Finden und Binden – Zuwanderung als Chance für den regionalen Arbeitsmarkt 14. April 2016 MAN‐Museum, Augsburg www.netzwerk‐iq.de www.migranet.org Impressum Herausgeber: MigraNet – Landesnetzwerk Bayern im Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung“ (IQ) Tür an Tür – Integrationsprojekte gGmbH Wertachstraße 29 86153 Augsburg www.migranet.org www.netzwerk‐iq.de Autorin/Redaktion: Katharina Hörmann, Tür an Tür ‐ Integrationsprojekte gGmbH [email protected] &ŽƚŽƐ: 'ĞŽƌŐ,ĞďĞƌ Alle Rechte vorbehalten ©2016 Dokumentation Veranstaltung „Finden und Binden – Zuwanderung als Chance für den regionalen Arbeitsmarkt“ Agenda 4 Begrüßung 5 Jürgen Zahnweh, Head of HR Engines & Marine Systems/Power Plants MAN Diesel & Turbo 5 Franz Josef Pschierer, Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie 6 Tülay Ates‐Brunner, MigraNet – IQ Landesnetzwerk Bayern, Tür an Tür – Integrationsprojekte gGmbH 6 Dr. Fritz Audebert, Geschäftsführer ICUNet AG 7 Fachforen 8 Forum 1: Deutsch am Arbeitsplatz 8 Forum 2: Anerkennung/Kompetenzen 8 Forum 3: Außerbetriebliche Willkommenskultur 9 Forum 4: Innerbetriebliche Willkommenskultur 9 Forum 5: Arbeits‐ und Aufenthaltsrechtliche Vorgaben 10 Plenum und Abschluss 11 Anhang: Präsentationen/Vortragsfolien 13 3 Dokumentation Veranstaltung „Finden und Binden – Zuwanderung als Chance für den regionalen Arbeitsmarkt“ Agenda Zeit: Ort: Donnerstag, 14.04.2016, 16:00 – 19:00 Uhr MAN Museum, Heinrich‐von‐Buz‐Straße 28, 86153 Augsburg 16:00 Empfang 16:30 Begrüßung 17:00 Keynote 17:30 Herr Jürgen Zahnweh Head of HR Engines & Marine Systems / Power Plants MAN Diesel & Turbo Franz Josef Pschierer Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie Tülay Ates‐Brunner MigraNet – IQ Landesnetzwerk Bayern (Koordination) Tür an Tür ‐ Integrationsprojekte gGmbH Dr. Fritz Audebert Geschäftsführer ICUNet AG Preisträger „Mit Vielfalt zum Erfolg“ – Unternehmenspreis für Willkommenskultur Fachforen Die Fachforen finden parallel statt 18:30 Deutsch am Arbeitsplatz Anerkennung/Kompetenzen Außerbetriebliche Willkommenskultur Innerbetriebliche Willkommenskultur Arbeits‐ und Aufenthaltsrechtliche Vorgaben Plenum 19:00 Kulinarischer Ausklang 4 Dokumentation Veranstaltung „Finden und Binden – Zuwanderung als Chance für den regionalen Arbeitsmarkt“ Begrüßung Jürgen Zahnweh, Head of HR Engines & Marine Systems/Power Plants MAN Diesel & Turbo Jürgen Zahnweh von MAN Diesel & Turbo eröffnet die Veranstaltung www.netzwerk‐iq.de www.migranet.org 5 Dokumentation Veranstaltung „Finden und Binden – Zuwanderung als Chance für den regionalen Arbeitsmarkt“ Franz Josef Pschierer, Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie Staatssekretär Franz Josef Pschierer: „Bayern ist das Land der gelingenden Integration.“ Die komplette Rede des Staatsekretärs finden Sie hier Tülay Ates‐Brunner, MigraNet – IQ Landesnetzwerk Bayern, Tür an Tür – Integrationsprojekte gGmbH Tülay Ates‐Brunner (MigraNet ‐ IQ Landesnetzwerk Bayern) hat das Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ) vorgestellt. Die Präsentation finden Sie hier 6 Dokumentation Veranstaltung „Finden und Binden – Zuwanderung als Chance für den regionalen Arbeitsmarkt“ Dr. Fritz Audebert, Geschäftsführer ICUNet AG Dr. Audebert ‐ Unternehmenspreisträger für Willkommenskultur ‐ erläuterte, wie man mit Vielfalt zum Erfolg kommen kann. www.netzwerk‐iq.de www.migranet.org Die Präsentation finden Sie hier Im Anschluss konnten die Besucher der Veranstaltung an fünf verschiedenen Fachforen zu den Themen 1. 2. 3. 4. 5. Deutsch am Arbeitsplatz Anerkennung/Kompetenzen Außerbetriebliche Willkommenskultur Innerbetriebliche Willkommenskultur Arbeits‐ und Aufenthaltsrechtliche Vorgaben teilnehmen. 7 Dokumentation Veranstaltung „Finden und Binden – Zuwanderung als Chance für den regionalen Arbeitsmarkt“ Fachforen Forum 1: Deutsch am Arbeitsplatz In Fachforum 1 wurden verschiedene Kursmodelle und Sprachzertifikate vorgestellt, die sich gut in den beruflichen Alltag einbauen lassen. Nach einer Diskussionsrunde gaben die Referenten den Interessierten Methoden an die Hand, mit deren Unterstützung diese in Ihrem Unternehmen ein lernförderliches Arbeitsumfeld gestalten können. Die Präsentation finden Sie hier. Forum 2: Anerkennung/Kompetenzen Im Workshop erhielten die Teilnehmer des Fachforums 2 einen Überblick über die Praxis der Anerkennung ausländischer Qualifikationen sowie Informationen über Unterstützungsangebote. Ein Praxisbeispiel veranschaulichte die Inhalte. Die Präsentationen finden Sie hier. 8 Dokumentation Veranstaltung „Finden und Binden – Zuwanderung als Chance für den regionalen Arbeitsmarkt“ Forum 3: Außerbetriebliche Willkommenskultur Im dritten Forum wurde anhand von Beispielen dargestellt, welche Angebote für Unternehmen und Fachkräfte sinnvoll sind, wie diese entwickelt und umgesetzt werden können und was es dabei zu beachten gilt. Die Präsentation finden Sie hier. Forum 4: Innerbetriebliche Willkommenskultur www.netzwerk‐iq.de www.migranet.org In Fachforum 4 präsentierten drei Betriebe unterschiedlicher Branchen und Größen ihre Erfahrungen mit der Integration von internationalen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen. Abschließend stellte MigraNet ‐ IQ Landesnetzwerk Bayern zwei Teilprojekte vor, welche Unternehmen konkrete und maßgeschneiderte Unterstützung anbieten können. Die Präsentationen finden Sie hier. 9 Dokumentation Veranstaltung „Finden und Binden – Zuwanderung als Chance für den regionalen Arbeitsmarkt“ Forum 5: Arbeits‐ und Aufenthaltsrechtliche Vorgaben Im Rahmen des Fachforums Arbeitsrecht wurden insbesondere die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen dargestellt. Anschließend gab es einen Überblick über die aktuelle Gesetzeslage. Die Präsentation finden Sie hier. 10 Dokumentation Veranstaltung „Finden und Binden – Zuwanderung als Chance für den regionalen Arbeitsmarkt“ Plenum und Abschluss Im Plenum wurden die Ergebnisse des Abends zusammengetragen. Beim anschließenden kulinarischen Ausklang konnten sich die Besucher der Veranstaltung im MAN‐Museum nochmals untereinander austauschen. www.netzwerk‐iq.de www.migranet.org 11 Dokumentation Veranstaltung „Finden und Binden – Zuwanderung als Chance für den regionalen Arbeitsmarkt“ 12 Dokumentation Veranstaltung „Finden und Binden – Zuwanderung als Chance für den regionalen Arbeitsmarkt“ Anhang: Präsentationen/Vortragsfolien 1. Rede Staatssekretär Franz Josef Pschierer 2. Präsentation MigraNet 3. Präsentation Dr. Fritz Audebert 4. Präsentationen der Fachforen www.netzwerk‐iq.de www.migranet.org 13 Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie ___________________________________________________________________________________________________________________ Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: 14. April 2016, 16:30 Uhr Rede des Bayerischen Staatssekretärs für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie Franz Josef Pschierer anlässlich der Veranstaltung "Finden und Binden Zuwanderung als Chance für den regionalen Arbeitsmarkt" am 14. April 2016 Augsburg Pressestelle: Katrin van Randenborgh Adresse: Prinzregentenstr. 28, 80538 München Telefon 089 2162-2290, -2291, -2663 Telefax 089 2162-2614 E-Mail [email protected] Internet www.stmwi.bayern.de I. Ein altes chinesisches Sprichwort sagt: • „Die Menschen reden viel zu sehr übereinander, sie sollen besser miteinander reden!“ • Auf typisch bayerisch würde man ja sagen: „Beim Reden kommen d’Leut zam“. • Das ist auch ein gutes Motto für unser heutiges Thema, der Integration ausländischer Fachkräfte in die Arbeitswelt. • Sich austauschen, mehr übereinander erfahren, voneinander lernen, das ist der richtige Schritt für eine gelingende Integration. • Darum soll es heute gehen! II. Ich bedanke mich bei den Organisatoren dieser wichtigen Veranstaltung. • Bei der spanischen Botschaft in Berlin, sehr geehrter Herr Angel de Goya Castroverde • Beim Innovationsbüro Fachkräfte für die Region, sehr geehrter Herr Kuper. • Bei MigraNet– IQ Netzwerk Bayern, sehr geehrte Frau AtesBrunner. • Sowie bei der Bundesagentur für Arbeit Augsburg, sehr geehrter Herr Fürst. • Gemeinsam mit der Unterstützung meines Hauses haben wir ein vielfältiges Vortragsprogramm und spannende Fachforen auf die Beine gestellt. -2- III. Bayern ist schon heute das Land der gelingenden Integration. • Die Statistik spricht hier eine eindeutige Sprache. • Schauen wir auf den Arbeitsmarkt. • Innerhalb von fünf Jahren hat sich die Zahl der Ausländer in Bayern mit sozialversicherungspflichtigem Arbeitsplatz um sage und schreibe rund 50 Prozent erhöht auf mittlerweile über 600.000. • Damit zeigen wir: In Bayern gelingt Integration in den Arbeitsmarkt – und zwar unabhängig der Herkunft. IV. Entsprechend erfreulich hat sich auch die Arbeitslosigkeit der ausländischen Bevölkerung entwickelt. • Die Quote ist seit 2010 von 11 % auf nun 8 % gefallen. • Freilich ist das höher als die Arbeitslosenquote insgesamt. • Aber der bayerische Erfolg wird besonders im Vergleich deutlich: Im Bundesschnitt sind es nämlich 15 % und damit fast doppelt so viele arbeitslose Ausländer als in Bayern. • Es gibt wohl kaum ein besseres Indiz für die Integrationsfähigkeit unseres Arbeitsmarkts und der bayerischen Wirtschaft. -3- V. Hinter diesen Zahlen stecken unzählige Beispiele gelungener Integration. • Das gilt gerade auch für die Region, für Schwaben. • Das hat viel mit der Arbeit und dem Engagement von Institutionen und Projekten zu tun, die sich dieser Aufgabe widmen. • Ich nenne das Projekt „Tür an Tür“ mit Sitz in Augsburg. • Dieser Verein führt im Rahmen des Netzwerks „MigraNet“ Schulungen zur interkulturellen Sensibilisierung für die Arbeitsverwaltung in Bayern durch. • Schon über 1.000 Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung haben so ihre interkulturellen Kompetenzen weiterentwickeln können. VI. Das Engagement von „MigraNet“ reicht noch weiter. • So konnten zahlreiche mittelständische Unternehmen in Schwaben bei der Gewinnung und Einstellung von neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterstützt werden. • Zwei erfolgreiche Beispiele werden sich ja noch heute im Forum zur „innerbetrieblichen Willkommenskultur“ vorstellen. • Wirksam haben sich auch die Mentoring-Partnerschaften im Rahmen von MigraNet erwiesen. • Mentoren unterstützen ihre ausländischen Schützlinge dabei in ihrem erlernten Beruf wieder Fuß zu fassen. • Auch darüber wird heute noch aus der Praxis berichtet werden. -4- VII. Und als drittes Beispiel nenne ich das Projekt WAKA – Willkommens- und Anerkennungskultur in Augsburg. • Die Angebote reichen von o Willkommensworkshops für Arbeitgeber, o über Dolmetscherpools und Personalschulungen im Bereich der interkulturellen Kompetenz o bis hin zu entsprechenden Handreichungen für ausländische Fachkräfte. • Kurzum: ein umfassender und nachhaltiger Ansatz aus der Region für die Region. • Diese Beispiele zeigen: Schwaben ist weltoffen, seine Menschen engagiert und die Unternehmen übernehmen Verantwortung für eine gelingende Integration. VIII. Dieses Engagement wollen wir seitens der Politik unterstützen. • Denn wir wissen um die Bedeutung ausländischer Fachkräfte für unseren Arbeitsmarkt. • Laut Fachkräftemonitor der BIHK werden im Jahr 2030 rund 480.000 Fachkräfte fehlen. • Davon rund 54.000 in Schwaben. Der größte Bedarf besteht im Bereich der beruflichen Qualifizierten. -5- IX. Deshalb engagieren wir uns auch in Zukunft mit aller Kraft für die Stärkung des dualen Systems in Bayern. • Deshalb klären wir über die vielen Chancen der Berufsausbildung gezielt auf. • Unlängst beispielsweise mit der bayernweiten Woche der Ausund Weiterbildung. • Sie war ein voller Erfolg. • Die unterschiedlichsten Berufe der dualen Ausbildung wurden hautnah und authentisch erlebt. Das war ein echter Mehrwert für viele tausend Jugendliche. X. Wir sprechen zudem auch ganz bewusst die Eltern an. • Mit unserer neuen Kampagne Elternstolz, die seit kurzem in der Öffentlichkeit präsent ist. • Wir wollen ein Umdenken bei den Eltern anstoßen. • Denn viele Jugendliche beginnen oft nur deshalb ein Studium, weil ihr familiäres Umfeld das erwartet – obwohl sie selbst eine Ausbildung vorziehen würden. • Vielleicht haben Sie schon einen unserer Kino-Spots oder eines der Plakate gesehen. • Ganz bewusst haben wir bei der Suche der Testimonials, die die Gesichter der Kampagne sind, eine Familie mit Migrationshintergrund ausgewählt. -6- XI. Wir wollen aber nicht nur die Chancen in Bayern aufzeigen. Wir wollen auch neue Chancen eröffnen. • Das geht am besten, wenn man unsere Sprache lernt und in seine eigene Bildung investiert. • Mit guten Deutschkenntnissen gelingt die Integration leichter: In die Gesellschaft und auch in den Arbeitsmarkt. • Und wer eine Ausbildung abgeschlossen hat, dem stehen auf dem Arbeitsmarkt viel mehr Möglichkeiten offen als Unqualifizierten. • Deshalb ist es uns ja auch so wichtig, bei der aktuellen Flüchtlingsproblematik an diesen beiden Stellschrauben – Sprachkenntnisse und Ausbildungsangebote – anzusetzen. XII. Wir wollen eben nicht, dass anerkannte Flüchtlinge nicht nur einen Gelegenheitsjob annehmen. • Echte Integration gelingt dann am besten, wenn man auf Basis einer Ausbildung für seinen Unterhalt selbst sorgen und sein Leben gestalten kann. • Hier übernimmt der Mittelstand vorbildlich Verantwortung: Viele Betriebe bieten nicht nur einen soliden Arbeitsplatz, sondern auch ein gesundes soziales Umfeld. • Das ist genau das, was wir bei der Integration brauchen. Denn Integration funktioniert nur von Mensch zu Mensch. • Die Integration wird kein Selbstläufer, wie manche glauben: Es wird kein Sprint, sondern ein Marathon. -7- XIII. Wir haben dazu die Initiative „Integration durch Ausbildung und Arbeit“ gestartet. • Gemeinsam mit IHK, HWK, der Regionaldirektion Bayern, der Bundesagentur und der vbw bringen wir ein breites Maßnahmenbündel für die Integration auf den Weg. • Unsere Leitlinie ist klar: Der Weg über eine qualifizierte Ausbildung muss Vorrang haben. • Wir sagen zu, bis Ende des Jahres 20.000 Flüchtlingen einen Praktikums-, Ausbildungs- oder Arbeitsplatz anzubieten und möglichst viele dieser Plätze unmittelbar zu besetzen. • Bis Ende 2019 sollen 60.000 Flüchtlinge erfolgreich in den Arbeitsmarkt integriert sein – und zwar über sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze! XIV. Ich danke jedem Unternehmen, dass hier Verantwortung übernimmt. • Und ich ermutige jedes Unternehmen, das für sich erwägt, Flüchtlingen eine Perspektive zu geben. • Aber machen wir uns nichts vor: Unseren Bedarf an qualifizierten Fachkräften für die Wirtschaft werden wir nicht allein mit Flüchtlingen decken können. • Deshalb werben wir gezielt um hochqualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland – etwa über unser Portal „Work in Bavaria“. • Damit informieren wir umfassend über die vielfältigen Jobmöglichkeiten in Bayern. -8- XV. Überall auf der Welt prägt die bayerische Kultur das Deutschlandbild. • Dieses positive Image können wir auch bei der Gewinnung von Fachkräften nutzen. • Dort zu arbeiten, wo der Puls von Forschung und Entwicklung spürbar ist: in den bayerischen Unternehmen und den weltweit anerkannten Forschungseinrichtungen. XVI. Fazit: Bayern bietet Chancen, Bayern reicht die Hand. Bayern ist das Land der gelingenden Integration. • Dies gilt insbesondere für Schwaben. • Fachkräfte finden und Fachkräfte binden, das ist eine große Chance für unseren regionalen Arbeitsmarkt und die mittelständischen Betriebe vor Ort. • Jetzt geht es darum, noch vielleicht vorhandene Hürden oder Informationsdefizite abzubauen. • Deshalb ist heute eine ideale Gelegenheit, um anhand von best practice Beispielen in den verschieden Fachforen voneinander zu lernen und neue Impulse mitzunehmen. • Dafür wünsche ich Ihnen allen viel Erfolg und eine interessante Veranstaltung. Vielen Dank! Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ www.migranet.bayern I © 2016 Finden und Binden Zuwanderung als Chance für den regionalen Arbeitsmarkt Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ www.migranet.bayern I © 2016 Jürgen Zahnweh Head of HR Engines & Marine Systems / Power Plants MAN Diesel & Turbo 2 1 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ www.migranet.bayern I © 2016 Franz Josef Pschierer Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie 3 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ www.migranet.bayern I © 2016 Tülay Ates-Brunner MigraNet – IQ Landesnetzwerk Bayern im Förderprogramm IQ Geschäftsführerin Tür an Tür – Integrationsprojekte gGmbH 4 2 www.migranet.bayern I © 2016 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ Das Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ) • • • Bundesweites Netzwerk zur Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von erwachsenen Migrant/innen Gefördert durch das BMAS, Europäischen Sozialfonds für Deutschland und in Kooperation mit BMBF und Bundesagentur für Arbeit Projektlaufzeit: 2015‐2018 Handlungsschwerpunkte: • • • Anerkennungs‐ und Qualifizierungsberatung Qualifizierungsmaßnahmen im Kontext des Anerkennungsgesetzes Interkulturelle Kompetenzentwicklung Ziel: Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von erwachsenen Migrantinnen und Migranten! www.netzwerk‐iq.de MigraNet wird koordiniert von: Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ www.migranet.bayern I © 2016 MigraNet – IQ Landesnetzwerk Bayern Arbeitsschwerpunkte Bayernweite Beratung und Qualifizierung zur Umsetzung des Anerkennungsgesetzes Aufbau‐ und Bereitstellung der Qualifizierungsberatung Konzeption und Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen Stärkung der interkulturellen und migrationsspezifischen Kompetenz Interkulturelle Öffnung und Diversity Management Aktuell bayernweit 54 Teilprojekte mit 39 verschiedenen Netzwerkpartnern Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert. In Kooperation mit: 3 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ www.migranet.bayern I © 2016 Keynote: Dr. Fritz Audebert Geschäftsführer ICUNet AG Preisträger: „Mit Vielfalt zum Erfolg“ – Unternehmenspreis für Willkommenskultur 7 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ www.migranet.bayern I © 2016 Fachforen 1. Deutsch am Arbeitsplatz EG – Fahrzeughalle 2. Anerkennung/Kompetenzen OG – Empore 3. Außerbetriebliche Willkommenskultur EG – Seminarraum 4. Innerbetriebliche Willkommenskultur Plenum 5. Aufenthalts- und Arbeitsrechtliche Vorgaben OG – Heinrich von Buz Saal 8 4 www.migranet.bayern I © 2016 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ Kontakt MigraNet – IQ Landesnetzwerk Bayern Tür an Tür – Integrationsprojekte gGmbH Wertachstraße 29 | 86153 Augsburg Telefon: 0821 / 90 799 - 0 E-Mail: [email protected] Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert. In Kooperation mit: 5 MIT VIELFALT ZUM ERFOLG. Die Flüchtlingskrise wird zur Flüchtlings-Chance: Willkommenskultur als Schlüssel zu internationalem Erfolg Dr. Fritz Audebert, CEO und Gründer, ICUnet.AG AGENDA IN DREI STATIONEN 2 1 HOW TO BUILD A TEAM 3 HOW TO BUILD A TEAM: Drei Spielzüge der ICUnet.AG zum Sieg 2020. STRATEGIEÄNDERUNG. Ein Sieg erfordert neue Wege und ganzen Einsatz: strategischer Wandel vom generalistischen Einzelanbieter zum Systemanbieter. NEUAUFSTELLUNG. Welcher Spieler fehlt in welcher Position im Erfolgsteam? Auslandsrekrutierung des diversen Siegerteams und Neupositionierung an 20 Destinationen in 20 Ländern. DANN DER ERFOLGSTREFFER. Titel Weltmarktführer 2020! Einzigartiges Erfolgsversprechen: Die ICUnet.AG bietet ihren weltweiten Kunden Gesamtlösungen mit einheitlicher Qualität durch Vielseitigkeit. 4 2 Auf der Suche nach der besonderen Vielfalt. LEIDENSCHAFT IN VIELFALT. Indien, Kasachstan oder Slowakei: Menschen aus über 27 verschiedenen Nationen eint der Wille, etwas zu bewegen. LEISTUNG DURCH VIELFALT. Internationale Experten mit Kompetenz für mehr als 75 Länder in 25 Sprachen ziehen gemeinsam an einem Strang: Sie sind der Kompass des Handelns. GLOBAL WIRD LOKAL. Vielfalt durch 16 Destinationen: 10 x in Deutschland, 6 x weltweit DIE TENDENZ? STEIGEND. 5 MIT VIELFALT ZUM ERFOLG! 6 3 TOOOR!! GEMEINSAME ZIELE MOTIVIEREN UND BINDEN. 7 Die Formel der ICUnet.AG zur Weltmeisterschaf t 2020: 2020 = 20/50 4 INTEGRATION. EINE HISTORISCHE CHANCE FÜR WELTMEISTER VON MORGEN. 9 GERMAN URANGST. Was passiert, wenn deutsche DIE HABEN EIN GANZ ANDERES QUALITÄTSEMPFINDEN. FAMILIENUNTERNEHMER auf Geflüchtete treffen? Was bedeuten UNTERSCHIEDLICHE KULTURELLE PRÄFERENZEN hinsichtlich Kommunikation, Hierarchieakzeptanz und Zeitmanagement? WAS SIND MEHR-WERTE DURCH INTEGRATION? DAS FRAUENBILD DER FLÜCHTLINGE MACHT TEAMWORK UNMÖGLICH!! 5 Vier Mal Weltmeister: Deutscher Fußball – typisch deutsch? 1. 2. 3. 4. 5. Prozessorientierung Professionalität Konzeptionalität Ausdauer Disziplin aber auch… • Leidenschaft • Mut und Risikobereitschaft • Selbstvertrauen in eigene Stärken Zur Erinnerung die Schlagzeilen im Vorfeld: +++ Deutschland schwächelt +++ Es rumpelt wieder +++ Ein Königreich für eine Idee +++ Gewinnen wäre gut +++ Hatten 1990 dickere Eier +++ Das ist keine Einheit +++ 11 DIE HISTORISCHE CHANCE: INTERNATIONALISIERUNG, AUCH DAHEIM DAS VORBILD NATIONALMANNSCHAFT 6 9,11 MILLIONEN Ausländer in Deutschland > 10% der Gesamtbevölkerung (entspricht dem Durchschnitt ausländischer Mitarbeiter in DAX-Konzernen) 13 HISTORISCHE CHANCE ZUR INTERNATIONALISIERUNG DAHEIM: INTEGRATION GEFLÜCHTETER 7 DREI SZENARIEN FÜR DEUTSCHLAND: Bevölkerung Deutschlands, 2060, bei jährlicher Nettozuwanderung von 0 Personen, Geburtenrate 1,4 und durchschn. Lebenserwartung bei Männern von 84,8 Jahren, bei Frauen 88,8 Jahren: 60,2 Bevölkerung Deutschlands, 2060, bei jährlicher Nettozuwanderung von 200.000 Personen, Geburtenrate 1,4 und durchschn. Lebenserwartung bei Männern von 84,8 Jahren, bei Frauen 88,8 Jahren: 73,1 Bevölkerung Deutschlands, 2060, bei jährlicher Nettozuwanderung von 600.000 Personen, nach Simon Kucher & Partners, in Mio 93 Quellen: destatis, Simon Kucher & Partner 15 1945 „Über zwölf Millionen deutsche Flüchtlinge und Vertriebene sowie bis zu zwölf Millionen "Displaced Persons" – ehemalige Zwangsarbeiter und ausländische KZ-Insassen – mussten nach dem Ende des Krieges eine neue Heimat finden bzw. repatriiert werden. Die Integration der Vertriebenen in das massiv zerstörte und verkleinerte Nachkriegsdeutschland schien zunächst kaum lösbar.“ Quelle: Bundeszentrale für Politische Bildung 16 8 1955 BRD beschließt mit Italien das erste Anwerbeabkommen: Gastarbeiter machen das Wirtschaftswunder möglich. Es folgten Abkommen mit Griechenland und Spanien (1960), der Türkei (1961), Marokko (1963), Portugal (1964), Tunesien (1965) und dem ehemaligen Jugoslawien (1968). =2,6 Millionen Gastarbeiter 17 1990 – 2011 Zuwanderer im Rahmen des (Spät-)Aussiedlerzuzugs nach Deutschland: 2.507.950 Die Mehrheit von ihnen bleibt dauerhaft in Deutschland: Im Mikrozensus 2011 gaben 3,2 Millionen zugewanderte Deutsche (einschließlich zeitgleich eingereister Ehegatten und Kinder) an, mit dem Aussiedler- bzw. Spätaussiedlerstatus nach Deutschland eingereist zu sein. Wichtigste Herkunftsländer: Russland: 612.000 I Kasachstan: 575.000 I Polen: 579.000 I Rumänien: 213.000 18 Quelle: Bundeszentrale für Politische Bildung 9 1994 Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge nach dem Zerfall Jugoslawiens, in Deutschland, 1994: ca. 350.000 Quelle: Bundeszentrale für Politische Bildung 19 1995 20 10 Identität im Wandel: Sind wir 2016 immer noch TAGESSCHAU… Direktheit Klarheit Verantwortung Ordnung Pflichtbewusstsein Qualität Disziplin Ausbildung Sachlichkeit Vernunft Gründlichkeit/Sorgfalt Wissenschaftlichkeit Planung Fachkenntnisse Vereinsgemütlichkeit 21 Werte und Anforderungen in globalem Kontext... 22 11 SICH SELBST KENNEN. EXPATRIATES FRAGTEN UNS: WAS MACHT UNS DEUTSCHE EIGENTLICH AUS? 23 IHR KONTAKT DR. FRITZ AUDEBERT ICUnet.AG Fritz-Schäffer-Promenade 1 94032 Passau [email protected] www.icunet.ag www.werkstatt-fuer-vielfalt.de 24 12 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ www.migranet.bayern I © 2015 Deutsch am Arbeitsplatz Rabia ÜNLÜ Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert. In Kooperation mit: 1 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ www.migranet.bayern I © 2015 Ablauf 1. Input: Überblick über die Deutschkurs- Angebote 2. Input: Deutsch am Arbeitsplatz 2 1 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ www.migranet.bayern I © 2015 Deutschkurse Integrationskurse (Typ 1-3) Alphabetisierungskurse Private Sprachkurse Berufsbezogene Sprachkurse Integrierte Sprachkurse 3 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ www.migranet.bayern I © 2015 Deutsch für den Beruf Berufsbezogenes Deutsch Fachbezogenes Deutsch Arbeitsplatzbezogenes Deutsch 4 2 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ www.migranet.bayern I © 2015 5 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ www.migranet.bayern I © 2015 Prüfungen nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen (GER): Für die Alltagsbewältigung: A2-B1 (Integrationskurse) Für die Arbeit: mind. B2 (erforderlich bei manchen reglementierten Berufen) Anerkannte Prüfungen: telc und Goethe 6 3 www.migranet.bayern I © 2015 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ Deutsch am Arbeitsplatz 7 www.migranet.bayern I © 2015 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ Deutsch am Arbeitsplatz „Der Kurs war gut, aber richtig Deutsch habe ich erst im Betrieb gelernt!“ „Ich habe viel vergessen, was ich gelernt habe.“ TN eines BAMF-Firmenkurses 8 4 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ www.migranet.bayern I © 2015 9 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ www.migranet.bayern I © 2015 10 5 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ www.migranet.bayern I © 2015 Berufsbezogenes Deutsch im Betrieb verankern – Was können Arbeitgeber/innen dafür tun? betriebsinterne sprachliche Qualifizierung in Einzel- oder Gruppentrainings anbieten - Sprachbedarfsermittlung (lesen,schreiben,hören,sprechen) - Sprachstandfeststellung - Konzepterstellung ist hierbei erforderlich 11 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ www.migranet.bayern I © 2015 12 6 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ www.migranet.bayern I © 2015 Betriebshygienische Maßnahmen 13 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ www.migranet.bayern I © 2015 14 7 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ www.migranet.bayern I © 2015 Berufsbezogenes Deutsch im Betrieb verankern – Was können Arbeitgeber/innen dafür tun? - Lernen am Arbeitsplatz muss gewollt sein und unterstützt werden von Vorgesetzten/KollegInnen (lernförderliche Arbeitsumgebung – für alle): - Für die Weiterbildung Platz und Zeit einräumen - an Arbeitsplätzen, an denen wenig gesprochen und geschrieben wird, andere Möglichkeiten schaffen zu üben, damit in den Situationen, in denen es erforderlich ist, Kommunikation gelingt 15 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ www.migranet.bayern I © 2015 Ansprechpartner Sprachpaten/-innen Sprachbeauftragte/r 16 8 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ www.migranet.bayern I © 2015 Sprachpaten/-innen - Sprachpat/innen im Betrieb zur Verfügung stellen, Zeit einräumen - Sprachpat/innen sind Kolleg/innen, die Deutsch als Muttersprache oder auf gutem Niveau sprechen - und Unterstützung bieten z. B. bei Fragen, in Teambesprechungen, beim Vorbereiten von Präsentationen, Abfassen von Dokumenten u.a. 17 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ www.migranet.bayern I © 2015 (Deutsch-)Muttersprachler sprachsensible Kommunikation Sprachlerner/-in Deutsch als Zweitsprache 18 9 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ www.migranet.bayern I © 2015 Sprachsensible Kommunikation - Langsam und deutlich sprechen - klare Abgrenzung einzelner Wörter Einfache aber vollständige Sätze Dialekt vermeiden Small talk und Arbeitsanweisung trennen Arbeitsanweisung klare zeitliche Abfolgen Sinnvolle Gesten Zum Nachfragen ermutigen, Pausen einbauen Internationalismen verwenden Sprachliches korrigieren, vorab vereinbaren! Verben statt Nomen, mehr aktive Sätze statt Passiv Wortlisten, Dokumente oder wichtige Sätze zur Verfügung stellen Unterstützung beim Erstellen von Texten 19 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ www.migranet.bayern I © 2015 Fachwörter erklären Innerbetriebliches Material didaktisieren und entwickeln 20 10 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ www.migranet.bayern I © 2015 Innerbetriebliches Material didaktisieren und entwickeln - Die Lerninhalte müssen für die Lernenden geeignet/didaktisiert sein: z.B. vereinfachte Sprache in betrieblichen Texten (statt Verwaltungssprache) z.B. mehr aktive statt passive Sätze - Fachglossar mit Bildern - Beschriftung am Arbeitsplatz/ Lernplakate - Ablaufdiagramme/ Visualisierung der Arbeitsabläufe 21 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ www.migranet.bayern I © 2015 Willkommenskultur Interkulturelle Öffnung Entwicklung von Strategien zur sprachlichen Integration im Betrieb 22 11 www.migranet.bayern I © 2015 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ Interkulturelle Öffnung - der Nutzen für die lernenden Arbeitnehmer und den Arbeitgeber muss erkennbar sein z.B. sich bei Arbeitsbesprechungen, Schulungen, Versammlungen, Vorschlagswesen usw. einbringen können - Community: sich selbst im Betrieb verorten können: Teil eines Teams sein, Verantwortung übernehmen können, Wertschätzung erfahren für den eigenen Beitrag am Arbeitsprozess - Einarbeitungs- oder Qualifizierungsplan, der Sprachtraining enthält - Sprachmentoren und Sprachsensibilisierung der Muttersprachler - Chance: der Lernfortschritt setzt oft dann ein, wenn der Lernstoff angewendet wird und der Nutzen erkennbarer wird 23 www.migranet.bayern I © 2015 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT Rabia Ünlü, LL.M.EuR Koordination Tür an Tür - Integrationsprojekte gGmbH MigraNet - IQ Landesnetzwerk Bayern Wertachstr. 29 86153 Augsburg Tel.: 0821 / 90 799-49 Fax: 0821 / 90 799-11 www.tuerantuer.de www.migranet.org Mit der Unterstützung von der Fachstelle für Berufsbezogenes Deutsch Rita Leinecke passage gGmbH Nagelsweg 14 20097 Hamburg Tel.: 040/ 2419 27- 88 www.deutsch-am-arbeitsplatz.de Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert. In Kooperation mit: 24 12 www.migranet.bayern I © 2015 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ Anerkennung ausländischer Qualifikationen Referentin: Ines Weihing Finden und Binden – Zuwanderung als Chance für den regionalen Arbeitsmarkt am 14.04.2016 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ www.migranet.bayern I © 2015 Überblick Systematik der Anerkennung von ausländischen Qualifikationen Änderungen durch das Anerkennungsgesetz → Sonstige Verfahren bei fehlenden Nachweisen Kosten und Kostenübernahme Fachberatungsstellen zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen Statistik Anerkennungsberatung Augsburg Qualifizierungsberatung Aktuelle Herausforderungen in der Beratung 2 1 www.migranet.bayern I © 2015 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ Systematik der Anerkennung von ausländischen Qualifikationen Anerkennung ausländischer Abschlüsse schulische/akademische Anerkennung berufliche Anerkennung nicht‐ reglementierte Berufe reglementierte Berufe und Berufs‐ bezeichnungen => Die Anerkennung ist keine Voraus‐ setzung für die Berufsausübung => Die Anerkennung ist eine notwendige Voraussetzung für die Berufsausübung oder das Führen der Berufsbezeichnung (Anerkennung von Schulabschlüssen, Studienleistungen, akademischen Graden) Schulabschlüsse Hochschulzugangs‐ berechtigung/ Anerkennung von Studienleistungen Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ akademische Grade (Spätaussiedler) 3 www.migranet.bayern I © 2015 Änderungen durch das Anerkennungsgesetz Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren für alle Migrantengruppen gilt für bundesrechtlich und landesrechtlich geregelte Berufe Einheitliche Kriterien für Anerkennungsverfahren Berufserfahrung wird berücksichtigt Bescheide mit Kompetenzprofil Alternative Verfahren für Personen ohne Dokumente Antragstellung aus dem Ausland möglich Nur Inhalt und Qualität der Qualifikation sind ausschlaggebend. Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus und Arbeitsgenehmigung spielen keine Rolle. 2 www.migranet.bayern I © 2015 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ Sonstige Verfahren bei fehlenden Nachweisen (§14 BQFG) Unterlagen nicht oder nur teilweise vorhanden (Versicherung an Eides StattF= Feststellung der vorhandenen Kenntnisse und Fähigkeiten durch alternative Verfahren Arbeitsproben Fachgespräche praktische und theoretische Prüfungen Gutachten von Sachverständigen 5 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ www.migranet.bayern I © 2015 Kosten und Kostenübernahme im Anerkennungsverfahren Folgende Kosten können für die Anerkennung ausländischer Qualifikationen anfallen: Übersetzungen Beglaubigungen Anerkennungsantrag Anpassungsqualifizierung Eignungs‐ oder Kenntnisprüfung Kosten für sonstige Verfahren, wenn Dokumente fehlen Möglichkeit der Kostenübernahme durch AA und JC sollte in jedem Einzelfall geprüft werden 6 3 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ www.migranet.bayern I © 2015 Fachberatungsstellen zur Anerkennung in Bayern Anerkennungsberatung Augsburg → Seit Januar 2008: MigraNet-Projekt als deutschlandweit erstes Modellprojekt zur Anerkennungsberatung → zunächst deutschlandweit; heute zuständig für Nieder- und Oberbayern, Oberpfalz und Schwaben → finanziert durch IQ Anerkennungsberatung München → Seit Oktober 2009: Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen → zuständig für München Stadt → finanziert durch die Landeshauptstadt München und IQ Anerkennungsberatung Nürnberg → Seit Juni 2012: Zentrale Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen → zuständig für Mittel-, Ober- und Unterfranken → finanziert durch IQ Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ 7 www.migranet.bayern I © 2015 Selbstverständnis der Anerkennungsberatung in Bayern Fachberatung – spezialisierte Serviceleistung individuelle und umfassende Informationen zu Anerkennungsmöglichkeiten, -verfahren und Zuständigkeiten bedarfsgerechte Unterstützung und Begleitung im Anerkennungsprozess Transparenz herstellen, um berufliche Perspektiven entwickeln zu können Übergeordnetes Ziel: strukturelle Veränderungen herbeizuführen, um die Anerkennungssituation in Deutschland zu verbessern Rolle Anerkennungsberatung: Spezialisten aus der Praxis, die im konstruktiven Dialog Lösungen anstoßen, von denen alle Beteiligten profitieren können 8 4 www.migranet.bayern I © 2015 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ Unterstützung durch die Anerkennungsberatung Suche nach dem passenden Referenzberuf und der zuständigen Anerkennungsstelle → eventuell Rücksprache mit Anerkennungsstelle Vorbereitung der einzureichenden Antragsunterlagen Unterstützung bei der Klärung der Kostenübernahmemöglichkeit Erläuterung des Anerkennungsbescheides und der weiteren Möglichkeiten Weiterleitung an andere Fachberatungen → z.B. Qualifizierungsberatung oder Fachkräftesicherung 9 www.migranet.bayern I © 2015 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ Statistik Anerkenungsberatung Augsburg – Personen und Beratungen 2008-2015 4500 4000 3500 3000 2500 Personen 2000 Beratungen 1500 1000 500 0 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Gesamt Personen 122 248 368 451 779 774 1202 1386 5330 Beratungen 135 277 386 487 1466 1609 3088 4141 11589 10 5 www.migranet.bayern I © 2015 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ Statistik Anerkennungsberatung – Herkunftsländer 2015 Sonstige; 0,3% Amerika; 5,1% unbekannt; 4,2% Afrika; 6,9% EU‐Länder; 38,2% Europa (ohne EU und GUS), inkl. Türkei; 10,0% n (Länder) = 1385 GUS‐Staaten; 16,9% Asien (ohne GUS); 18,4% 11 www.migranet.bayern I © 2015 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ Statistik Anerkennungsberatung – Studienberufe 2015 19,0% Wirtschaftswissenschaftler/in Ingenieur/in 14,5% Lehrer/in 14,5% 11,9% Akademische Heilberufe (z.B. Arzt/Ärztin) 8,4% Pädagogische Berufe; Psycholg/in 5,0% Gesundheitsfachberufe (z.B. Krankenpfleger/in) 4,0% Jurist/in 0% 2% 4% 6% 8% 10% 12% 14% 16% 18% 20% n (Abschlüsse) = 921 12 6 www.migranet.bayern I © 2015 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ Statistik Anerkennungsberatung – Ausbildungsberufe 2015 25,0% Handwerksberufe 17,9% Gesundheitsfachberufe (z.B. Krankenpfleger/in) 14,6% Kaufmännische Berufe 8,2% Pädagogische Berufe (z.B. Erzieher/in) 5,2% Techniker/in und technische Assistenzberufe 3,3% Lehrer/in 0% 5% 10% 15% 20% 25% 30% n (Abschlüsse) = 515 13 www.migranet.bayern I © 2015 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ Statistik Anerkennungsberatung – Auslandsanfragen 2015 Sonstige; 27,0% Akademische Heilberufe (z.B. Arzt, Ärztin); 21,2% Lehrer/in; 8,0% Ingenieur/in; 10,9% Gesundheitsfachberufe (z.B. Krankenpfleger/in); 21,2% nicht‐regl. Hochschulabschlüsse (z.B. Betriebswirt/in); 11,7% n (Personen) = 137 14 7 www.migranet.bayern I © 2015 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ Qualifizierungsberatung Seit Anfang 2015 als spezialisierte Ergänzung der Anerkennungsberatung → 3 zentrale Ansprechpartner in Bayern Beratung zu Möglichkeiten von Anpassungsmaßnahme oder Nachqualifizierung Organisation von Möglichkeiten des individuellen Defizitausgleichs → z.B. über Praktika oder Kurse Beratung zu Brückenmaßnahmen für AkademikerInnen Vermittlung in IQ-interne und externe Qualifizierungen 15 www.migranet.bayern I © 2015 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ Beratungsprozess Qualifizierungsberatung Datenaufnahme und Auftragsklärung Qualifizierungsbedarfsanalyse Kompetenzprofil Finanzierungsfragen klären Qualifizierungsangebote identifizieren Vermittlung in Qualifizierungsmaßnahme Begleitung während Qualifizierungsmaßnahme Begleitung beim Abschluss der Maßnahme und den folgenden Schritten Abschlussgespräch / Feedback 16 8 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ www.migranet.bayern I © 2015 Kontakt Ines Weihing Projektleitung Anerkennungsberatung Tür an Tür Integrationsprojekte gGmbH Tel. 0821-907 99 41 [email protected] www.migranet.org | www.tuerantuer.de | www.netzwerk-iq.de Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert. In Kooperation mit: 10 iNAQ individuelle Nach‐ bzw. Anpassungsqualifizierung 1 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ www.migranet.bayern I © 2015 Ablauf einer Qualifikationsanalyse bzw. Kompetenzfeststellung Die Qualifikationsanalyse wird im Rahmen von § 14 BQFG im Anerkennungsverfahren durchgeführt. Bei der Kompetenzfeststellung wird in der Regel nur der Bedarf für eine Nachqualifizierung bzw. Vorbereitung auf die Externenprüfung ermittelt. 1 www.migranet.bayern I © 2015 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ Wesentlichkeitsliste Die Wesentlichkeitsliste orientiert sich inhaltlich am Ausbildungsrahmenplan des jeweiligen Berufs und dient der Anerkennungsstelle, die im Ausland erworbenen Inhalte der verschiedenen Berufsabschlüsse mit der deutschen Ausbildungsordnung zu vergleichen. Anhand dieser Wesentlichkeitslisten wurden überwiegend praktische Aufgaben für die Qualifikationsanalysen bzw. Kompetenzfeststellungen entwickelt, um dann eindeutig feststellen zu können, ob der Teilnehmer die jeweiligen Tätigkeiten kann oder nicht kann. Man gewinnt somit sehr schnell einen Überblick, welche Inhalte vorhanden sind und welche Berufsinhalte fehlen und nachqualifiziert werden müssen, um eine volle Gleichwertigkeit zu bekommen bzw. wenn die Defizite zu groß sind, kann individuell ein weiteres Vorgehen festgelegt werden. Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ www.migranet.bayern I © 2015 Ablauf der QA /KF 1. Kontaktaufnahme mit uns überwiegend durch die Anerkennungsstellen 2. Bedarf, Formalitäten und Finanzierung klären 3. Beauftragung durch die Kammern zur Durchführung der QA / KF 4. Planen der QA / KF 5. Einladung der TN 6. Durchführung der QA (2 Tage) 7. Zusammentragen der Ergebnisse und Besprechung mit den Experten 8. Erstellen der Ergebnisdokumentation mit Empfehlungen 2 www.migranet.bayern I © 2015 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ Übersicht der Berufe Metallbauer/in FR Konstruktionstechnik Elektroniker/in FR Energie‐ und Gebäudetechnik Kfz‐Mechatroniker/in (Pkw) Friseur/in Augenoptiker/in (neu ab Mai 2016) Maurer/in Bäcker/in Nahrungsmittelverkauf FR Bäckerei Fleischer/in Nahrungsmittelverkauf FR Fleischerei Parkettleger/in Bodenleger/in Maler/in und Lackierer/in www.migranet.bayern I © 2015 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ Praktische Durchführung Am Beispiel einer Aufgabe aus dem Bereich Kfz Ablaufplan Zeit 1. Tag Begrüßung 9.00 – 12.00 Uhr (inkl. Pausen) Info über Ablauf d. Maßnahme Organisatorisches (z.B. Werkstatt- u. Hausordnung) Bewertungsverfahren / kriterien) 09.15 – 10.15 Uhr Vorstellen der TN Einzelgespräche mit Selbsteinschätzung der TN Arbeitsgeräte & Material Arbeitsschutz &Sicherheit Mittagspause 45 Min. Theorie-Block I / II / III 12.45 – 10.30 – 11.30 Uhr 1.Praktische Aufgabe 17.00 Uhr Messen und prüfen Beleuchtungssysteme Warten, Prüfen und Einstellen von Systemen sowie Betriebseinrichtungen Zeit 3. Praktische Aufgabe 2.Tag Abschlussauswertung 14.45 – 17.00 Uhr fachliche Einschätzung Qualifizierungsbedarf Nächste Schritte vereinbaren Individuelle Feedbackgespräche ca. 15 Min. pro TN 4. Praktische Aufgabe Diagnostizieren von Fehlern, Störungen und deren Ursachen (Fahrwerk, Bremse) 45 Min. 12.15 – 13.15 Uhr Mittagspause 5. Praktische Aufgabe Diagnostizieren, Instandhalten, Aus-und Nachrüsten (Motortechnik) TN beantworten programmierte Fragen 15.00 – 2.Tag 2. Praktische Aufgabe Montieren, Demontieren und Instandsetzen von Bauteilen, Baugruppen und Systemen Kennen lernen Einführung in Werkstatt 14.45 Uhr Zeit 8.00 – 09.00 Uhr 13.30 – 14.30 Uhr 6. Praktische Aufgabe Diagnose, Instandhalten, Aus- u. Nachrüsten Kommunikation (Anhängerstecker und ZV) 3 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ www.migranet.bayern I © 2015 Praktische Durchführung Expertengespräch mit Selbsteinschätzung (welche Qualifikationen sind bereits vorhanden bzw. sind nicht vorhanden) Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ www.migranet.bayern I © 2015 Praktische Durchführung Praktische Aufgabe Hintergrundinfos für den Experten zur Durchführung 4 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ www.migranet.bayern I © 2015 Praktische Durchführung Praktische Aufgabe Arbeitsauftrag für den Teilnehmer Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ www.migranet.bayern I © 2015 Praktische Durchführung Praktische Aufgabe Arbeitsblatt für den Teilnehmer 5 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ www.migranet.bayern I © 2015 Praktische Durchführung Praktische Aufgabe Beobachtungsbogen 12 6 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Handwerkskammer für Oberfranken Äußere Badstraße 24 95448 Bayreuth Jörg Reis Tel.: 0921 / 910 – 212 E‐Mail: joerg.reis@hwk‐oberfranken.de Andreas Bauer Tel.: 0921 / 910 – 318 E‐Mail: andreas.bauer@hwk‐oberfranken.de 13 7 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ www.migranet.bayern I © 2015 Fachforum 3: Außerbetriebliche Willkommenskultur 14.04.2016, MAN Museum Augsburg „Finden und Binden - Zuwanderung als Chance für den regionalen Arbeitsmarkt“ Referentin: Andrea Bader MigraNet, Interkulturelle Öffnung und Diversity Management 1 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ www.migranet.bayern I © 2015 WAKA – Willkommens- und Anerkennungskultur in Augsburg Ausgangspunkt & Ziel: Gleiche Teilhabe für Menschen mit Migrationshintergrund und ausländischer Nationalität an der (Stadt-)Gesellschaft Maßnahmen und Strategien: Verstetigung einer Willkommens- und Anerkennungskultur in Augsburg Verbesserung der Öffnung der Stadtverwaltung für eine heterogene Stadtgesellschaft in Augsburg 2 1 www.migranet.bayern I © 2015 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ Was bedeutet Willkommenskultur ? Phase der Zuwanderungsentscheidung `Vorintegration` Phase der Erstorientierung in Deutschland „Willkommenskultur“ Phase der langfristigen Etablierung in Deutschland „Anerkennungskultur“ Wertschätzung kultureller Vielfalt Quelle: Fachstelle „Diversity Management“, 2013 Abb: Willkommenskultur/Anerkennungskultur (BAMF 2011) Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ 3 www.migranet.bayern I © 2015 Bausteine Kommunales Integrationsmanagement Vernetzung und Teilhabe Beratungsangebote für Zugewanderte Willkommenspakete für die Wirtschafts- und Arbeitswelt 4 2 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ www.migranet.bayern I © 2015 Kommunales Integrationsmanagement Organisationsentwicklung Personalentwicklung Kultursensible Öffentlichkeits-, Image- und Kampagnenarbeit Behördenübergreifende Unterstützungsangebote 5 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ www.migranet.bayern I © 2015 Vernetzung und Teilhabe Vernetzung der am Integrationsprozess beteiligten Akteure Professionalisierung der Migrantenselbstorganisationen (MSOen) und Einrichtung einer Servicestelle Interkulturelle Öffnung von Schlüsselorganisationen Kommunaler, nationaler und internationaler Austausch 6 3 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ www.migranet.bayern I © 2015 Beratungsangebote im „One-Stop-Shop“ Angebote: Beratungs- und Unterstützungsangebote in Fragen des Lebens und Arbeitens in Deutschland Zielgruppe: Für Zugewanderte und Arbeitgeber_innen Ort: Im Zentrum für interkulturelle Beratung (ZIB), Wertachstr. 29, Augsburg 7 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ www.migranet.bayern I © 2015 Angebote für die Wirtschafts- und Arbeitswelt: Weiterentwicklung einer Internetplattform für ausländische Fachkräfte Entwicklung von Informationsmaterial (z.B. Welcome-Guide) für ausländische Fachkräfte Angebot von Willkommenspaketen und Welcome-Workshops für ausländische Fachkräfte und Arbeitgeber_innen 8 4 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ www.migranet.bayern I © 2015 Best Practise: Informationsplattform moving-to-germany.info 9 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ www.migranet.bayern I © 2015 Welcome-Workshops Für Arbeitnehmer_innen: Informationsveranstaltungen zum Leben und Arbeiten in Deutschland und der Region Für Arbeitgeber_innen: Informationsveranstaltungen zur Integration und Bindung neuer Mitarbeiter_innen ans Unternehmen 10 5 www.migranet.bayern I © 2015 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ Fachberatung zur Fachkräftesicherung www.migranet.bayern www.netzwerk-iq.de Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ 11 www.migranet.bayern I © 2015 Fachberatung zur Fachkräftesicherung Begleitung bei der Gewinnung und Bindung von internationalen Fachkräften aus dem In- und Ausland. Beratung • in Fragen der Zuwanderung und Einstellung internationaler Fachkräfte Klärung • von Fragen der Anerkennung ausländischer Qualifikationen Vermittlung • geeigneter Qualifizierungsmaßnahmen (Sprach- und Fachqualifikationen) Information • zu Förder- und Unterstützungsangeboten Begleitung und Training • bei der Entwicklung und der Umsetzung einer vielfältigen und gewinnbringenden Unternehmenskultur • Interkulturelle Trainings 12 6 www.migranet.bayern I © 2015 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ Fallbeispiel: Mechatroniker aus Bosnien nach § 17a AufentG Ausgangssituation: kleiner Elektrobetrieb sucht einen Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik Mechaniker aus Bosnien hat gesuchte Qualifikationen Einwanderung über Positivliste grundsätzlich möglich, doch aufgrund teilweiser Anerkennung wird kein Visum erteilt → Anpassungsmaßnahme für volle Anerkennung nötig → Fachberatung zur Fachkräftesicherung koordiniert in Abstimmung mit MigraNet-Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung, der IHK Fosa als zuständiger Anerkennungsstelle, ZAV und dem Auswärtigem Amt die Maßnahme → Erwerb der fehlenden Qualifikation in 6-monatigem Praktikum in Elektrobetrieb Zielerreichung: Anstellung des Mechanikers als voll anerkannte Fachkraft 13 www.migranet.bayern I © 2015 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ Willkommenskultur im Unternehmen – ein Prozess Grundhaltung • Ausländische Fachkräfte sind eine Bereicherung • Von Integration profitieren alle • Innen- und Außenwerbung Analyse und Strategieentwicklung • Analyse der aktuellen Unternehmenssituation • Festlegung der Ziele • Identifizieren der Maßnahmen Umsetzung und Auswertung • Struktur und Zeitplan • Maßnahmen umsetzen • Ergebnisse bewerten • Maßnahmen optimieren 14 7 www.migranet.bayern I © 2015 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ Berater_innen: Kontakt Team Fachkräftesicherung Projektleitung Denzil Manoharan Andrea Bader Nalân Firatan Düzgün Polat Andrea Pufahl Trainer_innen: MigraNet – IQ Landesnetzwerk Bayern Tür an Tür – Integrationsprojekte gGmbH Wertachstraße 29 | 86153 Augsburg Telefon: 0821 / 90 799 - 20 E-Mail: [email protected] www.migranet.org | www.tuerantuer.de | www.netzwerk-iq.de Aisha Gamble-Brodte Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert. In Kooperation mit: Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ www.migranet.bayern I © 2015 Kontakt Andrea Bader Interkulturelle Öffnung und Diversity Management Wertachstrasse 29 86153 Augsburg [email protected] Tel. +49 (0)821-90 799 - 46 MigraNet – Landesnetzwerk Bayern im Förderprogramm IQ Tür an Tür – Integrationsprojekte gGmbH www.migranet.org | www.tuerantuer.de | www.netzwerk-iq.de Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert. In Kooperation mit: 8 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ www.migranet.bayern I © 2015 Finden und Binden – Zuwanderung als Chance für den regionalen Arbeitsmarkt FORUM 4 Innerbetriebliche Willkommenskultur Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ www.migranet.bayern I © 2015 Sabine Gilbert KELVIN GMBH Ortsstr.48 D-89312 Günzburg [email protected] www.kelvin-online.de Tel.+49-8221-36748-30 Fax +49-8221-36748-31 1 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ www.migranet.bayern I © 2015 Andreas Weindl, Dipl.-Ing. (FH) Geschäftsführer Erhardt + Leimer Elektroanlagen GmbH Leitershofer Straße 80 86157 Augsburg Tel.: +49 (821) 22797-134 Fax.: +49 (821) 22797-6134 www.el-elektroanlagen.com [email protected] Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ www.migranet.bayern I © 2015 Werner Sedlmeyr Gesellschafter / Geschäftsführer Schreinermeister Betriebswirt d.H. Waldstr. 14 86316 Friedberg Rinnenthal Tel. 08208 229 Fax. 08208 1572 www.spezialtueren.de [email protected] 2 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ www.migranet.bayern I © 2015 Chance Migration im Handwerk Zielgruppen • • Handwerksbetriebe und ihre Organisationen Zugewanderte für und im Handwerk Angebote • • • • • • • Herstellen von Kontakten zu Handwerksbetrieben Beratung von Unternehmen bei der Einstellung von Zugewanderten (Zeugnisse, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis) Unterstützung bei betrieblichen Anpassungsqualifizierungen Begleitung bei der (Anpassungs-) Qualifizierung Qualifizierungsberatung/Personalentwicklung Beratung zu Fördermitteln Interkulturelle Kompetenzentwicklung Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ www.migranet.bayern I © 2015 Kontakt Dr. Brigitte Eisele Handwerkskammer für Schwaben Geschäftsbereich Bildung und Personal Siebentischstraße 52 - 58 86161 Augsburg Tel. 0821 3259-1362 Fax. 0821/3259-2-1362 web: www.hwk-schwaben.de mailto: [email protected] Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert. In Kooperation mit: 3 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ www.migranet.bayern I © 2015 Fachberatung zur Fachkräftesicherung www.migranet.bayern www.netzwerk-iq.de 7 www.migranet.bayern I © 2016 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ Was bedeutet Willkommenskultur ? Phase der Zuwanderungsentscheidung `Vorintegration` Phase der Erstorientierung in Deutschland „Willkommenskultur“ Phase der langfristigen Etablierung in Deutschland „Anerkennungskultur“ Wertschätzung kultureller Vielfalt Quelle: Fachstelle „Diversity Management“, 2013 Abb: Willkommenskultur/Anerkennungskultur (BAMF 2011)8 4 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ www.migranet.bayern I © 2015 Willkommenskultur im Unternehmen – ein Prozess Grundhaltung • Ausländische Fachkräfte sind eine Bereicherung • Von Integration profitieren alle • Innen- und Außenwerbung Analyse und Strategieentwicklung • Analyse der aktuellen Unternehmenssituation • Festlegung der Ziele • Identifizieren der Maßnahmen Umsetzung und Auswertung • Struktur und Zeitplan • Maßnahmen umsetzen • Ergebnisse bewerten • Maßnahmen optimieren 9 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ www.migranet.bayern I © 2015 Fachberatung zur Fachkräftesicherung Begleitung bei der Gewinnung und Bindung von internationalen Fachkräften aus dem In- und Ausland. Beratung • in Fragen der Zuwanderung und Einstellung internationaler Fachkräfte Klärung • von Fragen der Anerkennung ausländischer Qualifikationen Vermittlung • geeigneter Qualifizierungsmaßnahmen (Sprach- und Fachqualifikationen) Information • zu Förder- und Unterstützungsangeboten Begleitung und Training • bei der Entwicklung und der Umsetzung einer vielfältigen und gewinnbringenden Unternehmenskultur • Interkulturelle Trainings 10 5 www.migranet.bayern I © 2016 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ Berater_innen: Kontakt Team Fachkräftesicherung Projektleiter Denzil Manoharan Andrea Bader Nalân Firatan Düzgün Polat Andrea Pufahl Trainer_innen: MigraNet – IQ Landesnetzwerk Bayern Tür an Tür – Integrationsprojekte gGmbH Wertachstraße 29 | 86153 Augsburg Telefon: 0821 / 90 799 - 20 E-Mail: [email protected] www.migranet.org | www.tuerantuer.de | www.netzwerk-iq.de Aisha GambleBrodte Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert. In Kooperation mit: 6 EU-Blue-Card & Co. – Möglichkeiten einer Beschäftigung (hoch)qualifizierter Drittstaatsangehöriger Augsburg, 14. April 2016 SGP Rechtsanwälte Dr. Albrecht Muser, RA, FAArbR EU-Blue-Card & Co. – Möglichkeiten einer … I. Allgemeines II. EU-Blue-Card III. Weitere Grundlagen einer Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen 1 EU-Blue-Card & Co. – Möglichkeiten einer … I. Allgemeines II. EU-Blue-Card III. Weitere Grundlagen einer Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen I. Allgemeines (1/3) Generelle Voraussetzung der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit Art. 12 Abs. 1 S. 1 GG ist als Bürgerrecht ausgestaltet; „Ausländer“ benötigen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Deutschland einer gesonderten Erlaubnis, § 4 Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 1, 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG); „Ausländer“ i.S.d. AufenthG ist, wer nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, Art. 116 Abs. 1 S. 1 GG Bürger anderer EU-Mitgliedsstaaten können aufgrund der Niederlassungsfreiheit nach dem AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) jederzeit eine Erwerbstätigkeit in Deutschland aufnehmen; das gleiche gilt für Bürger des EWR (Island, Norwegen, Liechtenstein), sowie der Schweiz Bürger sonstiger Staaten (Drittstaatsangehörige) benötigen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit grundsätzlich einen Aufenthaltstitel, der nicht nur alleine zum Aufenthalt in Deutschland sondern zugleich auch zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit berechtigt, § 4 Abs. 1, 3 AufenthG; Erteilung von Aufenthaltstiteln zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit an Flüchtlinge grds. nicht vorgesehen, vgl. 5 Abs. 2 AufenthG 2 I. Allgemeines (2/3) Aufenthaltstitel die zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit berechtigen Neben den allgemeinen Voraussetzungen zur Erteilung eines Aufenthaltstitels gem. § 5 Abs. 1 AufenthG (u.a. Sicherung des Lebensunterhalts, keine Beeinträchtigung von Interessen der Bundesrepublik, kein Ausweisungsinteresse etc.) ist zudem noch erforderlich, dass die Voraussetzungen für die (zusätzliche) Erteilung einer Erlaubnis zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gem. §§ 18ff. AufenthG vorliegen. Als entsprechende Aufenthaltstitel die zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit berechtigen kommen v.a. eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, die EU-Blue-Card und eine Niederlassungserlaubnis in Betracht, § 4 Abs. 1 AufenthG I. Allgemeines (3/3) Berechtigt zum zeitlich begrenzten Aufenthalt; eine Ausübung einer Erwerbstätigkeit ist grds. nur bei entsprechender Gestattung in den gesetzlich vorgesehenen Fällen möglich (z.B. zur Arbeitssuche, oder zu Forschungszwecken); eine Aufenthaltserlaubnis ist regelmäßig Voraussetzung für eine spätere Erteilung einer Niederlassungserlaubnis Sonderregelung, die eine Beschäftigung hochqualifizierter Drittstaatsangehöriger unter erleichterten Voraussetzungen ermöglichen soll; zeitlich zunächst begrenzt (max. 4 Jahre); anschließende Erteilung einer Niederlassungserlaubnis möglich Berechtigt zum zeitlich unbegrenzten Aufenthalt sowie zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, § 9 Abs. 1 AufenthG; grds. hohe Erteilungsvoraussetzungen, in besonderen Fällen herabgesetzt (z.B. bei sog. Bildungsinländern oder bei Hochqualifizierten) 3 EU-Blue-Card & Co. – Möglichkeiten einer … I. Allgemeines II. EU-Blue-Card III. Weitere Grundlagen einer Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen II. EU-Blue-Card (1/4) Allgemeines Bei der EU-Blue-Card („Blauen Karte EU“) handelt es sich um einen eigenständigen Aufenthaltstitel, der der Verbesserung der Einstellung von hochqualifizierten Bewerbern aus Drittstaaten dienen soll. Grundlage der EU-Blue-Card ist die sog. europäische Hochqualifiziertenrichtlinie (2009/50/EG) („Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung“), die zum 1. August 2012 in § 19a AufenthG umgesetzt wurde. 2013 und 2014 wurden lt. Bundesamt für Migration jährlich ca. 11.500 EU-Blue-Cards erteilt, in den ersten drei Quartalen 2015 ca. 11.200 2014 wurden 87,4 Prozent aller EU-weit ausgegebenen EU-Blue-Cards von Deutschland ausgestellt* Die Antragsteller kamen in den ersten drei Quartalen 2015 überwiegend aus Indien (20,2 %), China (8,1 %), der Russischen Föderation (7,8 %), der Ukraine (5,9 %) sowie aus Syrien (4,4 %)* *Quelle: Bundesamt für Migration 4 II. EU-Blue-Card (2/4) Erteilungsvoraussetzungen Qualifikation des Antragstellers: deutscher, anerkannter ausländischer oder einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbarer Hochschulabschluss, § 19a Abs. 1 Nr. 1 AufenthG Gehaltshöhe: der Antragsteller muss im angestrebten Job ein Gehalt in Höhe von mindestens 2/3 der Beitragsbemessungsgrenze zur allgemeinen Rentenversicherung (Beitragsbemessungsgrenze 2016: EUR 74.400, d.h. Mindestgehalt EUR 49.600) verdienen In sog. Mangelberufen (z.B. Naturwissenschaftler, Ingenieure, Ärzte, akademische Fachkräfte im IT- und Kommunikationstechnologiebereich) ist ein Mindestgehalt von 52% der Beitragsbemessungsgrenze (=EUR 38.688) ausreichend Unterschriebener bzw. bereits bestehender Arbeitsvertrag oder zumindest konkretes Arbeitsvertragsangebot ggf. Berufsausübungserlaubnis (ärztliche Approbation etc.) Zudem müssen die allg. Voraussetzungen zur Erteilung eines Aufenthaltstitels gem. § 5 Abs. 1 AufenthG erfüllt sein; grds. keine Erteilung an Flüchtlinge, § 19a Abs. 5 AufenthG. II. EU-Blue-Card (3/4) Erteilungsverfahren Zuständigkeit: grds. Ausländerbehörde am Ort des gewöhnlichen Aufenthalts des Antragstellers im Inland Antragsteller, die noch nicht in Deutschland ansässig sind haben bei der bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung einen Antrag auf Erteilung eines Visums (ggf. zur Erwerbstätigkeit) zu stellen, mit dem sie dann einreisen können, um dann vor Ort einen Antrag auf Erteilung einer EU-Blue-Card zu stellen Die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zur Erteilung der EU-Blue-Card ist gem. § 2 Abs. 1, 2 BeschVO nicht erforderlich, Soweit das Gehalt mindestens 2/3 der Beitragsbemessungsgrenze beträgt, oder Der Antragsteller einen inländischen Hochschulabschluss besitzt, eine Tätigkeit in einem Mangelberuf angestrebt, und sein Gehalt weniger als 2/3 (aber mind. 52%) der Beitragsbemessungsgrenze beträgt Zustimmung ist erforderlich wenn Antragsteller keinen inländischen Hochschulabschluss besitzt, und in einem Mangelberuf für weniger als 2/3 der Beitragsbemessungsgrundlage tätig werden will (in diesem Fall aber keine Vorrangprüfung) 5 II. EU-Blue-Card (4/4) Inhaltliche und zeitliche Reichweite einer EU-Blue-Card Wirkung: Ermöglicht Aufenthalt und Erwerbstätigkeit in Deutschland; Arbeitsplatzwechsel in den ersten beiden Jahren nur mit Zustimmung der Ausländerbehörde möglich, danach ohne weitere Einschränkungen Gültigkeit: bei erstmaliger Erteilung max. 4 Jahre (bei kürzerer Dauer des zugrunde liegenden Arbeitsverhältnisses, z.B. wegen Befristung, für die Dauer des Arbeitsverhältnisses + 3 Monate) Verlängerung: grds. möglich, aber Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungs- erlaubnis, soweit der Inhaber 33 Monate lang eine bestimmungsgemäße Beschäftigung ausgeübt hat, Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abgeführt wurden (oder für vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung), der Inhaber einfache deutsche Sprachkenntnisse besitzt, und auch die sonstigen Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels gem. § 9 Abs. 2 AufenthG vorliegen. Besitzt der Inhaber der EU-Blue-Card ausreichende deutsche Sprachkenntnisse, so beträgt die o.g. Frist 21 Monate EU-Blue-Card & Co. – Möglichkeiten einer … I. Allgemeines II. EU-Blue-Card III. Weitere Grundlagen einer Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen 6 III. Weitere Grundlagen einer Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen (1/4) Grundsätzliche Regelungen zur Erteilung von Aufenthaltstiteln zu Beschäftigungszwecken Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Beschäftigung, § 18 AufenthG: Grundnorm für die Erteilung eines Aufenthaltstitels zur Aufnahme einer Beschäftigung. Eine solche Erteilung hat sich an den „Erfordernissen des Wirtschaftsstandorts Deutschland unter Berücksichtigung der Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt“ zu orientieren setzt die Zustimmung der Bundesagentur voraus, soweit nicht im Rahmen der Beschäftigungsverordnung (BeschVO) oder durch zwischenstaatliche Abkommen eine solche Zustimmung ausnahmsweise für nicht erforderlich erklärt worden ist Ob eine Zustimmung der Bundesagentur erforderlich ist, ist in der BeschVO geregelt BeschVO regelt auch die Frage ob ggf. eine Vorrangprüfung gem. § 39 Abs. 2 Nr. 1 a AufenthG ausnahmsweise entbehrlich ist BeschVO sieht für qualifizierte oder vorübergehende Tätigkeiten tendenziell die Entbehrlichkeit einer Zustimmung der BA, oder zumindest einer Vorrangprüfung vor § 18 AufenthG ist eine Ermessensvorschrift, d.h. sie gewährt grds. keinen Anspruch auf Erteilung eines entspr. Aufenthaltstitels (aber Ausnahmen, z.B. für EU-Blue-Card) III. Weitere Grundlagen einer Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen (2/4) Grundsätzliche Regelungen zur Erteilung von Aufenthaltstiteln zu Beschäftigungszwecken Erteilung von Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnis durch Ausländerbehörde, Visum durch Botschaft/Konsulat im Ausland. Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnis wird nur an Ausländer erteilt, die sich schon in Deutschland aufhalten für erstmalige Einreise zur Arbeitsaufnahme Visum für Beschäftigungsaufenthalt erforderlich (beachte: Staatsangehörige von AUS, ISR, J, CAN, ROK, NZ, USA benötigen zwar zur Einreise grds. kein Visum, können ohne entsprechende Erlaubnis aber keine Erwerbstätigkeit ausüben) 7 III. Weitere Grundlagen einer Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen (3/4) Spezielle Aufenthaltstitel Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte, § 19 AufenthG: Ermöglicht in besonderen Fällen die sofortige Erteilung einer Niederlassungserlaubnis an sog. Hochqualifizierte (z.B. Wissenschaftler „mit besonderen Kenntnissen“ oder „Lehrpersonen in herausgehobener Funktion“) Zweck: „Spitzenkräften der Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung mit herausragender beruflicher Qualifikation“ soll Planungssicherheit für ihre Aufenthaltsentscheidung geboten werden Niederlassungserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen, § 18b AufenthG: sieht Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis vor, soweit ein Studium an einer Hochschule im Bundesgebiet erfolgreich abgeschlossen wurde, der Absolvent seit mindestens zwei Jahren einen Aufenthaltstitel zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit hat (§§ 18, 18a, 19, 19a, 21 AufenthG), er einen ausbildungsadäquaten Arbeitsplatz hat und er mindestens 24 Monate Rentenbeiträge (gesetzlich oder privat) gezahlt hat III. Weitere Grundlagen einer Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen (4/4) Spezielle Aufenthaltstitel Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für qualifizierte Fachkräfte, § 18c AufenthG: kann Personen erteilt werden, die einen deutschen oder anerkannten oder vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss besitzen zum Zweck der Arbeitsplatzsuche – berechtigt nicht zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit Aufenthaltserlaubnis für Forscher, § 20 AufenthG: kann Forschern erteilt werden, die insoweit eine Vereinbarung mit einer Forschungseinrichtung vorweisen können Aufenthaltserlaubnis für Selbständige, § 21 AufenthG: kann Selbständigen erteilt werden, sofern hierzu ein wirtschaftliches oder regionales Interesse besteht, positive Auswirkungen auf die Wirtschaft zu erwarten sind, und die Finanzierung durch Eigenkapital oder Kreditzusagen gesichert ist Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung, § 18a AufenthG: setzt berufliche Qualifikation (Hochschule oder Ausbildung) sowie ggf. vorausgegangene adäquate Beschäftigung voraus Zweck: gut integrierten Geduldeten soll ein dauerhaftes Bleiberecht ermöglicht werden 8 Ihr Ansprechpartner Berufserfahrung Dr. Albrecht Muser Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Oskar-von Miller-Ring 34 - 36 80333 München T +49 89 244 4093 0 F +49 89 244 4093 65 [email protected] • Albrecht Muser ist seit 2002 als Rechtsanwalt vornehmlich im Arbeitsrecht tätig. Er ist Ansprechpartner von SGP gegenüber Geschäfts- und Personalleitern sowie HR-Verantwortlichen und für sämtliche Dienstleistungen rund um arbeitsrechtliche Fragestellungen. • Neben der allgemeinen individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Beratung unserer Mandanten bilden die arbeitsrechtliche Betreuung von Restrukturierungen und M&A-Projekten sowie die Beratung im Bereich der arbeitsrechtlichen Compliance den Schwerpunkt seiner Tätigkeit. Albrecht Muser verfügt über langjährige Erfahrungen in der allgemeinen wirtschaftsrechtlichen Beratung von nationalen und internationalen Unternehmen, sowie im Bereich der arbeits- sowie wirtschaftsrechtlichen Prozessführung. • Vor seiner Tätigkeit bei SGP Rechtsanwälte war Albrecht Muser für Graf von Westphalen Bappert & Modest, als Partner bei der PICOT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, und zuletzt als Leiter des Bereichs Arbeitsrecht und Mediation am Münchener Standort der KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft tätig. • Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Albrecht Muser Autor einer Reihe arbeitsrechtlicher Veröffentlichungen und hält regelmäßig Vorträge zu aktuellen arbeitsrechtlichen Themen. Beratungserfahrung (Auswahl) • Laufende arbeitsrechtliche Beratung nationaler und internationaler Unternehmen im “arbeitsrechtlichen Tagesgeschäft” einschließlich der Vertretung in arbeitsgerichtliche Verfahren • Arbeitsrechtliche Beratung sowie Durchführung von nationalen wie internationalen M&A- sowie Restrukturierungsprojekten einschließlich der Durchführung von Due-Diligence-Prüfungen, Vertrags- und Gestaltungsberatung, Personalabbaumaßnahmen etc. • Durchführung interner Untersuchungen (Sachverhaltsermittlung und rechtliche Analyse) im Zusammenhang mit behördlichen Ermittlungen, z.B. wegen, Scheinselbständigkeit oder anderer unzulässiger Beschäftigungsformen, unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung, Datenschutzverstößen etc. • • Arbeitsrechtliche Begleitung von SE-Projekten zur Begrenzung der Mitbestimmung auf Unternehmensebene • Beratung zum internationalen Personaleinsatz (Entsendungsvereinbarungen, -richtlinien etc.) Beratung zum Arbeitnehmer-Datenschutz (z.B. Betriebsvereinbarung Datenschutz, Bring Your Own Device etc.), sowie zum Know-How-Schutz im Arbeitsrecht SGP SchneiderGeiwitz Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Hörvelsingerweg 51 Oskar-von-Miller-Ring 34-36 89081 Ulm 80333 TelefonMünchen (+49) 07 31.1 40 07-0 Telefon +49 (089) 2444093-0 [email protected] [email protected] www.sgp-legal.de www.sgp-legal.de Augsburg | Brüssel | Dresden | Erfurt | Frankfurt München | Neu-Ulm | Stuttgart | Ulm 9 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ www.migranet.bayern I © 2015 Werner Sedlmeyr Gesellschafter / Geschäftsführer Schreinermeister Betriebswirt d.H. Waldstr. 14 86316 Friedberg Rinnenthal Tel. 08208 229 Fax. 08208 1572 www.spezialtueren.de [email protected] Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ www.migranet.bayern I © 2015 Chance Migration im Handwerk Zielgruppen • • Handwerksbetriebe und ihre Organisationen Zugewanderte für und im Handwerk Angebote • • • • • • • Herstellen von Kontakten zu Handwerksbetrieben Beratung von Unternehmen bei der Einstellung von Zugewanderten (Zeugnisse, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis) Unterstützung bei betrieblichen Anpassungsqualifizierungen Begleitung bei der (Anpassungs-) Qualifizierung Qualifizierungsberatung/Personalentwicklung Beratung zu Fördermitteln Interkulturelle Kompetenzentwicklung 1 Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ www.migranet.bayern I © 2015 Kontakt Dr. Brigitte Eisele Handwerkskammer für Schwaben Geschäftsbereich Bildung und Personal Siebentischstraße 52 - 58 86161 Augsburg Tel. 0821 3259-1362 Fax. 0821/3259-2-1362 web: www.hwk-schwaben.de mailto: [email protected] Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert. In Kooperation mit: 2 ARBEITSMARKTLICHE INTEGRATION FÜR FLÜCHTLINGE © Tür an Tür – Integrationsprojekte gGmbH 2015. Alle Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung verwendet werden. REFERENT Thomas Wilhelm Tür an Tür – Integrationsprojekte gGmbH Koordination Bayerisches IvAF‐Netzwerk BAVF II Beratung und Arbeitsmarktvermittlung für Flüchtlinge Seite 2 1 BAVF II Bayerisches Netzwerk für Beratung und Arbeitsmarktvermittlung für Flüchtlinge © Tür an Tür – Integrationsprojekte gGmbH 2015. Alle Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung verwendet werden. Handlungsschwerpunkt IvAF „Integration von Asylbewerber/‐innen und Flüchtlingen“ Seite 3 ASYLANTRÄGE 2015 © Tür an Tür – Integrationsprojekte gGmbH 2015. Alle Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung verwendet werden. Seite 4 2 ASYLANTRÄGE JANUAR 2016 BIS MÄRZ 2016 © Tür an Tür – Integrationsprojekte gGmbH 2015. Alle Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung verwendet werden. Seite 5 HAUPTHERKUNFTSLÄNDER IM ZEITRAUM 01.01.2016 BIS 31.03.2016 © Tür an Tür – Integrationsprojekte gGmbH 2015. Alle Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung verwendet werden. Seite 6 3 ZEITSTRAHL: VON STATUS ZU STATUS © Tür an Tür – Integrationsprojekte gGmbH 2015. Alle Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung verwendet werden. Seite 7 AUFENTHALTSSTATUS UND ARBEITSMARKTZUGÄNGE Asylbewerber/‐innen und BüMA (Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender) 3 Monate Wartefrist (sofern nicht mehr in der Erstaufnahmeeinrichtung ‐ max. 6 Mon.) 4. ‐ 15. Monat: Vorrangprüfung und Prüfung der Arbeitsbedingungen durch BA Ab 16. Monat: Prüfung der Arbeitsbedingungen durch BA Ab 49. Monat: uneingeschränkter Zugang Personen mit Duldung (sofern kein ausländerrechtliches Beschäftigungsverbot!!!) Ab dem 1. Tag mit Vorrangprüfung und Prüfung der Arbeitsbedingungen durch BA Ab 16. Monat: Prüfung der Arbeitsbedingungen durch BA Ab 49. Monat: uneingeschränkter Zugang Flüchtlinge mit Aufenthaltserlaubnis uneingeschränkter Zugang © Tür an Tür – Integrationsprojekte gGmbH 2015. Alle Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung verwendet werden. Seite 8 4 REGELUNGEN ZUM ANTRAGSVERFAHREN Ausbildung Antrag auf Beschäftigungserlaubnis immer bei der Ausländerbehörde. Über den Antrag bei betr. Ausbildung entscheidet die Ausländerbehörde alleine ohne Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA). Beschäftigung und Praktikum Antrag auf Beschäftigungserlaubnis immer bei der Ausländerbehörde. Ausnahmen: Hospitation, Schulpraktikum, Maßnahme bei einem Arbeitgeber MAG nach SGB III Beschäftigung und Praktika in der Regel zustimmungspflichtig durch BA Leiharbeit Änderung der Beschäftigungsverordnung zu Leiharbeit (§ 32 Abs. 3 BeschV) Leiharbeit grundsätzlich möglich sofern keine Vorrangprüfung durch BA erforderlich. © Tür an Tür – Integrationsprojekte gGmbH 2015. Alle Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung verwendet werden. Seite 9 Einstellungsprozess für Flüchtlinge ohne Aufenthaltserlaubnis (vor 49. Monat) BewerberIn Füllen gemeinsam Antrag auf Beschäftigungserlaubnis aus gibt Antragsformular ab Tipp Phase 2 Phase 3 Arbeitgeber IVAF ! Schreiben mitgeben ( 2-WochenFrist!) Ausländerbehörde unterliegt keiner Frist! Phase 1 www.migranet.bayern I © 2015 Nach 2-Wochen-Frist nachhaken Ausländerbehör de Schaltet ggf. zur Prüfung ein BA Gibt Antwort über Beschäftigungserlaubnis 2 Wochen Zeit für Antwort; danach wie Zustimmung © 2015 Tür an Tür – Integrationsprojekte gGmbH | 20.11.2015 5 Fördermöglichkeiten über SGB III Berufsbezogene Maßnahmen über SGB III für Asylbewerber/‐innen und Asylsuchende mit BüMA aus Syrien, Iran, Irak, Eritrea und Afghanistan ‐ nicht zustimmungspflichtig durch BA Fördermöglichkeiten über SGB III für Asylbewerber/‐innen und Geduldete und Flüchtlinge mit Aufenthaltserlaubnis (u.a. Maßnahme bei einem AG (MAG), Einstiegsqualifizierung (EQ) ‐ nicht zustimmungspflichtig durch BA Möglichkeit der Kostenübernahme bzgl. Anerkennung der im Ausland erworbener Qualifikationen über das Vermittlungsbudget § 45 SGB III © Tür an Tür – Integrationsprojekte gGmbH 2015. Alle Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung verwendet werden. Seite 11 WEITERE FÖRDERANGEBOTE Berufsausbildungsförderung (BaföG), Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), ausbildungsbegleitende Hilfen (abH), Assistierte Ausbildung (AsA) Asylbewerber/‐innen Wenn 5 Jahre Aufenthalt in Deutschland und rechtmäßig erwerbstätig Zumindest ein Elternteil in den letzten 6 Jahren mindestens 3 Jahre in Deutschland und erwerbstätig Personen mit Duldung Seit 01.01.2016: BAB, AsA , BaföG von 4 Jahren auf 15 Monate herabgesetzt. Nun auch abH nach 15 Monaten möglich. © Tür an Tür – Integrationsprojekte gGmbH 2015. Alle Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung verwendet werden. Seite 12 6 SPRACHFÖRDERUNG FÜR ASYLBEWERBER/‐INNEN UND GEDULDETE Integrationskurse Zugang: Asylbewerber/‐innen mit Aufenthaltsgestattung aus Syrien, Iran, Irak, Eritrea (Kein Zugang für Asylsuchende mit BüMA). ESF‐BAMF Kurse Asylbewerber/‐innen und Geduldete mit zumindest nachrangigem Zugang zum Arbeitsmarkt Zuleitungen erfolgen bundesweit nur über IvAF‐Netzwerke Erstorientierungskurse für Asylbewerber/‐innen Sprachkurse durch ehrenamtliche Unterstützer/‐innen © Tür an Tür – Integrationsprojekte gGmbH 2015. Alle Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung verwendet werden. Seite 13 BESONDERHEITEN Neuregelung „Sichere Herkunftsstaaten“ (Albanien, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Bosnien, Serbien, Senegal, Ghana) – Sonderregelung Bayern Bei Ausstellung der BüMA (Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchende/r) gilt Wartefrist bzgl. Arbeitsmarktzugang von 3 Monaten (In Kürze: Ankunftsnachweis!) Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) unterliegen bis zu Volljährigkeit einem besonderen Schutz und werden über die Jugendhilfe nach SGB VIII unterstützt bzw. betreut. Aus dem Ausland Möglichkeit der Visumserteilung zur Aufnahme von Ausbildung oder Beschäftigung aus den Westbalkanstaaten unter bestimmten Voraussetzungen (§ 26 Abs. 2 BeschV) © Tür an Tür – Integrationsprojekte gGmbH 2015. Alle Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung verwendet werden. Seite 14 7 AKTEURE IN DER FLÜCHTLINGSARBEIT Akteure der Arbeitsmarktintegration IvAF (Integration von Asylbewerber/‐innen und Flüchtlingen)‐BAVF II und FiBA2 in Bayern IQ (Integration durch Qualifizierung) ‐ MigraNet in Bayern Agenturen für Arbeit / Jobcenter Kammern (HWK und IHK) Arbeitgeber Behörden (v.a. Ausländerbehörden, Ämter für Soziale Leistungen, Kommunen) Akteure der gesellschaftlichen Integration Asylsozialberatungen Jugendmigrationsdienste Migrationserstberatungen UMF‐Wohngruppen (Vormünder) Jugendämter Kindertagesstätten / Schulen Berufsschulen regionale Sprachkursträger Freiwilligen‐Koordinator/‐innen Ehrenamtliche / Asyl‐Arbeitskreise/ Kirche / Gesellschaft Vereine / Verbände / MSO © Tür an Tür – Integrationsprojekte gGmbH 2015. Alle Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung verwendet werden. Seite 15 LINKLISTE Netzwerke www.bavf.de www.migranet.org Arbeitshilfe zu Praktika für Asylsuchenden und geduldete Ausländer/innen http://esf‐netwin.de/medien/Arbeitshilfe%20Praktika.pdf Arbeitshilfe zu Beschäftigung für Asylsuchenden und geduldete Ausländer/innen http://www.einwanderer.net/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/Zugang_zu_Arbeit_mi t_Duldung_November_2014.pdf Arbeitshilfe zu Zustimmungspflicht Praktika für Asylsuchenden und geduldete Ausländer/innen http://www.einwanderer.net/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/Erfordernis_einer_Ar beitserlaubnis_bzw.pdf Jobportal https://www.workeer.de/ Charta der Vielfalt‐Leitfaden für Unternehmer http://www.charta‐der‐vielfalt.de/service/publikationen.html © Tür an Tür – Integrationsprojekte gGmbH 2015. Alle Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung verwendet werden. Seite 16 8 KONTAKT Koordination BAVF II Thomas Wilhelm Tür an Tür – Integrationsprojekte gGmbH Wertachstr. 29 86153 Augsburg Tel.: 0821 90 799‐38 Email: [email protected] © Tür an Tür – Integrationsprojekte gGmbH 2015. Alle Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung verwendet werden. Seite 17 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT Das Projekt BAVF II wird im Rahmen der ESF‐Integrationsrichtlinie Bund im Handlungsschwerpunkt „Integration von Asylbewerber/‐innen und Flüchtlingen (IvAF)“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert. Seite 18 9
© Copyright 2025 ExpyDoc