Tagesordnung und alle Dokumente

Freie und Hansestadt Hamburg
Bezirksamt Wandsbek
Bezirksversammlung
Öffentliche Bekanntmachung
einer Sitzung des Planungsausschusses
am Dienstag den 10.05.2016 um 18:00 Uhr
Raum: Bürgersaal Wandsbek, Am Alten Posthaus 4, 22041 Hamburg
T a g e s o r d n u n g:
Öffentlicher Teil:
1.
Eröffnung der Sitzung
2.
Anliegen der Bürgerinnen und Bürger und Öffentliche Fragestunde 1. Teil
3.
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 01.12.2015
4.
Referentenvorträge
4.1.
Umstellung alten Planrechts der Baustufenpläne auf Baugebiete nach der
Baunutzungsverordnung
- Vortrag der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen zu den
Planänderungsverfahren
5.
Bebauungsplanverfahren
5.1.
Bebauungsplanverfahren Hummelsbüttel 28 (Rehagen/Poppenbütteler Weg)
- Auswertung der öffentlichen Informationsveranstaltung am 02.02.2016
- Auswertung der öffentlichen Plandiskussion am 22.02.2016
5.2.
Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Marienthal 34 - Oktaviostraße
- Zustimmung zur öffentlichen Auslegung
6.
Sonstige Planungen und Vorhaben
6.1.
Bebauung der Klimaachsen wie die Hummelsbüttler Feldmark
Eingabe
7.
Verschiedenes
8.
Feststellung der jugendhilferelevanten Themen zur Überweisung in den
Jugendhilfeausschuss
9.
Feststellung der umweltrelevanten Themen zur Überweisung in den Ausschuss
für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
10.
Anliegen der Bürgerinnen und Bürger und Öffentliche Fragestunde 2. Teil
Seite: 1/1
Seite 1 von 75
zu TOP 4.1
Freie und Hansestadt Hamburg
Bezirksamt Wandsbek
Bezirksversammlung
Mitteilungsvorlage Bezirksamt
Drucksachen–Nr.: 20-2759
Datum:
Status:
03.05.2016
öffentlich
Beratungsfolge
Öffentlich
Gremium
Datum
Planungsausschuss
10.05.2016
Umstellung alten Planrechts der Baustufenpläne auf Baugebiete nach der
Baunutzungsverordnung
- Vortrag der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen zu den
Planänderungsverfahren
Sachverhalt:
In Hamburg und auch im Bezirk Wandsbek gilt in nicht unerheblichem Umfang auch heute noch
das Bauplanungsrecht der Baustufenpläne aus den 1950er Jahren fort. Die darin festgesetzten
Bau- bzw. Nutzungsgebiete nach der Baupolizeiverordnung (BPVO) 1938 sind mit den
Baugebieten, die in heutigen Bebauungsplänen nach der geltenden Baunutzungsverordnung
(BauNVO) festgesetzt werden, nicht voll vergleichbar. Verschiedentlich können daraus
Rechtsfragen entstehen, die fallweise erst durch die Rechtsprechung zu klären sind.
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen ist daher unter Zielsetzung größerer
Rechtsklarheit
beauftragt,
einzelne
Baugebiete
nach
der
BPVO
in
aktuelle
Baugebietskategorien der BauNVO umzustellen; u.a. die „besonders geschützten
Wohngebiete“. Diese sollen i.d.R. in reine Wohngebiete nach der aktuellen
Baunutzungsverordnung umgestellt werden. Durch die Umstellung auf einen aktuellen
Baugebietstyp nach der BauNVO kann verbesserte Rechtsklarheit über die allgemein und
ausnahmsweise zulässigen Nutzungen im Baugebiet geschaffen werden.
In Wandsbek sollen die bisher als besonders geschützte Wohngebiete festgesetzten Bereiche
(siehe Anlage) der folgenden Baustufenpläne geändert werden:
- Baustufenplan Bergstedt
- Baustufenplan Duvenstedt
- Baustufenplan Hummelsbüttel
- Baustufenplan Lemsahl-Mellingstedt
- Baustufenplan Poppenbüttel
- Baustufenplan Sasel
Seite: 1/2
Seite 2 von 75
zu TOP 4.1
-
Baustufenplan Volksdorf
Baustufenplan Wellingsbüttel
Baustufenplan Wohldorf-Ohlstedt.
Es ist derzeit vorgesehen, ausschließlich die Art der baulichen Nutzung, d.h. den Baugebietstyp
umzustellen. Alle anderen Regelungen der Baustufenpläne für die Wohngebiete sollen
unverändert fortgelten, sofern nicht zwingende Gründe etwas anderes erfordern. Die
Umstellung soll jeweils durch ein Änderungsverfahren (sogenannte Textplanänderung) des
betreffenden Baustufenplans erfolgen.
Eine Vertreterin der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Landesplanung und
Stadtentwicklung wird das Vorgehen und den Verfahrensablauf in der Sitzung erläutern.
Im Weiteren wird sich die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen auch mit der Umstellung
von festgesetzten Geschäftsgebieten gemäß Baupolizeiverordnung in Baugebiete nach der
Baunutzungsverordnung befassen. Der Planungsausschuss wird zu gegebener Zeit auch
hierüber informiert werden.
Petitum/Beschluss:
Der Planungsausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.
Anlage/n:
- Übersichtskarte „Wohngebiete, besonders geschützt“
Seite: 2/2
Seite 3 von 75
zu TOP 4.1
th L
A
kborner
Str.
W o h n g e b ie te , b e s o n d e rs g e s c h ü tzt
B e zirk
Wandsbek
A
L
orbekhalle
Se
g
eb
er g
er
Ch
au
sse
e
hsgabe
Ü b e rs ic h ts k a rte
A
L
A
L
Legende
Bau stufenpla n
A
L
Norderstedt D
C
Mitte
W ittm o or
Richtweg
Ohlstedt
C
D
C
D
R o d en b eke r
Seg e
C
D
C
D
r Ch
b erg e
Q u ellen ta l
ee
au ss
C Hoisbüttel
D
Ochsenzoll
Kiwittsmoor
C
D
M e llin gb u rg
sse
e
edt
C
D
Langenhorn
Nord
Langenhorn
Markt
C
D
Ahrensburg Ost
B
L
C
D
Poppenbüttel
C
D
Buchenkamp
Volksdorf
C
D
B
L
B
L
Fuhlsbüttel
B
L
C
D
R a akm o o r
Fuhlsbüttel
C Nord
D
Hamburg
Airport
Ahrensburg West
Buckhorn
Wellingsbüttel
C
D
Meiendorfer Weg
D ateng rundla gen:
Hoheneichen
D ä ne n he ide
B
L
C
D
Kornweg
C
D
Berne
H ö ltig b au m
C Ohlsdorf
D
L
B
A m t für Lande splanu ng un d S tadt entw ic klung
- D igita les Info rm atio nssyst em P la nrecht (D IP ) - S tand : 01.01 .2015*
Freie u nd H an sestad t H am burg
B ehörd e für S tadten tw icklu ng und W ohn en
A m t für Lande splanu ng un d S tadt entw ic klung
C
D
Klein
Borstel
Landes betrieb G eoin form a tion un d Verm essun g
- D igita le S tad tkarte 1 : 60. 000 (D IS K 60 ) - S tan d: M a i 2014
- G eod atendie nst B e bauun gsplän e - S ta nd 19. 02.201 6
M aß sta b 1 : 5 0.000
0
0,5
1
(im O rig inal)
2
* o h n e B e r g e d o r f 1 0 4 /C u r s la k 1 9 , R a h ls t e d t 1 2 7 , K ir c h w e r d e r 2 4 , F a r m s e n - B e rn e 3 6 , F a r m s e n - B e r n e 3 7 /To n n d o rf 3 4 , M a rie n ta h l 3 3 , W e llin g s b ü tte l 1 6 u n d B r a m fe ld 6 4
se
e
Seite 4 von 75
AS Stapelfeld
Z
3
Kilom ete r
zu TOP 5.1
Freie und Hansestadt Hamburg
Bezirksamt Wandsbek
Bezirksversammlung
Beschlussvorlage
Drucksachen–Nr.: 20-2446
Datum:
Status:
23.02.2016
öffentlich
Beratungsfolge
Öffentlich
Öffentlich
Öffentlich
Gremium
Datum
Planungsausschuss
Planungsausschuss
Planungsausschuss
01.03.2016
12.04.2016
10.05.2016
Bebauungsplanverfahren Hummelsbüttel 28 (Rehagen/Poppenbütteler Weg)
- Auswertung der öffentlichen Informationsveranstaltung am 02.02.2016
- Auswertung der öffentlichen Plandiskussion am 22.02.2016
Sachverhalt:
Der Planungsausschuss hat in der Sitzung am 12. Januar 2016 die Einleitung des
Bebauungsplanverfahrens Hummelsbüttel 28 zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung von
Flüchtlingen im dauerhaften Wohnungsbau auf der Fläche östlich der Straße Rehagen, nördlich
der Straße Poppenbütteler Weg beschlossen. Auf der Grundlage des Beschlusses hat die
Verwaltung am 2. Februar 2016 in der Turnhalle des Carl-von-Ossietzky-Gymnasiums eine
öffentliche Informationsveranstaltung und am 22. Februar 2016 an selber Stelle die öffentliche
Plandiskussion durchgeführt. Bei den Veranstaltungen wurde über die geplante Unterbringung
in festen Gebäuden mit bis zu 392 Wohneinheiten informiert.
Bauherr ist die SAGA-GWG. Das Bebauungskonzept, das Grundlage des Beschlusses zur
Einleitung des Verfahrens war, wird mittlerweile als Variante 1 bezeichnet. Um die Erschließung
des neuen Quartiers zu erleichtern und die Inanspruchnahme südlich angrenzender privater
Flächen zu minimieren, wurde in der Zwischenzeit eine Variante 2 entwickelt (anbei) und den
Fraktionen zugesandt. Variante 2 ordnet die Bebauung im Osten der Fläche entlang des dort
vorhandenen Fuß- und Radwegs an, sodass Freiflächen im Westen erhalten bleiben können.
Beide Varianten waren Grundlage der öffentlichen Veranstaltungen.
Die Inhalte und der Verlauf der beiden Veranstaltungen sind der beigefügten Dokumentation
der Informationsveranstaltung und der Niederschrift der öffentlichen Plandiskussion zu
entnehmen.
Seite: 1/2
Seite 5 von 75
zu TOP 5.1
In beiden Veranstaltungen wurden insbesondere folgende Themen angesprochen:
 grundsätzliche Fragen zur Erforderlichkeit der Neubauten
 grundsätzliche Fragen zur Größe der geplanten Flüchtlingsunterkunft
 Auswirkungen der Bebauung und Nutzung auf den Stadtteil in Bezug auf die
Infrastruktur und die Sicherheitslage
 Auswirkungen der Bebauung auf die Hummelsbütteler Feldmark als Naturraum und
Kaltluftentstehungsgebiet
 Integration des Quartiers und seiner Bewohner in den Stadtteil
 Geschossigkeit der geplanten Bebauung im Verhältnis zur Umgebungsbebauung
Bei beiden Veranstaltungen wurde grundsätzliche Kritik am Vorhaben geäußert und seine
Erforderlichkeit grundsätzlich in Frage gestellt. Ein eindeutiges Votum für eine der beiden
Bebauungsvarianten gab es nicht.
In Nachgesprächen zur öffentlichen Plandiskussion mit einzelnen Bürgerinnen und Bürgern
wurde u.a. nochmals vorgetragen, dass die vorgesehene Neubebauung jedenfalls gegenüber
der Bestandsbebauung am Reinckeweg als zu hoch und zu nah heranrückend eingeschätzt
werde.
Im Falle beider Varianten wird eine direkte Anbindung der Erschließung an die Straße
Poppenbütteler Weg angestrebt. Dazu ist die Inanspruchnahme eines Teils der südlich
angrenzenden privaten Ackerfläche in unterschiedlichem Umfang erforderlich.
Auf Grund der hohen Zahl an Flüchtlingen und der damit verbundenen Dringlichkeit der
öffentlich-rechtlichen Unterbringung soll die Vorweggenehmigungsreife des Bebauungsplans
nicht abgewartet werden. Ein Baubeginn ist bereits während des Bebauungsplan-Verfahrens
geplant. Dazu wird eine Genehmigung des Vorhabens im Rahmen des § 246 BauGB
angestrebt. Die geplanten, bzw. dann ggf. schon im Bau befindlichen Baukörper werden in den
Bebauungsplan übernommen. Es ist darum eine Grundsatzentscheidung hinsichtlich des weiter
zu verfolgenden Bebauungskonzepts erforderlich. Im Rahmen der weiteren Planung bzw.
Bauantragsausarbeitungen können sich noch Weiterentwicklungen des Konzeptes ergeben.
Petitum/Beschluss:
Der Planungsausschuss wird gebeten,
1. eine Präferenzentscheidung zu der umzusetzenden städtebaulichen Variante zu treffen
(Variante 1 oder Variante 2) sowie
2. der Fortführung des Bebauungsplanverfahrens zuzustimmen.
Anlage/n:
- Dokumentation der Veranstaltung vom 02.02.2016 [in Allris am 16.03.2016 eingestellt]
- Niederschrift der öffentlichen Plandiskussion vom 22.02.2016 zum Bebauungsplanverfahren
Hummelsbüttel 28
- Bebauungsvarianten 1 und 2
Seite: 2/2
Seite 6 von 75
Foto: LGV Hamburg / Bezirksamt Wandsbek
zu TOP 5.1
Seite 7 von 75
zu TOP 5.1
2
Seite 8 von 75
zu TOP 5.1
Inhalt
1.
Hintergrund .............................................................................................. 5
2.
Die Veranstaltung ..................................................................................... 5
3.
Die Planung.............................................................................................. 6
4.
Schriftliche Anregungen der Bürger an den Stellwänden .......................... 8
5.
Die Plenumsveranstaltung...................................................................... 10
6.
5.1
Informationsteil ................................................................................ 11
5.2
Diskussionsteil ................................................................................ 13
5.2.1
Städtebau und Architektur ........................................................ 13
5.2.2
Belegung, Integration und Sicherheit........................................ 13
5.2.3
Zeitplan .................................................................................... 14
5.2.4
Sonstiges ................................................................................. 15
Impressum ............................................................................................. 16
3
Seite 9 von 75
zu TOP 5.1
Eindrücke von der Veranstaltung
Fotos: Superurban
4
Seite 10 von 75
zu TOP 5.1
1. Hintergrund
Vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Anzahl an Flüchtlingen und Asylbegehrenden hat der Hamburger Senat im Herbst des Jahres 2015 beschlossen, insgesamt 5.600 Wohnungen im Standard des geförderten Wohnungsbaus für die öffentlich-rechtliche Unterbringung von Flüchtlingen zu errichten.
Diese Wohnungen sollen für einen Zeitraum von mindestens 15 Jahren der
sogenannten Folgeunterbringung dienen, d.h. die Bewohnerinnen und Bewohner versorgen sich selbst, wirtschaften selbstständig und gestalten ihren
Alltag nach ihren Wünschen.
Die Wohnungen sollen bereits Ende 2016 bezugsfertig sein. Eine Fläche für
diesen Wohnungsbau neben weiteren Flächen in Hummelsbüttel, Poppenbüttel und Jenfeld liegt gemäß Beschluss der Bezirksversammlung vom
17.09.2015 (Drs. 20/1697) östlich der Straße Rehagen im Stadtteil Hummelsbüttel. Hier sollen laut Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft vom 3. November 2015 (Bürgerschafts-Drucksache 21/1838) 300-400 Wohneinheiten
entstehen. Im Anschluss an die Nutzung durch Flüchtlinge sollen die Wohnungen im Rahmen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus frei vermietet
werden.
2. Die Veranstaltung
Am Dienstag, den 2. Februar 2016 fand hierzu in der Turnhalle des Carl-vonOssietzky-Gymnasiums von 17:00 bis ca. 21:30 Uhr eine Informations- und
Beteiligungsveranstaltung statt. Die Veranstaltung bot den Gästen in Form
eines sogenannten Info-Marktes von 17:00 bis 18:00 Uhr die Möglichkeit,
sich an Stellwänden über verschiedene Einzelthemen zu informieren sowie
Expertinnen und Experten zu befragen. Zu jedem Thema bestand die Möglichkeit, Anregungen, Ideen und Kritikpunkte auf Karteikarten zu hinterlassen
(siehe 4.). Auch der Verein Erhalt der Hummelsbütteler Feldmark e.V. und die
Interessengemeinschaft Grüne Zukunft für die Hummelsbüttler Müllberge informierten an Stellwänden und im Gespräch über ihre jeweiligen Ziele und ihr
Engagement.
Von 18:00 bis 20:00 Uhr traf man sich im Plenum. Der aktuelle Planungsstand wurde durch Vertreter des Bezirksamtes, eine Vertreterin des Bauherren SAGA-GWG sowie einem Vertreter von fördern & wohnen AöR, Betreiber
der geplanten Unterbringung, präsentiert (siehe 3.). Anschließend war Zeit für
Fragen und Diskussion (siehe 5.).
Im dritten Teil der Veranstaltung von 20:00 bis 21:00 Uhr hatten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wiederum Gelegenheit, an den Stellwänden zu diskutieren und ihre Anregungen, Ideen, Kritikpunkte usw. auf Karten zu schreiben und bei den jeweiligen Thementafeln anzuhängen.
5
Seite 11 von 75
zu TOP 5.1
3. Die Planung
Das Luftbild des Plangebietes
Foto: LGV Hamburg / Bezirksamt Wandsbek
Das geltende Planrecht
Abbildung: LGV Hamburg / Bezirksamt Wandsbek
6
Seite 12 von 75
zu TOP 5.1
Das Bebauungskonzept: Variante 1
Abbildungen: Bezirksamt Wandsbek / LGV Hamburg
Das Bebauungskonzept: Variante 2
7
Seite 13 von 75
zu TOP 5.1
Daten zum Vorhaben




4 Wohnhöfe mit jeweils bis zu 98 Wohnungen
insgesamt bis zu 392 Wohnungen
während der Flüchtlingsunterbringung
durchschnittlich 5 Bewohner je Wohnung
4 bzw. 5 Vollgeschosse
Je Wohnhof eine Tiefgarage mit
 ca. 53 Stellplätzen und
 ca. 202 Fahrradabstellplätzen
Wohnungsmix insgesamt
 ca. 50 m² 60 Wohnungen (15%)
 ca. 60 m² 88 Wohnungen (23%)
 ca. 75 m² 172 Wohnungen (44%)
 ca. 90 m² 72 Wohnungen (18%)
Flächen
 Bruttogrundfläche (BGF) oberirdisch ca. 35.020 m²
 Wohnfläche ca. 27.400 m²
 durchschnittlich ca. 15 m² Wohnfläche für jeden Flüchtling
Referenzbau Am Güterbahnhof 10, Barmbek
Foto: SAGA-GWG
8
Seite 14 von 75
zu TOP 5.1
4. Schriftliche Anregungen der Bürgerinnen und
Bürger an den Stellwänden
Station Bebauungskonzept











Existenzbedrohung für Landwirte, deren Familien und Mitarbeiter der
Feldmark!
Warum muss in Richtung Reinckeweg der Teil mit den 5 Stockwerken
liegen? Warum fünf Stockwerke?
Kita-Lärm nicht in der Nähe des Reitstalles!
Warum wurden die Landwirte nicht früher mit einbezogen und warum
wurde später auf deren Alternativangebote nicht mehr eingegangen?
Wer bezahlt den Wertverlust unseres Betriebes und anderer Immobilien?
Der Abstand vom östlichen Rand der geplanten Bebauung mit
fünf Geschossen zum östlich angrenzenden Bestand ist zu hoch.
Wenn Landschaftsschutz leicht umgewandelt werden kann – wer sagt
uns, dass diese Bebauung nicht erst der Anfang ist?
Der Städtebau sollte sich eher am Vogelkamp Neugraben orientieren
und nicht am Güterbahnhof Barmbek.
Dezentralisierung, Nutzung des freien Wohnraums!
Innenverdichtung vor Außenbebauung!
Es geht um Stadtteilgerechtigkeit. Wandsbek hat 18 Stadtteile: Flüchtlinge auch nach Wandsbek, Volksdorf, Marienthal, Ohlstedt etc., nicht
nur 100 oder 150! Bitte beachten: Tegelsbarg ist eine Großsiedlung mit
massiven Problemen (von Anfang an). Was ist mit der Frischluftachse?
Wie soll der Feinstaubbelastung und der immer höher werdenden
Temperatur (s. Dt. Wetterdienst) in der Innenstadt begegnet werden?
Station Grün- und Freiräume










Durchmischtes Wohnen schafft Integration! = neu bauen und teilweise
mit Hamburgern und teilweise mit Flüchtlingen besetzen.
Patenschaften für Flüchtlinge ausschreiben (HH.de)!
Auch andere Stadtteile sollen den gleichen Anteil an Asylanten haben!
Warum wird die Klimazone zerstört?
Keine Kita in der Nähe des Biotops!
Angebote für Jugendliche (Freizeit) <-Das kostet aber auch Geld.
Wo bleiben Rehe, Hasen, Bussarde und Fledermäuse?
Wie ist die Integration zu bewerkstelligen, bei diesen immensen Zahlen
von Flüchtlingen? Sorge: nicht möglich, kaum zu schaffen.
Alternative: Reiterhof verlegen und dort bauen.
Da ich nicht zu Wort komme, auf diesem Wege: Es geht nicht nur um
Rehagen, sondern der Bezirk Nord plant auch eine Großsiedlung in
der Feldmark/Wildes Moor. Das heißt noch Tausende von Menschen
in der Kaltluftachse und im Schutzgebiet!
9
Seite 15 von 75
zu TOP 5.1
Station Verkehr/ÖPNV

Straße Rehagen ist zu schmal -> ohne Enteignung kein Ausbau?
Station Soziale Infrastruktur


Die Stadtteilschule Poppenbüttel, Jahrgänge 5-7 und die Kita in der
Schule Grützmühlenweg/Kita Hummelsbüttel inkl. Ganztageskoordination sind in der Karte zu ergänzen.
Das kann doch nicht gut gehen! Hummelbüttel hat mit seinen heute
17.000 Einwohnern bereits eine hohe Quote an Bewohnern mit Migrationshintergrund. Weitere 4.000 neue Bewohner sind nicht mehr zu
verkraften!
Ohne Zuordnung



Sie haben uns die Moscheen verschwiegen.
Mehr „gerechte“ Verteilung auf alle Stadtteile!
Schickt uns verantwortliche Politiker und keine Statisten!
5. Die Plenumsveranstaltung
Der Dezernent für Bauen, Wirtschaft und Umwelt des Bezirks Wandsbek, Herr
Klein, begrüßt die Besucherinnen und Besucher. Er erläutert, dass die heute
vorgestellte Planung im Zusammenhang der hohen Flüchtlingszahlen stehe.
Es bestehe daher auf Ebene der Gesamtstadt ein hoher Bedarf an Plätzen für
die Unterbringung der Menschen. Ziel des Senats sei es, die Flüchtlinge in
festen Wohnhäusern unterzubringen. Der Senat habe die Bezirke beauftragt,
die Voraussetzungen für die Errichtung von jeweils 800 Wohnungen in festen
Wohnhäusern zu schaffen. Der Bezirk Wandsbek habe dieses Volumen auf
vier einzelne Standorte aufgeteilt. Für den Standort Rehagen habe der Senat
den Auftrag erteilt, 300-400 Wohneinheiten zu errichten. Er berichtet, dass in
der Sitzung des Planungsausschusses der Bezirksversammlung am 12. Januar 2016 eine erste Bebauungsvariante vorgestellt worden sei. Im Anschluss
sei eine zweite Variante erarbeitet worden, die eine vorteilhafte, direkte Anbindung der Erschließung an den Poppenbütteler Weg ermögliche. Beide Varianten seien Thema der heutigen Veranstaltung. Er betont, dass das Thema
der heutigen Veranstaltung nicht die grundsätzliche Frage einer Bebauung,
sondern deren Ausgestaltung sein solle.
Im Anschluss begrüßt der Moderator, Herr Birzer (Politik- und Unternehmensberatung Markus Birzer) die Teilnehmenden und stellt den Ablauf vor. Durch
ein sogenanntes „Aufstehsoziogramm“ ermittelt er die Zusammensetzung der
Teilnehmenden. Dabei sollen diejenigen aufstehen, auf die eine Frage zutrifft
bzw. die sie mit „ja“ beantworten können. Demnach verstehen sich mehr als
90 Prozent der Teilnehmer als Anwohnerin oder Anwohner. Rund 30 bis 40
Personen engagieren sich in einer Initiative, etwa 15 Personen sind in der
Flüchtlingshilfe aktiv und etwa 30 Personen sind aus beruflichen Gründen
(Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirksamtes sowie der Fachbehörden,
Expertinnen und Experten etc.) anwesend.
10
Seite 16 von 75
zu TOP 5.1
5.1 Informationsteil
Herr Weedermann-Korte, Leiter der Abteilung Bebauungsplanung im Fachamt
Stadt- und Landschaftsplanung, stellt die Flächen vor, auf denen gebaut werden soll. Anhand eines Katasterauszugs benennt er die Erschließungsoptionen, nämlich der direkten Anbindung an den Ring 3 oder der Anbindung an
die Straße Rehagen.
Der Leiter des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes
Wandsbek, Herr Menke, legt im Folgenden den aktuellen Stand der Planungen dar. Auf Grund komplexer Rahmenbedingungen müsse sorgfältig abgewogen werden. Das baurechtliche Gebot, mit Grund und Boden sparsam umzugehen, müsse beachtet werden. Als Referenz für die Neubauten seien Bauten der SAGA-GWG am Güterbahnhof Barmbek ausgewählt worden. Diese
weisen eine differenzierte Blockstruktur, vier bzw. fünf Geschosse und Freiraumbezüge auf. Die Wohnungen der vorliegenden Fläche würden bis zu 15
Jahren Flüchtlingen als Wohnraum dienen und anschließend dem Wohnungsmarkt als öffentlich geförderte Mietwohnungen zur Verfügung gestellt.
Ergänzende Infrastruktur, wie z.B. eine Kita können in einem Sonderbaukörper oder in den Erdgeschossen der Wohngebäude untergebracht werden.
Vorhandene Knickstrukturen würden mit der Konzeption weitgehend erhalten.
Es gebe zwei mögliche Varianten der Bebauung, die sich bezüglich der Lage
der Gebäude unterscheiden: Bei Variante 1 liege die Bebauung im westlichen,
bei Variante 2 im östlichen Teil der Fläche. Im Falle der ersten Variante könne
der Tegelsbarg-Grünzug bis an den Ring 3 erweitert werden, im Falle von Variante 2 könne eine Grün- und Freiraumverbindung im Westen liegen.
Im Anschluss erläutert Frau Ahrens von der SAGA-GWG die vorgesehene
Architektur. Die SAGA-GWG habe bereits im unmittelbaren Umfeld Wohnungsbestände. Dort sei die Fluktuation sehr gering, da es sich um ein funktionierendes Quartier mit guter Infrastruktur handele. Das Konzept sehe vier
Wohnhöfe mit je einer Tiefgarage inklusive Fahrradstellplätzen vor. Vorgesehen sei ein Wohnungsmix mit Wohnungen von 50 – 90 m². Alle Wohnungen
hätten kleine Balkone oder eine Terrasse. In den Höfen gebe es Begegnungsstätten und Spielflächen. Das Referenzgebäude aus Barmbek weise eine Ziegelfassade mit Putzanteilen auf.
Herr Leo von fördern & wohnen erklärt, dass er verstehe, dass das Thema für
viele emotional besetzt sei. Er wünsche sich, dass es trotzdem zu einem guten Zusammenleben komme. Bei der Anlage handele es sich um eine öffentliche Unterbringung im Sinne des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (SOG).
Diese diene Menschen, die sonst keine Wohnung fänden, wie z.B. Flüchtlingen. Sie erhielten einen Zuweisungsbescheid für die Wohnungen und können
dann vorübergehend so lange dort wohnen, bis sie eine eigene Wohnung gefunden haben.
In die Häuser östlich des Rehagen sollen anerkannte, bleibeberechtigte
Flüchtlinge nach Artikel 16 Grundgesetz oder aufgrund der Genfer Flüchtlingskonvention einziehen. Die Menschen kämen aus Ländern mit einer hohen
Anerkennungsquote, haben also eine Bleibeperspektive. Geplant sei eine Belegung überwiegend mit Familien. Er führt aus, dass pro Person 15 m² Wohnfläche, inklusive der Anteile von Bad und Küche, zur Verfügung stehen. In
eine 60m²-Wohnung würden also vier Personen einziehen. In Absprache mit
SAGA-GWG sollen einzelne Wohnungen bereits vor Ablauf der 15 Jahre auf
11
Seite 17 von 75
zu TOP 5.1
dem freien Wohnungsmarkt vermietet werden, sodass schneller eine gemischte Bewohnerschaft entstehe.
Fördern & wohnen bemühe sich um eine gute Betreuung; das betreuende
Personal komme dabei aus unterschiedlichen Fachrichtungen. Die Zusammenstellung eines Beirats, in dem sich bereits in einer frühen Phase auch
Anwohnerinnen und Anwohner beteiligen könnten, sei denkbar.
Der Dezernent für Soziales, Jugend und Gesundheit, Herr Laugell, zeigt anhand einer Karte, dass es in der Umgebung der geplanten Unterkunft bereits
eine umfassende soziale Infrastruktur gebe, die durch zusätzliche Kapazitäten
gestärkt werden solle. Man sei bereits in Abstimmungsgesprächen mit sozialen Einrichtungen. Im Bezirk gebe es außerdem zur Vernetzung des Engagements eine Flüchtlingskoordinatorin. Der Senat habe dem Bezirk Wandsbek
zur Finanzierung von Projekten der Flüchtlingshilfe über 200.000 Euro zur
Verfügung gestellt.
Ein Mitglied des Vereins zum Erhalt der Hummelsbütteler Feldmark e.V., Herr
Haack, gibt ein Statement ab: Er kritisiert das Konzept des Senates grundsätzlich. Die 5.600 Wohnungen für Flüchtlinge in sogenannten „Festbauten“
sollten über die gesamte Stadt verteilt gebaut werden. Alternativen seien nicht
ausreichend geprüft worden. Der Bezirk habe die Flächen nach finanziellen
und politischen Kriterien ausgesucht. Wenn die Bauten an der geplanten Stelle gebaut würden, leide das Klima in der gesamten Stadt darunter, da es sich
um eine Klimaachse handele; Gutachten bestätigten dies. Man fordere daher
die Stadt auf, die hier in Rede stehende Fläche nicht zu bebauen. Er betont,
dass noch nichts entschieden sei.
Herr Jochumsen von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen informiert, dass eine grundsätzliche Diskussion über die geplanten Festbauten
auch in der Hamburgischen Bürgerschaft geführt und in der folgenden Woche
im Stadtentwicklungsausschuss fortgesetzt werde. Angesichts der Flüchtlingszahlen und dem bereits angespannten Hamburger Wohnungsmarkt habe
der Senat entschieden, dass mehr als 5.000 Wohnungen in Festbauten errichtet werden sollen. Der Senat gehe davon aus, dass dies nur erreichbar sei,
wenn man sich auf wenige Standorte konzentriere. Diese Flächen würden nun
schnell und sorgfältig umgesetzt. Er betont, man setze sich mit den Argumenten der Kritiker auseinander.
Herr Klein ergänzt, dass es Auftrag an die Bezirke war, acht Hektar große
Flächen zu finden. Der Bezirk Wandsbek habe das Bauvolumen auf vier
Standorte aufgeteilt. Im Falle der Flächen Poppenbütteler Berg, Glashütter
Landstraße/Wildes Moor und Rehagen seien landwirtschaftliche Flächen im
Eigentum der FHH ausgewählt worden, weil diese schnell verfügbar seien. Er
ergänzt, dass bereits in den ersten 15 Jahren der Flüchtlingsunterbringung
geplant sei, nach und nach eine Mischung der Bewohnerschaft zu entwickeln,
indem ein Teil der Wohnungen frei vermietet werde.
12
Seite 18 von 75
zu TOP 5.1
5.2 Diskussionsteil
Die rund 500 Besucherinnen und Besucher hatten zahlreiche Fragen, die von
den vertretenen Expertinnen und Experten beantwortet wurden. In der folgenden Zusammenfassung der Diskussion sind die Fragen und Antworten nach
Themenbereichen geordnet.
5.2.1



5.2.2



Städtebau und Architektur
Einige Wortmeldungen beziehen sich auf die Bebauung. Diese sei zu
dicht und zu hoch. Es seien zu viele Wohnungen für dieses Gebiet.
Damit werde zu viel Fläche versiegelt. Zudem werde ein Landschaftsschutzgebiet bebaut.
Eine Anwohnerin wohne seit Ende der 1970er Jahre hier. Damals sei
das Gebiet für drei Geschosse konzipiert worden; nun seien fünf Geschosse vorgesehen; das passe nicht zum Tegelsbarg. Sie sei bereit
für ein Engagement, aber es drohe die Errichtung einer „Bausünde“.
Herr Klein erklärt, man plane mit vier bis fünf Geschossen. Ein Geschoss wäre ca. drei Meter hoch, sodass sich eine Gesamthöhe von
rund 12-15 m ergebe. Dies vertrage sich noch mit den Bestandsbauten.
Ein Teilnehmer fragt nach, warum das Gebiet seinerzeit zum Landschaftsschutzgebiet erklärt worden sei.
Herr Klein erklärt, dass ein Landschaftsschutzgebiet – im Gegensatz
zu einem Naturschutzgebiet – mit einem Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft aufgehoben werden könne. Herr Graefe vom
Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung ergänzt, dass die Nutzung
des Gebietes heute vorwiegend landwirtschaftlich sei und es bisher
Ziel war, auch für die in Rede stehende Fläche die Eigenart und
Schönheit der Landschaft zu erhalten.
Belegung, Integration und Sicherheit
Ein Teilnehmer fragt, wie Integration funktionieren könne, wenn die
Wohnungen immer neu belegt würden.
Herr Leo antwortet, dass die Familien erfahrungsgemäß drei bis fünf
Jahre in den Wohnungen wohnen werden.
Eine Teilnehmerin erkundigt sich, warum die Kitas auf dem Gelände
errichtet werden. So würden die Flüchtlinge und deren Kinder unter
sich bleiben. Die Integration könne besser von statten gehen, wenn die
Kitas außerhalb der Siedlung entstünden.
Dieser Ausführung schließt sich Herr Laugell an. Man sei mit den Planungen noch nicht am Ende. Die Sozialbehörde sei mit den umliegenden Kitas im Gespräch.
Eine Teilnehmerin befürchtet, dass die Schulen im Umfeld überlaufen
werden. Ein Vertreter der Behörde für Schule und Berufsbildung klärt
auf, dass man davon ausgehe, dass 15 Prozent der Flüchtlinge im
schulpflichtigen Alter seien. Die Flächen in den Grundschulen in der
Nähe seien groß genug, um dort ggf. erweitern zu können. Es sei keine neue Schule in dem Gebiet geplant. Zunächst besuchten die Kinder
Vorbereitungsklassen, danach würden in weiterführenden Schulen zusätzliche Klassen eingerichtet. Diese könnten auf den bestehenden
Flächen untergebracht werden.
13
Seite 19 von 75
zu TOP 5.1



5.2.3

Eine Teilnehmerin legt dar, dass man im Umfeld des geplanten Gebietes bereits eine Vielzahl von Sozialwohnungen habe. Daher solle ihre
Zahl hier begrenzt werden. Ein weiterer Teilnehmer ergänzt, dass mit
den geplanten Quartieren auf 17.000 Einwohner 4.000 Flüchtlinge kämen. Damit werde Hummelsbüttel besonders belastet.
Eine Wortmeldung bezieht sich auf das angrenzende Pferdezentrum
am Rehagen; dessen Existenz und damit Arbeitsplätze seien durch
das Vorhaben gefährdet. 2.000 Flüchtlinge seien hier zu viel.
Herr Klein erklärt, dass zur besseren Durchmischung eine Integration
von frei vermieteten Wohnungen in die Siedlung angedacht worden
sei. Außerdem betont er, dass es keine geeigneten Alternativflächen
gebe. Mit dem Pferdezentrum werden Gespräche geführt.
Herr Leo erklärt, dass die Bedingungen in den geplanten Festbauten
im Vergleich zu anderen öffentlichen Unterbringungen gut seien. Außerdem kämen die Menschen nicht alle mit leeren Händen, sondern
verfügten zum Teil über gute Bildung; davon könne man profitieren. Er
wünsche sich einen Austausch zwischen dem Quartier und den Nachbarn.
Eine Teilnehmerin berichtet, dass sie Angst um ihre drei Töchter habe.
Sie könnten nicht mehr alleine im Öffentlichen Personennahverkehr
unterwegs sein, sie seien schon im Bus belästigt worden. Wie wolle
man das in den Griff bekommen.
Herr Stahnke, Leiter des Polizeikommissariats 35, sagt, er könne die
Sorgen verstehen. Er erinnert an die Videoüberwachung in Bussen
und Bahnen, anhand derer der Einzelfall ggf. nachvollzogen werden
könne. In Bezug auf die neue Einrichtung werde das Polizeikommissariat einen engen Kontakt zu fördern & wohnen halten und
von Beginn an täglich die Einrichtung besuchen.
Zeitplan
Ein Teilnehmer bemängelt, dass alles schnell gehen solle. Er wünsche
sich, dass die Bedenken und Anregungen ernstgenommen werden.
Das sei nicht möglich, wenn alles schnell entschieden werden solle. Er
erkundigt sich nach dem weiteren Zeitplan.
Herr Klein versichert, dass Ideen, Anregungen und Kritik im Senat und
in den Ausschüssen erörtert würden. Dies bedeute nicht, dass alle
umgesetzt werden könnten; wichtige Punkte werden aber berücksichtigt. So habe die Diskussion im Januar im Ausschuss dazu geführt,
dass eine zweite Variante entstanden sei.
Herr Menke ergänzt, dass im Zuge des laufenden Bebauungsplanverfahrens bei der Öffentlichen Plandiskussion und der öffentlichen Auslegung weitere Möglichkeiten der Beteiligung angeboten werden. Der Senat gehe von einer Fertigstellung der Bebauung im Rahmen von § 246 Absatz 14 Baugesetzbuch bis Ende des Jahres 2016
aus.
14
Seite 20 von 75
zu TOP 5.1
5.2.4
Sonstiges

Eine Teilnehmerin fragt, wer von den Entscheidungsträgern im Gebiet
wohne und warum keine Politiker anwesend seien.
Herr Klein erklärt, dass dies eine bewusste Entscheidung gewesen sei,
um eine sachliche Diskussion zu gewährleisten.

Es wird nach den Mietbedingungen gefragt.
SAGA-GWG teilt mit, dass derzeit im öffentlich geförderten Wohnungsbau im ersten Förderweg eine Miete in Höhe von 6,20 Euro und
im zweiten Förderweg eine Miete in Höhe von 8,30 Euro je m² gelte.
Ein Sprecher des Dachverbandes der Initiativen zu verschiedenen
Standorte für Flüchtlingswohnen erklärt, dass die Konzentration auf
Siedlungen in dieser Größenordnung nicht nachvollziehbar sei. Zu
bedenken sei, dass unter den Flüchtlingen nicht nur Familien und nicht
alle gut ausgebildet seien. Man arbeite zurzeit an einem Volksbegehren. Er bedankt sich bei allen Helferinnen und Helfern, die für die
Flüchtlinge eintreten.
Ein Teilnehmer äußert die Befürchtung, dass der Zuzug in den nächsten Jahren anhalten werde. Er frage sich nach den Konsequenzen.
Herr Klein antwortet, dass dann möglicherweise in allen Bezirken weitere Flächen bebaut werden müssten. Eine langfristige Unterbringung
in Zelten müsse jedenfalls vermieden werden.


15
Seite 21 von 75
zu TOP 5.1
6. Impressum
Herausgeber
Freie und Hansestadt Hamburg
Bezirksamt Wandsbek
Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung
Am Alten Posthaus 2
22041 Hamburg
Ansprechpartner: Friedhelm Otterbach
Telefon: 040 42881-2578
E-Mail: [email protected]
Web: http://www.hamburg.de/stadtplanung-wandsbek/
Architekten/Projektentwicklung
SAGA-GWG
Poppenhusenstraße 2
22305 Hamburg
Telefon 040 42666 0
E-Mail: [email protected]
Redaktion und Layout
Politik- und Unternehmensberatung Markus Birzer
Missundestraße 14
22769 Hamburg
Telefon:040 43099212
E-Mail: [email protected]
Superurban Kommunikation
Oberhafenstraße 1
20097 Hamburg
Telefon: 040 4309 4755
E-Mail: [email protected]
Fotos, Grafiken
Superurban
Bezirksamt Wandsbek
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) Hamburg
SAGA-GWG
16
Seite 22 von 75
zu TOP 5.1
17
Seite 23 von 75
zu TOP 5.1
Bezirksamt Wandsbek
Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt
Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung
25. Februar 2016
Niederschrift
über die Sitzung des Planungsausschusses am 22. Februar 2016 zur Öffentlichen
Plandiskussion gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch zum Bebauungsplanverfahren
Hummelsbüttel 28 – Rehagen / Poppenbütteler Weg
Anwesend:
Vorsitzender:
Herr Rieken (SPD)
Mitglieder des Planungsausschusses:
Herr Behrens (Die LINKE), Herr Buse (CDU),
Frau Daniel (Liberale Fraktionsgemeinschaft
Wandsbek), Herr Halpap (B 90/DIE GRÜNEN),
Herr Schünemann (SPD) (teilweise), Hr. Wasner
(SPD)
Bezirksamt Wandsbek:
Herr Klein (Dezernent Wirtschaft, Bauen und
Umwelt), Herr Menke (Fachamtsleitung Stadtund Landschaftsplanung), Herr WeedermannKorte (Abteilungsleitung Bebauungsplanung),
Herr Graefe (Abteilungsleitung Landschaftsplanung)
Bauherr:
Frau Ahrens, Frau Wolf, Herr Eid (SAGA-GWG)
Betreiber:
Herr Leo (fördern & wohnen AöR)
Sitzungsort:
Turnhalle des Carl-von-Ossietzky-Gymnasiums
Müssenredder 59 (Zugang über Tegelsbarg 2b)
22399 Hamburg
Beteiligung:
ca. 500 Bürgerinnen und Bürger
Sitzungsbeginn:
18.00 Uhr
Sitzungsende:
20.16 Uhr
Seite 24 von 75
zu TOP 5.1
Tagesordnung
Einziger Tagesordnungspunkt:
Öffentliche Plandiskussion zum Bebauungsplan-Entwurf Hummelsbüttel 28
Gezeigte Unterlagen:
• ÖPD-Plakat
• Lage des Plangebietes
• Luftbild mit Umgebung
• geltendes Planrecht
• Flächennutzungsplan, Auszug
• Landschaftsprogramm, Auszug
• städtebauliches Konzept (Variante 1 und Variante 2)
• Referenzbau Am Güterbahnhof 10, Grundriss und Fotos
• Übersicht soziale Infrastruktur
An die Bürger/innen verteilte Unterlagen:
Infoblatt zum Bebauungsplan-Entwurf Hummelsbüttel 28 mit verkleinerter Darstellung des
städtebaulichen Konzeptes (Variante 1 und Variante 2) sowie Erläuterungen zu Ausgangslage,
Anlass und Ziel der Planung, Stand der Planung, voraussichtlichen Festsetzungen und Hinweis zur voraussichtlichen Genehmigung der Hochbauten vor Abschluss des Bebauungsplanverfahrens sowie einer Übersicht zu den Verfahrensschritten.
Der Vorsitzende des Planungsausschusses, Herr Rieken, begrüßt die Anwesenden zur öffentlichen Plandiskussion und stellt die Vertreter der Verwaltung vor. Auf Nachfrage, wer bei der
öffentlichen Informationsveranstaltung zur geplanten öffentlich-rechtlichen Unterbringung am
2. Februar 2016 nicht dabei war, melden sich ca. 20-30 % der Anwesenden.
Herr Klein begrüßt die Anwesenden im Namen des Bezirksamtes Wandsbek. Er erläutert,
dass das Projekt bzw. die Planung aus Anlass der hohen Zahlen der nach Hamburg kommenden Flüchtlinge erforderlich sei. Dies sei vor dem Hintergrund der Konflikte und Bürgerkriege
in vielen Ländern zu sehen. Im Jahr 2015 seien ca. 60.000 Flüchtlinge in Hamburg angekommen. Die meisten Flüchtlinge kämen aus den Ländern Syrien, Irak und Afghanistan. Viele der
Menschen fliehen aus diesen und anderen Ländern vor Kriegen, Bürgerkriegen und Verfolgung, und gerade Hamburg sei ein Ziel für viele Flüchtlinge. Gemäß dem „Königssteiner
Schlüssel“ ist Hamburg dazu verpflichtet 2,6 % der bundesweiten Flüchtlinge aufzunehmen.
Die bisherigen Anstrengungen zur Schaffung von Wohnraum im seit mehreren Jahren verfolgten Wohnungsbauprogramm sowie die Anstrengungen zur Unterbringung von Flüchtlingen
seien vor dem Hintergrund dieser Entwicklung nicht ausreichend. Die Verwaltung sei durch
Senat und Bezirksversammlung beauftragt, die Errichtung von Festbauten zur Unterbringung
von Flüchtlingen zu ermöglichen, um eine menschenunwürdige Unterbringung beispielsweise
in Zelten zu vermeiden. Der Bundesgesetzgeber habe im vergangenen Jahr das Baugesetzbuch geändert, um die Errichtung von Unterkünften zu beschleunigen; hiervon solle hier Gebrauch gemacht werden.
Wandsbek habe die vom Senat geforderten 800 Plätze auf vier Standorte verteilt: Die Fläche
Elfsaal in Jenfeld, die Fläche Poppenbütteler Berg/Ohlendieck in Poppenbüttel, die Fläche
Glashütter Landstraße/Wildes Moor an der Stadtgrenze zu Norderstedt und die Fläche Rehagen/Poppenbütteler Weg. Auf der Fläche Rehagen sollen entsprechend der Beschlüsse von
2
Seite 25 von 75
zu TOP 5.1
Senat und Bezirksversammlung 300-400 Wohneinheiten für Flüchtlinge geschaffen werden.
Die heutige Veranstaltung wie auch die schon stattgefundene Informationsveranstaltung dienten dazu, zu diskutieren, wie diese Wohneinheiten am Standort Rehagen umgesetzt werden
können. Wichtig sei es nun, den zuziehenden Menschen rasch eine Heimat zu geben.
Herr Menke führt zu den bisherigen und anstehenden Verfahrensschritten aus: Das Bebauungsplanverfahren sei am 12. Januar 2016 vom Planungsausschuss der Bezirksversammlung
eingeleitet worden und am 2. Februar habe hier an selber Stelle eine öffentliche Informationsveranstaltung stattgefunden. Ziel des Bebauungsplanverfahrens sei es, die Grundlage für die
Schaffung von dauerhaftem Wohnraum zu schaffen, damit der Wohnraum spätestens nach ca.
15 Jahren dem allgemeinen Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen könne. Das Baugesetzbuch schreibe für ein Bebauungsplanverfahren u.a. eine frühzeitige Bürgerbeteiligung vor;
dies sei die heutige Öffentliche Plandiskussion. Als zweite Stufe der Bürgerbeteiligung folge zu
gegebener Zeit noch eine öffentliche Auslegung, bei der erneut Stellungnahmen abgegeben
werden können. Die Ergebnisse der heutigen Veranstaltung würden voraussichtlich bereits am
1. März 2016 im Planungsausschuss ausgewertet, zu deren öffentlicher Sitzung ab 18.00 Uhr
im Bürgersaal, Am Alten Posthaus 4 herzlich eingeladen werde.
Herr Weedermann-Korte erläutert anhand von Karten und Fotos die Ausgangslage: Die für
eine Bebauung mit Flüchtlingsunterkünften in festen Wohngebäuden vorgesehene Fläche liege östlich der Straße Rehagen und nördlich des Ring 3/Poppenbüttler Weg am südöstlichen
Rand der Hummelsbütteler Feldmark. Sie habe eine Fläche von ca. 6,2 ha. Die Flächen seien
derzeit verpachtet und würden als Grünland bzw. Pferdekoppel genutzt. Im Osten werde sie
von einer Wegeverbindung des Tegelsbarg-Grünzugs begrenzt. Im Süden liegen die Fußwegeverbindung Kishorst mit zum Teil beidseitigem Knick und daran anschließend eine private landwirtschaftliche Fläche bis zum Ring 3. Im Westen grenze die Fläche kurz an die
Straße Rehagen an. Hier liege benachbart, beiderseits der Straße Rehagen ein Reiterhof inkl.
eines Restaurantbetriebs. Im Nordwesten schließe sich die Fläche einer privaten Fitness- und
Sporteinrichtung (Fa. Aspria) an. Im Norden grenzten weitere landwirtschaftliche Flächen an.
Die Fläche werde durch umlaufende Knicks eingerahmt.
Eine Erschließung des künftigen Baugebietes sei grundsätzlich von den Straßen Poppenbütteler Weg oder Rehagen aus möglich; angestrebt werde eine direkte Anbindung an den Poppenbütteler Weg. Hierzu sei die Inanspruchnahme eines Teils der südlich angrenzenden
Ackerfläche erforderlich. Die Straße Rehagen weise aktuell eine 5 bis 6 m breite, jüngst neu
asphaltierte Fahrbahn und einseitig einen schmalen Gehweg auf; dies sei ein für eine Wohnungsbauerschließung dauerhaft nicht ausreichender Standard. In dem nicht befahrbaren Kishorst liege ein Schmutzwassersiel, an das eine Wohnbebauung angeschlossen werden könne; ein Regenwassersiel liege im Bereich des Ring 3 sowie in angrenzenden Straßen.
Eine Erschließung der Fläche durch den ÖPNV erfolge ebenfalls im Bereich des Ring 3. Dort
lägen die Haltestellen Am Hehsel und Ruscheweyhstraße, die u.a. von der Metrobuslinie 24
angefahren würden und damit auch eine direkte Anbindung nach Poppenbüttel und Langenhorn-Markt böten. Nächstliegende Versorgungsmöglichkeiten befänden sich zudem am
Norbert-Schmid-Platz und am Hummelsbütteler Markt.
Herr Weedermann-Korte informiert über die planungsrechtlichen Grundlagen: Die zur Bebauung vorgesehenen städtischen Flächen seien im derzeit geltenden Baustufenplan Hummelsbüttel als „Außengebiet“ festsetzt und als Außenbereich nach § 35 BauGB einzuschätzen.
Um hier eine dauerhafte Wohnnutzung über die Flüchtlingsunterbringung hinaus planungs3
Seite 26 von 75
zu TOP 5.1
rechtlich zu ermöglichen, sei die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans erforderlich. Dieser
habe die Bezeichnung Hummelbüttel 28 erhalten. Sein Plangebiet werde nicht zwingend deckungsgleich mit der Abgrenzung der städtischen Flächen sein; es würden ggf. auch weitere
Flächen, beispielsweise für eine verkehrliche Anbindung an den Ring 3 in das Plangebiet einzubeziehen sein.
Zusätzlich zum Bebauungsplanverfahren sei auch eine Änderung der übergeordneten Pläne
Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm erforderlich. Diese stellten aktuell Flächen
für die Landwirtschaft bzw. Kulturlandschaft dar. Für den größeren Teil der Flächen gelte zudem die Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet Hummelsbütteler Feldmark/Alstertal. Dieses solle zumindest für den Bereich der wohnbaulichen Entwicklung aufgehoben werden.
Herr Weedermann-Korte führt zum Bebauungskonzept aus: Wie im Schaubild eingangs gezeigt, stehe das städtebauliche Konzept, das die Planungsgrundlage für einen Bauantrag wie
auch für einen Bebauungsplan darstellen werde, noch nicht abschließend fest. Das heute als
Variante 1 präsentierte Bebauungskonzept war am 12. Januar die Grundlage zum Beschluss
des Planungsausschusses zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens. Das Konzept sehe
die Errichtung von vier festen, dauerhaften Baublöcken vor, die jeweils aus zwei vier- bzw.
fünfgeschossigen Häusern und einer Tiefgarage bestünden. Im südlichen Bereich der Fläche
seien zwei Gebäude für auf die Flüchtlingsunterbringung bezogene Sondernutzungen, wie
z.B. eine Kindertagesstätte mit unmittelbarer Anbindung an den Tegelsbarg-Grünzug, Betreuungseinrichtungen o.ä. möglich. Insgesamt umfasse das Konzept bis zu 392 Wohneinheiten,
wobei zunächst Wohnungen in den Erdgeschossen auch für besondere Nutzungen und Bedarfe im Rahmen der Flüchtlingsunterbringung und -betreuung verwendet werden könnten.
Das Konzept ermögliche es, durch eine kompakte und flächensparende Bebauung trotz des
Eingriffes in Natur und Landschaft wesentliche Freiraumelemente wie Knicks, schutzwürdigen
Gehölzbestand und wertvolle Biotopflächen weitgehend zu erhalten. Der bestehende Tegelsbarg-Grünzug könne bei Variante 1 nach Süden bis an den Ring 3 erweitert werden. Weitere
Grün- und Freiflächen sollen im Westen der geplanten Wohnbebauung verbleiben und z.B. für
flüchtlingsbezogene Freiraumbedarfe zur Verfügung stehen. Erschlossen werden die Wohngebäude durch eine in Nord-Südrichtung verlaufende Straße mit Anschluss an den Ring 3.
Eine Erschließung auch über die Straße Rehagen sei zum Zeitpunkt der Erstellung von Variante 1 nicht ausgeschlossen worden.
Da einerseits eine Verkehrserschließung über die Straße Rehagen in der auf den Planungsausschuss folgenden Diskussion sehr kritisch gesehen wurde und andererseits der Erschließungsaufwand bei einer Anbindung an den Ring 3 möglichst gering gehalten werden
solle, habe die Verwaltung in der Zeit bis zur öffentlichen Infoveranstaltung am 2. Februar eine
zweite Variante erarbeitet. Diese Variante führe die Bebauung weiter nach Osten und näher
an die Tegelsbarg-Siedlung heran. Eine Erweiterung des Grünzuges sei damit nicht mehr
möglich. Andererseits werde westlich der Bebauung ein durchgehender Streifen von Bebauung und Erschließung freigehalten. Eine Anbindung an den Rehagen sei bei Variante 2 nur
noch in Form einer Fuß- und Radwegverbindung vorgesehen.
Herr Weedermann-Korte erläutert anhand von Plänen und Fotos die geplante Architektur der
Bebauung: Angesichts der zeitlichen Dringlichkeit schlage der Bauherr SAGA-GWG vor, den
Wohnungsbau in der Form von Gebäudetypen zu errichten, wie sie vor kurzem bereits in
Barmbek, Alter Güterbahnhof 10 erfolgreich umgesetzt worden seien. Der gewählte Baublock
sei auf Grund seiner Kubatur und Ausrichtung auch für den Standort Hummelsbüttel geeignet.
4
Seite 27 von 75
zu TOP 5.1
Der Wohnungsmix entspreche den Anforderungen an den geförderten Wohnungsbau. Für die
Zeit der öffentlichen Unterbringung werde Fördern und Wohnen AöR (f+w) als Betreiber die
Wohnungen mit durchschnittlich 5 Personen belegen. Vorgesehen seien ca. 15 m² Wohnfläche je Bewohner. Bei maximal 392 Wohnungen à 5 Personen entspreche dies insgesamt
max. 1960 Personen. Anhand der Präsentation erläutert er die Innenhofgestaltung mit Kinderspielmöglichkeiten und die geplanten Außenfassaden mit überwiegend Klinker sowie Balkonen und Loggien.
Der Bebauungsplan wird zum Zeitpunkt der Bauantragstellung noch nicht die Rechtsgrundlage
für eine Genehmigung als Flüchtlingsunterkunft darstellen. Hierfür biete das BauGB mit § 246
besondere Instrumente zur Genehmigung von Flüchtlingsunterkünften vor Planrechtsschaffung. Der Bebauungsplan werde somit die dann bereits genehmigte Bebauung nachvollziehen. Für beide Verfahren gelte, dass die erforderlichen Fachuntersuchungen und Planungen
beispielsweise zu den Themen Erschließung, Oberflächenentwässerung, Lärmschutz aber
auch die Auswirkungen auf Boden, Wasserhaushalt, Klima, Natur- und Landschaft sowie die
Artenvielfalt aufgearbeitet und ggf. Minderungs- und Ausgleichmaßnahmen erarbeitet würden.
Dies stelle nach einer Entscheidung über eine der beiden Varianten den folgenden wesentlichen Schritt im Verfahren dar. Die weiteren Schritte im Bebauungsplanverfahren seien anhand
des verteilten Infoblattes ersichtlich.
Herr Rieken eröffnet die Diskussion.
Ein Bürger fragt, welche Einflussmöglichkeiten auf das Projekt bestehen, ob das Projekt noch insgesamt in Frage gestellt werden könne. Er wirft den Verantwortlichen unlauteres Verhalten vor.
Herr Klein antwortet, dass Spielräume in Bezug auf die Ausgestaltung des Projektes bestehen,
insbesondere was die Auswahl einer Bebauungsvariante, die Lage der Baukörper, die Frage
ergänzender Nutzungen und die Lage der Erschließung betreffe.
Ein Bürger wirft den Verantwortlichen vor, „wie in einer Diktatur“ zu agieren.
Ein Bürger vertritt die Ansicht, dass sich die politische Diskussion verändere und bereits weiter fortgeschritten sei, als dies von den Vertretern der Verwaltung dargestellt
werde.
Herr Klein betont, dass die Verwaltung den politischen Auftrag zur Realisierung von 386
Wohneinheiten am Standort Rehagen habe.
Der Bürger teilt mit, dass z.B. die Reduktion um zwei Geschosse geboten sein könne.
Er fragt, ob der südlich angrenzende Landwirt die benötigte Teilfläche bereits verkauft
habe. Er weist darauf hin, dass die Auswahl der Variante 1 Auswirkungen auf die Anlieger am Rehagen habe. Variante 2 habe hingegen Auswirkungen auf die östlichen Nachbarn; die heranrückende Bebauung bedeute eine Wertminderung der Immobilien und
eine Beeinträchtigung der Besonnung.
Herr Menke führt aus, dass die Ergebnisse der Veranstaltungen vom 2. und 22. Februar vom
Planungsausschuss, dem beschlussgebenden Gremium ausgewertet und über die anzustrebende Bebauung noch entschieden werde. Angestrebt werde vorrangig eine Erschließung
über den Ring 3. Die Ermittlung von Boden- und Gebäudewerten richte sich nach der Wertermittlungsverordnung; hierbei seien nur objektive Faktoren maßgeblich, nicht nachbarschaftliche Umstände.
5
Seite 28 von 75
zu TOP 5.1
Ein Bürger wirft den Verantwortlichen Unlauterkeit im Umgang mit den Bürgern vor.
Grund für die Flüchtlinge seien nicht Kriege, sondern wirtschaftliche Gründe.
Herr Klein betont, dass die aktuellen Nachrichten über die Krisengebiete ausreichend Informationen über die Ursachen der Flüchtlingsbewegungen böten.
Der Bürger vertritt die Ansicht, dass die Anreize für die Flüchtlinge finanziell seien. Er
bittet darum, nur die aufzunehmen, die ein Anrecht auf Asyl hätten; für diese seien jedoch keine Neubauten erforderlich.
Herr Klein antwortet, dass im Falle der hier geplanten Neubauten eine Belegung mit anerkannten Flüchtlingen mit festem Aufenthaltsstatus geplant sei.
Eine Anwohnerin des Poppenbütteler Wegs teilt mit, dass die Diskussion einen traurigen Verlauf nehme; sie überfordere die Bürger und mache Angst. Sie fragt, warum Tiefgaragen vorgesehen seien, obwohl zu erwarten sei, dass die Flüchtlinge keine Autos
besäßen. Sie vermutet, dass die Wohnungen nach der 15 jährigen Nutzung durch
Flüchtlinge unbewohnbar seien. Sie kritisiert die Zahl der vorgesehenen Unterbringungsplätze. Für den Stadtteil und die vorhandene Infrastruktur sei dies zu viel. Bei einer Reduzierung der Plätze sei mit mehr Zustimmung zu rechnen.
Herr Klein wiederholt die vom Senat erteilte Auftragslage. Für die Frage etwaiger Änderungen
an der Konzeption sei die Auswertung der heutigen sowie der Veranstaltung vom 2. Februar
abzuwarten. Ziel der Veranstaltung sei eine offene Diskussion.
Herr Menke ergänzt, dass bei der an die Flüchtlingsunterbringung anschließenden Nutzung
durch den allgemeinen Wohnungsmarkt auch Nachfrage nach Tiefgaragenplätzen bestehe.
Auch in der Phase der Flüchtlingsunterkunft würde zumindest ein reduzierter Stellplatzbedarf
bestehen.
Ein Bürger wirft den Verantwortlichen unlauteres Verhalten vor. Vorhandene Defizite der
Planung müssten aufgearbeitet werden. Die Siedlung Tegelsbarg sei ein „sozialer
Brennpunkt“. Die Sicherheitslage werde durch die Flüchtlingsunterkunft gefährdet. Er
kritisiert, dass der Bezirksamtsleiter nicht anwesend sei.
Eine Bürgerin fordert eine andere Verteilung der Unterkunftsplätze auf die Stadtteile
und eine Reduzierung der geplanten Plätze am Standort Rehagen. Der Stadtteil sei mit
dem Vorhaben überfordert. Die geplante Bebauung sei zu hoch. Die Siedlung Tegelsbarg sei in der Vergangenheit mit sozialen Problemen belastet gewesen; der NorbertSchmid-Platz sei dies bis heute. Die Bürgerin bemängelt, dass in der Präsentation die
umgebenden Nutzungen nicht ausreichend dargestellt worden seien.
Herr Klein teilt mit, dass gleichwertige Alternativen zu diesen und den anderen ausgewählten
Standorten nicht bestünden. Er fragt, welche bauliche Höhe für vertretbar eingeschätzt werde.
Die erkennbaren Belange der Nachbarn seien in die Konzeption miteinbezogen worden. Indem z.B. eine Erschließung nur über den Poppenbütteler Weg angestrebt werde, würden die
Belange der Anlieger am Rehagen berücksichtigt.
Ein Bürger äußert die Auffassung, es gebe zahlreiche Alternativstandorte mit bestehendem Planrecht. Er bemängelt, dass die sozialen und ökologischen Auswirkungen der
Planung nicht ausreichend dargelegt worden seien.
Herr Klein führt aus, dass z.B. für den Bereich der sozialen Infrastruktur bereits Überlegungen
bestünden, vorhandene Einrichtungen in der Umgebung auszubauen oder zu ertüchtigen, sodass diese Einrichtungen und damit der Stadtteil insgesamt auch Vorteile aus dem Vorhaben
schöpfen könnten. Er betont außerdem, dass man die Auswirkungen auf die Stadtteile bereits
miteinbezogen habe, indem die vom Senat geforderten 800 Wohneinheiten im Bezirk auf vier
6
Seite 29 von 75
zu TOP 5.1
Standorte verteilt worden seien. Er ergänzt, dass eine Vorprüfung, ob die Verpflichtung zur
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorliege, erst ab einem Schwellenwert von
20.000 m² bebauter Grundfläche erforderlich sei; dieser Wert werde hier unterschritten.
Eine Bürgerin wünscht sich eine sachlichere Diskussion. Sie teilt mit, dass sie die Entscheidung hinsichtlich Größe und Standort der Bebauung sowie ihrer Auswirkungen
auf die Infrastruktur nicht nachvollziehen könne. Sie kritisiert die Bebauung in einem
Landschaftsschutzgebiet.
Herr Klein teilt mit, dass im Rahmen der Planung auch die Infrastruktur mit betrachtet werde.
Er betont, dass es sich bei dem betroffenen Bereich nicht um ein Naturschutzgebiet, sondern
um ein Landschaftsschutzgebiet handele. Der Schutzstatus eines Landschaftsschutzgebietes
sei geringer als der eines Naturschutzgebietes.
Eine Bürgerin kritisiert, dass die Vertreter der Verwaltung nur die vom Senat vorgegebene Meinung verträten und Vorschläge von Seiten der Bürger nicht angenommen würden. Zum Beispiel müsse der „Königssteiner Schlüssel“ verändert werden. Eine
Klimaachse aus den 1920er Jahren werde durch das Vorhaben zerstört.
Herr Weedermann-Korte betont, dass nach der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens bereits eine zweite Bebauungsvariante erarbeitet worden sei und sich die Planung insofern bereits weiterentwickelt habe. Grundsätzlich sei das Bezirksamt an die Beschlüsse der Bezirksversammlung und des Senats gebunden. Die Auswirkungen auf Natur und Landschaft würden
im Rahmen des weiteren Verfahrens noch untersucht. Daraus erwachse voraussichtlich das
Erfordernis von Ausgleichsmaßnahmen, welche möglichst innerhalb der Hummelsbütteler
Feldmark angesiedelt werden sollten. Auswirkungen auf Natur und Landschaft oder auch das
Klima seien wichtige Belange der Abwägung; diese seien im Zuge der Abwägung jedoch nicht
unüberwindbar, sondern zu andern Belangen ins Verhältnis zu setzen.
Eine Bürgerin bemängelt die aus ihrer Sicht starke Belastung des Stadtteils Hummelsbüttel und die Unverhältnismäßigkeit der Größe der Unterkunft. Durch das Vorhaben
werde ein Naherholungsgebiet beeinträchtigt und die Sicherheit der Bewohner bedroht.
Angesichts des angenommenen hohen Anteils an männlichen Flüchtlingen hätten viele
Bewohner Angst. Sie fordert, die Bürger in die Entscheidung miteinzubeziehen.
Herr Klein betont, dass die Belegung der Unterkunft durch den Betreiber fördern + wohnen
steuerbar sei und am Standort Rehagen nach derzeitiger Auskunft der Schwerpunkt nicht auf
alleinreisenden Männern liegen werde. Er erinnert daran, dass spätestens nach 15 Jahren die
Wohnungen dem allgemeinen Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen würden.
Ein Bürger fordert, auch in Krisenzeiten Grünachsen, denen vor kurzem noch eine
wichtige Bedeutung beigemessen worden sei nicht preiszugeben. Er fragt, ob eine Genehmigung der Bebauung vor der öffentlichen Auslegung geplant sei.
Herr Klein informiert, dass bis zur Feststellung des Bebauungsplans die Häuser nur durch
Menschen mit Flüchtlingsstatus bewohnt werden könnten. Um die Häuser später auch dem
allgemeinen Wohnungsmarkt zur Verfügung stellen zu können, sei der Bebauungsplan erforderlich. Eine Genehmigung der Flüchtlingsunterkunft werde bereits während der Aufstellung
des Bebauungsplans angestrebt.
Eine Bürgerin teilt mit, sie gebe Ihre Redezeit an den Vertreter der Initiative für den Erhalt der Hummelsbütteler Feldmark ab. Der Vertreter der Initiative bemängelt, die Auswahl der für Flüchtlingsunterkünfte genutzten Flächen sei nicht transparent geschehen.
Er fordert eine Veröffentlichung von nicht ausgewählten alternativen Flächen. Er be7
Seite 30 von 75
zu TOP 5.1
mängelt, dass die Flüchtlingsunterkünfte nicht gleichmäßig über die Stadt verteilt würden; in vielen Stadtteilen lägen keine Unterkünfte. Er betont, die Schutzsuchenden würden respektiert, es gebe aber großen Unmut im Stadtteil über die Größe der geplanten
Unterkünfte. Er fordert die Vertreter der Verwaltung dazu auf, diesen Unmut an die Entscheidungsträger weiter zu transportieren.
Herr Klein sagt zu, die vorgebrachte Kritik den Entscheidungsträgern zu vermitteln. Er führt
aus, dass im nur hypothetischen Falle vieler kleiner Unterkunfts-Standorte die erforderliche
soziale Infrastruktur und Betreuung wesentlich schwieriger zu organisieren wäre. Hinsichtlich
der Auswahl der für Unterkünfte in Anspruch genommenen Flächen teilt er mit, dass landwirtschaftlich genutzte Flächen über den Landschaftsschutz hinaus weitgehend frei von naturschutzbezogenen Restriktionen seien.
Eine Bürgerin kritisiert, die Verantwortung werde hin- und hergeschoben. Sie fragt, wie
angesichts der großen Zahl an Unterbringungsplätzen eine Integration der Bewohner
realisiert werden solle und welche Auswirkungen auf den Stadtteil damit zu erwarten
seien.
Herr Klein betont, dass im gesamten Bezirk nach geeigneten Flächen gesucht werde. In vielen
Stadtteilen seien Unterkünfte bereits realisiert worden, bzw. geplant.
Eine Bürgerin weist darauf hin, dass eine Unterkunft in der geplanten Größenordnung
nicht integriert werden könne und berichtet von ihrer Arbeit in der Kinderbetreuung; die
Folge sei die Herausbildung von Parallelgesellschaften. Sie berichtet von einer Veranstaltung des Senats im CCH und kritisiert den dortigen Vortrag der Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen. Die Bürgerin teilt mit, dass die politische Diskussion bereits
weiter sei, als die bei der heutigen Veranstaltung vorgestellte Planung.
Herr Klein betont, dass die Veranstaltung im CCH politisch gewesen sei. Am bestehenden Auftrag des Senates an die Verwaltung habe sich seitdem nichts geändert. Herr WeedermannKorte informiert, die umgebenden Kindertagesstätten seien derzeit ausgelastet; im Rahmen
der Planung würden daher verschiedene Möglichkeiten geprüft, ausreichend Kapazitäten zu
schaffen, auch im Umfeld der geplanten Bebauung.
Ein Bürger merkt an, die Problematik sei durch die Politik der Bundeskanzlerin entstanden.
Eine Bürgerin fragt, wie der „Königssteiner Schlüssel“ auf die sich in Hamburg aufhaltenden Flüchtlinge angewendet werde.
Herr Klein führt aus, dass Hamburg auf Grund seiner schon vorhandenen ethnisch vielfältigen
Bewohnerschaft für Hinzuziehende aus vielen Ländern attraktiv sei. Es seien daher mehr
Flüchtlinge nach Hamburg gekommen, als Hamburg nach dem „Königssteiner Schlüssel“ dauerhaft aufnehmen müsse. Dies habe zur Folge dass ein Teil der Flüchtlinge noch auf andere
Bundesländer verteilt werde. Letztlich habe Hamburg 2,6 % der bundesweiten Flüchtlinge unterzubringen.
Die Bürgerin fragt nach, ob auch Kleingartenflächen als Standorte für Flüchtlingsunterkünfte in Frage kämen. Diese lägen teilweise in zentralen Lagen und verfügten daher
über eine gute Infrastruktur.
Herr Klein teilt mit, dass ein solcher Vorschlag politisch und fachlich abgewogen werden müsse. Er weist darauf hin, dass auch eine eventuelle Umsiedlung von Kleingärtnern mit starken
Emotionen behaftet sei.
8
Seite 31 von 75
zu TOP 5.1
Ein Bürger betont, dass nur rund 1980 Flüchtlinge am Standort Rehagen untergebracht
werden sollen. Es gehe darum, in Not geratenen Menschen zu helfen, die sich ihre Situation nicht ausgesucht hätten. Er fordert mehr Unterstützung für die Flüchtlinge und die
damit verbundene Unterbringung.
Eine Bürgerin fordert mehr Empathie in Bezug auf die Flüchtlinge.
Eine andere Bürgerin verdeutlicht, dass Parallelgesellschaften verhindert werden müssten. Die in Hummelsbüttel an verschiedenen Standorten vorgesehenen Unterbringungsplätze seien im Verhältnis zur Gesamtstadt unangemessen. Sie schlägt vor, alternativ ungenutzte Gewerbeflächen am Friedrich-Ebert-Damm bzw. an der Straße Am
Stadtrand zu nutzen. Sie teilt mit, auf Grund ihrer Erfahrung gehe von Flüchtlingsunterkünften in den Abendstunden eine problematische Lärmbelastung aus. Sie kritisiert,
dass die Flüchtlingssituation als Vorwand genutzt würde, um mehr Wohnraum zu schaffen. Sie vermutet, dass unter normalen Bedingungen der Standort „Rehagen“ nicht hätte genehmigt werden können und befürchtet eine schrittweise Ausweitung der Bebauung.
Herr Klein argumentiert, dass für die ansässige Bevölkerung und zur Integration der hinzuziehenden Menschen auch Arbeitsplätze benötigt würden; hierfür bestehe demzufolge Gewerbeflächenbedarf. Eine Konkurrenzsituation zwischen Gewerbeflächen und Standorten für Flüchtlingsunterkünfte solle daher vermieden werden.
Ein Bürger berichtet, dass auch in den 1980er und 1990er Jahren hohe Flüchtlingszahlen zu verzeichnen gewesen und trotzdem kleinteilige Siedlungen realisiert worden seien. Die geplanten Flüchtlingssiedlungen verschandelten die Stadt. Er fordert, alternativ
Flächen in Schleswig-Holstein zu nutzen und grundsätzlich mehr Möglichkeiten der
Bürgerbeteiligung vorzusehen. Er bezweifelt die Flüchtlings-Prognosen für das laufende Jahr und geht von geringeren Zahlen aus. Er regt an, die Geschossigkeit der geplanten Bebauung zu reduzieren.
Herr Klein betont, der Standort Rehagen sei für Menschen mit gesichertem Aufenthaltsstatus,
die bereits in Hamburg in anderen Unterkünften anwesend seien vorgesehen. Der Bedarf für
die Unterkunft an sich und ihre Größe seien vorhanden. Herr Menke ergänzt, dass unabhängig von der Flüchtlingsthematik in Hamburg auch in vergangenen Jahrzehnten große NeubauSiedlungen, teilweise sogar wesentlich größer, errichtet worden seien und illustriert dies an
Beispielen.
Ein Bürger erkundigt sich, was nach Ablauf der 15 Jahre geschehen solle.
Herr Klein teilt mit, dass der Wohnraum dann dem allgemeinen Wohnungsmarkt in Form von
öffentlich geförderten Wohnungen zur Verfügung stehen solle.
Ein Bürger berichtet, er sei auch wegen der Bevölkerungsstruktur aus der Innenstadt
nach Hummelsbüttel gezogen. Er kritisiert, die Verantwortlichen hätten mangelndes Interesse für die Meinung der Bürger und betont, die vorgesehene Bebauung abzulehnen.
Er teilt mit, sich um die Sicherheit seiner Kinder zu sorgen. Er bezweifelt, dass die Kapazitäten der vorhandenen Buslinien für die zusätzliche Bevölkerung ausreichten.
Herr Klein teilt mit, dass die Hochbahn in die Planung eingebunden sei und eine Ausweitung
der Kapazitäten prüfe.
9
Seite 32 von 75
zu TOP 5.1
Ein Bürger fragt nach der Perspektive, für den Fall, dass die Flüchtlingszahlen nicht
zurückgingen. Er fordert eine Änderung des „Königssteiner Schlüssels“ und eine gesonderte Beurteilung von Stadtstaaten wie Hamburg.
Herr Klein informiert, dass nach seiner Kenntnis andere Bundesländer bisher nicht zur Übernahme zusätzlicher Verpflichtungen bereit seien.
Eine Bürgerin kritisiert die Beeinträchtigung der Natur und die Erfahrung, dass Ausgleichsflächen vom Eingriffsort weit entfernt lägen. Hummelsbüttel sei bereits in der
Vergangenheit durch erweiterte Siedlungsfläche in Mitleidenschaft gezogen worden. Sie
betont den Schutzcharakter des Landschaftsschutzgebietes.
Ein Bürger fragt, ob eine Baugenehmigung vor dem 1. März geplant sei, um Baumfällungen noch vorher vollziehen zu können.
Herr Klein antwortet, dies sei schon organisatorisch nicht mehr möglich. Angestrebt werde eine baldige Genehmigung nach § 246 BauGB noch vor Abschluss des Bebauungsplanverfahrens.
Eine Bürgerin teilt mit, sie sei entsetzt über die Planung. Hummelsbüttel trage durch die
ansässige Bevölkerung mit Migrationshintergrund bereits eine hohe Last. Zusätzliche
Migranten seien daher nicht verkraftbar. Sie fordert eine Reduzierung der geplanten
Bebauung, eine Ausweitung vorhandener Naturschutzgebiete, um damit eine weitere
Ausweitung der Siedlungsfläche langfristig zu unterbinden, und einen Erhalt des vorhandenen Klimakorridors.
Der Vorsitzende des Planungsausschusses, Herr Rieken schließt die Diskussion und bekräftigt die Einladung zur Sitzung des Planungsausschusses am 1. März 2016.
Die Vorträge sowie die gesamte Diskussion wurden von zahlreichen Zwischenrufen begleitet.
Für die Niederschrift:
Einverstanden:
Gez. Friedhelm Otterbach
Gez. Frank Rieken
10
Seite 33 von 75
zu TOP 5.1
TG
TG
IV
IV
V
I
Alternativ-Standort Kita
IV
V
IV
IV
IV
TG
I
Alternativ-Standort Kita
TG
IV
IV
V
IV
V
IV
IV
IV
Optionsfläche /
besondere Freiraumbedarfe /
temporäre Nutzung
IV
Flächen)
Optionale Erschließung (ohne Inanspruchnahme privater
IV
Kita/Sondernutzung
Sondernutzung/Soziale Einrichtung
Al
te
rn
at
ive
Ha
up
te
rs
ch
l
ie
ßu
n
g
Haupterschließung
Rehagen Variante 1
M 1:2000
Seite 34 von 75
0
10
50
100m
zu TOP 5.1
IV
TG
V
TG
IV
IV
IV
V
IV
IV
TG
IV
V
TG
IV
IV
IV
V
Optionsfläche /
besondere Freiraumbedarfe /
temporäre Nutzung
Kita
Seite 35 von 75
IV
I
Fußgänger- und Radwegeverbindung
Rehagen Variante 2
IV
ziale
o
utzung/S
Sondern
g
n
tu
Einrich
IV
M 1:2000
0
10
50
100m
zu TOP 5.2
Freie und Hansestadt Hamburg
Bezirksamt Wandsbek
Bezirksversammlung
Beschlussvorlage
Drucksachen–Nr.: 20-2760
Datum:
Status:
03.05.2016
öffentlich
Beratungsfolge
Öffentlich
Gremium
Datum
Planungsausschuss
10.05.2016
Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Marienthal 34 - Oktaviostraße
- Zustimmung zur öffentlichen Auslegung
Sachverhalt:
1. Anlass und Inhalt der Planaufstellung
Der ehemalige Fußballplatz des Sport-Clubs Concordia von 1910 e.V. an der Oktaviostraße
wird seit 2009 nicht mehr genutzt und steht somit für neue Nutzungen zur Verfügung. Die etwa
1,5 ha große städtische Fläche soll teilweise für Wohnungsbau entwickelt, teilweise dem
Wandsbeker Gehölz zugeschlagen werden. Zurzeit wird die Fläche temporär für die öffentlichrechtliche Unterbringung von Flüchtlingen genutzt.
Für die Umsetzung des Wohnungsbaus ist die Änderung des geltenden Planrechts erforderlich,
da der Bebauungsplan Marienthal 11 für die Fläche des ehemaligen Sportplatzes u.a.
Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportanlage“ festsetzt. Mit der Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans Marienthal 34 sollen u.a. die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Umsetzung des als Ergebnis einer Konzeptausschreibung
vorliegenden Wohnungsbauentwurfs geschaffen werden. Dieser sieht insgesamt 21
Wohneinheiten in acht individuell gestalteten Stadthäusern vor.
Der für die Neubebauung vorgesehene Teil des Plangebiets wird als Vorhabengebiet
gekennzeichnet und als reines Wohngebiet festgesetzt. Die zulässige Höchstzahl von
Wohnungen je Gebäude wird auf drei begrenzt, die zulässige Grundfläche je Baukörper auf
jeweils 160 m². Für die Unterbauung mit einer Tiefgarage und für notwendige Terrassen kann
dieses Maß im Rahmen der vorgesehenen Festsetzungen überschritten werden. Das im
Baugebiet anfallende Oberflächenwasser soll in Richtung Norden gedrosselt in das
Wandsbeker Gehölz abgeleitet werden.
Die konkrete Umsetzung des Vorhabens wird in einem mit der Vorhabenträgerin zu
schließenden Durchführungsvertrag gesichert. Hierin wird sich diese u.a. auch verpflichten, die
Seite: 1/2
Seite 36 von 75
zu TOP 5.2
Wohngebäude
umzusetzen.
im
KfW-Effizienzhaus-Standard
40
gemäß
Energieeinsparverordnung
Die übrige Fläche des ehemaligen Sportplatzgeländes soll als Aufwaldungsfläche für das
Wandsbeker Gehölz gesichert werden. Nach der Beseitigung der baulichen Anlagen und
Erdwälle soll diese renaturiert und mit einem für einen Rand des Wandsbeker Gehölz typischen
Baumbestand versehen werden, der auf mittlere Sicht die alten und neuen Bereiche des
Gehölzes ohne Bruch ineinander übergehen lässt.
Die
zuständigen
Fachbehörden
haben
angekündigt,
Flächennutzungsplan
Landschaftsprogramm im Wege der Berichtigung an die Planung anzupassen.
und
2. Planungsdaten
Einleitungsbeschluss des Planungsausschuss
17.12.2013
Öffentliche Plandiskussion
03.02.2014
Beschluss des Planungsausschuss über die Fortführung des Verfahrens
25.03.2014
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
17.11.2015 – 18 12.2015
Arbeitskreis I (Behördenbeteiligung)
26.02.2016
3. Behördenbeteiligung
Mit den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange konnte Einvernehmen über den
Planentwurf hergestellt werden.
4. Öffentliche Auslegung
Die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs
voraussichtlich im Juni/Juli 2016, vor den Hamburger Sommerferien erfolgen.
kann
Petitum/Beschluss:
Der Planungsausschuss wird gebeten,
- der öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf Marienthal
34 zuzustimmen und
- die
vorgesehenen
Berichtigungen
des
Flächennutzungsplans
sowie
des
Landschaftsprogramms zur Kenntnis zu nehmen.
Anlage/n:
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Marienthal 34
(Planzeichnung, Verordnungstext, Begründung)
- Freiflächenplan und Ansichten des Vorhabens
- Berichtigung des Flächennutzungsplans
- Berichtigung des Landschaftsprogramms
Seite: 2/2
Seite 37 von 75
1410
2060
1346
1400
1398
2348
1347
1399
Vorhabenbezogener
Bebauungsplan-Entwurf Marienthal 34
1348
3339
3229
Sportanlage
Festsetzungen
59
g
weGrenze
aren
Hus
WR
Reines
3338
59c
160 m2
Grundfläche,
als Höchstmaß
3344
59b
Oste
GR
3337
3336
118c
Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden
2545
Sportanlage
120
120a
Wohngebiet120b
59d
3 Wo
des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans
a
59
rkam
3333
Zahl der Vollgeschosse, als Höchstmaß (siehe § 2)
o
Offene Bauweise
p
II
Baugrenze
112f
114c
Straßenverkehrsfläche
110h
116a
110g
3367
Straßenbegrenzungslinie
2061
1349
114b
zu TOP 5.2
Grünfläche
114a
Umgrenzung der Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege
und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
110e
112b
64
Nachrichtliche Übernahme
1311
3150
Kennzeichnungen
110c
110d
65
66
1310
112a
Umgrenzung Landschaftsschutzgebiet
L
63
L
1354
112c
61
62
3366
110f
3057
116b
112e
112d
116c
3343
Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplans
(Vorhabengebiet)
ße
tra
110b
6
Okt
10
avio
92
2154
Zum Bebauungsplan existiert ein Durchführungsvertrag.
7
12
5
12
3
1300
1
12
ße
tra
4
34
32
8a
1296
11
6
3
11
38
1297
5
3441
M 1 : 20 000
p
Zir
1298
7
11
Ok
7
42
40
g
we
n
e
1301
1299
9
11
13
Übersichtsplan
12
94
133
2
2080
,8
15
GR
160 m²
GR
160 m²
GR
160 m²
ios
tav
ße
9
12
GR
160 m²
GR
160 m²
Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990
(Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (Bundesgesetzblatt I Seiten
1548, 1551).
Längenmaße und Höhenangaben in Metern.
41
9 Amtlichen1 Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS)
Der Kartenausschnitt aus dem
13
entspricht für den Geltungsbereich des Bebauungsplans dem Stand vom Januar 2014.
stra
131
,9
16
3494
,6
16
,4
10
3150
GR
160 m²
,4
15
1
2078
,6
16
GR
160 m²
0,4
,7
16
,5
10
,8
15
WR o
II 10,5
1
4
10
,6
18
3 Wo
,4
10
GR
160 m²
0,5
Begrenzung der unverbindlichen Vormerkung
vorgesehene Oberflächenentwässerung
Hinweise
1357
,1
10
,1
10
110a
1356
(FHH)
ng
eru
s
s
2468
ne twä
ehe enen
s
e
h
g
vor erfläc
b
O
O
68
PARKANLAGE
Vorhandene Gebäudekta
1309
67
1355
s
vio
30
1
11
36
26
1362
3492
1363
9
1302
3493
90
3312
5
10
86
1364
1366
99
1289
97
95
84
93
12
26
14
Vorhabenbezogener
Bebauungsplan-Entwurf
Marienthal 34
a
8f
10
91
8
1285
76
89
e
6
1282
0
10
20
4k
30
5
Maßstab 1 : 1 000 (im Original)
Bezirk Wandsbek
50 m
Ortsteil 511
Plot vom 28.04.2016
8h
8
Seite 38
von 75
8e
4
87
aß
str
8g
b
26
1283
ta
Ok
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
26
1284
vio
c
1286
80
74
8b
Zi
1287
82
1368
g
e
nw
e
rp
1288
8c
1304
18
3252
1
10
8d
22
20
3
10
1365
1367
24
1295
1294
10
1281
4l
8i
118
b
zu TOP 5.2
Stand: Öffentliche Auslegung
Verordnung
über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Marienthal 34
Vom ……
Auf Grund von § 10 in Verbindung mit § 12 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 23. September
2004 (BGBl. I S. 2415), zuletzt geändert am 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722, 1731) in Verbindung
mit § 3 Absatz 1 sowie § 5 Absatz 1 des Bauleitplanfeststellungsgesetzes in der Fassung vom
30. November 1999 (HmbGVBl. S. 271), zuletzt geändert am 13. Februar 2015 (HmbGVBl. S. 39),
§ 81 Absatz 1 Nummer 2 der Hamburgischen Bauordnung vom 14. Dezember 2005 (HmbGVBl.
S. 525, 563), zuletzt geändert am 17. Februar 2016 (HmbGVBl. S. 63), § 4 Absatz 3 Satz 1 des Hamburgischen Gesetzes zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes vom 11. Mai 2010 (HmbGVBI.
S. 350, 402) zuletzt geändert am 13. Mai 2014 (HmbGVBl. S. 167) in Verbindung mit § 9 Absatz 3
Satz 1 Nummer 4 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) zuletzt geändert am 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474, 1536), § 9 Absatz 4 Hamburgisches Abwassergesetz in der
Fassung vom 24. Juli 2001 (HmbGVBl. S. 258, 280), zuletzt geändert am 17. Dezember 2013
(HmbGVBl. S. 540, 542) sowie § 1, § 2 Absatz 1 und § 3 und § 4 Nummer 3 der Weiterübertragungsverordnung-Bau in der Fassung vom 8. August 2006 (HmbGVBl. S. 481), zuletzt geändert am 5. April
2013 (HmbGVBl. S. 142, 147) wird verordnet:
§1
(1)
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Marienthal 34 für das Gebiet zwischen dem Wandsbeker Gehölz und der Oktaviostraße (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 511) wird festgestellt.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
West-, Nord- und Ostgrenzen des Flurstücks 2468 – Oktaviostraße – West- und Nordgrenze
des Flurstücks 3150 der Gemarkung Marienthal.
(2)
Das maßgebliche Stück des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und die ihm beigegebene
Begründung werden beim Staatsarchiv zu kostenfreier Einsicht für jedermann niedergelegt.
1
Seite 39 von 75
zu TOP 5.2
(3)
Es wird auf Folgendes hingewiesen:
1.
Ein Abdruck des Plans und die Begründung können beim örtlich zuständigen Bezirksamt während der Dienststunden kostenfrei eingesehen werden. Soweit zusätzliche
Abdrucke beim Bezirksamt vorhanden sind, können sie gegen Kostenerstattung erworben werden.
2.
Wird diese Verordnung nach § 12 Absatz 6 des Baugesetzbuchs aufgehoben, weil das
mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan zugelassene Vorhaben nicht innerhalb
der nach § 12 Absatz 1 Satz 1 des Baugesetzbuchs bestimmten Frist durchgeführt wurde, oder weil der Träger des Vorhabens ohne Zustimmung nach § 12 Absatz 5 Satz 1
des Baugesetzbuchs gewechselt hat und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass
die Durchführung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans innerhalb der genannten
Frist gefährdet ist, können vom Vorhabenträger keine Ansprüche bei Aufhebung des
Plans geltend gemacht werden. Wird diese Verordnung aus anderen als den in Satz 1
genannten Gründen aufgehoben, kann unter den in den §§ 39 bis 42 des Baugesetzbuchs bezeichneten Voraussetzungen Entschädigung verlangt werden. Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die
Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf
des Kalenderjahres, in dem die in den §§ 39 bis 42 des Baugesetzbuchs bezeichneten
Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
3.
Unbeachtlich werden
a) eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummern 1 bis 3 des Baugesetzbuchs beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
b) eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 des Baugesetzbuchs beachtliche
Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des
Flächennutzungsplans und
c) nach § 214 Absatz 3 Satz 2 des Baugesetzbuchs beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans schriftlich gegenüber dem örtlich zuständigen Bezirksamt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a des Baugesetzbuchs beachtlich sind.
2
Seite 40 von 75
zu TOP 5.2
§2
Für die Ausführung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gelten nachstehende Vorschriften:
1. Im Rahmen der festgesetzten Nutzungen sind innerhalb des Vorhabengebiets nur solche Vorhaben
zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.
2. Im Wohngebiet werden Ausnahmen für Läden und nicht störende Handwerksbetriebe, die zur Deckung des täglichen Bedarfs für die Bewohner des Gebiets dienen, sowie kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes ausgeschlossen.
3. Im Wohngebiet ist oberhalb des als Höchstmaß festgesetzten, obersten Vollgeschosses nur ein weiteres Geschoss als Nicht-Vollgeschoss (Staffel- oder Dachgeschoss) zulässig.
4. Im Wohngebiet ist eine Überschreitung der Baugrenzen für Terrassen bis zu einer Tiefe von 3 m
zulässig. Für Terrassen darf die festgesetzte Grundfläche je Einzelhaus um 60 m2 überschritten
werden. Die einzelne Terrasse darf eine Grundfläche von 30 m2 nicht überschreiten.
5. Im Wohngebiet sind Stellplätze ausschließlich in Tiefgaragen anzuordnen. Tiefgaragen sind auch
außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Für Tiefgaragen und ihre Zufahrten darf
die festgesetzte Grundfläche insgesamt um 3.200 m2 überschritten werden.
6. Das auf den privaten Grundstücken anfallende Niederschlagswasser ist in ein oberirdisches Gewässer nach Maßgabe der zuständigen Dienststelle einzuleiten. Eine Einleitung in das vorhandene
Mischwassersiel ist unzulässig.
7. Dachflächen mit einer Neigung von bis zu 20° sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und mindestens extensiv zu begrünen. Ausnahmen von der
Begrünung können bei Dachterrassen und technischen Anlagen zugelassen werden.
8. Nicht überbaute Flächen von Tiefgaragen sind mit Ausnahme von Wegen, Spielflächen und Terrassen mit einem mindestens 50 cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und dauerhaft zu begrünen.
9. Im Wohngebiet sind mindestens 8 Bäume zu pflanzen.
10. Im Wohngebiet sind an Straßenverkehrsflächen angrenzende Einfriedigungen nur in Form von Hecken oder durchbrochenen Zäunen in Verbindung mit Hecken zulässig. Standplätze für Abfallbehälter sind außerhalb von Gebäuden mit Sträuchern oder Hecken einzugrünen. Pflanzungen müssen
einen Abstand von 0,5 m zu Straßenverkehrsflächen einhalten und dürfen eine Wuchshöhe von
1,5 m nicht überschreiten.
11. Für festgesetzte Anpflanzungen und für Ersatzpflanzungen von Bäumen und Hecken sind standortgerechte einheimische Laubgehölzarten zu verwenden und dauerhaft zu erhalten. Bäume müssen
einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufwei3
Seite 41 von 75
zu TOP 5.2
sen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen. Heckenpflanzen müssen mindestens folgende Qualität aufweisen: Zwei mal
verpflanzt, Höhe mindestens 60 cm. Bei Abgang ist gleichwertiger Ersatz zu pflanzen.
12. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen und Abgrabungen
oder Ablagerungen im Kronenbereich zu erhaltender Bäume unzulässig.
13. Die Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und
Landschaft ist als naturnaher Wald herzurichten.
14. Drainagen oder sonstige bauliche oder technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Grundwasserspiegels beziehungsweise von Staunässe führen,
sind unzulässig. Die Entwässerung von Kasematten (Licht- und Lüftungsschächte unter Gelände) ist
nur in geschlossenen Leitungssystemen zulässig.
§3
Für das Plangebiet werden die bisher bestehenden Bebauungspläne aufgehoben.
4
Seite 42 von 75
zu TOP 5.2
Begründung zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf Marienthal 34
Verfahrensstand: Öffentliche Auslegung
Inhaltsverzeichnis
1. Anlass der Planung ......................................................................................................... 3
2. Grundlage und Verfahrensablauf................................................................................... 3
3. Planerische Rahmenbedingungen................................................................................. 4
3.1 Raumordnung und Landesplanung ................................................................................. 4
3.1.1 Flächennutzungsplan .................................................................................................................. 4
3.1.2 Landschaftsprogramm einschließlich Arten- und Biotopschutz .................................................. 4
3.2 Rechtlich beachtliche Rahmenbedingungen ................................................................... 4
3.2.1
3.2.2
3.2.3
3.2.4 3.2.5
3.2.6
3.2.7
Bestehende Bebauungspläne ..................................................................................................... 4
Altlastenverdächtige Flächen ...................................................................................................... 5
Kampfmittelverdacht ................................................................................................................... 5
Landschaftsschutz....................................................................................................................... 5
Baumschutz................................................................................................................................. 5
Artenschutz ................................................................................................................................. 5
Durchführungsvertrag ................................................................................................................. 5
3.3 Planerisch beachtliche Rahmenbedingungen ................................................................. 5
3.3.1 Übergeordnete Programm- und Entwicklungspläne ................................................................... 5
3.3.2 Fachtechnische Untersuchungen und Gutachten ....................................................................... 6
3.4 Angaben zum Bestand .................................................................................................... 7
4. Planinhalt und Abwägung .............................................................................................. 8
4.1 Städtebauliches und freiraumplanerisches Konzept ....................................................... 8
4.2 Reines Wohngebiet ......................................................................................................... 8
4.2.1 Art der baulichen Nutzung........................................................................................................... 8
4.2.2 Maß der baulichen Nutzung, überbaubare Grundstücksflächen ................................................ 9
4.3 Verkehrsflächen ............................................................................................................ 10
4.4 Technischer Umweltschutz ........................................................................................... 11
4.4.1 Lärmschutz ................................................................................................................................ 11
4.4.2 Bodenbelastungen .................................................................................................................... 12
4.5 Entwässerung ................................................................................................................ 13
4.5.1 Oberflächenentwässerung ........................................................................................................ 13
4.5.2 Schmutzwasserentwässerung .................................................................................................. 13
4.6 Grünflächen ................................................................................................................... 13
4.7 Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ........................................ 14
4.7.1
4.7.2
4.7.3
4.7.4
4.7.5
Baumschutz, Landschaftsschutz............................................................................................... 14
Naturschutzrelevante Begrünungsmaßnahmen ....................................................................... 14
Grundwasserschutz .................................................................................................................. 16
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft 17
Naturschutzfachliche Gesamtbetrachtung ................................................................................ 17
5. Nachrichtliche Übernahme ........................................................................................... 18
6. Maßnahmen zur Verwirklichung .................................................................................. 18
Seite 43 von 75
zu TOP 5.2
Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf Marienthal 34
7. Aufhebung bestehender Pläne..................................................................................... 18
8. Flächen- und Kostenangaben ...................................................................................... 18
2
Seite 44 von 75
zu TOP 5.2
Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf Marienthal 34
1.
Anlass der Planung
Der ehemalige Fußballplatz des Sport-Clubs Concordia von 1910 e.V. an der Oktaviostraße wird seit 2009 nicht mehr genutzt und steht somit für neue Nutzungen zur Verfügung. Die etwa 1,5 ha große städtische Fläche soll teilweise für Wohnungsbau entwickelt, teilweise dem Wandsbeker Gehölz zugeschlagen werden. Zurzeit wird die Fläche temporär für die öffentlich-rechtliche Unterbringung von Flüchtlingen genutzt.
Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans setzt sich zusammen aus
dem für den Wohnungsbau vorgesehenen Vorhabengebiet und Arrondierungsflächen,
die nicht Teil des Vorhabens sind. Zu Letzteren zählen die nördlichen Teile des ehemaligen Concordia-Sportplatzes, der westlich anschließende öffentliche Weg in das
Wandsbeker Gehölz sowie die angrenzende Oktaviostraße bis einschließlich Straßenmitte.
Das von der Vorhabenträgerin umzusetzende Bebauungskonzept sieht eine straßenbegleitende Bebauung mit acht Einzelhäusern mit nicht mehr als jeweils 160 m² Grundfläche und höchstens drei Wohnungen vor. Durch das Vorhaben mit insgesamt 21
Wohneinheiten soll ein Beitrag zum Wandsbeker Wohnungsbauprogramm geleistet
werden.
Die übrige Fläche des ehemaligen Sportplatzgeländes soll als Aufwaldungsfläche entwickelt und öffentliche Grünfläche für das Wandsbeker Gehölz gesichert werden.
Da insbesondere das Vorhaben auf Grundlage des bisher geltenden Bebauungsplans
Marienthal 11 von 1988, der die Fläche des Sportplatzes als öffentliche Grünfläche mit
der Zweckbestimmung „Sportplatz“ festsetzt, nicht umgesetzt werden kann, ist die Aufstellung dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich.
2.
Grundlage und Verfahrensablauf
Grundlage des Bebauungsplans ist das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2415), zuletzt geändert am 20. Oktober 2015 (BGBl. I
S. 1722, 1731).
Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a
BauGB aufgestellt. Die Anwendungsvoraussetzungen für das beschleunigte Verfahren
liegen vor, weil der Bebauungsplan der Nachverdichtung bzw. der Wiedernutzbarmachung einer Fläche im Innenbereich dient und weniger als 20.000 m2 Grundfläche festsetzt. Es wird mit dem Bebauungsplan auch keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, welche die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung haben.
Eine Umweltprüfung mit Umweltbericht nach § 2 Absatz 4 BauGB sowie die Anwendung der Eingriffsregelung sind somit nicht erforderlich.
Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB
aufgestellt. Für das im oben beschriebenen Umgriff vorgesehene Vorhaben wird ein
Durchführungsvertrag geschlossen, in dem sich die Vorhabenträgerin verpflichtet, das
Vorhaben innerhalb einer bestimmten Frist umzusetzen. Der Vertrag beinhaltet Regelungen zur Ausführung und zur Gestaltung des Vorhabens, zur Erschließung und zur
Übernahme der mit dem Vorhaben verbundenen Kosten durch die Vorhabenträgerin.
Das Planverfahren wurde durch den Aufstellungsbeschluss ........ vom ............. (Amtl.
Anz. S. ...........) eingeleitet. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung mit öffentlicher
3
Seite 45 von 75
zu TOP 5.2
Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf Marienthal 34
Unterrichtung und Erörterung hat nach der Bekanntmachung vom 17. Januar 2014
(Amtl. Anz. S. 92) am 03. Februar 2014 stattgefunden. Die öffentliche Auslegung des
Plans hat nach der Bekanntmachung vom ... (Amtl. Anz. S. ...) in der Zeit vom ... bis
einschließlich ... stattgefunden.
3.
Planerische Rahmenbedingungen
3.1
Raumordnung und Landesplanung
3.1.1 Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan für die Freie und Hansestadt Hamburg in der Fassung der
Neubekanntmachung vom 22. Oktober 1997 (HmbGVBl. S. 485) stellt für das Plangebiet „Grünfläche“ dar.
Der Flächennutzungsplan kann nach § 13a Absatz 2 Nummer 2 BauGB im Wege der
Berichtigung angepasst werden. Der Bereich, der für den Wohnungsbau vorgesehen
ist, soll als „Wohnbaufläche“ dargestellt werden.
3.1.2 Landschaftsprogramm einschließlich Arten- und Biotopschutz
Das Landschaftsprogramm für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 14. Juli 1997
(HmbGVBl. S. 363) stellt das Plangebiet als Milieu „Grünfläche, eingeschränkt nutzbar“
dar.
Die Karte Arten- und Biotopschutz stellt für das Plangebiet „Sportanlage (10d)“ dar.
Das Landschaftsprogramm und die Karte Arten- und Biotopschutz können im Wege
der Berichtigung angepasst werden. Der Bereich, der für den Wohnungsbau vorgesehen ist, soll als „gartenbezogenes Wohnen“ dargestellt werden.
3.2
Rechtlich beachtliche Rahmenbedingungen
3.2.1 Bestehende Bebauungspläne
Der Bebauungsplan Marienthal 11 vom 26. April 1988 setzt im Plangebiet für die Fläche des ehemaligen Sportplatzes Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportanlage
(Freie und Hansestadt Hamburg)“ fest. Die Rück- und Seitenwände der Haupttribüne
sind als „Schutzwand“ mit einer Höhe von mindestens 2,5 m über Gelände festgesetzt.
Nord- und Westtribüne sind als Fläche für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum
Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Immissionsschutzgesetzes
mit einer Höhe von mindestens 3 m über Gelände festgesetzt.
Auf der Nord- und Westtribüne sowie an der Ostgrenze des Sportplatzes ist die „Erhaltung von Einzelbäumen“ und „Erhaltung von Baumgruppen“ festgesetzt. Zusätzlich ist
an der Ostgrenze eine ca. 5 m breite „Umgrenzung der Fläche zum Anpflanzen von
dicht wachsenden Bäumen und Sträuchern“ festgesetzt. Im Bereich des ehemaligen
Sportler- und Vereinsheim ist mit Baugrenzen eine überbaubare Fläche mit einem zulässigen Vollgeschoss festgesetzt.
Die westlich angrenzende Fläche des Fußwegs von der Oktaviostraße ist als Teil des
Wandsbeker Gehölzes als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage (Freie
und Hansestadt Hamburg)“ festgesetzt.
Die Oktaviostraße ist bis zur Straßenmitte als Straßenverkehrsfläche festgesetzt.
4
Seite 46 von 75
zu TOP 5.2
Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf Marienthal 34
3.2.2 Altlastenverdächtige Flächen
Es sind keine Einträge im Fachinformationssystem Bodenschutz/ Altlasten vorhanden.
Die bei den älteren Sportanlagen häufig zum Einsatz gekommenen Schlacken und der
in den Tribünenwällen verbaute Schutt sind jedoch komplett einer geordneten Entsorgung zuzuführen.
3.2.3 Kampfmittelverdacht
Nach heutigem Kenntnisstand kann im nördlichen Bereich des gehölzbestandenen
ehemaligen Tribünenwalls am Westrand sowie für den Tribünenwall am Nordrand des
Plangebiets das Vorhandensein von Bombenblindgängern aus dem Zweiten Weltkrieg
nicht ausgeschlossen werden. Nach der Verordnung zur Verhütung von Schäden
durch Kampfmittel (Kampfmittel-VO) vom 13. Dezember 2005 (HmbGVBl. S. 557), zuletzt geändert am 08. Juli 2014 (HmbGVBl. S. 289) ist die Grundstückseigentümerin
bzw. der Grundstückseigentümer oder die Veranlasserin bzw. der Veranlasser des
Eingriffs in den Baugrund verpflichtet, geeignete Maßnahmen vorzunehmen, soweit
diese zur Verhinderung von Gefahren und Schäden durch Kampfmittel bei der Durchführung der Bauarbeiten erforderlich sind (§ 6 Absatz 2 Kampfmittel-VO).
Die restlichen Flächen des Plangebiets sind freigegeben.
3.2.4 Landschaftsschutz
Der nördliche Teil des Plangebietes liegt im Geltungsbereich der Verordnung über das
Landschaftsschutzgebiet Wandsbeker Geest vom 8. März 2005 (HmbGVBl. S.60), zuletzt geändert am 29. September 2015 (HmbGVBl. S. 250, 255).
3.2.5 Baumschutz
Im übrigen, nicht von der Landschaftsschutzgebiets-Verordnung erfassten Bereich des
Plangebiets gilt für vorhandene Bäume und Hecken die Baumschutzverordnung vom
17. September 1948 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts I 791-i),
zuletzt geändert am 11. Mai 2010 (HmbGVBl. S. 350, 359, 369).
3.2.6 Artenschutz
Für den Bebauungsplan sind bei der Umsetzung von Vorhaben die Vorschriften für besonders und streng geschützte Tier- und Pflanzenarten entsprechend § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert am 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474, 1536), zu beachten.
3.2.7 Durchführungsvertrag
Zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan wurde am …… ein Durchführungsvertrag
geschlossen.
3.3
Planerisch beachtliche Rahmenbedingungen
3.3.1 Übergeordnete Programm- und Entwicklungspläne
Bezirkliches Wohnungsbauprogramm
Im „Vertrag für Hamburg – Wohnungsneubau“ vom 4. Juli 2011 zwischen den Bezirken
und dem Senat wurde neben der Festlegung von Zielzahlen für die durchschnittlichen
jährlichen Wohnungsbaugenehmigungen gleichzeitig vereinbart, dass die Bezirke eigene Wohnungsbauprogramme erarbeiten und diese jährlich aktualisieren.
5
Seite 47 von 75
zu TOP 5.2
Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf Marienthal 34
Das Wohnungsbauprogramm 2015 für den Bezirk Wandsbek stellt das Plangebiet als
Wohnungsbaupotenzialfläche für den Geschosswohnungsbau dar (Bezeichnung: Oktaviostraße 100).
Konzeptausschreibung
In einem organisierten dialogorientierten Prozess sowie zahlreichen Gesprächen wurde nach einer Einigung über eine Wohnbebauung auf der ehemaligen Sportplatzfläche
gesucht. Anfang April 2012 wurden Rahmenbedingungen für die Bebauung des ehemaligen Concordia-Stadions in der Oktaviostraße entwickelt und von der Bezirksversammlung beschlossen (Drs. 19/1897). Danach sollen u.a. acht Grundstücke mit jeweils einem Einzelhaus entstehen. In jedem Haus dürfen maximal drei Wohnungen
insgesamt bis zu 24 Wohnungen entstehen. Eine rückwärtige Bebauung wurde ausgeschlossen. Die Grundfläche wird je Bauplatz auf 160 m² beschränkt.
Es erfolgte eine darauf aufbauende Konzeptausschreibung des damaligen Immobilienmanagements der Finanzbehörde. Als bestes Gebot wurde unter Berücksichtigung unterschiedlicher Kriterien das Bebauungskonzept der Vorhabenträgerin ausgewählt und
dieser das Grundstück zunächst anhand gegeben. Das von der Vorhabenträgerin im
Rahmen der Konzeptausschreibung entwickelte Bebauungskonzept stellt die Grundlage für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan dar.
3.3.2 Fachtechnische Untersuchungen und Gutachten
Lärmtechnische Untersuchung
Im August 2015 wurde eine lärmtechnische Untersuchung durchgeführt. Gegenstand
der Untersuchung waren die durch den Straßenverkehr sowie den Betrieb der benachbarten Sportanlage am Osterkamp verursachten Geräuschauswirklungen auf das Plangebiet. Untersucht wurden auch die lärmtechnischen Auswirkungen der geplanten Tiefgaragenzufahrt auf die Nachbarschaft. Die Ergebnisse sind Kapitel 4.3.1 dargestellt.
Bodenuntersuchung
Im September 2015 wurde eine Orientierende Schadstoffuntersuchung für das Plangebiet angefertigt. Die Ergebnisse sind Kapitel 4.3.2 dargestellt.
Oberflächenentwässerungskonzept
Im Juli 2015 wurde ein Entwässerungskonzept für das im Plangebiet anfallende Oberflächenwasser erstellt. Die Ergebnisse sind Kapitel 4.4.1 dargestellt.
Baumgutachten
Für das Plangebiet liegt eine Baumbestandskartierung und -bewertung aus dem November 2015 vor. Die Ergebnisse sind Kapitel 3.4 dargestellt.
Artenschutzfachliche Potenzialabschätzung
Zur Überprüfung möglicher artenschutzrechtlicher Betroffenheiten wurde im April 2014
eine faunistische Potenzialanalyse angefertigt.
Diese Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass der Vollzugsfähigkeit des Bebauungsplans keine unüberwindbaren, artenschutzrechtlichen Hindernisse gemäß § 44 des
Bundesnaturschutzgesetzes entgegenstehen. Im Plangebiet gibt es keine potenziellen
Fledermausquartiere und damit keine potenziellen Fortpflanzungs- und Ruhestätten, die
6
Seite 48 von 75
zu TOP 5.2
Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf Marienthal 34
beschädigt werden könnten. Für die im Plangebiet vorkommenden Brutvogelarten bleiben die ökologischen Funktionen im Sinne des § 44 Absatz 5 Satz 2 BNatSchG erhalten,
weil sie in die Gehölze der benachbarten Umgebung ausweichen können.
Funktionsplan
Für das Vorhabengebiet liegt ein städtebaulicher Funktionsplan vor, der aufbauend auf
dem Bebauungskonzept aus der Konzeptausschreibung die Lage, Ausrichtung und
EG-Grundrissorganisation der Gebäude, die Erschließung der Gebäude und der Tiefgarage sowie die konzeptionelle Freiraumgestaltung darstellt.
Freiraumplanung
Für das Vorhabengebiet liegt ein qualifizierter Freiflächenplan vor, der die Gestaltung
und Bepflanzung der privaten Freiflächen, die offenen Teile der Oberflächenentwässerung, die geplanten Geländehöhen sowie die Belagsarten der befestigten Flächen konkretisiert.
3.4
Angaben zum Bestand
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Marienthal im Bezirk Wandsbek. Marienthal ist geprägt
durch eine feingliedrige Mischung aus Villengebieten, Einzelhausbebauung mit großen
Gärten, Geschosswohnungen der Nachkriegszeit und dem bedeutenden Grünzug des
Wandsbeker Gehölzes, aber auch mehreren kleinen Grünflächen.
Das Plangebiet umfasst mit dem Flurstück 2468 die Fläche des ehemaligen ConcordiaSportplatzes. In das Plangebiet einbezogen werden der westlich angrenzende Verbindungsweg von der Oktaviostraße zum Wandsbeker Gehölz (Teilfläche des Flurstücks
3150) und die Straßenverkehrsfläche der Oktaviostraße bis zur Straßenmitte.
Der ehemalige Fußballplatz des Sport-Clubs Concordia von 1910 e.V. wurde mit seinen Nebenanlagen seit 2009 nicht mehr genutzt. Inzwischen dient die Fläche der öffentlich-rechtlichen Unterbringung von Flüchtlingen. Teil der baulichen Anlagen auf
dem Sportplatz, wie das ehemalige, eingeschossige Vereinsheim im nordöstlichen Bereich des Grundstücks sowie die Flutlichtmasten sowie Teile der Tribünenwälle, wurden für diese temporäre Nutzung bereits abgebrochen und abgeräumt. Weiterhin besteht die überdachte Tribünenanlage parallel zur Oktaviostraße sowie im Norden und
Westen Teile der Tribünenanlagen, die auf angeschütteten Erdwällen angelegt wurden.
Auf den tribünenabgewandten Seiten der Erdwälle wächst überwiegend großkroniger
Baumbestand, der ein geschlossenes Kronendach bildet.
Eine visuelle Baumkontrolle hat ergeben, dass der Vitalitätszustand der Bäume sehr
unterschiedlich ist. Ein hoher Anteil der Bäume weist umfangreiche Schäden auf. Einige Bäume mussten im Dezember 2013 im Zusammenhang mit einem Sturmtief aus
Gründen der Gefahrenabwehr bereits gefällt werden.
Im Westen flankiert die Wallbegrünung einen öffentlichen Fußweg, der in das Wandsbeker Gehölz führt. Der Weg ist mit wassergebundener Decke angelegt.
Im nord-westlichen Zugangsbereich der ehemaligen Sportanlage befindet sich eine
Gedenkstätte mit einem ca. 4 m hohen Obelisken, die an dieser Stelle erhalten und in
die Planung für die öffentliche Grünfläche einbezogen werden soll.
Die Oktaviostraße hat im an das Vorhabengebiet angrenzenden Abschnitt eine ca.
8,4 m breite Fahrbahn, nördlich anschließend befinden sich ein ca. 3 bis 4 m breiter
7
Seite 49 von 75
zu TOP 5.2
Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf Marienthal 34
Grünstreifen mit Alleebäumen und ein 1,5 m breiter Fußweg. Besucherparkplätze in
den Nebenflächen bestehen nicht, geparkt werden kann auf der Fahrbahn. In der Oktaviostraße liegt ein öffentliches Mischwassersiel DN 300 bis DN 350. Im Bereich der vorhandenen öffentlichen Wegeflächen und der an das Verteilnetz angeschlossenen
Grundstücke befinden sich auch diverse Mittel- und Niederspannungsleitungesanlagen
des Verteilnetzbetreibers zur örtlichen Versorgung.
Entlang der nördlichen Plangebietsgrenze außerhalb des Plangebiets grenzt das
Wandsbeker Gehölz an, das ein flächenhaftes geschütztes Biotop ist. Die Umgebung
des Plangebiets ist durch kleinteilige Wohnbebauung, vorwiegend in Einzelhäusern,
geprägt. Die nächstgelegene Bushaltestelle Osterkamp ist ca. 600 m vom Plangebiet
entfernt gelegen.
4.
Planinhalt und Abwägung
4.1
Städtebauliches und freiraumplanerisches Konzept
Das Bebauungskonzept, das dem Bebauungsplan zugrunde liegt, wurde im Rahmen
einer Konzeptausschreibung und anschließender Beteiligung der Öffentlichkeit durch
die Vorhabenträgerin erarbeitet.
Der Entwurf sieht acht Einzelgebäude bestehend aus zwei Vollgeschossen und einem
Dach- oder Staffelgeschoss als Nichtvollgeschoss sowie mit Giebel- oder Flachdächern
entlang der Oktaviostraße vor. In diesen Gebäuden sollen insgesamt 21 Wohneinheiten
entstehen. Die Gebäude werden jeweils von gestalteten Gärten umfasst.
Die Erschließung erfolgt von der Oktaviostraße aus. Die privaten Stellplätze werden in
einer gemeinsamen Tiefgarage angeordnet.
„Im Rahmen der festgesetzten Nutzungen sind innerhalb des Vorhabengebiets
nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger
im Durchführungsvertrag verpflichtet.“ (§ 2 Nummer 1 der Verordnung)
Vorhaben, die vom vorhabenbezogenen Bebauungsplan, nicht aber zugleich vom
Durchführungsvertrag erfasst werden, sind im Vorhabengebiet unzulässig. Sie können
aber nach § 12 Absatz 3a Satz 2 BauGB durch eine Änderung des Durchführungsvertrags zulässig werden, ohne dass es hierfür einer Änderung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans bedarf, sofern diese nicht den Regelungen des Bebauungsplans widersprechen. Folglich wird die Art der zulässigen Nutzung für das Vorhabengebiet zum
einen im Bebauungsplan und zum anderen im Durchführungsvertrag geregelt.
Nach der Beseitigung der baulichen Anlagen und Tribünenwälle auch auf der restlichen
Fläche des ehemaligen Sportplatzgeländes soll dieses als öffentliche Grünfläche gestaltet und mit für einen Rand des Wandsbeker Gehölz typischen Baumbestand versehen werden. Durch die Aufwaldung der Flächen sollen der alte und der neue Bereich
des Gehölzes ohne Bruch ineinander übergehen.
4.2
Reines Wohngebiet
4.2.1 Art der baulichen Nutzung
Der für die Neubebauung vorgesehene Teil des Plangebiets wird als Vorhabengebiet
gekennzeichnet. In diesem Bereich soll ein konkretes Vorhaben von der Vorhabenträgerin umgesetzt und mit einem Durchführungsvertrag gesichert werden.
8
Seite 50 von 75
zu TOP 5.2
Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf Marienthal 34
Das Vorhabengebiet wird mit einer Tiefe von 45 m parallel zur Oktaviostraße als reines
Wohngebiet (WR) gemäß § 3 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung
vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S.
1548, 1551) festgesetzt, da die planerische Zielsetzung mit einem Baugebiet nach der
Baunutzungsverordnung erreichbar ist.
Mit der Festsetzung als reines Wohngebiet soll, indem Wohnen die Hauptnutzung im
Vorhabengebiet sein wird, der ruhige Wohncharakter im Quartier bewahrt werden. Sowohl westlich wie östlich als auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite sind in den
dort geltenden Bebauungsplänen ebenfalls reine Wohngebiete festgesetzt.
Die zulässige Höchstzahl von Wohnungen je Gebäude wird auf drei begrenzt. In dem
überwiegend durch Einzelhäuser geprägten Umfeld würden größere Mehrfamilienhäuser mit den prägenden Bestands- und Nutzungsstrukturen insbesondere westlich des
Plangebiets städtebaulich nicht vereinbar sein. Der besondere Charakter der Wohngebiete in diesem Bereich Marienthals mit ihren typischen Bauformen und Strukturen wird
mit der vorgesehenen Bebauung des ehemaligen Sportplatzgeländes somit aufrechterhalten.
„Im Wohngebiet werden Ausnahmen für Läden und nicht störende Handwerksbetriebe, die zur Deckung des täglichen Bedarfs für die Bewohner des Gebiets
dienen, sowie kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes ausgeschlossen.“
(§ 2 Nummer 2 der Verordnung)
Die in einem reinen Wohngebiet ausnahmsweise zulässigen Nutzungen Läden, nicht
störende Handwerksbetriebe sowie kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes werden für den Bereich des Bebauungsplans ausgeschlossen, da sie städtebaulich mit der
kleinteiligen, durch Einzelhäuser geprägten baulichen Struktur im Plangebiet wie in der
Umgebung nicht vereinbar wären.
Ausnahmsweise zulässig bleiben sonstige Anlagen für soziale Zwecke sowie den Bedürfnissen der Bewohner des Gebiets dienende Anlagen für kirchliche, kulturelle, gesundheitliche und sportliche Zwecke.
4.2.2 Maß der baulichen Nutzung, überbaubare Grundstücksflächen
Zur Sicherung des kleinteiligen städtebaulichen Entwurfs werden die überbaubaren
Grundstücksflächen im reinen Wohngebiet in enger Anlehnung an die vorgesehenen
Baukörper als einzelne Baufelder festgesetzt.
Das Bebauungskonzept sieht die Realisierung von acht Baukörpern mit einer maximal
zulässigen Grundfläche (GR) mit 160 m2 je Baukörper vor. Die Summe der festgesetzten Grundflächen entspricht einer Überbauung der Grundstücke von 20 Prozent (rechnerische GRZ 0,2).
Durch die Festsetzung dieses Maßes des baulichen Nutzung wird eine gebietstypische, den Maßstab des umliegenden Bebauungsbestands aufnehmende Bebauung
gesichert. Dabei handelt es sich vorwiegend um gewachsene Wohngebiete, die von
einer aufgelockerten, teilweise villenartigen, straßenbegleitenden Bebauung geprägt
sind. Diese Bebauungsstruktur soll durch die Festsetzung einer absoluten Grundfläche
als Höchstmaß sowie eine differenzierte Baufeldform und -lage im Bereich des Vorhabengebiets weiterentwickelt werden. Um eine ausreichend dimensionierte Vorgartenzone zu sichern, halten die Baugrenzen einen Abstand von 9-12 m zur Straßenbegren-
9
Seite 51 von 75
zu TOP 5.2
Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf Marienthal 34
zungslinie ein. Der variierende Abstand zur Straße trägt zu einem aufgelockerten Siedlungsbild bei.
Durch die festgesetzten Baugrenzen werden die gemäß § 6 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) vom 14. Dezember 2005 (HmbGVBl. S. 525, 563), zuletzt geändert
am 17. Februar 2016 (HmbGVBl. S. 63) erforderlichen Abstandsflächen zwischen den
Baukörpern innerhalb des Plangebiets sowie zu den außerhalb benachbarten Grundstücken eingehalten, die Anordnung der Baukörper entspricht der festgesetzten offenen Bauweise.
Zur Sicherung eines ruhigen Wohnumfelds mit hoher Aufenthaltsqualität für die privaten Freiflächen wird festgesetzt, dass Stellplätze ausschließlich in einer Tiefgarage angeordnet werden müssen. Die Anordnung von Stellplätzen beispielweise im Vorgarten
ist somit ausgeschlossen.
„Im Wohngebiet sind Stellplätze ausschließlich in Tiefgaragen anzuordnen.
Tiefgaragen sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Für Tiefgaragen und ihre Zufahrten darf die festgesetzte Grundfläche insgesamt um 3.200 m2 überschritten werden.“ (§ 2 Nummer 5 der Verordnung)
Um eine ausreichend große und zusammenhängende Tiefgarage errichten zu können,
ist es dafür erforderlich, die Tiefgarage auch außerhalb der für die Wohngebäude festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen zu errichten. Die Lage der Tiefgarage
und ihrer Zufahrt wird im Durchführungsvertrag festgelegt. Insgesamt soll die Unterbauung (Gebäude und Tiefgarage) 50 Prozent des Baulands im Wohngebiet nicht
überschreiten.
„Im Wohngebiet ist eine Überschreitung der Baugrenzen für Terrassen bis zu
einer Tiefe von 3 m zulässig. Für Terrassen darf die festgesetzte Grundfläche je
Einzelhaus um 60 m2 überschritten werden. Die einzelne Terrasse darf eine
Grundfläche von 30 m2 nicht überschreiten.“ (§ 2 Nummer 4 der Verordnung)
Um neben den auf höchsten 160 m² Grundfläche begrenzten Baukörpern ausreichend
dimensionierte Außenwohnbereiche umsetzen zu können, ist es erforderlich, Terrassen auch außerhalb der festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen zu ermöglichen und hierfür eine entsprechende Überschreitung der festgesetzten Grundfläche
zuzulassen. Diese ist städtebaulich vertretbar, da durch die Anlage von Terrassen die
Baukörper in ihrer städtebaulichen Wirkung nicht vergrößert werden. Da die Terrassen
in der Vorhabenplanung durch die Tiefgarage zum Teil unterbaut sind, ergibt sich damit
nur eine geringe zusätzliche Versiegelung.
„Im Wohngebiet ist oberhalb des als Höchstmaß festgesetzten, obersten Vollgeschosses nur ein weiteres Geschoss als Nicht-Vollgeschoss (Staffel- oder
Dachgeschoss) zulässig.“ (§ 2 Nummer 3 der Verordnung)
Um die Höhenentwicklung und Ausnutzung der Gebäude durch weitere Geschosse
oberhalb der höchstens zulässigen zwei Vollgeschosse zu begrenzen, darf nur ein weiteres Geschoss als Staffel- oder Dachgeschoss errichtet werden.
4.3
Verkehrsflächen
Der Neubau der maximal 24 Wohneinheiten wird nicht zu einer erheblichen Verkehrszunahme in der Oktaviostraße führen. Die bestehenden Straßenverkehrsflächen sind
ausreichend leistungsfähig, um den daraus resultierenden sowie in diesem Bereich übrigen fließenden und ruhenden öffentlichen Verkehr abzuwickeln.
10
Seite 52 von 75
zu TOP 5.2
Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf Marienthal 34
Die vorhandenen Flächen der Oktaviostraße werden daher bestandsgemäß als Straßenverkehrsfläche festgesetzt.
4.4
Technischer Umweltschutz
4.4.1 Lärmschutz
Verkehrslärm
Für den Bebauungsplan wurde im August 2015 eine lärmtechnische Untersuchung erstellt. Diese Untersuchung hat die vorhandenen Verkehrslärmemissionen aus dem
Straßenverkehr (BAB 24, Rodigallee, Osterkamp, Oktaviostraße, Kielmannsegstraße)
und aus den nördlich verlaufenden Bahntrassen berücksichtigt. Dabei wurde in die Berechnungen die geplante Nutzung der Bahntrasse für die zukünftige S-Bahnlinie S 4
mit einbezogen.
Verbindliche Grenzwerte für die Beurteilung von Verkehrslärm in der Bauleitplanung liegen nicht vor. Hilfsweise werden zur Orientierung die Grenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036), zuletzt geändert
am 18. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2269) herangezogen. In Hamburg ist darüber hinaus
der „Hamburger Leitfaden für die Beurteilung von Lärm in der Bauleitplanung“, herausgegeben von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Amt für Landesplanung aus
dem Jahr 2010 heranzuziehen. Die Grenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung liegen für reine Wohngebiete bei 59 dB(A) tagsüber und 49 dB(A) in der Nacht.
Die lärmtechnische Untersuchung kommt bei der Betrachtung der berechneten Beurteilungspegel aus den Verkehrsgeräuschen (Schiene und Straße) zu folgendem Ergebnis: Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV für reine Wohngebiete werden an
neun Messpunkten um 1 dB(A), an fünf Messpunkten um 2 dB(A) und an zwei Messpunkten um 3 dB(A) nachts überschritten. Die lärmzugewandte Seite ist Richtung Autobahn die Südwestfassade und in einem Fall zusätzlich die Südostfassade. An allen
lärmabgewandten Seiten nach Nordwesten und an den zueinander gewandten Gebäudeseiten werden Pegelwerte von 47 - 49 dB(A) nachts gemessen.
Es ergibt sich dadurch – bezogen auf jeden Fall – nur ein Pegelunterschied von maximal 3 dB(A). Dies bedeutet eine relative homogene Lärmbelastung an allen Gebäudeseiten. Da die menschliche, subjektive Erheblichkeitsschwelle für eine wahrnehmbare
Pegelzu- oder -abnahme bei 3 dB(A) liegt, ist die lärmabgewandte Seite nicht wahrnehmbar leiser als die lärmzugewandte Seite. Aufgrund dieser Tatsache ist die Festsetzung einer Grundrissgestaltung mit einer Orientierung der Wohn- und Schlafräume
zur lärmabgewandten Seite ohne Vorteil, schwer begründbar und dadurch verzichtbar.
Hinsichtlich der geplanten Tiefgarage mit etwa 38 Stellplätze und einer gemäß Vorhabenplanung etwa mittig zum Baugrundstück angeordneten, teilweise eingehausten
Rampe mit schallabsorbierenden Außen- und Innenwänden ist keine schalltechnische
Beeinträchtigung der gegenüberliegenden Wohnbebauung Oktaviostraße 109-119 zu
erwarten. Die einschlägigen Immissionsrichtwerte der TA Lärm werden gemäß lärmtechnischer Untersuchung deutlich unterschritten.
Sportlärm
In der schalltechnischen Untersuchung wurden auch mögliche Immissionen beurteilt,
die von den nordöstlich des Plangebiets gelegenen Sportanlagen am Osterkamp auf
das Plangebiet einwirken könnten.
11
Seite 53 von 75
zu TOP 5.2
Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf Marienthal 34
Beurteilt wurden sowohl der Trainings- als auch der Punktspielbetrieb einschließlich
Zuschauern sowie der Betrieb der Parkplätze. Die Berechnungen zum Sportlärm zeigen, dass sowohl der Trainingsbetrieb werktags als auch die Punktspiele außerhalb
und innerhalb der sonntäglichen Ruhezeit zu keinen schalltechnischen Konflikten im
Plangebiet führen. Mit Beurteilungspegeln von maximal 44 dB(A) (Punktspiel Sonntag
außerhalb Ruhezeit) bzw. maximal 24 dB(A) (Punktspiel Sonntag RZ) werden die Immissionsrichtwerte der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) vom 18. Juli
1991 (BGBl. I S. 1588, 1790), geändert am 9. Februar 2006 (BGBl. I S. 324) von
50 dB(A) bzw. 45 dB(A) tags im Baugebiet deutlich unterschritten. Auch die Spitzenpegelberechnungen der einzelnen Varianten hat mit Maximalpegeln von 64 dB(A) (Punktspiel Sonntag außerhalb Ruhezeit) bzw. 42 dB(A) (Punktspiel Sonntag in der Ruhezeit)
die Einhaltung des sog. Spitzenpegelkriteriums (einzelne, kurzzeitige Geräuschspitzen
dürfen die Immissionsrichtwerte tags um nicht mehr als 30 dB(A) überschreiten) ergeben. Innerhalb des Nachtzeitraums sind keine Schallemissionen durch den Sportplatz
zu erwarten.
4.4.2 Bodenbelastungen
Zur Bodenuntersuchung der geplanten Neubauten sowie im Bereich der vorhandenen
Erdwälle wurden im Dezember 2014 insgesamt 12 Bohrsondierungen mit Tiefen von
3,0 m (Schadstoffuntersuchung) auf dem Flurstück abgeteuft.
Auf der ursprünglich als Rasensportplatz hergerichteten Fläche stehen unter der locker
gelagerten Deckschicht zunächst humose, feinsandige Auffüllungen an, die sehr vereinzelt anthropogene Beimengungen in Form von Ziegelresten aufweisen. Die auf den Tribünenwällen ausgeführten Bohrsondierungen zeigen sandige Böden mit zum Teil größeren Mengen anthropogener Beimengungen in Form von Bauschutt- und oder Ziegelresten. Die flächigen Auffüllungen weisen Mächtigkeiten von im Mittel 0,7 m und im Bereich
der Erdwälle erwartungsgemäß Mächtigkeiten von bis zu 4,5 m auf. Die Auffüllungen
werden vollständig von gewachsenen Geschiebeböden unterlagert, die in ihrer natürlichen Schichtenfolge des obenliegenden Geschiebelehms und des tieferliegenden Geschiebemergels anstehen.
Während der Felduntersuchungen und der späteren Untersuchung der Bodenproben im
Erdbaulabor ergaben sich aus der organoleptischen Untersuchung der flächig anstehenden Auffüllungen sowie der gewachsenen Böden keine besonderen Auffälligkeiten, die
auf größere Fremdeinlagerungen oder frühere Schadstoffeinträge auf diesem Grundstück hingewiesen hätten. Die aus den Tribünenwällen entnommenen Bodenproben
weisen hingegen größere Mengen Bauschutt auf.
Die Schadstoffbelastung der Böden beeinflusst die spätere Verwertbarkeit (einen möglichen Wiedereinbau der Böden) oder begründet eine ordnungsgemäße Entsorgung des
anfallenden Bodenaushubs (Deponie). Die aus den Auffüllungen und gewachsenen Böden entnommenen Einzelproben wurden daher zu repräsentativen Mischproben zusammengefasst und orientierenden Schadstoffuntersuchungen unterzogen.
Die anstehenden gewachsenen Geschiebeböden sind bezüglich des Schadstoffpotentials unauffällig und dürften vergleichsweise einfach der Verwertung als Boden der Zuordnungen Z 1 bzw. Z 2 zugeführt werden können.
Die vorhandenen Tribünenwälle bestehen aus bauschutthaltigen Auffüllungen mit der
nachgewiesenen Schadstoffbelastung. Vor Beginn von Erdarbeiten ist eine kleinteiligere
12
Seite 54 von 75
zu TOP 5.2
Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf Marienthal 34
Deklarationsanalytik erforderlich. Eine Kennzeichnung von Böden, die erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, ist jedoch nicht erforderlich.
4.5
Entwässerung
4.5.1 Oberflächenentwässerung
„Das auf den privaten Grundstücken anfallende Niederschlagswasser ist gedrosselt in ein oberirdisches Gewässer nach Maßgabe der zuständigen Dienststelle einzuleiten. Eine Einleitung in das vorhandene Mischwassersiel ist unzulässig.“ (§ 2 Nummer 6 der Verordnung)
Aufgrund des Bodenaufbaus im Plangebiet ist eine Versickerung des hier anfallenden
Oberflächenwassers nicht möglich. Da es aus Kapazitätsgründen nicht in das öffentliche
Mischwassersiel in der Oktaviostraße eingeleitet werden kann, muss es auf den Grundstücken bewirtschaftet werden.
Es muss daher eine Rückhaltung im rückwärtigen Teil der privaten Grundstücke und anschließend eine gedrosselte Ableitung in ein noch herzustellendes Gewässer im nördlich
angrenzenden, tieferliegenden Wandsbeker Gehölz erfolgen.
Das anfallende Oberflächenwasser wird von den Dachflächen der Wohngebäude und
den befestigten Flächen in den Freianlagen in einen Stauraumkanal oder einer abgedichteten Box-Rigole geleitet und auf dem privaten Grundstück zurückgehalten. Das
Regenrückhaltevolumen auf den privaten Grundstücken ist für das 100-jährige Regenereignis auszulegen. Über einen Drosselschacht mit einer Drosselung des Regenwasserabflusses auf 2 l/s werden die im Stauraumkanal zurückgehaltenen Regenwassermengen verzögert in eine offene Oberflächenentwässerung innerhalb der öffentlichen
Grünfläche geleitet. Die dafür vorgesehenen Flächen sind als unverbindliche Vormerkung gekennzeichnet.
Die Umsetzung dieses Entwässerungskonzepts mit einer gedrosselten Einleitung in die
offene Oberflächenentwässerung im Wandsbeker Gehölz wird über einen Durchführungsvertrag sowie im Rahmen der wasserrechtlichen Erlaubnis verbindlich geregelt
und gesichert.
4.5.2 Schmutzwasserentwässerung
Das zusätzlich von der geplanten neuen Wohnbebauung anfallende Schmutzwasser
kann in die vorhandenen Mischwassersiele DN 300 bis DN 350 in der Oktaviostraße eingeleitet werden.
4.6
Grünflächen
Der nördliche Teil des Plangebiets soll, nach Beseitigung der baulichen Anlagen und
Erdwälle des ehemaligen Sportplatzes, zukünftig als öffentliche Grünfläche (Parkanlage, Freie und Hansestadt Hamburg (FHH)) entwickelt werden. Die Fläche stellt eine
sinnvolle Erweiterung des angrenzenden Wandsbeker Gehölzes dar. Sie soll renaturiert und mit einem Baumbestand in Art und Dichte aufgewaldet werden, der dem umliegenden Gehölz entspricht und für den Standort geeignet ist, um auf mittlere Sicht die
alten und neuen Bereiche ineinander übergehen zulassen. Die Aufwaldung soll in einem nahen zeitlichen Zusammenhang mit der Bebauung erfolgen.
13
Seite 55 von 75
zu TOP 5.2
Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf Marienthal 34
„Die Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von
Boden, Natur und Landschaft ist als naturnaher Wald herzurichten.“ (§ 2 Nummer 13 der Verordnung)
Mittels der Festsetzung eines 2,75 m breiten Grundstücksstreifens am westlichen Rand
des Plangebiets wird eine öffentliche Zugänglichkeit zum Gehölz, auch zu dessen
Pflege und ggf. Bewirtschaftung von der Oktaviostraße, planungsrechtlich gesichert.
4.7
Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
4.7.1 Baumschutz, Landschaftsschutz
Das Wandsbeker Gehölz liegt im Landschaftsschutzgebiet. Eine Einbeziehung von Teilen des Plangebiets in das Landschaftsschutzgebiet ist nicht geplant und auch nicht erforderlich, da ein Schutz bzw. eine Aufwertung des Landschaftsbilds bereits durch die
Festsetzungen des Bebauungsplans (Grünfläche, Maßnahmenfläche) erfolgen.
Zum Schutz von Bäumen auf Privatgrund sowie der Straßenbäume in der Oktaviostraße wird festgesetzt:
„Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen
und Abgrabungen oder Ablagerungen im Kronenbereich zu erhaltender Bäume
unzulässig.“ (§ 2 Nummer 12 der Verordnung)
Die Festsetzung verhindert Schäden im Wurzelraum, die durch Bodenarbeiten hervorgerufen werden können. Unvermeidbare Abgrabungen für Entwässerungsmulden sind
fachgerecht und unter Beachtung der DIN 1920 (Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen) durchzuführen.
Für die Umsetzung des Vorhabens sind Baumfällungen unvermeidbar. Wegen der geplanten neuen Nutzungsstruktur, des schlechten Zustands der Bäume und der Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds durch die Erdwälle sollen diese abgetragen und die
bisher verbliebenen Bäume gefällt werden.
4.7.2 Naturschutzrelevante Begrünungsmaßnahmen
Ein wichtiger Baustein für die Durchgrünung des Baugebiets, die Verbesserung der lokalklimatischen Situation und die Teilkompensation der Bodenversiegelung und –überbauung ist neben der Begrünung der Gärten die Dachbegrünung der Neubauten sowie
die Begrünung der nicht überbauten Tiefgaragenflächen.
„Dachflächen mit einer Neigung von bis zu 20° sind mit einem mindestens 8 cm
starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und mindestens extensiv zu begrünen. Ausnahmen von der Begrünung können bei Dachterrassen
und technischen Anlagen zugelassen werden.“ (§ 2 Nummer 7 der Verordnung)
Dachbegrünungen wirken stabilisierend auf das Kleinklima, da sich begrünte Dachflächen weniger stark aufheizen. Außerdem binden Dachbegrünungen Staub und fördern
die Wasserverdunstung. Der reduzierte und verzögerte Regenwasserabfluss entlastet
die Vorflut. Je nach Begrünungsart wird das Niederschlagswasser unterschiedlich lange in den oberen Schichten gehalten und fließt dann abzüglich der Verdunstungs- und
Transpirationsrate ab. Extensive Dachbegrünungen bilden außerdem einen vom Menschen wenig gestörten Sekundär-Lebensraum für Insekten, Vögel und Pflanzen. Die
Dachflächen mit einer Neigung von bis zu 20° sind für eine Dachbegrünung geeignet.
Zur nachhaltigen Sicherung der ökologischen und visuellen Wirkung der extensiven
14
Seite 56 von 75
zu TOP 5.2
Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf Marienthal 34
Dachbegrünung sind Substratstärken von mindestens 8 cm festgesetzt, um eine dauerhafte Begrünung von Dachflächen mit Gräsern oder Polsterstauden zu gewährleisten.
Dachbegrünungen beleben zudem das Erscheinungsbild der Baukörper von benachbarten höheren Gebäuden aus. Eine Dachbegrünung ist auch in Kombination mit Anlagen
zur Erzeugung erneuerbarer Energien (z.B. Photovoltaik) sinnvoll und technisch möglich.
Für die Unterbringung der Stellplätze für die Wohnnutzung ist die Errichtung einer Tiefgarage vorgesehen. Soweit diese nicht überbaut wird, muss sie zur Sicherung des angestrebten durchgrünten Charakters der Wohnbebauung mit einem durchwurzelbaren
Substrat versehen und dauerhaft begrünt werden.
„Nicht überbaute Flächen von Tiefgaragen sind mit Ausnahme von Wegen,
Spielflächen und Terrassen mit einem mindestens 50 cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und dauerhaft zu begrünen.“ (§ 2 Nummer 8
der Verordnung)
Für die Tiefgaragenbegrünung ist durch eine Bodenüberdeckung von mindestens
50 cm eine ausreichende Wurzeltiefe für eine dauerhafte Begrünung herzustellen. Die
bewachsene Bodenschicht führt zu einer wirksamen Speicherung und Verdunstung
von Niederschlagswasser. Der Oberflächenabfluss wird reduziert und verzögert. Die
Vegetationsschicht auf der Tiefgarage verbessert das Kleinklima im städtischen Gefüge, weil sie sich ausgleichend auf die Temperaturverhältnisse auswirkt und Staub bindet. Kinderspielbereiche, Wege und Terrassen sind innerhalb der Vegetationsflächen
zulässig und können in die gärtnerische Gestaltung integriert werden. Hierdurch ergibt
sich für den Bauherrn ein angemessener Spielraum zur Gestaltung der Freiflächen.
„Im Wohngebiet sind mindestens 8 Bäume zu pflanzen.“ (§ 2 Nummer 9 der
Verordnung)
Das Anpflanzgebot für Bäume im Wohngebiet bewirkt in absehbarer Zeit ein das Ortsbild prägendes Grünvolumen im Zusammenhang mit der Neubebauung. Die Standorte
der Baumpflanzungen werden im Durchführungsvertrag im Rahmen der Freiflächengestaltung festgelegt.
„Im Wohngebiet sind an Straßenverkehrsflächen angrenzende Einfriedigungen
nur in Form von Hecken oder durchbrochenen Zäunen in Verbindung mit Hecken zulässig. Standplätze für Abfallbehälter sind außerhalb von Gebäuden mit
Sträuchern oder Hecken einzugrünen. Pflanzungen müssen einen Abstand von
0,5 m zu Straßenverkehrsflächen einhalten und dürfen eine Wuchshöhe von
1,5 m nicht überschreiten.“ (§ 2 Nummer 10 der Verordnung)
Dem angestrebten grünen Charakter des Wohngebiets entsprechend, sollen Einfriedungen, die an öffentliche Straßenverkehrsflächen grenzen, nur in Form von Hecken oder
durchbrochenen Zäunen in Verbindung mit Hecken zulässig sein. Hecken können wie in
weiteren Teilen Marienthals auch innerhalb des Plangebiets als gliedernde Freiraumelemente zur Raumbildung und Ortsbildgestaltung beitragen und Lebensraumfunktionen für
die Vogelwelt bieten. Die Pflanzungen müssen dabei mit ihrem Stamm einem Mindestabstand von 0,5 m zu Straßenverkehrsflächen erfolgen, damit ein Überwachsen auf öffentlichen Grund und damit eine Behinderung des (Fußgänger-) Verkehrs vermieden wird. Die
festgesetzte Höhe der Hecken von 1,5 ermöglicht es zum einen die am Straßenrand vorgesehenen Müllstandplätze einzugrünen, zum anderen geben die Hecken den Blick frei
auf die zukünftige Bebauung um das künftige Ortsbild wahrnehmen zu können.
15
Seite 57 von 75
zu TOP 5.2
Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf Marienthal 34
„Für festgesetzte Anpflanzungen und für Ersatzpflanzungen von Bäumen und
Hecken sind standortgerechte einheimische Laubgehölzarten zu verwenden
und dauerhaft zu erhalten. Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens
12 m² anzulegen und zu begrünen. Heckenpflanzen müssen mindestens folgende Qualität aufweisen: Zwei mal verpflanzt, Höhe mindestens 60 cm. Bei
Abgang ist gleichwertiger Ersatz zu pflanzen.“ (§ 2 Nummer 11 der Verordnung)
Für festgesetzte Anpflanzungen und für Ersatzpflanzungen von Bäumen und Hecken
sind standortgerechte einheimische Laubgehölzarten zu verwenden. Bäume müssen
einen Mindeststammumfang von 18 cm, in 1 m über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Diese Vorgabe einer Mindest-Pflanzgröße dient dem Ziel, die gewünschten
gestalterischen, ökologischen und klimatischen Wirkungen in angemessener Zeit zu erreichen. Die Festsetzung von standortgerechten einheimischen Laubgehölzen erfolgt,
damit sich die Anpflanzungen optimal entwickeln und einen Lebensraum für die heimische Tierwelt bieten können.
Einzelheiten zu der Ausgestaltung der Freiflächen im Vorhabengebiet werden im
Durchführungsvertrag geregelt.
Durch die Festsetzungen des Bebauungsplans wird sichergestellt, dass die Belange
des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie des Artenschutzes ausreichend berücksichtigt und gegenüber dem Bestand Verbesserungen für die Schutzgüter erzielt werden.
4.7.3 Grundwasserschutz
„Drainagen oder sonstige bauliche oder technische Maßnahmen, die zu einer
dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Grundwasserspiegels beziehungsweise von Staunässe führen, sind unzulässig. Die Entwässerung von
Kasematten (Licht- und Lüftungsschächte unter Gelände) ist nur in geschlossenen Leitungssystemen zulässig.“ (§ 2 Nummer 14 der Verordnung)
Eine Absenkung des Grundwasserspiegels kann zur Schädigung des Baumbestands
und zur Beeinträchtigung der bestehenden Gewässerbiotope im Wandsbeker Gehölz
führen. Um eine Schädigung des Wasserhaushalts und damit eine Schädigung des
Naturhaushalts zu vermeiden, sind dauerhafte Grundwasserabsenkungen unzulässig.
Ziel der Festsetzung ist die Vermeidung dauerhafter Veränderungen des oberflächennahen, pflanzenverfügbaren obersten Grund- bzw. Stauwassers durch bauliche und
technische Maßnahmen, die zu einer Absenkung dieses Wasserspiegels führen würden. Sie dient dem Schutz des an diese Standortbedingungen angepassten Vegetationsbestands. Mit dieser Festsetzung werden für die Planungsumsetzung geeignete
technische Bauausführungen zum Erhalt der anstehenden Wasserverhältnisse gewährleistet. Ringdrainagen würden demgegenüber zu einer Absenkung des pflanzenverfügbaren Grund- bzw. Stauwassers führen. Aus dem gleichen Grund wird die Ableitung von Niederschlagswasser am Tiefpunkt von Kasematten mittels geschlossener
Rohrleitungen vorgeschrieben, da zum Beispiel Schlitzrohre zwar die Möglichkeit einer
unterirdischen Versickerung bieten, andererseits jedoch wie Ringdrainagen zur Absenkung des pflanzenverfügbaren Bodenwassers führen.
16
Seite 58 von 75
zu TOP 5.2
Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf Marienthal 34
4.7.4 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und
Landschaft
Der nördliche Teil des Plangebiets wird neben der Festsetzung als öffentlich Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ auch als Maßnahmenfläche festgesetzt.
Nach der Beseitigung der baulichen Anlagen und Erdwälle soll diese Fläche als Fortsetzung des Wandsbeker Gehölzes renaturiert und parkartig aufgewaldet werden (siehe hierzu Pkt. 4.6). Die damit verbundene Aufwertung kann als Ausgleich für Eingriffe
an anderer Stelle genutzt werden.
4.7.5 Naturschutzfachliche Gesamtbetrachtung
Das Plangebiet ist bereits im Bestand durch die ehemaligen Sportanlagen, Gebäude und
Tribünenwälle zu einem erheblichen Maße anthropogen überprägt und teilweise versiegelt. Ein erheblicher Eingriff in Boden, Natur und Landschaft ergibt sich gegenüber der
bestehenden Situation daher nicht. Die festgesetzten Begrünungsmaßnahmen dienen
der Minderung der Auswirkungen der Bodenversiegelung, schonen den Wasserhaushalt
und reduzieren die Auswirkungen auf die Schutzgüter Klima, Pflanzen und Tieren. Unüberwindbare Belange des Artenschutzes sind nicht betroffen. Im Einzelnen ergeben
sich für die Belange von Boden, Natur und Landschaft folgende Planfolgen:
Bodenfunktion
Bisher waren im Plangebiet durch die ehemaligen Sportanlagen, Gebäude und Tribünen sowie Stellplätze und Zufahrten etwa 10.700 m2 versiegelt bzw. teilversiegelt.
In Zukunft werden nur die südlichen Teile des Plangebiets baulich genutzt, sodass sich
gegenüber dem Bestand eine Verbesserung einstellen wird.
Wasser-/ Grundwasserhaushalt
Durch die vollständige Entsiegelung des nördlichen Teils des Plangebiets ergeben sich
Verbesserungen für den Wasser- und Grundwasserhaushalt im Plangebiet.
Veränderungen des Grundwasserspiegels sind ausgeschlossen.
Klima/ Lufthygiene
Beeinträchtigungen des lokalen Klimas und der Lufthygiene sind nicht zu erwarten.
Durch die vorgesehenen Renaturierungs-, Aufwaldungs- und Begrünungsmaßnahmen
wird die kleinklimatische Situation positiv beeinflusst.
Tier- und Pflanzenwelt
Beeinträchtigungen der lokalen Tier- und Pflanzenwelt sind aufgrund der begrenzten
Größe des Plangebiets und der bereits vorhandenen Bebauung und Versiegelung nicht
zu erwarten. Um sicherzustellen, dass keine geschützten Arten betroffen sein können,
wurde zudem eine faunistische Potenzialanalyse angefertigt, die im Folgenden zusammengefasst wird.
Artenschutz
Als Voraussetzung für die städtebauliche Entwicklung des Areals müssen Bäume gefällt und leer stehende Gebäude abgerissen werden. Davon können Tierarten, die nach
§ 7 Abs. 2 Nrn. 13 und 14 BNatSchG besonders oder streng geschützt sind, betroffen
sein. In einer faunistischen Potenzialanalyse und artenschutzrechtlichen Betrachtung
wurden mögliche Betroffenheiten gefährdeter und streng geschützter Arten untersucht.
17
Seite 59 von 75
zu TOP 5.2
Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf Marienthal 34
Diese Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass der Vollzugsfähigkeit des Bebauungsplans keine unüberwindbaren, artenschutzrechtlichen Hindernisse gemäß § 44
BNatSchG entgegenstehen.
Im Plangebiet gibt es keine potenziellen Fledermausquartiere und damit keine potenziellen Fortpflanzungs- und Ruhestätten, die beschädigt werden könnten. Der Gehölzsaum auf der Erdwall-Tribüne hat als Jagdhabitat für Fledermäuse potenziell mittlere
Bedeutung. Durch das Vorhaben gehen keine Nahrungsräume in so bedeutendem
Umfang verloren, dass es zum Funktionsverlust eventuell vorhandener, benachbarter
Fortpflanzungsstätten kommt.
Die Potenzialanalyse hat das potenzielle Vorkommen von 26 Brutvogelarten ergeben,
die allesamt keine gefährdeten Arten nach Roter Liste sind. Für die im Plangebiet vorkommenden Brutvogelarten bleiben die ökologischen Funktionen im Sinne des § 44
Absatz 5 Satz 2 BNatSchG erhalten, weil sie in die Gehölze der benachbarten Umgebung ausweichen können.
Von den im Untersuchungsgebiet vorkommenden Brutvogelarten können einige zunächst von einer Beschädigung ihrer Fortpflanzungsstätte im Sinne des § 44
BNatSchG durch das Vorhaben betroffen sein. Jedoch können die betroffenen Arten in
die Umgebung des Wandsbeker Gehölzes oder benachbarte Gärten ausweichen, so
dass die ökologischen Funktionen erhalten bleiben.
Eine Verwirklichung der Planung stößt im Ergebnis nicht auf unüberwindliche artenschutzrechtliche Hindernisse.
Nach erfolgter Prüfung zur Vermeidung des Eintretens der Verbote nach § 44
BNatSchG ist es demnach lediglich erforderlich, dass der allgemein gültigen Regelung
§ 39 BNatSchG folgend keine Rodung der Bäume in der Brutzeit erfolgt.
5.
Nachrichtliche Übernahme
Die Grenze des Landschaftsschutzgebiets im Bereich des Wandsbeker Gehölz wird in
den Bebauungsplan nachrichtlich übernommen.
6.
Maßnahmen zur Verwirklichung
Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird ein Durchführungsvertrag geschlossen,
in dem die Umsetzung des Vorhabens und verbindliche Realisierungsfristen vereinbart
werden. Die Durchführungsverpflichtung umfasst nur die Flächen des festzusetzenden
reinen Wohngebiets. Dieser Bereich ist durch Planeintrag gekennzeichnet.
7.
Aufhebung bestehender Pläne
Für das Plangebiet wird insbesondere der bestehende Bebauungsplan Marienthal 11
vom 26. April 1988 in den überdeckten Bereichen aufgehoben.
8.
Flächen- und Kostenangaben
Das Plangebiet hat eine Größe von insgesamt etwa 16.480 m2. Davon werden etwa
1.380 m2 für Straßen (bestehende Oktaviostraße) benötigt. Etwa 8.700 m² werden für
öffentliche Grünflächen benötigt.
18
Seite 60 von 75
zu TOP 5.2
Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf Marienthal 34
Durch die Verwirklichung des Plans entstehen der Freien und Hansestadt Hamburg
Kosten durch die Herstellung der öffentlichen Grünfläche (u.a. Abtragung der Tribünenwälle, Aufwaldung) und der Herrichtung des Gehwegs (im Bereich der ehemaligen
Tribüne).
19
Seite 61 von 75
Anlage 3 Funktionsplan
zu TOP 5.2
Seite 62 von 75
Anlage 7 Ansichten
BV 320 / WOHNBEBAUUNG
OKTAVIOSTRASSE
HAUS 1-8
HAMBURG-MARIENTHAL
ZUFAHRT
TG
TG
HAUS 1
HAUS 2
HAUS 3
+$86
HAUS 5
HAUS 6
HAUS 7
HAUS 8
Klinker-Riemchen
.I:(IÀ]LHQ]KDXV
3XW]
.I:(IÀ]LHQ]KDXV
3XW]
.I:(IÀ]LHQ]KDXV
Klinker-Riemchen
.I:(IÀ]LHQ]KDXV
Klinker-Riemchen
.I:(IÀ]LHQ]KDXV
3XW]
.I:(IÀ]LHQ]KDXV
Klinker-Riemchen
.I:(IÀ]LHQ]KDXV
3XW]
.I:(IÀ]LHQ]KDXV
'RSSHOKDXV
'RSSHOKDXV
'RSSHOKDXV
0HKUIDPLOLHQKDXV
0HKUIDPLOLHQKDXV
6WDGWKlXVHU
0HKUIDPLOLHQKDXV
6WDGWKlXVHU
BAUHERR
B E H R E N D T W O H N E I G E N T U M 16 G M B H
F RIE DE N S A L L E E 271, 2 2763 H A M BU R G
TEL 040. 380 21 90, FAX 040. 389 24 02
IN F O @ B E H R E N D T- W O H N U N G S B A U . D E
AR TANDAR CHITECTURE
BUILDINGS URBAN SPACE EXHIBITIONS
ARCHITEKT
KIR S C H BR E M E R A R C HIT E K T E N PA RTG M BB
KLEIN E REICH ENST RA SSE 10, 20457 H AMBURG
T E L 0 4 0 . 69 4 654 8 4 , FA X 0 4 0 . 325 075 8 6
M A IL @ A RTA N DA R C HIT ECT U R E. DE
PLAN_320_300_ANSICHT_SUED_OST_420X1189MM
VORENTWURF
ANSICHT SÜD-OST OKTAVIOSTR.
M 1:200
Seite 63 von 75
VORABZUG
23.3.2016
Anlage 7 Ansichten
BV 320 / WOHNBEBAUUNG
OKTAVIOSTRASSE
HAUS 1-8
HAMBURG-MARIENTHAL
TG
HAUS 8
HAUS 7
HAUS 6
HAUS 5
+$86
HAUS 3
HAUS 2
HAUS 1
3XW]
.I:(IÀ]LHQ]KDXV
Klinker-Riemchen
.I:(IÀ]LHQ]KDXV
3XW]
.I:(IÀ]LHQ]KDXV
Klinker-Riemchen
.I:(IÀ]LHQ]KDXV
Klinker-Riemchen
.I:(IÀ]LHQ]KDXV
3XW]
.I:(IÀ]LHQ]KDXV
3XW]
.I:(IÀ]LHQ]KDXV
Klinker-Riemchen
.I:(IÀ]LHQ]KDXV
0HKUIDPLOLHQKDXV
0HKUIDPLOLHQKDXV
'RSSHOKDXV
'RSSHOKDXV
'RSSHOKDXV
6WDGWKlXVHU
0HKUIDPLOLHQKDXV
6WDGWKlXVHU
BAUHERR
B E H R E N D T W O H N E I G E N T U M 16 G M B H
F RIE DE N S A L L E E 271, 2 2763 H A M BU R G
TEL 040. 380 21 90, FAX 040. 389 24 02
IN F O @ B E H R E N D T- W O H N U N G S B A U . D E
AR TANDAR CHITECTURE
BUILDINGS URBAN SPACE EXHIBITIONS
ARCHITEKT
KIR S C H BR E M E R A R C HIT E K T E N PA RTG M BB
KLEIN E REICH ENST RA SSE 10, 20457 H AMBURG
T E L 0 4 0 . 69 4 654 8 4 , FA X 0 4 0 . 325 075 8 6
M A IL @ A RTA N DA R C HIT ECT U R E. DE
PLAN_320_320_ANSICHT_NORD_WEST_420X1189MM
VORENTWURF
ANSICHT NORD-WEST
M 1:200
Seite 64 von 75
VORABZUG
23.3.2016
M ax -H e r z -R
Fel d
r
Ha
0
13
eh
Ku
n
0
e
39
lle e
ld er A21
8
1
K
1
8
3
el
in w
k ste
D en
13
de
B org stü cke24n
nf e
l
Sch if fb
.
4
AS H am burg-Jenfeld
Je
29 3
H ee
30
sk o p p
W eg7
1
5
Str.
9
44
22
eg
52
Gehrdenw eg
Kru m
m
stü ck en
23
31 8
Am H
o he n
1
Elfsaal
A lad inw eg
2
2
Jen
17
Friedhof
a rd
ts tr.
w eg
Sü d-
52
K re m a to r iu m
b an c
Ö jendorf
14 0
N or d-
38
13 5
-
Rin
g
Fisc
Reh
Friedhof
Sü d -
w iesen
2
36
11
Danc
39
ie g
le r st
h ad
16 2
117
H ö fn ag el
ec k
h t-
M at tk
85
1
Ley sa
B illste d t
kam p
M er-
25
D a se w e g
36
32
k ato
am p
rw e
g
50
er
20
bek
Sch
i ff
12 0
S
4 eead
lers
tie
1
60
84
27
stra
Hase n-
kw e
rt hw
16 0
eg
We
g
k-
art w
31
eg
18 0
Ma
n sh
23
23
No rd -R ing
We s t-Rin g
l
- k
o pp
e
Reh
i2
S im il
Ho nd ius
w g.
p esel Zitter- Pomst ieg g re d der
er
g r a sw e g Fu ch sb
l
H a ferb
p.
G eerzk p.
2
b
w eg
58
22
30
20 3
Glasb
b e rg
erg st r.
erg
1
1
13 0
O lbe rsk
Risp
en
w egg r as-
a ch
er B
f e ld
D rin
Dr ing sh eid
S c h if
1
7
str.
Ha ns- Ru
Fuc hsb erg
g s-
r W eg
e
fb e k e
hr ing
2
rot w eg
Sternt aler-
Silb er b
a l er str
.
heide
22 7
W un sc
Asch e np
str. u tte lRo t k äp p
ch e n
w eg 12
ch en w eg
23
155
S te rn t
2
B ären h äuter w eg 1
Ha n
W iese
stg .
lilie nw e g
Sch we rt -
76
1
17
16
3
2
1
Rauten d eleinwe g
23
Sch neew itt-
33
Schiffbeker
M oor
1
1
Rübezahlstr.
29
12
3
12 6
e
st r aß
ch
87 1
84
Felgine rw eg
2
M ichaelH eringW eg
M as
u re
1
We
g
n-
1
14
rg
ab e
Ann
48
r
me
in sk
S Re
Am
lee
M at t -
67
w eg
70
B e ric h tig u n g s b e re ic h
61
We
g
38
S
k op pan d w eg el -
e
st r
a
p el
Seite 65 von 75
Il ex
26 5
62
A lte n h e im
4
D ro
17 2
20 3
or
ße
n-
r-
Ste g
e
Leg ie
70
Leg ien-
Am
Stem w arder Straße
2
1
Ö
45
a lle
Il ex
H irschber ger
27
22 1
55
87
e
ton
W ashing tonring
15
h i ng
2
Je n fe
Weg
34
1
-
s
Els
a-
nd
leinw eg
sselb
e-
2
15 6
W ild
en
ta H au b 4 2 t en 2 u ch e rw e n st
ieg
eg
A lb
2
2 a t ro
sw e
g
K ap
t
au b
2
entw
iete
17 7
r-
Que
V ie
aß
st r
W as
rV ie w .
b .t
94
2
St
ch
e-
-
41
38
M ariu sw eg
D.-Fr ese -S
Zw e
tr.
rgen
stieg 1 5 2
M an sh ard tst
Ries
r.
en w
17 6
eg 1
Dä
1
L em
2 3 u m lin
15
ku s
Sportg tw
- Trif tko p p el
1
29
w
ie
eg
te
P
2 3 rin z e
plätze
nw e
3
Lin d
g
G
enb
e
2 3 o ld e ls
2 k
e
op p rg 34
s
1
ti
Fro
eg
el
Pit ers
N
e
Z w e 2 3 sch k ö
end d erm
n ig w 1
rgfa
st
e
ieg
lk en
eg
st ieg y erw eg
1
H ein
Stu K lg v. 1 5 6
rm v
ric h- 1 0
S tü
og e
c
lw e
k -G a
g
ng
41
40
er
rb e
pe
am
12
66
w eg
nen
Ta n
ld e r
Jen fe
1
So p
K loe r h i eW e sg
Str.
Bunzlauer
M oorkoppel
16
23 4
211
16 3
Ba
dd
c k en
2
93
40
g
1
Am Ho
h e n Fe ld
Hasen -
14 5
Bohlens A llee
tröm 1
Rosen-
K lg v.
13
2
3
16
25
wg.
We
Jürs w
11
Sch
Daniel-
Brü
22 0
Jenfeld er
1
er
N ed
d
W e ern d .
g
Je n fe ld
st i e
Storc
st hen
stie ieg g
24
38
12 5
ld
nfe
74
s-
rR
Ku
u
2
56
40
Gr aßm .w eg
Spliedtring
w eg
ße
sse -
Blo
ne
Jenfelder
Moorpark
5
w eg
71
G ro
33
Hor
12
T
71
h la
Ra
eg0
hw
ert
W
26
1
10
1
1
rg e
Im
n
Ri
Ried e d
eck
g
Kreuz-
Je
we
s tr
.
Bau
e
r-
H ertoge-
6
N eubertbogen
19 1
Be ha im
-
10 8
1
To nn -
2
11
io -
S tu d
se
W an d
Tr av e
st g.
86
10
15
23
Qu
Ble ck
ring
5
Mo
g
lb u rg
11
-
28 6
2
Everling-
23 3
44
H einr.-
W eg
68
ning-
10
21
W eg
N r.1 2
36
Allee
33
15
mp
ed d
er
We
e
Bö m
1
tw .
st r.
18
Elm
V.-
12
e rg
ba c h
Schm ied
13 W e e b e r g e r
g
47
2
H oh en
H au se
aße
1
30 5
Am
rst r
ö rf e
ld d
Wa
9
34
25
2
34
e rk 6 1
am
p
Dahrendorf 2 w eg 12
K lg v. 1 3 2
16
e
Sc
te li g h e w g .s- B .H
ir te
ka te n n
2 4 St r.
g
alle
sw e
1
e rb
an k
w eg
on
te lt
Bau
118
Ebeersw eg
brook
21
1
67
m
66
80
ße
st r.
28
35
42
29
mp
ka
AnnaLühringW eg
Rudolf- Roß-
Gehölzgr.
10
ka
Hen
w eg n .-
nm an g
r in
Berg-
lag e
Se
ld st r
.
O ' Sw a
B.d .Z el
t en
20
Schönb.reih e
T.-W eberReihe
w eg
str a
An d
er
53
45
27
15
eg g
Behnkenkamm er
st r
.
aren
-
ms
-
-
A m lb en Ro hrstko
ieg .
artz -W
H arry- H
Rh
ie
h
lD in ke
ka m p
N ieb
ieg
30
Pos
ng t
6
7
e
N elk
10 5
rstr.
Le sse
52
71
H
str.
ser-
Gladow str. 20
e
70
K lg v.
5 11
Laubaner Str.
18
Su lta nstr.
H us
f
Zu r
60
Sprottauer Str.
2
16 7
eg
A lad inw 50
Rüb eza hlst r.
Gän selieselw g.
Ke rn be k
29
eg
12 3
ka m p
M ar
ti n -
E ule n
p
n ka m
E u le
ho
K
18
1
g st
Sa
nd 17
-
we
te r
In s
L es
ra ß
A lle e
43
1
w eg
34
56
n st
O tto H a h nS c h u le
ße
J enf e l d e r
46
Sesa mw eg
H orne r
Stieg
Snitg erstieg
78
ld e r
112
n s-
p
95
m an
62
en
10 5
26
ka m
ös
ch
22
Je n fe
elSin g 16
le n
d.
Ton n ch u ls tr.
S
83
2
Eu
1
28
p
k am
örn
e rh
B r am m
17
W ich el
8
4
g
W artenburger
W eg
1
st r.
2
e rs tr.
14
W
Sportplatz
Tycho- Brahe-
1 Am
Sch ießs15tand
Ge iß-
Hoh le
Rön ne
6
11
26
ße
1
en-
2
ra ße
st g.
y
.
m str
k
Eu c
w eg
1
E ck e n
1
S tr aße
le st
aLi s pam
sh i
W a6
Ber
- s
w eegn sSch u r za lle e- N ord
15
a
esh
33
aße
W eg
r f er
Lo he
K lgv.
5 11
2 7 v er- 6
dSchiffbek
0
60
Be
45
Sanam p-.
S
cle
Ho g
Ha
3 7 te in a d
k stg
68
e nb
V.D. im P ac
u se
le rw
Park
e rgk 1 5
2
ta l
h tn
eg
D u Park
M eri
e
a
L an
s
7
P
Pagenmp
0
a
a
b b el st.9
an wa
111
23
H
92
18
.
s10
d
ho f felder
ri n g ld 1 ib w g
12 6 s tr
a ß e 15 9
13
d am
Ge
See17
A lte n h e im
Platz
1
m
M
W
1
B
.
Cu
s c hw a
a r ti .d .
1
e
13 6
tw
K lg v.
lb e nt
n sk
lin - g n4 ge l e
12
V.- - Elm
12
.
w ie t
138
g e le
e
Elmtg .
15 0
Ste
r Bo b e
Ste n ie t e
B ra u
S
116
R ie d
36
Sp.tw
ld e
rg e
e
n sti
2
e
f
20
c
r
k
eg
Str.
7
en
M er
pl.
K
g
stra
a
27
a
ka
4
P
t te n
ße
21
1 w 1e BömK lgelburgstieg
w eg to r21
st e e
7
v.
g
22
2
G
o ld
rt
32
1 3 8 st r.
bog
I hle
58
en
Sportg e le
st ra
Karl
1 5 St e n
kop
- Str
e
p el
u
ih
tz
K lg v. 1 4 3
Horner
Rie
-W
sr e
r
plätze
e
e
dw
g
Sch
2
Awug ie t e 3 2 Legienstr.
eg
He
311
iffb
. st w
St e in fe R e B B Z
lm
2
e ke
ld t30 4
Jen k
a- S
St r
Blo
1
elw e
r Hö
t ei
aß
g
n
n
e
5
h
ba 3
Ju liu
e
e
Park
e rg
ch K lg v. 1 3 8
sKa eri u s
Ma
1 V ie rb
W
w
eg
H
r
r
e
o rne
sh a
63
g
23
nge
r
ll w
A
C
g
M
am p
36
eg
H o ü h le n b e
we
He
18
e- W
G l i n d e r St ra ß e
g
1
rn e
rg
cke
we
eg
np
7 6 st r a
r
Le
K
f ad
16
t zt e
ße
40
4 u rie rg
Gunderan g
rH
Ru h
25
m
ann33
ell e
l z st r .
mk
G oth
Lan
87
55 e nh o
opp
r
str. 18
aer
el
h
d
W eg
A rc
Lie be- ze
37
its
Wg .
H o- rsw
w isch 1 7 e g
H
m
Stem
27
lo
erb
Sö d
33
38
n
So n n e51
Sc hillstr
W eseler
eg
do
2
Dietzwg.
rey
e
be n w
17
en
5
Kreyensaal
22
55
67
30
n n st g .
45
1
g
.
St r
10 9
53
57
D annerallee
80
e
H o18rn
rR
To ng ru
2
ü ck
elm a
o w st r.
15
10 5
r.
rn e
10 1
68
Spliedtring
25
51
44
23
Ho
Rin
12 6
82
117
Le gi en1 st
-
34
blöcke
2
z er-
22
eg
79
30
155
K lg v.
La u f- kötterw eg
.
er k p
-
og
s-
K ro
ke n
O sten de
n st
t h en
26
ik w e g
H eck en
52
Blum e-Str.
Qu
Aud orf -
2
37
nn
24
r
pe
Kü 2
n
To n
g Tonndorf
r.
Sportp
23
g
st ie
Rodigallee
2
1
.H e rmer lein - 47
H eb Ri ng
43
1
Sp e
c
rin g
fe ld st r.
o
Kr o
D el
Wu
m in
Georg-
K lg v.
132
25
rt -
1
4
Do
mm
3
45
Zw ische n den
Ernst- Scherling-
ra ß
d t st
ha r
Horner
M oor
rw eg
Zü rn e
A m 26
we
la u
r
50
26
K lg v. 1 3 4
70
eit
w
Sc h
7
Sportplatz
1
Kaufm .Rin g
H ün e
e
3
4
4
i
Sc h
13
31
M
a ns
11
30
13 3
Rie d e l-Vo g t - W
1
Stolten straße
20
30
oo
85
66
67
26
5
Grü -
25
O st en d
str aße
35
2
am p
brü ck e
p lätz en
Ten n is
dk
54
2
153
35
R ah
Ku eh n
Br ä
43
K lg v.
de n
5
Sp.pl.
n
Sa
g
Asse rstieg 8
O st erk
eg
w eg
56
Jenfelder
M oor
41
39
119
G ym n.
M a r ie n th a l
1
K lg v. 1 3 4
1
b er
g
we
in g 8
Re l 2
6
f .M
116
Böcklerstr.
43
69
14
J en
11
-
6
hn K u e 18
40
-
27
t s6t
41
t s tr.
e
A lb
2
0
st r a ß11e
12 9
w
57
51
straße
10 9
w eg
50
St o lten
1
1
Bei
lz h ö en
G e rab
g
Horner
Rennbahn
39
9
2
83
3
65
22
rm
a
n
S
n
te i
d er
R e c y c l.- H o f
1
e
112
w eg
K lg v. 1 3 6
14
er
ße
O ssie t zk16y -
24
K lg v. 1 5 2
1
e ld
2
Plätze
He
an
a
st r
12
4
n d . H a up
s tra
w eg
saren
Hu
d.
To n n
Hp
M
3
.
13
1
To n
19 7
H e lm u t- S ch m id t- U n iv e rs itä t
U n iv e rs itä t d e r B u n d e s w e h r
e
Z ika d 16
3
K lg v. 5 2 6
Sport-
Me u re r - w e g
20
nweg
27
34
14 3
H o rn
5
el m an nSch im m all ee
2
2
2
1
44
27
06
Tennis-
26 3
71
eg
l en w
34
11
1
ee
d ig a ll 46
Sportpl. 1 v io ta
Ok
s-
K lg v. 1 3 6
plätze
lm
me
10 0
39
U n iv e rs itä t d e r
B un d esw e hr
Rennbahn
a
62
Sportpl.
eg
ba a sse
g
w eg
m el m
98
en
Z irp
De rby -
s e n st r
36
nh o f-
6
k am p
k am p13
S ch im
n ns tr.
re d
25
57
1
10
M ore
22
O st er
25
am p
r.
1
K iel-
an ns-
13 4
m w ie
41
13
10 6
92
63
Je n
f
44
1
h st
Ra uc 10 8
2
ieg
ma nn seg gst
l
pp e
im
Sch 116
12 2
raße
44
u
h la
Ra
H o lste
K lg v.
nd
p
w g.
e
l23
Bo rn k
k am p
13
eg g st
11
st r.
ren s 1 5
ße
Stra 4 0
K iel m
10 7
eg g str.
K ie
n
lm an
Kam
1
o
en k
48
40
r34
33
n sstr.
Ro
60
99
R
26
on
tie g
D orau s
R ah la
u
16
Am
U m s p a n n w e rk
28
52
11
33
nn
Bru
40
st r.
27
Beh
60
12
ße
S t ra
.
St r
2
ein f.
K lg v. 5 2 2
h
er k
e rw
sin g 1 2
2T0
er
tg .
h o fs
s 18
as s
ner s
b erg
e ld
2 Je n f
t r aß e
e
St raß5 2 2
d o lf-
M it te
W este
an n s-
Rech t-
K ielm
21
A lp ho
ers-
13
A lb
47
Dam
48
G ehölz
Ok
2 1 tav io s
p s 2 tr aß e
N ö p 62 5
ar k-
46
43
A m sse rW au rm
t
41
26
w eg
al le
44
35
- St g .
r.
5
2
tErns
31
D unckers-
Md 1 : 2 0 0 00
ö rn
u sh
37
45
G
Am
39
dw
ru n
w
Sch
s-
w eg
25
24
21
53
16
75
No rd m
St ra ße
17
18
ra ß e
m an n-
k en
h o ff -
st ra ße
-Frah m
W alt er
s tra ße
b u rg st
av - A
89
m an n
15
64
53
.
l an d str
r.
ste n st
ra ße
an n st
W ißm
o
p
fk am
t enH o ls
8
pe l
e is
3
30
18 8
17 0
W an ds
l-
40
2
Friedhof
la u
el
lw isch
W i ch e
n
St r a
r
e
or f
nen
S on 24
11
Tonndorfer
2
73
m el Sch im
Nordmarkteich
4
14
er ko p
39
st r.
ar k
rst r.
Eid e
te r -
g r.
w eg
1
K u rfür
M el l-
L ue t
E ic k
B irt-
lK e d en
erst r.
1
n ze
1
34
h l en -
seW an d
tw ie te
Sch afsteg
rre
1
4
E ic h ta
2
Tr at zig
st r.
A sk le p io s K lin ik
W a n d sb e k
Hinschenfelde
12
Hö rn um st
Ö lm ü
43
A
n ka
1
r.
ec k
K lg v. 5 2 0
t r.
12 1
te nh
H o ls
1
t h en
e rs
d
To n n d o rf
14 3
40
28
Friedhof
rd m
26
Wes
35
3
2
2
o p fe
r H
22
bu r gs t
30
61
traß e
141
Mü
K lg v. 5 1 6
r
o rf e
St r.
Fl ensb
R ah
38
Z ie
K lg v. 5 2 1
No
73
2
M ar n er
25
40
Gojenboom
Am
K lg v.
K lg v.
516
30
W eg
26
ie te
e
Bei d
O sk ar-
Ke d en
t r.
Fr ied as
ve
Bo
19
22 8
w is
r
Syl te
in g tw
6
14
Pu vo ge lstr.
47
M a rie n th a l
44
ch
tr
-S
ill s
t r.
110
r
b u rg e
Wandsbeker
19
r
rn e
ko p p
an n -
eg
Teg elw
x - H er z - R in
-M
rn s
1
ra n d
9
H e lb
H insche nfdr.
24 Stücken
H undtstr.
37
17
estr.
st r.
g
K lg v. 1 4 2
Iversstraße
e
Str aß
Effti ng
st r.
H
r lie
1
tra ße
h ans 34
au e r
19
se n
hber
ma
W ill ö p
ed am m
W an ds
K ram
H ei nr.M ü lle rSt ieg
Ne um ark t
46
rn
Aho
da m m
26
Cha
57
Str.
s tr. 2 2
St ep
D er n
St r.
1
Sta dt -
rg e r
56
45
ar g en -
r
tr a ß e
Am
Jüth ornstraß e
6
d o rfe
bens
K lg v.
524
41
ße
1
stra ß e
S te u
128
rg -
47
Lu i-
B e rg e
27
w eg
2
V on - B
K lg v. 1 4 3
st r.
A lte n h e im sti an-
e
13
K lg v. 1 6 1
Am
n
e
n d el4
n-
W eg
47
Boo K lg v.
ho f m - 1 2 8
k u le
1
10 ra ß
st
La ve
10
K lg v. 1 3 7
19 5
Ma
V o ß-
92
st ra ß e
Blohm s
eg
lg v.
9
R a u c hs
Be
15 1
1
lm .W ic he
w eg
10 7
11
ner
15 6
neg
s19 4
Rauh en
13
m ar k t
10
s-
al d O ' Sw st r.
H or
dew
ie
20
T h ie
M or a h t s t
Be im
57
13
1
- St ra
A do lf
w eg 9 6
2
Haus
ta v-
95
ki ng
A lte n h e im
50
Horner
1
al le
Hor ner
g
weg
ie m
e
ns
A h r e 69
60
35
Sc h u lga rte n
Wandsetal
W a nd s
park
teich
Ju g e n d h e rb e r g e
w eg
Snitge rrei he
91
Eichtal-
K lg v. 1 3 1
11 5
n-
K lg v. 1 5 9
- Ma h la u -Stg .
10 4
2
2
hn -
Sportpl.
st r.
Tr ibü ne
Si e v
e
ra ß e
38
n st r.
2
nb a
13 6
76
14 7
m
G u st
De rb yw
32
Feh
26
3
Botanischer
SonderSportpl. garten
Eichtal-
Ko rn be
Sportpl.
st r.
24
ps
N öp 6
13 4
Re n
ho f
eg
Sportpl.
Rh
14 4
W a ld d ö r f e r s t
2
3
3
an -
24
AS H am burg-H orn
W al th er
eu
Am N
-
B. Le hm
rw
e e Sp
.
g str.
1
15 3
H usar en
ccaw
usst r.
Reb e
e
Lo o ft
K lg v. 1 3 7
10 8
27
61
str.
Clau di
st ra ße
A lte n h e im
raße
m st
U se do
D o r fstü cke n
2
26 3
Feng ler
G us
n
50
m al
K lg v. 5 1 8
Friedrichshöh
29
r
Jü th o
15
37
k-
in gstr.
K lg v. 5 1 5
W a nd s e
st r.
M ar ie
4
K lg v.
127
Bo
5
p.
n-
gt n .
den
-R in g
21 0
Sportplatz
H ins c he nfelde
tr.
de rse ns
70
n ick
nz k
G re K lg v. 1 3 3
K lg v. 5 9 4
12
st r.
rs tr.
e is te 3 0
o rn k
ü c K u rv e
Am
11 2
ß
St ra
4
-
97
Jü
rn
t ho
up er
22 8
G ehölz
50
15
w it z-
us -
ve
r te
ngä
57
1
G u d er
St r.
e
a tz m
Jü th
Br
lo ß
Sch 5 8
28
1
12 8
zw eg
G eh öl
Wa
ldf
ried
Wandsbek
en
en M arin g
ri
16
an51
g
Zitz e-
4
w eg
Asm
Hikeb er
e
5
24
2
73
A lle
st ra ße
64
4
ns
Trau
Zie se -
1a
ke
n iß -
G ym n.
Sch
hu m
35
stieg
-
20
ße
36
s tr.
H e lb in
H elb32
s tr.
Z o ll
.
t - St r
ic h a rd
Bah
r.
st ra
.-
ke r
w o od
t -S c
r te n
44
21
4
se
nee
teKnlg v.
n g är
Bah1 5 0 ck reih e
e
Seyd
1
H ol zm
sti eg
Pohl-
12 6
he d ric
n-
th a
R o bu ser
P os
ß ga
aß e
.
austr
18
14
515
Re
N eu m a n n - 26
er-
lt en
lo
Sch
8
a6
3
K
B ahn
Am A
C lau di us
u str
n tza
66
45
61
m ü h le
o j r.
M o st a n d sb .
W
t
ho f s
Marktpl.
Schlo ß K uz ne dn .-tr.
B e z .- a m t
andsbek
W a n d s b e k Wandsbeker
M arkt
Ran tz
Josep hstr.
F in a n z - G e ric h t
am t
st raße
B us -
15
Lyd iastr.
fft W itth ö r.
st
e rstr.
M .-C la u d iu s G ym n .
30
K ü st
estr.
Bö h m
Sch ä dl
M
73
2
t r. Sporth.
erkp .
Both m ann2
st raße
s-
2
d
an
dsbe
78
47
s
64
88
-H e rz
ße
er St4ra
83
m
la n d
M o re
1
R
r
üte
Tilsit
K lg v.
B ro
W an
tr.
Z o ll s .
k er
tr
K lg v. 5 3 6
Fri
15 9
hf .-
str.
e
4
1 te rn
rm S
Al l ee
st raß
H in te
W
ts
a rk
Wandsb. B hf
ee
er-
e m u th
-
bleiche
st g.
a
Steph
Lo m
W en d
r
3
L i t zo w
K ran ic
st r.
pe l
M ax
K lg v. 5 3 0
91
St r.
Holzm ühlenteich
be
12
n n-
ve st r.
H og re
n g - S tr.
Jo h .-m i
F rö
Lehm b
w eg
K lg v. 5 1 6
K lg v.
48
Ke ßle rsw eg
Schmüserstr.
W an dsbe ke
iete
Kirchh ofstw
ge rck estr.
em a
Kön igs- 58
dem
Auf
10
S ta a ts a r c h iv
Li t zo 7w
7 4 34
1
22
straße
Sp.Halle
Kat t un-
51
Hin sche nfelder
zlo seSch w ar
st ra ße
Le n-
54
w eg
H oc h
st r.
h en f .
insc i e g
St
W iem.weg
St r.
of st r.
Ki rc hh
keLen gegrc
st ie
55
h-
k op
(§ 1 3 a A b s a tz 2 B aEbuertG
- B)
54
W a n d sb e k
K lg v. 5 2 8
35
Alter
Friedh.
37
98
d ri c
14
st r.
D am
Eb e rt-
le n
eg
h nenw
57
m arin
Ro s-
-
Fri e
dörfer-
W a ld-
7
tstad58
eg
e
r.-
reye
eg
B e ric h tig u ng d e s F lä c h en n u tz un g s p la ns F B 0 1 /1 4
H
O stender
zu m
B e b au u n g s pla nmannM a teiche
rie n th a l 3sNt ieagll4igenTe ic h
A n g er b
u
st ra o r d
nd- w
m
W oh n e n s ü d lic h W a n dsD abm e k e r G eeg hö lz
nd
Str a
ße
531
g
ie nw e
B eg on
49
sse nN arzi
w eg
k13
eg lö c
S ch ne
eg
h lw
67
Bu l
K lg v. 5 3 1
51
st ra ß
rn -
15
1
16
66
nw
g
Straßburger Straße
Ko lping w eg
13 2
-W e
eg
r Str a
Tilsit e70
59
zu TOP 5.2
90
F läc h en n u tzu n g sp la n
u
Ey d tk
G a rte ns ta dt
55
ch en w
r Str.
i ge r
50
A s te
2
528
K lg v. 5 2 8
42
e
St raß
4
M a rk
H o lz
sh üt te
h l esw
e
St raß
4
B ie
w it zer
Ta rn oeg
eg
b.
W w it ze r W
St raß tg.
S
Kat to
2
Kö n ig
Naumannplatz
St r.
22
13 3
W eg
rg
e
st ra ß
1
gb
o rd
erg -N
D u lsb
.
erg -S
b
ls
u
D
LinneKam pfbahn
Str.
Dulsberg
1
1
Sporthalle
la ck -27
enw
in g
F re ie u n d H a ns e s ta d t H a m b urg
68
e
m on
A ne 2
w eg
70
Go ld
Til si t e r
20 7
Ü beSportpark
rsich ts ka
K lg v. rte
w eg
er Teichweg
r
ad
etz er
er
Sc h wa ss e
u l sb
G
Am D
as.
er G
K u lm
sse
er G a 2 0
Th o rn
g
er W e
d enz
G ra u
2
r
st ei ne
Barten steiner Weg
44
ne n si e
H o rt g
we
en-
19
W eg
Rag n.
Stg .
10
Kiefhö rn
h
Teic
rIm m e
g.
g rü nw
A llen
Ly ck er
Brau nsb erge r
er
u
Pilla
G art
13 4
nst ieg
platz
O stp reu ße
W eg er
g
Treu b ureg
W
er
Se nsbu rgeg
W
24
St raß
14 5
17 0
19
W andsbek10 0
Ostpreußen-G artenstadt
41
41
1
eg
Pr eg e lw
91
a ße
er Str
Pillau
W an d sb ek -
2
eg
atw 1
weg 1
5
No g
2
K lg v.
A lt e
28
weg
eim e
40
k er
d sb e
Wan
e rL e ss
D
1
419
24 3
rIn st e
eG ilg n d
gru
K lg v.
529
420
tz
Sch ü
g
20
f
en h o
A m Stadt rand
K lg v. 5 3 7
K lg v.
597
sti eg
37
K lg v. 5 3 4
B insengrun d
fe
mp
a
auer
g
rw e
Schilfgru nd
23
K lgv.
Baxmann
zu TOP 5.2
Freie und Hansestadt Hamburg
bearbeitet: 15.04.16
Flächennutzungsplan
Berichtigung des Flächennutzungsplans FB01/14
zum Bebauungsplan Marienthal 34
Wohnen südlich Wandsbeker Gehölz
M 1 : 20 000
(§ 13a Absatz 2 BauGB)
Aktueller Flächennutzungsplan
Flächennutzungsplanberichtigung
Wohnbauflächen
Berichtigter Flächennutzungsplan
Seite 66 von 75
zu TOP 5.2
Freie und Hansestadt Hamburg
bearbeitet: 15.04.16
Flächennutzungsplan
Berichtigung des Flächennutzungsplans FB01/14
zum Bebauungsplan Marienthal 34
Wohnen südlich Wandsbeker Gehölz
M 1 : 20 000
(§ 13a Absatz 2 BauGB)
Nachrichtliche Übernahmen, Kennzeichungen und Vermerke ( Beiblatt zum Flächennutzungsplan )
Schutzgebiete
‘
‘
‘
‘
‘
m
‘
Weitere Themenbereiche
Landschaftsschutzgebiete
Gartendenkmäler
Wasserschutzgebiete,
weitere Schutzzonen
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und
zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
p
p
p
p
p
p
Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind
110 kV-Freileitungen
Seite 67 von 75
zu TOP 5.2
bearbeitet: 15.04.16
Freie und Hansestadt Hamburg
Landschaftsprogramm
Berichtigung des Landschaftsprogramms LB01/14
zum Bebauungsplan Marienthal 34
Wohnen südlich Wandsbeker Gehölz
M 1 : 20 000
(§ 5 Absatz 5 Nr. 4 HmbBNatSchAG)
Aktuelles Landschaftsprogramm
Berichtigung des Landschaftsprogramms
Parkanlage
Gartenbezogenes Wohnen
Berichtigtes Landschaftsprogramm
Seite 68 von 75
zu TOP 5.2
w eg
en
Ta
nn
stieg
hn
Jenfe
lde
r
g
e
Weg W rse
er A
lle e
Sop
h
Klo ie-
Am H
ohen Feld
fe ld
Sto
rc
st h en-
stie ieg
g
Je n
Feld
el
Hee
s
Kr u
m
m
ko p
p
iff b.
We g
än Els
ds atrö
mSt
r.
Br
Sch
B
B
heide
ch
Ba
Ris
p
feld
er
iff be
k
B
Je
n
Sch
iff b.
We g
So ph
Kl ie -
g
oe
Weg W rse
weg
Sch
op
pe
l
Re
hk
k-
ban
c
en
B
Drin
gs-
er W
eg
ing
Wunsc
hr
Da
nc B
kw rä E
ls
weertnhd-s atrö
g
m
St
r.
-
E.
-B
St rän
r. d.
w eg
en
Drin
gs-Je
nfeld
heide
er
er A
llee
er W
eg
fe ld
iff be
k
Sch
Je n
Kr u
mm
s
kop
p el
Hee
s
iff b.
We g
B
rä E
n d lsa
st rö
m
St
r.
Sch
-
ardtstr.
kban
c
Verw.
Gbde.
B
Ris
p
en
B
Ba
ch
B
Je
n
weg
T.
Tri ftkoppe
l
Lin
de
nb
erg
-
B
Entwurf 2016-04-21
heide
feld
er
iff be
k
Sch
op
pe
l
Re
hk
Da
nc
kw
weerthg
We
g
Drin
gs-
er W
eg
ing
Wunsc
hr
tr.
i berg
Si m
il
erg
ergs
Silb e
rb
Glas
b
Sim
i.-b
g.
Graß
m
weg .-
Weg
rka
m
p
Berg-
g
oe
Weg W rse
So ph
Kl ie -
Am H
ohen Feld
Feld
Weg
Nr.1
2
Rudo lf- Roß-
Ta
nn
stieg
hn
ing
Wunsc
hr
Sto
rc
s h en-
stietieg
g
Hasen-
Am
Hohe
n
E.
-B
St rän
r. d.
B
B B
.
stg
HasenAm
Hohe
n
erg
Silb e
rb
Am
Hohe
n
Dro
ss e
lba
r tw
eg
rka
m
Qu
e
Glas Hasenb erg
Sim
str.
i.-b
Feld
g.
Si m
Am
il i b
H
ee
oh
rgn Feld
Graß
m
weg .-
Weg
p
Berg-
ning-
E.
-B
St rän
r. d.
-
B
B
Allee
Heinr.-
We
g
Weg
Nr.1
2
ße
ße
B
lage
An
der
eg g
stra
B
Allee
Qu
e
Dro
ss e
lba
r tw
eg
lage
Se
en
wa
ld s
tr.
B .d.Z
el t
O ''S
Heinr.-
str.
eg g
stra
str.
An
der
st
r.
nHu
sa
re
Snitger-
Rudo lf- Roß-
Allee
Weg
Nr.1
2
B
B
B
ße
B
B
B
eg g
stra
B
ning-
B
Mansh
Lem
ku wesg
Po
Zittergr as weg
kelDin
p
kam
B
swg.
B
Sport- plätze
Ho ndiu
p.
D.-Frese
-Str.
Moor
we
g
B
Olb ersk
Geerz
kp.
B
Zw
erg
ens
tieg
Rie
sen
we
Dä
g
um
ling
twie
te
Prin
zen
we
Go
g
lde
lse
s tie
g
B
Schiffbeker
Everling-
B
Sterntale
rstr.
Schule
B
ke-
Sch.
Teich
Bärenhäuterweg
B
ring
tr.
Gymn.
Sultans
nstr.
.
Dahrendorfweg
Blec
elwg.
Gäns eli es
Geiß-
Dietzwg.
Kdr.
Hm.
N
AS
HH-Jenfeld
Rautendeleinwg.
As chen
pu tt
elstr.
Ro tkä
ppchen
weg
Schneew
ittche
nweg
Rosenr
weg otSternt
al
straße er-
Kdr.
Hm. Schnee
wittchenweg
Kdr.Hm.
B
B
Rübezahlstr.
Rosenrotweg
kötterweg
nn
ma g
rin
weg
.
Rübezahlstr
leinw eg
Spliedtring
Borgs tück en
eg
Alad inw
Alad in
Hecken
B
B
B
B
Spliedtring
Blume-Str.
Kaufm
.Ring
3
ogt-Weg
Riedel-V
g
Ses amwe
lage
Pflegezentr.
Holstenhof
Gymn.
Marienthal
ErnstScherling-
Gehrdenw
Elfsaal
Sch.
Holstenhof
Georg-
Lauf-
Bohlens Allee
B
B
B
B
B
B
An
der
Stem
Mari us weg
a 0x
B
str.
Jen
B
e
p
erk
Qu
tzen
isp lä
O''S
wa
ld s
t r.
.d.Z
el t
en
Se
Bunzlauer Str.
Moorkop pel
Kdr.Hm.
Am
Sch ießstand
T.
Leg ie
Tenn
weg
weg
Laubaner Str.
Helmut-Schmidt-Universität
Universität der Bundeswehr
Dannerallee
den
e
B
Snitger-
Straße
B
ße
Jenfelder
Rodigallee
Böcklerstr.
ra
tst
bogen
Schule
Tycho- Brahe-
Turnhalle
eg
renw
s t r aß
r.
St
Rosenr
weg ot- Je nfe l d er
Sternt
al
straße er-
Sterntale
rstr.
Neubert-
Sprottauer Str.
As chen
pJenfelder
u tte
lstr.
Ro tkä
ppchMoor
enweg
Schneew
ittche
nweg
Kdr.Hm
B
b
B
B B
Horner
Stieg
B
B
B
st
r.
B
B
B
n-
B
B
B
are
B
Bärenhäuterweg
Kue
straße
-
e
r
Rautende
nst leinwg.
eh
tr.
Hu
s
B
Sultans
elwg.
Kdr.Hm.
aß
Ku
Rosenrotweg
raße
st
r.
Verw.
Gbde.
T.
Rübezahlstr.
g
Ses amwe
es
Gäns eli
en
n-
B
B
B
B
m
B
B
weg
ck
ll
Re
tr
saal
are
B
Mari us weg
Pflegezentr.
.
Rübezahlstr
st
lle
De
elm
ns
an
aß
Kreyen-
Hu
s
kelDin
p
kam
B
p.
B
Alad in
Geiß-
weg
Kdr. Hm.
Stoltenstraße
Bei
ß
str a
Horner
Stieg
B
B
Moorkop pel
B
Olb ersk
F
3
stü
on
ro
m
a 0x
B
B
tr.
K
saal
Kreyen-
.
stg
Laubaner Str.
Sultans
Geiß-
elwg.
Gäns eli es
g
Ses amwe
saal
Kreyen-
Po
Zittergr a s weg
Schule
Geerz
kp .
Tycho- BraheHo ndiu
swg. Kdr.Hm.
Am
T.
Kdr. Jen
f.M
Hm. egSch
onee
or wittw
g
che
nw
in
eg
Spliedtring
e
Zw ischen den
Horner
Moor
Sprottauer Str.
ra ße
str.
a
Hus
m
B
m
Straße
t
lle s
De
w
en o
feld
er
Spliedtring
Ossietzky
we g
en
Zik ad
W
Seite 69 von 75
Je
n
2
rd
As chen
pu tt
elstr.
Rotkä
ppchen
weg
B
amp
en-
e
ss
ga
tieg
aße
Sch.
Universität der
Bundeswehr
Tr ib ün
b
Hecken
m
hi
Sc
As sers
nstr
weg
Grü-
AS
HH-Jenfeld
Teich
Bärenhäuterweg
Schneew
i ttche
n-
Sterntale
rstr.
straße
wstr.
en o
uth
W
nstg.
l man
me
him
Sc
i kweg
m in
Do
kötterweg
aße
an
melm
vio
weg
N
-
rk
Oste
ke
Derby
B
B
Rautendeleinwg.
weg
Rosenr
weg otSternt
alerstraße
Rosenrotweg
-
Borgs tück en
eg
Alad inw
Blume-Str.
ann
melm
Sch im lee
al
amp
c
enbrü
Stolt
lKie
st r.
1
Gehrdenw
Rübezahlstr.
leinw eg
nho f-
rk
Oste
w eg
ll en
More
B
r.
ggsti eg
mannse
ß
Kdr.Hm.
erk
rw
el
un
pp
Gr
ko
en
nn
uden
Zw ischen
Br
te
Ho ls
e
im
Sch
n-
ra
B
weg
Kdr.
Hm. Schnee
wittchenweg
Schiffbeker
Dannerallee
alle
chstr
eg
Kdr.Hm. w
e
Zirp
Bohlens Allee
Pflegezentr.
.
Rübezahlstr
Sch.
Am ers
as rm
WBöcklerstr.
tu
Lauf-
ta
Ok
Gde.Hs.
s-
Rennbahn
Kdr. Gde.Hs.
tia n
Hm.
as
uth
W
Am
Georg-
a ße
- S tr
B
m
g.
f. w
ei n
hw
Sc
str.
p
kam
p
kam
Born
tr.
s
eg g
a nn
B
T.
Stem
Mari us weg
eg
Alad inw
ogt-Weg
Riedel-V
Kdr. Hm.
_
B
wstr.
en o
uth
W
nstg.
Dietzwg.
l man
me
him
Sc
i kweg
m in
Do
amp
se
as
dw
ße
stra
Rau
st
Gymn.
Marienthal
-
lStoltenstraße
Mitte
d olf
v- A
Jen
Holstenhof
Universität der
Bundeswehr
ta
Gus
elm
n
an
Sch.
Holstenhof
T.
T.
B
B
e
lKie
aß
Str
lm
Kie
annstg.
el m
Dannerallee
g
e
s t r aß
ee
iga ll
Ro d
aße
Dahrendorfweg
Blec
rsten
n
t he
Bunzlauer Str.
Moorkop pel
D.-Frese
Zw
-S tr.
Rodigallee
Moor
erg
ens
tieg
Mansh
Rie
ardtstr.
we
s
e nw
g
Allee
Bohlens
eg
Helmut-Schmidt-Universität
Dä
um
Am L
Tri f tkop pe
ling
Universität der Bundeswehr
Sch ieß- k eml
tw ie
u
Sport- plätze
te stand wesPrin
g
zen
we
Go
Lin
g
Elfsaal
lde
de
nb
lse
erg
stie T.
g
we g
rk
Oste
nwe
3
-Weg
Alad in
Spliedtring
e
Ossietzky
nstr.
man
W
B
t
nss
hre
Be
-
ers
Alb
sen
hn
ba
Gehölzg r.
Lui-
nn
gstr.
man nseg
p
kam
W
T.
Ok
tav
ios
tr
s
pp
Nö
terWes
t-
str.
r.
nst
i m melSc h
B
Everling-
keGymn.
e nweg
Zik ad
Turn- ring
halle
are
Hus
tieg
nn
ma g
rin
As sers
aSch.
s tr
m
hi
Sc
ann melmnstr.
egleie
Sch im
Lal
e
ße
str a
Jenfelder
r.
St
Kdr.Hm.
leinw eg
Kdr.
Hm.
ü
Kurf
tg.
s-
s
Er n
B
B
B
or
Ah
eck
a nn
sstr.
tr.
es
Jüthornstra ße
B
tho
JüB
Kielm
htRec
on
Alph
str.
ße
str a
Allgem.
Krankenhaus
Wandsbek
r.
rnst
Zie
t
Neumark
Bei
Frie da
tr.
igers
Tratz
v
Bo
eg
ölz w
Geh
W
ald
frie
de
n
weg Stieg
s-
Derby
ogt
Ri edel -V
B
ße
.
rdt
a nn
p
erk
Qu
amp
ha
melm
bogen
M. 1 : 20.000
Am
Sch ieß stand
Spliedtring
Blume-Str.
ErnstScherling-
g.
e n2
an nw
Zirp
Mellm
nna ße
elma
nnstr
Wich
ißma
W
lerweg
.-Mül
Hei nr
en
etk
Lu ke
eg
offw
ße
Am
ch
Rau
i kw e g
m in
tieg
we g
aße
Neubert-
Tycho- Brahe-
Hecken
kötterweg
Kdr.Hm
Moor
Je nfel der
B
amp
w eg
ll en
More
rk
Oste
im
Sch
iotav
Ok
eg
Kdr.Hm. w
c
enbrü
Stolt
kh
Eic
-S
rahm
T.
.
- S tr
Kdr.Hm.
Horner
e
Jenfelder
T.
straße
ann -
rk
Oste
chstr
Kaufm
.Ring
ns
Ma
Gde.Hs.
s-
ggsti eg
mannse
ße
S tra
olf-
Do
As sers
melm
Sch im lee
al
amp
Rau
e
Holstenhof
Gymn.
Marienthal
Georg-
weg
str.
Kdr.
v-Ad
-
2
ee
iga ll
Ro d Horner
er-F
Walt
-
a nn
traße
berg
es tr.
n
arg e
B
Re
VonHeß- Weg
sweg
e
ra ß
Elfsaal
Sch.
Holstenhof
e
Lauf-
p
kam
p
kam
n
man
e
c hi m m l-
aße
Bir ts
ße
iel- lstr a
K ta
Eich
a
rgstr
g
Efftin
Korn
T.
all
e
ns t
Rodigallee
Böcklerstr.
lMitte
Stoltenstraße
Born
tr.
s
eg g
p
kam
r.
lPu voge
str.
u
enb
Ked
e
lKie
aß
Str
t
nss
hre
Be
-
st r.
str.
1
a
m
him
Sc
nho f-
w eg
ll en
More
rk
Oste
p
kam
cke
enbrü
Stolt
terWes
tzen
is plä
str.
o ns
Alph
ers
Alb
sen
gstr.
man nseg
elm
O ssiet zky
Kdr. Hm.
Kdr.
Hm.
s-
en
e
te
Ho ls
alle
l-
B
s t r aß
Moor
lm
Kie
m
Helmut-Schmidt-Universität
Universität der Bundeswehr
T.
g
mp
Mettlerka
Curtiusw eg
Ges.Sch.
Je
T.
ha
Offene Wohnbebauung mit artenreichen Biotopelementen
(11 a)
ns
Ma
Snitgerreih
Kdr.
a
Hus
eg
renw
t-
Gehölzg r.
ße
ta
Gus
Mari
e n-
awe
weg
Ges.Sch.
ing
d enw eg
Zi ka
Turnhalle
W
s
Er n
s
pp
Nö
Naturnahe Laubwälder (8 a)
ve k
n-
T.
Marienthal
weg
eh
K ue
Am
Zw ischen den
Grü-
s-
Tenn
e
Ok
tav
ios
tr
lerFeng
en
Öff.
Bücherh.
Rh
iem
s-
Sie
Sport- Hs.d.
pl. Jugend
p
kam
B
eck
a nn
htRec
Kielm
den
str.
tr aß
c hs
tr.
es
r.
nst
T.
W
aße
weg
Bei
Frie da
tr.
igers
Tratz
Rau
herberge
Sportpl.
feld
er
tr.
lKie
e
lKie
aß
Str
tr.
nss
hre
Be
e
Zirp
weg
Derby Wa ndsb eker Bogen
Jugend-
Sch.
nnstr
Sch.
vio
T.
str.
ter-
e
straß
ecc
e
sstr.
Reb
aß
Str
iu
Claud
Pflegezentrum
AS
HH-Horn
Gde.Hs.
dt -
s
pp
Nö
Ku
ck
-
Born
s
eg g
p
kam
B
ers
Alb
ße
S tra
olf-
S
B
eis
mal
Verkehrsstaffel-Ost
k
n ic
zk
en
Gr
str.
ns
Mitte
terWes
s-
sstr.
B
B
v
Bo
B
Von-
dstr.
woo
ärt
Sch.
Looft
ha r
T.
an-
k-
a
melm
eg
Kdr.Hm. w
T.
Wan d se
-
More
str.
wit z-
Am
g.
f. w
ei n
hw
Sc
-
e
etk
tg.
a nn
on
Alph
astr.
stEr n
v-Ad
str.
m.Holz
stieg
p.
gtn.
-
Je
n
B
b
B
rsten
Lu
eg
o ffw
Kielm
htRec
Frie d
tr.
igers
Tratz
tr.
r.
hn
ba
zm
hat
Sc
k
or n
-
-
rn
de
n
tü
ns
oo
Kr
ü
Kurf
kh
Eic
-S
rahm
ße
a ße
rgstr
lstr a
er-F
Walt
traße
Bir ts
ta
Eich
u
enb
Ked
l-
es
st
sen
nn
rien
Ma g
rin
ße
e
ov
e
Wandsbek
-
ihe
n
r ve
Ku
lo ß
o
th
B
g
hn
el
m
hi
Sc
a ße
Universität der
Bundeswehr
Sportpl.
str.
weg
Derby Wa ndsb eker Bogen
Jugendarkt
e um
N
Am
herberge
T.
Sch.
Ba
tr.
Jüth
ü
h
Sc
eg
sw
Jü
Sch.
-
Zitze
e
Alle
u
b.
nd s f s
Waahn ho
B
rje
oo
M str.
Br
ck
ta
Ok
s-
ggsti eg
mannse
Allgem.
Krankenhaus
Wandsbek
s tra
Z oll
k er
sb e
s
pp
Nö
Gymn.
se
ee
Kn
n
stra
nerg
Hikeb
As
abeth-ge
hö
lz
Gehölzg r.
T.
ic
- Re
Ne umann
str.
tr.
te
g är
kre
dec
Sey
ma
e
straß
s
diu
g.
o rn
or
Ah
eistr aßLu
Re
str.
Joseph
enTr ib ün Ly dia-
rs
äd le
Sch
hn
Ba
ch u
e n-
str.
niß
Kdr.Hm.
e
rs Keßle
Schm
str. üser-
n
rte
ga
us
ha
st
Po
en
S
ertB
Ro b
A lt
Ran
_
B
B_
Kdr.
Hm.
ß
str a
str.
-
Wittthöff.
str
Am
lo ß
s-
s
Free
iu
Claud
g
stie
en
h
Sc
B ot
B
str.
tzau
chstr
im
Sch
Jüthornstra ße
Mari
e n-
.
st r
WB
Kdr.Hm
Bez.A.
Wandsbek
Ziese
g
stie
ns
weg
en
aße
thsßt re
em ustra
en d
witWz-
g
aw
Aellee
s tr aße
a
- S tr
Rau
T.
Derby
Kdr.Hm.
p.
rv
Ku
Zitze
ecc
ß-
a
ntz
Ra Kdr.
Hm.
u
Tr a
a nn
Marienthal
d
Wan
Amtsgericht
d olf
v- A
T.
B
a ße
Rennbahn
eg
ölz w
Geh
W nKdr. Gde.Hs.
ald
tia
s
Hm.
ba sfreie
s de
ga
n
an-
tr.
r
üt e
W
lm
Kie
Horner
n
rte
ter-
k
or n
rü
gtn.
sstr.
Sch lo
Beh.
Marktpl.
e
r aß
ust
-
o lls
mel-
1
ta
GT.us
eis
-B
-
iu
Claud
Gymn.
Christusk.
WandsbekMarkt
u
Cla
be
Sch.
rZ
ke
pp
Am erss
Wa tu rm
e
tra ß
ens
ee
iga ll
Ro d
W
Ok
tav
ios
tr
gstr.
man nseg
rd
Jü t h
Sch.
mal
o
nk
ne
un
Br
nstr.
man
Arten- und Biotopschutz, BERICHTIGT
S tr.
Wandsb.-
Beh.
e
alle
ä
HolzmühlenVerkehrs- teich
staffel-Ost
Pflege-f.
nich
zentrum
Kra
str.
ft
LooBad
Bürgerhs.
Öff.
Bücherh.
7
Jüth
an
lo ß
Am
nn
ma
ne
hü
Sc
n-
g
Inst.
ren
Stern
rre e
de
n .
vesktr-
re
Ho g
R
Finanzamt Ger. dsp.
terk
Küs
an
bleiche
Mus.
k
W
n ic
tr.
zk
en
. Sporth.- Böhmes
r
GrBeh.
t
ts
Kdr.Hm.
k
r
.
ws tg
Sch.
Ma
Litzo
ße
stra
str.
pp
Kla
Dot- rza u e
weg
term
Hin
reihe
g
hn
rien
Ma g
rin
ße
e
r.
e
Wandsbek
-
ihe
stra
HGW
Reb
St
w- e
Litz o
ra ß
Staatsarchiv
Kattun-
ein-Str.
ee
arr
Qu
ker
Wandsbe
tieg
Turnh.
-
h
Sc
e
straß
str.
gercke
stwi ete
Kirchhof
rs
Wasse
Lotharstr.
Neb end ahlstr.
Sch.
r
ek e
g
we
fstr. rnhho
oKirc
e
ercthk
LengJü
g
stie
irkerstraße
Qua
us
As
se
erg
Hikeb
e
Alle
ns
Ba
zm
hat
Sc
um
g
str.
Sc hi m
B
s
pp
Nö
eck
ße
T.
tr.
s
or n
Ah
Sch.
all
e
kre
dec
Sey
ck
B
S ch
n
rte
ga
Ziese
iemse
ee sKn
ert-
lo ß
Ro b
us
ha
st
Po
en
s-
Kdr.
Pu voge
str.
v
Bo
hn ba
nn
A lt
h
Sc
iu
Claud
Ges.Sch.
ing
.
ustr
ntza
RaGes.Sch.
n
e
t
är
Snitgerreih
hng
Ba e
niß
stie
ve k
Sport- Hs.d.
pl. Jugend
b.
nd s f s
Waahn ho
B
Sie
Am
mp sweg
Mettlerka
VonHeß- Weg
Wandsbek-
abeth-ge
hö
lz
Rh
Kdr.Hm
Bez.A.
Wandsbek
ov
Bücherh.
es
Gymn.
t
rje
oo
M str.
7
u
Tr a
tr.
Curtiusweg
ASs tr aße
Christusk.
str a
BERICHTIGUNG
S tr.
t-
a
weg- Rei c h
Ne umann
Öff.
Amtsgericht
HH-Horn
Marktpl.
ßSch lo
pl.
str.
Sch.
Beh.
Gymn.
str.
Joseph
enTr ib ün Ly dia-
Wittthöff.
str
Stern
rs
äd le
Sch
Arten-
.
ws tg
Litzo
Wandsb.-
_
.
str
r kt
Sportund
Sch.
Ma Biotopschutz,
Bücherh.
ch
Rau
weg
Derby Wand sb ek er Bogen
Jugendherberge
T.
g
weg
k
n ic
zk
en
Gr
as
dw
T.
Sch.
Looft
ße
S tra
olf-
Jüthornstra ße
B
tho
JüB
Lui-
Re
e
straß
Pflegezentrum
v- Ad
Allgem.
Krankenhaus
Wandsbek
r.
rnst
Mari
e n-
awe
e
ecc
sstr.
Reb
aß
Str
g.
r.
gest
Efftin
tr.
n- S
arg e
eg
ölz w
Geh
W
ald
f rie
de
n
s
pp
Nö
th
Zie
ta
Gus
Kdr.Hm.
mal
Verkehrsstaffel-Ost
-
Marienthal
str.
str.
k-
berg
Stieg
A
ta
Gus
r-
-
wit z-
Am
str.
Korn
S tr.
n
T.
an-
Am
un
Gr
nf
.M
t
Berichtigung
des Landschaftsprogramms
LBT. 01/14 (§ 5 Abs. 5 Nr. 4e HmbBNatSchAG)
Neumark
Am
oo
Sportpl.
eg
str.
r
gw
ll in
aß
e
r
t
t
R
ark
zum Bebauungsplan
Marienthal
34,
Wohnen
südlich
Wandsbeker
s Gehölz
e um
n
N
m
ße
n
p.
en
gtn.
-
de
n
ße
tr.
B
iste
k
or n
ü
-
rn
iu
Claud
Jü
Sch.
rien
Ma g
rin
rv
Ku
lo ß
As
r te
Wandsbek
-
ße
e
gä
hn
e
tzm
Br
h
Sc
g
we
o
th
B
Jüth
n-
rd t
ha
Sc
ma
us
B
Von-
n
stra
Sch.
Ba
tr.
ihe
kre
dec
Sey
ck
Zitze
Kdr.Hm.
erg
Hikeb
e
Alle
ns
e
te
g är
Gymn.
se
ee
Kn
B
hn
Ba
ch u
e
straß
u
Tr a
str aß
n
rte
ga
Ran
str.
tzau
ov
es
stra
B
us
ha
st
Po
s-
-
dstr.
woo
en
lo ß
g
sen
Free
str.
iu
Claud
stie
S
ert B
Ro b
Al t
b.
nd s o f s
Waah nh
B
rje
oo
M str.
Am
h
Sc
en
Bot
B
niß
Ziese
Ly diastr.
Amtsgericht
WB
Kdr.Hm
Bez.A.
Wandsbek
a
ntz
Ra Kdr.
Hm.
g
stie
str.
Joseph
tr.
dlers
Wittthöff .
str
Beh.
i ch a
- Re
N euman n
er k
rw
Landschaftsprogramm
Arten- und Biotopschutz
m.Holz
stieg
lerFeng
More
Mus.
Marktpl.
ß-
.
ä
Sch
ße
Stern
hü
Sc
Sch lo
s
diu
p
terk
Küs
tr.
s tra ße
Christusk.
Wandsb.-
e
r aß
ust
u
Cla
rs Keßle
Schmüser-
A llee
stra
term
Hin
Gymn.
nn
ma
ne
be
se
g.
an nw
Mellm
ne
traß
lman
e
h
a nns
Wic
Wißm
lerweg
.-Mül
Hei nr
Wan d se
Zo ll
ke r
s
hm e
.
str Sporth.- Bö Kdr.Hm.
r kt
und
AKTUELL
Sch.
Ma Biotopschutz,
Arten-
7
üte
nd s
r.
rs t
Beh.
.
ws tg
Litzo
WandsbekMarkt
Wa
tr.
o ll s
R
Finanzamt Ger. dsan
bleiche
W
Öff.
Bücherh.
Beh.
e
alle
rZ
ke
be
e
w-
str.
pp
Kla
Dot-erza u g
we
e
rre
Qua
n-
t raß
Litz o
reihe
Holzmühlenteich
Bad
Bürgerhs.
Staatsarchiv
Kattun-
ein-Str.
.
vestr
ich f.
Kran
str.
Turnh.
se
g
Inst.
ren
u th s
dem
Wen
str.
g
Sch.
r
ek e
ker
Wandsbe
gercke
stwi ete
Kirchhof
rstie
Wasse
Lotharstr.
Neb end ahlstr.
fstr.
hho
Kirc
eerck
Leng
g
stie
irkerstr aße
ee
arr
Qu
re
Ho g
Freie und Hansestadt Hamburg
Fu
zu TOP 6.1
Freie und Hansestadt Hamburg
Bezirksamt Wandsbek
Bezirksversammlung
Eingabe
Drucksachen–Nr.: 20-2548
Datum:
Status:
21.03.2016
öffentlich
Beratungsfolge
Öffentlich
Öffentlich
Öffentlich
Gremium
Datum
Hauptausschuss
Planungsausschuss
Planungsausschuss
29.03.2016
12.04.2016
10.05.2016
Bebauung der Klimaachsen wie die Hummelsbüttler Feldmark
Eingabe
Sachverhalt:
Bei der Geschäftsstelle ist eine E-Mail eines Bürgers mit folgendem Text eingegangen:
Text:
ich schreibe Ihnen als besorgter Bürger, weil ich der festen Überzeugung bin, dass sie mit der Bebauung
der Klimaachsen, wie der Hummelsbüttler Feldmark , falsche Entscheidungen getroffen haben.
Am Freitag, dem 18.03.2016 besuchte ich einen Vortrag des angesehenen Prof. und Klimaforschers Dr.
Mojib Latif zum Thema Klimawandel. Zufällig saß in der gleichen Reihe neben uns Frank Böttcher,
dessen Buch KLIMAFAKTEN , dass er mit Sven Plöger zusammen geschrieben hat, ich gerade lese.
Ich bin überzeugt, wenn Sie den Vortrag gehört hätten wären Sie auch der Überzeugung, dass Ihre
Entscheidung, in Klimaachsen zu bauen, die falsche Entscheidung ist.
Ich habe Ihnen als PDF nur das kurze Kapitel „Brutstädte- warum es in unseren Metropolen immer
heißer wird“ angehängt. Bitte lesen Sie es, aber ich kann Ihnen auch empfehlen, das ganze Buch zu
lesen.
Sie als Politiker, aber auch wir als Bürger stehen in der Verantwortung, unseren Kindern und
nachfolgenden Generationen eine lebenswerte Welt und Metropole Hamburg zu hinterlassen. Denn
unsere Kinder und folgende Generationen haben keine Möglichkeit, Ihr/ unser Handeln zu beeinflussen.
Das bedeutet, Sie als Politik aber auch wir Bürger müssen bedacht sein, eine intelligente, nachhaltige
Stadt/Metropolentwicklung zu planen und umzusetzen.
Deshalb fordere ich Sie auf:“ Denken Sie um, denken sie groß und nicht nur von 12 bis Mittag. Nutzen
sie die vielen kleinen Flächen, Nachverdichtung, Leerstand von Bürogebäuden/Gewerbegebäuden,
nutzen Sie die vielen nicht ausgebauten Dachgeschosse von Mehrfamilienhäusern der
Seite: 1/2
Seite 70 von 75
zu TOP 6.1
Wohnungsgesellschaften, bieten Sie Anreize zum Ausbau von Dachgeschossen auch für Privatleute,
wenn vermietet wird, nutzen Sie intelligente Konzepte durch aufgeständerte Bauweise z.B. Parkplätze zu
überbauen, bebauen Sie den kleinen Grasbrook. Entwickeln Sie die Metropolregion Hamburg mit den
umliegenden Gemeinden mit Beachtung der Freilassung der Klimaachsen.“ Für Wirtschaftliche,Prestigeobjekte oder Bankenkrise ist die Politik immer bereit, große Mengen Kapital zur Verfügung zu
stellen. Zur Bankenkrise wurden innerhalb einer Woche mal eben 500 Mrd.€ zur Verfügung gestellt. Für
Olympia hätte der Senat mal eben 1,4 Mrd.€ locker gemacht, um die dort ansässigen Unternehmen
umzusiedeln. Wenn es aber um uns Menschen geht, muss es finanzneutral gehen! Die in fester
Bebauung geplanten Großsiedlungen in den Klimaachsen wie die Hummelsbüttler Feldmark, nutzt nur
den Investoren. Uns Hamburgern bringen sie langfristig nur Nachteile. Schlechteres Stadtklima, höhere
Temperaturen, höhere Schadstoffbelastung der Luft (die Grenzwerte werden schon heute nicht
eingehalten, wie laufend der Tagespresse zu entnehmen ist), höhere Sterblichkeitsrate und weitere
soziale Brennpunkte, von denen die HH schon genug hat. Die Integration der neuen Mitbürger wird in
diesen Großsiedlungen misslingen, weil sie erstmal nur mit Flüchtlingen besetzt werden und dass auch
langfristig so bleiben wird.
Deshalb fordere ich sie auf, planen Sie intelligent und nachhaltig, damit wir alle und nachfolgende
Generationen ein lebenswertes Hamburg haben werden. Deutschland geht es gut, nehmen sie auch für
uns Menschen Geld in die Hand und nicht nur für Investoren, Prestigeobjekte und Wirtschaftliche
Zwecke.
Hinweis der Geschäftsstelle: Eine Veröffentlichung der Anlage (PDF) ist aus urheberrechtlichen
Gründen nicht möglich.
Anlage/n:
keine Anlage/n
Seite: 2/2
Seite 71 von 75
zu TOP 6.2
Freie und Hansestadt Hamburg
Bezirksamt Wandsbek
Bezirksversammlung
Antrag
Drucksachen–Nr.: 20-2771
SPD Bezirksfraktion Wandsbek
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bezirksfraktion Wandsbek
Datum:
Status:
04.05.2016
öffentlich
Beratungsfolge
Öffentlich
Gremium
Datum
Planungsausschuss
10.05.2016
Wohnungsbau, Flüchtlingsunterbringung und Naturerhalt am Buchenkamp
Interfraktioneller Antrag der SPD-Fraktion und der GRÜNEN-Fraktion
Sachverhalt:
Die rot-grüne Koalition in Wandsbek hat mit Unterstützung der Bürgerschaftskoalition in
Volksdorf in den vergangenen Monaten zahlreiche Gespräche sowohl mit Eigentümern,
örtlichen Bürgerinitiativen als auch Naturschutzverbänden mit dem Ziel geführt, östlich des
Buchenkamps in Volksdorf sowohl Wohnbebauung zu realisieren als auch eine
Flüchtlingsunterbringung zu prüfen. Dabei galt es, die Bedarfe für zusätzlichen Wohnungsbau
und Folgeunterbringungsplätze mit den Belangen der Natur- und Stadtteilverträglichkeit
zusammenzubringen. Im Zuge der Gespräche sind zahlreiche andere Flächen in Volksdorf
geprüft worden, ob sie für eine Flüchtlingsunterbringung in Betracht kommen – angesichts der
kaum noch vorhandenen geeigneten öffentlichen Flächen im Stadtteil ein schwieriger
Prüfprozess. Die nun gefundene, im Stadtteil bereits vorgestellte und diskutierte Lösung trägt
auch der Tatsache Rechnung, dass Volksdorf als größter Stadtteil der Walddörfer auch einen
relevanten Beitrag zur Herausforderung der Flüchtlingsunterbringung leisten soll und kann.
Dies vorausgeschickt soll nun ein Bebauungsplanverfahren für Flächen der ÖkoBaugenossenschaft im Umfeld des so genannten Ferckschen Hofs am Buchenkamp zeitnah
eingeleitet werden. Wie im Koalitionsvertrag von SPD und Grünen vereinbart sollen dort 60
Wohneinheiten entstehen. Außerdem ist eine Einrichtung für Demenzkranke mit bis zu 30
Plätzen vorgesehen – bei gleichzeitiger Sicherung, Aufwertung bzw. Renaturierung aller
rückwärtigen
Landwirtschaftsflächen
und
Grünbereiche
der
Liegenschaften
der
Genossenschaft, um einen sachgerechten Ausgleich zwischen den Belangen des
Wohnungsbaus und der Naturverträglichkeit zu erreichen.
Die zunächst für die Unterkunft vorgesehene Tonradswiese ist durch ihre sehr feuchten
Bereiche und den hohen Grundwasserstand schwer zu bebauen und weist einen hohen
ökologischen Wert auf. Daher soll die Idee der Nutzung der Tonradwiese für eine
Seite: 1/4
Seite 72 von 75
zu TOP 6.2
Flüchtlingsunterkunft nicht weiter verfolgt werden. Auch in Zukunft ist aus vorgenannten
Gründen von jeglicher Bebauung abzusehen; die Festsetzungen des B-Planes Volksdorf 32
bleiben insofern unangetastet.
Für eine Folgeunterbringung in Volksdorf konnte als Alternative zur Tonradswiese eine
Freifläche an der Eulenkrugstraße (Flurstück 270) benannt und geprüft werden, die kurzfristig
verfügbar ist. Die Fläche ist zwar wegen der 380 kV-Leitung (vorzusehender Abstand 50 Meter
bezogen auf die Mittelachse) und des Schutzes der beiden landschaftsprägenden und zu
erhaltenden Bäume nicht vollständig nutzbar, sie unterliegt aber wesentlich geringeren
ökologischen Restriktionen als die Tonradswiese.. Der Einsatz von 2-geschossigen Holz-ModulHäusern würde nach ersten Masseplanungen des Zentralen Koordinierungsstabs Flüchtlinge
(ZKF) eine Platzkapazität in einer Dimension von 260 Plätzen bedeuten. Eine zunächst auf 3
Jahre befristete Genehmigung einer Unterkunft wäre ohne Bebauungsplanverfahren möglich.
Verlängerungen, die eine Gesamtnutzungsdauer von 15 Jahren nicht überschreiten sollen,
wären im Rahmen des hiermit anzustoßenden Bebauungsplanverfahrens mit entsprechenden
Gebietsausweisungen in geeigneter Weise abzusichern. Zur Anbindung an die Wohnbebauung
soll auch je nach Verfügbarkeit und in Abstimmung mit dem Eigentümer auch eine
Einbeziehung des sog. „Erdbeerfeldes“ (Flurstück 5716) in das Bebauungsplanverfahren
geprüft werden – ausdrücklich nicht für Zwecke einer öffentlich-rechtlichen Unterkunft, da diese
auf das Nachbarflurstück 270 beschränkt bleiben soll. Im vorliegenden ökologischen Gutachten
wurde diese Fläche für Wohnungsbau als ähnlich geeignet erklärt, wie die Fläche am
Ferckschen Hof. Welche Bebaubarkeit sich für das sog. „Erdbeerfeld“ ergibt, wird das
Bebauungsplanverfahren zeigen.
Um darüber hinaus bis zur östlichen Landesgrenze alle Grünflächen, aufzuwertenden und
auszuweitenden Biotope und auch landwirtschaftlich genutzten Flächen zu erhalten und zu
schützen, werden Bereiche hinter den zu bebauenden Flächen als freizuhaltende Pufferzone in
das Plangebiet aufgenommen.
Außerdem wird eine gutachterliche Bewertung insbesondere für den Buchenkamp erstellt, um
Befürchtungen der Anwohnerinnen und Anwohner hinsichtlich der Entwicklung des Verkehrs
berücksichtigen, in der Planung mögliche Auswirkungen der zusätzlichen Bebauung realistisch
prognostizieren und bei Handlungsbedarf durch verkehrsplanerische Anpassungen reagieren
zu können (insbesondere durch Ausweitung der Tempo-30-Zone).
Der Planungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung zu beschließen:
Petitum/Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten für die Flächen östlich des Buchenkamps die Einleitung eines
Bebauungsplanverfahrens und den dazu erforderlichen Einleitungsbeschluss vorzubereiten. Im
Verfahren sollen – unter Beachtung des Abwägungsgebots und der rechtlichen Parameter –
folgende Maßgaben entweder im Bebauungsplan und/oder mit einem städtebaulichen Vertrag
geprüft und abgesichert werden:
1.
Flurstück 272: Die Flächen an den Bestandsbebauungen des Ferckschen Hofs werden
teilweise als Wohngebiet ausgewiesen. Hier sollen 60 Wohneinheiten entstehen können,
davon mindestens 30% als öffentlich geförderter Wohnungsbau. Außerdem ist eine
soziale Einrichtung für bis zu 30 demenzerkrankte Menschen vorzusehen. Die Bebauung
einschließlich Zuwegungen reicht in östlicher Richtung maximal bis zu der Linie, die sich
parallel zum Buchenkamp aus dem verlängerten First des in Nord-Süd-Ausrichtung
stehenden Gebäudeflügels der bestehenden Hofgebäude ergibt. Östlich davon findet
keine Bebauung statt. Bereiche ohne Bebauung werden als Grünflächen festgesetzt, auch
um eine Bebauung Richtung Osten zu begrenzen. Dies ist in die B-Plan-Begründung
aufzunehmen. Eine ökologisch orientierte, landwirtschaftliche Nutzung soll möglich
bleiben, sofern dies den angestrebten Biotopverbund gemäß Ziffer 5 nicht behindert.
2.
Flurstücke 278 und 280: Sie werden ganz bzw. in wesentlichen Teilen in den
Seite: 2/4
Seite 73 von 75
zu TOP 6.2
Bebauungsplan aufgenommen und als Grünflächen baurechtlich gesichert. In der
Begründung des Bebauungsplans ist für diese Ausweisung das ausdrückliche Ziel
aufzunehmen, dass die beiden Flurstücke als freizuhaltende Pufferzone dienen, um den
weiteren dahinterliegenden Landschaftsraum insgesamt zu schützen und unbebaut zu
erhalten. Die Abmessung dieser Pufferzone bleibt dem Bebauungsplanverfahren
vorbehalten. Eine ökologisch orientierte, landwirtschaftliche Nutzung auf diesen und den
angrenzenden Flächen soll möglich bleiben, sofern dies den angestrebten Biotopverbund
gemäß Ziffer 5 nicht behindert.
3.
Flurstück 270: Hier soll eine Flüchtlingsunterbringung für rund 260 Personen entstehen,
so dass eine entsprechende Gemeinbedarfsausweisung vorzunehmen ist. Mögliche
Nutzungsverlängerungen auf insgesamt bis zu 15 Jahre sind im Rahmen dieses
Bebauungsplanverfahrens in geeigneter Weise abzusichern. Eine den sensiblen, östlich
des Flurstücks gelegenen Naturraum berücksichtigende Freiraumplanung für die
Unterkunftsnutzung sowie geeignete Renaturierungsmaßnahmen im Anschluss an die
Unterkunftsnutzung sind dabei mit vorzusehen.
4.
Flurstück 5716: Um den Standort der Unterkunft an das Wohngebiet anzubinden, soll für
das „Erdbeerfeld“ je nach Verfügbarkeit und in Abstimmung mit dessen Eigentümer die
Schaffung von Baurecht im Rahmen des anstehenden B-Plan-Verfahrens geprüft werden.
Gegenstand der Prüfung sollte eine maßvolle, ortsverträgliche, offene Fortführung der
straßenparallelen, kompakten Wohnbebauung des Ferckschen Hofs (vgl. Ziff. 1) in einem
etwa 50m breiten Streifen entlang des Buchenkamps und der Eulenkrugstraße bis zur
Grenze des Flurstücks 270 sein. Vorzugsweise sollte eine im Sinne der genannten
Fortführung der Hofbebauung kompakte Bauweise festgesetzt werden, die ökologischen
Parameter sind auch auf diesem Flurstück zu berücksichtigen und entsprechend
umzusetzen (vgl. Ziff. 5-8).
5.
Auf Basis eines mit mindestens zwei Naturschutzverbänden und der Behörde für Umwelt
und Energie (BUE) abzustimmenden Konzepts sind geeignete, möglichst große Teile der
freizuhaltenden Flächen innerhalb des Plangebietes spätestens 5 Jahre nach Inkrafttreten
des Bebauungsplans durch den Investor ökologisch so aufzuwerten, dass – bei
Fortbestand der Möglichkeit zu ökologisch orientierter landwirtschaftlicher Nutzung –
derartige Flächen zusammen mit den Flächen Kiebitzmoor, Moorbek, Tonradsmoor, den
Knickstrukturen, den Auenwäldern sowie allen angrenzenden Flächen durch die BUE
anerkannte Biotope und einen dauerhaft geschützten Biotopverbund ergeben. Langfristig
soll damit ein Beitrag geleistet werden, dass das Naturdenkmal Kiebitzmoor ausgeweitet
und ggf. zu einem Naturschutzgebiet weiterentwickelt werden kann.
6.
Es ist festzusetzen, dass Baumfällungen, Knickdurchbrüche oder Knickbeseitigungen zu
vermeiden sind und für jeden gefällten Baum mind. 1,5 neue heimische Bäume gepflanzt
werden müssen (es ist dabei aufzurunden).
7.
Sämtliche Gebäude auf dem Flurstück 272 sind in Nullenergiebauweise zu errichten.
8.
Auf allen Gebäuden auf dem Flurstück 272 sind 100% der Flachdachflächen (Neigung <=
30°) mit Solarkollektoren im Verhältnis 1:3 zur Dachfläche zu errichten (d.h. auf 3 m²
Dachfläche sind 1 m² Kollektorfläche vorzusehen. Dächern mit einer Neigung > 30° sind
nach Süden auszurichten. Dabei sind alle südlichen Dachflächen zu 100% mit
Solarkollektoren zu belegen (Belegung 1:1). Gauben und Dachterrassen sollen auf der
südlichen Dachfläche maximal 1/3 der Dachfläche einnehmen. Die Gauben sollen als
Schleppgauben ausgeführt und ebenfalls mit Solaranlagen belegt werden. Die
Dachflächen ohne Gauben oder Dachterrassen sollen grundsätzlich bis zur Traufe
ausgeführt werden. Verschattete Dachflächen und Dachflächen mit technischen
Aufbauten müssen nicht mit Solaranlagen belegt werden.
9.
Ein verkehrliches Gutachten zur Prüfung der Leistungsfähigkeit im Netz und Klärung
etwaiger Anpassungsmaßnahmen (z. B. Tempo 30-Zone für den Buchenkamp bis zur
Eulenkrugstraße) wird Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens sein.
10. Bebauungsplanverfahren
Volksdorf 32: Die nun gefundene Lösung für die
Flüchtlingsunterkunft (vgl. Ziff. 3) und dieser Einleitungsantrag für einen neuen
Seite: 3/4
Seite 74 von 75
zu TOP 6.2
Bebauungsplan lassen den bestehenden Bebauungsplan Volksdorf 32 unberührt.
Gleichwohl gibt es vor Ort Unverständnis, dass Ausgleichs- und Aufwertungsmaßnahmen
aus dem B-Plan Volksdorf 32 für die Biotope der Tonradswiese unterlassen wurden, weil
es an der rechtlichen Handhabe fehlt. Gemeinsam mit mindestens zwei
Naturschutzverbänden und der BUE ist daher innerhalb von 5 Jahren nach Feststellung
des Bebauungsplanes – jenseits des hiermit zu initiierenden Bebauungsplanverfahrens ein Konzept zur Umsetzung von ökologischen Ausgleichs- und Aufwertungsmaßnahmen
für die ausstehenden Maßnahmen aus dem B-Plan Volksdorf 32 für die Biotope der
Tonradswiese zu erarbeiten und umzusetzen. Neben dem Investor/Eigentümer ist dafür
auch eine Kostenbeteiligung der Planungsbegünstigten des B-Planes Volksdorf 32 zu
prüfen.
Anlage/n:
keine Anlage/n
Seite: 4/4
Seite 75 von 75