Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Wandsbek Bezirksversammlung Öffentliche Bekanntmachung einer Sitzung des Planungsausschusses am Dienstag den 10.05.2016 um 18:00 Uhr Raum: Bürgersaal Wandsbek, Am Alten Posthaus 4, 22041 Hamburg T a g e s o r d n u n g: Öffentlicher Teil: 1. Eröffnung der Sitzung 2. Anliegen der Bürgerinnen und Bürger und Öffentliche Fragestunde 1. Teil 3. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 01.12.2015 4. Referentenvorträge 4.1. Umstellung alten Planrechts der Baustufenpläne auf Baugebiete nach der Baunutzungsverordnung - Vortrag der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen zu den Planänderungsverfahren 5. Bebauungsplanverfahren 5.1. Bebauungsplanverfahren Hummelsbüttel 28 (Rehagen/Poppenbütteler Weg) - Auswertung der öffentlichen Informationsveranstaltung am 02.02.2016 - Auswertung der öffentlichen Plandiskussion am 22.02.2016 5.2. Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Marienthal 34 - Oktaviostraße - Zustimmung zur öffentlichen Auslegung 6. Sonstige Planungen und Vorhaben 6.1. Bebauung der Klimaachsen wie die Hummelsbüttler Feldmark Eingabe 7. Verschiedenes 8. Feststellung der jugendhilferelevanten Themen zur Überweisung in den Jugendhilfeausschuss 9. Feststellung der umweltrelevanten Themen zur Überweisung in den Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz 10. Anliegen der Bürgerinnen und Bürger und Öffentliche Fragestunde 2. Teil Seite: 1/1 Seite 1 von 75 zu TOP 4.1 Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Wandsbek Bezirksversammlung Mitteilungsvorlage Bezirksamt Drucksachen–Nr.: 20-2759 Datum: Status: 03.05.2016 öffentlich Beratungsfolge Öffentlich Gremium Datum Planungsausschuss 10.05.2016 Umstellung alten Planrechts der Baustufenpläne auf Baugebiete nach der Baunutzungsverordnung - Vortrag der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen zu den Planänderungsverfahren Sachverhalt: In Hamburg und auch im Bezirk Wandsbek gilt in nicht unerheblichem Umfang auch heute noch das Bauplanungsrecht der Baustufenpläne aus den 1950er Jahren fort. Die darin festgesetzten Bau- bzw. Nutzungsgebiete nach der Baupolizeiverordnung (BPVO) 1938 sind mit den Baugebieten, die in heutigen Bebauungsplänen nach der geltenden Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt werden, nicht voll vergleichbar. Verschiedentlich können daraus Rechtsfragen entstehen, die fallweise erst durch die Rechtsprechung zu klären sind. Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen ist daher unter Zielsetzung größerer Rechtsklarheit beauftragt, einzelne Baugebiete nach der BPVO in aktuelle Baugebietskategorien der BauNVO umzustellen; u.a. die „besonders geschützten Wohngebiete“. Diese sollen i.d.R. in reine Wohngebiete nach der aktuellen Baunutzungsverordnung umgestellt werden. Durch die Umstellung auf einen aktuellen Baugebietstyp nach der BauNVO kann verbesserte Rechtsklarheit über die allgemein und ausnahmsweise zulässigen Nutzungen im Baugebiet geschaffen werden. In Wandsbek sollen die bisher als besonders geschützte Wohngebiete festgesetzten Bereiche (siehe Anlage) der folgenden Baustufenpläne geändert werden: - Baustufenplan Bergstedt - Baustufenplan Duvenstedt - Baustufenplan Hummelsbüttel - Baustufenplan Lemsahl-Mellingstedt - Baustufenplan Poppenbüttel - Baustufenplan Sasel Seite: 1/2 Seite 2 von 75 zu TOP 4.1 - Baustufenplan Volksdorf Baustufenplan Wellingsbüttel Baustufenplan Wohldorf-Ohlstedt. Es ist derzeit vorgesehen, ausschließlich die Art der baulichen Nutzung, d.h. den Baugebietstyp umzustellen. Alle anderen Regelungen der Baustufenpläne für die Wohngebiete sollen unverändert fortgelten, sofern nicht zwingende Gründe etwas anderes erfordern. Die Umstellung soll jeweils durch ein Änderungsverfahren (sogenannte Textplanänderung) des betreffenden Baustufenplans erfolgen. Eine Vertreterin der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung wird das Vorgehen und den Verfahrensablauf in der Sitzung erläutern. Im Weiteren wird sich die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen auch mit der Umstellung von festgesetzten Geschäftsgebieten gemäß Baupolizeiverordnung in Baugebiete nach der Baunutzungsverordnung befassen. Der Planungsausschuss wird zu gegebener Zeit auch hierüber informiert werden. Petitum/Beschluss: Der Planungsausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten. Anlage/n: - Übersichtskarte „Wohngebiete, besonders geschützt“ Seite: 2/2 Seite 3 von 75 zu TOP 4.1 th L A kborner Str. W o h n g e b ie te , b e s o n d e rs g e s c h ü tzt B e zirk Wandsbek A L orbekhalle Se g eb er g er Ch au sse e hsgabe Ü b e rs ic h ts k a rte A L A L Legende Bau stufenpla n A L Norderstedt D C Mitte W ittm o or Richtweg Ohlstedt C D C D R o d en b eke r Seg e C D C D r Ch b erg e Q u ellen ta l ee au ss C Hoisbüttel D Ochsenzoll Kiwittsmoor C D M e llin gb u rg sse e edt C D Langenhorn Nord Langenhorn Markt C D Ahrensburg Ost B L C D Poppenbüttel C D Buchenkamp Volksdorf C D B L B L Fuhlsbüttel B L C D R a akm o o r Fuhlsbüttel C Nord D Hamburg Airport Ahrensburg West Buckhorn Wellingsbüttel C D Meiendorfer Weg D ateng rundla gen: Hoheneichen D ä ne n he ide B L C D Kornweg C D Berne H ö ltig b au m C Ohlsdorf D L B A m t für Lande splanu ng un d S tadt entw ic klung - D igita les Info rm atio nssyst em P la nrecht (D IP ) - S tand : 01.01 .2015* Freie u nd H an sestad t H am burg B ehörd e für S tadten tw icklu ng und W ohn en A m t für Lande splanu ng un d S tadt entw ic klung C D Klein Borstel Landes betrieb G eoin form a tion un d Verm essun g - D igita le S tad tkarte 1 : 60. 000 (D IS K 60 ) - S tan d: M a i 2014 - G eod atendie nst B e bauun gsplän e - S ta nd 19. 02.201 6 M aß sta b 1 : 5 0.000 0 0,5 1 (im O rig inal) 2 * o h n e B e r g e d o r f 1 0 4 /C u r s la k 1 9 , R a h ls t e d t 1 2 7 , K ir c h w e r d e r 2 4 , F a r m s e n - B e rn e 3 6 , F a r m s e n - B e r n e 3 7 /To n n d o rf 3 4 , M a rie n ta h l 3 3 , W e llin g s b ü tte l 1 6 u n d B r a m fe ld 6 4 se e Seite 4 von 75 AS Stapelfeld Z 3 Kilom ete r zu TOP 5.1 Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Wandsbek Bezirksversammlung Beschlussvorlage Drucksachen–Nr.: 20-2446 Datum: Status: 23.02.2016 öffentlich Beratungsfolge Öffentlich Öffentlich Öffentlich Gremium Datum Planungsausschuss Planungsausschuss Planungsausschuss 01.03.2016 12.04.2016 10.05.2016 Bebauungsplanverfahren Hummelsbüttel 28 (Rehagen/Poppenbütteler Weg) - Auswertung der öffentlichen Informationsveranstaltung am 02.02.2016 - Auswertung der öffentlichen Plandiskussion am 22.02.2016 Sachverhalt: Der Planungsausschuss hat in der Sitzung am 12. Januar 2016 die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Hummelsbüttel 28 zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung von Flüchtlingen im dauerhaften Wohnungsbau auf der Fläche östlich der Straße Rehagen, nördlich der Straße Poppenbütteler Weg beschlossen. Auf der Grundlage des Beschlusses hat die Verwaltung am 2. Februar 2016 in der Turnhalle des Carl-von-Ossietzky-Gymnasiums eine öffentliche Informationsveranstaltung und am 22. Februar 2016 an selber Stelle die öffentliche Plandiskussion durchgeführt. Bei den Veranstaltungen wurde über die geplante Unterbringung in festen Gebäuden mit bis zu 392 Wohneinheiten informiert. Bauherr ist die SAGA-GWG. Das Bebauungskonzept, das Grundlage des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens war, wird mittlerweile als Variante 1 bezeichnet. Um die Erschließung des neuen Quartiers zu erleichtern und die Inanspruchnahme südlich angrenzender privater Flächen zu minimieren, wurde in der Zwischenzeit eine Variante 2 entwickelt (anbei) und den Fraktionen zugesandt. Variante 2 ordnet die Bebauung im Osten der Fläche entlang des dort vorhandenen Fuß- und Radwegs an, sodass Freiflächen im Westen erhalten bleiben können. Beide Varianten waren Grundlage der öffentlichen Veranstaltungen. Die Inhalte und der Verlauf der beiden Veranstaltungen sind der beigefügten Dokumentation der Informationsveranstaltung und der Niederschrift der öffentlichen Plandiskussion zu entnehmen. Seite: 1/2 Seite 5 von 75 zu TOP 5.1 In beiden Veranstaltungen wurden insbesondere folgende Themen angesprochen: grundsätzliche Fragen zur Erforderlichkeit der Neubauten grundsätzliche Fragen zur Größe der geplanten Flüchtlingsunterkunft Auswirkungen der Bebauung und Nutzung auf den Stadtteil in Bezug auf die Infrastruktur und die Sicherheitslage Auswirkungen der Bebauung auf die Hummelsbütteler Feldmark als Naturraum und Kaltluftentstehungsgebiet Integration des Quartiers und seiner Bewohner in den Stadtteil Geschossigkeit der geplanten Bebauung im Verhältnis zur Umgebungsbebauung Bei beiden Veranstaltungen wurde grundsätzliche Kritik am Vorhaben geäußert und seine Erforderlichkeit grundsätzlich in Frage gestellt. Ein eindeutiges Votum für eine der beiden Bebauungsvarianten gab es nicht. In Nachgesprächen zur öffentlichen Plandiskussion mit einzelnen Bürgerinnen und Bürgern wurde u.a. nochmals vorgetragen, dass die vorgesehene Neubebauung jedenfalls gegenüber der Bestandsbebauung am Reinckeweg als zu hoch und zu nah heranrückend eingeschätzt werde. Im Falle beider Varianten wird eine direkte Anbindung der Erschließung an die Straße Poppenbütteler Weg angestrebt. Dazu ist die Inanspruchnahme eines Teils der südlich angrenzenden privaten Ackerfläche in unterschiedlichem Umfang erforderlich. Auf Grund der hohen Zahl an Flüchtlingen und der damit verbundenen Dringlichkeit der öffentlich-rechtlichen Unterbringung soll die Vorweggenehmigungsreife des Bebauungsplans nicht abgewartet werden. Ein Baubeginn ist bereits während des Bebauungsplan-Verfahrens geplant. Dazu wird eine Genehmigung des Vorhabens im Rahmen des § 246 BauGB angestrebt. Die geplanten, bzw. dann ggf. schon im Bau befindlichen Baukörper werden in den Bebauungsplan übernommen. Es ist darum eine Grundsatzentscheidung hinsichtlich des weiter zu verfolgenden Bebauungskonzepts erforderlich. Im Rahmen der weiteren Planung bzw. Bauantragsausarbeitungen können sich noch Weiterentwicklungen des Konzeptes ergeben. Petitum/Beschluss: Der Planungsausschuss wird gebeten, 1. eine Präferenzentscheidung zu der umzusetzenden städtebaulichen Variante zu treffen (Variante 1 oder Variante 2) sowie 2. der Fortführung des Bebauungsplanverfahrens zuzustimmen. Anlage/n: - Dokumentation der Veranstaltung vom 02.02.2016 [in Allris am 16.03.2016 eingestellt] - Niederschrift der öffentlichen Plandiskussion vom 22.02.2016 zum Bebauungsplanverfahren Hummelsbüttel 28 - Bebauungsvarianten 1 und 2 Seite: 2/2 Seite 6 von 75 Foto: LGV Hamburg / Bezirksamt Wandsbek zu TOP 5.1 Seite 7 von 75 zu TOP 5.1 2 Seite 8 von 75 zu TOP 5.1 Inhalt 1. Hintergrund .............................................................................................. 5 2. Die Veranstaltung ..................................................................................... 5 3. Die Planung.............................................................................................. 6 4. Schriftliche Anregungen der Bürger an den Stellwänden .......................... 8 5. Die Plenumsveranstaltung...................................................................... 10 6. 5.1 Informationsteil ................................................................................ 11 5.2 Diskussionsteil ................................................................................ 13 5.2.1 Städtebau und Architektur ........................................................ 13 5.2.2 Belegung, Integration und Sicherheit........................................ 13 5.2.3 Zeitplan .................................................................................... 14 5.2.4 Sonstiges ................................................................................. 15 Impressum ............................................................................................. 16 3 Seite 9 von 75 zu TOP 5.1 Eindrücke von der Veranstaltung Fotos: Superurban 4 Seite 10 von 75 zu TOP 5.1 1. Hintergrund Vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Anzahl an Flüchtlingen und Asylbegehrenden hat der Hamburger Senat im Herbst des Jahres 2015 beschlossen, insgesamt 5.600 Wohnungen im Standard des geförderten Wohnungsbaus für die öffentlich-rechtliche Unterbringung von Flüchtlingen zu errichten. Diese Wohnungen sollen für einen Zeitraum von mindestens 15 Jahren der sogenannten Folgeunterbringung dienen, d.h. die Bewohnerinnen und Bewohner versorgen sich selbst, wirtschaften selbstständig und gestalten ihren Alltag nach ihren Wünschen. Die Wohnungen sollen bereits Ende 2016 bezugsfertig sein. Eine Fläche für diesen Wohnungsbau neben weiteren Flächen in Hummelsbüttel, Poppenbüttel und Jenfeld liegt gemäß Beschluss der Bezirksversammlung vom 17.09.2015 (Drs. 20/1697) östlich der Straße Rehagen im Stadtteil Hummelsbüttel. Hier sollen laut Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft vom 3. November 2015 (Bürgerschafts-Drucksache 21/1838) 300-400 Wohneinheiten entstehen. Im Anschluss an die Nutzung durch Flüchtlinge sollen die Wohnungen im Rahmen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus frei vermietet werden. 2. Die Veranstaltung Am Dienstag, den 2. Februar 2016 fand hierzu in der Turnhalle des Carl-vonOssietzky-Gymnasiums von 17:00 bis ca. 21:30 Uhr eine Informations- und Beteiligungsveranstaltung statt. Die Veranstaltung bot den Gästen in Form eines sogenannten Info-Marktes von 17:00 bis 18:00 Uhr die Möglichkeit, sich an Stellwänden über verschiedene Einzelthemen zu informieren sowie Expertinnen und Experten zu befragen. Zu jedem Thema bestand die Möglichkeit, Anregungen, Ideen und Kritikpunkte auf Karteikarten zu hinterlassen (siehe 4.). Auch der Verein Erhalt der Hummelsbütteler Feldmark e.V. und die Interessengemeinschaft Grüne Zukunft für die Hummelsbüttler Müllberge informierten an Stellwänden und im Gespräch über ihre jeweiligen Ziele und ihr Engagement. Von 18:00 bis 20:00 Uhr traf man sich im Plenum. Der aktuelle Planungsstand wurde durch Vertreter des Bezirksamtes, eine Vertreterin des Bauherren SAGA-GWG sowie einem Vertreter von fördern & wohnen AöR, Betreiber der geplanten Unterbringung, präsentiert (siehe 3.). Anschließend war Zeit für Fragen und Diskussion (siehe 5.). Im dritten Teil der Veranstaltung von 20:00 bis 21:00 Uhr hatten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wiederum Gelegenheit, an den Stellwänden zu diskutieren und ihre Anregungen, Ideen, Kritikpunkte usw. auf Karten zu schreiben und bei den jeweiligen Thementafeln anzuhängen. 5 Seite 11 von 75 zu TOP 5.1 3. Die Planung Das Luftbild des Plangebietes Foto: LGV Hamburg / Bezirksamt Wandsbek Das geltende Planrecht Abbildung: LGV Hamburg / Bezirksamt Wandsbek 6 Seite 12 von 75 zu TOP 5.1 Das Bebauungskonzept: Variante 1 Abbildungen: Bezirksamt Wandsbek / LGV Hamburg Das Bebauungskonzept: Variante 2 7 Seite 13 von 75 zu TOP 5.1 Daten zum Vorhaben 4 Wohnhöfe mit jeweils bis zu 98 Wohnungen insgesamt bis zu 392 Wohnungen während der Flüchtlingsunterbringung durchschnittlich 5 Bewohner je Wohnung 4 bzw. 5 Vollgeschosse Je Wohnhof eine Tiefgarage mit ca. 53 Stellplätzen und ca. 202 Fahrradabstellplätzen Wohnungsmix insgesamt ca. 50 m² 60 Wohnungen (15%) ca. 60 m² 88 Wohnungen (23%) ca. 75 m² 172 Wohnungen (44%) ca. 90 m² 72 Wohnungen (18%) Flächen Bruttogrundfläche (BGF) oberirdisch ca. 35.020 m² Wohnfläche ca. 27.400 m² durchschnittlich ca. 15 m² Wohnfläche für jeden Flüchtling Referenzbau Am Güterbahnhof 10, Barmbek Foto: SAGA-GWG 8 Seite 14 von 75 zu TOP 5.1 4. Schriftliche Anregungen der Bürgerinnen und Bürger an den Stellwänden Station Bebauungskonzept Existenzbedrohung für Landwirte, deren Familien und Mitarbeiter der Feldmark! Warum muss in Richtung Reinckeweg der Teil mit den 5 Stockwerken liegen? Warum fünf Stockwerke? Kita-Lärm nicht in der Nähe des Reitstalles! Warum wurden die Landwirte nicht früher mit einbezogen und warum wurde später auf deren Alternativangebote nicht mehr eingegangen? Wer bezahlt den Wertverlust unseres Betriebes und anderer Immobilien? Der Abstand vom östlichen Rand der geplanten Bebauung mit fünf Geschossen zum östlich angrenzenden Bestand ist zu hoch. Wenn Landschaftsschutz leicht umgewandelt werden kann – wer sagt uns, dass diese Bebauung nicht erst der Anfang ist? Der Städtebau sollte sich eher am Vogelkamp Neugraben orientieren und nicht am Güterbahnhof Barmbek. Dezentralisierung, Nutzung des freien Wohnraums! Innenverdichtung vor Außenbebauung! Es geht um Stadtteilgerechtigkeit. Wandsbek hat 18 Stadtteile: Flüchtlinge auch nach Wandsbek, Volksdorf, Marienthal, Ohlstedt etc., nicht nur 100 oder 150! Bitte beachten: Tegelsbarg ist eine Großsiedlung mit massiven Problemen (von Anfang an). Was ist mit der Frischluftachse? Wie soll der Feinstaubbelastung und der immer höher werdenden Temperatur (s. Dt. Wetterdienst) in der Innenstadt begegnet werden? Station Grün- und Freiräume Durchmischtes Wohnen schafft Integration! = neu bauen und teilweise mit Hamburgern und teilweise mit Flüchtlingen besetzen. Patenschaften für Flüchtlinge ausschreiben (HH.de)! Auch andere Stadtteile sollen den gleichen Anteil an Asylanten haben! Warum wird die Klimazone zerstört? Keine Kita in der Nähe des Biotops! Angebote für Jugendliche (Freizeit) <-Das kostet aber auch Geld. Wo bleiben Rehe, Hasen, Bussarde und Fledermäuse? Wie ist die Integration zu bewerkstelligen, bei diesen immensen Zahlen von Flüchtlingen? Sorge: nicht möglich, kaum zu schaffen. Alternative: Reiterhof verlegen und dort bauen. Da ich nicht zu Wort komme, auf diesem Wege: Es geht nicht nur um Rehagen, sondern der Bezirk Nord plant auch eine Großsiedlung in der Feldmark/Wildes Moor. Das heißt noch Tausende von Menschen in der Kaltluftachse und im Schutzgebiet! 9 Seite 15 von 75 zu TOP 5.1 Station Verkehr/ÖPNV Straße Rehagen ist zu schmal -> ohne Enteignung kein Ausbau? Station Soziale Infrastruktur Die Stadtteilschule Poppenbüttel, Jahrgänge 5-7 und die Kita in der Schule Grützmühlenweg/Kita Hummelsbüttel inkl. Ganztageskoordination sind in der Karte zu ergänzen. Das kann doch nicht gut gehen! Hummelbüttel hat mit seinen heute 17.000 Einwohnern bereits eine hohe Quote an Bewohnern mit Migrationshintergrund. Weitere 4.000 neue Bewohner sind nicht mehr zu verkraften! Ohne Zuordnung Sie haben uns die Moscheen verschwiegen. Mehr „gerechte“ Verteilung auf alle Stadtteile! Schickt uns verantwortliche Politiker und keine Statisten! 5. Die Plenumsveranstaltung Der Dezernent für Bauen, Wirtschaft und Umwelt des Bezirks Wandsbek, Herr Klein, begrüßt die Besucherinnen und Besucher. Er erläutert, dass die heute vorgestellte Planung im Zusammenhang der hohen Flüchtlingszahlen stehe. Es bestehe daher auf Ebene der Gesamtstadt ein hoher Bedarf an Plätzen für die Unterbringung der Menschen. Ziel des Senats sei es, die Flüchtlinge in festen Wohnhäusern unterzubringen. Der Senat habe die Bezirke beauftragt, die Voraussetzungen für die Errichtung von jeweils 800 Wohnungen in festen Wohnhäusern zu schaffen. Der Bezirk Wandsbek habe dieses Volumen auf vier einzelne Standorte aufgeteilt. Für den Standort Rehagen habe der Senat den Auftrag erteilt, 300-400 Wohneinheiten zu errichten. Er berichtet, dass in der Sitzung des Planungsausschusses der Bezirksversammlung am 12. Januar 2016 eine erste Bebauungsvariante vorgestellt worden sei. Im Anschluss sei eine zweite Variante erarbeitet worden, die eine vorteilhafte, direkte Anbindung der Erschließung an den Poppenbütteler Weg ermögliche. Beide Varianten seien Thema der heutigen Veranstaltung. Er betont, dass das Thema der heutigen Veranstaltung nicht die grundsätzliche Frage einer Bebauung, sondern deren Ausgestaltung sein solle. Im Anschluss begrüßt der Moderator, Herr Birzer (Politik- und Unternehmensberatung Markus Birzer) die Teilnehmenden und stellt den Ablauf vor. Durch ein sogenanntes „Aufstehsoziogramm“ ermittelt er die Zusammensetzung der Teilnehmenden. Dabei sollen diejenigen aufstehen, auf die eine Frage zutrifft bzw. die sie mit „ja“ beantworten können. Demnach verstehen sich mehr als 90 Prozent der Teilnehmer als Anwohnerin oder Anwohner. Rund 30 bis 40 Personen engagieren sich in einer Initiative, etwa 15 Personen sind in der Flüchtlingshilfe aktiv und etwa 30 Personen sind aus beruflichen Gründen (Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirksamtes sowie der Fachbehörden, Expertinnen und Experten etc.) anwesend. 10 Seite 16 von 75 zu TOP 5.1 5.1 Informationsteil Herr Weedermann-Korte, Leiter der Abteilung Bebauungsplanung im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, stellt die Flächen vor, auf denen gebaut werden soll. Anhand eines Katasterauszugs benennt er die Erschließungsoptionen, nämlich der direkten Anbindung an den Ring 3 oder der Anbindung an die Straße Rehagen. Der Leiter des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Wandsbek, Herr Menke, legt im Folgenden den aktuellen Stand der Planungen dar. Auf Grund komplexer Rahmenbedingungen müsse sorgfältig abgewogen werden. Das baurechtliche Gebot, mit Grund und Boden sparsam umzugehen, müsse beachtet werden. Als Referenz für die Neubauten seien Bauten der SAGA-GWG am Güterbahnhof Barmbek ausgewählt worden. Diese weisen eine differenzierte Blockstruktur, vier bzw. fünf Geschosse und Freiraumbezüge auf. Die Wohnungen der vorliegenden Fläche würden bis zu 15 Jahren Flüchtlingen als Wohnraum dienen und anschließend dem Wohnungsmarkt als öffentlich geförderte Mietwohnungen zur Verfügung gestellt. Ergänzende Infrastruktur, wie z.B. eine Kita können in einem Sonderbaukörper oder in den Erdgeschossen der Wohngebäude untergebracht werden. Vorhandene Knickstrukturen würden mit der Konzeption weitgehend erhalten. Es gebe zwei mögliche Varianten der Bebauung, die sich bezüglich der Lage der Gebäude unterscheiden: Bei Variante 1 liege die Bebauung im westlichen, bei Variante 2 im östlichen Teil der Fläche. Im Falle der ersten Variante könne der Tegelsbarg-Grünzug bis an den Ring 3 erweitert werden, im Falle von Variante 2 könne eine Grün- und Freiraumverbindung im Westen liegen. Im Anschluss erläutert Frau Ahrens von der SAGA-GWG die vorgesehene Architektur. Die SAGA-GWG habe bereits im unmittelbaren Umfeld Wohnungsbestände. Dort sei die Fluktuation sehr gering, da es sich um ein funktionierendes Quartier mit guter Infrastruktur handele. Das Konzept sehe vier Wohnhöfe mit je einer Tiefgarage inklusive Fahrradstellplätzen vor. Vorgesehen sei ein Wohnungsmix mit Wohnungen von 50 – 90 m². Alle Wohnungen hätten kleine Balkone oder eine Terrasse. In den Höfen gebe es Begegnungsstätten und Spielflächen. Das Referenzgebäude aus Barmbek weise eine Ziegelfassade mit Putzanteilen auf. Herr Leo von fördern & wohnen erklärt, dass er verstehe, dass das Thema für viele emotional besetzt sei. Er wünsche sich, dass es trotzdem zu einem guten Zusammenleben komme. Bei der Anlage handele es sich um eine öffentliche Unterbringung im Sinne des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (SOG). Diese diene Menschen, die sonst keine Wohnung fänden, wie z.B. Flüchtlingen. Sie erhielten einen Zuweisungsbescheid für die Wohnungen und können dann vorübergehend so lange dort wohnen, bis sie eine eigene Wohnung gefunden haben. In die Häuser östlich des Rehagen sollen anerkannte, bleibeberechtigte Flüchtlinge nach Artikel 16 Grundgesetz oder aufgrund der Genfer Flüchtlingskonvention einziehen. Die Menschen kämen aus Ländern mit einer hohen Anerkennungsquote, haben also eine Bleibeperspektive. Geplant sei eine Belegung überwiegend mit Familien. Er führt aus, dass pro Person 15 m² Wohnfläche, inklusive der Anteile von Bad und Küche, zur Verfügung stehen. In eine 60m²-Wohnung würden also vier Personen einziehen. In Absprache mit SAGA-GWG sollen einzelne Wohnungen bereits vor Ablauf der 15 Jahre auf 11 Seite 17 von 75 zu TOP 5.1 dem freien Wohnungsmarkt vermietet werden, sodass schneller eine gemischte Bewohnerschaft entstehe. Fördern & wohnen bemühe sich um eine gute Betreuung; das betreuende Personal komme dabei aus unterschiedlichen Fachrichtungen. Die Zusammenstellung eines Beirats, in dem sich bereits in einer frühen Phase auch Anwohnerinnen und Anwohner beteiligen könnten, sei denkbar. Der Dezernent für Soziales, Jugend und Gesundheit, Herr Laugell, zeigt anhand einer Karte, dass es in der Umgebung der geplanten Unterkunft bereits eine umfassende soziale Infrastruktur gebe, die durch zusätzliche Kapazitäten gestärkt werden solle. Man sei bereits in Abstimmungsgesprächen mit sozialen Einrichtungen. Im Bezirk gebe es außerdem zur Vernetzung des Engagements eine Flüchtlingskoordinatorin. Der Senat habe dem Bezirk Wandsbek zur Finanzierung von Projekten der Flüchtlingshilfe über 200.000 Euro zur Verfügung gestellt. Ein Mitglied des Vereins zum Erhalt der Hummelsbütteler Feldmark e.V., Herr Haack, gibt ein Statement ab: Er kritisiert das Konzept des Senates grundsätzlich. Die 5.600 Wohnungen für Flüchtlinge in sogenannten „Festbauten“ sollten über die gesamte Stadt verteilt gebaut werden. Alternativen seien nicht ausreichend geprüft worden. Der Bezirk habe die Flächen nach finanziellen und politischen Kriterien ausgesucht. Wenn die Bauten an der geplanten Stelle gebaut würden, leide das Klima in der gesamten Stadt darunter, da es sich um eine Klimaachse handele; Gutachten bestätigten dies. Man fordere daher die Stadt auf, die hier in Rede stehende Fläche nicht zu bebauen. Er betont, dass noch nichts entschieden sei. Herr Jochumsen von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen informiert, dass eine grundsätzliche Diskussion über die geplanten Festbauten auch in der Hamburgischen Bürgerschaft geführt und in der folgenden Woche im Stadtentwicklungsausschuss fortgesetzt werde. Angesichts der Flüchtlingszahlen und dem bereits angespannten Hamburger Wohnungsmarkt habe der Senat entschieden, dass mehr als 5.000 Wohnungen in Festbauten errichtet werden sollen. Der Senat gehe davon aus, dass dies nur erreichbar sei, wenn man sich auf wenige Standorte konzentriere. Diese Flächen würden nun schnell und sorgfältig umgesetzt. Er betont, man setze sich mit den Argumenten der Kritiker auseinander. Herr Klein ergänzt, dass es Auftrag an die Bezirke war, acht Hektar große Flächen zu finden. Der Bezirk Wandsbek habe das Bauvolumen auf vier Standorte aufgeteilt. Im Falle der Flächen Poppenbütteler Berg, Glashütter Landstraße/Wildes Moor und Rehagen seien landwirtschaftliche Flächen im Eigentum der FHH ausgewählt worden, weil diese schnell verfügbar seien. Er ergänzt, dass bereits in den ersten 15 Jahren der Flüchtlingsunterbringung geplant sei, nach und nach eine Mischung der Bewohnerschaft zu entwickeln, indem ein Teil der Wohnungen frei vermietet werde. 12 Seite 18 von 75 zu TOP 5.1 5.2 Diskussionsteil Die rund 500 Besucherinnen und Besucher hatten zahlreiche Fragen, die von den vertretenen Expertinnen und Experten beantwortet wurden. In der folgenden Zusammenfassung der Diskussion sind die Fragen und Antworten nach Themenbereichen geordnet. 5.2.1 5.2.2 Städtebau und Architektur Einige Wortmeldungen beziehen sich auf die Bebauung. Diese sei zu dicht und zu hoch. Es seien zu viele Wohnungen für dieses Gebiet. Damit werde zu viel Fläche versiegelt. Zudem werde ein Landschaftsschutzgebiet bebaut. Eine Anwohnerin wohne seit Ende der 1970er Jahre hier. Damals sei das Gebiet für drei Geschosse konzipiert worden; nun seien fünf Geschosse vorgesehen; das passe nicht zum Tegelsbarg. Sie sei bereit für ein Engagement, aber es drohe die Errichtung einer „Bausünde“. Herr Klein erklärt, man plane mit vier bis fünf Geschossen. Ein Geschoss wäre ca. drei Meter hoch, sodass sich eine Gesamthöhe von rund 12-15 m ergebe. Dies vertrage sich noch mit den Bestandsbauten. Ein Teilnehmer fragt nach, warum das Gebiet seinerzeit zum Landschaftsschutzgebiet erklärt worden sei. Herr Klein erklärt, dass ein Landschaftsschutzgebiet – im Gegensatz zu einem Naturschutzgebiet – mit einem Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft aufgehoben werden könne. Herr Graefe vom Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung ergänzt, dass die Nutzung des Gebietes heute vorwiegend landwirtschaftlich sei und es bisher Ziel war, auch für die in Rede stehende Fläche die Eigenart und Schönheit der Landschaft zu erhalten. Belegung, Integration und Sicherheit Ein Teilnehmer fragt, wie Integration funktionieren könne, wenn die Wohnungen immer neu belegt würden. Herr Leo antwortet, dass die Familien erfahrungsgemäß drei bis fünf Jahre in den Wohnungen wohnen werden. Eine Teilnehmerin erkundigt sich, warum die Kitas auf dem Gelände errichtet werden. So würden die Flüchtlinge und deren Kinder unter sich bleiben. Die Integration könne besser von statten gehen, wenn die Kitas außerhalb der Siedlung entstünden. Dieser Ausführung schließt sich Herr Laugell an. Man sei mit den Planungen noch nicht am Ende. Die Sozialbehörde sei mit den umliegenden Kitas im Gespräch. Eine Teilnehmerin befürchtet, dass die Schulen im Umfeld überlaufen werden. Ein Vertreter der Behörde für Schule und Berufsbildung klärt auf, dass man davon ausgehe, dass 15 Prozent der Flüchtlinge im schulpflichtigen Alter seien. Die Flächen in den Grundschulen in der Nähe seien groß genug, um dort ggf. erweitern zu können. Es sei keine neue Schule in dem Gebiet geplant. Zunächst besuchten die Kinder Vorbereitungsklassen, danach würden in weiterführenden Schulen zusätzliche Klassen eingerichtet. Diese könnten auf den bestehenden Flächen untergebracht werden. 13 Seite 19 von 75 zu TOP 5.1 5.2.3 Eine Teilnehmerin legt dar, dass man im Umfeld des geplanten Gebietes bereits eine Vielzahl von Sozialwohnungen habe. Daher solle ihre Zahl hier begrenzt werden. Ein weiterer Teilnehmer ergänzt, dass mit den geplanten Quartieren auf 17.000 Einwohner 4.000 Flüchtlinge kämen. Damit werde Hummelsbüttel besonders belastet. Eine Wortmeldung bezieht sich auf das angrenzende Pferdezentrum am Rehagen; dessen Existenz und damit Arbeitsplätze seien durch das Vorhaben gefährdet. 2.000 Flüchtlinge seien hier zu viel. Herr Klein erklärt, dass zur besseren Durchmischung eine Integration von frei vermieteten Wohnungen in die Siedlung angedacht worden sei. Außerdem betont er, dass es keine geeigneten Alternativflächen gebe. Mit dem Pferdezentrum werden Gespräche geführt. Herr Leo erklärt, dass die Bedingungen in den geplanten Festbauten im Vergleich zu anderen öffentlichen Unterbringungen gut seien. Außerdem kämen die Menschen nicht alle mit leeren Händen, sondern verfügten zum Teil über gute Bildung; davon könne man profitieren. Er wünsche sich einen Austausch zwischen dem Quartier und den Nachbarn. Eine Teilnehmerin berichtet, dass sie Angst um ihre drei Töchter habe. Sie könnten nicht mehr alleine im Öffentlichen Personennahverkehr unterwegs sein, sie seien schon im Bus belästigt worden. Wie wolle man das in den Griff bekommen. Herr Stahnke, Leiter des Polizeikommissariats 35, sagt, er könne die Sorgen verstehen. Er erinnert an die Videoüberwachung in Bussen und Bahnen, anhand derer der Einzelfall ggf. nachvollzogen werden könne. In Bezug auf die neue Einrichtung werde das Polizeikommissariat einen engen Kontakt zu fördern & wohnen halten und von Beginn an täglich die Einrichtung besuchen. Zeitplan Ein Teilnehmer bemängelt, dass alles schnell gehen solle. Er wünsche sich, dass die Bedenken und Anregungen ernstgenommen werden. Das sei nicht möglich, wenn alles schnell entschieden werden solle. Er erkundigt sich nach dem weiteren Zeitplan. Herr Klein versichert, dass Ideen, Anregungen und Kritik im Senat und in den Ausschüssen erörtert würden. Dies bedeute nicht, dass alle umgesetzt werden könnten; wichtige Punkte werden aber berücksichtigt. So habe die Diskussion im Januar im Ausschuss dazu geführt, dass eine zweite Variante entstanden sei. Herr Menke ergänzt, dass im Zuge des laufenden Bebauungsplanverfahrens bei der Öffentlichen Plandiskussion und der öffentlichen Auslegung weitere Möglichkeiten der Beteiligung angeboten werden. Der Senat gehe von einer Fertigstellung der Bebauung im Rahmen von § 246 Absatz 14 Baugesetzbuch bis Ende des Jahres 2016 aus. 14 Seite 20 von 75 zu TOP 5.1 5.2.4 Sonstiges Eine Teilnehmerin fragt, wer von den Entscheidungsträgern im Gebiet wohne und warum keine Politiker anwesend seien. Herr Klein erklärt, dass dies eine bewusste Entscheidung gewesen sei, um eine sachliche Diskussion zu gewährleisten. Es wird nach den Mietbedingungen gefragt. SAGA-GWG teilt mit, dass derzeit im öffentlich geförderten Wohnungsbau im ersten Förderweg eine Miete in Höhe von 6,20 Euro und im zweiten Förderweg eine Miete in Höhe von 8,30 Euro je m² gelte. Ein Sprecher des Dachverbandes der Initiativen zu verschiedenen Standorte für Flüchtlingswohnen erklärt, dass die Konzentration auf Siedlungen in dieser Größenordnung nicht nachvollziehbar sei. Zu bedenken sei, dass unter den Flüchtlingen nicht nur Familien und nicht alle gut ausgebildet seien. Man arbeite zurzeit an einem Volksbegehren. Er bedankt sich bei allen Helferinnen und Helfern, die für die Flüchtlinge eintreten. Ein Teilnehmer äußert die Befürchtung, dass der Zuzug in den nächsten Jahren anhalten werde. Er frage sich nach den Konsequenzen. Herr Klein antwortet, dass dann möglicherweise in allen Bezirken weitere Flächen bebaut werden müssten. Eine langfristige Unterbringung in Zelten müsse jedenfalls vermieden werden. 15 Seite 21 von 75 zu TOP 5.1 6. Impressum Herausgeber Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Wandsbek Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung Am Alten Posthaus 2 22041 Hamburg Ansprechpartner: Friedhelm Otterbach Telefon: 040 42881-2578 E-Mail: [email protected] Web: http://www.hamburg.de/stadtplanung-wandsbek/ Architekten/Projektentwicklung SAGA-GWG Poppenhusenstraße 2 22305 Hamburg Telefon 040 42666 0 E-Mail: [email protected] Redaktion und Layout Politik- und Unternehmensberatung Markus Birzer Missundestraße 14 22769 Hamburg Telefon:040 43099212 E-Mail: [email protected] Superurban Kommunikation Oberhafenstraße 1 20097 Hamburg Telefon: 040 4309 4755 E-Mail: [email protected] Fotos, Grafiken Superurban Bezirksamt Wandsbek Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) Hamburg SAGA-GWG 16 Seite 22 von 75 zu TOP 5.1 17 Seite 23 von 75 zu TOP 5.1 Bezirksamt Wandsbek Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung 25. Februar 2016 Niederschrift über die Sitzung des Planungsausschusses am 22. Februar 2016 zur Öffentlichen Plandiskussion gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch zum Bebauungsplanverfahren Hummelsbüttel 28 – Rehagen / Poppenbütteler Weg Anwesend: Vorsitzender: Herr Rieken (SPD) Mitglieder des Planungsausschusses: Herr Behrens (Die LINKE), Herr Buse (CDU), Frau Daniel (Liberale Fraktionsgemeinschaft Wandsbek), Herr Halpap (B 90/DIE GRÜNEN), Herr Schünemann (SPD) (teilweise), Hr. Wasner (SPD) Bezirksamt Wandsbek: Herr Klein (Dezernent Wirtschaft, Bauen und Umwelt), Herr Menke (Fachamtsleitung Stadtund Landschaftsplanung), Herr WeedermannKorte (Abteilungsleitung Bebauungsplanung), Herr Graefe (Abteilungsleitung Landschaftsplanung) Bauherr: Frau Ahrens, Frau Wolf, Herr Eid (SAGA-GWG) Betreiber: Herr Leo (fördern & wohnen AöR) Sitzungsort: Turnhalle des Carl-von-Ossietzky-Gymnasiums Müssenredder 59 (Zugang über Tegelsbarg 2b) 22399 Hamburg Beteiligung: ca. 500 Bürgerinnen und Bürger Sitzungsbeginn: 18.00 Uhr Sitzungsende: 20.16 Uhr Seite 24 von 75 zu TOP 5.1 Tagesordnung Einziger Tagesordnungspunkt: Öffentliche Plandiskussion zum Bebauungsplan-Entwurf Hummelsbüttel 28 Gezeigte Unterlagen: • ÖPD-Plakat • Lage des Plangebietes • Luftbild mit Umgebung • geltendes Planrecht • Flächennutzungsplan, Auszug • Landschaftsprogramm, Auszug • städtebauliches Konzept (Variante 1 und Variante 2) • Referenzbau Am Güterbahnhof 10, Grundriss und Fotos • Übersicht soziale Infrastruktur An die Bürger/innen verteilte Unterlagen: Infoblatt zum Bebauungsplan-Entwurf Hummelsbüttel 28 mit verkleinerter Darstellung des städtebaulichen Konzeptes (Variante 1 und Variante 2) sowie Erläuterungen zu Ausgangslage, Anlass und Ziel der Planung, Stand der Planung, voraussichtlichen Festsetzungen und Hinweis zur voraussichtlichen Genehmigung der Hochbauten vor Abschluss des Bebauungsplanverfahrens sowie einer Übersicht zu den Verfahrensschritten. Der Vorsitzende des Planungsausschusses, Herr Rieken, begrüßt die Anwesenden zur öffentlichen Plandiskussion und stellt die Vertreter der Verwaltung vor. Auf Nachfrage, wer bei der öffentlichen Informationsveranstaltung zur geplanten öffentlich-rechtlichen Unterbringung am 2. Februar 2016 nicht dabei war, melden sich ca. 20-30 % der Anwesenden. Herr Klein begrüßt die Anwesenden im Namen des Bezirksamtes Wandsbek. Er erläutert, dass das Projekt bzw. die Planung aus Anlass der hohen Zahlen der nach Hamburg kommenden Flüchtlinge erforderlich sei. Dies sei vor dem Hintergrund der Konflikte und Bürgerkriege in vielen Ländern zu sehen. Im Jahr 2015 seien ca. 60.000 Flüchtlinge in Hamburg angekommen. Die meisten Flüchtlinge kämen aus den Ländern Syrien, Irak und Afghanistan. Viele der Menschen fliehen aus diesen und anderen Ländern vor Kriegen, Bürgerkriegen und Verfolgung, und gerade Hamburg sei ein Ziel für viele Flüchtlinge. Gemäß dem „Königssteiner Schlüssel“ ist Hamburg dazu verpflichtet 2,6 % der bundesweiten Flüchtlinge aufzunehmen. Die bisherigen Anstrengungen zur Schaffung von Wohnraum im seit mehreren Jahren verfolgten Wohnungsbauprogramm sowie die Anstrengungen zur Unterbringung von Flüchtlingen seien vor dem Hintergrund dieser Entwicklung nicht ausreichend. Die Verwaltung sei durch Senat und Bezirksversammlung beauftragt, die Errichtung von Festbauten zur Unterbringung von Flüchtlingen zu ermöglichen, um eine menschenunwürdige Unterbringung beispielsweise in Zelten zu vermeiden. Der Bundesgesetzgeber habe im vergangenen Jahr das Baugesetzbuch geändert, um die Errichtung von Unterkünften zu beschleunigen; hiervon solle hier Gebrauch gemacht werden. Wandsbek habe die vom Senat geforderten 800 Plätze auf vier Standorte verteilt: Die Fläche Elfsaal in Jenfeld, die Fläche Poppenbütteler Berg/Ohlendieck in Poppenbüttel, die Fläche Glashütter Landstraße/Wildes Moor an der Stadtgrenze zu Norderstedt und die Fläche Rehagen/Poppenbütteler Weg. Auf der Fläche Rehagen sollen entsprechend der Beschlüsse von 2 Seite 25 von 75 zu TOP 5.1 Senat und Bezirksversammlung 300-400 Wohneinheiten für Flüchtlinge geschaffen werden. Die heutige Veranstaltung wie auch die schon stattgefundene Informationsveranstaltung dienten dazu, zu diskutieren, wie diese Wohneinheiten am Standort Rehagen umgesetzt werden können. Wichtig sei es nun, den zuziehenden Menschen rasch eine Heimat zu geben. Herr Menke führt zu den bisherigen und anstehenden Verfahrensschritten aus: Das Bebauungsplanverfahren sei am 12. Januar 2016 vom Planungsausschuss der Bezirksversammlung eingeleitet worden und am 2. Februar habe hier an selber Stelle eine öffentliche Informationsveranstaltung stattgefunden. Ziel des Bebauungsplanverfahrens sei es, die Grundlage für die Schaffung von dauerhaftem Wohnraum zu schaffen, damit der Wohnraum spätestens nach ca. 15 Jahren dem allgemeinen Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen könne. Das Baugesetzbuch schreibe für ein Bebauungsplanverfahren u.a. eine frühzeitige Bürgerbeteiligung vor; dies sei die heutige Öffentliche Plandiskussion. Als zweite Stufe der Bürgerbeteiligung folge zu gegebener Zeit noch eine öffentliche Auslegung, bei der erneut Stellungnahmen abgegeben werden können. Die Ergebnisse der heutigen Veranstaltung würden voraussichtlich bereits am 1. März 2016 im Planungsausschuss ausgewertet, zu deren öffentlicher Sitzung ab 18.00 Uhr im Bürgersaal, Am Alten Posthaus 4 herzlich eingeladen werde. Herr Weedermann-Korte erläutert anhand von Karten und Fotos die Ausgangslage: Die für eine Bebauung mit Flüchtlingsunterkünften in festen Wohngebäuden vorgesehene Fläche liege östlich der Straße Rehagen und nördlich des Ring 3/Poppenbüttler Weg am südöstlichen Rand der Hummelsbütteler Feldmark. Sie habe eine Fläche von ca. 6,2 ha. Die Flächen seien derzeit verpachtet und würden als Grünland bzw. Pferdekoppel genutzt. Im Osten werde sie von einer Wegeverbindung des Tegelsbarg-Grünzugs begrenzt. Im Süden liegen die Fußwegeverbindung Kishorst mit zum Teil beidseitigem Knick und daran anschließend eine private landwirtschaftliche Fläche bis zum Ring 3. Im Westen grenze die Fläche kurz an die Straße Rehagen an. Hier liege benachbart, beiderseits der Straße Rehagen ein Reiterhof inkl. eines Restaurantbetriebs. Im Nordwesten schließe sich die Fläche einer privaten Fitness- und Sporteinrichtung (Fa. Aspria) an. Im Norden grenzten weitere landwirtschaftliche Flächen an. Die Fläche werde durch umlaufende Knicks eingerahmt. Eine Erschließung des künftigen Baugebietes sei grundsätzlich von den Straßen Poppenbütteler Weg oder Rehagen aus möglich; angestrebt werde eine direkte Anbindung an den Poppenbütteler Weg. Hierzu sei die Inanspruchnahme eines Teils der südlich angrenzenden Ackerfläche erforderlich. Die Straße Rehagen weise aktuell eine 5 bis 6 m breite, jüngst neu asphaltierte Fahrbahn und einseitig einen schmalen Gehweg auf; dies sei ein für eine Wohnungsbauerschließung dauerhaft nicht ausreichender Standard. In dem nicht befahrbaren Kishorst liege ein Schmutzwassersiel, an das eine Wohnbebauung angeschlossen werden könne; ein Regenwassersiel liege im Bereich des Ring 3 sowie in angrenzenden Straßen. Eine Erschließung der Fläche durch den ÖPNV erfolge ebenfalls im Bereich des Ring 3. Dort lägen die Haltestellen Am Hehsel und Ruscheweyhstraße, die u.a. von der Metrobuslinie 24 angefahren würden und damit auch eine direkte Anbindung nach Poppenbüttel und Langenhorn-Markt böten. Nächstliegende Versorgungsmöglichkeiten befänden sich zudem am Norbert-Schmid-Platz und am Hummelsbütteler Markt. Herr Weedermann-Korte informiert über die planungsrechtlichen Grundlagen: Die zur Bebauung vorgesehenen städtischen Flächen seien im derzeit geltenden Baustufenplan Hummelsbüttel als „Außengebiet“ festsetzt und als Außenbereich nach § 35 BauGB einzuschätzen. Um hier eine dauerhafte Wohnnutzung über die Flüchtlingsunterbringung hinaus planungs3 Seite 26 von 75 zu TOP 5.1 rechtlich zu ermöglichen, sei die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans erforderlich. Dieser habe die Bezeichnung Hummelbüttel 28 erhalten. Sein Plangebiet werde nicht zwingend deckungsgleich mit der Abgrenzung der städtischen Flächen sein; es würden ggf. auch weitere Flächen, beispielsweise für eine verkehrliche Anbindung an den Ring 3 in das Plangebiet einzubeziehen sein. Zusätzlich zum Bebauungsplanverfahren sei auch eine Änderung der übergeordneten Pläne Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm erforderlich. Diese stellten aktuell Flächen für die Landwirtschaft bzw. Kulturlandschaft dar. Für den größeren Teil der Flächen gelte zudem die Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet Hummelsbütteler Feldmark/Alstertal. Dieses solle zumindest für den Bereich der wohnbaulichen Entwicklung aufgehoben werden. Herr Weedermann-Korte führt zum Bebauungskonzept aus: Wie im Schaubild eingangs gezeigt, stehe das städtebauliche Konzept, das die Planungsgrundlage für einen Bauantrag wie auch für einen Bebauungsplan darstellen werde, noch nicht abschließend fest. Das heute als Variante 1 präsentierte Bebauungskonzept war am 12. Januar die Grundlage zum Beschluss des Planungsausschusses zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens. Das Konzept sehe die Errichtung von vier festen, dauerhaften Baublöcken vor, die jeweils aus zwei vier- bzw. fünfgeschossigen Häusern und einer Tiefgarage bestünden. Im südlichen Bereich der Fläche seien zwei Gebäude für auf die Flüchtlingsunterbringung bezogene Sondernutzungen, wie z.B. eine Kindertagesstätte mit unmittelbarer Anbindung an den Tegelsbarg-Grünzug, Betreuungseinrichtungen o.ä. möglich. Insgesamt umfasse das Konzept bis zu 392 Wohneinheiten, wobei zunächst Wohnungen in den Erdgeschossen auch für besondere Nutzungen und Bedarfe im Rahmen der Flüchtlingsunterbringung und -betreuung verwendet werden könnten. Das Konzept ermögliche es, durch eine kompakte und flächensparende Bebauung trotz des Eingriffes in Natur und Landschaft wesentliche Freiraumelemente wie Knicks, schutzwürdigen Gehölzbestand und wertvolle Biotopflächen weitgehend zu erhalten. Der bestehende Tegelsbarg-Grünzug könne bei Variante 1 nach Süden bis an den Ring 3 erweitert werden. Weitere Grün- und Freiflächen sollen im Westen der geplanten Wohnbebauung verbleiben und z.B. für flüchtlingsbezogene Freiraumbedarfe zur Verfügung stehen. Erschlossen werden die Wohngebäude durch eine in Nord-Südrichtung verlaufende Straße mit Anschluss an den Ring 3. Eine Erschließung auch über die Straße Rehagen sei zum Zeitpunkt der Erstellung von Variante 1 nicht ausgeschlossen worden. Da einerseits eine Verkehrserschließung über die Straße Rehagen in der auf den Planungsausschuss folgenden Diskussion sehr kritisch gesehen wurde und andererseits der Erschließungsaufwand bei einer Anbindung an den Ring 3 möglichst gering gehalten werden solle, habe die Verwaltung in der Zeit bis zur öffentlichen Infoveranstaltung am 2. Februar eine zweite Variante erarbeitet. Diese Variante führe die Bebauung weiter nach Osten und näher an die Tegelsbarg-Siedlung heran. Eine Erweiterung des Grünzuges sei damit nicht mehr möglich. Andererseits werde westlich der Bebauung ein durchgehender Streifen von Bebauung und Erschließung freigehalten. Eine Anbindung an den Rehagen sei bei Variante 2 nur noch in Form einer Fuß- und Radwegverbindung vorgesehen. Herr Weedermann-Korte erläutert anhand von Plänen und Fotos die geplante Architektur der Bebauung: Angesichts der zeitlichen Dringlichkeit schlage der Bauherr SAGA-GWG vor, den Wohnungsbau in der Form von Gebäudetypen zu errichten, wie sie vor kurzem bereits in Barmbek, Alter Güterbahnhof 10 erfolgreich umgesetzt worden seien. Der gewählte Baublock sei auf Grund seiner Kubatur und Ausrichtung auch für den Standort Hummelsbüttel geeignet. 4 Seite 27 von 75 zu TOP 5.1 Der Wohnungsmix entspreche den Anforderungen an den geförderten Wohnungsbau. Für die Zeit der öffentlichen Unterbringung werde Fördern und Wohnen AöR (f+w) als Betreiber die Wohnungen mit durchschnittlich 5 Personen belegen. Vorgesehen seien ca. 15 m² Wohnfläche je Bewohner. Bei maximal 392 Wohnungen à 5 Personen entspreche dies insgesamt max. 1960 Personen. Anhand der Präsentation erläutert er die Innenhofgestaltung mit Kinderspielmöglichkeiten und die geplanten Außenfassaden mit überwiegend Klinker sowie Balkonen und Loggien. Der Bebauungsplan wird zum Zeitpunkt der Bauantragstellung noch nicht die Rechtsgrundlage für eine Genehmigung als Flüchtlingsunterkunft darstellen. Hierfür biete das BauGB mit § 246 besondere Instrumente zur Genehmigung von Flüchtlingsunterkünften vor Planrechtsschaffung. Der Bebauungsplan werde somit die dann bereits genehmigte Bebauung nachvollziehen. Für beide Verfahren gelte, dass die erforderlichen Fachuntersuchungen und Planungen beispielsweise zu den Themen Erschließung, Oberflächenentwässerung, Lärmschutz aber auch die Auswirkungen auf Boden, Wasserhaushalt, Klima, Natur- und Landschaft sowie die Artenvielfalt aufgearbeitet und ggf. Minderungs- und Ausgleichmaßnahmen erarbeitet würden. Dies stelle nach einer Entscheidung über eine der beiden Varianten den folgenden wesentlichen Schritt im Verfahren dar. Die weiteren Schritte im Bebauungsplanverfahren seien anhand des verteilten Infoblattes ersichtlich. Herr Rieken eröffnet die Diskussion. Ein Bürger fragt, welche Einflussmöglichkeiten auf das Projekt bestehen, ob das Projekt noch insgesamt in Frage gestellt werden könne. Er wirft den Verantwortlichen unlauteres Verhalten vor. Herr Klein antwortet, dass Spielräume in Bezug auf die Ausgestaltung des Projektes bestehen, insbesondere was die Auswahl einer Bebauungsvariante, die Lage der Baukörper, die Frage ergänzender Nutzungen und die Lage der Erschließung betreffe. Ein Bürger wirft den Verantwortlichen vor, „wie in einer Diktatur“ zu agieren. Ein Bürger vertritt die Ansicht, dass sich die politische Diskussion verändere und bereits weiter fortgeschritten sei, als dies von den Vertretern der Verwaltung dargestellt werde. Herr Klein betont, dass die Verwaltung den politischen Auftrag zur Realisierung von 386 Wohneinheiten am Standort Rehagen habe. Der Bürger teilt mit, dass z.B. die Reduktion um zwei Geschosse geboten sein könne. Er fragt, ob der südlich angrenzende Landwirt die benötigte Teilfläche bereits verkauft habe. Er weist darauf hin, dass die Auswahl der Variante 1 Auswirkungen auf die Anlieger am Rehagen habe. Variante 2 habe hingegen Auswirkungen auf die östlichen Nachbarn; die heranrückende Bebauung bedeute eine Wertminderung der Immobilien und eine Beeinträchtigung der Besonnung. Herr Menke führt aus, dass die Ergebnisse der Veranstaltungen vom 2. und 22. Februar vom Planungsausschuss, dem beschlussgebenden Gremium ausgewertet und über die anzustrebende Bebauung noch entschieden werde. Angestrebt werde vorrangig eine Erschließung über den Ring 3. Die Ermittlung von Boden- und Gebäudewerten richte sich nach der Wertermittlungsverordnung; hierbei seien nur objektive Faktoren maßgeblich, nicht nachbarschaftliche Umstände. 5 Seite 28 von 75 zu TOP 5.1 Ein Bürger wirft den Verantwortlichen Unlauterkeit im Umgang mit den Bürgern vor. Grund für die Flüchtlinge seien nicht Kriege, sondern wirtschaftliche Gründe. Herr Klein betont, dass die aktuellen Nachrichten über die Krisengebiete ausreichend Informationen über die Ursachen der Flüchtlingsbewegungen böten. Der Bürger vertritt die Ansicht, dass die Anreize für die Flüchtlinge finanziell seien. Er bittet darum, nur die aufzunehmen, die ein Anrecht auf Asyl hätten; für diese seien jedoch keine Neubauten erforderlich. Herr Klein antwortet, dass im Falle der hier geplanten Neubauten eine Belegung mit anerkannten Flüchtlingen mit festem Aufenthaltsstatus geplant sei. Eine Anwohnerin des Poppenbütteler Wegs teilt mit, dass die Diskussion einen traurigen Verlauf nehme; sie überfordere die Bürger und mache Angst. Sie fragt, warum Tiefgaragen vorgesehen seien, obwohl zu erwarten sei, dass die Flüchtlinge keine Autos besäßen. Sie vermutet, dass die Wohnungen nach der 15 jährigen Nutzung durch Flüchtlinge unbewohnbar seien. Sie kritisiert die Zahl der vorgesehenen Unterbringungsplätze. Für den Stadtteil und die vorhandene Infrastruktur sei dies zu viel. Bei einer Reduzierung der Plätze sei mit mehr Zustimmung zu rechnen. Herr Klein wiederholt die vom Senat erteilte Auftragslage. Für die Frage etwaiger Änderungen an der Konzeption sei die Auswertung der heutigen sowie der Veranstaltung vom 2. Februar abzuwarten. Ziel der Veranstaltung sei eine offene Diskussion. Herr Menke ergänzt, dass bei der an die Flüchtlingsunterbringung anschließenden Nutzung durch den allgemeinen Wohnungsmarkt auch Nachfrage nach Tiefgaragenplätzen bestehe. Auch in der Phase der Flüchtlingsunterkunft würde zumindest ein reduzierter Stellplatzbedarf bestehen. Ein Bürger wirft den Verantwortlichen unlauteres Verhalten vor. Vorhandene Defizite der Planung müssten aufgearbeitet werden. Die Siedlung Tegelsbarg sei ein „sozialer Brennpunkt“. Die Sicherheitslage werde durch die Flüchtlingsunterkunft gefährdet. Er kritisiert, dass der Bezirksamtsleiter nicht anwesend sei. Eine Bürgerin fordert eine andere Verteilung der Unterkunftsplätze auf die Stadtteile und eine Reduzierung der geplanten Plätze am Standort Rehagen. Der Stadtteil sei mit dem Vorhaben überfordert. Die geplante Bebauung sei zu hoch. Die Siedlung Tegelsbarg sei in der Vergangenheit mit sozialen Problemen belastet gewesen; der NorbertSchmid-Platz sei dies bis heute. Die Bürgerin bemängelt, dass in der Präsentation die umgebenden Nutzungen nicht ausreichend dargestellt worden seien. Herr Klein teilt mit, dass gleichwertige Alternativen zu diesen und den anderen ausgewählten Standorten nicht bestünden. Er fragt, welche bauliche Höhe für vertretbar eingeschätzt werde. Die erkennbaren Belange der Nachbarn seien in die Konzeption miteinbezogen worden. Indem z.B. eine Erschließung nur über den Poppenbütteler Weg angestrebt werde, würden die Belange der Anlieger am Rehagen berücksichtigt. Ein Bürger äußert die Auffassung, es gebe zahlreiche Alternativstandorte mit bestehendem Planrecht. Er bemängelt, dass die sozialen und ökologischen Auswirkungen der Planung nicht ausreichend dargelegt worden seien. Herr Klein führt aus, dass z.B. für den Bereich der sozialen Infrastruktur bereits Überlegungen bestünden, vorhandene Einrichtungen in der Umgebung auszubauen oder zu ertüchtigen, sodass diese Einrichtungen und damit der Stadtteil insgesamt auch Vorteile aus dem Vorhaben schöpfen könnten. Er betont außerdem, dass man die Auswirkungen auf die Stadtteile bereits miteinbezogen habe, indem die vom Senat geforderten 800 Wohneinheiten im Bezirk auf vier 6 Seite 29 von 75 zu TOP 5.1 Standorte verteilt worden seien. Er ergänzt, dass eine Vorprüfung, ob die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorliege, erst ab einem Schwellenwert von 20.000 m² bebauter Grundfläche erforderlich sei; dieser Wert werde hier unterschritten. Eine Bürgerin wünscht sich eine sachlichere Diskussion. Sie teilt mit, dass sie die Entscheidung hinsichtlich Größe und Standort der Bebauung sowie ihrer Auswirkungen auf die Infrastruktur nicht nachvollziehen könne. Sie kritisiert die Bebauung in einem Landschaftsschutzgebiet. Herr Klein teilt mit, dass im Rahmen der Planung auch die Infrastruktur mit betrachtet werde. Er betont, dass es sich bei dem betroffenen Bereich nicht um ein Naturschutzgebiet, sondern um ein Landschaftsschutzgebiet handele. Der Schutzstatus eines Landschaftsschutzgebietes sei geringer als der eines Naturschutzgebietes. Eine Bürgerin kritisiert, dass die Vertreter der Verwaltung nur die vom Senat vorgegebene Meinung verträten und Vorschläge von Seiten der Bürger nicht angenommen würden. Zum Beispiel müsse der „Königssteiner Schlüssel“ verändert werden. Eine Klimaachse aus den 1920er Jahren werde durch das Vorhaben zerstört. Herr Weedermann-Korte betont, dass nach der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens bereits eine zweite Bebauungsvariante erarbeitet worden sei und sich die Planung insofern bereits weiterentwickelt habe. Grundsätzlich sei das Bezirksamt an die Beschlüsse der Bezirksversammlung und des Senats gebunden. Die Auswirkungen auf Natur und Landschaft würden im Rahmen des weiteren Verfahrens noch untersucht. Daraus erwachse voraussichtlich das Erfordernis von Ausgleichsmaßnahmen, welche möglichst innerhalb der Hummelsbütteler Feldmark angesiedelt werden sollten. Auswirkungen auf Natur und Landschaft oder auch das Klima seien wichtige Belange der Abwägung; diese seien im Zuge der Abwägung jedoch nicht unüberwindbar, sondern zu andern Belangen ins Verhältnis zu setzen. Eine Bürgerin bemängelt die aus ihrer Sicht starke Belastung des Stadtteils Hummelsbüttel und die Unverhältnismäßigkeit der Größe der Unterkunft. Durch das Vorhaben werde ein Naherholungsgebiet beeinträchtigt und die Sicherheit der Bewohner bedroht. Angesichts des angenommenen hohen Anteils an männlichen Flüchtlingen hätten viele Bewohner Angst. Sie fordert, die Bürger in die Entscheidung miteinzubeziehen. Herr Klein betont, dass die Belegung der Unterkunft durch den Betreiber fördern + wohnen steuerbar sei und am Standort Rehagen nach derzeitiger Auskunft der Schwerpunkt nicht auf alleinreisenden Männern liegen werde. Er erinnert daran, dass spätestens nach 15 Jahren die Wohnungen dem allgemeinen Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen würden. Ein Bürger fordert, auch in Krisenzeiten Grünachsen, denen vor kurzem noch eine wichtige Bedeutung beigemessen worden sei nicht preiszugeben. Er fragt, ob eine Genehmigung der Bebauung vor der öffentlichen Auslegung geplant sei. Herr Klein informiert, dass bis zur Feststellung des Bebauungsplans die Häuser nur durch Menschen mit Flüchtlingsstatus bewohnt werden könnten. Um die Häuser später auch dem allgemeinen Wohnungsmarkt zur Verfügung stellen zu können, sei der Bebauungsplan erforderlich. Eine Genehmigung der Flüchtlingsunterkunft werde bereits während der Aufstellung des Bebauungsplans angestrebt. Eine Bürgerin teilt mit, sie gebe Ihre Redezeit an den Vertreter der Initiative für den Erhalt der Hummelsbütteler Feldmark ab. Der Vertreter der Initiative bemängelt, die Auswahl der für Flüchtlingsunterkünfte genutzten Flächen sei nicht transparent geschehen. Er fordert eine Veröffentlichung von nicht ausgewählten alternativen Flächen. Er be7 Seite 30 von 75 zu TOP 5.1 mängelt, dass die Flüchtlingsunterkünfte nicht gleichmäßig über die Stadt verteilt würden; in vielen Stadtteilen lägen keine Unterkünfte. Er betont, die Schutzsuchenden würden respektiert, es gebe aber großen Unmut im Stadtteil über die Größe der geplanten Unterkünfte. Er fordert die Vertreter der Verwaltung dazu auf, diesen Unmut an die Entscheidungsträger weiter zu transportieren. Herr Klein sagt zu, die vorgebrachte Kritik den Entscheidungsträgern zu vermitteln. Er führt aus, dass im nur hypothetischen Falle vieler kleiner Unterkunfts-Standorte die erforderliche soziale Infrastruktur und Betreuung wesentlich schwieriger zu organisieren wäre. Hinsichtlich der Auswahl der für Unterkünfte in Anspruch genommenen Flächen teilt er mit, dass landwirtschaftlich genutzte Flächen über den Landschaftsschutz hinaus weitgehend frei von naturschutzbezogenen Restriktionen seien. Eine Bürgerin kritisiert, die Verantwortung werde hin- und hergeschoben. Sie fragt, wie angesichts der großen Zahl an Unterbringungsplätzen eine Integration der Bewohner realisiert werden solle und welche Auswirkungen auf den Stadtteil damit zu erwarten seien. Herr Klein betont, dass im gesamten Bezirk nach geeigneten Flächen gesucht werde. In vielen Stadtteilen seien Unterkünfte bereits realisiert worden, bzw. geplant. Eine Bürgerin weist darauf hin, dass eine Unterkunft in der geplanten Größenordnung nicht integriert werden könne und berichtet von ihrer Arbeit in der Kinderbetreuung; die Folge sei die Herausbildung von Parallelgesellschaften. Sie berichtet von einer Veranstaltung des Senats im CCH und kritisiert den dortigen Vortrag der Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen. Die Bürgerin teilt mit, dass die politische Diskussion bereits weiter sei, als die bei der heutigen Veranstaltung vorgestellte Planung. Herr Klein betont, dass die Veranstaltung im CCH politisch gewesen sei. Am bestehenden Auftrag des Senates an die Verwaltung habe sich seitdem nichts geändert. Herr WeedermannKorte informiert, die umgebenden Kindertagesstätten seien derzeit ausgelastet; im Rahmen der Planung würden daher verschiedene Möglichkeiten geprüft, ausreichend Kapazitäten zu schaffen, auch im Umfeld der geplanten Bebauung. Ein Bürger merkt an, die Problematik sei durch die Politik der Bundeskanzlerin entstanden. Eine Bürgerin fragt, wie der „Königssteiner Schlüssel“ auf die sich in Hamburg aufhaltenden Flüchtlinge angewendet werde. Herr Klein führt aus, dass Hamburg auf Grund seiner schon vorhandenen ethnisch vielfältigen Bewohnerschaft für Hinzuziehende aus vielen Ländern attraktiv sei. Es seien daher mehr Flüchtlinge nach Hamburg gekommen, als Hamburg nach dem „Königssteiner Schlüssel“ dauerhaft aufnehmen müsse. Dies habe zur Folge dass ein Teil der Flüchtlinge noch auf andere Bundesländer verteilt werde. Letztlich habe Hamburg 2,6 % der bundesweiten Flüchtlinge unterzubringen. Die Bürgerin fragt nach, ob auch Kleingartenflächen als Standorte für Flüchtlingsunterkünfte in Frage kämen. Diese lägen teilweise in zentralen Lagen und verfügten daher über eine gute Infrastruktur. Herr Klein teilt mit, dass ein solcher Vorschlag politisch und fachlich abgewogen werden müsse. Er weist darauf hin, dass auch eine eventuelle Umsiedlung von Kleingärtnern mit starken Emotionen behaftet sei. 8 Seite 31 von 75 zu TOP 5.1 Ein Bürger betont, dass nur rund 1980 Flüchtlinge am Standort Rehagen untergebracht werden sollen. Es gehe darum, in Not geratenen Menschen zu helfen, die sich ihre Situation nicht ausgesucht hätten. Er fordert mehr Unterstützung für die Flüchtlinge und die damit verbundene Unterbringung. Eine Bürgerin fordert mehr Empathie in Bezug auf die Flüchtlinge. Eine andere Bürgerin verdeutlicht, dass Parallelgesellschaften verhindert werden müssten. Die in Hummelsbüttel an verschiedenen Standorten vorgesehenen Unterbringungsplätze seien im Verhältnis zur Gesamtstadt unangemessen. Sie schlägt vor, alternativ ungenutzte Gewerbeflächen am Friedrich-Ebert-Damm bzw. an der Straße Am Stadtrand zu nutzen. Sie teilt mit, auf Grund ihrer Erfahrung gehe von Flüchtlingsunterkünften in den Abendstunden eine problematische Lärmbelastung aus. Sie kritisiert, dass die Flüchtlingssituation als Vorwand genutzt würde, um mehr Wohnraum zu schaffen. Sie vermutet, dass unter normalen Bedingungen der Standort „Rehagen“ nicht hätte genehmigt werden können und befürchtet eine schrittweise Ausweitung der Bebauung. Herr Klein argumentiert, dass für die ansässige Bevölkerung und zur Integration der hinzuziehenden Menschen auch Arbeitsplätze benötigt würden; hierfür bestehe demzufolge Gewerbeflächenbedarf. Eine Konkurrenzsituation zwischen Gewerbeflächen und Standorten für Flüchtlingsunterkünfte solle daher vermieden werden. Ein Bürger berichtet, dass auch in den 1980er und 1990er Jahren hohe Flüchtlingszahlen zu verzeichnen gewesen und trotzdem kleinteilige Siedlungen realisiert worden seien. Die geplanten Flüchtlingssiedlungen verschandelten die Stadt. Er fordert, alternativ Flächen in Schleswig-Holstein zu nutzen und grundsätzlich mehr Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung vorzusehen. Er bezweifelt die Flüchtlings-Prognosen für das laufende Jahr und geht von geringeren Zahlen aus. Er regt an, die Geschossigkeit der geplanten Bebauung zu reduzieren. Herr Klein betont, der Standort Rehagen sei für Menschen mit gesichertem Aufenthaltsstatus, die bereits in Hamburg in anderen Unterkünften anwesend seien vorgesehen. Der Bedarf für die Unterkunft an sich und ihre Größe seien vorhanden. Herr Menke ergänzt, dass unabhängig von der Flüchtlingsthematik in Hamburg auch in vergangenen Jahrzehnten große NeubauSiedlungen, teilweise sogar wesentlich größer, errichtet worden seien und illustriert dies an Beispielen. Ein Bürger erkundigt sich, was nach Ablauf der 15 Jahre geschehen solle. Herr Klein teilt mit, dass der Wohnraum dann dem allgemeinen Wohnungsmarkt in Form von öffentlich geförderten Wohnungen zur Verfügung stehen solle. Ein Bürger berichtet, er sei auch wegen der Bevölkerungsstruktur aus der Innenstadt nach Hummelsbüttel gezogen. Er kritisiert, die Verantwortlichen hätten mangelndes Interesse für die Meinung der Bürger und betont, die vorgesehene Bebauung abzulehnen. Er teilt mit, sich um die Sicherheit seiner Kinder zu sorgen. Er bezweifelt, dass die Kapazitäten der vorhandenen Buslinien für die zusätzliche Bevölkerung ausreichten. Herr Klein teilt mit, dass die Hochbahn in die Planung eingebunden sei und eine Ausweitung der Kapazitäten prüfe. 9 Seite 32 von 75 zu TOP 5.1 Ein Bürger fragt nach der Perspektive, für den Fall, dass die Flüchtlingszahlen nicht zurückgingen. Er fordert eine Änderung des „Königssteiner Schlüssels“ und eine gesonderte Beurteilung von Stadtstaaten wie Hamburg. Herr Klein informiert, dass nach seiner Kenntnis andere Bundesländer bisher nicht zur Übernahme zusätzlicher Verpflichtungen bereit seien. Eine Bürgerin kritisiert die Beeinträchtigung der Natur und die Erfahrung, dass Ausgleichsflächen vom Eingriffsort weit entfernt lägen. Hummelsbüttel sei bereits in der Vergangenheit durch erweiterte Siedlungsfläche in Mitleidenschaft gezogen worden. Sie betont den Schutzcharakter des Landschaftsschutzgebietes. Ein Bürger fragt, ob eine Baugenehmigung vor dem 1. März geplant sei, um Baumfällungen noch vorher vollziehen zu können. Herr Klein antwortet, dies sei schon organisatorisch nicht mehr möglich. Angestrebt werde eine baldige Genehmigung nach § 246 BauGB noch vor Abschluss des Bebauungsplanverfahrens. Eine Bürgerin teilt mit, sie sei entsetzt über die Planung. Hummelsbüttel trage durch die ansässige Bevölkerung mit Migrationshintergrund bereits eine hohe Last. Zusätzliche Migranten seien daher nicht verkraftbar. Sie fordert eine Reduzierung der geplanten Bebauung, eine Ausweitung vorhandener Naturschutzgebiete, um damit eine weitere Ausweitung der Siedlungsfläche langfristig zu unterbinden, und einen Erhalt des vorhandenen Klimakorridors. Der Vorsitzende des Planungsausschusses, Herr Rieken schließt die Diskussion und bekräftigt die Einladung zur Sitzung des Planungsausschusses am 1. März 2016. Die Vorträge sowie die gesamte Diskussion wurden von zahlreichen Zwischenrufen begleitet. Für die Niederschrift: Einverstanden: Gez. Friedhelm Otterbach Gez. Frank Rieken 10 Seite 33 von 75 zu TOP 5.1 TG TG IV IV V I Alternativ-Standort Kita IV V IV IV IV TG I Alternativ-Standort Kita TG IV IV V IV V IV IV IV Optionsfläche / besondere Freiraumbedarfe / temporäre Nutzung IV Flächen) Optionale Erschließung (ohne Inanspruchnahme privater IV Kita/Sondernutzung Sondernutzung/Soziale Einrichtung Al te rn at ive Ha up te rs ch l ie ßu n g Haupterschließung Rehagen Variante 1 M 1:2000 Seite 34 von 75 0 10 50 100m zu TOP 5.1 IV TG V TG IV IV IV V IV IV TG IV V TG IV IV IV V Optionsfläche / besondere Freiraumbedarfe / temporäre Nutzung Kita Seite 35 von 75 IV I Fußgänger- und Radwegeverbindung Rehagen Variante 2 IV ziale o utzung/S Sondern g n tu Einrich IV M 1:2000 0 10 50 100m zu TOP 5.2 Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Wandsbek Bezirksversammlung Beschlussvorlage Drucksachen–Nr.: 20-2760 Datum: Status: 03.05.2016 öffentlich Beratungsfolge Öffentlich Gremium Datum Planungsausschuss 10.05.2016 Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Marienthal 34 - Oktaviostraße - Zustimmung zur öffentlichen Auslegung Sachverhalt: 1. Anlass und Inhalt der Planaufstellung Der ehemalige Fußballplatz des Sport-Clubs Concordia von 1910 e.V. an der Oktaviostraße wird seit 2009 nicht mehr genutzt und steht somit für neue Nutzungen zur Verfügung. Die etwa 1,5 ha große städtische Fläche soll teilweise für Wohnungsbau entwickelt, teilweise dem Wandsbeker Gehölz zugeschlagen werden. Zurzeit wird die Fläche temporär für die öffentlichrechtliche Unterbringung von Flüchtlingen genutzt. Für die Umsetzung des Wohnungsbaus ist die Änderung des geltenden Planrechts erforderlich, da der Bebauungsplan Marienthal 11 für die Fläche des ehemaligen Sportplatzes u.a. Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportanlage“ festsetzt. Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Marienthal 34 sollen u.a. die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des als Ergebnis einer Konzeptausschreibung vorliegenden Wohnungsbauentwurfs geschaffen werden. Dieser sieht insgesamt 21 Wohneinheiten in acht individuell gestalteten Stadthäusern vor. Der für die Neubebauung vorgesehene Teil des Plangebiets wird als Vorhabengebiet gekennzeichnet und als reines Wohngebiet festgesetzt. Die zulässige Höchstzahl von Wohnungen je Gebäude wird auf drei begrenzt, die zulässige Grundfläche je Baukörper auf jeweils 160 m². Für die Unterbauung mit einer Tiefgarage und für notwendige Terrassen kann dieses Maß im Rahmen der vorgesehenen Festsetzungen überschritten werden. Das im Baugebiet anfallende Oberflächenwasser soll in Richtung Norden gedrosselt in das Wandsbeker Gehölz abgeleitet werden. Die konkrete Umsetzung des Vorhabens wird in einem mit der Vorhabenträgerin zu schließenden Durchführungsvertrag gesichert. Hierin wird sich diese u.a. auch verpflichten, die Seite: 1/2 Seite 36 von 75 zu TOP 5.2 Wohngebäude umzusetzen. im KfW-Effizienzhaus-Standard 40 gemäß Energieeinsparverordnung Die übrige Fläche des ehemaligen Sportplatzgeländes soll als Aufwaldungsfläche für das Wandsbeker Gehölz gesichert werden. Nach der Beseitigung der baulichen Anlagen und Erdwälle soll diese renaturiert und mit einem für einen Rand des Wandsbeker Gehölz typischen Baumbestand versehen werden, der auf mittlere Sicht die alten und neuen Bereiche des Gehölzes ohne Bruch ineinander übergehen lässt. Die zuständigen Fachbehörden haben angekündigt, Flächennutzungsplan Landschaftsprogramm im Wege der Berichtigung an die Planung anzupassen. und 2. Planungsdaten Einleitungsbeschluss des Planungsausschuss 17.12.2013 Öffentliche Plandiskussion 03.02.2014 Beschluss des Planungsausschuss über die Fortführung des Verfahrens 25.03.2014 Beteiligung der Träger öffentlicher Belange 17.11.2015 – 18 12.2015 Arbeitskreis I (Behördenbeteiligung) 26.02.2016 3. Behördenbeteiligung Mit den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange konnte Einvernehmen über den Planentwurf hergestellt werden. 4. Öffentliche Auslegung Die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs voraussichtlich im Juni/Juli 2016, vor den Hamburger Sommerferien erfolgen. kann Petitum/Beschluss: Der Planungsausschuss wird gebeten, - der öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf Marienthal 34 zuzustimmen und - die vorgesehenen Berichtigungen des Flächennutzungsplans sowie des Landschaftsprogramms zur Kenntnis zu nehmen. Anlage/n: - Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Marienthal 34 (Planzeichnung, Verordnungstext, Begründung) - Freiflächenplan und Ansichten des Vorhabens - Berichtigung des Flächennutzungsplans - Berichtigung des Landschaftsprogramms Seite: 2/2 Seite 37 von 75 1410 2060 1346 1400 1398 2348 1347 1399 Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Marienthal 34 1348 3339 3229 Sportanlage Festsetzungen 59 g weGrenze aren Hus WR Reines 3338 59c 160 m2 Grundfläche, als Höchstmaß 3344 59b Oste GR 3337 3336 118c Höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden 2545 Sportanlage 120 120a Wohngebiet120b 59d 3 Wo des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans a 59 rkam 3333 Zahl der Vollgeschosse, als Höchstmaß (siehe § 2) o Offene Bauweise p II Baugrenze 112f 114c Straßenverkehrsfläche 110h 116a 110g 3367 Straßenbegrenzungslinie 2061 1349 114b zu TOP 5.2 Grünfläche 114a Umgrenzung der Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft 110e 112b 64 Nachrichtliche Übernahme 1311 3150 Kennzeichnungen 110c 110d 65 66 1310 112a Umgrenzung Landschaftsschutzgebiet L 63 L 1354 112c 61 62 3366 110f 3057 116b 112e 112d 116c 3343 Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplans (Vorhabengebiet) ße tra 110b 6 Okt 10 avio 92 2154 Zum Bebauungsplan existiert ein Durchführungsvertrag. 7 12 5 12 3 1300 1 12 ße tra 4 34 32 8a 1296 11 6 3 11 38 1297 5 3441 M 1 : 20 000 p Zir 1298 7 11 Ok 7 42 40 g we n e 1301 1299 9 11 13 Übersichtsplan 12 94 133 2 2080 ,8 15 GR 160 m² GR 160 m² GR 160 m² ios tav ße 9 12 GR 160 m² GR 160 m² Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (Bundesgesetzblatt I Seiten 1548, 1551). Längenmaße und Höhenangaben in Metern. 41 9 Amtlichen1 Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) Der Kartenausschnitt aus dem 13 entspricht für den Geltungsbereich des Bebauungsplans dem Stand vom Januar 2014. stra 131 ,9 16 3494 ,6 16 ,4 10 3150 GR 160 m² ,4 15 1 2078 ,6 16 GR 160 m² 0,4 ,7 16 ,5 10 ,8 15 WR o II 10,5 1 4 10 ,6 18 3 Wo ,4 10 GR 160 m² 0,5 Begrenzung der unverbindlichen Vormerkung vorgesehene Oberflächenentwässerung Hinweise 1357 ,1 10 ,1 10 110a 1356 (FHH) ng eru s s 2468 ne twä ehe enen s e h g vor erfläc b O O 68 PARKANLAGE Vorhandene Gebäudekta 1309 67 1355 s vio 30 1 11 36 26 1362 3492 1363 9 1302 3493 90 3312 5 10 86 1364 1366 99 1289 97 95 84 93 12 26 14 Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Marienthal 34 a 8f 10 91 8 1285 76 89 e 6 1282 0 10 20 4k 30 5 Maßstab 1 : 1 000 (im Original) Bezirk Wandsbek 50 m Ortsteil 511 Plot vom 28.04.2016 8h 8 Seite 38 von 75 8e 4 87 aß str 8g b 26 1283 ta Ok FREIE UND HANSESTADT HAMBURG 26 1284 vio c 1286 80 74 8b Zi 1287 82 1368 g e nw e rp 1288 8c 1304 18 3252 1 10 8d 22 20 3 10 1365 1367 24 1295 1294 10 1281 4l 8i 118 b zu TOP 5.2 Stand: Öffentliche Auslegung Verordnung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Marienthal 34 Vom …… Auf Grund von § 10 in Verbindung mit § 12 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2415), zuletzt geändert am 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722, 1731) in Verbindung mit § 3 Absatz 1 sowie § 5 Absatz 1 des Bauleitplanfeststellungsgesetzes in der Fassung vom 30. November 1999 (HmbGVBl. S. 271), zuletzt geändert am 13. Februar 2015 (HmbGVBl. S. 39), § 81 Absatz 1 Nummer 2 der Hamburgischen Bauordnung vom 14. Dezember 2005 (HmbGVBl. S. 525, 563), zuletzt geändert am 17. Februar 2016 (HmbGVBl. S. 63), § 4 Absatz 3 Satz 1 des Hamburgischen Gesetzes zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes vom 11. Mai 2010 (HmbGVBI. S. 350, 402) zuletzt geändert am 13. Mai 2014 (HmbGVBl. S. 167) in Verbindung mit § 9 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) zuletzt geändert am 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474, 1536), § 9 Absatz 4 Hamburgisches Abwassergesetz in der Fassung vom 24. Juli 2001 (HmbGVBl. S. 258, 280), zuletzt geändert am 17. Dezember 2013 (HmbGVBl. S. 540, 542) sowie § 1, § 2 Absatz 1 und § 3 und § 4 Nummer 3 der Weiterübertragungsverordnung-Bau in der Fassung vom 8. August 2006 (HmbGVBl. S. 481), zuletzt geändert am 5. April 2013 (HmbGVBl. S. 142, 147) wird verordnet: §1 (1) Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Marienthal 34 für das Gebiet zwischen dem Wandsbeker Gehölz und der Oktaviostraße (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 511) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: West-, Nord- und Ostgrenzen des Flurstücks 2468 – Oktaviostraße – West- und Nordgrenze des Flurstücks 3150 der Gemarkung Marienthal. (2) Das maßgebliche Stück des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und die ihm beigegebene Begründung werden beim Staatsarchiv zu kostenfreier Einsicht für jedermann niedergelegt. 1 Seite 39 von 75 zu TOP 5.2 (3) Es wird auf Folgendes hingewiesen: 1. Ein Abdruck des Plans und die Begründung können beim örtlich zuständigen Bezirksamt während der Dienststunden kostenfrei eingesehen werden. Soweit zusätzliche Abdrucke beim Bezirksamt vorhanden sind, können sie gegen Kostenerstattung erworben werden. 2. Wird diese Verordnung nach § 12 Absatz 6 des Baugesetzbuchs aufgehoben, weil das mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan zugelassene Vorhaben nicht innerhalb der nach § 12 Absatz 1 Satz 1 des Baugesetzbuchs bestimmten Frist durchgeführt wurde, oder weil der Träger des Vorhabens ohne Zustimmung nach § 12 Absatz 5 Satz 1 des Baugesetzbuchs gewechselt hat und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Durchführung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans innerhalb der genannten Frist gefährdet ist, können vom Vorhabenträger keine Ansprüche bei Aufhebung des Plans geltend gemacht werden. Wird diese Verordnung aus anderen als den in Satz 1 genannten Gründen aufgehoben, kann unter den in den §§ 39 bis 42 des Baugesetzbuchs bezeichneten Voraussetzungen Entschädigung verlangt werden. Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den §§ 39 bis 42 des Baugesetzbuchs bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. 3. Unbeachtlich werden a) eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummern 1 bis 3 des Baugesetzbuchs beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, b) eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 des Baugesetzbuchs beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und c) nach § 214 Absatz 3 Satz 2 des Baugesetzbuchs beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans schriftlich gegenüber dem örtlich zuständigen Bezirksamt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a des Baugesetzbuchs beachtlich sind. 2 Seite 40 von 75 zu TOP 5.2 §2 Für die Ausführung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gelten nachstehende Vorschriften: 1. Im Rahmen der festgesetzten Nutzungen sind innerhalb des Vorhabengebiets nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet. 2. Im Wohngebiet werden Ausnahmen für Läden und nicht störende Handwerksbetriebe, die zur Deckung des täglichen Bedarfs für die Bewohner des Gebiets dienen, sowie kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes ausgeschlossen. 3. Im Wohngebiet ist oberhalb des als Höchstmaß festgesetzten, obersten Vollgeschosses nur ein weiteres Geschoss als Nicht-Vollgeschoss (Staffel- oder Dachgeschoss) zulässig. 4. Im Wohngebiet ist eine Überschreitung der Baugrenzen für Terrassen bis zu einer Tiefe von 3 m zulässig. Für Terrassen darf die festgesetzte Grundfläche je Einzelhaus um 60 m2 überschritten werden. Die einzelne Terrasse darf eine Grundfläche von 30 m2 nicht überschreiten. 5. Im Wohngebiet sind Stellplätze ausschließlich in Tiefgaragen anzuordnen. Tiefgaragen sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Für Tiefgaragen und ihre Zufahrten darf die festgesetzte Grundfläche insgesamt um 3.200 m2 überschritten werden. 6. Das auf den privaten Grundstücken anfallende Niederschlagswasser ist in ein oberirdisches Gewässer nach Maßgabe der zuständigen Dienststelle einzuleiten. Eine Einleitung in das vorhandene Mischwassersiel ist unzulässig. 7. Dachflächen mit einer Neigung von bis zu 20° sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und mindestens extensiv zu begrünen. Ausnahmen von der Begrünung können bei Dachterrassen und technischen Anlagen zugelassen werden. 8. Nicht überbaute Flächen von Tiefgaragen sind mit Ausnahme von Wegen, Spielflächen und Terrassen mit einem mindestens 50 cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und dauerhaft zu begrünen. 9. Im Wohngebiet sind mindestens 8 Bäume zu pflanzen. 10. Im Wohngebiet sind an Straßenverkehrsflächen angrenzende Einfriedigungen nur in Form von Hecken oder durchbrochenen Zäunen in Verbindung mit Hecken zulässig. Standplätze für Abfallbehälter sind außerhalb von Gebäuden mit Sträuchern oder Hecken einzugrünen. Pflanzungen müssen einen Abstand von 0,5 m zu Straßenverkehrsflächen einhalten und dürfen eine Wuchshöhe von 1,5 m nicht überschreiten. 11. Für festgesetzte Anpflanzungen und für Ersatzpflanzungen von Bäumen und Hecken sind standortgerechte einheimische Laubgehölzarten zu verwenden und dauerhaft zu erhalten. Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufwei3 Seite 41 von 75 zu TOP 5.2 sen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen. Heckenpflanzen müssen mindestens folgende Qualität aufweisen: Zwei mal verpflanzt, Höhe mindestens 60 cm. Bei Abgang ist gleichwertiger Ersatz zu pflanzen. 12. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen und Abgrabungen oder Ablagerungen im Kronenbereich zu erhaltender Bäume unzulässig. 13. Die Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ist als naturnaher Wald herzurichten. 14. Drainagen oder sonstige bauliche oder technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Grundwasserspiegels beziehungsweise von Staunässe führen, sind unzulässig. Die Entwässerung von Kasematten (Licht- und Lüftungsschächte unter Gelände) ist nur in geschlossenen Leitungssystemen zulässig. §3 Für das Plangebiet werden die bisher bestehenden Bebauungspläne aufgehoben. 4 Seite 42 von 75 zu TOP 5.2 Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf Marienthal 34 Verfahrensstand: Öffentliche Auslegung Inhaltsverzeichnis 1. Anlass der Planung ......................................................................................................... 3 2. Grundlage und Verfahrensablauf................................................................................... 3 3. Planerische Rahmenbedingungen................................................................................. 4 3.1 Raumordnung und Landesplanung ................................................................................. 4 3.1.1 Flächennutzungsplan .................................................................................................................. 4 3.1.2 Landschaftsprogramm einschließlich Arten- und Biotopschutz .................................................. 4 3.2 Rechtlich beachtliche Rahmenbedingungen ................................................................... 4 3.2.1 3.2.2 3.2.3 3.2.4 3.2.5 3.2.6 3.2.7 Bestehende Bebauungspläne ..................................................................................................... 4 Altlastenverdächtige Flächen ...................................................................................................... 5 Kampfmittelverdacht ................................................................................................................... 5 Landschaftsschutz....................................................................................................................... 5 Baumschutz................................................................................................................................. 5 Artenschutz ................................................................................................................................. 5 Durchführungsvertrag ................................................................................................................. 5 3.3 Planerisch beachtliche Rahmenbedingungen ................................................................. 5 3.3.1 Übergeordnete Programm- und Entwicklungspläne ................................................................... 5 3.3.2 Fachtechnische Untersuchungen und Gutachten ....................................................................... 6 3.4 Angaben zum Bestand .................................................................................................... 7 4. Planinhalt und Abwägung .............................................................................................. 8 4.1 Städtebauliches und freiraumplanerisches Konzept ....................................................... 8 4.2 Reines Wohngebiet ......................................................................................................... 8 4.2.1 Art der baulichen Nutzung........................................................................................................... 8 4.2.2 Maß der baulichen Nutzung, überbaubare Grundstücksflächen ................................................ 9 4.3 Verkehrsflächen ............................................................................................................ 10 4.4 Technischer Umweltschutz ........................................................................................... 11 4.4.1 Lärmschutz ................................................................................................................................ 11 4.4.2 Bodenbelastungen .................................................................................................................... 12 4.5 Entwässerung ................................................................................................................ 13 4.5.1 Oberflächenentwässerung ........................................................................................................ 13 4.5.2 Schmutzwasserentwässerung .................................................................................................. 13 4.6 Grünflächen ................................................................................................................... 13 4.7 Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ........................................ 14 4.7.1 4.7.2 4.7.3 4.7.4 4.7.5 Baumschutz, Landschaftsschutz............................................................................................... 14 Naturschutzrelevante Begrünungsmaßnahmen ....................................................................... 14 Grundwasserschutz .................................................................................................................. 16 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft 17 Naturschutzfachliche Gesamtbetrachtung ................................................................................ 17 5. Nachrichtliche Übernahme ........................................................................................... 18 6. Maßnahmen zur Verwirklichung .................................................................................. 18 Seite 43 von 75 zu TOP 5.2 Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf Marienthal 34 7. Aufhebung bestehender Pläne..................................................................................... 18 8. Flächen- und Kostenangaben ...................................................................................... 18 2 Seite 44 von 75 zu TOP 5.2 Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf Marienthal 34 1. Anlass der Planung Der ehemalige Fußballplatz des Sport-Clubs Concordia von 1910 e.V. an der Oktaviostraße wird seit 2009 nicht mehr genutzt und steht somit für neue Nutzungen zur Verfügung. Die etwa 1,5 ha große städtische Fläche soll teilweise für Wohnungsbau entwickelt, teilweise dem Wandsbeker Gehölz zugeschlagen werden. Zurzeit wird die Fläche temporär für die öffentlich-rechtliche Unterbringung von Flüchtlingen genutzt. Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans setzt sich zusammen aus dem für den Wohnungsbau vorgesehenen Vorhabengebiet und Arrondierungsflächen, die nicht Teil des Vorhabens sind. Zu Letzteren zählen die nördlichen Teile des ehemaligen Concordia-Sportplatzes, der westlich anschließende öffentliche Weg in das Wandsbeker Gehölz sowie die angrenzende Oktaviostraße bis einschließlich Straßenmitte. Das von der Vorhabenträgerin umzusetzende Bebauungskonzept sieht eine straßenbegleitende Bebauung mit acht Einzelhäusern mit nicht mehr als jeweils 160 m² Grundfläche und höchstens drei Wohnungen vor. Durch das Vorhaben mit insgesamt 21 Wohneinheiten soll ein Beitrag zum Wandsbeker Wohnungsbauprogramm geleistet werden. Die übrige Fläche des ehemaligen Sportplatzgeländes soll als Aufwaldungsfläche entwickelt und öffentliche Grünfläche für das Wandsbeker Gehölz gesichert werden. Da insbesondere das Vorhaben auf Grundlage des bisher geltenden Bebauungsplans Marienthal 11 von 1988, der die Fläche des Sportplatzes als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ festsetzt, nicht umgesetzt werden kann, ist die Aufstellung dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich. 2. Grundlage und Verfahrensablauf Grundlage des Bebauungsplans ist das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2415), zuletzt geändert am 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722, 1731). Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Die Anwendungsvoraussetzungen für das beschleunigte Verfahren liegen vor, weil der Bebauungsplan der Nachverdichtung bzw. der Wiedernutzbarmachung einer Fläche im Innenbereich dient und weniger als 20.000 m2 Grundfläche festsetzt. Es wird mit dem Bebauungsplan auch keine Zulässigkeit von Vorhaben begründet, welche die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung haben. Eine Umweltprüfung mit Umweltbericht nach § 2 Absatz 4 BauGB sowie die Anwendung der Eingriffsregelung sind somit nicht erforderlich. Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB aufgestellt. Für das im oben beschriebenen Umgriff vorgesehene Vorhaben wird ein Durchführungsvertrag geschlossen, in dem sich die Vorhabenträgerin verpflichtet, das Vorhaben innerhalb einer bestimmten Frist umzusetzen. Der Vertrag beinhaltet Regelungen zur Ausführung und zur Gestaltung des Vorhabens, zur Erschließung und zur Übernahme der mit dem Vorhaben verbundenen Kosten durch die Vorhabenträgerin. Das Planverfahren wurde durch den Aufstellungsbeschluss ........ vom ............. (Amtl. Anz. S. ...........) eingeleitet. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung mit öffentlicher 3 Seite 45 von 75 zu TOP 5.2 Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf Marienthal 34 Unterrichtung und Erörterung hat nach der Bekanntmachung vom 17. Januar 2014 (Amtl. Anz. S. 92) am 03. Februar 2014 stattgefunden. Die öffentliche Auslegung des Plans hat nach der Bekanntmachung vom ... (Amtl. Anz. S. ...) in der Zeit vom ... bis einschließlich ... stattgefunden. 3. Planerische Rahmenbedingungen 3.1 Raumordnung und Landesplanung 3.1.1 Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan für die Freie und Hansestadt Hamburg in der Fassung der Neubekanntmachung vom 22. Oktober 1997 (HmbGVBl. S. 485) stellt für das Plangebiet „Grünfläche“ dar. Der Flächennutzungsplan kann nach § 13a Absatz 2 Nummer 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst werden. Der Bereich, der für den Wohnungsbau vorgesehen ist, soll als „Wohnbaufläche“ dargestellt werden. 3.1.2 Landschaftsprogramm einschließlich Arten- und Biotopschutz Das Landschaftsprogramm für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 14. Juli 1997 (HmbGVBl. S. 363) stellt das Plangebiet als Milieu „Grünfläche, eingeschränkt nutzbar“ dar. Die Karte Arten- und Biotopschutz stellt für das Plangebiet „Sportanlage (10d)“ dar. Das Landschaftsprogramm und die Karte Arten- und Biotopschutz können im Wege der Berichtigung angepasst werden. Der Bereich, der für den Wohnungsbau vorgesehen ist, soll als „gartenbezogenes Wohnen“ dargestellt werden. 3.2 Rechtlich beachtliche Rahmenbedingungen 3.2.1 Bestehende Bebauungspläne Der Bebauungsplan Marienthal 11 vom 26. April 1988 setzt im Plangebiet für die Fläche des ehemaligen Sportplatzes Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportanlage (Freie und Hansestadt Hamburg)“ fest. Die Rück- und Seitenwände der Haupttribüne sind als „Schutzwand“ mit einer Höhe von mindestens 2,5 m über Gelände festgesetzt. Nord- und Westtribüne sind als Fläche für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Immissionsschutzgesetzes mit einer Höhe von mindestens 3 m über Gelände festgesetzt. Auf der Nord- und Westtribüne sowie an der Ostgrenze des Sportplatzes ist die „Erhaltung von Einzelbäumen“ und „Erhaltung von Baumgruppen“ festgesetzt. Zusätzlich ist an der Ostgrenze eine ca. 5 m breite „Umgrenzung der Fläche zum Anpflanzen von dicht wachsenden Bäumen und Sträuchern“ festgesetzt. Im Bereich des ehemaligen Sportler- und Vereinsheim ist mit Baugrenzen eine überbaubare Fläche mit einem zulässigen Vollgeschoss festgesetzt. Die westlich angrenzende Fläche des Fußwegs von der Oktaviostraße ist als Teil des Wandsbeker Gehölzes als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage (Freie und Hansestadt Hamburg)“ festgesetzt. Die Oktaviostraße ist bis zur Straßenmitte als Straßenverkehrsfläche festgesetzt. 4 Seite 46 von 75 zu TOP 5.2 Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf Marienthal 34 3.2.2 Altlastenverdächtige Flächen Es sind keine Einträge im Fachinformationssystem Bodenschutz/ Altlasten vorhanden. Die bei den älteren Sportanlagen häufig zum Einsatz gekommenen Schlacken und der in den Tribünenwällen verbaute Schutt sind jedoch komplett einer geordneten Entsorgung zuzuführen. 3.2.3 Kampfmittelverdacht Nach heutigem Kenntnisstand kann im nördlichen Bereich des gehölzbestandenen ehemaligen Tribünenwalls am Westrand sowie für den Tribünenwall am Nordrand des Plangebiets das Vorhandensein von Bombenblindgängern aus dem Zweiten Weltkrieg nicht ausgeschlossen werden. Nach der Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (Kampfmittel-VO) vom 13. Dezember 2005 (HmbGVBl. S. 557), zuletzt geändert am 08. Juli 2014 (HmbGVBl. S. 289) ist die Grundstückseigentümerin bzw. der Grundstückseigentümer oder die Veranlasserin bzw. der Veranlasser des Eingriffs in den Baugrund verpflichtet, geeignete Maßnahmen vorzunehmen, soweit diese zur Verhinderung von Gefahren und Schäden durch Kampfmittel bei der Durchführung der Bauarbeiten erforderlich sind (§ 6 Absatz 2 Kampfmittel-VO). Die restlichen Flächen des Plangebiets sind freigegeben. 3.2.4 Landschaftsschutz Der nördliche Teil des Plangebietes liegt im Geltungsbereich der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Wandsbeker Geest vom 8. März 2005 (HmbGVBl. S.60), zuletzt geändert am 29. September 2015 (HmbGVBl. S. 250, 255). 3.2.5 Baumschutz Im übrigen, nicht von der Landschaftsschutzgebiets-Verordnung erfassten Bereich des Plangebiets gilt für vorhandene Bäume und Hecken die Baumschutzverordnung vom 17. September 1948 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts I 791-i), zuletzt geändert am 11. Mai 2010 (HmbGVBl. S. 350, 359, 369). 3.2.6 Artenschutz Für den Bebauungsplan sind bei der Umsetzung von Vorhaben die Vorschriften für besonders und streng geschützte Tier- und Pflanzenarten entsprechend § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert am 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474, 1536), zu beachten. 3.2.7 Durchführungsvertrag Zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan wurde am …… ein Durchführungsvertrag geschlossen. 3.3 Planerisch beachtliche Rahmenbedingungen 3.3.1 Übergeordnete Programm- und Entwicklungspläne Bezirkliches Wohnungsbauprogramm Im „Vertrag für Hamburg – Wohnungsneubau“ vom 4. Juli 2011 zwischen den Bezirken und dem Senat wurde neben der Festlegung von Zielzahlen für die durchschnittlichen jährlichen Wohnungsbaugenehmigungen gleichzeitig vereinbart, dass die Bezirke eigene Wohnungsbauprogramme erarbeiten und diese jährlich aktualisieren. 5 Seite 47 von 75 zu TOP 5.2 Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf Marienthal 34 Das Wohnungsbauprogramm 2015 für den Bezirk Wandsbek stellt das Plangebiet als Wohnungsbaupotenzialfläche für den Geschosswohnungsbau dar (Bezeichnung: Oktaviostraße 100). Konzeptausschreibung In einem organisierten dialogorientierten Prozess sowie zahlreichen Gesprächen wurde nach einer Einigung über eine Wohnbebauung auf der ehemaligen Sportplatzfläche gesucht. Anfang April 2012 wurden Rahmenbedingungen für die Bebauung des ehemaligen Concordia-Stadions in der Oktaviostraße entwickelt und von der Bezirksversammlung beschlossen (Drs. 19/1897). Danach sollen u.a. acht Grundstücke mit jeweils einem Einzelhaus entstehen. In jedem Haus dürfen maximal drei Wohnungen insgesamt bis zu 24 Wohnungen entstehen. Eine rückwärtige Bebauung wurde ausgeschlossen. Die Grundfläche wird je Bauplatz auf 160 m² beschränkt. Es erfolgte eine darauf aufbauende Konzeptausschreibung des damaligen Immobilienmanagements der Finanzbehörde. Als bestes Gebot wurde unter Berücksichtigung unterschiedlicher Kriterien das Bebauungskonzept der Vorhabenträgerin ausgewählt und dieser das Grundstück zunächst anhand gegeben. Das von der Vorhabenträgerin im Rahmen der Konzeptausschreibung entwickelte Bebauungskonzept stellt die Grundlage für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan dar. 3.3.2 Fachtechnische Untersuchungen und Gutachten Lärmtechnische Untersuchung Im August 2015 wurde eine lärmtechnische Untersuchung durchgeführt. Gegenstand der Untersuchung waren die durch den Straßenverkehr sowie den Betrieb der benachbarten Sportanlage am Osterkamp verursachten Geräuschauswirklungen auf das Plangebiet. Untersucht wurden auch die lärmtechnischen Auswirkungen der geplanten Tiefgaragenzufahrt auf die Nachbarschaft. Die Ergebnisse sind Kapitel 4.3.1 dargestellt. Bodenuntersuchung Im September 2015 wurde eine Orientierende Schadstoffuntersuchung für das Plangebiet angefertigt. Die Ergebnisse sind Kapitel 4.3.2 dargestellt. Oberflächenentwässerungskonzept Im Juli 2015 wurde ein Entwässerungskonzept für das im Plangebiet anfallende Oberflächenwasser erstellt. Die Ergebnisse sind Kapitel 4.4.1 dargestellt. Baumgutachten Für das Plangebiet liegt eine Baumbestandskartierung und -bewertung aus dem November 2015 vor. Die Ergebnisse sind Kapitel 3.4 dargestellt. Artenschutzfachliche Potenzialabschätzung Zur Überprüfung möglicher artenschutzrechtlicher Betroffenheiten wurde im April 2014 eine faunistische Potenzialanalyse angefertigt. Diese Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass der Vollzugsfähigkeit des Bebauungsplans keine unüberwindbaren, artenschutzrechtlichen Hindernisse gemäß § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes entgegenstehen. Im Plangebiet gibt es keine potenziellen Fledermausquartiere und damit keine potenziellen Fortpflanzungs- und Ruhestätten, die 6 Seite 48 von 75 zu TOP 5.2 Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf Marienthal 34 beschädigt werden könnten. Für die im Plangebiet vorkommenden Brutvogelarten bleiben die ökologischen Funktionen im Sinne des § 44 Absatz 5 Satz 2 BNatSchG erhalten, weil sie in die Gehölze der benachbarten Umgebung ausweichen können. Funktionsplan Für das Vorhabengebiet liegt ein städtebaulicher Funktionsplan vor, der aufbauend auf dem Bebauungskonzept aus der Konzeptausschreibung die Lage, Ausrichtung und EG-Grundrissorganisation der Gebäude, die Erschließung der Gebäude und der Tiefgarage sowie die konzeptionelle Freiraumgestaltung darstellt. Freiraumplanung Für das Vorhabengebiet liegt ein qualifizierter Freiflächenplan vor, der die Gestaltung und Bepflanzung der privaten Freiflächen, die offenen Teile der Oberflächenentwässerung, die geplanten Geländehöhen sowie die Belagsarten der befestigten Flächen konkretisiert. 3.4 Angaben zum Bestand Das Plangebiet liegt im Stadtteil Marienthal im Bezirk Wandsbek. Marienthal ist geprägt durch eine feingliedrige Mischung aus Villengebieten, Einzelhausbebauung mit großen Gärten, Geschosswohnungen der Nachkriegszeit und dem bedeutenden Grünzug des Wandsbeker Gehölzes, aber auch mehreren kleinen Grünflächen. Das Plangebiet umfasst mit dem Flurstück 2468 die Fläche des ehemaligen ConcordiaSportplatzes. In das Plangebiet einbezogen werden der westlich angrenzende Verbindungsweg von der Oktaviostraße zum Wandsbeker Gehölz (Teilfläche des Flurstücks 3150) und die Straßenverkehrsfläche der Oktaviostraße bis zur Straßenmitte. Der ehemalige Fußballplatz des Sport-Clubs Concordia von 1910 e.V. wurde mit seinen Nebenanlagen seit 2009 nicht mehr genutzt. Inzwischen dient die Fläche der öffentlich-rechtlichen Unterbringung von Flüchtlingen. Teil der baulichen Anlagen auf dem Sportplatz, wie das ehemalige, eingeschossige Vereinsheim im nordöstlichen Bereich des Grundstücks sowie die Flutlichtmasten sowie Teile der Tribünenwälle, wurden für diese temporäre Nutzung bereits abgebrochen und abgeräumt. Weiterhin besteht die überdachte Tribünenanlage parallel zur Oktaviostraße sowie im Norden und Westen Teile der Tribünenanlagen, die auf angeschütteten Erdwällen angelegt wurden. Auf den tribünenabgewandten Seiten der Erdwälle wächst überwiegend großkroniger Baumbestand, der ein geschlossenes Kronendach bildet. Eine visuelle Baumkontrolle hat ergeben, dass der Vitalitätszustand der Bäume sehr unterschiedlich ist. Ein hoher Anteil der Bäume weist umfangreiche Schäden auf. Einige Bäume mussten im Dezember 2013 im Zusammenhang mit einem Sturmtief aus Gründen der Gefahrenabwehr bereits gefällt werden. Im Westen flankiert die Wallbegrünung einen öffentlichen Fußweg, der in das Wandsbeker Gehölz führt. Der Weg ist mit wassergebundener Decke angelegt. Im nord-westlichen Zugangsbereich der ehemaligen Sportanlage befindet sich eine Gedenkstätte mit einem ca. 4 m hohen Obelisken, die an dieser Stelle erhalten und in die Planung für die öffentliche Grünfläche einbezogen werden soll. Die Oktaviostraße hat im an das Vorhabengebiet angrenzenden Abschnitt eine ca. 8,4 m breite Fahrbahn, nördlich anschließend befinden sich ein ca. 3 bis 4 m breiter 7 Seite 49 von 75 zu TOP 5.2 Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf Marienthal 34 Grünstreifen mit Alleebäumen und ein 1,5 m breiter Fußweg. Besucherparkplätze in den Nebenflächen bestehen nicht, geparkt werden kann auf der Fahrbahn. In der Oktaviostraße liegt ein öffentliches Mischwassersiel DN 300 bis DN 350. Im Bereich der vorhandenen öffentlichen Wegeflächen und der an das Verteilnetz angeschlossenen Grundstücke befinden sich auch diverse Mittel- und Niederspannungsleitungesanlagen des Verteilnetzbetreibers zur örtlichen Versorgung. Entlang der nördlichen Plangebietsgrenze außerhalb des Plangebiets grenzt das Wandsbeker Gehölz an, das ein flächenhaftes geschütztes Biotop ist. Die Umgebung des Plangebiets ist durch kleinteilige Wohnbebauung, vorwiegend in Einzelhäusern, geprägt. Die nächstgelegene Bushaltestelle Osterkamp ist ca. 600 m vom Plangebiet entfernt gelegen. 4. Planinhalt und Abwägung 4.1 Städtebauliches und freiraumplanerisches Konzept Das Bebauungskonzept, das dem Bebauungsplan zugrunde liegt, wurde im Rahmen einer Konzeptausschreibung und anschließender Beteiligung der Öffentlichkeit durch die Vorhabenträgerin erarbeitet. Der Entwurf sieht acht Einzelgebäude bestehend aus zwei Vollgeschossen und einem Dach- oder Staffelgeschoss als Nichtvollgeschoss sowie mit Giebel- oder Flachdächern entlang der Oktaviostraße vor. In diesen Gebäuden sollen insgesamt 21 Wohneinheiten entstehen. Die Gebäude werden jeweils von gestalteten Gärten umfasst. Die Erschließung erfolgt von der Oktaviostraße aus. Die privaten Stellplätze werden in einer gemeinsamen Tiefgarage angeordnet. „Im Rahmen der festgesetzten Nutzungen sind innerhalb des Vorhabengebiets nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.“ (§ 2 Nummer 1 der Verordnung) Vorhaben, die vom vorhabenbezogenen Bebauungsplan, nicht aber zugleich vom Durchführungsvertrag erfasst werden, sind im Vorhabengebiet unzulässig. Sie können aber nach § 12 Absatz 3a Satz 2 BauGB durch eine Änderung des Durchführungsvertrags zulässig werden, ohne dass es hierfür einer Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans bedarf, sofern diese nicht den Regelungen des Bebauungsplans widersprechen. Folglich wird die Art der zulässigen Nutzung für das Vorhabengebiet zum einen im Bebauungsplan und zum anderen im Durchführungsvertrag geregelt. Nach der Beseitigung der baulichen Anlagen und Tribünenwälle auch auf der restlichen Fläche des ehemaligen Sportplatzgeländes soll dieses als öffentliche Grünfläche gestaltet und mit für einen Rand des Wandsbeker Gehölz typischen Baumbestand versehen werden. Durch die Aufwaldung der Flächen sollen der alte und der neue Bereich des Gehölzes ohne Bruch ineinander übergehen. 4.2 Reines Wohngebiet 4.2.1 Art der baulichen Nutzung Der für die Neubebauung vorgesehene Teil des Plangebiets wird als Vorhabengebiet gekennzeichnet. In diesem Bereich soll ein konkretes Vorhaben von der Vorhabenträgerin umgesetzt und mit einem Durchführungsvertrag gesichert werden. 8 Seite 50 von 75 zu TOP 5.2 Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf Marienthal 34 Das Vorhabengebiet wird mit einer Tiefe von 45 m parallel zur Oktaviostraße als reines Wohngebiet (WR) gemäß § 3 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551) festgesetzt, da die planerische Zielsetzung mit einem Baugebiet nach der Baunutzungsverordnung erreichbar ist. Mit der Festsetzung als reines Wohngebiet soll, indem Wohnen die Hauptnutzung im Vorhabengebiet sein wird, der ruhige Wohncharakter im Quartier bewahrt werden. Sowohl westlich wie östlich als auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite sind in den dort geltenden Bebauungsplänen ebenfalls reine Wohngebiete festgesetzt. Die zulässige Höchstzahl von Wohnungen je Gebäude wird auf drei begrenzt. In dem überwiegend durch Einzelhäuser geprägten Umfeld würden größere Mehrfamilienhäuser mit den prägenden Bestands- und Nutzungsstrukturen insbesondere westlich des Plangebiets städtebaulich nicht vereinbar sein. Der besondere Charakter der Wohngebiete in diesem Bereich Marienthals mit ihren typischen Bauformen und Strukturen wird mit der vorgesehenen Bebauung des ehemaligen Sportplatzgeländes somit aufrechterhalten. „Im Wohngebiet werden Ausnahmen für Läden und nicht störende Handwerksbetriebe, die zur Deckung des täglichen Bedarfs für die Bewohner des Gebiets dienen, sowie kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes ausgeschlossen.“ (§ 2 Nummer 2 der Verordnung) Die in einem reinen Wohngebiet ausnahmsweise zulässigen Nutzungen Läden, nicht störende Handwerksbetriebe sowie kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes werden für den Bereich des Bebauungsplans ausgeschlossen, da sie städtebaulich mit der kleinteiligen, durch Einzelhäuser geprägten baulichen Struktur im Plangebiet wie in der Umgebung nicht vereinbar wären. Ausnahmsweise zulässig bleiben sonstige Anlagen für soziale Zwecke sowie den Bedürfnissen der Bewohner des Gebiets dienende Anlagen für kirchliche, kulturelle, gesundheitliche und sportliche Zwecke. 4.2.2 Maß der baulichen Nutzung, überbaubare Grundstücksflächen Zur Sicherung des kleinteiligen städtebaulichen Entwurfs werden die überbaubaren Grundstücksflächen im reinen Wohngebiet in enger Anlehnung an die vorgesehenen Baukörper als einzelne Baufelder festgesetzt. Das Bebauungskonzept sieht die Realisierung von acht Baukörpern mit einer maximal zulässigen Grundfläche (GR) mit 160 m2 je Baukörper vor. Die Summe der festgesetzten Grundflächen entspricht einer Überbauung der Grundstücke von 20 Prozent (rechnerische GRZ 0,2). Durch die Festsetzung dieses Maßes des baulichen Nutzung wird eine gebietstypische, den Maßstab des umliegenden Bebauungsbestands aufnehmende Bebauung gesichert. Dabei handelt es sich vorwiegend um gewachsene Wohngebiete, die von einer aufgelockerten, teilweise villenartigen, straßenbegleitenden Bebauung geprägt sind. Diese Bebauungsstruktur soll durch die Festsetzung einer absoluten Grundfläche als Höchstmaß sowie eine differenzierte Baufeldform und -lage im Bereich des Vorhabengebiets weiterentwickelt werden. Um eine ausreichend dimensionierte Vorgartenzone zu sichern, halten die Baugrenzen einen Abstand von 9-12 m zur Straßenbegren- 9 Seite 51 von 75 zu TOP 5.2 Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf Marienthal 34 zungslinie ein. Der variierende Abstand zur Straße trägt zu einem aufgelockerten Siedlungsbild bei. Durch die festgesetzten Baugrenzen werden die gemäß § 6 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) vom 14. Dezember 2005 (HmbGVBl. S. 525, 563), zuletzt geändert am 17. Februar 2016 (HmbGVBl. S. 63) erforderlichen Abstandsflächen zwischen den Baukörpern innerhalb des Plangebiets sowie zu den außerhalb benachbarten Grundstücken eingehalten, die Anordnung der Baukörper entspricht der festgesetzten offenen Bauweise. Zur Sicherung eines ruhigen Wohnumfelds mit hoher Aufenthaltsqualität für die privaten Freiflächen wird festgesetzt, dass Stellplätze ausschließlich in einer Tiefgarage angeordnet werden müssen. Die Anordnung von Stellplätzen beispielweise im Vorgarten ist somit ausgeschlossen. „Im Wohngebiet sind Stellplätze ausschließlich in Tiefgaragen anzuordnen. Tiefgaragen sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Für Tiefgaragen und ihre Zufahrten darf die festgesetzte Grundfläche insgesamt um 3.200 m2 überschritten werden.“ (§ 2 Nummer 5 der Verordnung) Um eine ausreichend große und zusammenhängende Tiefgarage errichten zu können, ist es dafür erforderlich, die Tiefgarage auch außerhalb der für die Wohngebäude festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen zu errichten. Die Lage der Tiefgarage und ihrer Zufahrt wird im Durchführungsvertrag festgelegt. Insgesamt soll die Unterbauung (Gebäude und Tiefgarage) 50 Prozent des Baulands im Wohngebiet nicht überschreiten. „Im Wohngebiet ist eine Überschreitung der Baugrenzen für Terrassen bis zu einer Tiefe von 3 m zulässig. Für Terrassen darf die festgesetzte Grundfläche je Einzelhaus um 60 m2 überschritten werden. Die einzelne Terrasse darf eine Grundfläche von 30 m2 nicht überschreiten.“ (§ 2 Nummer 4 der Verordnung) Um neben den auf höchsten 160 m² Grundfläche begrenzten Baukörpern ausreichend dimensionierte Außenwohnbereiche umsetzen zu können, ist es erforderlich, Terrassen auch außerhalb der festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen zu ermöglichen und hierfür eine entsprechende Überschreitung der festgesetzten Grundfläche zuzulassen. Diese ist städtebaulich vertretbar, da durch die Anlage von Terrassen die Baukörper in ihrer städtebaulichen Wirkung nicht vergrößert werden. Da die Terrassen in der Vorhabenplanung durch die Tiefgarage zum Teil unterbaut sind, ergibt sich damit nur eine geringe zusätzliche Versiegelung. „Im Wohngebiet ist oberhalb des als Höchstmaß festgesetzten, obersten Vollgeschosses nur ein weiteres Geschoss als Nicht-Vollgeschoss (Staffel- oder Dachgeschoss) zulässig.“ (§ 2 Nummer 3 der Verordnung) Um die Höhenentwicklung und Ausnutzung der Gebäude durch weitere Geschosse oberhalb der höchstens zulässigen zwei Vollgeschosse zu begrenzen, darf nur ein weiteres Geschoss als Staffel- oder Dachgeschoss errichtet werden. 4.3 Verkehrsflächen Der Neubau der maximal 24 Wohneinheiten wird nicht zu einer erheblichen Verkehrszunahme in der Oktaviostraße führen. Die bestehenden Straßenverkehrsflächen sind ausreichend leistungsfähig, um den daraus resultierenden sowie in diesem Bereich übrigen fließenden und ruhenden öffentlichen Verkehr abzuwickeln. 10 Seite 52 von 75 zu TOP 5.2 Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf Marienthal 34 Die vorhandenen Flächen der Oktaviostraße werden daher bestandsgemäß als Straßenverkehrsfläche festgesetzt. 4.4 Technischer Umweltschutz 4.4.1 Lärmschutz Verkehrslärm Für den Bebauungsplan wurde im August 2015 eine lärmtechnische Untersuchung erstellt. Diese Untersuchung hat die vorhandenen Verkehrslärmemissionen aus dem Straßenverkehr (BAB 24, Rodigallee, Osterkamp, Oktaviostraße, Kielmannsegstraße) und aus den nördlich verlaufenden Bahntrassen berücksichtigt. Dabei wurde in die Berechnungen die geplante Nutzung der Bahntrasse für die zukünftige S-Bahnlinie S 4 mit einbezogen. Verbindliche Grenzwerte für die Beurteilung von Verkehrslärm in der Bauleitplanung liegen nicht vor. Hilfsweise werden zur Orientierung die Grenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036), zuletzt geändert am 18. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2269) herangezogen. In Hamburg ist darüber hinaus der „Hamburger Leitfaden für die Beurteilung von Lärm in der Bauleitplanung“, herausgegeben von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Amt für Landesplanung aus dem Jahr 2010 heranzuziehen. Die Grenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung liegen für reine Wohngebiete bei 59 dB(A) tagsüber und 49 dB(A) in der Nacht. Die lärmtechnische Untersuchung kommt bei der Betrachtung der berechneten Beurteilungspegel aus den Verkehrsgeräuschen (Schiene und Straße) zu folgendem Ergebnis: Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV für reine Wohngebiete werden an neun Messpunkten um 1 dB(A), an fünf Messpunkten um 2 dB(A) und an zwei Messpunkten um 3 dB(A) nachts überschritten. Die lärmzugewandte Seite ist Richtung Autobahn die Südwestfassade und in einem Fall zusätzlich die Südostfassade. An allen lärmabgewandten Seiten nach Nordwesten und an den zueinander gewandten Gebäudeseiten werden Pegelwerte von 47 - 49 dB(A) nachts gemessen. Es ergibt sich dadurch – bezogen auf jeden Fall – nur ein Pegelunterschied von maximal 3 dB(A). Dies bedeutet eine relative homogene Lärmbelastung an allen Gebäudeseiten. Da die menschliche, subjektive Erheblichkeitsschwelle für eine wahrnehmbare Pegelzu- oder -abnahme bei 3 dB(A) liegt, ist die lärmabgewandte Seite nicht wahrnehmbar leiser als die lärmzugewandte Seite. Aufgrund dieser Tatsache ist die Festsetzung einer Grundrissgestaltung mit einer Orientierung der Wohn- und Schlafräume zur lärmabgewandten Seite ohne Vorteil, schwer begründbar und dadurch verzichtbar. Hinsichtlich der geplanten Tiefgarage mit etwa 38 Stellplätze und einer gemäß Vorhabenplanung etwa mittig zum Baugrundstück angeordneten, teilweise eingehausten Rampe mit schallabsorbierenden Außen- und Innenwänden ist keine schalltechnische Beeinträchtigung der gegenüberliegenden Wohnbebauung Oktaviostraße 109-119 zu erwarten. Die einschlägigen Immissionsrichtwerte der TA Lärm werden gemäß lärmtechnischer Untersuchung deutlich unterschritten. Sportlärm In der schalltechnischen Untersuchung wurden auch mögliche Immissionen beurteilt, die von den nordöstlich des Plangebiets gelegenen Sportanlagen am Osterkamp auf das Plangebiet einwirken könnten. 11 Seite 53 von 75 zu TOP 5.2 Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf Marienthal 34 Beurteilt wurden sowohl der Trainings- als auch der Punktspielbetrieb einschließlich Zuschauern sowie der Betrieb der Parkplätze. Die Berechnungen zum Sportlärm zeigen, dass sowohl der Trainingsbetrieb werktags als auch die Punktspiele außerhalb und innerhalb der sonntäglichen Ruhezeit zu keinen schalltechnischen Konflikten im Plangebiet führen. Mit Beurteilungspegeln von maximal 44 dB(A) (Punktspiel Sonntag außerhalb Ruhezeit) bzw. maximal 24 dB(A) (Punktspiel Sonntag RZ) werden die Immissionsrichtwerte der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) vom 18. Juli 1991 (BGBl. I S. 1588, 1790), geändert am 9. Februar 2006 (BGBl. I S. 324) von 50 dB(A) bzw. 45 dB(A) tags im Baugebiet deutlich unterschritten. Auch die Spitzenpegelberechnungen der einzelnen Varianten hat mit Maximalpegeln von 64 dB(A) (Punktspiel Sonntag außerhalb Ruhezeit) bzw. 42 dB(A) (Punktspiel Sonntag in der Ruhezeit) die Einhaltung des sog. Spitzenpegelkriteriums (einzelne, kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte tags um nicht mehr als 30 dB(A) überschreiten) ergeben. Innerhalb des Nachtzeitraums sind keine Schallemissionen durch den Sportplatz zu erwarten. 4.4.2 Bodenbelastungen Zur Bodenuntersuchung der geplanten Neubauten sowie im Bereich der vorhandenen Erdwälle wurden im Dezember 2014 insgesamt 12 Bohrsondierungen mit Tiefen von 3,0 m (Schadstoffuntersuchung) auf dem Flurstück abgeteuft. Auf der ursprünglich als Rasensportplatz hergerichteten Fläche stehen unter der locker gelagerten Deckschicht zunächst humose, feinsandige Auffüllungen an, die sehr vereinzelt anthropogene Beimengungen in Form von Ziegelresten aufweisen. Die auf den Tribünenwällen ausgeführten Bohrsondierungen zeigen sandige Böden mit zum Teil größeren Mengen anthropogener Beimengungen in Form von Bauschutt- und oder Ziegelresten. Die flächigen Auffüllungen weisen Mächtigkeiten von im Mittel 0,7 m und im Bereich der Erdwälle erwartungsgemäß Mächtigkeiten von bis zu 4,5 m auf. Die Auffüllungen werden vollständig von gewachsenen Geschiebeböden unterlagert, die in ihrer natürlichen Schichtenfolge des obenliegenden Geschiebelehms und des tieferliegenden Geschiebemergels anstehen. Während der Felduntersuchungen und der späteren Untersuchung der Bodenproben im Erdbaulabor ergaben sich aus der organoleptischen Untersuchung der flächig anstehenden Auffüllungen sowie der gewachsenen Böden keine besonderen Auffälligkeiten, die auf größere Fremdeinlagerungen oder frühere Schadstoffeinträge auf diesem Grundstück hingewiesen hätten. Die aus den Tribünenwällen entnommenen Bodenproben weisen hingegen größere Mengen Bauschutt auf. Die Schadstoffbelastung der Böden beeinflusst die spätere Verwertbarkeit (einen möglichen Wiedereinbau der Böden) oder begründet eine ordnungsgemäße Entsorgung des anfallenden Bodenaushubs (Deponie). Die aus den Auffüllungen und gewachsenen Böden entnommenen Einzelproben wurden daher zu repräsentativen Mischproben zusammengefasst und orientierenden Schadstoffuntersuchungen unterzogen. Die anstehenden gewachsenen Geschiebeböden sind bezüglich des Schadstoffpotentials unauffällig und dürften vergleichsweise einfach der Verwertung als Boden der Zuordnungen Z 1 bzw. Z 2 zugeführt werden können. Die vorhandenen Tribünenwälle bestehen aus bauschutthaltigen Auffüllungen mit der nachgewiesenen Schadstoffbelastung. Vor Beginn von Erdarbeiten ist eine kleinteiligere 12 Seite 54 von 75 zu TOP 5.2 Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf Marienthal 34 Deklarationsanalytik erforderlich. Eine Kennzeichnung von Böden, die erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, ist jedoch nicht erforderlich. 4.5 Entwässerung 4.5.1 Oberflächenentwässerung „Das auf den privaten Grundstücken anfallende Niederschlagswasser ist gedrosselt in ein oberirdisches Gewässer nach Maßgabe der zuständigen Dienststelle einzuleiten. Eine Einleitung in das vorhandene Mischwassersiel ist unzulässig.“ (§ 2 Nummer 6 der Verordnung) Aufgrund des Bodenaufbaus im Plangebiet ist eine Versickerung des hier anfallenden Oberflächenwassers nicht möglich. Da es aus Kapazitätsgründen nicht in das öffentliche Mischwassersiel in der Oktaviostraße eingeleitet werden kann, muss es auf den Grundstücken bewirtschaftet werden. Es muss daher eine Rückhaltung im rückwärtigen Teil der privaten Grundstücke und anschließend eine gedrosselte Ableitung in ein noch herzustellendes Gewässer im nördlich angrenzenden, tieferliegenden Wandsbeker Gehölz erfolgen. Das anfallende Oberflächenwasser wird von den Dachflächen der Wohngebäude und den befestigten Flächen in den Freianlagen in einen Stauraumkanal oder einer abgedichteten Box-Rigole geleitet und auf dem privaten Grundstück zurückgehalten. Das Regenrückhaltevolumen auf den privaten Grundstücken ist für das 100-jährige Regenereignis auszulegen. Über einen Drosselschacht mit einer Drosselung des Regenwasserabflusses auf 2 l/s werden die im Stauraumkanal zurückgehaltenen Regenwassermengen verzögert in eine offene Oberflächenentwässerung innerhalb der öffentlichen Grünfläche geleitet. Die dafür vorgesehenen Flächen sind als unverbindliche Vormerkung gekennzeichnet. Die Umsetzung dieses Entwässerungskonzepts mit einer gedrosselten Einleitung in die offene Oberflächenentwässerung im Wandsbeker Gehölz wird über einen Durchführungsvertrag sowie im Rahmen der wasserrechtlichen Erlaubnis verbindlich geregelt und gesichert. 4.5.2 Schmutzwasserentwässerung Das zusätzlich von der geplanten neuen Wohnbebauung anfallende Schmutzwasser kann in die vorhandenen Mischwassersiele DN 300 bis DN 350 in der Oktaviostraße eingeleitet werden. 4.6 Grünflächen Der nördliche Teil des Plangebiets soll, nach Beseitigung der baulichen Anlagen und Erdwälle des ehemaligen Sportplatzes, zukünftig als öffentliche Grünfläche (Parkanlage, Freie und Hansestadt Hamburg (FHH)) entwickelt werden. Die Fläche stellt eine sinnvolle Erweiterung des angrenzenden Wandsbeker Gehölzes dar. Sie soll renaturiert und mit einem Baumbestand in Art und Dichte aufgewaldet werden, der dem umliegenden Gehölz entspricht und für den Standort geeignet ist, um auf mittlere Sicht die alten und neuen Bereiche ineinander übergehen zulassen. Die Aufwaldung soll in einem nahen zeitlichen Zusammenhang mit der Bebauung erfolgen. 13 Seite 55 von 75 zu TOP 5.2 Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf Marienthal 34 „Die Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ist als naturnaher Wald herzurichten.“ (§ 2 Nummer 13 der Verordnung) Mittels der Festsetzung eines 2,75 m breiten Grundstücksstreifens am westlichen Rand des Plangebiets wird eine öffentliche Zugänglichkeit zum Gehölz, auch zu dessen Pflege und ggf. Bewirtschaftung von der Oktaviostraße, planungsrechtlich gesichert. 4.7 Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege 4.7.1 Baumschutz, Landschaftsschutz Das Wandsbeker Gehölz liegt im Landschaftsschutzgebiet. Eine Einbeziehung von Teilen des Plangebiets in das Landschaftsschutzgebiet ist nicht geplant und auch nicht erforderlich, da ein Schutz bzw. eine Aufwertung des Landschaftsbilds bereits durch die Festsetzungen des Bebauungsplans (Grünfläche, Maßnahmenfläche) erfolgen. Zum Schutz von Bäumen auf Privatgrund sowie der Straßenbäume in der Oktaviostraße wird festgesetzt: „Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen und Abgrabungen oder Ablagerungen im Kronenbereich zu erhaltender Bäume unzulässig.“ (§ 2 Nummer 12 der Verordnung) Die Festsetzung verhindert Schäden im Wurzelraum, die durch Bodenarbeiten hervorgerufen werden können. Unvermeidbare Abgrabungen für Entwässerungsmulden sind fachgerecht und unter Beachtung der DIN 1920 (Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen) durchzuführen. Für die Umsetzung des Vorhabens sind Baumfällungen unvermeidbar. Wegen der geplanten neuen Nutzungsstruktur, des schlechten Zustands der Bäume und der Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds durch die Erdwälle sollen diese abgetragen und die bisher verbliebenen Bäume gefällt werden. 4.7.2 Naturschutzrelevante Begrünungsmaßnahmen Ein wichtiger Baustein für die Durchgrünung des Baugebiets, die Verbesserung der lokalklimatischen Situation und die Teilkompensation der Bodenversiegelung und –überbauung ist neben der Begrünung der Gärten die Dachbegrünung der Neubauten sowie die Begrünung der nicht überbauten Tiefgaragenflächen. „Dachflächen mit einer Neigung von bis zu 20° sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und mindestens extensiv zu begrünen. Ausnahmen von der Begrünung können bei Dachterrassen und technischen Anlagen zugelassen werden.“ (§ 2 Nummer 7 der Verordnung) Dachbegrünungen wirken stabilisierend auf das Kleinklima, da sich begrünte Dachflächen weniger stark aufheizen. Außerdem binden Dachbegrünungen Staub und fördern die Wasserverdunstung. Der reduzierte und verzögerte Regenwasserabfluss entlastet die Vorflut. Je nach Begrünungsart wird das Niederschlagswasser unterschiedlich lange in den oberen Schichten gehalten und fließt dann abzüglich der Verdunstungs- und Transpirationsrate ab. Extensive Dachbegrünungen bilden außerdem einen vom Menschen wenig gestörten Sekundär-Lebensraum für Insekten, Vögel und Pflanzen. Die Dachflächen mit einer Neigung von bis zu 20° sind für eine Dachbegrünung geeignet. Zur nachhaltigen Sicherung der ökologischen und visuellen Wirkung der extensiven 14 Seite 56 von 75 zu TOP 5.2 Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf Marienthal 34 Dachbegrünung sind Substratstärken von mindestens 8 cm festgesetzt, um eine dauerhafte Begrünung von Dachflächen mit Gräsern oder Polsterstauden zu gewährleisten. Dachbegrünungen beleben zudem das Erscheinungsbild der Baukörper von benachbarten höheren Gebäuden aus. Eine Dachbegrünung ist auch in Kombination mit Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien (z.B. Photovoltaik) sinnvoll und technisch möglich. Für die Unterbringung der Stellplätze für die Wohnnutzung ist die Errichtung einer Tiefgarage vorgesehen. Soweit diese nicht überbaut wird, muss sie zur Sicherung des angestrebten durchgrünten Charakters der Wohnbebauung mit einem durchwurzelbaren Substrat versehen und dauerhaft begrünt werden. „Nicht überbaute Flächen von Tiefgaragen sind mit Ausnahme von Wegen, Spielflächen und Terrassen mit einem mindestens 50 cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und dauerhaft zu begrünen.“ (§ 2 Nummer 8 der Verordnung) Für die Tiefgaragenbegrünung ist durch eine Bodenüberdeckung von mindestens 50 cm eine ausreichende Wurzeltiefe für eine dauerhafte Begrünung herzustellen. Die bewachsene Bodenschicht führt zu einer wirksamen Speicherung und Verdunstung von Niederschlagswasser. Der Oberflächenabfluss wird reduziert und verzögert. Die Vegetationsschicht auf der Tiefgarage verbessert das Kleinklima im städtischen Gefüge, weil sie sich ausgleichend auf die Temperaturverhältnisse auswirkt und Staub bindet. Kinderspielbereiche, Wege und Terrassen sind innerhalb der Vegetationsflächen zulässig und können in die gärtnerische Gestaltung integriert werden. Hierdurch ergibt sich für den Bauherrn ein angemessener Spielraum zur Gestaltung der Freiflächen. „Im Wohngebiet sind mindestens 8 Bäume zu pflanzen.“ (§ 2 Nummer 9 der Verordnung) Das Anpflanzgebot für Bäume im Wohngebiet bewirkt in absehbarer Zeit ein das Ortsbild prägendes Grünvolumen im Zusammenhang mit der Neubebauung. Die Standorte der Baumpflanzungen werden im Durchführungsvertrag im Rahmen der Freiflächengestaltung festgelegt. „Im Wohngebiet sind an Straßenverkehrsflächen angrenzende Einfriedigungen nur in Form von Hecken oder durchbrochenen Zäunen in Verbindung mit Hecken zulässig. Standplätze für Abfallbehälter sind außerhalb von Gebäuden mit Sträuchern oder Hecken einzugrünen. Pflanzungen müssen einen Abstand von 0,5 m zu Straßenverkehrsflächen einhalten und dürfen eine Wuchshöhe von 1,5 m nicht überschreiten.“ (§ 2 Nummer 10 der Verordnung) Dem angestrebten grünen Charakter des Wohngebiets entsprechend, sollen Einfriedungen, die an öffentliche Straßenverkehrsflächen grenzen, nur in Form von Hecken oder durchbrochenen Zäunen in Verbindung mit Hecken zulässig sein. Hecken können wie in weiteren Teilen Marienthals auch innerhalb des Plangebiets als gliedernde Freiraumelemente zur Raumbildung und Ortsbildgestaltung beitragen und Lebensraumfunktionen für die Vogelwelt bieten. Die Pflanzungen müssen dabei mit ihrem Stamm einem Mindestabstand von 0,5 m zu Straßenverkehrsflächen erfolgen, damit ein Überwachsen auf öffentlichen Grund und damit eine Behinderung des (Fußgänger-) Verkehrs vermieden wird. Die festgesetzte Höhe der Hecken von 1,5 ermöglicht es zum einen die am Straßenrand vorgesehenen Müllstandplätze einzugrünen, zum anderen geben die Hecken den Blick frei auf die zukünftige Bebauung um das künftige Ortsbild wahrnehmen zu können. 15 Seite 57 von 75 zu TOP 5.2 Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf Marienthal 34 „Für festgesetzte Anpflanzungen und für Ersatzpflanzungen von Bäumen und Hecken sind standortgerechte einheimische Laubgehölzarten zu verwenden und dauerhaft zu erhalten. Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen. Heckenpflanzen müssen mindestens folgende Qualität aufweisen: Zwei mal verpflanzt, Höhe mindestens 60 cm. Bei Abgang ist gleichwertiger Ersatz zu pflanzen.“ (§ 2 Nummer 11 der Verordnung) Für festgesetzte Anpflanzungen und für Ersatzpflanzungen von Bäumen und Hecken sind standortgerechte einheimische Laubgehölzarten zu verwenden. Bäume müssen einen Mindeststammumfang von 18 cm, in 1 m über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Diese Vorgabe einer Mindest-Pflanzgröße dient dem Ziel, die gewünschten gestalterischen, ökologischen und klimatischen Wirkungen in angemessener Zeit zu erreichen. Die Festsetzung von standortgerechten einheimischen Laubgehölzen erfolgt, damit sich die Anpflanzungen optimal entwickeln und einen Lebensraum für die heimische Tierwelt bieten können. Einzelheiten zu der Ausgestaltung der Freiflächen im Vorhabengebiet werden im Durchführungsvertrag geregelt. Durch die Festsetzungen des Bebauungsplans wird sichergestellt, dass die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie des Artenschutzes ausreichend berücksichtigt und gegenüber dem Bestand Verbesserungen für die Schutzgüter erzielt werden. 4.7.3 Grundwasserschutz „Drainagen oder sonstige bauliche oder technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Grundwasserspiegels beziehungsweise von Staunässe führen, sind unzulässig. Die Entwässerung von Kasematten (Licht- und Lüftungsschächte unter Gelände) ist nur in geschlossenen Leitungssystemen zulässig.“ (§ 2 Nummer 14 der Verordnung) Eine Absenkung des Grundwasserspiegels kann zur Schädigung des Baumbestands und zur Beeinträchtigung der bestehenden Gewässerbiotope im Wandsbeker Gehölz führen. Um eine Schädigung des Wasserhaushalts und damit eine Schädigung des Naturhaushalts zu vermeiden, sind dauerhafte Grundwasserabsenkungen unzulässig. Ziel der Festsetzung ist die Vermeidung dauerhafter Veränderungen des oberflächennahen, pflanzenverfügbaren obersten Grund- bzw. Stauwassers durch bauliche und technische Maßnahmen, die zu einer Absenkung dieses Wasserspiegels führen würden. Sie dient dem Schutz des an diese Standortbedingungen angepassten Vegetationsbestands. Mit dieser Festsetzung werden für die Planungsumsetzung geeignete technische Bauausführungen zum Erhalt der anstehenden Wasserverhältnisse gewährleistet. Ringdrainagen würden demgegenüber zu einer Absenkung des pflanzenverfügbaren Grund- bzw. Stauwassers führen. Aus dem gleichen Grund wird die Ableitung von Niederschlagswasser am Tiefpunkt von Kasematten mittels geschlossener Rohrleitungen vorgeschrieben, da zum Beispiel Schlitzrohre zwar die Möglichkeit einer unterirdischen Versickerung bieten, andererseits jedoch wie Ringdrainagen zur Absenkung des pflanzenverfügbaren Bodenwassers führen. 16 Seite 58 von 75 zu TOP 5.2 Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf Marienthal 34 4.7.4 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft Der nördliche Teil des Plangebiets wird neben der Festsetzung als öffentlich Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ auch als Maßnahmenfläche festgesetzt. Nach der Beseitigung der baulichen Anlagen und Erdwälle soll diese Fläche als Fortsetzung des Wandsbeker Gehölzes renaturiert und parkartig aufgewaldet werden (siehe hierzu Pkt. 4.6). Die damit verbundene Aufwertung kann als Ausgleich für Eingriffe an anderer Stelle genutzt werden. 4.7.5 Naturschutzfachliche Gesamtbetrachtung Das Plangebiet ist bereits im Bestand durch die ehemaligen Sportanlagen, Gebäude und Tribünenwälle zu einem erheblichen Maße anthropogen überprägt und teilweise versiegelt. Ein erheblicher Eingriff in Boden, Natur und Landschaft ergibt sich gegenüber der bestehenden Situation daher nicht. Die festgesetzten Begrünungsmaßnahmen dienen der Minderung der Auswirkungen der Bodenversiegelung, schonen den Wasserhaushalt und reduzieren die Auswirkungen auf die Schutzgüter Klima, Pflanzen und Tieren. Unüberwindbare Belange des Artenschutzes sind nicht betroffen. Im Einzelnen ergeben sich für die Belange von Boden, Natur und Landschaft folgende Planfolgen: Bodenfunktion Bisher waren im Plangebiet durch die ehemaligen Sportanlagen, Gebäude und Tribünen sowie Stellplätze und Zufahrten etwa 10.700 m2 versiegelt bzw. teilversiegelt. In Zukunft werden nur die südlichen Teile des Plangebiets baulich genutzt, sodass sich gegenüber dem Bestand eine Verbesserung einstellen wird. Wasser-/ Grundwasserhaushalt Durch die vollständige Entsiegelung des nördlichen Teils des Plangebiets ergeben sich Verbesserungen für den Wasser- und Grundwasserhaushalt im Plangebiet. Veränderungen des Grundwasserspiegels sind ausgeschlossen. Klima/ Lufthygiene Beeinträchtigungen des lokalen Klimas und der Lufthygiene sind nicht zu erwarten. Durch die vorgesehenen Renaturierungs-, Aufwaldungs- und Begrünungsmaßnahmen wird die kleinklimatische Situation positiv beeinflusst. Tier- und Pflanzenwelt Beeinträchtigungen der lokalen Tier- und Pflanzenwelt sind aufgrund der begrenzten Größe des Plangebiets und der bereits vorhandenen Bebauung und Versiegelung nicht zu erwarten. Um sicherzustellen, dass keine geschützten Arten betroffen sein können, wurde zudem eine faunistische Potenzialanalyse angefertigt, die im Folgenden zusammengefasst wird. Artenschutz Als Voraussetzung für die städtebauliche Entwicklung des Areals müssen Bäume gefällt und leer stehende Gebäude abgerissen werden. Davon können Tierarten, die nach § 7 Abs. 2 Nrn. 13 und 14 BNatSchG besonders oder streng geschützt sind, betroffen sein. In einer faunistischen Potenzialanalyse und artenschutzrechtlichen Betrachtung wurden mögliche Betroffenheiten gefährdeter und streng geschützter Arten untersucht. 17 Seite 59 von 75 zu TOP 5.2 Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf Marienthal 34 Diese Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass der Vollzugsfähigkeit des Bebauungsplans keine unüberwindbaren, artenschutzrechtlichen Hindernisse gemäß § 44 BNatSchG entgegenstehen. Im Plangebiet gibt es keine potenziellen Fledermausquartiere und damit keine potenziellen Fortpflanzungs- und Ruhestätten, die beschädigt werden könnten. Der Gehölzsaum auf der Erdwall-Tribüne hat als Jagdhabitat für Fledermäuse potenziell mittlere Bedeutung. Durch das Vorhaben gehen keine Nahrungsräume in so bedeutendem Umfang verloren, dass es zum Funktionsverlust eventuell vorhandener, benachbarter Fortpflanzungsstätten kommt. Die Potenzialanalyse hat das potenzielle Vorkommen von 26 Brutvogelarten ergeben, die allesamt keine gefährdeten Arten nach Roter Liste sind. Für die im Plangebiet vorkommenden Brutvogelarten bleiben die ökologischen Funktionen im Sinne des § 44 Absatz 5 Satz 2 BNatSchG erhalten, weil sie in die Gehölze der benachbarten Umgebung ausweichen können. Von den im Untersuchungsgebiet vorkommenden Brutvogelarten können einige zunächst von einer Beschädigung ihrer Fortpflanzungsstätte im Sinne des § 44 BNatSchG durch das Vorhaben betroffen sein. Jedoch können die betroffenen Arten in die Umgebung des Wandsbeker Gehölzes oder benachbarte Gärten ausweichen, so dass die ökologischen Funktionen erhalten bleiben. Eine Verwirklichung der Planung stößt im Ergebnis nicht auf unüberwindliche artenschutzrechtliche Hindernisse. Nach erfolgter Prüfung zur Vermeidung des Eintretens der Verbote nach § 44 BNatSchG ist es demnach lediglich erforderlich, dass der allgemein gültigen Regelung § 39 BNatSchG folgend keine Rodung der Bäume in der Brutzeit erfolgt. 5. Nachrichtliche Übernahme Die Grenze des Landschaftsschutzgebiets im Bereich des Wandsbeker Gehölz wird in den Bebauungsplan nachrichtlich übernommen. 6. Maßnahmen zur Verwirklichung Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird ein Durchführungsvertrag geschlossen, in dem die Umsetzung des Vorhabens und verbindliche Realisierungsfristen vereinbart werden. Die Durchführungsverpflichtung umfasst nur die Flächen des festzusetzenden reinen Wohngebiets. Dieser Bereich ist durch Planeintrag gekennzeichnet. 7. Aufhebung bestehender Pläne Für das Plangebiet wird insbesondere der bestehende Bebauungsplan Marienthal 11 vom 26. April 1988 in den überdeckten Bereichen aufgehoben. 8. Flächen- und Kostenangaben Das Plangebiet hat eine Größe von insgesamt etwa 16.480 m2. Davon werden etwa 1.380 m2 für Straßen (bestehende Oktaviostraße) benötigt. Etwa 8.700 m² werden für öffentliche Grünflächen benötigt. 18 Seite 60 von 75 zu TOP 5.2 Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurf Marienthal 34 Durch die Verwirklichung des Plans entstehen der Freien und Hansestadt Hamburg Kosten durch die Herstellung der öffentlichen Grünfläche (u.a. Abtragung der Tribünenwälle, Aufwaldung) und der Herrichtung des Gehwegs (im Bereich der ehemaligen Tribüne). 19 Seite 61 von 75 Anlage 3 Funktionsplan zu TOP 5.2 Seite 62 von 75 Anlage 7 Ansichten BV 320 / WOHNBEBAUUNG OKTAVIOSTRASSE HAUS 1-8 HAMBURG-MARIENTHAL ZUFAHRT TG TG HAUS 1 HAUS 2 HAUS 3 +$86 HAUS 5 HAUS 6 HAUS 7 HAUS 8 Klinker-Riemchen .I:(IÀ]LHQ]KDXV 3XW] .I:(IÀ]LHQ]KDXV 3XW] .I:(IÀ]LHQ]KDXV Klinker-Riemchen .I:(IÀ]LHQ]KDXV Klinker-Riemchen .I:(IÀ]LHQ]KDXV 3XW] .I:(IÀ]LHQ]KDXV Klinker-Riemchen .I:(IÀ]LHQ]KDXV 3XW] .I:(IÀ]LHQ]KDXV 'RSSHOKDXV 'RSSHOKDXV 'RSSHOKDXV 0HKUIDPLOLHQKDXV 0HKUIDPLOLHQKDXV 6WDGWKlXVHU 0HKUIDPLOLHQKDXV 6WDGWKlXVHU BAUHERR B E H R E N D T W O H N E I G E N T U M 16 G M B H F RIE DE N S A L L E E 271, 2 2763 H A M BU R G TEL 040. 380 21 90, FAX 040. 389 24 02 IN F O @ B E H R E N D T- W O H N U N G S B A U . D E AR TANDAR CHITECTURE BUILDINGS URBAN SPACE EXHIBITIONS ARCHITEKT KIR S C H BR E M E R A R C HIT E K T E N PA RTG M BB KLEIN E REICH ENST RA SSE 10, 20457 H AMBURG T E L 0 4 0 . 69 4 654 8 4 , FA X 0 4 0 . 325 075 8 6 M A IL @ A RTA N DA R C HIT ECT U R E. DE PLAN_320_300_ANSICHT_SUED_OST_420X1189MM VORENTWURF ANSICHT SÜD-OST OKTAVIOSTR. M 1:200 Seite 63 von 75 VORABZUG 23.3.2016 Anlage 7 Ansichten BV 320 / WOHNBEBAUUNG OKTAVIOSTRASSE HAUS 1-8 HAMBURG-MARIENTHAL TG HAUS 8 HAUS 7 HAUS 6 HAUS 5 +$86 HAUS 3 HAUS 2 HAUS 1 3XW] .I:(IÀ]LHQ]KDXV Klinker-Riemchen .I:(IÀ]LHQ]KDXV 3XW] .I:(IÀ]LHQ]KDXV Klinker-Riemchen .I:(IÀ]LHQ]KDXV Klinker-Riemchen .I:(IÀ]LHQ]KDXV 3XW] .I:(IÀ]LHQ]KDXV 3XW] .I:(IÀ]LHQ]KDXV Klinker-Riemchen .I:(IÀ]LHQ]KDXV 0HKUIDPLOLHQKDXV 0HKUIDPLOLHQKDXV 'RSSHOKDXV 'RSSHOKDXV 'RSSHOKDXV 6WDGWKlXVHU 0HKUIDPLOLHQKDXV 6WDGWKlXVHU BAUHERR B E H R E N D T W O H N E I G E N T U M 16 G M B H F RIE DE N S A L L E E 271, 2 2763 H A M BU R G TEL 040. 380 21 90, FAX 040. 389 24 02 IN F O @ B E H R E N D T- W O H N U N G S B A U . D E AR TANDAR CHITECTURE BUILDINGS URBAN SPACE EXHIBITIONS ARCHITEKT KIR S C H BR E M E R A R C HIT E K T E N PA RTG M BB KLEIN E REICH ENST RA SSE 10, 20457 H AMBURG T E L 0 4 0 . 69 4 654 8 4 , FA X 0 4 0 . 325 075 8 6 M A IL @ A RTA N DA R C HIT ECT U R E. DE PLAN_320_320_ANSICHT_NORD_WEST_420X1189MM VORENTWURF ANSICHT NORD-WEST M 1:200 Seite 64 von 75 VORABZUG 23.3.2016 M ax -H e r z -R Fel d r Ha 0 13 eh Ku n 0 e 39 lle e ld er A21 8 1 K 1 8 3 el in w k ste D en 13 de B org stü cke24n nf e l Sch if fb . 4 AS H am burg-Jenfeld Je 29 3 H ee 30 sk o p p W eg7 1 5 Str. 9 44 22 eg 52 Gehrdenw eg Kru m m stü ck en 23 31 8 Am H o he n 1 Elfsaal A lad inw eg 2 2 Jen 17 Friedhof a rd ts tr. w eg Sü d- 52 K re m a to r iu m b an c Ö jendorf 14 0 N or d- 38 13 5 - Rin g Fisc Reh Friedhof Sü d - w iesen 2 36 11 Danc 39 ie g le r st h ad 16 2 117 H ö fn ag el ec k h t- M at tk 85 1 Ley sa B illste d t kam p M er- 25 D a se w e g 36 32 k ato am p rw e g 50 er 20 bek Sch i ff 12 0 S 4 eead lers tie 1 60 84 27 stra Hase n- kw e rt hw 16 0 eg We g k- art w 31 eg 18 0 Ma n sh 23 23 No rd -R ing We s t-Rin g l - k o pp e Reh i2 S im il Ho nd ius w g. p esel Zitter- Pomst ieg g re d der er g r a sw e g Fu ch sb l H a ferb p. 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M a r ie n th a l 1 K lg v. 1 3 4 1 b er g we in g 8 Re l 2 6 f .M 116 Böcklerstr. 43 69 14 J en 11 - 6 hn K u e 18 40 - 27 t s6t 41 t s tr. e A lb 2 0 st r a ß11e 12 9 w 57 51 straße 10 9 w eg 50 St o lten 1 1 Bei lz h ö en G e rab g Horner Rennbahn 39 9 2 83 3 65 22 rm a n S n te i d er R e c y c l.- H o f 1 e 112 w eg K lg v. 1 3 6 14 er ße O ssie t zk16y - 24 K lg v. 1 5 2 1 e ld 2 Plätze He an a st r 12 4 n d . H a up s tra w eg saren Hu d. To n n Hp M 3 . 13 1 To n 19 7 H e lm u t- S ch m id t- U n iv e rs itä t U n iv e rs itä t d e r B u n d e s w e h r e Z ika d 16 3 K lg v. 5 2 6 Sport- Me u re r - w e g 20 nweg 27 34 14 3 H o rn 5 el m an nSch im m all ee 2 2 2 1 44 27 06 Tennis- 26 3 71 eg l en w 34 11 1 ee d ig a ll 46 Sportpl. 1 v io ta Ok s- K lg v. 1 3 6 plätze lm me 10 0 39 U n iv e rs itä t d e r B un d esw e hr Rennbahn a 62 Sportpl. eg ba a sse g w eg m el m 98 en Z irp De rby - s e n st r 36 nh o f- 6 k am p k am p13 S ch im n ns tr. re d 25 57 1 10 M ore 22 O st er 25 am p r. 1 K iel- an ns- 13 4 m w ie 41 13 10 6 92 63 Je n f 44 1 h st Ra uc 10 8 2 ieg ma nn seg gst l pp e im Sch 116 12 2 raße 44 u h la Ra H o lste K lg v. nd p w g. e l23 Bo rn k k am p 13 eg g st 11 st r. ren s 1 5 ße Stra 4 0 K iel m 10 7 eg g str. K ie n lm an Kam 1 o en k 48 40 r34 33 n sstr. Ro 60 99 R 26 on tie g D orau s R ah la u 16 Am U m s p a n n w e rk 28 52 11 33 nn Bru 40 st r. 27 Beh 60 12 ße S t ra . St r 2 ein f. K lg v. 5 2 2 h er k e rw sin g 1 2 2T0 er tg . h o fs s 18 as s ner s b erg e ld 2 Je n f t r aß e e St raß5 2 2 d o lf- M it te W este an n s- Rech t- K ielm 21 A lp ho ers- 13 A lb 47 Dam 48 G ehölz Ok 2 1 tav io s p s 2 tr aß e N ö p 62 5 ar k- 46 43 A m sse rW au rm t 41 26 w eg al le 44 35 - St g . r. 5 2 tErns 31 D unckers- Md 1 : 2 0 0 00 ö rn u sh 37 45 G Am 39 dw ru n w Sch s- w eg 25 24 21 53 16 75 No rd m St ra ße 17 18 ra ß e m an n- k en h o ff - st ra ße -Frah m W alt er s tra ße b u rg st av - A 89 m an n 15 64 53 . l an d str r. ste n st ra ße an n st W ißm o p fk am t enH o ls 8 pe l e is 3 30 18 8 17 0 W an ds l- 40 2 Friedhof la u el lw isch W i ch e n St r a r e or f nen S on 24 11 Tonndorfer 2 73 m el Sch im Nordmarkteich 4 14 er ko p 39 st r. ar k rst r. Eid e te r - g r. w eg 1 K u rfür M el l- L ue t E ic k B irt- lK e d en erst r. 1 n ze 1 34 h l en - seW an d tw ie te Sch afsteg rre 1 4 E ic h ta 2 Tr at zig st r. A sk le p io s K lin ik W a n d sb e k Hinschenfelde 12 Hö rn um st Ö lm ü 43 A n ka 1 r. ec k K lg v. 5 2 0 t r. 12 1 te nh H o ls 1 t h en e rs d To n n d o rf 14 3 40 28 Friedhof rd m 26 Wes 35 3 2 2 o p fe r H 22 bu r gs t 30 61 traß e 141 Mü K lg v. 5 1 6 r o rf e St r. Fl ensb R ah 38 Z ie K lg v. 5 2 1 No 73 2 M ar n er 25 40 Gojenboom Am K lg v. K lg v. 516 30 W eg 26 ie te e Bei d O sk ar- Ke d en t r. Fr ied as ve Bo 19 22 8 w is r Syl te in g tw 6 14 Pu vo ge lstr. 47 M a rie n th a l 44 ch tr -S ill s t r. 110 r b u rg e Wandsbeker 19 r rn e ko p p an n - eg Teg elw x - H er z - R in -M rn s 1 ra n d 9 H e lb H insche nfdr. 24 Stücken H undtstr. 37 17 estr. st r. g K lg v. 1 4 2 Iversstraße e Str aß Effti ng st r. H r lie 1 tra ße h ans 34 au e r 19 se n hber ma W ill ö p ed am m W an ds K ram H ei nr.M ü lle rSt ieg Ne um ark t 46 rn Aho da m m 26 Cha 57 Str. s tr. 2 2 St ep D er n St r. 1 Sta dt - rg e r 56 45 ar g en - r tr a ß e Am Jüth ornstraß e 6 d o rfe bens K lg v. 524 41 ße 1 stra ß e S te u 128 rg - 47 Lu i- B e rg e 27 w eg 2 V on - B K lg v. 1 4 3 st r. A lte n h e im sti an- e 13 K lg v. 1 6 1 Am n e n d el4 n- W eg 47 Boo K lg v. ho f m - 1 2 8 k u le 1 10 ra ß st La ve 10 K lg v. 1 3 7 19 5 Ma V o ß- 92 st ra ß e Blohm s eg lg v. 9 R a u c hs Be 15 1 1 lm .W ic he w eg 10 7 11 ner 15 6 neg s19 4 Rauh en 13 m ar k t 10 s- al d O ' Sw st r. H or dew ie 20 T h ie M or a h t s t Be im 57 13 1 - St ra A do lf w eg 9 6 2 Haus ta v- 95 ki ng A lte n h e im 50 Horner 1 al le Hor ner g weg ie m e ns A h r e 69 60 35 Sc h u lga rte n Wandsetal W a nd s park teich Ju g e n d h e rb e r g e w eg Snitge rrei he 91 Eichtal- K lg v. 1 3 1 11 5 n- K lg v. 1 5 9 - Ma h la u -Stg . 10 4 2 2 hn - Sportpl. st r. Tr ibü ne Si e v e ra ß e 38 n st r. 2 nb a 13 6 76 14 7 m G u st De rb yw 32 Feh 26 3 Botanischer SonderSportpl. garten Eichtal- Ko rn be Sportpl. st r. 24 ps N öp 6 13 4 Re n ho f eg Sportpl. Rh 14 4 W a ld d ö r f e r s t 2 3 3 an - 24 AS H am burg-H orn W al th er eu Am N - B. Le hm rw e e Sp . g str. 1 15 3 H usar en ccaw usst r. Reb e e Lo o ft K lg v. 1 3 7 10 8 27 61 str. Clau di st ra ße A lte n h e im raße m st U se do D o r fstü cke n 2 26 3 Feng ler G us n 50 m al K lg v. 5 1 8 Friedrichshöh 29 r Jü th o 15 37 k- in gstr. K lg v. 5 1 5 W a nd s e st r. M ar ie 4 K lg v. 127 Bo 5 p. n- gt n . den -R in g 21 0 Sportplatz H ins c he nfelde tr. de rse ns 70 n ick nz k G re K lg v. 1 3 3 K lg v. 5 9 4 12 st r. rs tr. e is te 3 0 o rn k ü c K u rv e Am 11 2 ß St ra 4 - 97 Jü rn t ho up er 22 8 G ehölz 50 15 w it z- us - ve r te ngä 57 1 G u d er St r. e a tz m Jü th Br lo ß Sch 5 8 28 1 12 8 zw eg G eh öl Wa ldf ried Wandsbek en en M arin g ri 16 an51 g Zitz e- 4 w eg Asm Hikeb er e 5 24 2 73 A lle st ra ße 64 4 ns Trau Zie se - 1a ke n iß - G ym n. Sch hu m 35 stieg - 20 ße 36 s tr. H e lb in H elb32 s tr. Z o ll . t - St r ic h a rd Bah r. st ra .- ke r w o od t -S c r te n 44 21 4 se nee teKnlg v. n g är Bah1 5 0 ck reih e e Seyd 1 H ol zm sti eg Pohl- 12 6 he d ric n- th a R o bu ser P os ß ga aß e . austr 18 14 515 Re N eu m a n n - 26 er- lt en lo Sch 8 a6 3 K B ahn Am A C lau di us u str n tza 66 45 61 m ü h le o j r. M o st a n d sb . W t ho f s Marktpl. Schlo ß K uz ne dn .-tr. B e z .- a m t andsbek W a n d s b e k Wandsbeker M arkt Ran tz Josep hstr. F in a n z - G e ric h t am t st raße B us - 15 Lyd iastr. fft W itth ö r. st e rstr. M .-C la u d iu s G ym n . 30 K ü st estr. Bö h m Sch ä dl M 73 2 t r. Sporth. erkp . Both m ann2 st raße s- 2 d an dsbe 78 47 s 64 88 -H e rz ße er St4ra 83 m la n d M o re 1 R r üte Tilsit K lg v. B ro W an tr. Z o ll s . k er tr K lg v. 5 3 6 Fri 15 9 hf .- str. e 4 1 te rn rm S Al l ee st raß H in te W ts a rk Wandsb. B hf ee er- e m u th - bleiche st g. a Steph Lo m W en d r 3 L i t zo w K ran ic st r. pe l M ax K lg v. 5 3 0 91 St r. Holzm ühlenteich be 12 n n- ve st r. H og re n g - S tr. Jo h .-m i F rö Lehm b w eg K lg v. 5 1 6 K lg v. 48 Ke ßle rsw eg Schmüserstr. W an dsbe ke iete Kirchh ofstw ge rck estr. em a Kön igs- 58 dem Auf 10 S ta a ts a r c h iv Li t zo 7w 7 4 34 1 22 straße Sp.Halle Kat t un- 51 Hin sche nfelder zlo seSch w ar st ra ße Le n- 54 w eg H oc h st r. h en f . insc i e g St W iem.weg St r. of st r. Ki rc hh keLen gegrc st ie 55 h- k op (§ 1 3 a A b s a tz 2 B aEbuertG - B) 54 W a n d sb e k K lg v. 5 2 8 35 Alter Friedh. 37 98 d ri c 14 st r. D am Eb e rt- le n eg h nenw 57 m arin Ro s- - Fri e dörfer- W a ld- 7 tstad58 eg e r.- reye eg B e ric h tig u ng d e s F lä c h en n u tz un g s p la ns F B 0 1 /1 4 H O stender zu m B e b au u n g s pla nmannM a teiche rie n th a l 3sNt ieagll4igenTe ic h A n g er b u st ra o r d nd- w m W oh n e n s ü d lic h W a n dsD abm e k e r G eeg hö lz nd Str a ße 531 g ie nw e B eg on 49 sse nN arzi w eg k13 eg lö c S ch ne eg h lw 67 Bu l K lg v. 5 3 1 51 st ra ß rn - 15 1 16 66 nw g Straßburger Straße Ko lping w eg 13 2 -W e eg r Str a Tilsit e70 59 zu TOP 5.2 90 F läc h en n u tzu n g sp la n u Ey d tk G a rte ns ta dt 55 ch en w r Str. i ge r 50 A s te 2 528 K lg v. 5 2 8 42 e St raß 4 M a rk H o lz sh üt te h l esw e St raß 4 B ie w it zer Ta rn oeg eg b. W w it ze r W St raß tg. S Kat to 2 Kö n ig Naumannplatz St r. 22 13 3 W eg rg e st ra ß 1 gb o rd erg -N D u lsb . erg -S b ls u D LinneKam pfbahn Str. Dulsberg 1 1 Sporthalle la ck -27 enw in g F re ie u n d H a ns e s ta d t H a m b urg 68 e m on A ne 2 w eg 70 Go ld Til si t e r 20 7 Ü beSportpark rsich ts ka K lg v. rte w eg er Teichweg r ad etz er er Sc h wa ss e u l sb G Am D as. er G K u lm sse er G a 2 0 Th o rn g er W e d enz G ra u 2 r st ei ne Barten steiner Weg 44 ne n si e H o rt g we en- 19 W eg Rag n. Stg . 10 Kiefhö rn h Teic rIm m e g. g rü nw A llen Ly ck er Brau nsb erge r er u Pilla G art 13 4 nst ieg platz O stp reu ße W eg er g Treu b ureg W er Se nsbu rgeg W 24 St raß 14 5 17 0 19 W andsbek10 0 Ostpreußen-G artenstadt 41 41 1 eg Pr eg e lw 91 a ße er Str Pillau W an d sb ek - 2 eg atw 1 weg 1 5 No g 2 K lg v. A lt e 28 weg eim e 40 k er d sb e Wan e rL e ss D 1 419 24 3 rIn st e eG ilg n d gru K lg v. 529 420 tz Sch ü g 20 f en h o A m Stadt rand K lg v. 5 3 7 K lg v. 597 sti eg 37 K lg v. 5 3 4 B insengrun d fe mp a auer g rw e Schilfgru nd 23 K lgv. Baxmann zu TOP 5.2 Freie und Hansestadt Hamburg bearbeitet: 15.04.16 Flächennutzungsplan Berichtigung des Flächennutzungsplans FB01/14 zum Bebauungsplan Marienthal 34 Wohnen südlich Wandsbeker Gehölz M 1 : 20 000 (§ 13a Absatz 2 BauGB) Aktueller Flächennutzungsplan Flächennutzungsplanberichtigung Wohnbauflächen Berichtigter Flächennutzungsplan Seite 66 von 75 zu TOP 5.2 Freie und Hansestadt Hamburg bearbeitet: 15.04.16 Flächennutzungsplan Berichtigung des Flächennutzungsplans FB01/14 zum Bebauungsplan Marienthal 34 Wohnen südlich Wandsbeker Gehölz M 1 : 20 000 (§ 13a Absatz 2 BauGB) Nachrichtliche Übernahmen, Kennzeichungen und Vermerke ( Beiblatt zum Flächennutzungsplan ) Schutzgebiete ‘ ‘ ‘ ‘ ‘ m ‘ Weitere Themenbereiche Landschaftsschutzgebiete Gartendenkmäler Wasserschutzgebiete, weitere Schutzzonen Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft p p p p p p Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind 110 kV-Freileitungen Seite 67 von 75 zu TOP 5.2 bearbeitet: 15.04.16 Freie und Hansestadt Hamburg Landschaftsprogramm Berichtigung des Landschaftsprogramms LB01/14 zum Bebauungsplan Marienthal 34 Wohnen südlich Wandsbeker Gehölz M 1 : 20 000 (§ 5 Absatz 5 Nr. 4 HmbBNatSchAG) Aktuelles Landschaftsprogramm Berichtigung des Landschaftsprogramms Parkanlage Gartenbezogenes Wohnen Berichtigtes Landschaftsprogramm Seite 68 von 75 zu TOP 5.2 w eg en Ta nn stieg hn Jenfe lde r g e Weg W rse er A lle e Sop h Klo ie- Am H ohen Feld fe ld Sto rc st h en- stie ieg g Je n Feld el Hee s Kr u m m ko p p iff b. We g än Els ds atrö mSt r. Br Sch B B heide ch Ba Ris p feld er iff be k B Je n Sch iff b. We g So ph Kl ie - g oe Weg W rse weg Sch op pe l Re hk k- ban c en B Drin gs- er W eg ing Wunsc hr Da nc B kw rä E ls weertnhd-s atrö g m St r. - E. -B St rän r. d. w eg en Drin gs-Je nfeld heide er er A llee er W eg fe ld iff be k Sch Je n Kr u mm s kop p el Hee s iff b. We g B rä E n d lsa st rö m St r. Sch - ardtstr. kban c Verw. Gbde. B Ris p en B Ba ch B Je n weg T. Tri ftkoppe l Lin de nb erg - B Entwurf 2016-04-21 heide feld er iff be k Sch op pe l Re hk Da nc kw weerthg We g Drin gs- er W eg ing Wunsc hr tr. i berg Si m il erg ergs Silb e rb Glas b Sim i.-b g. Graß m weg .- Weg rka m p Berg- g oe Weg W rse So ph Kl ie - Am H ohen Feld Feld Weg Nr.1 2 Rudo lf- Roß- Ta nn stieg hn ing Wunsc hr Sto rc s h en- stietieg g Hasen- Am Hohe n E. -B St rän r. d. B B B . stg HasenAm Hohe n erg Silb e rb Am Hohe n Dro ss e lba r tw eg rka m Qu e Glas Hasenb erg Sim str. i.-b Feld g. Si m Am il i b H ee oh rgn Feld Graß m weg .- Weg p Berg- ning- E. -B St rän r. d. - B B Allee Heinr.- We g Weg Nr.1 2 ße ße B lage An der eg g stra B Allee Qu e Dro ss e lba r tw eg lage Se en wa ld s tr. B .d.Z el t O ''S Heinr.- str. eg g stra str. An der st r. nHu sa re Snitger- Rudo lf- Roß- Allee Weg Nr.1 2 B B B ße B B B eg g stra B ning- B Mansh Lem ku wesg Po Zittergr as weg kelDin p kam B swg. B Sport- plätze Ho ndiu p. D.-Frese -Str. Moor we g B Olb ersk Geerz kp. B Zw erg ens tieg Rie sen we Dä g um ling twie te Prin zen we Go g lde lse s tie g B Schiffbeker Everling- B Sterntale rstr. Schule B ke- Sch. Teich Bärenhäuterweg B ring tr. Gymn. Sultans nstr. . Dahrendorfweg Blec elwg. Gäns eli es Geiß- Dietzwg. Kdr. Hm. N AS HH-Jenfeld Rautendeleinwg. As chen pu tt elstr. Ro tkä ppchen weg Schneew ittche nweg Rosenr weg otSternt al straße er- Kdr. Hm. Schnee wittchenweg Kdr.Hm. B B Rübezahlstr. Rosenrotweg kötterweg nn ma g rin weg . Rübezahlstr leinw eg Spliedtring Borgs tück en eg Alad inw Alad in Hecken B B B B Spliedtring Blume-Str. Kaufm .Ring 3 ogt-Weg Riedel-V g Ses amwe lage Pflegezentr. Holstenhof Gymn. Marienthal ErnstScherling- Gehrdenw Elfsaal Sch. Holstenhof Georg- Lauf- Bohlens Allee B B B B B B An der Stem Mari us weg a 0x B str. Jen B e p erk Qu tzen isp lä O''S wa ld s t r. .d.Z el t en Se Bunzlauer Str. Moorkop pel Kdr.Hm. Am Sch ießstand T. Leg ie Tenn weg weg Laubaner Str. Helmut-Schmidt-Universität Universität der Bundeswehr Dannerallee den e B Snitger- Straße B ße Jenfelder Rodigallee Böcklerstr. ra tst bogen Schule Tycho- Brahe- Turnhalle eg renw s t r aß r. St Rosenr weg ot- Je nfe l d er Sternt al straße er- Sterntale rstr. Neubert- Sprottauer Str. As chen pJenfelder u tte lstr. Ro tkä ppchMoor enweg Schneew ittche nweg Kdr.Hm B b B B B Horner Stieg B B B st r. B B B n- B B B are B Bärenhäuterweg Kue straße - e r Rautende nst leinwg. eh tr. Hu s B Sultans elwg. Kdr.Hm. aß Ku Rosenrotweg raße st r. Verw. Gbde. T. Rübezahlstr. g Ses amwe es Gäns eli en n- B B B B m B B weg ck ll Re tr saal are B Mari us weg Pflegezentr. . Rübezahlstr st lle De elm ns an aß Kreyen- Hu s kelDin p kam B p. B Alad in Geiß- weg Kdr. Hm. Stoltenstraße Bei ß str a Horner Stieg B B Moorkop pel B Olb ersk F 3 stü on ro m a 0x B B tr. K saal Kreyen- . stg Laubaner Str. Sultans Geiß- elwg. Gäns eli es g Ses amwe saal Kreyen- Po Zittergr a s weg Schule Geerz kp . Tycho- BraheHo ndiu swg. Kdr.Hm. Am T. Kdr. Jen f.M Hm. egSch onee or wittw g che nw in eg Spliedtring e Zw ischen den Horner Moor Sprottauer Str. ra ße str. a Hus m B m Straße t lle s De w en o feld er Spliedtring Ossietzky we g en Zik ad W Seite 69 von 75 Je n 2 rd As chen pu tt elstr. Rotkä ppchen weg B amp en- e ss ga tieg aße Sch. Universität der Bundeswehr Tr ib ün b Hecken m hi Sc As sers nstr weg Grü- AS HH-Jenfeld Teich Bärenhäuterweg Schneew i ttche n- Sterntale rstr. straße wstr. en o uth W nstg. l man me him Sc i kweg m in Do kötterweg aße an melm vio weg N - rk Oste ke Derby B B Rautendeleinwg. weg Rosenr weg otSternt alerstraße Rosenrotweg - Borgs tück en eg Alad inw Blume-Str. ann melm Sch im lee al amp c enbrü Stolt lKie st r. 1 Gehrdenw Rübezahlstr. leinw eg nho f- rk Oste w eg ll en More B r. ggsti eg mannse ß Kdr.Hm. erk rw el un pp Gr ko en nn uden Zw ischen Br te Ho ls e im Sch n- ra B weg Kdr. Hm. Schnee wittchenweg Schiffbeker Dannerallee alle chstr eg Kdr.Hm. w e Zirp Bohlens Allee Pflegezentr. . Rübezahlstr Sch. Am ers as rm WBöcklerstr. tu Lauf- ta Ok Gde.Hs. s- Rennbahn Kdr. Gde.Hs. tia n Hm. as uth W Am Georg- a ße - S tr B m g. f. w ei n hw Sc str. p kam p kam Born tr. s eg g a nn B T. Stem Mari us weg eg Alad inw ogt-Weg Riedel-V Kdr. Hm. _ B wstr. en o uth W nstg. Dietzwg. l man me him Sc i kweg m in Do amp se as dw ße stra Rau st Gymn. Marienthal - lStoltenstraße Mitte d olf v- A Jen Holstenhof Universität der Bundeswehr ta Gus elm n an Sch. Holstenhof T. T. B B e lKie aß Str lm Kie annstg. el m Dannerallee g e s t r aß ee iga ll Ro d aße Dahrendorfweg Blec rsten n t he Bunzlauer Str. Moorkop pel D.-Frese Zw -S tr. Rodigallee Moor erg ens tieg Mansh Rie ardtstr. we s e nw g Allee Bohlens eg Helmut-Schmidt-Universität Dä um Am L Tri f tkop pe ling Universität der Bundeswehr Sch ieß- k eml tw ie u Sport- plätze te stand wesPrin g zen we Go Lin g Elfsaal lde de nb lse erg stie T. g we g rk Oste nwe 3 -Weg Alad in Spliedtring e Ossietzky nstr. man W B t nss hre Be - ers Alb sen hn ba Gehölzg r. Lui- nn gstr. man nseg p kam W T. Ok tav ios tr s pp Nö terWes t- str. r. nst i m melSc h B Everling- keGymn. e nweg Zik ad Turn- ring halle are Hus tieg nn ma g rin As sers aSch. s tr m hi Sc ann melmnstr. egleie Sch im Lal e ße str a Jenfelder r. St Kdr.Hm. leinw eg Kdr. Hm. ü Kurf tg. s- s Er n B B B or Ah eck a nn sstr. tr. es Jüthornstra ße B tho JüB Kielm htRec on Alph str. ße str a Allgem. Krankenhaus Wandsbek r. rnst Zie t Neumark Bei Frie da tr. igers Tratz v Bo eg ölz w Geh W ald frie de n weg Stieg s- Derby ogt Ri edel -V B ße . rdt a nn p erk Qu amp ha melm bogen M. 1 : 20.000 Am Sch ieß stand Spliedtring Blume-Str. ErnstScherling- g. e n2 an nw Zirp Mellm nna ße elma nnstr Wich ißma W lerweg .-Mül Hei nr en etk Lu ke eg offw ße Am ch Rau i kw e g m in tieg we g aße Neubert- Tycho- Brahe- Hecken kötterweg Kdr.Hm Moor Je nfel der B amp w eg ll en More rk Oste im Sch iotav Ok eg Kdr.Hm. w c enbrü Stolt kh Eic -S rahm T. . - S tr Kdr.Hm. Horner e Jenfelder T. straße ann - rk Oste chstr Kaufm .Ring ns Ma Gde.Hs. s- ggsti eg mannse ße S tra olf- Do As sers melm Sch im lee al amp Rau e Holstenhof Gymn. Marienthal Georg- weg str. Kdr. v-Ad - 2 ee iga ll Ro d Horner er-F Walt - a nn traße berg es tr. n arg e B Re VonHeß- Weg sweg e ra ß Elfsaal Sch. Holstenhof e Lauf- p kam p kam n man e c hi m m l- aße Bir ts ße iel- lstr a K ta Eich a rgstr g Efftin Korn T. all e ns t Rodigallee Böcklerstr. lMitte Stoltenstraße Born tr. s eg g p kam r. lPu voge str. u enb Ked e lKie aß Str t nss hre Be - st r. str. 1 a m him Sc nho f- w eg ll en More rk Oste p kam cke enbrü Stolt terWes tzen is plä str. o ns Alph ers Alb sen gstr. man nseg elm O ssiet zky Kdr. Hm. Kdr. Hm. s- en e te Ho ls alle l- B s t r aß Moor lm Kie m Helmut-Schmidt-Universität Universität der Bundeswehr T. g mp Mettlerka Curtiusw eg Ges.Sch. Je T. ha Offene Wohnbebauung mit artenreichen Biotopelementen (11 a) ns Ma Snitgerreih Kdr. a Hus eg renw t- Gehölzg r. ße ta Gus Mari e n- awe weg Ges.Sch. ing d enw eg Zi ka Turnhalle W s Er n s pp Nö Naturnahe Laubwälder (8 a) ve k n- T. Marienthal weg eh K ue Am Zw ischen den Grü- s- Tenn e Ok tav ios tr lerFeng en Öff. Bücherh. Rh iem s- Sie Sport- Hs.d. pl. Jugend p kam B eck a nn htRec Kielm den str. tr aß c hs tr. es r. nst T. W aße weg Bei Frie da tr. igers Tratz Rau herberge Sportpl. feld er tr. lKie e lKie aß Str tr. nss hre Be e Zirp weg Derby Wa ndsb eker Bogen Jugend- Sch. nnstr Sch. vio T. str. ter- e straß ecc e sstr. Reb aß Str iu Claud Pflegezentrum AS HH-Horn Gde.Hs. dt - s pp Nö Ku ck - Born s eg g p kam B ers Alb ße S tra olf- S B eis mal Verkehrsstaffel-Ost k n ic zk en Gr str. ns Mitte terWes s- sstr. B B v Bo B Von- dstr. woo ärt Sch. Looft ha r T. an- k- a melm eg Kdr.Hm. w T. Wan d se - More str. wit z- Am g. f. w ei n hw Sc - e etk tg. a nn on Alph astr. stEr n v-Ad str. m.Holz stieg p. gtn. - Je n B b B rsten Lu eg o ffw Kielm htRec Frie d tr. igers Tratz tr. r. hn ba zm hat Sc k or n - - rn de n tü ns oo Kr ü Kurf kh Eic -S rahm ße a ße rgstr lstr a er-F Walt traße Bir ts ta Eich u enb Ked l- es st sen nn rien Ma g rin ße e ov e Wandsbek - ihe n r ve Ku lo ß o th B g hn el m hi Sc a ße Universität der Bundeswehr Sportpl. str. weg Derby Wa ndsb eker Bogen Jugendarkt e um N Am herberge T. Sch. Ba tr. Jüth ü h Sc eg sw Jü Sch. - Zitze e Alle u b. nd s f s Waahn ho B rje oo M str. Br ck ta Ok s- ggsti eg mannse Allgem. Krankenhaus Wandsbek s tra Z oll k er sb e s pp Nö Gymn. se ee Kn n stra nerg Hikeb As abeth-ge hö lz Gehölzg r. T. ic - Re Ne umann str. tr. te g är kre dec Sey ma e straß s diu g. o rn or Ah eistr aßLu Re str. Joseph enTr ib ün Ly dia- rs äd le Sch hn Ba ch u e n- str. niß Kdr.Hm. e rs Keßle Schm str. üser- n rte ga us ha st Po en S ertB Ro b A lt Ran _ B B_ Kdr. Hm. ß str a str. - Wittthöff. str Am lo ß s- s Free iu Claud g stie en h Sc B ot B str. tzau chstr im Sch Jüthornstra ße Mari e n- . st r WB Kdr.Hm Bez.A. Wandsbek Ziese g stie ns weg en aße thsßt re em ustra en d witWz- g aw Aellee s tr aße a - S tr Rau T. Derby Kdr.Hm. p. rv Ku Zitze ecc ß- a ntz Ra Kdr. Hm. u Tr a a nn Marienthal d Wan Amtsgericht d olf v- A T. B a ße Rennbahn eg ölz w Geh W nKdr. Gde.Hs. ald tia s Hm. ba sfreie s de ga n an- tr. r üt e W lm Kie Horner n rte ter- k or n rü gtn. sstr. Sch lo Beh. Marktpl. e r aß ust - o lls mel- 1 ta GT.us eis -B - iu Claud Gymn. Christusk. WandsbekMarkt u Cla be Sch. rZ ke pp Am erss Wa tu rm e tra ß ens ee iga ll Ro d W Ok tav ios tr gstr. man nseg rd Jü t h Sch. mal o nk ne un Br nstr. man Arten- und Biotopschutz, BERICHTIGT S tr. Wandsb.- Beh. e alle ä HolzmühlenVerkehrs- teich staffel-Ost Pflege-f. nich zentrum Kra str. ft LooBad Bürgerhs. Öff. Bücherh. 7 Jüth an lo ß Am nn ma ne hü Sc n- g Inst. ren Stern rre e de n . vesktr- re Ho g R Finanzamt Ger. dsp. terk Küs an bleiche Mus. k W n ic tr. zk en . Sporth.- Böhmes r GrBeh. t ts Kdr.Hm. k r . ws tg Sch. Ma Litzo ße stra str. pp Kla Dot- rza u e weg term Hin reihe g hn rien Ma g rin ße e r. e Wandsbek - ihe stra HGW Reb St w- e Litz o ra ß Staatsarchiv Kattun- ein-Str. ee arr Qu ker Wandsbe tieg Turnh. - h Sc e straß str. gercke stwi ete Kirchhof rs Wasse Lotharstr. Neb end ahlstr. Sch. r ek e g we fstr. rnhho oKirc e ercthk LengJü g stie irkerstraße Qua us As se erg Hikeb e Alle ns Ba zm hat Sc um g str. Sc hi m B s pp Nö eck ße T. tr. s or n Ah Sch. all e kre dec Sey ck B S ch n rte ga Ziese iemse ee sKn ert- lo ß Ro b us ha st Po en s- Kdr. Pu voge str. v Bo hn ba nn A lt h Sc iu Claud Ges.Sch. ing . ustr ntza RaGes.Sch. n e t är Snitgerreih hng Ba e niß stie ve k Sport- Hs.d. pl. Jugend b. nd s f s Waahn ho B Sie Am mp sweg Mettlerka VonHeß- Weg Wandsbek- abeth-ge hö lz Rh Kdr.Hm Bez.A. Wandsbek ov Bücherh. es Gymn. t rje oo M str. 7 u Tr a tr. Curtiusweg ASs tr aße Christusk. str a BERICHTIGUNG S tr. t- a weg- Rei c h Ne umann Öff. Amtsgericht HH-Horn Marktpl. ßSch lo pl. str. Sch. Beh. Gymn. str. Joseph enTr ib ün Ly dia- Wittthöff. str Stern rs äd le Sch Arten- . ws tg Litzo Wandsb.- _ . str r kt Sportund Sch. Ma Biotopschutz, Bücherh. ch Rau weg Derby Wand sb ek er Bogen Jugendherberge T. g weg k n ic zk en Gr as dw T. Sch. Looft ße S tra olf- Jüthornstra ße B tho JüB Lui- Re e straß Pflegezentrum v- Ad Allgem. Krankenhaus Wandsbek r. rnst Mari e n- awe e ecc sstr. Reb aß Str g. r. gest Efftin tr. n- S arg e eg ölz w Geh W ald f rie de n s pp Nö th Zie ta Gus Kdr.Hm. mal Verkehrsstaffel-Ost - Marienthal str. str. k- berg Stieg A ta Gus r- - wit z- Am str. Korn S tr. n T. an- Am un Gr nf .M t Berichtigung des Landschaftsprogramms LBT. 01/14 (§ 5 Abs. 5 Nr. 4e HmbBNatSchAG) Neumark Am oo Sportpl. eg str. r gw ll in aß e r t t R ark zum Bebauungsplan Marienthal 34, Wohnen südlich Wandsbeker s Gehölz e um n N m ße n p. en gtn. - de n ße tr. B iste k or n ü - rn iu Claud Jü Sch. rien Ma g rin rv Ku lo ß As r te Wandsbek - ße e gä hn e tzm Br h Sc g we o th B Jüth n- rd t ha Sc ma us B Von- n stra Sch. Ba tr. ihe kre dec Sey ck Zitze Kdr.Hm. erg Hikeb e Alle ns e te g är Gymn. se ee Kn B hn Ba ch u e straß u Tr a str aß n rte ga Ran str. tzau ov es stra B us ha st Po s- - dstr. woo en lo ß g sen Free str. iu Claud stie S ert B Ro b Al t b. nd s o f s Waah nh B rje oo M str. Am h Sc en Bot B niß Ziese Ly diastr. Amtsgericht WB Kdr.Hm Bez.A. Wandsbek a ntz Ra Kdr. Hm. g stie str. Joseph tr. dlers Wittthöff . str Beh. i ch a - Re N euman n er k rw Landschaftsprogramm Arten- und Biotopschutz m.Holz stieg lerFeng More Mus. Marktpl. ß- . ä Sch ße Stern hü Sc Sch lo s diu p terk Küs tr. s tra ße Christusk. Wandsb.- e r aß ust u Cla rs Keßle Schmüser- A llee stra term Hin Gymn. nn ma ne be se g. an nw Mellm ne traß lman e h a nns Wic Wißm lerweg .-Mül Hei nr Wan d se Zo ll ke r s hm e . str Sporth.- Bö Kdr.Hm. r kt und AKTUELL Sch. Ma Biotopschutz, Arten- 7 üte nd s r. rs t Beh. . ws tg Litzo WandsbekMarkt Wa tr. o ll s R Finanzamt Ger. dsan bleiche W Öff. Bücherh. Beh. e alle rZ ke be e w- str. pp Kla Dot-erza u g we e rre Qua n- t raß Litz o reihe Holzmühlenteich Bad Bürgerhs. Staatsarchiv Kattun- ein-Str. . vestr ich f. Kran str. Turnh. se g Inst. ren u th s dem Wen str. g Sch. r ek e ker Wandsbe gercke stwi ete Kirchhof rstie Wasse Lotharstr. Neb end ahlstr. fstr. hho Kirc eerck Leng g stie irkerstr aße ee arr Qu re Ho g Freie und Hansestadt Hamburg Fu zu TOP 6.1 Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Wandsbek Bezirksversammlung Eingabe Drucksachen–Nr.: 20-2548 Datum: Status: 21.03.2016 öffentlich Beratungsfolge Öffentlich Öffentlich Öffentlich Gremium Datum Hauptausschuss Planungsausschuss Planungsausschuss 29.03.2016 12.04.2016 10.05.2016 Bebauung der Klimaachsen wie die Hummelsbüttler Feldmark Eingabe Sachverhalt: Bei der Geschäftsstelle ist eine E-Mail eines Bürgers mit folgendem Text eingegangen: Text: ich schreibe Ihnen als besorgter Bürger, weil ich der festen Überzeugung bin, dass sie mit der Bebauung der Klimaachsen, wie der Hummelsbüttler Feldmark , falsche Entscheidungen getroffen haben. Am Freitag, dem 18.03.2016 besuchte ich einen Vortrag des angesehenen Prof. und Klimaforschers Dr. Mojib Latif zum Thema Klimawandel. Zufällig saß in der gleichen Reihe neben uns Frank Böttcher, dessen Buch KLIMAFAKTEN , dass er mit Sven Plöger zusammen geschrieben hat, ich gerade lese. Ich bin überzeugt, wenn Sie den Vortrag gehört hätten wären Sie auch der Überzeugung, dass Ihre Entscheidung, in Klimaachsen zu bauen, die falsche Entscheidung ist. Ich habe Ihnen als PDF nur das kurze Kapitel „Brutstädte- warum es in unseren Metropolen immer heißer wird“ angehängt. Bitte lesen Sie es, aber ich kann Ihnen auch empfehlen, das ganze Buch zu lesen. Sie als Politiker, aber auch wir als Bürger stehen in der Verantwortung, unseren Kindern und nachfolgenden Generationen eine lebenswerte Welt und Metropole Hamburg zu hinterlassen. Denn unsere Kinder und folgende Generationen haben keine Möglichkeit, Ihr/ unser Handeln zu beeinflussen. Das bedeutet, Sie als Politik aber auch wir Bürger müssen bedacht sein, eine intelligente, nachhaltige Stadt/Metropolentwicklung zu planen und umzusetzen. Deshalb fordere ich Sie auf:“ Denken Sie um, denken sie groß und nicht nur von 12 bis Mittag. Nutzen sie die vielen kleinen Flächen, Nachverdichtung, Leerstand von Bürogebäuden/Gewerbegebäuden, nutzen Sie die vielen nicht ausgebauten Dachgeschosse von Mehrfamilienhäusern der Seite: 1/2 Seite 70 von 75 zu TOP 6.1 Wohnungsgesellschaften, bieten Sie Anreize zum Ausbau von Dachgeschossen auch für Privatleute, wenn vermietet wird, nutzen Sie intelligente Konzepte durch aufgeständerte Bauweise z.B. Parkplätze zu überbauen, bebauen Sie den kleinen Grasbrook. Entwickeln Sie die Metropolregion Hamburg mit den umliegenden Gemeinden mit Beachtung der Freilassung der Klimaachsen.“ Für Wirtschaftliche,Prestigeobjekte oder Bankenkrise ist die Politik immer bereit, große Mengen Kapital zur Verfügung zu stellen. Zur Bankenkrise wurden innerhalb einer Woche mal eben 500 Mrd.€ zur Verfügung gestellt. Für Olympia hätte der Senat mal eben 1,4 Mrd.€ locker gemacht, um die dort ansässigen Unternehmen umzusiedeln. Wenn es aber um uns Menschen geht, muss es finanzneutral gehen! Die in fester Bebauung geplanten Großsiedlungen in den Klimaachsen wie die Hummelsbüttler Feldmark, nutzt nur den Investoren. Uns Hamburgern bringen sie langfristig nur Nachteile. Schlechteres Stadtklima, höhere Temperaturen, höhere Schadstoffbelastung der Luft (die Grenzwerte werden schon heute nicht eingehalten, wie laufend der Tagespresse zu entnehmen ist), höhere Sterblichkeitsrate und weitere soziale Brennpunkte, von denen die HH schon genug hat. Die Integration der neuen Mitbürger wird in diesen Großsiedlungen misslingen, weil sie erstmal nur mit Flüchtlingen besetzt werden und dass auch langfristig so bleiben wird. Deshalb fordere ich sie auf, planen Sie intelligent und nachhaltig, damit wir alle und nachfolgende Generationen ein lebenswertes Hamburg haben werden. Deutschland geht es gut, nehmen sie auch für uns Menschen Geld in die Hand und nicht nur für Investoren, Prestigeobjekte und Wirtschaftliche Zwecke. Hinweis der Geschäftsstelle: Eine Veröffentlichung der Anlage (PDF) ist aus urheberrechtlichen Gründen nicht möglich. Anlage/n: keine Anlage/n Seite: 2/2 Seite 71 von 75 zu TOP 6.2 Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Wandsbek Bezirksversammlung Antrag Drucksachen–Nr.: 20-2771 SPD Bezirksfraktion Wandsbek BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bezirksfraktion Wandsbek Datum: Status: 04.05.2016 öffentlich Beratungsfolge Öffentlich Gremium Datum Planungsausschuss 10.05.2016 Wohnungsbau, Flüchtlingsunterbringung und Naturerhalt am Buchenkamp Interfraktioneller Antrag der SPD-Fraktion und der GRÜNEN-Fraktion Sachverhalt: Die rot-grüne Koalition in Wandsbek hat mit Unterstützung der Bürgerschaftskoalition in Volksdorf in den vergangenen Monaten zahlreiche Gespräche sowohl mit Eigentümern, örtlichen Bürgerinitiativen als auch Naturschutzverbänden mit dem Ziel geführt, östlich des Buchenkamps in Volksdorf sowohl Wohnbebauung zu realisieren als auch eine Flüchtlingsunterbringung zu prüfen. Dabei galt es, die Bedarfe für zusätzlichen Wohnungsbau und Folgeunterbringungsplätze mit den Belangen der Natur- und Stadtteilverträglichkeit zusammenzubringen. Im Zuge der Gespräche sind zahlreiche andere Flächen in Volksdorf geprüft worden, ob sie für eine Flüchtlingsunterbringung in Betracht kommen – angesichts der kaum noch vorhandenen geeigneten öffentlichen Flächen im Stadtteil ein schwieriger Prüfprozess. Die nun gefundene, im Stadtteil bereits vorgestellte und diskutierte Lösung trägt auch der Tatsache Rechnung, dass Volksdorf als größter Stadtteil der Walddörfer auch einen relevanten Beitrag zur Herausforderung der Flüchtlingsunterbringung leisten soll und kann. Dies vorausgeschickt soll nun ein Bebauungsplanverfahren für Flächen der ÖkoBaugenossenschaft im Umfeld des so genannten Ferckschen Hofs am Buchenkamp zeitnah eingeleitet werden. Wie im Koalitionsvertrag von SPD und Grünen vereinbart sollen dort 60 Wohneinheiten entstehen. Außerdem ist eine Einrichtung für Demenzkranke mit bis zu 30 Plätzen vorgesehen – bei gleichzeitiger Sicherung, Aufwertung bzw. Renaturierung aller rückwärtigen Landwirtschaftsflächen und Grünbereiche der Liegenschaften der Genossenschaft, um einen sachgerechten Ausgleich zwischen den Belangen des Wohnungsbaus und der Naturverträglichkeit zu erreichen. Die zunächst für die Unterkunft vorgesehene Tonradswiese ist durch ihre sehr feuchten Bereiche und den hohen Grundwasserstand schwer zu bebauen und weist einen hohen ökologischen Wert auf. Daher soll die Idee der Nutzung der Tonradwiese für eine Seite: 1/4 Seite 72 von 75 zu TOP 6.2 Flüchtlingsunterkunft nicht weiter verfolgt werden. Auch in Zukunft ist aus vorgenannten Gründen von jeglicher Bebauung abzusehen; die Festsetzungen des B-Planes Volksdorf 32 bleiben insofern unangetastet. Für eine Folgeunterbringung in Volksdorf konnte als Alternative zur Tonradswiese eine Freifläche an der Eulenkrugstraße (Flurstück 270) benannt und geprüft werden, die kurzfristig verfügbar ist. Die Fläche ist zwar wegen der 380 kV-Leitung (vorzusehender Abstand 50 Meter bezogen auf die Mittelachse) und des Schutzes der beiden landschaftsprägenden und zu erhaltenden Bäume nicht vollständig nutzbar, sie unterliegt aber wesentlich geringeren ökologischen Restriktionen als die Tonradswiese.. Der Einsatz von 2-geschossigen Holz-ModulHäusern würde nach ersten Masseplanungen des Zentralen Koordinierungsstabs Flüchtlinge (ZKF) eine Platzkapazität in einer Dimension von 260 Plätzen bedeuten. Eine zunächst auf 3 Jahre befristete Genehmigung einer Unterkunft wäre ohne Bebauungsplanverfahren möglich. Verlängerungen, die eine Gesamtnutzungsdauer von 15 Jahren nicht überschreiten sollen, wären im Rahmen des hiermit anzustoßenden Bebauungsplanverfahrens mit entsprechenden Gebietsausweisungen in geeigneter Weise abzusichern. Zur Anbindung an die Wohnbebauung soll auch je nach Verfügbarkeit und in Abstimmung mit dem Eigentümer auch eine Einbeziehung des sog. „Erdbeerfeldes“ (Flurstück 5716) in das Bebauungsplanverfahren geprüft werden – ausdrücklich nicht für Zwecke einer öffentlich-rechtlichen Unterkunft, da diese auf das Nachbarflurstück 270 beschränkt bleiben soll. Im vorliegenden ökologischen Gutachten wurde diese Fläche für Wohnungsbau als ähnlich geeignet erklärt, wie die Fläche am Ferckschen Hof. Welche Bebaubarkeit sich für das sog. „Erdbeerfeld“ ergibt, wird das Bebauungsplanverfahren zeigen. Um darüber hinaus bis zur östlichen Landesgrenze alle Grünflächen, aufzuwertenden und auszuweitenden Biotope und auch landwirtschaftlich genutzten Flächen zu erhalten und zu schützen, werden Bereiche hinter den zu bebauenden Flächen als freizuhaltende Pufferzone in das Plangebiet aufgenommen. Außerdem wird eine gutachterliche Bewertung insbesondere für den Buchenkamp erstellt, um Befürchtungen der Anwohnerinnen und Anwohner hinsichtlich der Entwicklung des Verkehrs berücksichtigen, in der Planung mögliche Auswirkungen der zusätzlichen Bebauung realistisch prognostizieren und bei Handlungsbedarf durch verkehrsplanerische Anpassungen reagieren zu können (insbesondere durch Ausweitung der Tempo-30-Zone). Der Planungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung zu beschließen: Petitum/Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten für die Flächen östlich des Buchenkamps die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens und den dazu erforderlichen Einleitungsbeschluss vorzubereiten. Im Verfahren sollen – unter Beachtung des Abwägungsgebots und der rechtlichen Parameter – folgende Maßgaben entweder im Bebauungsplan und/oder mit einem städtebaulichen Vertrag geprüft und abgesichert werden: 1. Flurstück 272: Die Flächen an den Bestandsbebauungen des Ferckschen Hofs werden teilweise als Wohngebiet ausgewiesen. Hier sollen 60 Wohneinheiten entstehen können, davon mindestens 30% als öffentlich geförderter Wohnungsbau. Außerdem ist eine soziale Einrichtung für bis zu 30 demenzerkrankte Menschen vorzusehen. Die Bebauung einschließlich Zuwegungen reicht in östlicher Richtung maximal bis zu der Linie, die sich parallel zum Buchenkamp aus dem verlängerten First des in Nord-Süd-Ausrichtung stehenden Gebäudeflügels der bestehenden Hofgebäude ergibt. Östlich davon findet keine Bebauung statt. Bereiche ohne Bebauung werden als Grünflächen festgesetzt, auch um eine Bebauung Richtung Osten zu begrenzen. Dies ist in die B-Plan-Begründung aufzunehmen. Eine ökologisch orientierte, landwirtschaftliche Nutzung soll möglich bleiben, sofern dies den angestrebten Biotopverbund gemäß Ziffer 5 nicht behindert. 2. Flurstücke 278 und 280: Sie werden ganz bzw. in wesentlichen Teilen in den Seite: 2/4 Seite 73 von 75 zu TOP 6.2 Bebauungsplan aufgenommen und als Grünflächen baurechtlich gesichert. In der Begründung des Bebauungsplans ist für diese Ausweisung das ausdrückliche Ziel aufzunehmen, dass die beiden Flurstücke als freizuhaltende Pufferzone dienen, um den weiteren dahinterliegenden Landschaftsraum insgesamt zu schützen und unbebaut zu erhalten. Die Abmessung dieser Pufferzone bleibt dem Bebauungsplanverfahren vorbehalten. Eine ökologisch orientierte, landwirtschaftliche Nutzung auf diesen und den angrenzenden Flächen soll möglich bleiben, sofern dies den angestrebten Biotopverbund gemäß Ziffer 5 nicht behindert. 3. Flurstück 270: Hier soll eine Flüchtlingsunterbringung für rund 260 Personen entstehen, so dass eine entsprechende Gemeinbedarfsausweisung vorzunehmen ist. Mögliche Nutzungsverlängerungen auf insgesamt bis zu 15 Jahre sind im Rahmen dieses Bebauungsplanverfahrens in geeigneter Weise abzusichern. Eine den sensiblen, östlich des Flurstücks gelegenen Naturraum berücksichtigende Freiraumplanung für die Unterkunftsnutzung sowie geeignete Renaturierungsmaßnahmen im Anschluss an die Unterkunftsnutzung sind dabei mit vorzusehen. 4. Flurstück 5716: Um den Standort der Unterkunft an das Wohngebiet anzubinden, soll für das „Erdbeerfeld“ je nach Verfügbarkeit und in Abstimmung mit dessen Eigentümer die Schaffung von Baurecht im Rahmen des anstehenden B-Plan-Verfahrens geprüft werden. Gegenstand der Prüfung sollte eine maßvolle, ortsverträgliche, offene Fortführung der straßenparallelen, kompakten Wohnbebauung des Ferckschen Hofs (vgl. Ziff. 1) in einem etwa 50m breiten Streifen entlang des Buchenkamps und der Eulenkrugstraße bis zur Grenze des Flurstücks 270 sein. Vorzugsweise sollte eine im Sinne der genannten Fortführung der Hofbebauung kompakte Bauweise festgesetzt werden, die ökologischen Parameter sind auch auf diesem Flurstück zu berücksichtigen und entsprechend umzusetzen (vgl. Ziff. 5-8). 5. Auf Basis eines mit mindestens zwei Naturschutzverbänden und der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) abzustimmenden Konzepts sind geeignete, möglichst große Teile der freizuhaltenden Flächen innerhalb des Plangebietes spätestens 5 Jahre nach Inkrafttreten des Bebauungsplans durch den Investor ökologisch so aufzuwerten, dass – bei Fortbestand der Möglichkeit zu ökologisch orientierter landwirtschaftlicher Nutzung – derartige Flächen zusammen mit den Flächen Kiebitzmoor, Moorbek, Tonradsmoor, den Knickstrukturen, den Auenwäldern sowie allen angrenzenden Flächen durch die BUE anerkannte Biotope und einen dauerhaft geschützten Biotopverbund ergeben. Langfristig soll damit ein Beitrag geleistet werden, dass das Naturdenkmal Kiebitzmoor ausgeweitet und ggf. zu einem Naturschutzgebiet weiterentwickelt werden kann. 6. Es ist festzusetzen, dass Baumfällungen, Knickdurchbrüche oder Knickbeseitigungen zu vermeiden sind und für jeden gefällten Baum mind. 1,5 neue heimische Bäume gepflanzt werden müssen (es ist dabei aufzurunden). 7. Sämtliche Gebäude auf dem Flurstück 272 sind in Nullenergiebauweise zu errichten. 8. Auf allen Gebäuden auf dem Flurstück 272 sind 100% der Flachdachflächen (Neigung <= 30°) mit Solarkollektoren im Verhältnis 1:3 zur Dachfläche zu errichten (d.h. auf 3 m² Dachfläche sind 1 m² Kollektorfläche vorzusehen. Dächern mit einer Neigung > 30° sind nach Süden auszurichten. Dabei sind alle südlichen Dachflächen zu 100% mit Solarkollektoren zu belegen (Belegung 1:1). Gauben und Dachterrassen sollen auf der südlichen Dachfläche maximal 1/3 der Dachfläche einnehmen. Die Gauben sollen als Schleppgauben ausgeführt und ebenfalls mit Solaranlagen belegt werden. Die Dachflächen ohne Gauben oder Dachterrassen sollen grundsätzlich bis zur Traufe ausgeführt werden. Verschattete Dachflächen und Dachflächen mit technischen Aufbauten müssen nicht mit Solaranlagen belegt werden. 9. Ein verkehrliches Gutachten zur Prüfung der Leistungsfähigkeit im Netz und Klärung etwaiger Anpassungsmaßnahmen (z. B. Tempo 30-Zone für den Buchenkamp bis zur Eulenkrugstraße) wird Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens sein. 10. Bebauungsplanverfahren Volksdorf 32: Die nun gefundene Lösung für die Flüchtlingsunterkunft (vgl. Ziff. 3) und dieser Einleitungsantrag für einen neuen Seite: 3/4 Seite 74 von 75 zu TOP 6.2 Bebauungsplan lassen den bestehenden Bebauungsplan Volksdorf 32 unberührt. Gleichwohl gibt es vor Ort Unverständnis, dass Ausgleichs- und Aufwertungsmaßnahmen aus dem B-Plan Volksdorf 32 für die Biotope der Tonradswiese unterlassen wurden, weil es an der rechtlichen Handhabe fehlt. Gemeinsam mit mindestens zwei Naturschutzverbänden und der BUE ist daher innerhalb von 5 Jahren nach Feststellung des Bebauungsplanes – jenseits des hiermit zu initiierenden Bebauungsplanverfahrens ein Konzept zur Umsetzung von ökologischen Ausgleichs- und Aufwertungsmaßnahmen für die ausstehenden Maßnahmen aus dem B-Plan Volksdorf 32 für die Biotope der Tonradswiese zu erarbeiten und umzusetzen. Neben dem Investor/Eigentümer ist dafür auch eine Kostenbeteiligung der Planungsbegünstigten des B-Planes Volksdorf 32 zu prüfen. Anlage/n: keine Anlage/n Seite: 4/4 Seite 75 von 75
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