stärkung! Außerdem durften alle
Kinder auch selbst ein „Feuer“ mit dem Wasserschlauch löschen.
Und zum Schluss haben sich alle Gruppen auf
dem großen Hof getroffen und wir haben erlebt, wie ein „Löschwassereinsatz so ein bisschen in „echt“ abläuft. Leuchtende Kinderaugen waren der Lohn.
Müde, aber glücklich, traten wir den Heimweg an.
Das Mittagessen wartete schon auf die Kinder.
Osterbesuch im Tierpark
Das Kängurubaby steckte kurz
den Kopf aus seinem warmen
Beutel, ehe es gleich wieder
darin verschwand. Andere Tiere waren gar nicht zu sehen, es
war ihnen draußen wohl noch
zu kalt.
Lediglich die Pinguine standen
in Reih und Glied am Rand
ihres Wasserbeckens. Gemeinsam mit ihrem „Vorspringer“,
der wohl der Oberpinguin war,
wagten sie einen Sprung ins
kalte Wasser.
Aber wir, also die Klassen 2a
und 2b, waren ja nicht nur wegen den Tieren gekommen,
sondern auch, um Osterbräuche
aus der Oberlausitz kennenzulernen. Die erklärte uns eine
M itarbeiterin aus dem Tierpark.
Da bekanntlich nur Zuhören auf
Dauer langweilig ist, probierten
wir einige Bräuche gleich aus.
Für einige war das „Osterwasser holen“ eine echte Herausforderung, denn man durfte
dabei eine ganze Weile nicht
reden. Aber geschafft haben es
alle.
Als die Kinder dann noch Osternester entdeckten, die der
Osterhase (oder doch das Känguru?) verloren hatte, war der
Vormittag perfekt.
Da konnten uns auf dem Heimweg auch der Schneeregen und
die Kälte nichts mehr anhaben.
Wir waren ja alle dick eingemummelt.
Vielen Dank den M itarbeitern
des Tierparks für den schönen
Vormittag!
Claudia Menzel
Wir möchten uns ganz, ganz herzlich bei unseren Feuerwehrpapas und ihren Helfern für diesen erlebnisreichen Vormittag bedanken. Und
die nächsten kleinen Besucher aus unserer Kita
freuen sich auch schon auf einen Besuch!
„Dankeschön!“ sagen die Käfer- und Schmetterlingskinder mit Alice, Simone, Karin, Aleksander und Petra.
Seite 16
Der Käseaugust und das
Waldmannli“
August ist ein verzogener und
fauler Junge. Immer will er nur
essen, am liebsten große Käsestücke mit Löchern. Als seine
M utter keinen passenden Käse
mehr auftreiben kann, wird
August wütend. Die M utter
schickt ihn fort. Im Wald be-
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gegnet er Waldmannli, mit dem er nicht teilen
will. Für Käseaugust hat das böse Folgen.
Dieses M ärchen erzählte der Autor Dirk Petrick,
verkleidet als Waldelf, den Kindern der 1. Klassen
am M ontag, dem 4.04.16 mit Stimmenvielfalt und
großem schauspielerischen Talent sehr anschaulich in seiner Buchlesung. Alle M ädchen und Jungen hörten ihm gespannt zu und übernahmen dabei
auch selbst kleine Rollen. Am Ende war die Zeit
leider viel zu schnell vorbei und es blieb nur noch
wenig Zeit für Fragen und zum Stöbern in den
anderen von ihm verfassten Kinderbüchern.
Wir bedanken uns bei „Lesekinder Görlitz“ für die
tolle Buchlesung!
„Fit in die Osterferien“
Am „Gründonnerstag“, dem letzten Schultag,
fand der 2. Wandertag der Klasse 1b statt. Nach
dem Ansehen eines Hasentrickfilms und einem
gemütlichen Frühstück liefen wir nach Hirschfelde
ins Sportcasino, um dort zu kegeln. Alle waren
sehr aufgeregt und konnten es kaum erwarten.
Zuerst erklärte uns Herr Daßler, wie es geht, denn
für einige war es das erste M al. M it großem Eifer
bemühten sich alle um beste Ergebnisse und hatten
viel Spaß dabei.
Danach gab es die nächste Überraschung. Der
Osterhase hatte nämlich für jeden ein kleines Geschenk versteckt. Bald wurde alles gefunden und es
blieb sogar noch ein wenig Zeit für einen Besuch
des Spielplatzes. Nach diesen schönen Erlebnissen
konnten wir fit und zufrieden in die wohlverdienten
Osterferien starten.
M. Reinhardt, Klassenlehrerin
Wandertag
Am 5. April führten die Klassen 3a und 3b einen
gemeinsamen Wandertag durch. Da das Wetter
super war, wanderten wir mit unseren Lehrerinnen
früh von der Schule aus ins Neißetal. Unterwegs
betrachteten wir das Erwachen der Natur im Frühling und entdeckten so manches Interessante. Unsere Kenntnisse aus dem Sachunterricht wie z.B.
Himmelsrichtungen bestimmen, Tierspuren finden
und Frühblüher benennen, konnten wir schon gut
anwenden. An einem schönen Rastplatz haben wir
dann gefrühstückt und gespielt. Gegen 10.15 Uhr
mussten wir wieder zurück in Richtung Hirschfelde, diesmal etwas zügiger, denn 11.00 Uhr waren
wir in der Schwimmhalle angemeldet. Wir waren
zwar schon ganz schön kaputt vom Wandern, aber
freuten uns riesig auf eine Erfrischung in der
Schwimmhalle. Hier konnten wir uns fast 2 Stunden im Wasser austoben. Wir durften springen,
schwimmen und mit verschiedenen Wasserspielgeräten spielen. Es hat allen großen Spaß gemacht.
Gegen 13.00 Uhr liefen wir wieder zurück zur
Schule, um in der Schulspeisung noch unser M ittagessen einzunehmen. Wir hatten nämlich mittlerweile ganz schönen Hunger.
Am Ende waren wir zwar ganz schön geschafft
und müde, aber es war ein schöner Wandertag, der
seinem Namen alle Ehre gemacht hatte.
Monika Beckel
10. Mai 2016
HIRSCHFELDE/WITTGENDORF
Die Fit-Exkursion der Klasse 4b
Am Donnerstag, dem 24. M ärz liefen wir um 9 Uhr nach einem
gemeinsamen Frühstück zur Fit GmbH.
Ein M itarbeiter von Fit hatte uns vor dem Betriebsgelände empfangen. Die Werksführung begann bei der Herstellung der Flaschen.
Diese wurden mit Hilfe einer M aschine aufgeblasen. Deshalb war es
in der Halle sehr laut.
Als nächstes wurde der Weichspüler in die Flaschen abgefüllt. Danach klebte eine andere M aschine die Etiketten an die Flaschen.
Zunächst packten die M aschinen die Flaschen in Kartons. Danach
fuhren die Kartons über ein Rollband zum Palettieren.
In einem Computerraum wurde alles überwacht. Auf dem Schrank
dieses Zimmers standen alle Flaschen, die Fit herstellt. Im M ischraum warteten riesige Kanister mit Waschmitteln auf uns.
Die Abfüllung des Waschpulvers interessierte uns sehr. Roboter
ordneten das Waschpulver, damit es ordentlich auf Paletten gestapelt werden kann. Anschließend liefen wir in die Tabsproduktion.
Jeder bekam einen Tab.
Es folgte noch ein Computerraum mit dem ganzen Sortiment von
Waschpulver und Tabs, die Fit ebenfalls herstellt. Dort bekam jeder
eine kleine Flasche mit 100 ml grünem Fit.
Der M itarbeiter verabschiedete uns und wir dankten ihm für den
schönen Tag. Am Ende liefen wir zurück in die Schule.
Am besten gefiel uns, wie die Roboter das Waschmittel geordnet
haben.
Alina Schulz und Nina Zöllner aus der Klasse 4b
Wittgendorf
Ortschaftsrat
20-jähriges Jubiläum von Jugendverein und Heimatverein
Ortschaftsratssitzung
Mittwoch, 18.05.16 um 19.00 Uhr
Ort und Tagesordnung entnehmen Sie bitte
dem Aushang.
Herzlichen Glückwunsch
25.05.
Erika Diedeck
80 Jahre
Nach Redaktionsschluss eingetretene Veränderungen
können nicht berücksichtigt werden.
Wir möchten Sie zu unserem Festwochenende vom 10. bis 12. Juni auf das Badgelände
einladen. Das Wochenende hat wieder für jeden etwas zu bieten.
• Am Freitag findet ab 18 Uhr eine Festsitzung für geladene Gäste statt. Im Anschluss erfolgt der „Bieranstich“. So wie in M ünchen hoffen wir auch auf unseren Oberbürgermeister. Für gute Stimmung sorgen danach die „Schlegler Blasmusikanten“.
• Am Samstag wird ab 19 Uhr zum Tanz in das Festzelt eingeladen.
• Der Sonntag ist wieder Familientag. Ab 12 Uhr gibt es Leckeres aus der Feldküche, aber
auch andere Köstlichkeiten bieten wir an. Für unsere kleinen Gäste gibt es auf der Festwiese allerhand zu erleben. Ab 15 Uhr finden sie hier Spiel- und Spaßmöglichkeiten,
Hüpfburg, Kinderschminken, Bierkastenklettern … Im Wasserbecken sind M odellboote
zu bestaunen. Für Fußballfreunde gibt es ein Turnier in der „Fußball-Arena“ und sein
Können auf vier Pfoten zeigt der Hundesportverein. Ebenfalls besteht die M öglichkeit zur
Besteigung des Wittgendorfer Kirchturmes. Im Festzelt begrüßt Sie am Nachmittag
„KURTEL“ mit seinem Programm. Ein bunter Nachmittag mit Oberlausitzer M undart,
Witz und Charme erwartet Sie.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch bei hoffentlich schönem Wetter.
Jugendverein/Heimatverein Wittgendorf
Der Wittgendorfer Heimatverein sorgt nun schon seit 20 Jahren für die kulturelle Untermalung
des Dorflebens. Das in der 20-jährigen Geschichte durchgeführte Sommerfest stellt jedes
Jahr den Höhepunkt dar.
Die gemeinsame Planung und Durchführung erfolgt Hand in Hand mit dem Jugendclub. Für
die Weiterführung der Zusammenarbeit mit allen im Dorf bestehenden Vereinen macht sich
auch für die Zukunft der neu gewählte Vorstand des Heimatvereins, vertreten durch Danilo
Strauß und Uwe Riedel, stark.
Nur wenn ein Dorf gemeinsam feiert, kann es auch miteinander Probleme lösen. Das sollte
vielleicht das M otto für Wittgendorf in den nächsten Jahren sein. Also wir sehen uns.
D. Strauß
10. Mai 2016
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HARTAU
Hartau
Ortschaftsratssitzung
Mittwoch, 11.05. und 08.06.16
um 19.00 Uhr, Zimmer des Ortsvorstehers,
Gemeindeamt Hartau.
Ab 18.00 Uhr findet dort die Bürgersprechstunde des Ortsvorstehers statt.
Herzlichen Glückwunsch
11.05. Roland Stoy
70 Jahre
Nach Redaktionsschluss eingetretene Veränderungen
können nicht berücksichtigt werden.
Öffnungszeiten der Ortsbibliothek
im Dreiseitenhof, Untere Dorfstraße 8
immer dienstags, 15 bis 17 Uhr
Ortschaftsrat
Frühjahrsputz in Hartau
Sehr geehrte Bürger und Vereine von Hartau, in mittlerweile guter Tradition führten wir auch
dieses Jahr am 09.04.2016 einen Frühjahrsputz in Hartau durch. Sehr viele Einwohner beteiligten sich daran. Andere Einwohner haben bereits vorher die Rabatten vor den Grundstücken sauber gemacht und Fußsteige und Schnittgerinne gereinigt.
Auch Vereine von Hartau haben an diesem Tag innerhalb ihrer Vereinsanlagen einen Frühjahrsputz durchgeführt. Andere Vereine haben es schon vorher getan oder werden es zu einem späteren Zeitpunkt tun.
Nach getaner Arbeit gab es für alle fleißigen Helfer am Gerätehaus der Feuerwehr wieder
einen kleinen Imbiss mit Bratwurst und Getränken, sowie mit Kaffee und Kuchen. Dieser
Imbiss wurde von den Angehörigen der Feuerwehr Hartau und von den Hartauer Kreativen
vorbereitet und realisiert.
Alle M itwirkenden haben durch ihr großes Bürgerengagement dazu beigetragen, den Ort
Hartau noch schöner zu machen.
Der Ortschaftsrat bedankt sich deshalb ganz herzlich bei allen M itwirkenden am Frühjahrsputz.
Ortschaftsrat Hartau, Wolfgang Lehmann, Ortsbürgermeister
Hartauer Kreative e.V.
Farm- und Handwerkerfest
Die Kinderfarm „Birkenhof“ e.V. Hartau
lädt zu Spiel, Spaß und alten Handwerken
für Kinder und Familien
am 28.05.2016 ab 14 Uhr
recht herzlich ein.
Das Team der Kinderfarm
Hartauer Geschichte
und Geschichten
Vor 25 Jahren
Der 1. Mai 1991, vor 25 Jahren, war für
Hartau ein historischer Tag. Ein Tag, an dem
sich nach 46 Jahren die Grenze zu unseren
Nachbarn in der damaligen CSSR, der Stadt
Hrádek nad Nisou, wieder öffnete. Auf beiden Seiten der Grenze wollte eine unübersehbare M enschenmenge diesen denkwürdigen
Tag miterleben.
Feierlicher Akt der Grenzöffnung von Bürgermeister
Rose (Hartau) und Bürgermeister Faltus ( Hrádek)
Foto: Andreas Stöcker
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Bei dem diesjährigen Osterschmuck-Wettbewerb der Hartauer Kreativen e.V. haben wir uns für diesen kreativen
Osterschmuck der Familie Karius, in der Unteren Dorfstraße in Hartau, als ersten Preis entschieden.
Den zweiten und dritten Preis bekamen die Familien Pigorsch und Familie Vogel.
Danke an alle, die mit vielen bunten Eiern dem Winter die
rote Karte gezeigt haben.
Irmgard Blischke, Brigitte Lehmann
Im Vorfeld dieses Ereignisses waren beiderseits die Straßen
instand gesetzt, die Straßenbeleuchtung installiert, Kontrollhäuschen gebaut. Die Einwohner Hartaus waren aufgerufen
worden, ihre Grundstücke zu reinigen und zu schmücken,
um die tschechischen Gäste mit gepflegten Vorgärten und
sauberen Straßen begrüßen zu können.
Die Feier begann um 10 Uhr. Eine tschechische und eine
deutsche Blaskapelle unterhielt die erwartungsvollen M enschen. Prominenz und Persönlichkeiten beider Länder hatten sich auf einer Tribüne eingefunden. Ein Spruchband mit
„Vitame Vas“ und „Herzlich willkommen“ überspannte die
Straße, die tschechische und die deutsche Fahne waren aufgestellt worden.
Dann sprach der Hrádeker Bürgermeister Ing. M ilan Faltus zu
den Anwesenden: „Ich begrüße Sie alle zu diesem untraditionellen 1. M ai. Ich bin froh, dass es uns heute nach umfangreichen Vorbereitungen gelungen ist, dieses Ereignis zu
Ende zu führen … Ich bin überzeugt, dass diese Grenze für
immer eine Grenze des Friedens und des gegenseitigen
Verständnisses sein wird …“.
Danach ergriff der Hartauer Bürgermeister Dieter Rose das
Wort: „Ich freue mich, dass auf beiden Seiten so viele Gäste
gekommen sind und das Interesse an dieser Grenzöffnung
wirklich zweiseitig ist. Wir werden heute ein trennendes
Hindernis beseitigen und einen gemeinsamen Schritt in ein
vereinigtes Europa tun. Hoffen wir, dass nie wieder Ereignisse eintreten werden, die die Schließung dieser Grenze
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nach sich ziehen würde und
tun wir alle unser Bestes
dazu …“.
Dann kam der feierliche
M oment, nach dem Spielen
der Nationalhymnen griffen
die beiden Bürgermeister zu
den Scheren, gereicht von
den H artauer M ädchen
Silke Herrmann und Bettina
10. Mai 2016
HARTAU/PETHAU
Voigt, und zerschnitten das über den
Grenzübergang gespannte, in den beiden
Landesfarben gehaltene Band. Nun war es
soweit, dass die M enschen in das jeweils
andere Land ungehindert gelangen konnten.
Am Grenzübergang waren mehrere Stände
und ein Zelt aufgebaut, die die Versorgung
sicherten. Für die Vertreter aus Hrádek
(Grottau) gab es einen Rundgang durch den
Ort mit einem Empfang in der Gaststätte
„Weißbachtal“. Es war ein unvergesslicher
Tag mit einer beeindruckenden Feier, wo
so manches Auge feucht wurde.
Der Grenzübergang, der erste Wanderübergang im damaligen Kreis Zittau, war damals von April bis September von 6 bis 22
Uhr und von Oktober bis M ärz von 8 bis 19
Uhr für Fußgänger und Radfahrer geöffnet,
was sich dann mit dem Beitritt Tschechiens
zum Schengen-Abkommen 2004 änderte.
Seit Oktober 1998 ist es auch möglich, die
Grenze zu Pferde zu passieren.
Der Übergang ist nach wie vor sehr beliebt
und begangen bzw. befahren, sei es, um
nach Hrádek oder zum Naherholungs gebiet
Kristyna zu gelangen, oder z.B. nach dem
Pfaffenstein zu wandern oder die weitere
Umgebung zu erkunden.
Eckehard Gäbler
Neues aus der Schkola
Frühling, wie schön, dass du's jetzt bist!
Wir haben dich so vermisst.
Diese Zeilen eines Kinderliedes bringen es
auf den Punkt. Es macht so viel Spaß, nach
den grauen und braunen Farben des Winters die ersten bunten Tupfen zu entdecken. Das Weiß der Schneeglöckchen und
M ärzenbecher, Gelb der Narzissen und
Lila der Krokusse.
Und kurz vor Ostern wird es dann in den
Vorgärten noch kunterbunt dazu. Blattlose
Bäumchen hängen voller bunter Eier und
funkeln im Sonnenschein.
Hübsch herausgeputzt hatte sich Hartau,
als sich am M ittwoch vor den Ostertagen
die Hartauer Schüler auf die Osterhasentour
machten, um kleine Ostergrüße zu verteilen.
Emsig wurden die kleinen, selbst hergestellten Karten in die Briefkästen verteilt. Und
groß war die Freude, wenn es von Nachbarn
einen kleinen Osterhasenlohn gab.
Die Arthurkinder besuchten noch das
Bäumchen, das sie im November gemeinsam mit Vertretern der Stadt Zittau und des
Ortes Hartau pflanzten. Den Winter hat es
gut überstanden.
Wir wünschen eine fröhliche Frühlingszeit!
Osterruten in Mädchenhänden?
Da läuft doch etwas verkehrt.
Der tschechische Brauch der Osterrute
wurde uns anders erklärt. Die Jungs basteln die Ruten und wenn sie dann zur
Osterzeit ein M ädchen damit „schlagen“,
verspricht der Brauch Frische und
Schönheit für das M ädchen, das vielleicht die Auserwählte ist.
Trotzdem hatten auch die M ädchen der
deutsch-tschechischen Begegnung Hartau-Hrádek viel Spaß beim Flechten und
Schmücken ihrer Osterrute.
Die Weidenzweige könnten, in die Vase
gestellt oder an einem feuchten Ort gesteckt, sogar austreiben und zu einem
schönen Bäumchen wachsen.
Annett Holz
Pethau
Ortschaftsrat
Ortschaftsratssitzung
Montag, 06.06.16, 18.30 Uhr im Büro des Ortschaftsrates in der
„Alten Schule zu Pethau“, Hauptstraße 28.
Zu Beginn der Sitzung findet eine Bürgersprechstunde statt.
Herzlichen Glückwunsch
01.06. Siegfried Kühne
80 Jahre
Nach Redaktionsschluss eingetretene Veränderungen können nicht berücksichtigt werden.
10. Mai 2016
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Seite 19
TERMIN E
Termine und Informationen
Die Stadtverwaltung Zittau
vermietet und verpachtet
Veranstaltungen in der
Begegnungsstätte Hirschfelde
Do 12.05.
Mi 18.05.
Do 26.05.
Di 31.05.
Do 02.06.
09 Uhr
16 Uhr
16 Uhr
14 Uhr
09 Uhr
Treff am Donnerstag
Kreativabend
Treff am Küchentisch
Seniorinnennachmittag
Treff am Donnerstag
dienstags trifft sich die 14-18 Uhr die Sträkel- und 17 Uhr die Sportgruppe
Alle Veranstaltungen finden im Begegnungszentrum der Landfrauen
in Hirschfelde, Zittauer Straße 29 a, statt und sind für alle Besucher offen.
Hauptstraße 38 im Ortsteil Wittgendorf
Einraumwohnung im 1. OG mit Küche, Bad und WC (31,40 m²)
sowie Garage, Öl-Zentralheizung, Energieverbrauchsausweis,
139,9 kWh/(m²a), Öl, Bj. 1936
Bergstraße 10 im Ortsteil S chlegel
Zweiraumwohnung im 1. OG mit Küche, Wohnzimmer und Schlafzimmer sowie Dusche und WC (79,24 m²), Einzelöfen, Energieverbrauchsausweis, 357,3 kWh/(m²a), Kohle u. Holz, Bj. 1900
∗ Garage auf dem Garagenplatz Bahnhofsiedlung im Ortsteil
Hirschfelde
* Garagen auf dem Garagenplatz Dorfstraße
Ortseingang im Ortsteil Drausendorf
* Gärten in den Ortsteilen Dittelsdorf und Hirschfelde
Anfragen richten Sie bitte an die Stadtverwaltung Zittau
Referat Grundstücke und Vermessung, Frau Tannert
Telefonnummer 03583/752388, E-Mail: [email protected]
Abfuhrtermine
Gelbe Tonne
Eichgraben 25.05.
Hartau
25.05.
Hirschfelde 26.05.
Drausendorf 26.05.
Rosenthal 26.05.
Wittgendorf 30.05.
Dittelsdorf 01.06.
Schlegel
01.06.
Pethau
01.06.
Blaue Tonne
Dittelsdorf 18.05.
Hirschfelde 18.05.
Rosenthal 18.05.
Schlegel
18.05.
Wittgendorf 18.05.
Drausendorf 26.05.
Eichgraben 26.05.
Pethau
31.05.
Hartau
08.06.
SC „Grenzbuben“ Hirschfelde
Das nächste Skatturnier findet am M ittwoch, dem 11.05.2016
um 17.30 Uhr im Spartenheim Schlegel statt.
Einsatz: 6,00 Euro bei 100%iger Auszahlung.
Dorota Dlugosz-Sperr
Erreichbarkeit
Regionalleitstelle Hoyerswerda
Das Bürgerbüro in der Geschäftsstelle Hirschfelde ist vom 9. bis
20.05.16 nicht besetzt. Anmeldungen von Lagerfeuern sind beim
Eigenbetrieb Kommunale Dienste, 1.OG Zimmer 7/8 möglich. In
anderen dringenden Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an die
zuständigen Ämter der Stadtverwaltung Zittau.
Die für den Landkreis Görlitz zuständige Integrierte Regionalleitstelle Ostsachsen (IRLS) in Hoyerswerda ist telefonisch wie folgt
zu erreichen.
Pilzberatungsstelle:
Notruf 112
116 117
für Feuerwehr, Rettungsdienst und Notarzt
Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst,
erreichbar: M o./Di./Do. 19-07 Uhr
M i./Fr. 14-07 Uhr
Sa./So. 00-24 Uhr
03571 19222 Anmeldung Krankentransport
03571 19296 Allgemeine Erreichbarkeit IRLS/Feuerwehr
Seite 20
Zittau: Edelhard Ullrich, Hartau,
Obere Dorfstraße 66, Tel. 03583/680092
Vertretung: nur nach telefonischer Vorabsprache
Dr. Wolfgang Tietze, Tel. 03583/685953
Da die Pilzsachverständigen an keine festen Sprechzeiten gebunden
sind, empfiehlt sich eine vorherige telefonische Absprache.
INFORMATIONSB LATT
10. Mai 2016
KIRCHE
Mitteilungen der Kirchgemeinden
für Hirschfelde, Dittelsdorf, Schlegel und Wittgendorf
Das Pfingstwunde r
Heute können Sie einen kleinen Ausschnitt aus der Apostelgeschichte lesen.
Denn wenn wir Pfingsten begehen, dann feiern wir genau das: die Ausgießung des Heiligen Geistes und damit den Geburtstag unserer christlichen
Kirche: „Und als der Pfingsttag gekommen war, waren sie alle an einem Ort
beieinander. Und es geschah plötzlich ein Brausen vom Himmel wie von
einem gewaltigen Wind und erfüllte das ganze Haus, in dem sie saßen. Und
es erschienen ihnen Zungen, zerteilt wie von Feuer; und er setzte sich auf
einen jeden von ihnen, und sie wurden alle erfüllt von dem Heiligen Geist
und fingen an zu predigen in andern Sprachen, wie der Geist ihnen gab auszusprechen. Sie entsetzten sich aber alle und wurden ratlos und sprachen
einer zu dem andern: Was will das werden? Andere aber hatten ihren Spott
und sprachen: Sie sind voll von süßem Wein. (…) Die nun sein Wort annahmen, ließen sich taufen; an diesem T age wurden hinzugefügt etwa dreitausend Menschen.“ (Apg 2,1-4.12-13.41 Lutherübersetzung 1984)
Die einen nehmen Gottes Wort an und lassen sich taufen, andere offensichtlich nicht und wieder andere treiben ihren Spott. So scheint das bis heute
geblieben zu sein. Denn Jesus Christus lässt allen ihre persönliche und individuelle Freiheit. Dennoch wünsche ich allen Interesse an Gottes Wort und
ein GEIST-reiches Pfingstfest.
Herzlichst Pfr. Martin Wappler
Pilgerhäusl e.V.
Vortragsabend
Freitag, 20. Mai, um 18.30 Uhr
• Vortrag „Unsere Mundoart ´s beste Stickl ...
Referent: Gerold Schmacht
• Ausstellung „Farbige Momente schöne Landschaften, Häuser
und Gärten der Oberlausitz“
Abendbrot nach dem Prinzip
„Jeder bringt etwas mit“
10. Mai 2016
Tag des offenen Umgebindehauses
Sonntag 29. Mai, 10 bis 17 Uhr
• Hausführungen, Ausstellung zum
Umbau 2010-2014
• Kuchenrad´ln, Kaffee und Kuchen gegen Spende
• Ausstellung „Farbige Momente schöne Landschaften, Häuser
und Gärten der Oberlausitz“
Gottesdienste
Sa 14.05. 19.00 Uhr
So 15.05. 08.45 Uhr
So 15.05. 08.45 Uhr
So 15.05. 10.00 Uhr
So 15.05. 10.00 Uhr
Mo 16.05.10.00 Uhr
So 22.05. 08.45 Uhr
So 22.05. 08.45 Uhr
So 22.05. 10.00 Uhr
So 22.05. 10.00 Uhr
So, 22.05. 17.00 Uhr
Sa 28.05. 19.30 Uhr
So 29.05. 08.45 Uhr
So 29.05. 08.45 Uhr
So 29.05. 10.00 Uhr
So 29.05. 10.00 Uhr
So 05.06. 08.45 Uhr
So 05.06. 08.45 Uhr
So 05.06. 08.45 Uhr
So 05.06. 08.45 Uhr
Konzert Don Kosaken in Dittelsdorf
Pfingst-Gottesdienst in Dittelsdorf
Pfingst-Gottesdienst in Wittgendorf
Pfingst-Gottesdienst in Ostritz mit AM und KiGo
Pfingst-Gottesdienst in Hirschfelde mit AM
Regionalgottesdienst in Schlegel mit KiGo, Taufe, AM
anschließend Familienwanderung
Gottesdienst in Leuba
Gottesdienst in Hirschfelde
Gottesdienst in Schlegel
Gottesdienst in Oberseifersdorf mit AM
Orgelvesper in Wittgendorf mit Kantor Tittmann
Klangbild Oberseifersdorf Vokalgruppe VIP
Gottesdienst in Ostritz
Gottesdienst in Wittgendorf
Gottesdienst in Dittelsdorf mit AM
Gottesdienst in Schlegel mit AM
Gottesdienst in Leuba mit AM
Gottesdienst in Oberseifersdorf
Gottesdienst in Ostritz mit AM und KiGo
Gottesdienst in Hirschfelde mit Kirchweih und AM
Erreichbarkeit:
Pfarramt Dittelsdorf, Telefon: 035843/25755, Fax: 035843/25705
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten: dienstags 09-11 Uhr und 15-17 Uhr
Pfarramtsleiter: Pfr. M. Wappler, 03583/6963190, [email protected]
Katholische Kirche St. Konrad Hirschfelde
Sa. 14.05., 17.30 Uhr, Heilige Messe
Mo. 16.05., 08.30 Uhr, Heilige Messe
So. 22.05., 08.30 Uhr, Heilige Messe
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Sa. 28.05., 17.30 Uhr, Heilige Messe
So. 05.06., 08.30 Uhr, Heilige Messe
Sa. 11.06., 17.30 Uhr, Heilige Messe
Seite 21
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Seite 22
INFORMATIONSB LATT
10. Mai 2016
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10. Mai 2016
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Seite 23
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Stadtverwaltung Zittau, Markt 1, 02763 Zittau
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10. Mai 2016