ZITTAUER STADTANZEIGER Amtsblatt der G roßen Kreisstadt Zittau mit den Ortschaf ten Dittelsdorf, Drausendorf, Eichgraben, Hartau, Hirschfelde, Pethau, Schlegel und Wittgendorf 25. Jahrgang Liebe Zittauer Bürgerinnen und Bürger, vor wenigen Tagen wurde Zittau die Ehre zuteil, den Bundespräsidenten in Zittau zu empfangen. Unsere Stadt stand dabei stellvertretend für das Dreiländereck und besonders die trinationale Arbeit wollten der Bundespräsident und sein Stab kennenlernen. Über politische Gespräche mit den Vertretern der Euroregion und durch die Vorstellung verschiedener Projekte im Zittauer Bürgersaal konnte die Region dem Bundespräsidenten ein lebendiges Bild der partnerschaftlichen Zusammenarbeit präsentieren, von dem er sich begeistert zeigte. Wir können mit Recht auf unsere Erfolge im Dreiländereck stolz sein und es freut mich besonders, dass durch die M edien ein positives Bild von Zittau transportiert wurde. Natürlich haben wir es auch nicht versäumt, konkrete Beispiele aufzuführen, wo die internationale Zusammenarbeit mehr Unterstützung braucht - nicht zuletzt die Bundesstraße B178n war auch ein Beispiel, bei dem auch unsere östlichen Nachbarn eine Lösung erwarten. Für den Bundespräsidenten und seine zahlreichen Begleiter war es ein echter Höhepunkt, das Große Zittauer Fastentuch kennenzulernen und von der kommenden gro- www.zittau.eu Dienstag, 10. Mai 2016 ßen Epitaphienausstellung in der Klosterkirche zu erfahren, die die Städtischen M useen für 2017 mit großer Unterstützung von Bund und Land zum Abschlussevent der bundesweiten Lutherdekade in der Oberlausitz gestalten. Im Rahmen des Besuches war als Vertreter des Freistaats der Staatsminister des Inneren, M arkus Ulbig, in Zittau zu Gast. Ich bin ihm sehr dankbar, dass er meiner Einladung folgte und sich bei einem gesonderten Termin als zuständiger M inister für Städtebau und Denkmalschutz die Zittauer Sachlage noch einmal detailliert anhand von konkreten Beispielen erläutern ließ. Es passte gut zur feierlichen Stimmung, dass die Stadt kurz nach dem Besuch einem wei- Nr. 282 teren Event - dem X VIII. Spectaculum Citaviae „Paradisisches Zittau“ - entgegenfieberte. Während Sie dieses Grußwort lesen, ist dieses schöne traditionelle Event schon wieder Geschichte. Für mich persönlich ist es eine besondere Freude, das erste M al das Fest vom Balkon des Zittauer Rathauses zu eröffnen. Ein weiterer Höhepunkt ist die vorgesehene Erneuerung der langjährigen Partnerschaft mit Pistoia (Italien). Dazu kommt eine Delegation aus Pistoia, um dann aus giebig mit uns zu feiern. Dass im M ai ein weiterer kultureller Höhepunkt - das 13. Neiße Filmfestival - in Zittau stattfindet, ist ein Beleg der Vielfalt unserer Stadt. Diese Vielfalt gilt es zu erhalten und zu stärken, damit Zittau weiterhin attraktiv für junge und ältere Bürgerinnen und Bürger bleibt. Aus diesem Grund unterstütze ich das Neiße Filmfestival, indem ich das Preisgeld für den Gewinner des Dokumentarfilm-Wettbewerbs gestiftet habe. Selbstverständlich werde ich auch so oft es mir möglich ist - das Festival besuchen. Vielleicht treffen Sie mich dort und wir kommen ins Gespräch über unsere Stadt. Ihr T. Zenker Oberbürgermeister Das Dreiländereck feiert. Bürgerfest am Dreiländerpunkt „Auf dem gemeinsamen Weg“ am 4.06.2016 Grenzenlos Feiern, Spielen, Begegnen … dies alles ist am 4. Juni nun schon zum 16. M al bei dem gemeinsamen EU-Bürgerfest wieder möglich. Die großen und kleinen Besucher aus dem Dreiländereck erwartet ein Volksfest mit einem bunten, stimmungsvollen Bühnenprogramm, einer der 12-SterneBastel-Bewegungs- und Wissensstraße für die ganze Familie, „Villa“-Hüpfburg und Kinderspaß, einem gemeinsamen Dreiländerfeuer und dem traditionellen Festfeuerwerk. Auch für leckeres Essen und Trinken ist reichlich gesorgt, so dass selbst längeres Verweilen ganz bequem möglich wird. Und noch eine gute Nachricht gibt es: Das Technische Hilfswerk baut für diesen Tag wieder eine Fußgängerbrücke über die Neiße, so dass auch von deutscher Seite nur kurze Wege zum Festgebiet zurückzulegen sind. Und wenn es dann Abend wird, werden die 3-Länder-Feuer entzündet und mit einem zünftigen Feuerwerk sowie beschwingten Klängen der Countrymusiker dann ein schöner grenzenloser Erlebnistag enden. Der Brückenschlag des technischen Hilfswerks vom deutschen zum tschechischen Ufer der Neiße macht es auch in diesem Jahr wieder möglich, auf kurzem Weg das Festgebiet zu erreichen. Dr. Beer, Referatsleiter 10. Mai 2016 14 Uhr offizielle Eröffnung (Bühne, tschech. Seite) • Grußworte der Bürgermeister, Landräte und des Intern. Kinder- und Jugendparlaments „Neiße“ • Gemeinsamer Marsch mit der Blaskapelle TUROW zum Denkmal mit Blumenniederlegung 15-18 Uhr • „Mach mit - machs nach“ Trinationale Kindergarten-Olympiade • 12 Sterne Parcours des Intern. Kinderund Jugendparlaments Neiße Mitmachstationen • Hüpfburg und Zuckerwatte Kinder- und Jugendhaus „Villa“ • Biergarten und leckere Speisen Bühnenprogramm: 15.00-16.00 16.30-17.30 17.45-19.00 19.30-20.30 21.00-22.00 Gruppe „Jamaika“ (PL) Unplugged Inc. (D) NAVETA Big Band Klänge (CZ) Chotynska 12Grad (CZ) Stan band-Folkband (CZ) Eine Behelfsbrücke des THW verbindet über die Neiße D und CZ. 16 Uhr • Ankunft des Neiße-Marathon 2016 am Dreiländerpunkt gegen 20 Uhr • Entzünden des Dreiländerfeuers gegen 22 Uhr • Feuerwerk (tschechische Seite) ZITTAUER STADTANZEIGER Seite 1 B ESCHLÜSS E Beschlüsse der Ausschüsse des Stadtrates Verwaltungs- und Finanzausschuss am 14.04.2016 Beschluss: 046/2016 Der Verwaltungs- und Finanzausschuss des Stadtrates der Großen Kreisstadt Zittau beschließt die Annahmen/Vermittlung der in der Anlage aufgeführten Zuwendungen. Der angegebene Verwendungszweck wird bestätigt. Technischer und Vergabeausschuss am 21.04.2016 Beschluss: 038/2016 Der Technische und Vergabeausschuss der Großen Kreisstadt Zittau beschließt, die Vergabe Los 19 Schlosserarbeiten am BV Sanierung Schliebenschule - 2. BA Oberschule, Schliebenstraße 19, 02763 Zittau an die Firma M etall-Stahlbau Christian Stein, Hoyerswerdaer Straße 38, 02625 Bautzen mit einer Angebotsbruttosumme von 80.926,00 € zu erteilen. Beschluss: 041/2016 Der Technische und Vergabeausschuss der Großen Kreisstadt Zittau beschließt die Durchführung und Förderung der M aßnahme „KUFörderung“ mit 482.300,00 € als Bestandteil des gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzeptes „Zittau-M itte“ in der EFREPeriode 2014-2020, Nachhaltige Stadtentwicklung. Beschluss: 042/2016 Der Technische und Vergabeausschuss der Großen Kreisstadt Zittau beschließt die Durchführung und Förderung der M aßnahme „Programmentwicklung und Begleitung, Bew ertung“ mit 235.000,00 € als Bestandteil des gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzeptes „Zittau-M itte“ in der EFRE-Periode 20142020, Nachhaltige Stadtentwicklung. Beschluss: 043/2016 Der Technische und Vergabeausschuss der Großen Kreisstadt Zittau beschließt die Durchführung und Förderung der M aßnahme „UrbanGardening im Historischen Stadtkern“ mit 60.000,00 € als Bestandteil des gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzeptes „ZittauM itte“ in der EFRE-Periode 2014-2020, Nachhaltige Stadtentwicklung. Beschluss: 044/2016 Der Technische und Vergabeausschuss der Großen Kreisstadt Zittau beschließt die Durchführung und Förderung der M aßnahme „Öffentlichkeitsarbeit“ mit max. 36.000,00 € als Bestandteil des gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzeptes „Zittau-M itte“ in der EFRE-Periode 2014-2020, Nachhaltige Stadtentwicklung. Beschluss: 045/2016 Der Technische und Vergabeausschuss der Großen Kreisstadt Zittau beschließt die Durchführung und Förderung der M aßnahme „Erstellung eines gebietsbezogenen Energiegrobkonzeptes“ mit max. 16.000,00 € als Bestandteil des gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzeptes „Zittau-M itte“ in der EFRE-Periode 2014-2020, Nachhaltige Stadtentwicklung. Beschluss: 052/2016 Der Technische- und Vergabeausschuss beschließt auf der Grundlage des Fachteils Brachen des SEKo, den Rückbau des Gemeindeamtes Dittelsdorf, Dorfstraße 7, gefördert im Programm Brachenrevitalisierung des EFRE 2014-2020. Anl ag en un d La g epl än e si nd i m St adt ra tsb ür o, Zi mmer 2 01, Ma rkt 1 u nd Bes ch lüs s e u nt er w w w.z it tau .eu i n d er R ub ri k „B ür g er -S tad tr at “ (Bür g er inf os yst em), ein s ehb ar. Beschlüsse des Stadtrates Beschluss: 261/2015/1 Beschluss: 021/2016 Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt die Leitlinien und die Konzeptionen als Grundlagen für die Arbeit im Bereich Stadtmarketing. Der aktuelle M arketingplan (Anlage 3) wird dem Stadtrat für jedes kommende Jahr zur Kenntnis gegeben. Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über den Wochenmarkt in der Stadt Zittau. Zittau, 26.04.2016 i.V. Krusekopf T. Zenker, Oberbürgermeister Beschluss: 008/2016 Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beauftragt den Oberbürgermeister mit der Prüfung möglicher Auswirkungen des Urteils des Sächs. OVG vom 05.05.2015 (Az.: 3 A 709/12) für die Stadt Zittau. Die Ergebnisse der Prüfung sind dem Stadtrat in seiner Sitzung am 30.06.2016 vorzustellen. Sollten die Untersuchungen umfangreicher sein, so sind zu dem Termin Teilergebnisse vorzustellen. Zittau, 07.04.2016 T. Zenker, Oberbürgermeister Beschluss: 010/2016 Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 der Großen Kreisstadt Zittau sowie den Finanzplan mit Investitionsprogramm. Für die Abschreibung des beweglichen, materiellen und unbeweglichen Vermögens wird die lineare Abschreibung festgelegt. Zittau, 07.04.2016 T. Zenker, Oberbürgermeister Seite 2 Zittau, 26.04.2016 i.V. Krusekopf T. Zenker, Oberbürgermeister Aufgrund von §§ 4 Abs. 3; 124 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) vom 18.03.1993 (Sächs. Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 18/1993 vom 30.04.1993, zuletzt geändert durch Artikel 18 des Haushaltsbegleitgesetzes 2015/2016 vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S. 349) hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 26.04.2016 folgende Satzung beschlossen: S atzung über den Wochenmarkt in der S tadt Zittau § 1 Rechtsform Die Stadt Zittau betreibt den Wochenmarkt als öffentliche Einrichtung im Sinne des § 2 Abs. 1 SächsGemO und als wirtschaftliches Unternehmen nach § 94a Abs. 1 SächsGemO. § 2 Marktplatz, Markttage, Marktzeiten 1. Der Wochenmarkt findet auf dem M arkt sowie dem Rathausplatz (als Ausweich- und Ergänzungsfläche) in Zittau und auf dem Ernst-Thälmann-Platz in Hirschfelde statt. 2. Geringfügige Ausnahmen werden durch die M arktaufsicht bestimmt und müssen dokumentiert werden. Ausfahrts- und Rettungswege müssen in einer Breite von 3 m freigehalten werden. 3. M arkttage sind M ittwoch und Samstag in Zittau bzw. Dienstag ZITTAUER STADTANZEIGER 10. Mai 2016 B ESCHLÜSS E 4. 5. 6. 7. und Freitag im Ortsteil Hirschfelde. Fällt der M arkttag auf einen Feiertag, findet er am vorhergehenden Tag statt. In Sonderfällen bestimmt der Oberbürgermeister den M arkttag und gibt dies öffentlich bekannt. Der Wochenmarkt fällt aus, wenn außergewöhnliche Umstände dies erfordern. Öffnungszeiten des Wochenmarktes sind in Zittau am: M ittwoch (Ersatztag Dienstag) 08.00-17.00 Uhr, Samstag (Ersatztag Freitag) 08.00-13.00 Uhr, und in Hirschfelde am: Dienstag (Ersatztag M ontag) 08.00-14.00 Uhr, Freitag (Ersatztag Donnerstag) 08.00-12.00 Uhr. Der Aufbau der M arktstände ist bis 08.00 Uhr abzuschließen. Vor Beginn und nach Schluss der M arktzeiten sind alle gewerblichen Betätigungen, Bestellungen, Besichtigungen oder sonstige auf Kauf oder Verkauf hinzielende Handlungen verboten. § 3 Gegenstände des Wochenmarktes 1. Auf dem Wochenmarkt am Dienstag (Hirschfelde) sowie am M ittwoch (Zittau) dürfen die in § 67 Abs. 1 Gewerbeordnung festgelegten Waren feilgeboten werden. Dies sind im Einzelnen: a) Lebensmittel im Sinne des § 2 Abs. 2 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuchs b) Produkte des Obst- und Gartenbaus, der Land- und Forstwirtschaft, c) rohe Naturerzeugnisse mit Ausnahme größerer Haustiere wie Pferde, Rinder, Schweine Außerdem werden folgende Waren zugelassen: d) künstliche Blumen, Geräte und M ittel für die Blumenpflege, einschließlich Blumenvasen und -schalen, e) Korb-, Bürsten- und Holzwaren, Spankörbe, Ton-, Gips- und Keramikwaren, f) Haushaltwaren des täglichen Bedarfs, die zur Zubereitung oder Bearbeitung von Lebensmitteln dienen, wie Töpfe, Pfannen, Pressen, Spezialmesser, Reiben, Filter u.ä. (mit Ausnahme jeglicher elektrischer Geräte), Putz- und Reinigungsmittel für den Haushalt, g) Artikel der Neuheitenverkäufer und kunstgewerbliche Artikel, h) Gummiwaren, Lederwaren, Textilien (Verkauf aber nicht aus Fahrzeugen), i) Kinderspielzeug, außer mit militärischem oder Gewalt verherrlichendem Charakter, j) Bücher, Drogerieartikel und CDs/DVDs 1. Verboten sind jeglicher Ankauf von Waren sowie der Verkauf von Artikeln, die gegen Jugendschutzbestimmungen verstoßen (pornographische Artikel, Waffen). 3. Am Freitag sind in Hirschfelde und am Samstag in Zittau vorrangig Gegenstände nach § 3 Abs. 1 a) bis c) zugelassen. § 4 Marktaufsicht, Marktbetrieb 1. Die M arktaufsicht wird von den durch die Stadt Zittau beauftragten Personen wahrgenommen, deren Anweisungen zu befolgen sind. 2. Den Aufsichtspersonen ist jederzeit der Zutritt zu den Verkaufsständen zu gestatten. Auf Verlangen haben die Aufsichtspersonen sich auszuweisen. 3. Die am M arkt teilnehmenden Händler/Händlerinnen, ihre Bediensteten oder Beauftragten haben a) sich auf Verlangen der Aufsichtspersonen auszuweisen, b) Anordnungen der Aufsichtspersonen Folge zu leisten, c) den Aufsichtspersonen die erforderlichen Auskünfte zu erteilen, d) den Aufsichtspersonen auf Verlangen Warenproben vorzuzeigen und bei Verdacht des Verstoßes gegen gesetzliche Vorschriften zur Überprüfung zu überlassen. 4. Die Zufahrten und Zugänge zum M arkt sind freizuhalten. Das Aufstellen von Fahrzeugen auf dem M arktplatz in Zittau ist, mit Ausnahme von Verkaufswagen, nicht gestattet. Vor 06.30 Uhr ist das Befahren des M arktplatzes in Zittau unzulässig. Bis 8.00 Uhr 10. Mai 2016 sind die Fahrzeuge auf dem vorgesehenen Parkplatz abzustellen und dürfen nach Schluss des M arktes bzw. mittwochs frühestens ab 14.30 Uhr, zum Zwecke des Abbaus wieder auf den M arkt fahren. Auf dem M arktplatz dürfen nur Händler/Händlerinnen auffahren, welche am Wochenmarkt teilnehmen. Begründete Ausnahmen werden in Einzelfällen, auf schriftlichen Antrag, durch die M arktaufsicht gewährt. 5. Die Gehwege vor den Eingängen und die Zugänge zu den öffentlichen Gewerbebetrieben sowie die Einfahrten hierzu müssen ungehindert zugänglich sein. § 5 Erlaubnis, S tandzuweisung, Gebühr 1. Das Betreiben eines M arktstandes ist erlaubnispflichtig. 2. Die Erlaubnis erteilt die M arktaufsicht auf Antrag des Händlers/ der Händlerin. Händler und Händlerinnen, die Dienstleistungserbringer im Sinne von Art. 4 EU-Dienstleistungsrichtlinie sind, können ihren Antrag auch über den einheitlichen Ansprechpartner nach dem Gesetz über den einheitlichen Ansprechpartner im Freistaat Sachsen (SächsEAG) vom 13. August 2009 (SächsGVBl. S. 438), in der jeweils geltenden Fassung, in Verbindung mit § 1 des Verwaltungsverfahrens gesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächs VwVfG) und den §§ 71a bis 71e des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), stellen. 3. Die Gebühr beträgt pro lfd. m Standlänge und Tag in Zittau: 4,12 € für M ittwoch (Dienstag) 1,60 € für Samstag (Freitag) in Hirschfelde 2,00 € für Dienstag (M ontag) 2,00 € für Freitag (Donnerstag) zuzüglich der gesetzlichen M ehrwertsteuer für einen Betrieb gewerblicher Art (BgA). Handwerkern mit Vorführung am Stand kann auf Antrag die Standgebühr für die Vorführfläche erlassen werden. 4. Die Gebührenschuld entsteht mit der Standplatzzuweisung und wird gleichzeitig in bar fällig. Gebührenschuldner ist der Händler/ die Händlerin. 5. Die Teilnahmeerlaubnis kann für a) einen bestimmten Zeitraum (Dauererlaubnis) oder b) für einzelne Tage (Tageserlaubnis) erteilt werden. Die Festlegung darüber obliegt der M arktaufsicht. 6. Die M arktaufsicht weist die Standplätze nach pflichtgemäßem Ermessen zu. 7. Es ist untersagt, eigenmächtig einen Standplatz einzunehmen. 8. Der zugewiesene Standplatz darf nur für den eigenen Geschäftsbetrieb benutzt werden. Die Überlassung an andere Personen, die Aufnahme Dritter oder ein eigenmächtiger Platztausch sind nicht gestattet. 9. Standerlaubnis und Standzuteilung erfolgen unter Widerrufsvorbehalt. Außer in den Fällen des § 49 VwVfG erfolgt ein Widerruf, wenn a) der Standplatz auf dem M arkt wiederholt nicht genutzt wird, b) der Platz des M arktes ganz oder teilweise vorübergehend für bauliche Änderungen oder unaufschiebbare öffentliche Zwecke benötigt wird, c) der Händler/die Händlerin oder dessen/deren Bedienstete oder Beauftragte erheblich oder trotz M ahnung wiederholt gegen die Bestimmungen dieser M arktsatzung verstoßen haben, d) der Händler/die Händlerin die nach M arktsatzung fälligen Gebühren nicht bezahlt. 10.Bei Widerruf nach 9. kann die Stadt die Räumung des Standplatzes auf Kosten und Gefahr des bisherigen Standinhabers/der Standinhaberin veranlassen. § 6 Verkaufsstand 1. Die Stadt kann Anordnungen über die Gestaltung der Verkaufsstände erlassen. Der Verkaufsstand hat sich in einem technisch einwandfreien Zustand zu befinden und muss sich in seiner Gestaltung in das Gesamtbild des Wochenmarktes einfügen. Die Waren sind auf geeigneten Unterlagen feilzubieten. Zwischen ZITTAUER STADTANZEIGER Seite 3 B ESCHLÜSS E jedem Verkaufstand ist ein Abstand von 1 m einzuhalten. Verkaufsstände dürfen eine Tiefe von 4 m nicht überschreiten. 2. Der Verkaufsstand muss standfest sein und darf nur in der Weise aufgestellt werden, dass die M arktoberfläche nicht beschädigt wird. Generell ist es nicht gestattet, Erdnägel oder Ähnliches in den Untergrund einzubringen. Sowohl Verkaufsstände als auch Waren dürfen nicht an Bäumen und an Verkehrs-, Energie-, Fernsprech- oder ähnlichen Einrichtungen befestigt bzw. angehängt oder angestellt werden. 3. Zum Zwecke der geeigneten Präsentation können mit Genehmigung der M arktaufsicht Händler/Händlerinnen maximal einen Ständer zum Anhängen von Waren außerhalb ihres Verkaufsstandes zusätzlich aufstellen. Die Aufstellung eines Ständers kann untersagt oder eingeschränkt werden, wenn die Sicherheit des M arktverkehrs nicht mehr gewährleistet ist. 4. Der Händler/die Händlerin hat an der Verkaufseinrichtung, an gut sichtbarer Stelle, ein Schild anzubringen, welches die notwendigen Angaben aus der Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (DL-InfoV) enthält. 5. Die gesetzlichen Bestimmungen der Preisauszeichnung sind einzuhalten. Die Verkaufspreise aller angebotenen Waren müssen für die M arktkunden deutlich sichtbar auf Schildern vermerkt werden. Die Vorschriften der Preisangaben-Verordnung gelten uneingeschränkt. 6. Der Händler/die Händlerin hat die zum Abwiegen der Ware erforderlichen geeichten Wiegeeinrichtungen so aufzustellen, dass die Käufer/Käuferinnen sich vom richtigen Gewicht der Ware überzeugen können. 7. Vordächer der Verkaufseinrichtungen müssen mindestens 2,0 m lichte Höhe aufweisen und dürfen die zugewiesene Grundfläche nur um 1 m nach der Verkaufsseite überragen. 8. Alle mit gebrachten und angelieferten Waren müssen sichtbar feilgeboten werden und an jedermann verkäuflich sein. Nur nachweislich bestellte Waren brauchen nicht an jedermann verkauft werden. Sie sind nicht sichtbar zu verwahren und mit Namen des Bestellers/der Bestellerin zu versehen. An den Verkauf der Ware darf nicht die Bedingung des Kaufs anderer Ware geknüpft werden. 9. Die M aterialien der Standbauten (außer Holz der Stände), wie Zeltbahnen oder Vorhänge, die nicht mehr als 2,30 m vom Erdboden entfernt sind, müssen schwer entflammbar sein. 10. Elektrische Geräte und Anlagen müssen den VDE-Bestimmungen entsprechen. Auch ortsveränderliche elektrische Geräte sind einer regelmäßigen Prüfung durch eine Elektrofachfirma zu unterziehen. Dies ist mittels Prüfprotokoll nachzuweisen. Gleiches gilt für Flüssiggasanlagen und Feuerlöscher. 11. M arktstände, bei denen erhöhte Brand- oder Explosionsgefahr besteht, müssen mit Feuerlöschern, die der jeweiligen Brandklasse entsprechen, ausgerüstet sein. § 7 Verhalten auf dem Wochenmarkt 1. Alle Händler/Händlerinnen, ihre Bediensteten und Beauftragten sowie Besucher des Wochenmarktes haben mit Betreten des M arktes die Bestimmungen dieser Wochenmarktsatzung sowie die Anordnungen der autorisierten M itarbeiter/M itarbeiterinnen der Stadtverwaltung zu beachten. Die geltenden Vorschriften, insbesondere die Gewerbeordnung, die Preisangaben-Verordnung, das Lebensmittel-, Hygiene- und Baurecht, sind zu beachten. 2. Jeder hat sein Verhalten auf dem Wochenmarkt und den Zustand seiner Sachen so einzurichten, dass keine Personen oder Sachen beschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt werden. 3. Insbesondere ist unzulässig: a) Waren im Umhergehen anzubieten (außer genehmigten Bauchläden), b) das M itführen von M otorrädern, M opeds, M ofas oder ähnlichen Fahrzeugen (Ausnahme Behindertenfahrzeuge) sowie das Fahren mit Fahrrädern, Seite 4 c) warmblütige Tiere zu schlachten, abzuhäuten oder zu rupfen, d) das Beschädigen der M arktplätze und der vorhandenen Einrichtungen, e) ohne Erlaubnis der M arktaufsicht M usik abzuspielen. § 8 S auberhaltung des Wochenmarktes 1. Die M arktplätze dürfen nicht verunreinigt werden. Abfälle dürfen nicht auf die Wochenmärkte eingebracht werden. 2. Die Händler/Händlerinnen sind verpflichtet a) ihre Standplätze sowie die angrenzenden Gangflächen während der Benutzungszeit von Eis und Schnee freizuhalten, b) dafür zu sorgen, dass Papier und andere leichte M aterialien nicht verweht werden, c) Verpackungsmaterial und sonstigen marktbedingten Abfall von ihren Standplätzen und den angrenzenden Flächen selbst zu entsorgen und den Standplatz vor Verlassen des M arktes gereinigt der M arktaufsicht zu übergeben. Die Benutzung der öffentlichen Papierkörbe durch die Händler/Händlerinnen für die Entsorgung der M arktabfälle ist unzulässig. 3. Kommt der Händler/die Händlerinnen ihren Pflichten nicht nach, kann die Stadtverwaltung sich zur Beseitigung der Abfälle Dritter bedienen. Die anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Verursachers. § 9 Haftung 1. Die Stadt übernimmt keine Haftung für die Sicherheit der von den Händlern/Händlerinnen eingebrachten Sachen. 2. Die Händler/Händlerinnen haben gegenüber der Stadt keinen Anspruch auf Schadloshaltung, wenn der M arktbetrieb entfällt. 3. Die Händler/Händlerinnen haften gegenüber der Stadt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sie haben auch für Schäden einzustehen, die von ihren Bediensteten oder ihren Beauftragten verursacht werden. § 10 Ordnungswidrigkeiten 1. Ordnungswidrig im Sinne von § 124 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 und Abs. 3 SächsGemO vom 21.04.1993 (Sächs. GVBI. Nr. 18 vom 30.04.1993, zuletzt geändert durch Artikel 18 des Haushaltsbegleitgesetz 2015/2016 vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S. 349)) handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig a) entgegen § 2 Abs. 2 Ausfahrts- und Rettungswege nicht in einer Breite von 3 m freihält, b) entgegen § 2 Abs. 7 gewerbliche Betätigungen vor Beginn und nach Ende der M arktzeiten vornimmt, c) entgegen § 3 Gegenstände verkauft oder ankauft, d) entgegen § 4 Abs. 3 sich nicht ausweist, den Anordnungen der Aufsichtspersonen nicht Folge leistet, den Aufsichtspersonen nicht die erforderlichen Auskünfte erteilt oder keine Warenproben gibt, e) entgegen § 4 Abs. 4 Zufahrten und Zugänge zum M arkt nicht freihält oder Fahrzeuge mit Ausnahme von Verkaufswagen ohne besondere Erlaubnis der M arktaufsicht zwischen 8.00 Uhr und 14.30 Uhr aufstellt, f) entgegen § 5 einen Standplatz ohne Erlaubnis oder ohne Standzuweisung bzw. trotz ausgesprochenem Widerruf der Erlaubnis oder der Zuweisung betreibt, g) entgegen § 6 Abs. 2 den Verkaufsstand errichtet und Waren platziert, h) entgegen § 6 Abs. 4 an der Verkaufseinrichtungen das Händlerschild nicht anbringt, i) entgegen § 7 Abs. 2 sich so verhält, dass Personen oder Sachen geschädigt, gefährdet oder mehr als nach Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt werden, j) entgegen einer Vorschrift nach § 7 Abs. 3 über das Verhalten auf dem M arkt handelt, k) entgegen § 8 Abs. 1 die M arktplätze verunreinigt oder Abfälle auf den Wochenmarkt einbringt, l) entgegen einer Vorschrift über die Verpflichtungen der Händler/Händlerinnen nach § 8 Abs. 2 handelt. ZITTAUER STADTANZEIGER 10. Mai 2016 B ESCHLÜSS E 2. Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 3 mit einer Geldbuße geahndet werden. Sie beträgt mindestens 5,00 € und höchstens 1.000,00 € bei vorsätzlichem Handeln bzw. höchstens 500,00 € bei fahrlässigem Handeln. § 11 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Satzung über den Wochenmarkt in der Stadt Zittau vom 17.12.1998, zuletzt geändert mit Stadtratsbeschluss vom 17.12.2009, tritt damit gleichzeitig außer Kraft. Zittau, 26.04.2016 i.V. Krusekopf Zenker, Oberbürgermeister Beschluss: 024/2016 Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beauftragt den Oberbürgermeister gemeinsam mit den Ortsbürgermeistern zu prüfen, ob und ggf. an welchen Stellen die Aufstellung von M itfahrbänken in der Stadt Zittau und ihren Ortsteilen sinnvoll ist. Das Ergebnis der Prüfung ist dem Stadtrat im M onat Juni vorzulegen. Zittau, 07.04.2016 T. Zenker, Oberbürgermeister Beschluss: 040/2016 Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt die Durchführung und Förderung der M aßnahme „BHKW Rosenstraße und Fernwärmeversorgung im Gebiet“ mit 547.700,00 € als Bestandteil des gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzeptes „Zittau-M itte“ in der EFRE-Periode 2014-2020, Nachhaltige Stadtentwicklung. Zittau, 26.04.2016 T. Zenker, Oberbürgermeister Beschluss: 047/2016 Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau bestätigt das vorliegende M emorandum (Anlage) über die Zusammenarbeit zwischen der Stadt Pistoia und der Stadt Zittau. Zittau, 26.04.2016 T. Zenker, Oberbürgermeister Beschluss: 050/2016 Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt, aufgrund der aktuellen Gesamtbedarfs- und M ehraufwendungs gründe, die dauerhafte Einrichtung eines Zittauer Waldkindergartens „Wiesenwusel“ nicht in die Aktualisierung des Bedarfsplanes 2017 aufzunehmen. Zittau, 26.04.2016 T. Zenker, Oberbürgermeister Beschluss: 031/2016 Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau fasst den Grundsatzbeschluss, das Flurstück-Nr. 715/2 der Gemarkung Zittau mit einer Fläche von 6.650 m², gelegen an der M ax-M üller-Straße zum Verkehrswert zzgl. NK an den come back e.V. Zittau zu veräußern. Die vertragsbedingten Kosten (Grundbuch, Notar, Steuern) trägt der Verein. Im Vertrag wird eine M ehrerlösklausel vereinbart. Beschluss: 053/2016 Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt, das in den Anlagen (Stadtkarte) dargestellte Gebiet als EFRE/ESF-Gebiet für die Strukturförderperiode 2014-2020 festzusetzen und somit das beschlossene EFRE-Gebiet in den Bereichen Äußere-Oybiner-Straße, Dr.-Brinitzer-Straße, Töpferberg und M orawekstraße zu ergänzen. Zittau, 26.04.2016 T. Zenker, Oberbürgermeister Zittau, 26.04.2016 T. Zenker, Oberbürgermeister Beschluss: 039/2016 Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt die Durchführung und Förderung der M aßnahme „Stadtbeleuchtung im Gebiet“ mit max. 1.045.000,00 € als Bestandteil des gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzeptes „Zittau-M itte“ in der EFRE-Periode 2014-2020, Nachhaltige Stadtentwicklung. Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau hat in seiner Sitzung am 26.04.2016 folgende Stadträtinnen und Stadträte in den Beirat Kultur und Tourismus gewählt: Johne, Andreas (CDU) Gullus, Jörg (FUW/FBZ/FDP) Szalma, Dorotty (Zkm). Zittau, 26.04.2016 T. Zenker, Oberbürgermeister Termine Stadtratssitzung und Ausschüsse Beschluss: 029/2016 Der Stadtrat der Großen Keisstadt Zittau fasst nichtöffentlich den Beschluss, die Grundschuldbestellungsurkunde-Nr. 362/2016 des Notar Hofmann in Zittau vom 29.02.2016 zu genehmigen und der Eintragung der Grundschuld in das neu anzulegende Erbbaugrundbuch für das Grundstück Zur Waldsiedlung 2, Flurstück-Nr. 2911 der Gem. Zittau, zuzustimmen. Zittau, 07.04.2016 T. Zenker, Oberbürgermeister Verwaltungs- und Finanzausschuss (VFA) 12.05.16, 18.30 Uhr, Ratssaal (Rathaus) S ozialausschuss (SoA) 17.05.16, 18.30 Uhr, Ratssaal (Rathaus) Technischer und Vergabeausschuss (TVA) 19.05.16, 18.30 Uhr, Haus III, Zi. 110 Sitzung des S tadtrates Donnerstag, 26.05.2016 um 17.00 Uhr, Bürgersaal (Rathaus) Gegen 18.00 Uhr können die Zittauer EinwohnerInnen, Gewerbetreibenden und Grundstücksbesitzer zu städtischen Angelegenheiten Fragen stellen oder Anregungen und Vorschläge unterbreiten (Fragestunde). Die Tagesordnung des Stadtrates und der Ausschüsse wird in den Aushangkästen/Verkündungstafeln (Rathaus, Verwaltungsgebäude Sachsenstraße 14, Franz-Könitzer-Straße 7, Sparkassenfiliale ZiNord, Löbauer Straße, Südstraße neben Bushaltestelle W.-BuschSchule, Dittelsdorf, Drausendorf, Eichgraben, Hartau, Hirschfelde, Pethau, Schlegel und Wittgendorf) und unter www.zittau.eu bekanntgegeben. (Änderungen sind vorbehalten). 10. Mai 2016 Zittau, 26.04.2016 T. Zenker, Oberbürgermeister Beschluss: 030/2016 Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau fasst nichtöffentlich den Beschluss, das Erbbaurecht am Grundstück Weinauallee 13, Flurstück-Nr. 1873e der Gem. Zittau, um 50 Jahre zu verlängern. Der Erbbauzins wird auf die ortsüblichen Konditionen, d.h. jährlich 4 % des aktuellen Wertes für Grund und Boden, angepasst. Bis zum 31.12.2031 wird nur der hälftige Betrag zur Zahlung fällig. Der Eintragung einer Grundschuld für die Sparkasse OberlausitzNiederschlesien in das Erbbaugrundbuch von Zittau Blatt 4250 zur M odernisierung des Gebäudes wird Zug um Zug mit der Verlängerung zugestimmt. Zittau, 07.04.2016 T. Zenker, Oberbürgermeister A n la g en u n d La g ep lä n e sin d i m S ta d tra tsb ü ro , Zi m m er 2 0 1 , Ma rkt 1 u n d B e s ch lü s s e u n t e r w w w . zi tt a u . eu in d e r R u b r i k „ B ü r g er - S t a d t ra t“ (B ü rg erin fo syste m ), ein se h b a r. ZITTAUER STADTANZEIGER Seite 5 B EKANNTMACHUNGEN Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2016 Der Stadtrat von Zittau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.04.2016 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2016 einschließlich Finanzplanung beschlossen und dem Landratsamt Görlitz vorgelegt. Das Landratsamt Görlitz hat mit Bescheid vom 25.04.2015 festgestellt, dass die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Teile enthält. Die Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht: Haushaltssatzung der Großen Kreisstadt Zittau für das Haushaltsjahr 2016 Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat der Gemeinderat in der Sitzung am 07.04.2016 folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird im Ergebnishaushalt mit dem - Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 47.772.515 € - Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 50.483.665 € - Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf -2.711.150 € - Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf 0 € - Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen einschließlich der Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren (veranschlagtes ordentliches Ergebnis) auf -2.711.150 € - Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 850.000 € - Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 € - Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf 850.000 € - Gesamtbetrag des ordentlichen Ergebnisses auf -2.711.150 € - Gesamtbetrag des Sonderergebnisses auf 850.000 € - Gesamtergebnis auf -1.861.150 € im Finanzhaushalt mit dem - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 44.932.740 € - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 44.412.190 € - Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 520.550 € - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 6.541.990 € - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 8.555.235 € - Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -2.013.245 € - Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -1.492.695 € - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 150.000 € - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.916.350 € - Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf -1.766.350 € - Saldo aus Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag und Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit als Änderung des Finanzierungsmittelbestandes auf -3.259.045 € festgesetzt. §2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. §3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. §4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf 9.000.000 € festgesetzt. §5 Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt: für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 330 v.H. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 440 v.H. Gewerbesteuer auf 420 v.H. Impressum: Herausgeber: Stadtverwaltung Zittau, Oberbürgermeister Thomas Zenker, Markt 1, 02763 Zittau Redaktion und Sat z: A mt für Wirtschaft, Tourismus, Öffentlichkeitsarbeit, Markt 1, 02763 Zittau, Tel.: 03583/752154, Fax: 03583/752193, E-Mail: [email protected]. Für die Inhalte der Texte zeichnen die Ver fasser verantwortlich. Texte soweit nicht angegeben: P ressestelle Druck und Verteilung: Graphische Werkstätten Zittau GmbH, An der Sporthalle 2, 02763 Zittau Auf lage: 5.000 Stück, Nachdruck, auch auszugsweise, nicht gestattet. Fotos: Eric-Holm Langhof, Stadtverwaltung Zittau, Wieland Menzel, Kita Schwalbennest Dittelsdorf, Arbeitskreis Geschichte Hirschfelde, Kita Bummi Hirschfelde, GS Hirschfelde, Wittgendorfer Hei matverein, Hartauer Kreative e.V., Andreas Stöcker, Schkola Hartau, Pilgerhäusl e.V. Erscheinungsweise: monatlich (11 Ausgaben im Jahr) . Der Zittauer Stadtanzeiger ist an folgenden Stellen kostenlos erhältlich: Zittau: Stadtverwaltung (Rathaus, Technisches Rathaus, Einwohnermeldea mt), T-In for mation, Stadtwerke Zittau GmbH, Wohnbaugesellschaft Zittau mbH, Wohnungsgenossenschaft Zittau, HS Zittau/Görlitz, Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien, DEVKVersicherung (Bahnhof), Ärzte Ortsteile: Verteilung in jedem Haushalt, Hirschfelde: Geschäftsstelle der Stadtverwaltung Zittau, Rosenstraße 3 Online-Ausgabe: unter www.zittau.eu Abonnement: Ve rsandkostenfreies Abo für Zittau bei Bestellung durch Coupon, Jahresabonnement für Bewohner außerhalb der Stadt Zittau über P ostversand zum P reis von 18,70 €. Die Aufnahme eines Abonnements ist bei anteiligem Abonnementpreis jederzeit möglich. Das Abonnement ist mit einer Frist von 1 Monat zum Jahresende schriftlich kündbar. Anzeigen im Ortschaf tsteil: Graphische Werkstätten Zittau GmbH, An der Sporthalle 2, 02763 Zittau, Tel. 03583/5865590, E-Mail: [email protected] (nur Geschäftsanzeigen, keine Danksagungen und Todesanzeigen, keine politische P arteien, Wählervereinigungen und Gruppierungen). Zittau,27.04.2016 T. Zenker, Oberbürgermeister (Siegel) Der nächste Der Haushaltsplan wird gemäß § 76 Abs. 3 SächsGemO ab 11.05.2016 bis einschließlich 17.05.2016 zur kostenlosen Einsicht durch jedermann im Amt für Finanzwesen, Referat Haushalt/Controlling, M arkt 1, Zi. 314 an den oben genannten Tagen in der Zeit von Mi/Do 9.00-12.00 Uhr und 13.30-16.00 Uhr / Di 9.00-12.00 Uhr und 13.30-18.00 Uhr / Fr 9.00-12.00 Uhr niedergelegt. Am M ontag, dem 16.05.2016, ist die Stadtverwaltung Zittau aufgrund des Feiertags nicht geöffnet. Stadtanzeiger erscheint am 10. Juni 2016. Redaktionsschluss ist am 20. Mai 2016. Zittau, 27.04.2016 T. Zenker, Oberbürgermeister (Siegel) Seite 6 ZITTAUER STADTANZEIGER 10. Mai 2016 B EKANNTMACHUNGEN Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen über einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung Gemarkung Burkersdorf Vom 30. April 2016 Die Landesdirektion Sachsen gibt bekannt, dass die ENSO Energie Sachsen Ost AG, Friedrich-List-Platz 2, 01069 Dresden, einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung gemäß § 9 Abs. 4 des Grundbuchbereinigungs gesetzes (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2192), das zuletzt durch Artikel 158 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, gestellt hat. Der Antrag (Az: DD32-0552/1/6) betrifft die vorhandene 110 kVFreileitung Hirschfelde West - Hagenwerder, Anlage 270 einschließlich Zubehör und Schutzstreifen. Die von der Anlage betroffenen Grundstückseigentümer der Stadt Zittau (Gemarkung Burkersdorf Flurst. Nr. 559, 573 und 696) können den eingereichten Antrag sowie die beigefügten Unterlagen in der Zeit vom 6. Juni bis einschließlich 4. Juli 2016 in der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, Zimmer 4016, während der Dienststunden (montags bis donnerstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr, freitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr) einsehen. Die Landesdirektion Sachsen erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen nach Ablauf der Auslegungsfrist gemäß § 9 Abs. 4 GBBerG in Verbindung mit § 7 Abs. 4 und 5 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungs gesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechts-Durchführungsverordnung - SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900). Hinweise zur Einlegung von Widersprüchen Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990 bestehenden Energiefortleitungsanlagen und Anlagen der Wasserversorgung und -entsorgung entstanden. Die durch Gesetz entstandene Dienstbarkeit dokumentiert nur den Stand vom 3. Oktober 1990. Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundstückes erteilt wird. Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die im Antrag dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar nicht von der Leitung oder in anderer Weise, als dargestellt, betroffen ist. Wir möchten Sie daher bitten, nur in begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen. Der Widerspruch kann bei der Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, oder den Dienststellen der Landesdirektion Sachsen in Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, oder in Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig bis zum Ende der Auslegungsfrist erhoben werden. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes zu verstehen. Der Zugang für elektronische Dokumente ist auf die Dateiformate .doc, .docx und .pdf beschränkt. Die Übermittlung des elektronischen Dokuments hat an die Adresse [email protected] zu erfolgen. Bekanntmachung über die Fortschreibung des Straßenbestandsverzeichnisses der Großen Kreisstadt Zittau Die Große Kreisstadt Zittau hat am 09.04.2016 folgende Verfügung erlassen: 1. S traßenbeschreibung Neißtalweg Flurstücke Nr. 101/6, 222, 103/3, 223/2 Länge: 2.660 m 2. Verfügung Die Widmung des Neißtalweges erfolgt als Geh- und Radweg mit der Widmungsbeschränkung „für Anlieger mit Sondergenehmigung frei, Tonnagebeschränkung Brücke Saupansche (2,18 km) auf 6 t“. 3. Einsichtnahme Die Verfügung kann im Technischen Rathaus der Stadtverwaltung Zittau, Sachsenstraße 14, Zi. 322 während folgender Sprechzeiten: Dienstag 9.00-12.00 Uhr und 13.30-18.00 Uhr Donnerstag 9.00-12.00 Uhr und 13.30-15.00 Uhr vom 11.05.2016 bis 25.05.2016 eingesehen werden. 4. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines M onats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Großen Kreisstadt Zittau, Sachsenstraße 14, 02763 Zittau einzulegen. 5. Bekanntmachung Diese Verfügung wird hiermit bekanntgemacht. Zittau, den 09.04.2016 Ralph Höhne, Bauamtsleiter Hinweis Sportstättennutzung 2016/17 Verfahrensweise zur Anmeldung der Sportstättennutzungszeiten 2016/2017 für städtische Sportstätten Bedingt durch die Baumaßnahmen an der Hauptturnhalle und die dadurch eingeschränkten Hallenzeiten besteht bis zum Ende der Baumaßnahmen keine M öglichkeit, Hallenzeiten zu vergeben. Deshalb wird für diesen Zeitraum die bisherige Verfahrensweise der schuljährigen Neuvergabe der Sportstättennutzungen aus gesetzt. Alle bestehenden Verträge werden für 2016/2017 fortgeführt, wenn durch die Nutzer bis zum 31.05.2016 bei der Stadtverwaltung Zittau, Ref. Kinder/Jugend und Schulen/Sport Hochwaldstraße 21b, 02763 Zittau Tel.: 03583 7969012, E-Mail: [email protected] keine Abmeldung in schriftlicher Form eingeht. Dr. Beer, Referatsleiter Jagdgenossenschaft Zittau/Hartau Die M itgliederversammlung hat am 12.04.2016 stattgefunden. Das Protokoll sowie der Haushaltplan für 2016 liegen zur Einsichtnahme für die M itglieder in der Zeit vom 17.05. bis 07.06.16 aus bei: Stadtverwaltung Zittau, Forstbetrieb, Technisches Rathaus Sachsenstraße 14, Zi. 100 dienstags von 13 bis 18 Uhr Leipzig, 30. April 2016 gez. Landesdirektion Sachsen, Susok, Referatsleiter 10. Mai 2016 ZITTAUER STADTANZEIGER gez. Korschelt, Vorsitzender Seite 7 AUS DEM S TADTRAT CDU Problem Verkehrskonzept Jemand hat mal gesagt: Nichts ist so konstant, wie die Veränderung! Das ist auch beim Verkehrskonzept der Stadt Zittau festzustellen. Nach den Vorstellungen der neunziger Jahre, eine völlig autoverkehrsfreie Innenstadt zu wollen, ist mit den Jahren einiges verschlimmbessert worden. Dabei ist auch festzustellen, dass die Realisierung sämtlicher Forderungen und zugleich die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften der Quadratur des Kreises gleichkommen. In der leider nicht sehr gut besuchten Bürgerversammlung am 20.04. konnte über das Verkehrskonzept der Stadtverwaltung nochmals diskutiert werden. Bei den Besuchern ist der Eindruck erweckt worden, alles sei bereits in Sack und Tüchern. Die vorgeschlagenen M aßnahmen wie der Richtungsumkehr der Reichenberger und der Inneren Weberstraße sind zu prüfen. Die Auswirkungen auf die sonstige Verkehrsführung in der Innenstadt sind dabei zu betrachten. Das setzt aber das ganze Verkehrskonzept wieder auf „Anfang“! Für uns als CDU-Fraktion ist es wichtig, für eine gute Erreichbarkeit der Innenstadt für Anwohner, Händler und Touristen zu sorgen. Dabei ist zu beachten, dass das M aß der Zumutbarkeit jeder für sich selbst festlegt. Das können wir nicht verordnen, weil wegbleiben und woanders hingehen dann die Alternative ist. Das trifft für potentielle M ieter in der Innenstadt genauso wie für Kunden zu. Eine attraktive Innenstadt wird es nur mit Kompromissen bei der Verkehrsführung geben und den Handel und die Dienstleistungen im Stadtzentrum sollten wir stärken und nicht zusätzlich behindern! Das denkt Ihre CDUFraktion. FUW/FBZ/FDP Frühlingserwachen „Immer wieder kommt ein neuer Frühling“ 1 und die Natur erwacht - Frühlings gefühle stellen sich ein. Auch wenn Zittau nicht Paris - die Stadt der Liebe ist, so werden Sie uns Recht geben, vor allem unsere Innenstadt ist liebenswert, ganz besonders mit dem frisch sanierten M arktplatz. Vielleicht nutzen Sie die verbleibenden Frühlingstage, um deren Geschäfte, Cafés und Restaurants zu besuchen, beleben Sie unsere Innenstadt! Die von unserer Fraktion geforderte Darstellung der auf die Innenstadt fokussierten Aktivitäten des Stadtmarketings hat gezeigt, dass an dieser Stelle noch sehr viel zu tun und die Etablierung eines professionellen Citymanagements dringend angeraten ist. Sicher haben auch Sie als Bewohner und Seite 8 Gäste unserer Stadt nette Ideen für eine weitere Belebung unserer Innenstadt. Senden Sie doch bitte Ihre Vorschläge an: [email protected]. Wir werden uns für die Umsetzung Ihres Vorschlages gern einsetzen. 1 Kinderlied v. Rolf Zuckowski ZITTAU KANN MEHR E.V. S portstadt Zittau - Die finanziellen M öglichkeiten der Stadt Zittau sind begrenzt und werden es in naher Zukunft auch bleiben. Es wäre fatal, wenn dies dazu führt, dass Sportvereine nicht in ausreichendem M aße Unterstützung finden. Aufgabe der Stadt Zittau muss es unter diesen Gegebenheiten sein, jegliche alternative M öglichkeiten einer finanziellen Hilfe aktiv zu unterstützen und Bürgerengagement zu fördern. Die Fraktion von ZKM hat daher beantragt, dass die Stadt Zittau ein Spendenförderkonto „Sportstadt Zittau“ auf Dauer einrichtet und bewirbt. Hierüber sollen dauerhaft Spenden zur Unterstützung von Sportvereinen eingeworben und in Anwendung einer extra dafür geschaffenen Richtlinie an die Sportvereine verteilt werden. S ozialpass - Immer wieder ist festzustellen, dass BürgerInnen Ermäßigungen in kulturellen Einrichtungen nicht in Anspruch nehmen, da ein einfacher Nachweis für die Berechtigung fehlt. Von der ZKM Fraktion wurde daher beantragt, einen Sozialpass der Stadt Zittau einzuführen. Dies soll zu mehr Teilnahme führen. DIE LINKE. DIE LINKE für verbessertes Stadtmarketing Auf Wunsch der LINKEN wurde der Behindertenwegweiser in die Leitlinien des Stadtmarketings aufgenommen. Werben wir gemeinsam mit den Botschaften: Zittau ist Kultur, Zittau ist eine grüne Stadt mit hoher Lebensqualität, Zittau ist ein Wirtschafts- und Studienstandort. DIE LINKE für Bekräftigung der S tädtepartnerschaft mit Pistoia Zum Spectaculum wird die Städtepartnerschaft, die seit 1971 besteht, bekräftigt. SPD/BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Soll der Stadtrat die Einrichtung eines „echten“ Waldkindergartens befürworten oder nicht? Das war eine der Fragen, die auf der Stadtratssitzung im April entschieden werden mussten. Ein richtiger Waldkindergarten das bedeutet: Leben und Lernen „im Wald/im Freien“, es heißt: selber wahrnehmen, erforschen, sich ein Bild machen; es bedeutet: Eigenständigkeit, Respekt vor der Natur, Rücksicht auf „die Anderen“ - alles Elemente, die für eine menschliche Gesellschaft entscheidend sind. Es ist richtig: Ein solches Projekt kostet Geld und Geld haben „wir“ in Zittau z.Z. nicht genug; aber das kann auch anders werden! Ein Waldkindergarten wäre ein tolles Zeichen für Vielfalt und junge Familien gewesen, damit sie Lust bekommen hier zu leben. Wir müssen für die Zukunft auch mal etwas wagen! Aber, es kann ja alles noch werden. B ÜRGERB ÜNDNIS Ortschaftsräte sind keine S tatisten Anhand vom Kita-Bedarfsplan wurde deutlich, dass die Ortschaftsräte deutlich mehr einbezogen werden sollten, denn ca. 30 Prozent der Einwohner leben in einem der sieben Ortsteile. Leider sehen dies augenscheinlich nicht alle Stadträte so und lehnten eine Anhörung der Ortschaftsräte zu diesem wichtigen Thema ab. Bürgerbeteiligung darf jedoch nicht auf die Kernstadt begrenzt sein - erster guter Ansatz ist mit der Vorstellung des Haushaltes gegeben - Bürgerbeteiligung heißt auch, alle Ebenen einzubeziehen. fuer-zittau.de/facebook | fuer-zittau.de FB Z/STADTRAT MANNSCHOTT Vielfalt … Fehlanzeige! Die Aufnahme eines Waldkindergartens in den Bedarfsplan, um mehr Vielfalt in die Erziehungslandschaft zu bringen, und damit unser Zittau für junge Familien attraktiver zu machen, wurde leider mehrheitlich, überwiegend aus Kostengründen, vom Stadtrat abgelehnt. Schade, aber vermutlich wird das Geld wohl dringender für einen, für viele nicht notwendigen, Beigeordneten als „Überwachung“ des Ob´s gebraucht. DIE LINKE für bessere S tadtbeleuchtung M it der Erneuerung der Stadtbeleuchtung in den nächsten vier Jahren sparen wir Energie und erhöhen die Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger. DIE LINKE stimmte dafür. http://www.dielinke-fraktion-zittau.de/ ZITTAUER STADTANZEIGER Die Beiträge auf dieser Seite werden inhaltlich von den Fraktionen, Gruppierungen und Einzelstadträten verantwortet. 10. Mai 2016 INFORMATIONEN Einladung zur 19. Zittauer Kinderwoche „Bücherwürmer“ Hallo, liebe Kinder, mal ehrlich, wann hattet ihr in eurer Freizeit zum letzten M al ein Buch in der Hand? Wer jetzt ohne richtige Erinnerung ist, muss unbedingt etwas ändern. Leider können wir M enschen nämlich nicht überall sein und gleich gar nicht dort, wohin uns unsere Träume und Phantasien tragen. Ich kenne da aber ein Wundermittel und zauberhafte M öglichkeiten, durch die sich uns fremde Welten öffnen, uns zu Orten mit spannenden Erlebnisse entführen und uns selbst zu Helden machen - Bücher. Es gibt große und kleine, dicke und dünne, welche mit und welche ohne Bilder … ca. 130 M illionen Bücher sollen es schon auf der Welt sein. Ich bin mir sicher, dass darunter auch viele Bücher sind, die dir gefallen. Probier’s einfach aus, die Zittauer Bibliothek kann dir bei der Auswahl helfen oder vielleicht ist ein Buch auch eine gute Idee für das nächste Geburtstagsgeschenk. Die 19. Zittauer Kinderwoche unter dem Thema „Bücherwürmer“ soll dazu beitragen, das Lesen wieder mehr in den Blickpunkt zu rücken. Ihr müsst keine Angst haben, dass Fernsehen und Computer nun stromlos bleiben sollen, sicher nicht. Natürlich gehören diese Informationsquellen zu unserem modernen Leben. Ihr sollt nur ein wenig mehr auf den Lese-Geschmack kommen, denn gerade das Bücherlesen lässt euch in einem hektischen Alltag zur Ruhe kommen, schenkt euch Konzentration und bereitet euch tolle, spannende Erlebnisse. Und noch eine super Sache: das Bücherlesen hilft euch, dass ihr immer schlauer werdet und mitreden könnt. Einfacher und mit mehr Spaß lernen als mit dem Lesen von Büchern kann bestimmt niemand. Es ist wichtig, dass ihr als Kinder alle M öglichkeiten bekommt, euch die Bücherwelt zu erobern. Die Kinderwoche bietet dafür viele Gelegenheiten, die ihr nicht verpassen solltet. Zur Kindertagsparty am 1.06. im Kinder- und Jugendhaus „Villa“ könnt ihr zum Beispiel eure längst aus gelesenen Bücher gegen neue tauschen. Ihr müsst dazu nur eure Bücher mitbringen. Natürlich lohnt sich der Besuch der Kindertagsparty auch, wenn ihr nicht tauschen wollt. An verschiedenen Stationen habt ihr Gelegenheit, eure Geschicklichkeit und euer Wissen zu testen und tolle Preise zu gewinnen. Auch Feuerwehr, Polizei, Deutsches Rotes Kreuz und Technisches Hilfswerk werden da sein und euch viele interessante Dinge zeigen. Weitere interessante Dinge zur Kinderwoche findet ihr beim Lesen des Programms, dazu gehören der Tag des offenen Rathauses für alle Neugierigen, die Kinderoper „Der Freischütz“ für alle M usikfans, der Jugendstadtrat für alle M itbestimmer, die Fahrradrallye für alle Stadtdetektive und die Vorlesenacht für alle Bücherwürmer. Einen wichtigen Höhepunkt dürft ihr nicht verpassen, am 30.05.16 um 14.00 Uhr werden wieder die Kinderpreisträger - Kinder mit Herz und helfender Hand - im Bürgersaal des Rathauses ausgezeichnet. Ich hoffe, wir sehen uns zu vielen Veranstaltungen der Kinderwoche! Es grüßt euch bis dahin ganz herzlich Dr. Volker Beer Vorsitzender Kinderstiftung Zittau DAS PROGRAMM 27. bis 29.05.16 „Bücherwürmer im Camp“ Internationales Kindercamp“ im Tierpark 30.05.16, 10.00 Uhr „Spannende Notenbücher“ „Der Freischütz“ Festkonzert für Kinder mit Sängern der Wiener Kinderoper Papageno Bürgersaal Rathaus Zittau 30.05.16, 14.00 Uhr „Ehrenbuch für engagierte Kinder“ Kinderpreisverleihung mit Kinderoper „Der Freischütz“ Bürgersaal Rathaus Zittau 31.05.16, 8.00-15.00 Uhr „Bücherfreunde“ Internationale Werkstatt Buchdruck, Buchgestaltung, Bücherschreiben Kinder- und Jugendhaus „Villa“ 31.05.16, Start 9.00 Uhr „Aufgeschlagenes Buch“ Tag des offenen Rathauses 01.06.,14.00-18.00 Uhr „Bücherwurm-Party“ Große Kindertagsparty mit Büchertauschmark Kinder- und Jugendhaus „Villa“ 02.06.16, 9.00 Uhr Markt „Bücher-Rallye“ Internationale Fahrradrallye durch Zittau 02.06.16, 15.00-17.00 Uhr „Buch mit 7 Sigeln - Mitbestimmen will gelernt sein“ Planspiel kommunal Bürgersaal, Rathaus Zittau 03.06.16 Lange Nacht der Vorleser Schulanmeldung Schuljahr 2017/2018 Liebe Eltern, Kinder, die bis zum 30.06.2017 das sechste Lebensjahr vollenden, sind durch die Erziehungsberechtigten für das Schuljahr 2017/2018 bei der Grundschule ihres Schulbezirkes anzumelden. Bitte informieren Sie sich in der Anlage über den für Sie entsprechend Ihres Wohnsitzes festgelegten Schulbezirk und entnehmen dann aus der Tabelle das für Sie zutreffende Datum. Gemäß Schulordnung für die Grundschulen des Freistaates Sachsen ergibt sich aus der Schulpflicht die Pflicht zur Anmeldung. Es erfolgt keine gesonderte Einladung! 04.06.16, 14.00 Uhr „Gemeinsam Feiern“ EU-Fest „Auf dem gemeinsamen Weg“ Dreiländerpunkt Hinweis: Es ist nicht erforderlich, dass Sie Ihr Kind zur Anmeldung mitbringen. Legen Sie bitte zur Anmeldung des Kindes die Geburtsurkunde vor. Dr. Volker Beer, Referatsleiter Für die Zittauer Grundschulen gelten folgende Anmeldetermine: Grundschule Datum Grundschule 29.08.2016 an der Weinau 09.08.2016 10.08.2016 11.08.2016 LessingGrundschule 10. Mai 2016 Uhrzeit Grundschule Datum Uhrzeit 15.00 bis 17.30 Uhr Wilhelm-Busch- 12.09.2016 Grundschule 13.09.2016 07.30 bis 13.00 Uhr 13.00 bis 18.00 Uhr 08.00 bis 17.00 Uhr 10.00 bis 14.00 Uhr 10.00 bis 14.00 Uhr Grundschule Hirschfelde 08.00 bis 17.00 Uhr 08.00 bis 15.00 Uhr 05.09.2016 06.09.2016 ZITTAUER STADTANZEIGER Seite 9 KULTUR ELL ES Veranstaltungen Städtische Museen Zittau Mittwoch, 18. Mai 2016, 19.00 Uhr Kulturhistorisches Museum Franziskanerkloster Veranstaltungsreihe BAROCKES IM MUS EUM: Vortrag und Führung „Der Maler Franz Gareis - von Marienthal nach Italien“ mit Kai Wenzel, Görlitzer Sammlungen S amstag, 21. Mai 2016, 9.00-13.00 Uhr Stadt Zittau/Zittauer Sanierungsgesellschaft Tag der S tädtebauförderung in Zittau Objekt: Neues Zentraldepot des M useums, Ecke Brüderstraße/Klosterplatz: Besichtigung und Führungen S onntag, 22. Mai 2016, 10.00-17.00 Uhr Kulturhistorisches Museum Franziskanerkloster INTERNATIONALER MUS EUMS TAG 2016 „Museen in der Kulturlandschaft“ S onderpräsentation: „Mit dem Zittauer Maler Adolph Thomas Kulturlandschaften entdecken“ und Familienprogramm „Entdecke Deine Kulturlandschaft mit dem Zeichenstift“ „angestiftet“ und angeleitet von Claudia Richter S onntag, 22. Mai 2016, 11.00 und 15.00 Uhr Führungen zum Maler Adolph Thomas (1834-1887) mit Margitta Radschinski S onntag, 22. Mai 2016, 17.00 Uhr Museum zum Heiligen Kreuz Führung/Vortrag „Wie einzigartig war das Große Zittauer Fastentuch? Gedanken zur Kulturlandschaft der Fastentücher in Nord- und Mitteldeutschland“ mit Museumsdirektor Dr. Peter Knüvener Mittwoch, 25. Mai 2016, 17.00 Uhr Zittauer Geschichts- und Museumsverein e.V. Führung an der Baustelle Rathausplatz durch Wissenschaftler und Grabungsleiter des Landesamtes für Archäologie Dresden S onntag, 29. Mai 2016, 14.30 Uhr Zittauer Geschichts- und Museumsverein e.V. Öffentliche Führung in der Ausstellung „Grenzenloser S pätbarock - Philipp Leubner und die Kunst an der Lausitzer Neiße 1750-1800“ mit Dr. Marius Winzeler, Nationalgalerie Prag Seite 10 ZITTAUER STADTANZEIGER 10. Mai 2016 INFORMATIONEN Sternradfahrt auf das Schlossgelände nach Königshain Bauherrenmappe wurde aktualisiert Traditionelle Radveranstaltung des Landkreises Görlitz führt dieses Jahr nach Königshain Die Bauherrenmappe - der praktische Leitfaden für energieffizientes Bauen und Sanieren von Wohngebäuden wurde aktualisiert und steht ab sofort kostenfrei zur Verfügung. Zum 15. M al wird es am 21. Mai 2016 wieder heißen: „Auf zur Sternradfahrt des Landkreises Görlitz“. Ziel ist in diesem Jahr das mitten im Landkreis gelegene Königshain mit seiner wunderschönen Schlossanlage. Auf zehn Touren und einer Rundtour können Sie sich dem Ziel nähern. Alle Routen sind mit dem Logo der Sternradfahrt ausgeschildert. Starten können Sie in diesem Jahr von Hrádek nad Nisou/Zittau, Herrnhut, Seifhennersdorf/Rumburk, Cunewalde, Oppach, Bautzen, Zgorzelec/Görlitz, Weißwasser/O.L., Łeknica/Bad M uskau und Schleife. Von Königshain aus führt eine aus geschilderte Rundtour über Arnsdorf, Krobnitz und Reichenbach/O.L. wieder zurück zum Startort. Alle Touren führen vorbei an einer Vielzahl liebevoll eingerichteter S tempelstellen. Dort erhalten Sie zwischen 9 und 15 Uhr (an den Startstempelstellen ab 8 Uhr) Ihren Teilnahmepass. An den Stempelstellen können Sie verweilen, um sich zu erholen und zu stärken. Außerdem erhalten Sie dort Stempel in Ihren Teilnahmepass. M indestens drei Stempel müssen Sie gesammelt haben, um am Zielort an der Tombola teilnehmen zu können. Neben einer Vielzahl von Preisen wird am 21. M ai als Hauptgewinn ein Trekkingrad aus gelost. In Königshain angekommen, können Sie entspannen, sich stärken und individuell oder im Rahmen einer kurzen Führung durch die Schlossanlage und den Park spazieren. M usik- und Kulturliebhaber werden in diesem Jahr genauso auf ihre Kosten kommen wie die Kleinen, denn ein buntes Programm erwartet Sie vor Ort. Ihre Rückfahrt können Sie nach einem erlebnisreichen Tag per Rad oder Bus antreten. Gemeinsam mit dem ZVON bieten wir müden Radfahrern auch 2016 die M öglichkeit, gegen eine Gebühr von 7,00 EUR pro Erwachsener und 3,50 EUR pro Kind und Fahrrad unsere Rückbusse zu nutzen. Die Rückbusverbindungen sowie die M öglichkeit zur Buchung dieser finden Sie auf der Homepage www.sternradfahrt.de. Den Flyer mit allen Touren und Stempelstellen finden Sie ab sofort in allen Tourist-Informationen des Landkreises Görlitz. Weitere Informationen auch auf www.sternradfahrt.de. Der Landkreis Görlitz wünscht allen Radfahrern auch in diesem Jahr das nötige Durchhaltevermögen und natürlich viel Spaß beim Radeln! Der Landkreis Görlitz dankt allen Sponsoren und Unterstützern, besonders der Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien. Ein Bauvorhaben ist eine energetische, finanzielle und administrative Herausforderung für jeden Bauherren. Bei der energiebewussten Planung und Verwirklichung von Bauund Sanierungsvorhaben ist ein großes Potenzial zur Energieeinsparung gegeben. Die von der Sächsischen Energieagentur SAENA GmbH erstellte Bauherrenmappe enthält umfassende Informationen, wie z.B. Planungs grundlagen und baurechtliche Bestimmungen, zu Gebäudekomponenten, erneuerbaren Energien sowie Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten, die Bauherren helfen sollen, ihr Bauvorhaben erfolgreich umzusetzen. Die SAENA GmbH arbeitet bei der Erstellung der Bauherrenmappen eng mit zahlreichen Kommunen, so auch der Stadt Zittau, zusammen, um auch über regionalspezifische Anforderungen zu informieren. Wichtige regionale Informationen zur Bauvorbereitung, Checklisten und Ansprechpartner sowie Formulare für Bauherren aus dem Zittauer Stadtgebiet können der M appe somit ebenfalls entnommen werden. Ab sofort steht der praktische Leitfaden rund um das Thema energieeffizientes Bauen und Sanieren von Wohngebäuden in aktualisierter Form wieder als kostenfreie Druckversion und auch online unter www.digitale-bauherrenmappe.de für Bauinteressierte bereit. Die Druckversion mit den Regionalangaben der Stadt Zittau erhalten Sie bei: Stadtverwaltung Zittau Baudezernat/Bauaufsichtsbehörde Sachsenstraße 14 02763 Zittau Ines Hirt Energie-/Projektmanagerin Entwicklungsgesellschaft Niederschlesische Oberlausitz mbH (Organisator) Maja Daniel-Rublack Tel. 03581 3290121, E-Mail: [email protected] Empfohlene S ternradfahrt-Tour vor Ort nach Königshain Tour 10 - Hrádek nad Nisou (CZ)/Zittau, ca. 55 km empfohlener Startort: Tourist-Information Zittau, Markt 1 geschätzte Fahrtzeit (ohne Stempelstellen-Stopp): 3,5 Stunden Tourenverlauf: Hrádek nad Nisou/Zittau - Hirschfelde - Rosenthal - Ostritz Leuba - Hagenwerder (an der D12) - Tauchritz - Berzdorfer Halden - JauernickBuschbach - Feldhäuser - Pfaffendorf - Markersdorf - Königshain Stempelstellen Zittau: Tourist-Information, Markt 1 Hrádek: Horní náměsti 73 Hirschfelde: Heim- und Handwerkerbedarf - Fahrräder-Nixdorf, Zittauer Straße 16 Ostritz: Internationales Begegnungszentrum St. Marienthal, St. Marienthal 10 und Katholische Pfarrei „Mariä Himmelfahrt“, Spanntigstraße 3 Hagenwerder: Gaststätte „Zum alten Bahnhof“, An der B 99 Jauernick-Buschbach: Dorfstraße 45 - erst ab 11 Uhr Königshain: Königshainer Schlossanlage, Dorfstraße 29 Die nächste monatliche Beratung zum Thema Energiesparen der Verbraucherzentrale Sachsen findet am 24. Mai, 10 bis 16 Uhr im Zittauer Frauen- und Familienzentrum auf der Bahnhofstraße 17 statt. Es wird eine Eigenbeteiligung von fünf Euro pro halbe Stunde Beratung erhoben, ausgenommen davon sind einkommensschwache Haushalte. Termine/Beratung 0800-809 802 400 Mo-Do 8-18 Uhr Fr 8-16 Uhr (kostenfrei) Weitere Touren und Stempelstellen finden Sie unter www.sternradfahrt.de 10. Mai 2016 ZITTAUER STADTANZEIGER Seite 11 Informationsblatt DER ZITTAUER ORTSCHAFTEN Dittelsdorf Inhaltsverzeichnis Seite 12/13 Dittelsdorf Stubenkino im Museum Dittelsdorf Die große Stube im Dittelsdorfer M useum war dann doch zu klein, um den Ansturm der Interessierten auf das Stubenkino aufzunehmen. Und so gab es am 17. April eben gleich zwei Vorstellungen nacheinander. M ehr als 60 Besucher verfolgten schließlich die Filmsequenzen aus 50 Jahren Dittelsdorfer Festgeschichte. Der Super-8-Stummfilm über die 600-JahrFeier aus dem Jahre 1969 verströmte durch den klassisch vor sich hin ratternden Projektor die Atmosphäre vergangener Jahrzehnte. Die Videoaufnahmen der 625-Jahr-Feier von 1994 besitzen zwar schon Bild und Ton, dennoch: heutige HD-Fernsehqualität ist etwas anders. Und so war das Stubenkino zugleich auch ein Ausflug in die Technikgeschichte. Und schließlich stellte sich die Frage, wie die Dokumentationen der in drei Jahren bevorstehenden 650Jahr-Feier beschaffen sein werden? Im M ittelpunkt des Kino-Nachmittags stand aber das Wiedererkennen der M itmenschen und das Erinnern, das bei Kaffee und Kuchen im Anschluss der Vorstellung weiterging. Ortschaftsrat Ortschaftsratssitzung Mittwoch, 18.05.16 um 19.00 Uhr Vereinshaus „Alte Schule“. S prechstunde des Ortsvorstehers dienstags 17-18 Uhr, Büro Ortsbürgermeister, Vereinshaus „Alte Schule“. Herzlichen Glückwunsch 22.05. Manfred Weickelt 27.05. Ingeborg Knebel Ehejubiläum 12.05. Heinrich und Ingrid Augustin Fest steht: Das S tubenkino war keine Eintagsfliege. Weitere Termine im Jahresverlauf stehen schon fest: der 12. Juni und der 6. November. Über die Themen wird noch im Verein beraten. Nachfragen übern Gartenzaun lassen aber weiteres Interesse an den Fest-Filmen erkennen. Also: Beachten Sie einfach die nächsten Ankündigungen und lassen Sie sich überraschen, was es als nächstes im Dittelsdorfer Stubenkino zu sehen gibt. Wieland Menzel Seite 13/14 OT Schlegel Seite 14 OT Eichgraben Seite 15/16/17 OT Hirschfelde Seite 17 OT Wittgendorf Seite 18/19 OT Hartau Seite 19 OT Pethau Seite 20 Termine/Informationen Seite 12/14/17/19/20/21/22/23/24 Anzeigen Imkerverein Dittelsdorf und Umgebung Unser Verein wächst weiter In unserer Versammlung am 06.04.16 im Gasthof Dittelsdorf haben wir vier neue M itglieder begrüßen können. Drei von ihnen besuchen gerade einen Imkerlehrgang in EbersbachNeugersdorf. Wir wünschen den neuen Mitgliedern aus Schlegel, Wittgendorf, Hirschfelde und Dittelsdorf viel Erfolg bei ihrem neuen Hobby. Durch unseren Auftritt auf der Internetseite von Dittelsdorf (www.dittelsdorf.de) konnten sie sich über unseren Verein informieren. Gerade in unserem Jubiläumsjahr - 120 Jahre Imkerverein Dittelsdorf und Umgebung sind diese Neuaufnahmen sehr erfreulich. Eine Ausstellung zum Jubiläum im Heimatmuseum Eckartsberg ist für Oktober geplant. 75 Jahre 85 Jahre D. Hieke 60 Jahre Nach Redaktionsschluss eingetretene Veränderungen können nicht berücksichtigt werden. Öffnungszeiten der Bi bliothek im Vereinshaus „Alte Schule“ dienstags 15.30-19.00 Uhr Seite 12 INFORMATIONSB LATT 10. Mai 2016 DITTELSDORF/SCHL EGEL Neues aus der Kita „Schwalbennest“ Dittelsdorf Ein großes DANKESCHÖN geht an: die Elternvertreter, Agrarbetrieb Schlegel/ Dittelsdorf GbR Schlegel, KMI Kraftwerkeund Maschinenanlagen Instandhaltung GmbH Hagenwerder, Glaserei Tilo Langner Bernstadt, Reinhold- und Schneider Fahrzeugbau GmbH Wittgendorf, Fenster Türen Innenausbau T. Siodmok u. D. Pfeiffer, Jonsdorf Hurra der B auwagen ist wieder da … Trotz Regen und Schnee gingen die Dittelsdorfer Schwalben wie jeden Freitag in den Wald und staunten nicht schlecht, als dort der alte neue Bauwagen wieder stand. Voller Freude bestaunten sie ihren Wagen. Die Fenster sowie die Eingangstür wurden erneuert und mit Schlössern versehen. Innen wurde der Raum mit Postern dekoriert und es warteten zwei neue Rechen auf die Kinder. Dies haben wir vielen fleißigen Helfern zu verdanken, die sich genau wie die Kinder und das Kita-Team wünschen, dass der Bauwagen nun lange so erhalten bleibt und auch von Besuchern geschätzt wird. Wer will fleißige Handwerker sehn … der muss ins Schwalbennest nach Dittelsdorf gehen. Seit 2015 läuft in unserer Kita Schwalbennest das Projekt „Kinder GARTEN“. Gemeinsam mit den Kindern, Eltern und dem Kita-Team sind wir dabei, unseren Garten schöner zu gestalten. Dabei wollen wir für die Kinder mehr Freiräume schaffen und ihnen M öglichkeiten bieten, aktiv und entdeckend zu lernen. Geplant sind: eine Klangecke, ein Barfußweg, eine Showbühne eine Feuerstelle und ein Trampolin. Das Schöne und Besondere an diesem Projekt ist, die außergewöhnliche Eigeninitiative unserer Kinder, die mit viel Energie und Enthusiasmus ihren Garten umgestalten und verschönern möchten. Dafür konnten sie nicht nur das KitaTeam begeistern, sondern auch Eltern, Großeltern sowie ansässige Handwerker mit ins Boot holen und bereits erste Baumaßnahmen beginnen. Um die Umsetzung unseres Vorhabens auch finanziell abdecken zu können, nehmen wir an einem Wettbewerb im TOOM -Baumarkt Zittau teil. Wenn auch Sie unsere Kinde r bei ihrem Vorhaben unte rstützen möchten, würden wir uns sehr freuen wenn Sie bei Ihrem nächsten ToomBaumarktbesuch Ihre Stimme unsere r KITA SCHWALBENNEST in DITTELSDO RF ge be n. DANKE sagen Kinder, Eltern und das KitaTeam. R. Grollmisch, Einrichtungsleiterin Schlegel Ortschaftsrat Ortschaftsratssitzung Mittwoch, 11.05. und 08.06.16 um 19.00 Uhr im Spartenheim Schlegel S prechstunde des Ortsvorstehers 1. und 3. Dienstag im M onat, 17-18 Uhr im Büro des Ortsvorstehers in der ehemaligen Schule, Dorfstraße 69 (Zimmer 2). Herzlichen Glückwunsch 22.05. Arnold Scheibler 80 Jahre 04.06. Eberhard Ladisch 70 Jahre 07.06. Joachim Schönfelder 75 Jahre 09.06. Achim Knobloch 80 Jahre 10.06. Otto Strei 80 Jahre Nach Redaktionsschluss eingetretene Veränderungen können nicht berücksichtigt werden. 10. Mai 2016 Ausstellung „Rittergut Burkersdorf“ Am Freitag, dem 20.05.16 um 19 Uhr stellt Herr M ichael Rebsch seinen Film zu diesem Thema vor. Die Ausstellung ist bis Ende August jeweils dienstags von 15 bis 18 Uhr oder nach Absprache zu besichtigen. Am S onnabend, dem 21.05.16 um 14 Uhr wird die Ausstellung durch Herrn Rudolf von Sandersleben in der ehemaligen Schule eröffnet. Sieglinde Höhne, Ortschronistin Tag der offenen Tür bei der Ortswehr Schlegel-Burkersdorf Die Ortsfeuerwehr S chlegel-Burkersdorf lädt am 12.06.16 zum Tag der offenen Tür! Ab 10 Uhr begrüßen wir Sie zum Frühschoppen, das M ittagessen wird Ihnen aus der Feldküche serviert. Bei Kaffee und Kuchen können Sie gemütlich ab 14 Uhr den Klängen der Schlegler Blasmusikanten lauschen. Für kleine und große Interessenten steht die neueste Feuerwehrtechnik der Feuerwehr Zittau zur Besichtigung bereit. Auf Ihr Kommen freuen sich die Kameradinnen und Kameraden der Ortsfeuerwehr Schlegel-Burkersdorf! Harry Fleig, Ortswehrleiter INFORMATIONSB LATT Seite 13 SCHLEGEL/ EICHGRAB EN Neues aus der Kita „Spatzennest“ Schlegel Wir begrüßen unser neues Spatzenkind Rosalie Rieger! DANKE! Das Osterfest liegt nun schon einige Wochen zurück, trotzdem möchten wir uns auf diesem Wege bei allen Schleglern für die großzügigen Zuwendungen bedanken! Unsere Betteltour war wieder ein großes Erlebnis, die Kinder kamen mit einem gut gefüllten Bollerwagen und strahlenden Augen zurück. Zur Osternestsuche ging es dieses M al in die Kemlitz, der Osterhase hatte eine geheimnisvolle Zeichnung im Kinderhaus abgegeben. An verschiedenen Stellen im Ort, hatte er Eier versteckt, die uns nach und nach zum Versteck führten. Die Freude war sehr groß als alle Nester gefunden wurden. Ein Dankeschön geht an die Mutti’s Frau Hempel und Sieber für ihre Unterstützung! Liebe Einwohner von Schlegel, wir haben uns bei der KITA-Initiative 2016 der Toom-Baumärkte beworben. Die 3 Einrichtungen mit den meisten Stimmen erhalten Waren im Wert von bis zu 3.000 Euro für die Realisierung ihres Vorhabens. Wir möchten im Falle eines Gewinns eine überdachte Sitzmöglichkeit für unseren Waldtag und natürlich auch alle Wanderer und Spaziergänger in der Kemlitz schaffen. Die Kuchenfuhre kommt! Am Freitag, dem 13. M ai werden wir wieder mit selbstgebackenen Kuchen durch Schlegel ziehn. M it Wurfzetteln haben wir uns bereits angekündigt. Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung und einen guten Verkauf. Der Erlös kommt wie immer unseren Kindern zugute! Das Kita-Team Dafür brauchen wir Ihre Unterstützung! Bitte stimmen Sie im Toom-Baumarkt Zittau für unsere Kita „S patzennest“ ab. Vielen Dank sagen Kinder, Erzieher und Eltern Eichgraben Ortschaftsrat Ortschaftsratssitzung Dienstag, 07.06.16 um 19.30 Uhr im Gemeindezentrum Eichgraben S prechstunde des Ortsvorstehers Jeden 2. Dienstag im M onat 18-19 Uhr im Büro des Ortsvorstehers (Tel.: 680866), Gemeindezentrum Olbersdorfer Straße 11 Herzlichen Glückwunsch 16.05. Edith Steek 27.05. Renate Szameitat 75 Jahre 75 Jahre 28.05. Peter Stiewert 75 Jahre 01.06. Hanna Bogner 04.06. Adelheid Heyse 90 Jahre 80 Jahre Ehejubiläum 14.05. Christian und Bärbel Fankhänel 50 Jahre Nach Redaktionsschluss eingetretene Veränderungen können nicht berücksichtigt werden. Seite 14 Kita Waldhäusl Hallo Nachbar - Ahoj sousede Diese Gedanken waren unsere Aus gangspunkte, als wir ein großes Projekt, gemeinsam mit unseren Partnern aus Prachen (bei Novy Bor), entwickelten. Wir fachsimpelten, stimmten ab, überwarfen Details und formulierten dann gemeinsame Ziele. In M eilensteinen beschrieben wir ausführlich was inhaltlich mit den Kindern durchgeführt werden kann und auch, welche Bildungsmomente für Kinder und M itarbeiter dabei zum Tragen kommen werden. Und genau das ausführlich Beschriebene, die konkreten Vorhaben und die inhaltlichen Aktivitäten mit den Kindern gaben den entscheidenden Impuls, unser Projekt zu bewilligen. So wird in den nächsten drei Jahren ein Projekt stattfinden, wodurch die Erfinderkiste in Oderwitz eine Erweiterung erfährt und in welchem vor allem die Kinder des WaldhäuslKinderhauses profitieren werden. Für sie entsteht ein Sprach- und Kochkabinett in Oderwitz und in Prachen ein Grünes Klassenzimmer mit Naturlabor. Die Räumlichkeiten stehen nach Fertigstellung auch anderen Gruppen zur Verfügung. Sie können von Kitas, Schul- und Hortklassen oder von Vereinen genutzt werden. M uttersprachlerInnen werden den Kindern die jeweils andere Sprache vermitteln und in jedem Land geben je zwei Pädagogen in Deutsch- bzw. Tschechisch-Kurse. Auch dadurch wird unser Projekt sehr nachhaltig sein, denn die Pädagogen werden auch nach dem Projekt noch für die Kinder des anderen Landes Ansprechpartner sein. Zu gegebenen Zeiten werden wir über genauere Erfolgs-Abschnitte berichten. M öchten Sie zeitnah von Ergebnissen/Fortschritten des Projektes erfahren, können Sie sich gern auf unserer eigens dafür eingerichteten Homepage, sowie der Homepage der Nachbarsprachen des Landkreises Görlitz (www.nachbarsprachen-sn.eu) erkundigen. Dort finden Sie dann ausführliche Beschreibungen. Es besteht zudem die M öglichkeit, an unseren Projekttagen teilzunehmen. Auch diese Treffen werden auf unserer Internetseite bekannt gegeben. Na dann - auf geht´s! Das Team der Kita Waldhäusl INFORMATIONSB LATT 10. Mai 2016 HIRSCHFELDE HIRSCHFELDE Ortschaftsrat Herzlichen Glückwunsch Die Veranstaltungen des Seniorentreffs Ortschaftsratssitzung Mittwoch, 18.05.16 um 19 Uhr im Gemeindeamt Hirschfelde 30.05. Waltraud Birnbaum 70 Jahre 03.06. Brigida Kunschmann 80 Jahre S prechstunde des Ortsvorstehers Jeden letzten Dienstag im M onat 16.30-18.00 Uhr Gemeindeamt Hirschfelde, 1. OG Zi. 9 oder nach Vereinbarung (Tel.: 25838) 07.06. Marianne Wolf 90 Jahre im Gemeindeamt Hirschfelde statt. 08.06. Waltraud Mai 75 Jahre Besucher sind jederzeit finden immer mittwochs ab 14.30 Uhr Nach Redaktionsschluss eingetretene Veränderungen können nicht berücksichtigt werden. herzlich willkommen. Arbeitskreis Geschichte Hirschfelde Frühlingsausfahrt 2016 Auch in diesem Jahr führte der Arbeitskreis Geschichte Hirschfelde die traditionelle Vereinsausfahrt mit zunächst unbekanntem Ziel durch. Am 16. April starteten wir mit über 30 Teilnehmern um 9 Uhr am Hirschfelder M arkt. Unser langjähriger Partner, das Busunternehmen „Der Rennersdorfer“, sorgte auch diesmal für einen reibungslosen Transport. Viele Gäste des Vereins fuhren auch wieder mit. Es ist schön, so treue Stammgäste zu haben. Nach der überaus erfolgreichen Ausstellung „Handel, Handwerk und Gewerbe im Wandel“ stand ein weiterer Höhepunkt in der Vereinsarbeit bevor. In bewährter Form lag die Reiseleitung auch diesmal in den Händen von Eberhard Lochmann, der wieder Ziele aussuchte, an die man allein kaum gelangt. Die 11. Ausfahrt konnte beginnen. Bei schönem Wetter starteten wir Richtung Liberec, fuhren von der Schnellstraße ab, und nach kurzer Zeit gelangt man nach Javornik (Jaberlich). Der gleichnamige 684 M eter hohe Berg ist unbedingt einen Ausflug wert. Sessellift, Sommerrodelbahn und Riesenfass kennzeichnen die wunderschöne Gegend, die auch als Skigebiet bekannt ist. Der Ausblick auf die Umgebung von Liberec ist traumhaft. Kleine Straßen, teils enge Gassen und interessante Bauten sind für die Fahrtstrecke charakteristisch. Über Hodkovice (Liebenau) gelangten wir zu unserem Hauptziel der Fahrt, dem Schloss Sychrov. Bei einer deutschen Führung erfuhren wir viel über das Adelsgeschlecht Rohan und waren beeindruckt von der Pracht und M enge der tollen Ausstattung. Der einstündige Rundgang bleibt bei allen in Erinnerung. Das Staatschloss Sychrov ist eines der meistbesuchten Objekte der Region, häufig Filmkulisse, und ganzjährig geöffnet. Ebenso ist der Park mit der Orangerie für einen entspannten Spaziergang zu empfehlen. Leider verließ uns zur M ittagszeit der Wettergott, so dass wir unseren Imbiss im Bus einnahmen. Dennoch gut gelaunt setzten wir unsere Fahrt fort. Die Quelle der Lausitzer Neiße in Nova Ves nad Nisou (Neudorf an der Neiße) kannten bisher die wenigsten. Als kleines Rinnsal entspringt hier die Neiße, hat nach wenigen M etern schon eine beachtliche Größe, und irgendwie muss man mal da gewesen sein. Trotz Regen war es ein informativer Aufenthalt. Ursprünglicher hatten wir im Anschluss eine Wanderung an der Talsperre Jablonec (Gablonz) geplant. 1910 entstand eine Staumauer, die zu einer Wasserfläche führte, welche heute die größte innerhalb einer Stadt in M itteleuropa ist. Leider fiel der Spaziergang buchstäblich ins Wasser. Eine Stadtrundfahrt in Liberec rundete die Fahrt ab. Wir hatten schon mal besseres Wetter, schade. Aber dennoch hatten alle Spaß. Herzlichen Dank an alle, besonders an Eberhard Lochmann. Bis 2017! Wilfried Rammelt Neues aus der Kita „Bummi“ Hirschfelde „Tatü, Tata, wir sind bei der Feuerwehr da ...!“ Wir, das sind die Kinder der Käfergruppe und der Schmetterlingsgruppe der Kita „Bummi“ in Hirschfelde mit ihren Gruppenerzieherinnen und Aleksander, unserem polnischen Sprachassistenten. Nachdem unsere Ortschaften der Umgebung in Hirschfelde ein nagelneues Feuerwehrdepot bekommen haben und einige unserer Vatis und M uttis Kamerad/innen der Freiwilligen Feuerwehr sind, lag es nahe, dass wir einen Besuch in eben diesem Stützpunkt starten! 10. Mai 2016 Am Freitag, dem 18. M ärz war es dann endlich soweit. Um 9 Uhr trafen sich alle pünktlich in der Kita und los ging es bei sonnigem Frühlingswetter das kurze Stück bis zum Feuerwehrstützpunkt. Die Kinder betraten neugierig durch das große Schiebetor das Feuerwehrgelände. Von den Vatis und ihren Helfern wurden wir schon erwartet und herzlich begrüßt. Die Aufregung war enorm. Wir teilten uns in kleine Gruppen auf und starteten unseren Entdeckungsrundgang. Zuerst lernten die Kinder die vielen Räumlichkeiten der Feuerwehr kennen. Was es da nicht alles zu sehen gab! INFORMATIONSB LATT Seite 15 HIRSCHFELDE Grundschule Hirschfelde/Ostritz Das Chefzimmer wurde genauso bestaunt, wie der Aufenthaltsraum, die Küche und die Umkleideräume für die Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner. Erstaunt waren die Kinder auch darüber, dass die Feuerwehrleute noch lernen müssen und dafür sogar einen extra Unterrichtsraum haben. Aber einige Fragen konnten auch unsere Kinder beantworten. Hatten sie sich doch vorab gut auf den Besuch vorbereitet! Cool war natürlich, so eine Feuerwehruniform samt Helm probieren zu können. Viel Kraft war bei unseren Kindern nötig, um die Flaschen der Feuerwehrmänner mit dem Sauerstoff mal anzuheben. Und schon ging es weiter in die große Garage mit den vielen Einsatzfahrzeugen. Eine Feuerwehr durften unsere Kinder erobern. Sie starteten das Feuerwehrsignal. Es war so laut, dass wir uns alle die Ohren zuhalten mussten! Natürlich durften die Kinder in den Fahrzeugen auch etliche Hofrunden drehen. Zwischendurch gab es noch eine süße Überraschung zur Stärkung! Außerdem durften alle Kinder auch selbst ein „Feuer“ mit dem Wasserschlauch löschen. Und zum Schluss haben sich alle Gruppen auf dem großen Hof getroffen und wir haben erlebt, wie ein „Löschwassereinsatz so ein bisschen in „echt“ abläuft. Leuchtende Kinderaugen waren der Lohn. Müde, aber glücklich, traten wir den Heimweg an. Das Mittagessen wartete schon auf die Kinder. Osterbesuch im Tierpark Das Kängurubaby steckte kurz den Kopf aus seinem warmen Beutel, ehe es gleich wieder darin verschwand. Andere Tiere waren gar nicht zu sehen, es war ihnen draußen wohl noch zu kalt. Lediglich die Pinguine standen in Reih und Glied am Rand ihres Wasserbeckens. Gemeinsam mit ihrem „Vorspringer“, der wohl der Oberpinguin war, wagten sie einen Sprung ins kalte Wasser. Aber wir, also die Klassen 2a und 2b, waren ja nicht nur wegen den Tieren gekommen, sondern auch, um Osterbräuche aus der Oberlausitz kennenzulernen. Die erklärte uns eine M itarbeiterin aus dem Tierpark. Da bekanntlich nur Zuhören auf Dauer langweilig ist, probierten wir einige Bräuche gleich aus. Für einige war das „Osterwasser holen“ eine echte Herausforderung, denn man durfte dabei eine ganze Weile nicht reden. Aber geschafft haben es alle. Als die Kinder dann noch Osternester entdeckten, die der Osterhase (oder doch das Känguru?) verloren hatte, war der Vormittag perfekt. Da konnten uns auf dem Heimweg auch der Schneeregen und die Kälte nichts mehr anhaben. Wir waren ja alle dick eingemummelt. Vielen Dank den M itarbeitern des Tierparks für den schönen Vormittag! Claudia Menzel Wir möchten uns ganz, ganz herzlich bei unseren Feuerwehrpapas und ihren Helfern für diesen erlebnisreichen Vormittag bedanken. Und die nächsten kleinen Besucher aus unserer Kita freuen sich auch schon auf einen Besuch! „Dankeschön!“ sagen die Käfer- und Schmetterlingskinder mit Alice, Simone, Karin, Aleksander und Petra. Seite 16 Der Käseaugust und das Waldmannli“ August ist ein verzogener und fauler Junge. Immer will er nur essen, am liebsten große Käsestücke mit Löchern. Als seine M utter keinen passenden Käse mehr auftreiben kann, wird August wütend. Die M utter schickt ihn fort. Im Wald be- INFORMATIONSB LATT gegnet er Waldmannli, mit dem er nicht teilen will. Für Käseaugust hat das böse Folgen. Dieses M ärchen erzählte der Autor Dirk Petrick, verkleidet als Waldelf, den Kindern der 1. Klassen am M ontag, dem 4.04.16 mit Stimmenvielfalt und großem schauspielerischen Talent sehr anschaulich in seiner Buchlesung. Alle M ädchen und Jungen hörten ihm gespannt zu und übernahmen dabei auch selbst kleine Rollen. Am Ende war die Zeit leider viel zu schnell vorbei und es blieb nur noch wenig Zeit für Fragen und zum Stöbern in den anderen von ihm verfassten Kinderbüchern. Wir bedanken uns bei „Lesekinder Görlitz“ für die tolle Buchlesung! „Fit in die Osterferien“ Am „Gründonnerstag“, dem letzten Schultag, fand der 2. Wandertag der Klasse 1b statt. Nach dem Ansehen eines Hasentrickfilms und einem gemütlichen Frühstück liefen wir nach Hirschfelde ins Sportcasino, um dort zu kegeln. Alle waren sehr aufgeregt und konnten es kaum erwarten. Zuerst erklärte uns Herr Daßler, wie es geht, denn für einige war es das erste M al. M it großem Eifer bemühten sich alle um beste Ergebnisse und hatten viel Spaß dabei. Danach gab es die nächste Überraschung. Der Osterhase hatte nämlich für jeden ein kleines Geschenk versteckt. Bald wurde alles gefunden und es blieb sogar noch ein wenig Zeit für einen Besuch des Spielplatzes. Nach diesen schönen Erlebnissen konnten wir fit und zufrieden in die wohlverdienten Osterferien starten. M. Reinhardt, Klassenlehrerin Wandertag Am 5. April führten die Klassen 3a und 3b einen gemeinsamen Wandertag durch. Da das Wetter super war, wanderten wir mit unseren Lehrerinnen früh von der Schule aus ins Neißetal. Unterwegs betrachteten wir das Erwachen der Natur im Frühling und entdeckten so manches Interessante. Unsere Kenntnisse aus dem Sachunterricht wie z.B. Himmelsrichtungen bestimmen, Tierspuren finden und Frühblüher benennen, konnten wir schon gut anwenden. An einem schönen Rastplatz haben wir dann gefrühstückt und gespielt. Gegen 10.15 Uhr mussten wir wieder zurück in Richtung Hirschfelde, diesmal etwas zügiger, denn 11.00 Uhr waren wir in der Schwimmhalle angemeldet. Wir waren zwar schon ganz schön kaputt vom Wandern, aber freuten uns riesig auf eine Erfrischung in der Schwimmhalle. Hier konnten wir uns fast 2 Stunden im Wasser austoben. Wir durften springen, schwimmen und mit verschiedenen Wasserspielgeräten spielen. Es hat allen großen Spaß gemacht. Gegen 13.00 Uhr liefen wir wieder zurück zur Schule, um in der Schulspeisung noch unser M ittagessen einzunehmen. Wir hatten nämlich mittlerweile ganz schönen Hunger. Am Ende waren wir zwar ganz schön geschafft und müde, aber es war ein schöner Wandertag, der seinem Namen alle Ehre gemacht hatte. Monika Beckel 10. Mai 2016 HIRSCHFELDE/WITTGENDORF Die Fit-Exkursion der Klasse 4b Am Donnerstag, dem 24. M ärz liefen wir um 9 Uhr nach einem gemeinsamen Frühstück zur Fit GmbH. Ein M itarbeiter von Fit hatte uns vor dem Betriebsgelände empfangen. Die Werksführung begann bei der Herstellung der Flaschen. Diese wurden mit Hilfe einer M aschine aufgeblasen. Deshalb war es in der Halle sehr laut. Als nächstes wurde der Weichspüler in die Flaschen abgefüllt. Danach klebte eine andere M aschine die Etiketten an die Flaschen. Zunächst packten die M aschinen die Flaschen in Kartons. Danach fuhren die Kartons über ein Rollband zum Palettieren. In einem Computerraum wurde alles überwacht. Auf dem Schrank dieses Zimmers standen alle Flaschen, die Fit herstellt. Im M ischraum warteten riesige Kanister mit Waschmitteln auf uns. Die Abfüllung des Waschpulvers interessierte uns sehr. Roboter ordneten das Waschpulver, damit es ordentlich auf Paletten gestapelt werden kann. Anschließend liefen wir in die Tabsproduktion. Jeder bekam einen Tab. Es folgte noch ein Computerraum mit dem ganzen Sortiment von Waschpulver und Tabs, die Fit ebenfalls herstellt. Dort bekam jeder eine kleine Flasche mit 100 ml grünem Fit. Der M itarbeiter verabschiedete uns und wir dankten ihm für den schönen Tag. Am Ende liefen wir zurück in die Schule. Am besten gefiel uns, wie die Roboter das Waschmittel geordnet haben. Alina Schulz und Nina Zöllner aus der Klasse 4b Wittgendorf Ortschaftsrat 20-jähriges Jubiläum von Jugendverein und Heimatverein Ortschaftsratssitzung Mittwoch, 18.05.16 um 19.00 Uhr Ort und Tagesordnung entnehmen Sie bitte dem Aushang. Herzlichen Glückwunsch 25.05. Erika Diedeck 80 Jahre Nach Redaktionsschluss eingetretene Veränderungen können nicht berücksichtigt werden. Wir möchten Sie zu unserem Festwochenende vom 10. bis 12. Juni auf das Badgelände einladen. Das Wochenende hat wieder für jeden etwas zu bieten. • Am Freitag findet ab 18 Uhr eine Festsitzung für geladene Gäste statt. Im Anschluss erfolgt der „Bieranstich“. So wie in M ünchen hoffen wir auch auf unseren Oberbürgermeister. Für gute Stimmung sorgen danach die „Schlegler Blasmusikanten“. • Am Samstag wird ab 19 Uhr zum Tanz in das Festzelt eingeladen. • Der Sonntag ist wieder Familientag. Ab 12 Uhr gibt es Leckeres aus der Feldküche, aber auch andere Köstlichkeiten bieten wir an. Für unsere kleinen Gäste gibt es auf der Festwiese allerhand zu erleben. Ab 15 Uhr finden sie hier Spiel- und Spaßmöglichkeiten, Hüpfburg, Kinderschminken, Bierkastenklettern … Im Wasserbecken sind M odellboote zu bestaunen. Für Fußballfreunde gibt es ein Turnier in der „Fußball-Arena“ und sein Können auf vier Pfoten zeigt der Hundesportverein. Ebenfalls besteht die M öglichkeit zur Besteigung des Wittgendorfer Kirchturmes. Im Festzelt begrüßt Sie am Nachmittag „KURTEL“ mit seinem Programm. Ein bunter Nachmittag mit Oberlausitzer M undart, Witz und Charme erwartet Sie. Wir freuen uns auf Ihren Besuch bei hoffentlich schönem Wetter. Jugendverein/Heimatverein Wittgendorf Der Wittgendorfer Heimatverein sorgt nun schon seit 20 Jahren für die kulturelle Untermalung des Dorflebens. Das in der 20-jährigen Geschichte durchgeführte Sommerfest stellt jedes Jahr den Höhepunkt dar. Die gemeinsame Planung und Durchführung erfolgt Hand in Hand mit dem Jugendclub. Für die Weiterführung der Zusammenarbeit mit allen im Dorf bestehenden Vereinen macht sich auch für die Zukunft der neu gewählte Vorstand des Heimatvereins, vertreten durch Danilo Strauß und Uwe Riedel, stark. Nur wenn ein Dorf gemeinsam feiert, kann es auch miteinander Probleme lösen. Das sollte vielleicht das M otto für Wittgendorf in den nächsten Jahren sein. Also wir sehen uns. D. Strauß 10. Mai 2016 INFORMATIONSB LATT Seite 17 HARTAU Hartau Ortschaftsratssitzung Mittwoch, 11.05. und 08.06.16 um 19.00 Uhr, Zimmer des Ortsvorstehers, Gemeindeamt Hartau. Ab 18.00 Uhr findet dort die Bürgersprechstunde des Ortsvorstehers statt. Herzlichen Glückwunsch 11.05. Roland Stoy 70 Jahre Nach Redaktionsschluss eingetretene Veränderungen können nicht berücksichtigt werden. Öffnungszeiten der Ortsbibliothek im Dreiseitenhof, Untere Dorfstraße 8 immer dienstags, 15 bis 17 Uhr Ortschaftsrat Frühjahrsputz in Hartau Sehr geehrte Bürger und Vereine von Hartau, in mittlerweile guter Tradition führten wir auch dieses Jahr am 09.04.2016 einen Frühjahrsputz in Hartau durch. Sehr viele Einwohner beteiligten sich daran. Andere Einwohner haben bereits vorher die Rabatten vor den Grundstücken sauber gemacht und Fußsteige und Schnittgerinne gereinigt. Auch Vereine von Hartau haben an diesem Tag innerhalb ihrer Vereinsanlagen einen Frühjahrsputz durchgeführt. Andere Vereine haben es schon vorher getan oder werden es zu einem späteren Zeitpunkt tun. Nach getaner Arbeit gab es für alle fleißigen Helfer am Gerätehaus der Feuerwehr wieder einen kleinen Imbiss mit Bratwurst und Getränken, sowie mit Kaffee und Kuchen. Dieser Imbiss wurde von den Angehörigen der Feuerwehr Hartau und von den Hartauer Kreativen vorbereitet und realisiert. Alle M itwirkenden haben durch ihr großes Bürgerengagement dazu beigetragen, den Ort Hartau noch schöner zu machen. Der Ortschaftsrat bedankt sich deshalb ganz herzlich bei allen M itwirkenden am Frühjahrsputz. Ortschaftsrat Hartau, Wolfgang Lehmann, Ortsbürgermeister Hartauer Kreative e.V. Farm- und Handwerkerfest Die Kinderfarm „Birkenhof“ e.V. Hartau lädt zu Spiel, Spaß und alten Handwerken für Kinder und Familien am 28.05.2016 ab 14 Uhr recht herzlich ein. Das Team der Kinderfarm Hartauer Geschichte und Geschichten Vor 25 Jahren Der 1. Mai 1991, vor 25 Jahren, war für Hartau ein historischer Tag. Ein Tag, an dem sich nach 46 Jahren die Grenze zu unseren Nachbarn in der damaligen CSSR, der Stadt Hrádek nad Nisou, wieder öffnete. Auf beiden Seiten der Grenze wollte eine unübersehbare M enschenmenge diesen denkwürdigen Tag miterleben. Feierlicher Akt der Grenzöffnung von Bürgermeister Rose (Hartau) und Bürgermeister Faltus ( Hrádek) Foto: Andreas Stöcker Seite 18 Bei dem diesjährigen Osterschmuck-Wettbewerb der Hartauer Kreativen e.V. haben wir uns für diesen kreativen Osterschmuck der Familie Karius, in der Unteren Dorfstraße in Hartau, als ersten Preis entschieden. Den zweiten und dritten Preis bekamen die Familien Pigorsch und Familie Vogel. Danke an alle, die mit vielen bunten Eiern dem Winter die rote Karte gezeigt haben. Irmgard Blischke, Brigitte Lehmann Im Vorfeld dieses Ereignisses waren beiderseits die Straßen instand gesetzt, die Straßenbeleuchtung installiert, Kontrollhäuschen gebaut. Die Einwohner Hartaus waren aufgerufen worden, ihre Grundstücke zu reinigen und zu schmücken, um die tschechischen Gäste mit gepflegten Vorgärten und sauberen Straßen begrüßen zu können. Die Feier begann um 10 Uhr. Eine tschechische und eine deutsche Blaskapelle unterhielt die erwartungsvollen M enschen. Prominenz und Persönlichkeiten beider Länder hatten sich auf einer Tribüne eingefunden. Ein Spruchband mit „Vitame Vas“ und „Herzlich willkommen“ überspannte die Straße, die tschechische und die deutsche Fahne waren aufgestellt worden. Dann sprach der Hrádeker Bürgermeister Ing. M ilan Faltus zu den Anwesenden: „Ich begrüße Sie alle zu diesem untraditionellen 1. M ai. Ich bin froh, dass es uns heute nach umfangreichen Vorbereitungen gelungen ist, dieses Ereignis zu Ende zu führen … Ich bin überzeugt, dass diese Grenze für immer eine Grenze des Friedens und des gegenseitigen Verständnisses sein wird …“. Danach ergriff der Hartauer Bürgermeister Dieter Rose das Wort: „Ich freue mich, dass auf beiden Seiten so viele Gäste gekommen sind und das Interesse an dieser Grenzöffnung wirklich zweiseitig ist. Wir werden heute ein trennendes Hindernis beseitigen und einen gemeinsamen Schritt in ein vereinigtes Europa tun. Hoffen wir, dass nie wieder Ereignisse eintreten werden, die die Schließung dieser Grenze INFORMATIONSB LATT nach sich ziehen würde und tun wir alle unser Bestes dazu …“. Dann kam der feierliche M oment, nach dem Spielen der Nationalhymnen griffen die beiden Bürgermeister zu den Scheren, gereicht von den H artauer M ädchen Silke Herrmann und Bettina 10. Mai 2016 HARTAU/PETHAU Voigt, und zerschnitten das über den Grenzübergang gespannte, in den beiden Landesfarben gehaltene Band. Nun war es soweit, dass die M enschen in das jeweils andere Land ungehindert gelangen konnten. Am Grenzübergang waren mehrere Stände und ein Zelt aufgebaut, die die Versorgung sicherten. Für die Vertreter aus Hrádek (Grottau) gab es einen Rundgang durch den Ort mit einem Empfang in der Gaststätte „Weißbachtal“. Es war ein unvergesslicher Tag mit einer beeindruckenden Feier, wo so manches Auge feucht wurde. Der Grenzübergang, der erste Wanderübergang im damaligen Kreis Zittau, war damals von April bis September von 6 bis 22 Uhr und von Oktober bis M ärz von 8 bis 19 Uhr für Fußgänger und Radfahrer geöffnet, was sich dann mit dem Beitritt Tschechiens zum Schengen-Abkommen 2004 änderte. Seit Oktober 1998 ist es auch möglich, die Grenze zu Pferde zu passieren. Der Übergang ist nach wie vor sehr beliebt und begangen bzw. befahren, sei es, um nach Hrádek oder zum Naherholungs gebiet Kristyna zu gelangen, oder z.B. nach dem Pfaffenstein zu wandern oder die weitere Umgebung zu erkunden. Eckehard Gäbler Neues aus der Schkola Frühling, wie schön, dass du's jetzt bist! Wir haben dich so vermisst. Diese Zeilen eines Kinderliedes bringen es auf den Punkt. Es macht so viel Spaß, nach den grauen und braunen Farben des Winters die ersten bunten Tupfen zu entdecken. Das Weiß der Schneeglöckchen und M ärzenbecher, Gelb der Narzissen und Lila der Krokusse. Und kurz vor Ostern wird es dann in den Vorgärten noch kunterbunt dazu. Blattlose Bäumchen hängen voller bunter Eier und funkeln im Sonnenschein. Hübsch herausgeputzt hatte sich Hartau, als sich am M ittwoch vor den Ostertagen die Hartauer Schüler auf die Osterhasentour machten, um kleine Ostergrüße zu verteilen. Emsig wurden die kleinen, selbst hergestellten Karten in die Briefkästen verteilt. Und groß war die Freude, wenn es von Nachbarn einen kleinen Osterhasenlohn gab. Die Arthurkinder besuchten noch das Bäumchen, das sie im November gemeinsam mit Vertretern der Stadt Zittau und des Ortes Hartau pflanzten. Den Winter hat es gut überstanden. Wir wünschen eine fröhliche Frühlingszeit! Osterruten in Mädchenhänden? Da läuft doch etwas verkehrt. Der tschechische Brauch der Osterrute wurde uns anders erklärt. Die Jungs basteln die Ruten und wenn sie dann zur Osterzeit ein M ädchen damit „schlagen“, verspricht der Brauch Frische und Schönheit für das M ädchen, das vielleicht die Auserwählte ist. Trotzdem hatten auch die M ädchen der deutsch-tschechischen Begegnung Hartau-Hrádek viel Spaß beim Flechten und Schmücken ihrer Osterrute. Die Weidenzweige könnten, in die Vase gestellt oder an einem feuchten Ort gesteckt, sogar austreiben und zu einem schönen Bäumchen wachsen. Annett Holz Pethau Ortschaftsrat Ortschaftsratssitzung Montag, 06.06.16, 18.30 Uhr im Büro des Ortschaftsrates in der „Alten Schule zu Pethau“, Hauptstraße 28. Zu Beginn der Sitzung findet eine Bürgersprechstunde statt. Herzlichen Glückwunsch 01.06. Siegfried Kühne 80 Jahre Nach Redaktionsschluss eingetretene Veränderungen können nicht berücksichtigt werden. 10. Mai 2016 INFORMATIONSB LATT Seite 19 TERMIN E Termine und Informationen Die Stadtverwaltung Zittau vermietet und verpachtet Veranstaltungen in der Begegnungsstätte Hirschfelde Do 12.05. Mi 18.05. Do 26.05. Di 31.05. Do 02.06. 09 Uhr 16 Uhr 16 Uhr 14 Uhr 09 Uhr Treff am Donnerstag Kreativabend Treff am Küchentisch Seniorinnennachmittag Treff am Donnerstag dienstags trifft sich die 14-18 Uhr die Sträkel- und 17 Uhr die Sportgruppe Alle Veranstaltungen finden im Begegnungszentrum der Landfrauen in Hirschfelde, Zittauer Straße 29 a, statt und sind für alle Besucher offen. Hauptstraße 38 im Ortsteil Wittgendorf Einraumwohnung im 1. OG mit Küche, Bad und WC (31,40 m²) sowie Garage, Öl-Zentralheizung, Energieverbrauchsausweis, 139,9 kWh/(m²a), Öl, Bj. 1936 Bergstraße 10 im Ortsteil S chlegel Zweiraumwohnung im 1. OG mit Küche, Wohnzimmer und Schlafzimmer sowie Dusche und WC (79,24 m²), Einzelöfen, Energieverbrauchsausweis, 357,3 kWh/(m²a), Kohle u. Holz, Bj. 1900 ∗ Garage auf dem Garagenplatz Bahnhofsiedlung im Ortsteil Hirschfelde * Garagen auf dem Garagenplatz Dorfstraße Ortseingang im Ortsteil Drausendorf * Gärten in den Ortsteilen Dittelsdorf und Hirschfelde Anfragen richten Sie bitte an die Stadtverwaltung Zittau Referat Grundstücke und Vermessung, Frau Tannert Telefonnummer 03583/752388, E-Mail: [email protected] Abfuhrtermine Gelbe Tonne Eichgraben 25.05. Hartau 25.05. Hirschfelde 26.05. Drausendorf 26.05. Rosenthal 26.05. Wittgendorf 30.05. Dittelsdorf 01.06. Schlegel 01.06. Pethau 01.06. Blaue Tonne Dittelsdorf 18.05. Hirschfelde 18.05. Rosenthal 18.05. Schlegel 18.05. Wittgendorf 18.05. Drausendorf 26.05. Eichgraben 26.05. Pethau 31.05. Hartau 08.06. SC „Grenzbuben“ Hirschfelde Das nächste Skatturnier findet am M ittwoch, dem 11.05.2016 um 17.30 Uhr im Spartenheim Schlegel statt. Einsatz: 6,00 Euro bei 100%iger Auszahlung. Dorota Dlugosz-Sperr Erreichbarkeit Regionalleitstelle Hoyerswerda Das Bürgerbüro in der Geschäftsstelle Hirschfelde ist vom 9. bis 20.05.16 nicht besetzt. Anmeldungen von Lagerfeuern sind beim Eigenbetrieb Kommunale Dienste, 1.OG Zimmer 7/8 möglich. In anderen dringenden Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ämter der Stadtverwaltung Zittau. Die für den Landkreis Görlitz zuständige Integrierte Regionalleitstelle Ostsachsen (IRLS) in Hoyerswerda ist telefonisch wie folgt zu erreichen. Pilzberatungsstelle: Notruf 112 116 117 für Feuerwehr, Rettungsdienst und Notarzt Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst, erreichbar: M o./Di./Do. 19-07 Uhr M i./Fr. 14-07 Uhr Sa./So. 00-24 Uhr 03571 19222 Anmeldung Krankentransport 03571 19296 Allgemeine Erreichbarkeit IRLS/Feuerwehr Seite 20 Zittau: Edelhard Ullrich, Hartau, Obere Dorfstraße 66, Tel. 03583/680092 Vertretung: nur nach telefonischer Vorabsprache Dr. Wolfgang Tietze, Tel. 03583/685953 Da die Pilzsachverständigen an keine festen Sprechzeiten gebunden sind, empfiehlt sich eine vorherige telefonische Absprache. INFORMATIONSB LATT 10. Mai 2016 KIRCHE Mitteilungen der Kirchgemeinden für Hirschfelde, Dittelsdorf, Schlegel und Wittgendorf Das Pfingstwunde r Heute können Sie einen kleinen Ausschnitt aus der Apostelgeschichte lesen. Denn wenn wir Pfingsten begehen, dann feiern wir genau das: die Ausgießung des Heiligen Geistes und damit den Geburtstag unserer christlichen Kirche: „Und als der Pfingsttag gekommen war, waren sie alle an einem Ort beieinander. Und es geschah plötzlich ein Brausen vom Himmel wie von einem gewaltigen Wind und erfüllte das ganze Haus, in dem sie saßen. Und es erschienen ihnen Zungen, zerteilt wie von Feuer; und er setzte sich auf einen jeden von ihnen, und sie wurden alle erfüllt von dem Heiligen Geist und fingen an zu predigen in andern Sprachen, wie der Geist ihnen gab auszusprechen. Sie entsetzten sich aber alle und wurden ratlos und sprachen einer zu dem andern: Was will das werden? Andere aber hatten ihren Spott und sprachen: Sie sind voll von süßem Wein. (…) Die nun sein Wort annahmen, ließen sich taufen; an diesem T age wurden hinzugefügt etwa dreitausend Menschen.“ (Apg 2,1-4.12-13.41 Lutherübersetzung 1984) Die einen nehmen Gottes Wort an und lassen sich taufen, andere offensichtlich nicht und wieder andere treiben ihren Spott. So scheint das bis heute geblieben zu sein. Denn Jesus Christus lässt allen ihre persönliche und individuelle Freiheit. Dennoch wünsche ich allen Interesse an Gottes Wort und ein GEIST-reiches Pfingstfest. Herzlichst Pfr. Martin Wappler Pilgerhäusl e.V. Vortragsabend Freitag, 20. Mai, um 18.30 Uhr • Vortrag „Unsere Mundoart ´s beste Stickl ... Referent: Gerold Schmacht • Ausstellung „Farbige Momente schöne Landschaften, Häuser und Gärten der Oberlausitz“ Abendbrot nach dem Prinzip „Jeder bringt etwas mit“ 10. Mai 2016 Tag des offenen Umgebindehauses Sonntag 29. Mai, 10 bis 17 Uhr • Hausführungen, Ausstellung zum Umbau 2010-2014 • Kuchenrad´ln, Kaffee und Kuchen gegen Spende • Ausstellung „Farbige Momente schöne Landschaften, Häuser und Gärten der Oberlausitz“ Gottesdienste Sa 14.05. 19.00 Uhr So 15.05. 08.45 Uhr So 15.05. 08.45 Uhr So 15.05. 10.00 Uhr So 15.05. 10.00 Uhr Mo 16.05.10.00 Uhr So 22.05. 08.45 Uhr So 22.05. 08.45 Uhr So 22.05. 10.00 Uhr So 22.05. 10.00 Uhr So, 22.05. 17.00 Uhr Sa 28.05. 19.30 Uhr So 29.05. 08.45 Uhr So 29.05. 08.45 Uhr So 29.05. 10.00 Uhr So 29.05. 10.00 Uhr So 05.06. 08.45 Uhr So 05.06. 08.45 Uhr So 05.06. 08.45 Uhr So 05.06. 08.45 Uhr Konzert Don Kosaken in Dittelsdorf Pfingst-Gottesdienst in Dittelsdorf Pfingst-Gottesdienst in Wittgendorf Pfingst-Gottesdienst in Ostritz mit AM und KiGo Pfingst-Gottesdienst in Hirschfelde mit AM Regionalgottesdienst in Schlegel mit KiGo, Taufe, AM anschließend Familienwanderung Gottesdienst in Leuba Gottesdienst in Hirschfelde Gottesdienst in Schlegel Gottesdienst in Oberseifersdorf mit AM Orgelvesper in Wittgendorf mit Kantor Tittmann Klangbild Oberseifersdorf Vokalgruppe VIP Gottesdienst in Ostritz Gottesdienst in Wittgendorf Gottesdienst in Dittelsdorf mit AM Gottesdienst in Schlegel mit AM Gottesdienst in Leuba mit AM Gottesdienst in Oberseifersdorf Gottesdienst in Ostritz mit AM und KiGo Gottesdienst in Hirschfelde mit Kirchweih und AM Erreichbarkeit: Pfarramt Dittelsdorf, Telefon: 035843/25755, Fax: 035843/25705 E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten: dienstags 09-11 Uhr und 15-17 Uhr Pfarramtsleiter: Pfr. M. Wappler, 03583/6963190, [email protected] Katholische Kirche St. Konrad Hirschfelde Sa. 14.05., 17.30 Uhr, Heilige Messe Mo. 16.05., 08.30 Uhr, Heilige Messe So. 22.05., 08.30 Uhr, Heilige Messe INFORMATIONSB LATT Sa. 28.05., 17.30 Uhr, Heilige Messe So. 05.06., 08.30 Uhr, Heilige Messe Sa. 11.06., 17.30 Uhr, Heilige Messe Seite 21 ANZEIGEN Seite 22 INFORMATIONSB LATT 10. Mai 2016 ANZEIGEN 10. Mai 2016 INFORMATIONSB LATT Seite 23 ANZEIGEN Stadtverwaltung Zittau, Markt 1, 02763 Zittau Seite 24 INFORMATIONSB LATT 10. Mai 2016
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