Dokumentation der Veranstaltung

 Finden und Binden –
Zuwanderung als Chance für den regionalen Arbeitsmarkt
14. April 2016
MAN‐Museum, Augsburg
www.netzwerk‐iq.de www.migranet.org
Impressum Herausgeber: MigraNet – Landesnetzwerk Bayern im Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung“ (IQ) Tür an Tür – Integrationsprojekte gGmbH Wertachstraße 29 86153 Augsburg www.migranet.org www.netzwerk‐iq.de Autorin/Redaktion: Katharina Hörmann, Tür an Tür ‐ Integrationsprojekte gGmbH [email protected]
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Alle Rechte vorbehalten ©2016 Dokumentation Veranstaltung „Finden und Binden – Zuwanderung als Chance für den regionalen Arbeitsmarkt“ Agenda 4 Begrüßung 5 Jürgen Zahnweh, Head of HR Engines & Marine Systems/Power Plants MAN Diesel & Turbo 5 Franz Josef Pschierer, Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie 6 Tülay Ates‐Brunner, MigraNet – IQ Landesnetzwerk Bayern, Tür an Tür – Integrationsprojekte gGmbH 6 Dr. Fritz Audebert, Geschäftsführer ICUNet AG 7 Fachforen 8 Forum 1: Deutsch am Arbeitsplatz 8 Forum 2: Anerkennung/Kompetenzen 8 Forum 3: Außerbetriebliche Willkommenskultur 9 Forum 4: Innerbetriebliche Willkommenskultur 9 Forum 5: Arbeits‐ und Aufenthaltsrechtliche Vorgaben 10 Plenum und Abschluss 11 Anhang: Präsentationen/Vortragsfolien 13 3 Dokumentation Veranstaltung „Finden und Binden – Zuwanderung als Chance für den regionalen Arbeitsmarkt“ Agenda Zeit: Ort: Donnerstag, 14.04.2016, 16:00 – 19:00 Uhr MAN Museum, Heinrich‐von‐Buz‐Straße 28, 86153 Augsburg 16:00 Empfang 16:30 Begrüßung 
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17:00 Keynote 
17:30 Herr Jürgen Zahnweh Head of HR Engines & Marine Systems / Power Plants MAN Diesel & Turbo Franz Josef Pschierer Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie Tülay Ates‐Brunner MigraNet – IQ Landesnetzwerk Bayern (Koordination) Tür an Tür ‐ Integrationsprojekte gGmbH Dr. Fritz Audebert Geschäftsführer ICUNet AG Preisträger „Mit Vielfalt zum Erfolg“ – Unternehmenspreis für Willkommenskultur Fachforen Die Fachforen finden parallel statt 
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18:30 Deutsch am Arbeitsplatz Anerkennung/Kompetenzen Außerbetriebliche Willkommenskultur Innerbetriebliche Willkommenskultur Arbeits‐ und Aufenthaltsrechtliche Vorgaben Plenum 19:00 Kulinarischer Ausklang 4 Dokumentation Veranstaltung „Finden und Binden – Zuwanderung als Chance für den regionalen Arbeitsmarkt“ Begrüßung Jürgen Zahnweh, Head of HR Engines & Marine Systems/Power Plants MAN Diesel & Turbo Jürgen Zahnweh von MAN Diesel & Turbo eröffnet die Veranstaltung www.netzwerk‐iq.de
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5 Dokumentation Veranstaltung „Finden und Binden – Zuwanderung als Chance für den regionalen Arbeitsmarkt“ Franz Josef Pschierer, Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie Staatssekretär Franz Josef Pschierer: „Bayern ist das Land der gelingenden Integration.“ Die komplette Rede des Staatsekretärs finden Sie hier Tülay Ates‐Brunner, MigraNet – IQ Landesnetzwerk Bayern, Tür an Tür – Integrationsprojekte gGmbH Tülay Ates‐Brunner (MigraNet ‐ IQ Landesnetzwerk Bayern) hat das Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ) vorgestellt. Die Präsentation finden Sie hier 6 Dokumentation Veranstaltung „Finden und Binden – Zuwanderung als Chance für den regionalen Arbeitsmarkt“ Dr. Fritz Audebert, Geschäftsführer ICUNet AG Dr. Audebert ‐ Unternehmenspreisträger für Willkommenskultur ‐ erläuterte, wie man mit Vielfalt zum Erfolg kommen kann. www.netzwerk‐iq.de
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Die Präsentation finden Sie hier Im Anschluss konnten die Besucher der Veranstaltung an fünf verschiedenen Fachforen zu den Themen 1.
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4.
5.
Deutsch am Arbeitsplatz Anerkennung/Kompetenzen Außerbetriebliche Willkommenskultur Innerbetriebliche Willkommenskultur Arbeits‐ und Aufenthaltsrechtliche Vorgaben teilnehmen. 7 Dokumentation Veranstaltung „Finden und Binden – Zuwanderung als Chance für den regionalen Arbeitsmarkt“ Fachforen Forum 1: Deutsch am Arbeitsplatz In Fachforum 1 wurden verschiedene Kursmodelle und Sprachzertifikate vorgestellt, die sich gut in den beruflichen Alltag einbauen lassen. Nach einer Diskussionsrunde gaben die Referenten den Interessierten Methoden an die Hand, mit deren Unterstützung diese in Ihrem Unternehmen ein lernförderliches Arbeitsumfeld gestalten können. Die Präsentation finden Sie hier. Forum 2: Anerkennung/Kompetenzen Im Workshop erhielten die Teilnehmer des Fachforums 2 einen Überblick über die Praxis der Anerkennung ausländischer Qualifikationen sowie Informationen über Unterstützungsangebote. Ein Praxisbeispiel veranschaulichte die Inhalte. Die Präsentationen finden Sie hier. 8 Dokumentation Veranstaltung „Finden und Binden – Zuwanderung als Chance für den regionalen Arbeitsmarkt“ Forum 3: Außerbetriebliche Willkommenskultur Im dritten Forum wurde anhand von Beispielen dargestellt, welche Angebote für Unternehmen und Fachkräfte sinnvoll sind, wie diese entwickelt und umgesetzt werden können und was es dabei zu beachten gilt. Die Präsentation finden Sie hier. Forum 4: Innerbetriebliche Willkommenskultur www.netzwerk‐iq.de
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In Fachforum 4 präsentierten drei Betriebe unterschiedlicher Branchen und Größen ihre Erfahrungen mit der Integration von internationalen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen. Abschließend stellte MigraNet ‐ IQ Landesnetzwerk Bayern zwei Teilprojekte vor, welche Unternehmen konkrete und maßgeschneiderte Unterstützung anbieten können. Die Präsentationen finden Sie hier. 9 Dokumentation Veranstaltung „Finden und Binden – Zuwanderung als Chance für den regionalen Arbeitsmarkt“ Forum 5: Arbeits‐ und Aufenthaltsrechtliche Vorgaben Im Rahmen des Fachforums Arbeitsrecht wurden insbesondere die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen dargestellt. Anschließend gab es einen Überblick über die aktuelle Gesetzeslage. Die Präsentation finden Sie hier. 10 Dokumentation Veranstaltung „Finden und Binden – Zuwanderung als Chance für den regionalen Arbeitsmarkt“ Plenum und Abschluss Im Plenum wurden die Ergebnisse des Abends zusammengetragen. Beim anschließenden kulinarischen Ausklang konnten sich die Besucher der Veranstaltung im MAN‐Museum nochmals untereinander austauschen. www.netzwerk‐iq.de
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11 Dokumentation Veranstaltung „Finden und Binden – Zuwanderung als Chance für den regionalen Arbeitsmarkt“ 12 Dokumentation Veranstaltung „Finden und Binden – Zuwanderung als Chance für den regionalen Arbeitsmarkt“ Anhang: Präsentationen/Vortragsfolien 1. Rede Staatssekretär Franz Josef Pschierer 2. Präsentation MigraNet 3. Präsentation Dr. Fritz Audebert 4. Präsentationen der Fachforen www.netzwerk‐iq.de
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13 Bayerisches Staatsministerium für
Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
___________________________________________________________________________________________________________________
Es gilt das gesprochene Wort!
Sperrfrist: 14. April 2016, 16:30 Uhr
Rede
des
Bayerischen Staatssekretärs
für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
Franz Josef Pschierer
anlässlich
der Veranstaltung "Finden und Binden Zuwanderung als Chance für den regionalen
Arbeitsmarkt"
am 14. April 2016
Augsburg
Pressestelle:
Katrin van Randenborgh
Adresse:
Prinzregentenstr. 28, 80538 München
Telefon
089 2162-2290, -2291, -2663
Telefax
089 2162-2614
E-Mail
[email protected]
Internet
www.stmwi.bayern.de
I.
Ein altes chinesisches Sprichwort sagt:
• „Die Menschen reden viel zu sehr übereinander, sie sollen besser
miteinander reden!“
• Auf typisch bayerisch würde man ja sagen: „Beim Reden
kommen d’Leut zam“.
• Das ist auch ein gutes Motto für unser heutiges Thema, der
Integration ausländischer Fachkräfte in die Arbeitswelt.
• Sich austauschen, mehr übereinander erfahren, voneinander
lernen, das ist der richtige Schritt für eine gelingende Integration.
• Darum soll es heute gehen!
II.
Ich bedanke mich bei den Organisatoren dieser wichtigen
Veranstaltung.
•
Bei der spanischen Botschaft in Berlin, sehr geehrter Herr Angel
de Goya Castroverde
• Beim Innovationsbüro Fachkräfte für die Region, sehr geehrter
Herr Kuper.
• Bei MigraNet– IQ Netzwerk Bayern, sehr geehrte Frau AtesBrunner.
• Sowie bei der Bundesagentur für Arbeit Augsburg, sehr
geehrter Herr Fürst.
• Gemeinsam mit der Unterstützung meines Hauses haben wir
ein vielfältiges Vortragsprogramm und spannende Fachforen auf
die Beine gestellt.
-2-
III.
Bayern ist schon heute das Land der gelingenden Integration.
• Die Statistik spricht hier eine eindeutige Sprache.
• Schauen wir auf den Arbeitsmarkt.
• Innerhalb von fünf Jahren hat sich die Zahl der Ausländer in
Bayern mit sozialversicherungspflichtigem Arbeitsplatz um
sage und schreibe rund 50 Prozent erhöht auf mittlerweile über
600.000.
• Damit zeigen wir: In Bayern gelingt Integration in den Arbeitsmarkt
– und zwar unabhängig der Herkunft.
IV.
Entsprechend erfreulich hat sich auch die Arbeitslosigkeit
der ausländischen Bevölkerung entwickelt.
• Die Quote ist seit 2010 von 11 % auf nun 8 % gefallen.
• Freilich ist das höher als die Arbeitslosenquote insgesamt.
• Aber der bayerische Erfolg wird besonders im Vergleich deutlich:
Im Bundesschnitt sind es nämlich 15 % und damit fast doppelt
so viele arbeitslose Ausländer als in Bayern.
• Es gibt wohl kaum ein besseres Indiz für die
Integrationsfähigkeit unseres Arbeitsmarkts und der
bayerischen Wirtschaft.
-3-
V.
Hinter diesen Zahlen stecken unzählige Beispiele gelungener
Integration.
• Das gilt gerade auch für die Region, für Schwaben.
• Das hat viel mit der Arbeit und dem Engagement von
Institutionen und Projekten zu tun, die sich dieser Aufgabe
widmen.
• Ich nenne das Projekt „Tür an Tür“ mit Sitz in Augsburg.
• Dieser Verein führt im Rahmen des Netzwerks „MigraNet“
Schulungen zur interkulturellen Sensibilisierung für die
Arbeitsverwaltung in Bayern durch.
• Schon über 1.000 Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung haben
so ihre interkulturellen Kompetenzen weiterentwickeln können.
VI.
Das Engagement von „MigraNet“ reicht noch weiter.
• So konnten zahlreiche mittelständische Unternehmen in
Schwaben bei der Gewinnung und Einstellung von neuen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterstützt werden.
• Zwei erfolgreiche Beispiele werden sich ja noch heute im Forum
zur „innerbetrieblichen Willkommenskultur“ vorstellen.
• Wirksam haben sich auch die Mentoring-Partnerschaften im
Rahmen von MigraNet erwiesen.
• Mentoren unterstützen ihre ausländischen Schützlinge dabei in
ihrem erlernten Beruf wieder Fuß zu fassen.
• Auch darüber wird heute noch aus der Praxis berichtet werden.
-4-
VII.
Und als drittes Beispiel nenne ich das Projekt WAKA –
Willkommens- und Anerkennungskultur in Augsburg.
• Die Angebote reichen von
o Willkommensworkshops für Arbeitgeber,
o über Dolmetscherpools und Personalschulungen im Bereich der
interkulturellen Kompetenz
o bis hin zu entsprechenden Handreichungen für ausländische
Fachkräfte.
• Kurzum: ein umfassender und nachhaltiger Ansatz aus der
Region für die Region.
• Diese Beispiele zeigen: Schwaben ist weltoffen, seine Menschen
engagiert und die Unternehmen übernehmen Verantwortung für
eine gelingende Integration.
VIII.
Dieses Engagement wollen wir seitens der Politik
unterstützen.
• Denn wir wissen um die Bedeutung ausländischer Fachkräfte für
unseren Arbeitsmarkt.
• Laut Fachkräftemonitor der BIHK werden im Jahr 2030 rund
480.000 Fachkräfte fehlen.
•
Davon rund 54.000 in Schwaben. Der größte Bedarf besteht im
Bereich der beruflichen Qualifizierten.
-5-
IX.
Deshalb engagieren wir uns auch in Zukunft mit aller Kraft für
die Stärkung des dualen Systems in Bayern.
• Deshalb klären wir über die vielen Chancen der Berufsausbildung
gezielt auf.
• Unlängst beispielsweise mit der bayernweiten Woche der Ausund Weiterbildung.
• Sie war ein voller Erfolg.
• Die unterschiedlichsten Berufe der dualen Ausbildung wurden
hautnah und authentisch erlebt. Das war ein echter Mehrwert für
viele tausend Jugendliche.
X.
Wir sprechen zudem auch ganz bewusst die Eltern an.
• Mit unserer neuen Kampagne Elternstolz, die seit kurzem in der
Öffentlichkeit präsent ist.
• Wir wollen ein Umdenken bei den Eltern anstoßen.
• Denn viele Jugendliche beginnen oft nur deshalb ein Studium,
weil ihr familiäres Umfeld das erwartet – obwohl sie selbst eine
Ausbildung vorziehen würden.
• Vielleicht haben Sie schon einen unserer Kino-Spots oder eines
der Plakate gesehen.
• Ganz bewusst haben wir bei der Suche der Testimonials, die die
Gesichter der Kampagne sind, eine Familie mit
Migrationshintergrund ausgewählt.
-6-
XI.
Wir wollen aber nicht nur die Chancen in Bayern aufzeigen.
Wir wollen auch neue Chancen eröffnen.
• Das geht am besten, wenn man unsere Sprache lernt und in
seine eigene Bildung investiert.
• Mit guten Deutschkenntnissen gelingt die Integration leichter: In
die Gesellschaft und auch in den Arbeitsmarkt.
• Und wer eine Ausbildung abgeschlossen hat, dem stehen auf
dem Arbeitsmarkt viel mehr Möglichkeiten offen als
Unqualifizierten.
• Deshalb ist es uns ja auch so wichtig, bei der aktuellen
Flüchtlingsproblematik an diesen beiden Stellschrauben –
Sprachkenntnisse und Ausbildungsangebote – anzusetzen.
XII.
Wir wollen eben nicht, dass anerkannte Flüchtlinge nicht nur
einen Gelegenheitsjob annehmen.
• Echte Integration gelingt dann am besten, wenn man auf Basis
einer Ausbildung für seinen Unterhalt selbst sorgen und sein
Leben gestalten kann.
• Hier übernimmt der Mittelstand vorbildlich Verantwortung: Viele
Betriebe bieten nicht nur einen soliden Arbeitsplatz, sondern auch
ein gesundes soziales Umfeld.
• Das ist genau das, was wir bei der Integration brauchen.
Denn Integration funktioniert nur von Mensch zu Mensch.
• Die Integration wird kein Selbstläufer, wie manche glauben: Es
wird kein Sprint, sondern ein Marathon.
-7-
XIII.
Wir haben dazu die Initiative „Integration durch Ausbildung
und Arbeit“ gestartet.
• Gemeinsam mit IHK, HWK, der Regionaldirektion Bayern, der
Bundesagentur und der vbw bringen wir ein breites
Maßnahmenbündel für die Integration auf den Weg.
• Unsere Leitlinie ist klar: Der Weg über eine qualifizierte
Ausbildung muss Vorrang haben.
• Wir sagen zu, bis Ende des Jahres 20.000 Flüchtlingen einen
Praktikums-, Ausbildungs- oder Arbeitsplatz anzubieten und
möglichst viele dieser Plätze unmittelbar zu besetzen.
• Bis Ende 2019 sollen 60.000 Flüchtlinge erfolgreich in den
Arbeitsmarkt integriert sein – und zwar über
sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze!
XIV.
Ich danke jedem Unternehmen, dass hier Verantwortung
übernimmt.
• Und ich ermutige jedes Unternehmen, das für sich erwägt,
Flüchtlingen eine Perspektive zu geben.
• Aber machen wir uns nichts vor: Unseren Bedarf an qualifizierten
Fachkräften für die Wirtschaft werden wir nicht allein mit
Flüchtlingen decken können.
• Deshalb werben wir gezielt um hochqualifizierte Fachkräfte aus
dem Ausland – etwa über unser Portal „Work in Bavaria“.
• Damit informieren wir umfassend über die vielfältigen
Jobmöglichkeiten in Bayern.
-8-
XV.
Überall auf der Welt prägt die bayerische Kultur das
Deutschlandbild.
• Dieses positive Image können wir auch bei der Gewinnung von
Fachkräften nutzen.
• Dort zu arbeiten, wo der Puls von Forschung und Entwicklung
spürbar ist: in den bayerischen Unternehmen und den weltweit
anerkannten Forschungseinrichtungen.
XVI.
Fazit: Bayern bietet Chancen, Bayern reicht die Hand. Bayern
ist das Land der gelingenden Integration.
• Dies gilt insbesondere für Schwaben.
• Fachkräfte finden und Fachkräfte binden, das ist eine große
Chance für unseren regionalen Arbeitsmarkt und die
mittelständischen Betriebe vor Ort.
• Jetzt geht es darum, noch vielleicht vorhandene Hürden oder
Informationsdefizite abzubauen.
• Deshalb ist heute eine ideale Gelegenheit, um anhand von best
practice Beispielen in den verschieden Fachforen voneinander
zu lernen und neue Impulse mitzunehmen.
• Dafür wünsche ich Ihnen allen viel Erfolg und eine interessante
Veranstaltung. Vielen Dank!
Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
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Finden und Binden
Zuwanderung als Chance für den regionalen Arbeitsmarkt
Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
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Jürgen Zahnweh
Head of HR Engines & Marine Systems /
Power Plants MAN Diesel & Turbo
2
1
Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
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Franz Josef Pschierer
Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium für
Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
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Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
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Tülay Ates-Brunner
MigraNet – IQ Landesnetzwerk Bayern im Förderprogramm IQ
Geschäftsführerin Tür an Tür – Integrationsprojekte gGmbH
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Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
Das Förderprogramm Integration durch Qualifizierung (IQ)
•
•
•
Bundesweites Netzwerk zur Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von erwachsenen Migrant/innen
Gefördert durch das BMAS, Europäischen Sozialfonds für Deutschland und in Kooperation mit BMBF und Bundesagentur für Arbeit Projektlaufzeit: 2015‐2018
Handlungsschwerpunkte: •
•
•
Anerkennungs‐ und Qualifizierungsberatung
Qualifizierungsmaßnahmen im Kontext des Anerkennungsgesetzes
Interkulturelle Kompetenzentwicklung
Ziel: Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von
erwachsenen Migrantinnen und Migranten!
www.netzwerk‐iq.de
MigraNet wird koordiniert von:
Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
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MigraNet – IQ Landesnetzwerk Bayern
Arbeitsschwerpunkte
 Bayernweite Beratung und Qualifizierung zur Umsetzung des Anerkennungsgesetzes
 Aufbau‐ und Bereitstellung der Qualifizierungsberatung  Konzeption und Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen
 Stärkung der interkulturellen und migrationsspezifischen Kompetenz Interkulturelle Öffnung und Diversity Management Aktuell bayernweit 54 Teilprojekte mit 39 verschiedenen Netzwerkpartnern
Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert.
In Kooperation mit:
3
Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
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Keynote:
Dr. Fritz Audebert
Geschäftsführer ICUNet AG
Preisträger: „Mit Vielfalt zum Erfolg“ – Unternehmenspreis für Willkommenskultur
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Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
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Fachforen
1. Deutsch am Arbeitsplatz
EG – Fahrzeughalle
2. Anerkennung/Kompetenzen
OG – Empore
3. Außerbetriebliche Willkommenskultur
EG – Seminarraum
4. Innerbetriebliche Willkommenskultur
Plenum
5. Aufenthalts- und Arbeitsrechtliche Vorgaben
OG – Heinrich von Buz Saal
8
4
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Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
Kontakt
MigraNet – IQ Landesnetzwerk Bayern
Tür an Tür – Integrationsprojekte gGmbH
Wertachstraße 29 | 86153 Augsburg
Telefon: 0821 / 90 799 - 0
E-Mail: [email protected]
Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert.
In Kooperation mit:
5
MIT VIELFALT
ZUM ERFOLG.
Die Flüchtlingskrise wird zur Flüchtlings-Chance:
Willkommenskultur als Schlüssel zu internationalem Erfolg
Dr. Fritz Audebert, CEO und Gründer, ICUnet.AG
AGENDA IN DREI STATIONEN
2
1
HOW TO
BUILD A TEAM
3
HOW TO BUILD A TEAM:
Drei Spielzüge der ICUnet.AG zum Sieg 2020.
STRATEGIEÄNDERUNG.
Ein Sieg erfordert neue Wege und ganzen Einsatz:
strategischer Wandel vom generalistischen Einzelanbieter zum
Systemanbieter.
NEUAUFSTELLUNG.
Welcher Spieler fehlt in welcher Position im Erfolgsteam?
Auslandsrekrutierung des diversen Siegerteams und
Neupositionierung an 20 Destinationen in 20 Ländern.
DANN DER ERFOLGSTREFFER.
Titel Weltmarktführer 2020! Einzigartiges Erfolgsversprechen:
Die ICUnet.AG bietet ihren weltweiten Kunden Gesamtlösungen
mit einheitlicher Qualität durch Vielseitigkeit.
4
2
Auf der Suche nach der
besonderen Vielfalt.
LEIDENSCHAFT IN VIELFALT.
Indien, Kasachstan oder Slowakei:
Menschen aus über 27 verschiedenen Nationen eint der Wille, etwas zu bewegen.
LEISTUNG DURCH VIELFALT.
Internationale Experten mit Kompetenz für mehr als 75 Länder
in 25 Sprachen ziehen gemeinsam an einem Strang: Sie sind der Kompass des Handelns.
GLOBAL WIRD LOKAL.
Vielfalt durch 16 Destinationen: 10 x in Deutschland, 6 x weltweit
DIE TENDENZ? STEIGEND.
5
MIT VIELFALT ZUM ERFOLG!
6
3
TOOOR!!
GEMEINSAME ZIELE MOTIVIEREN
UND BINDEN.
7
Die Formel der
ICUnet.AG zur
Weltmeisterschaf
t 2020:
2020 = 20/50
4
INTEGRATION.
EINE HISTORISCHE
CHANCE FÜR
WELTMEISTER
VON MORGEN.
9
GERMAN URANGST.
Was passiert, wenn deutsche
DIE HABEN EIN GANZ
ANDERES
QUALITÄTSEMPFINDEN.
FAMILIENUNTERNEHMER
auf Geflüchtete treffen?
Was bedeuten UNTERSCHIEDLICHE KULTURELLE
PRÄFERENZEN hinsichtlich Kommunikation,
Hierarchieakzeptanz und Zeitmanagement?
WAS SIND MEHR-WERTE DURCH INTEGRATION?
DAS FRAUENBILD
DER FLÜCHTLINGE
MACHT TEAMWORK
UNMÖGLICH!!
5
Vier Mal Weltmeister:
Deutscher Fußball – typisch deutsch?
1.
2.
3.
4.
5.
Prozessorientierung
Professionalität
Konzeptionalität
Ausdauer
Disziplin
aber auch…
• Leidenschaft
• Mut und Risikobereitschaft
• Selbstvertrauen in eigene Stärken
Zur Erinnerung die Schlagzeilen im Vorfeld:
+++ Deutschland schwächelt +++ Es rumpelt
wieder +++ Ein Königreich für eine Idee +++
Gewinnen wäre gut +++ Hatten 1990
dickere Eier +++ Das ist keine Einheit +++
11
DIE HISTORISCHE CHANCE:
INTERNATIONALISIERUNG, AUCH DAHEIM
DAS VORBILD NATIONALMANNSCHAFT
6
9,11 MILLIONEN
Ausländer in Deutschland
> 10% der Gesamtbevölkerung
(entspricht dem Durchschnitt ausländischer Mitarbeiter in DAX-Konzernen)
13
HISTORISCHE CHANCE ZUR
INTERNATIONALISIERUNG
DAHEIM:
INTEGRATION GEFLÜCHTETER
7
DREI SZENARIEN FÜR DEUTSCHLAND:
Bevölkerung Deutschlands, 2060, bei jährlicher Nettozuwanderung
von 0 Personen, Geburtenrate 1,4 und durchschn. Lebenserwartung
bei Männern von 84,8 Jahren, bei Frauen 88,8 Jahren:
60,2
Bevölkerung Deutschlands, 2060, bei jährlicher Nettozuwanderung
von 200.000 Personen, Geburtenrate 1,4 und durchschn. Lebenserwartung
bei Männern von 84,8 Jahren, bei Frauen 88,8 Jahren:
73,1
Bevölkerung Deutschlands, 2060, bei jährlicher Nettozuwanderung
von 600.000 Personen, nach Simon Kucher & Partners, in Mio
93
Quellen: destatis, Simon Kucher & Partner
15
1945
„Über zwölf Millionen deutsche Flüchtlinge und Vertriebene sowie bis zu zwölf
Millionen "Displaced Persons" – ehemalige Zwangsarbeiter und ausländische KZ-Insassen –
mussten nach dem Ende des Krieges eine neue Heimat finden bzw. repatriiert werden.
Die Integration der Vertriebenen in das massiv zerstörte und verkleinerte Nachkriegsdeutschland
schien zunächst kaum lösbar.“
Quelle: Bundeszentrale für Politische Bildung
16
8
1955
BRD beschließt mit Italien das erste
Anwerbeabkommen: Gastarbeiter machen das
Wirtschaftswunder möglich.
Es folgten Abkommen mit Griechenland und
Spanien (1960), der Türkei (1961), Marokko
(1963), Portugal (1964), Tunesien (1965) und
dem ehemaligen Jugoslawien (1968).
=2,6 Millionen Gastarbeiter
17
1990 – 2011
Zuwanderer im Rahmen des (Spät-)Aussiedlerzuzugs nach Deutschland:
2.507.950
Die Mehrheit von ihnen bleibt dauerhaft in Deutschland: Im Mikrozensus 2011 gaben 3,2 Millionen
zugewanderte Deutsche (einschließlich zeitgleich eingereister Ehegatten und Kinder) an, mit dem
Aussiedler- bzw. Spätaussiedlerstatus nach Deutschland eingereist zu sein.
Wichtigste Herkunftsländer: Russland: 612.000 I Kasachstan: 575.000 I Polen: 579.000 I
Rumänien: 213.000
18
Quelle: Bundeszentrale für Politische Bildung
9
1994
Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge nach dem Zerfall Jugoslawiens, in
Deutschland, 1994: ca. 350.000
Quelle: Bundeszentrale für Politische Bildung
19
1995
20
10
Identität im Wandel: Sind wir 2016 immer noch
TAGESSCHAU…
Direktheit
Klarheit
Verantwortung
Ordnung
Pflichtbewusstsein
Qualität
Disziplin
Ausbildung
Sachlichkeit
Vernunft
Gründlichkeit/Sorgfalt
Wissenschaftlichkeit
Planung
Fachkenntnisse
Vereinsgemütlichkeit
21
Werte und Anforderungen
in globalem Kontext...
22
11
SICH SELBST KENNEN.
EXPATRIATES FRAGTEN UNS:
WAS MACHT UNS DEUTSCHE EIGENTLICH AUS?
23
IHR KONTAKT
DR. FRITZ AUDEBERT
ICUnet.AG
Fritz-Schäffer-Promenade 1
94032 Passau
[email protected]
www.icunet.ag
www.werkstatt-fuer-vielfalt.de
24
12
Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
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Deutsch am Arbeitsplatz
Rabia ÜNLÜ
Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert.
In Kooperation mit:
1
Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
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Ablauf
1. Input: Überblick über die Deutschkurs- Angebote
2. Input: Deutsch am Arbeitsplatz
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Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
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Deutschkurse
Integrationskurse (Typ 1-3)
Alphabetisierungskurse
Private Sprachkurse
Berufsbezogene Sprachkurse
Integrierte Sprachkurse
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Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
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Deutsch für den Beruf
Berufsbezogenes Deutsch
Fachbezogenes Deutsch
Arbeitsplatzbezogenes Deutsch
4
2
Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
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5
Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
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Prüfungen
nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen
(GER):
Für die Alltagsbewältigung: A2-B1 (Integrationskurse)
Für die Arbeit: mind. B2 (erforderlich bei manchen
reglementierten Berufen)
Anerkannte Prüfungen: telc und Goethe
6
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Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
Deutsch am Arbeitsplatz
7
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Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
Deutsch am Arbeitsplatz
„Der Kurs war gut,
aber richtig Deutsch
habe ich erst im
Betrieb gelernt!“
„Ich habe viel
vergessen, was
ich gelernt
habe.“
TN eines BAMF-Firmenkurses
8
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Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
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Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
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10
5
Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
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Berufsbezogenes Deutsch im Betrieb verankern –
Was können Arbeitgeber/innen dafür tun?
betriebsinterne sprachliche Qualifizierung in Einzel- oder
Gruppentrainings anbieten
- Sprachbedarfsermittlung (lesen,schreiben,hören,sprechen)
- Sprachstandfeststellung
- Konzepterstellung ist hierbei erforderlich
11
Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
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12
6
Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
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Betriebshygienische Maßnahmen
13
Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
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14
7
Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
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Berufsbezogenes Deutsch im Betrieb verankern –
Was können Arbeitgeber/innen dafür tun?
- Lernen am Arbeitsplatz muss gewollt sein und unterstützt
werden von Vorgesetzten/KollegInnen (lernförderliche
Arbeitsumgebung – für alle):
- Für die Weiterbildung Platz und Zeit einräumen
- an Arbeitsplätzen, an denen wenig gesprochen und
geschrieben wird, andere Möglichkeiten schaffen zu üben,
damit in den Situationen, in denen es erforderlich ist,
Kommunikation gelingt
15
Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
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Ansprechpartner
Sprachpaten/-innen
Sprachbeauftragte/r
16
8
Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
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Sprachpaten/-innen
- Sprachpat/innen im Betrieb zur Verfügung stellen, Zeit einräumen
- Sprachpat/innen sind Kolleg/innen, die Deutsch als Muttersprache
oder auf gutem Niveau sprechen
- und Unterstützung bieten z. B. bei Fragen, in Teambesprechungen,
beim Vorbereiten von Präsentationen, Abfassen von Dokumenten u.a.
17
Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
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(Deutsch-)Muttersprachler
sprachsensible Kommunikation
Sprachlerner/-in
Deutsch als Zweitsprache
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9
Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
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Sprachsensible Kommunikation
-
Langsam und deutlich sprechen - klare Abgrenzung einzelner Wörter
Einfache aber vollständige Sätze
Dialekt vermeiden
Small talk und Arbeitsanweisung trennen
Arbeitsanweisung klare zeitliche Abfolgen
Sinnvolle Gesten
Zum Nachfragen ermutigen, Pausen einbauen
Internationalismen verwenden
Sprachliches korrigieren, vorab vereinbaren!
Verben statt Nomen, mehr aktive Sätze statt Passiv
Wortlisten, Dokumente oder wichtige Sätze zur Verfügung stellen
Unterstützung beim Erstellen von Texten
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Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
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Fachwörter erklären
Innerbetriebliches Material
didaktisieren und entwickeln
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Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
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Innerbetriebliches Material didaktisieren und
entwickeln
- Die Lerninhalte müssen für die Lernenden geeignet/didaktisiert sein:
z.B. vereinfachte Sprache in betrieblichen Texten (statt
Verwaltungssprache) z.B. mehr aktive statt passive Sätze
- Fachglossar mit Bildern
- Beschriftung am Arbeitsplatz/ Lernplakate
- Ablaufdiagramme/ Visualisierung der Arbeitsabläufe
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Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
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Willkommenskultur
Interkulturelle Öffnung
Entwicklung von Strategien zur
sprachlichen Integration im Betrieb
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Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
Interkulturelle Öffnung
- der Nutzen für die lernenden Arbeitnehmer und den Arbeitgeber muss
erkennbar sein
z.B. sich bei Arbeitsbesprechungen, Schulungen, Versammlungen,
Vorschlagswesen usw. einbringen können
- Community: sich selbst im Betrieb verorten können: Teil eines Teams
sein, Verantwortung übernehmen können, Wertschätzung erfahren für
den eigenen Beitrag am Arbeitsprozess
- Einarbeitungs- oder Qualifizierungsplan, der Sprachtraining enthält
- Sprachmentoren und Sprachsensibilisierung der Muttersprachler
- Chance: der Lernfortschritt setzt oft dann ein, wenn der Lernstoff
angewendet wird und der Nutzen erkennbarer wird
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Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT
Rabia Ünlü, LL.M.EuR
Koordination
Tür an Tür - Integrationsprojekte gGmbH
MigraNet - IQ Landesnetzwerk Bayern
Wertachstr. 29
86153 Augsburg
Tel.: 0821 / 90 799-49
Fax: 0821 / 90 799-11
www.tuerantuer.de www.migranet.org
Mit der Unterstützung von der Fachstelle für
Berufsbezogenes Deutsch
Rita Leinecke
passage gGmbH
Nagelsweg 14
20097 Hamburg
Tel.: 040/ 2419 27- 88
www.deutsch-am-arbeitsplatz.de
Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert.
In Kooperation mit:
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12
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Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
Anerkennung ausländischer Qualifikationen
Referentin: Ines Weihing
Finden und Binden – Zuwanderung als Chance für den regionalen Arbeitsmarkt am 14.04.2016
Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
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Überblick
 Systematik der Anerkennung von ausländischen Qualifikationen
 Änderungen durch das Anerkennungsgesetz
→ Sonstige Verfahren bei fehlenden Nachweisen
 Kosten und Kostenübernahme
 Fachberatungsstellen zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen
 Statistik Anerkennungsberatung Augsburg
 Qualifizierungsberatung
 Aktuelle Herausforderungen in der Beratung
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1
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Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
Systematik der Anerkennung von ausländischen Qualifikationen
Anerkennung ausländischer Abschlüsse
schulische/akademische Anerkennung
berufliche Anerkennung
nicht‐
reglementierte Berufe
reglementierte Berufe und Berufs‐
bezeichnungen
=> Die Anerkennung ist keine Voraus‐
setzung für die Berufsausübung
=> Die Anerkennung ist eine notwendige
Voraussetzung für die Berufsausübung oder das Führen der Berufsbezeichnung
(Anerkennung von Schulabschlüssen, Studienleistungen, akademischen Graden)
Schulabschlüsse
Hochschulzugangs‐
berechtigung/
Anerkennung von Studienleistungen Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
akademische Grade
(Spätaussiedler)
3
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Änderungen durch das Anerkennungsgesetz
 Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren für alle Migrantengruppen  gilt für bundesrechtlich und landesrechtlich geregelte Berufe





Einheitliche Kriterien für Anerkennungsverfahren Berufserfahrung wird berücksichtigt
Bescheide mit Kompetenzprofil
Alternative Verfahren für Personen ohne Dokumente
Antragstellung aus dem Ausland möglich
 Nur Inhalt und Qualität der Qualifikation sind ausschlaggebend. Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus und Arbeitsgenehmigung spielen keine Rolle.
2
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Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
Sonstige Verfahren bei fehlenden Nachweisen (§14 BQFG)
Unterlagen nicht oder nur teilweise vorhanden
(Versicherung an Eides StattF=
Feststellung der vorhandenen Kenntnisse und Fähigkeiten durch alternative Verfahren
Arbeitsproben
Fachgespräche
praktische und
theoretische
Prüfungen
Gutachten von
Sachverständigen
5
Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
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Kosten und Kostenübernahme im Anerkennungsverfahren
Folgende Kosten können für die Anerkennung ausländischer Qualifikationen anfallen:






Übersetzungen Beglaubigungen
Anerkennungsantrag Anpassungsqualifizierung
Eignungs‐ oder Kenntnisprüfung
Kosten für sonstige Verfahren, wenn Dokumente fehlen
 Möglichkeit der Kostenübernahme durch AA und JC
 sollte in jedem Einzelfall geprüft werden
6
3
Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
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Fachberatungsstellen zur Anerkennung in Bayern
 Anerkennungsberatung Augsburg
→ Seit Januar 2008: MigraNet-Projekt als deutschlandweit erstes Modellprojekt zur
Anerkennungsberatung
→ zunächst deutschlandweit; heute zuständig für Nieder- und Oberbayern,
Oberpfalz und Schwaben
→ finanziert durch IQ
 Anerkennungsberatung München
→ Seit Oktober 2009: Servicestelle zur Erschließung ausländischer Qualifikationen
→ zuständig für München Stadt
→ finanziert durch die Landeshauptstadt München und IQ
 Anerkennungsberatung Nürnberg
→ Seit Juni 2012: Zentrale Servicestelle zur Erschließung ausländischer
Qualifikationen
→ zuständig für Mittel-, Ober- und Unterfranken
→ finanziert durch IQ
Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
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Selbstverständnis der Anerkennungsberatung in Bayern
 Fachberatung – spezialisierte Serviceleistung
 individuelle und umfassende Informationen zu
Anerkennungsmöglichkeiten, -verfahren und Zuständigkeiten
 bedarfsgerechte Unterstützung und Begleitung im Anerkennungsprozess
 Transparenz herstellen, um berufliche Perspektiven entwickeln zu können
Übergeordnetes Ziel: strukturelle Veränderungen herbeizuführen, um die
Anerkennungssituation in Deutschland zu verbessern
Rolle Anerkennungsberatung: Spezialisten aus der Praxis, die im konstruktiven
Dialog Lösungen anstoßen, von denen alle Beteiligten profitieren können
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Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
Unterstützung durch die Anerkennungsberatung
 Suche nach dem passenden Referenzberuf und der zuständigen
Anerkennungsstelle
→ eventuell Rücksprache mit Anerkennungsstelle
 Vorbereitung der einzureichenden Antragsunterlagen
 Unterstützung bei der Klärung der Kostenübernahmemöglichkeit
 Erläuterung des Anerkennungsbescheides und der weiteren Möglichkeiten
 Weiterleitung an andere Fachberatungen
→ z.B. Qualifizierungsberatung oder Fachkräftesicherung
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Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
Statistik Anerkenungsberatung Augsburg
– Personen und Beratungen 2008-2015
4500
4000
3500
3000
2500
Personen
2000
Beratungen
1500
1000
500
0
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
Gesamt
Personen
122
248
368
451
779
774
1202
1386
5330
Beratungen
135
277
386
487
1466
1609
3088
4141
11589
10
5
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Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
Statistik Anerkennungsberatung – Herkunftsländer 2015
Sonstige; 0,3%
Amerika; 5,1%
unbekannt; 4,2%
Afrika; 6,9%
EU‐Länder; 38,2%
Europa (ohne EU und GUS), inkl. Türkei; 10,0%
n (Länder) = 1385
GUS‐Staaten; 16,9%
Asien (ohne GUS); 18,4%
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Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
Statistik Anerkennungsberatung – Studienberufe 2015
19,0%
Wirtschaftswissenschaftler/in
Ingenieur/in
14,5%
Lehrer/in
14,5%
11,9%
Akademische Heilberufe (z.B. Arzt/Ärztin)
8,4%
Pädagogische Berufe; Psycholg/in
5,0%
Gesundheitsfachberufe (z.B. Krankenpfleger/in)
4,0%
Jurist/in
0%
2%
4%
6%
8%
10%
12%
14%
16%
18%
20%
n (Abschlüsse) = 921
12
6
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Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
Statistik Anerkennungsberatung – Ausbildungsberufe 2015
25,0%
Handwerksberufe
17,9%
Gesundheitsfachberufe (z.B. Krankenpfleger/in)
14,6%
Kaufmännische Berufe
8,2%
Pädagogische Berufe (z.B. Erzieher/in)
5,2%
Techniker/in und technische Assistenzberufe
3,3%
Lehrer/in
0%
5%
10%
15%
20%
25%
30%
n (Abschlüsse) = 515
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Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
Statistik Anerkennungsberatung – Auslandsanfragen 2015
Sonstige; 27,0%
Akademische Heilberufe (z.B. Arzt, Ärztin); 21,2%
Lehrer/in; 8,0%
Ingenieur/in; 10,9%
Gesundheitsfachberufe (z.B. Krankenpfleger/in); 21,2%
nicht‐regl. Hochschulabschlüsse (z.B. Betriebswirt/in); 11,7%
n (Personen) = 137
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Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
Qualifizierungsberatung
 Seit Anfang 2015 als spezialisierte Ergänzung der Anerkennungsberatung
→ 3 zentrale Ansprechpartner in Bayern
 Beratung zu Möglichkeiten von Anpassungsmaßnahme oder Nachqualifizierung
 Organisation von Möglichkeiten des individuellen Defizitausgleichs
→ z.B. über Praktika oder Kurse
 Beratung zu Brückenmaßnahmen für AkademikerInnen
 Vermittlung in IQ-interne und externe Qualifizierungen
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Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
Beratungsprozess Qualifizierungsberatung
Datenaufnahme und Auftragsklärung
Qualifizierungsbedarfsanalyse
Kompetenzprofil
Finanzierungsfragen klären
Qualifizierungsangebote identifizieren
Vermittlung in Qualifizierungsmaßnahme
Begleitung während Qualifizierungsmaßnahme
Begleitung beim Abschluss der Maßnahme und den folgenden Schritten
Abschlussgespräch / Feedback
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8
Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
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Kontakt
Ines Weihing
Projektleitung Anerkennungsberatung
Tür an Tür Integrationsprojekte gGmbH
Tel. 0821-907 99 41
[email protected]
www.migranet.org | www.tuerantuer.de | www.netzwerk-iq.de
Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert.
In Kooperation mit:
10
iNAQ
individuelle Nach‐ bzw. Anpassungsqualifizierung
1
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Ablauf einer Qualifikationsanalyse bzw. Kompetenzfeststellung
Die Qualifikationsanalyse wird im Rahmen von § 14 BQFG im
Anerkennungsverfahren durchgeführt.
Bei der Kompetenzfeststellung wird in der Regel nur der Bedarf für eine
Nachqualifizierung bzw. Vorbereitung auf die Externenprüfung ermittelt.
1
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Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
Wesentlichkeitsliste
Die Wesentlichkeitsliste orientiert sich inhaltlich am
Ausbildungsrahmenplan des jeweiligen Berufs und dient
der Anerkennungsstelle, die im Ausland erworbenen
Inhalte der verschiedenen Berufsabschlüsse mit der
deutschen Ausbildungsordnung zu vergleichen.
Anhand dieser Wesentlichkeitslisten wurden überwiegend
praktische Aufgaben für die Qualifikationsanalysen bzw.
Kompetenzfeststellungen entwickelt, um dann eindeutig
feststellen zu können, ob der Teilnehmer die jeweiligen
Tätigkeiten kann oder nicht kann.
Man gewinnt somit sehr schnell einen Überblick, welche
Inhalte vorhanden sind und welche Berufsinhalte fehlen
und nachqualifiziert werden müssen, um eine volle
Gleichwertigkeit zu bekommen bzw. wenn die Defizite zu
groß sind, kann individuell ein weiteres Vorgehen
festgelegt werden.
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Ablauf der QA /KF
1. Kontaktaufnahme mit uns  überwiegend durch die Anerkennungsstellen
2. Bedarf, Formalitäten und Finanzierung klären
3. Beauftragung durch die Kammern zur Durchführung der QA / KF
4. Planen der QA / KF
5. Einladung der TN
6. Durchführung der QA (2 Tage)
7. Zusammentragen der Ergebnisse und Besprechung mit den Experten
8. Erstellen der Ergebnisdokumentation mit Empfehlungen
2
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Übersicht der Berufe
Metallbauer/in FR Konstruktionstechnik
Elektroniker/in FR Energie‐ und Gebäudetechnik
Kfz‐Mechatroniker/in (Pkw)
Friseur/in
Augenoptiker/in (neu ab Mai 2016)
Maurer/in
Bäcker/in
Nahrungsmittelverkauf FR Bäckerei
Fleischer/in
Nahrungsmittelverkauf FR Fleischerei
Parkettleger/in
Bodenleger/in
Maler/in und Lackierer/in
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Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
Praktische Durchführung
Am Beispiel einer Aufgabe aus dem Bereich Kfz
Ablaufplan
Zeit
1. Tag
Begrüßung


9.00 –
12.00 Uhr
(inkl.
Pausen)

Info über Ablauf d.
Maßnahme
Organisatorisches (z.B.
Werkstatt- u.
Hausordnung)
Bewertungsverfahren / kriterien)
09.15 –
10.15 Uhr




Vorstellen der TN
Einzelgespräche mit
Selbsteinschätzung der
TN
Arbeitsgeräte & Material
Arbeitsschutz &Sicherheit
Mittagspause
45 Min.
Theorie-Block I / II / III
12.45 –

10.30 –
11.30 Uhr
1.Praktische Aufgabe
17.00 Uhr
Messen und prüfen
Beleuchtungssysteme
Warten, Prüfen und Einstellen
von Systemen sowie
Betriebseinrichtungen
Zeit
3. Praktische Aufgabe
2.Tag
Abschlussauswertung
14.45 –
17.00 Uhr
 fachliche Einschätzung
 Qualifizierungsbedarf
 Nächste Schritte vereinbaren
Individuelle
Feedbackgespräche
ca. 15 Min. pro TN
4. Praktische Aufgabe
Diagnostizieren von Fehlern,
Störungen und deren
Ursachen
(Fahrwerk, Bremse)
45 Min.
12.15 –
13.15 Uhr
Mittagspause
5. Praktische Aufgabe
Diagnostizieren, Instandhalten,
Aus-und Nachrüsten
(Motortechnik)
TN beantworten
programmierte Fragen
15.00 –
2.Tag
2. Praktische Aufgabe
Montieren, Demontieren
und Instandsetzen von
Bauteilen, Baugruppen
und Systemen
Kennen lernen
Einführung in Werkstatt
14.45 Uhr
Zeit
8.00 –
09.00 Uhr
13.30 –
14.30 Uhr
6. Praktische Aufgabe
Diagnose, Instandhalten, Aus- u.
Nachrüsten
Kommunikation
(Anhängerstecker und ZV)
3
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Praktische Durchführung
Expertengespräch mit Selbsteinschätzung (welche Qualifikationen
sind bereits vorhanden bzw. sind nicht vorhanden)
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Praktische Durchführung
Praktische Aufgabe
Hintergrundinfos für den
Experten zur Durchführung
4
Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
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Praktische Durchführung
Praktische Aufgabe
Arbeitsauftrag für den
Teilnehmer
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Praktische Durchführung
Praktische Aufgabe
Arbeitsblatt für den
Teilnehmer
5
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Praktische Durchführung
Praktische Aufgabe
Beobachtungsbogen
12
6
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Handwerkskammer für Oberfranken
Äußere Badstraße 24
95448 Bayreuth
Jörg Reis
Tel.: 0921 / 910 – 212
E‐Mail: joerg.reis@hwk‐oberfranken.de
Andreas Bauer
Tel.: 0921 / 910 – 318
E‐Mail: andreas.bauer@hwk‐oberfranken.de
13
7
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Fachforum 3:
Außerbetriebliche Willkommenskultur
14.04.2016, MAN Museum Augsburg
„Finden und Binden - Zuwanderung als Chance für
den regionalen Arbeitsmarkt“
Referentin: Andrea Bader
MigraNet, Interkulturelle Öffnung und Diversity Management
1
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WAKA – Willkommens- und Anerkennungskultur in Augsburg
Ausgangspunkt & Ziel:
Gleiche Teilhabe für Menschen mit Migrationshintergrund und
ausländischer Nationalität an der (Stadt-)Gesellschaft
Maßnahmen und Strategien:
 Verstetigung einer Willkommens- und Anerkennungskultur in Augsburg
 Verbesserung der Öffnung der Stadtverwaltung für eine heterogene
Stadtgesellschaft in Augsburg
2
1
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Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
Was bedeutet Willkommenskultur ?
Phase der
Zuwanderungsentscheidung
`Vorintegration`
Phase der
Erstorientierung in
Deutschland
„Willkommenskultur“
Phase der
langfristigen Etablierung
in Deutschland
„Anerkennungskultur“
Wertschätzung kultureller Vielfalt
Quelle: Fachstelle „Diversity Management“, 2013
Abb: Willkommenskultur/Anerkennungskultur (BAMF 2011)
Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
3
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Bausteine




Kommunales Integrationsmanagement
Vernetzung und Teilhabe
Beratungsangebote für Zugewanderte
Willkommenspakete für die Wirtschafts- und Arbeitswelt
4
2
Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
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Kommunales Integrationsmanagement




Organisationsentwicklung
Personalentwicklung
Kultursensible Öffentlichkeits-, Image- und Kampagnenarbeit
Behördenübergreifende Unterstützungsangebote
5
Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
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Vernetzung und Teilhabe
 Vernetzung der am Integrationsprozess beteiligten Akteure
 Professionalisierung der Migrantenselbstorganisationen (MSOen) und
Einrichtung einer Servicestelle
 Interkulturelle Öffnung von Schlüsselorganisationen
 Kommunaler, nationaler und internationaler Austausch
6
3
Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
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Beratungsangebote im „One-Stop-Shop“
Angebote:
Beratungs- und Unterstützungsangebote in Fragen des Lebens und
Arbeitens in Deutschland
Zielgruppe:
Für Zugewanderte und Arbeitgeber_innen
Ort:
Im Zentrum für interkulturelle Beratung (ZIB),
Wertachstr. 29, Augsburg
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Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
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Angebote für die Wirtschafts- und Arbeitswelt:
 Weiterentwicklung einer Internetplattform für ausländische Fachkräfte
 Entwicklung von Informationsmaterial (z.B. Welcome-Guide) für
ausländische Fachkräfte
 Angebot von Willkommenspaketen und Welcome-Workshops für
ausländische Fachkräfte und Arbeitgeber_innen
8
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Best Practise: Informationsplattform moving-to-germany.info
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Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
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Welcome-Workshops
Für Arbeitnehmer_innen:
Informationsveranstaltungen zum Leben und Arbeiten in Deutschland und
der Region
Für Arbeitgeber_innen:
Informationsveranstaltungen zur Integration und Bindung neuer
Mitarbeiter_innen ans Unternehmen
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Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
Fachberatung zur
Fachkräftesicherung
www.migranet.bayern
www.netzwerk-iq.de
Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
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Fachberatung zur Fachkräftesicherung
Begleitung bei der Gewinnung und Bindung von internationalen Fachkräften
aus dem In- und Ausland.
Beratung
• in Fragen der Zuwanderung und Einstellung internationaler Fachkräfte
Klärung
• von Fragen der Anerkennung ausländischer Qualifikationen
Vermittlung
• geeigneter Qualifizierungsmaßnahmen (Sprach- und Fachqualifikationen)
Information
• zu Förder- und Unterstützungsangeboten
Begleitung und Training
• bei der Entwicklung und der Umsetzung einer vielfältigen und
gewinnbringenden Unternehmenskultur
• Interkulturelle Trainings
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Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
Fallbeispiel: Mechatroniker aus Bosnien nach § 17a AufentG
Ausgangssituation:
 kleiner Elektrobetrieb sucht einen Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik
 Mechaniker aus Bosnien hat gesuchte Qualifikationen
 Einwanderung über Positivliste grundsätzlich möglich, doch aufgrund teilweiser
Anerkennung wird kein Visum erteilt
→ Anpassungsmaßnahme für volle Anerkennung nötig
→ Fachberatung zur Fachkräftesicherung koordiniert in Abstimmung mit
MigraNet-Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung, der IHK Fosa als
zuständiger Anerkennungsstelle, ZAV und dem Auswärtigem Amt die Maßnahme
→ Erwerb der fehlenden Qualifikation in 6-monatigem Praktikum in Elektrobetrieb
Zielerreichung: Anstellung des Mechanikers als voll anerkannte Fachkraft
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Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
Willkommenskultur im Unternehmen – ein Prozess
Grundhaltung
• Ausländische
Fachkräfte sind eine
Bereicherung
• Von Integration
profitieren alle
• Innen- und
Außenwerbung
Analyse und
Strategieentwicklung
• Analyse der aktuellen
Unternehmenssituation
• Festlegung der Ziele
• Identifizieren der
Maßnahmen
Umsetzung und
Auswertung
• Struktur und Zeitplan
• Maßnahmen umsetzen
• Ergebnisse bewerten
• Maßnahmen
optimieren
14
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Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
Berater_innen:
Kontakt
Team Fachkräftesicherung
Projektleitung
Denzil Manoharan
Andrea Bader
Nalân Firatan
Düzgün Polat
Andrea Pufahl
Trainer_innen:
MigraNet – IQ Landesnetzwerk Bayern
Tür an Tür – Integrationsprojekte gGmbH
Wertachstraße 29 | 86153 Augsburg
Telefon: 0821 / 90 799 - 20
E-Mail: [email protected]
www.migranet.org | www.tuerantuer.de | www.netzwerk-iq.de
Aisha Gamble-Brodte
Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert.
In Kooperation mit:
Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
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Kontakt
Andrea Bader
Interkulturelle Öffnung und Diversity Management
Wertachstrasse 29
86153 Augsburg
[email protected]
Tel. +49 (0)821-90 799 - 46
MigraNet – Landesnetzwerk Bayern im Förderprogramm IQ
Tür an Tür – Integrationsprojekte gGmbH
www.migranet.org | www.tuerantuer.de | www.netzwerk-iq.de
Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert.
In Kooperation mit:
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Finden und Binden –
Zuwanderung als Chance für den
regionalen Arbeitsmarkt
FORUM 4
Innerbetriebliche
Willkommenskultur
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Sabine Gilbert
KELVIN GMBH
Ortsstr.48
D-89312 Günzburg
[email protected]
www.kelvin-online.de
Tel.+49-8221-36748-30
Fax +49-8221-36748-31
1
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Andreas Weindl, Dipl.-Ing. (FH)
Geschäftsführer
Erhardt + Leimer Elektroanlagen GmbH
Leitershofer Straße 80
86157 Augsburg
Tel.: +49 (821) 22797-134
Fax.: +49 (821) 22797-6134
www.el-elektroanlagen.com
[email protected]
Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
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Werner Sedlmeyr
Gesellschafter / Geschäftsführer
Schreinermeister
Betriebswirt d.H.
Waldstr. 14
86316 Friedberg Rinnenthal
Tel. 08208 229
Fax. 08208 1572
www.spezialtueren.de
[email protected]
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Chance Migration im Handwerk
Zielgruppen
•
•
Handwerksbetriebe und ihre Organisationen
Zugewanderte für und im Handwerk
Angebote
•
•
•
•
•
•
•
Herstellen von Kontakten zu Handwerksbetrieben
Beratung von Unternehmen bei der Einstellung von Zugewanderten
(Zeugnisse, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis)
Unterstützung bei betrieblichen Anpassungsqualifizierungen
Begleitung bei der (Anpassungs-) Qualifizierung
Qualifizierungsberatung/Personalentwicklung
Beratung zu Fördermitteln
Interkulturelle Kompetenzentwicklung
Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
www.migranet.bayern I © 2015
Kontakt
Dr. Brigitte Eisele
Handwerkskammer für Schwaben
Geschäftsbereich Bildung und Personal
Siebentischstraße 52 - 58
86161 Augsburg
Tel.
0821 3259-1362
Fax.
0821/3259-2-1362
web:
www.hwk-schwaben.de
mailto: [email protected]
Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert.
In Kooperation mit:
3
Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
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Fachberatung zur
Fachkräftesicherung
www.migranet.bayern
www.netzwerk-iq.de
7
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Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
Was bedeutet Willkommenskultur ?
Phase der
Zuwanderungsentscheidung
`Vorintegration`
Phase der
Erstorientierung in
Deutschland
„Willkommenskultur“
Phase der
langfristigen Etablierung
in Deutschland
„Anerkennungskultur“
Wertschätzung kultureller
Vielfalt
Quelle: Fachstelle „Diversity Management“, 2013
Abb: Willkommenskultur/Anerkennungskultur (BAMF 2011)8
4
Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
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Willkommenskultur im Unternehmen –
ein Prozess
Grundhaltung
• Ausländische
Fachkräfte sind eine
Bereicherung
• Von Integration
profitieren alle
• Innen- und
Außenwerbung
Analyse und
Strategieentwicklung
• Analyse der
aktuellen
Unternehmenssituation
• Festlegung der Ziele
• Identifizieren der
Maßnahmen
Umsetzung und
Auswertung
• Struktur und Zeitplan
• Maßnahmen
umsetzen
• Ergebnisse
bewerten
• Maßnahmen
optimieren
9
Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
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Fachberatung zur Fachkräftesicherung
Begleitung bei der Gewinnung und Bindung von internationalen Fachkräften
aus dem In- und Ausland.
Beratung
• in Fragen der Zuwanderung und Einstellung internationaler Fachkräfte
Klärung
• von Fragen der Anerkennung ausländischer Qualifikationen
Vermittlung
• geeigneter Qualifizierungsmaßnahmen (Sprach- und Fachqualifikationen)
Information
• zu Förder- und Unterstützungsangeboten
Begleitung und Training
• bei der Entwicklung und der Umsetzung einer vielfältigen und
gewinnbringenden Unternehmenskultur
• Interkulturelle Trainings
10
5
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Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
Berater_innen:
Kontakt
Team Fachkräftesicherung
Projektleiter
Denzil
Manoharan
Andrea
Bader
Nalân Firatan
Düzgün
Polat
Andrea
Pufahl
Trainer_innen:
MigraNet – IQ Landesnetzwerk Bayern
Tür an Tür – Integrationsprojekte gGmbH
Wertachstraße 29 | 86153 Augsburg
Telefon: 0821 / 90 799 - 20
E-Mail: [email protected]
www.migranet.org | www.tuerantuer.de | www.netzwerk-iq.de
Aisha GambleBrodte
Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert.
In Kooperation mit:
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EU-Blue-Card & Co. – Möglichkeiten einer
Beschäftigung (hoch)qualifizierter
Drittstaatsangehöriger
Augsburg, 14. April 2016
SGP Rechtsanwälte
Dr. Albrecht Muser, RA, FAArbR
EU-Blue-Card & Co. – Möglichkeiten einer …
I. Allgemeines
II. EU-Blue-Card
III. Weitere Grundlagen einer Beschäftigung von
Drittstaatsangehörigen
1
EU-Blue-Card & Co. – Möglichkeiten einer …
I. Allgemeines
II. EU-Blue-Card
III. Weitere Grundlagen einer Beschäftigung von
Drittstaatsangehörigen
I. Allgemeines (1/3)
Generelle Voraussetzung der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
 Art. 12 Abs. 1 S. 1 GG ist als Bürgerrecht ausgestaltet; „Ausländer“ benötigen zur
Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Deutschland einer gesonderten Erlaubnis, § 4 Abs. 3
i.V.m. § 4 Abs. 1, 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG);
 „Ausländer“ i.S.d. AufenthG ist, wer nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, Art. 116
Abs. 1 S. 1 GG
 Bürger anderer EU-Mitgliedsstaaten können aufgrund der Niederlassungsfreiheit nach
dem AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) jederzeit eine
Erwerbstätigkeit in Deutschland aufnehmen; das gleiche gilt für Bürger des EWR (Island,
Norwegen, Liechtenstein), sowie der Schweiz
 Bürger sonstiger Staaten (Drittstaatsangehörige) benötigen zur Aufnahme einer
Erwerbstätigkeit grundsätzlich einen Aufenthaltstitel, der nicht nur alleine zum Aufenthalt in
Deutschland sondern zugleich auch zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit berechtigt, § 4
Abs. 1, 3 AufenthG; Erteilung von Aufenthaltstiteln zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit an
Flüchtlinge grds. nicht vorgesehen, vgl. 5 Abs. 2 AufenthG
2
I. Allgemeines (2/3)
Aufenthaltstitel die zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit berechtigen
 Neben den allgemeinen Voraussetzungen zur Erteilung eines Aufenthaltstitels gem. §
5 Abs. 1 AufenthG (u.a. Sicherung des Lebensunterhalts, keine Beeinträchtigung von
Interessen der Bundesrepublik, kein Ausweisungsinteresse etc.) ist zudem noch erforderlich,
dass die Voraussetzungen für die (zusätzliche) Erteilung einer Erlaubnis zur Aufnahme einer
Erwerbstätigkeit gem. §§ 18ff. AufenthG vorliegen.
 Als entsprechende Aufenthaltstitel die zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit berechtigen
kommen v.a.

eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit,

die EU-Blue-Card und

eine Niederlassungserlaubnis
in Betracht, § 4 Abs. 1 AufenthG
I. Allgemeines (3/3)
Berechtigt zum zeitlich
begrenzten Aufenthalt; eine
Ausübung einer Erwerbstätigkeit
ist grds. nur bei entsprechender
Gestattung in den gesetzlich
vorgesehenen Fällen möglich
(z.B. zur Arbeitssuche, oder zu
Forschungszwecken); eine
Aufenthaltserlaubnis ist
regelmäßig Voraussetzung für
eine spätere Erteilung einer
Niederlassungserlaubnis
Sonderregelung, die eine
Beschäftigung hochqualifizierter
Drittstaatsangehöriger unter
erleichterten Voraussetzungen
ermöglichen soll; zeitlich zunächst
begrenzt (max. 4 Jahre);
anschließende Erteilung einer
Niederlassungserlaubnis möglich
Berechtigt zum zeitlich unbegrenzten
Aufenthalt sowie zur Ausübung einer
Erwerbstätigkeit, § 9 Abs. 1
AufenthG; grds. hohe
Erteilungsvoraussetzungen, in
besonderen Fällen herabgesetzt
(z.B. bei sog. Bildungsinländern oder
bei Hochqualifizierten)
3
EU-Blue-Card & Co. – Möglichkeiten einer …
I. Allgemeines
II. EU-Blue-Card
III. Weitere Grundlagen einer Beschäftigung von
Drittstaatsangehörigen
II. EU-Blue-Card (1/4)
Allgemeines
 Bei der EU-Blue-Card („Blauen Karte EU“) handelt es sich um einen eigenständigen
Aufenthaltstitel, der der Verbesserung der Einstellung von hochqualifizierten Bewerbern aus
Drittstaaten dienen soll.
 Grundlage der EU-Blue-Card ist die sog. europäische Hochqualifiziertenrichtlinie
(2009/50/EG) („Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von
Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung“), die zum 1.
August 2012 in § 19a AufenthG umgesetzt wurde.
 2013 und 2014 wurden lt. Bundesamt für Migration jährlich ca. 11.500 EU-Blue-Cards
erteilt, in den ersten drei Quartalen 2015 ca. 11.200
 2014 wurden 87,4 Prozent aller EU-weit ausgegebenen EU-Blue-Cards von Deutschland
ausgestellt*
 Die Antragsteller kamen in den ersten drei Quartalen 2015 überwiegend aus Indien (20,2
%), China (8,1 %), der Russischen Föderation (7,8 %), der Ukraine (5,9 %) sowie aus
Syrien (4,4 %)*
*Quelle: Bundesamt für Migration
4
II. EU-Blue-Card (2/4)
Erteilungsvoraussetzungen
 Qualifikation des Antragstellers: deutscher, anerkannter ausländischer oder einem
deutschen Hochschulabschluss vergleichbarer Hochschulabschluss, § 19a Abs. 1 Nr. 1
AufenthG
 Gehaltshöhe: der Antragsteller muss im angestrebten Job ein Gehalt in Höhe von
mindestens 2/3 der Beitragsbemessungsgrenze zur allgemeinen Rentenversicherung
(Beitragsbemessungsgrenze 2016: EUR 74.400, d.h. Mindestgehalt EUR 49.600) verdienen

In sog. Mangelberufen (z.B. Naturwissenschaftler, Ingenieure, Ärzte, akademische
Fachkräfte im IT- und Kommunikationstechnologiebereich) ist ein Mindestgehalt von
52% der Beitragsbemessungsgrenze (=EUR 38.688) ausreichend
 Unterschriebener bzw. bereits bestehender Arbeitsvertrag oder zumindest konkretes
Arbeitsvertragsangebot
 ggf. Berufsausübungserlaubnis (ärztliche Approbation etc.)
 Zudem müssen die allg. Voraussetzungen zur Erteilung eines Aufenthaltstitels gem. § 5
Abs. 1 AufenthG erfüllt sein; grds. keine Erteilung an Flüchtlinge, § 19a Abs. 5 AufenthG.
II. EU-Blue-Card (3/4)
Erteilungsverfahren
 Zuständigkeit: grds. Ausländerbehörde am Ort des gewöhnlichen Aufenthalts des
Antragstellers im Inland

Antragsteller, die noch nicht in Deutschland ansässig sind haben bei der bei der
zuständigen deutschen Auslandsvertretung einen Antrag auf Erteilung eines Visums
(ggf. zur Erwerbstätigkeit) zu stellen, mit dem sie dann einreisen können, um dann vor
Ort einen Antrag auf Erteilung einer EU-Blue-Card zu stellen
 Die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zur Erteilung der EU-Blue-Card ist gem. §
2 Abs. 1, 2 BeschVO nicht erforderlich,

Soweit das Gehalt mindestens 2/3 der Beitragsbemessungsgrenze beträgt, oder

Der Antragsteller einen inländischen Hochschulabschluss besitzt, eine Tätigkeit in
einem Mangelberuf angestrebt, und sein Gehalt weniger als 2/3 (aber mind. 52%) der
Beitragsbemessungsgrenze beträgt
 Zustimmung ist erforderlich wenn Antragsteller keinen inländischen Hochschulabschluss
besitzt, und in einem Mangelberuf für weniger als 2/3 der Beitragsbemessungsgrundlage
tätig werden will (in diesem Fall aber keine Vorrangprüfung)
5
II. EU-Blue-Card (4/4)
Inhaltliche und zeitliche Reichweite einer EU-Blue-Card
 Wirkung: Ermöglicht Aufenthalt und Erwerbstätigkeit in Deutschland; Arbeitsplatzwechsel in
den ersten beiden Jahren nur mit Zustimmung der Ausländerbehörde möglich, danach ohne
weitere Einschränkungen
 Gültigkeit: bei erstmaliger Erteilung max. 4 Jahre (bei kürzerer Dauer des zugrunde
liegenden Arbeitsverhältnisses, z.B. wegen Befristung, für die Dauer des
Arbeitsverhältnisses + 3 Monate)
 Verlängerung: grds. möglich, aber Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungs-
erlaubnis, soweit der Inhaber 33 Monate lang eine bestimmungsgemäße Beschäftigung
ausgeübt hat, Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abgeführt wurden (oder für
vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung), der Inhaber
einfache deutsche Sprachkenntnisse besitzt, und auch die sonstigen Voraussetzungen
für die Erteilung eines Aufenthaltstitels gem. § 9 Abs. 2 AufenthG vorliegen. Besitzt der
Inhaber der EU-Blue-Card ausreichende deutsche Sprachkenntnisse, so beträgt die o.g.
Frist 21 Monate
EU-Blue-Card & Co. – Möglichkeiten einer …
I. Allgemeines
II. EU-Blue-Card
III. Weitere Grundlagen einer Beschäftigung von
Drittstaatsangehörigen
6
III. Weitere Grundlagen einer Beschäftigung von
Drittstaatsangehörigen (1/4)
Grundsätzliche Regelungen zur Erteilung von Aufenthaltstiteln zu
Beschäftigungszwecken
 Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Beschäftigung, § 18 AufenthG: Grundnorm für die
Erteilung eines Aufenthaltstitels zur Aufnahme einer Beschäftigung. Eine solche Erteilung

hat sich an den „Erfordernissen des Wirtschaftsstandorts Deutschland unter
Berücksichtigung der Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt“ zu orientieren

setzt die Zustimmung der Bundesagentur voraus, soweit nicht im Rahmen der
Beschäftigungsverordnung (BeschVO) oder durch zwischenstaatliche Abkommen
eine solche Zustimmung ausnahmsweise für nicht erforderlich erklärt worden ist
 Ob eine Zustimmung der Bundesagentur erforderlich ist, ist in der BeschVO geregelt

BeschVO regelt auch die Frage ob ggf. eine Vorrangprüfung gem. § 39 Abs. 2 Nr. 1 a
AufenthG ausnahmsweise entbehrlich ist

BeschVO sieht für qualifizierte oder vorübergehende Tätigkeiten tendenziell die
Entbehrlichkeit einer Zustimmung der BA, oder zumindest einer Vorrangprüfung vor
 § 18 AufenthG ist eine Ermessensvorschrift, d.h. sie gewährt grds. keinen Anspruch auf
Erteilung eines entspr. Aufenthaltstitels (aber Ausnahmen, z.B. für EU-Blue-Card)
III. Weitere Grundlagen einer Beschäftigung von
Drittstaatsangehörigen (2/4)
Grundsätzliche Regelungen zur Erteilung von Aufenthaltstiteln zu
Beschäftigungszwecken
 Erteilung von Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnis durch Ausländerbehörde, Visum
durch Botschaft/Konsulat im Ausland.

Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnis wird nur an Ausländer erteilt, die sich schon
in Deutschland aufhalten

für erstmalige Einreise zur Arbeitsaufnahme Visum für Beschäftigungsaufenthalt
erforderlich (beachte: Staatsangehörige von AUS, ISR, J, CAN, ROK, NZ, USA
benötigen zwar zur Einreise grds. kein Visum, können ohne entsprechende Erlaubnis
aber keine Erwerbstätigkeit ausüben)
7
III. Weitere Grundlagen einer Beschäftigung von
Drittstaatsangehörigen (3/4)
Spezielle Aufenthaltstitel
 Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte, § 19 AufenthG: Ermöglicht in
besonderen Fällen die sofortige Erteilung einer Niederlassungserlaubnis an sog.
Hochqualifizierte (z.B. Wissenschaftler „mit besonderen Kenntnissen“ oder „Lehrpersonen in
herausgehobener Funktion“)

Zweck: „Spitzenkräften der Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung mit
herausragender beruflicher Qualifikation“ soll Planungssicherheit für ihre
Aufenthaltsentscheidung geboten werden
 Niederlassungserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen, § 18b AufenthG:
sieht Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis vor, soweit ein Studium an einer
Hochschule im Bundesgebiet erfolgreich abgeschlossen wurde, der Absolvent seit
mindestens zwei Jahren einen Aufenthaltstitel zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit hat (§§
18, 18a, 19, 19a, 21 AufenthG), er einen ausbildungsadäquaten Arbeitsplatz hat und er
mindestens 24 Monate Rentenbeiträge (gesetzlich oder privat) gezahlt hat
III. Weitere Grundlagen einer Beschäftigung von
Drittstaatsangehörigen (4/4)
Spezielle Aufenthaltstitel
 Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für qualifizierte Fachkräfte, § 18c
AufenthG: kann Personen erteilt werden, die einen deutschen oder anerkannten oder
vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss besitzen zum Zweck der
Arbeitsplatzsuche – berechtigt nicht zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
 Aufenthaltserlaubnis für Forscher, § 20 AufenthG: kann Forschern erteilt werden, die
insoweit eine Vereinbarung mit einer Forschungseinrichtung vorweisen können
 Aufenthaltserlaubnis für Selbständige, § 21 AufenthG: kann Selbständigen erteilt
werden, sofern hierzu ein wirtschaftliches oder regionales Interesse besteht, positive
Auswirkungen auf die Wirtschaft zu erwarten sind, und die Finanzierung durch Eigenkapital
oder Kreditzusagen gesichert ist
 Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung, § 18a
AufenthG: setzt berufliche Qualifikation (Hochschule oder Ausbildung) sowie ggf.
vorausgegangene adäquate Beschäftigung voraus

Zweck: gut integrierten Geduldeten soll ein dauerhaftes Bleiberecht ermöglicht werden
8
Ihr Ansprechpartner
Berufserfahrung
Dr. Albrecht Muser
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Oskar-von Miller-Ring 34 - 36
80333 München
T +49 89 244 4093 0
F +49 89 244 4093 65
[email protected]
•
Albrecht Muser ist seit 2002 als Rechtsanwalt vornehmlich im Arbeitsrecht tätig. Er ist Ansprechpartner von SGP
gegenüber Geschäfts- und Personalleitern sowie HR-Verantwortlichen und für sämtliche Dienstleistungen rund um
arbeitsrechtliche Fragestellungen.
•
Neben der allgemeinen individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Beratung unserer Mandanten bilden die arbeitsrechtliche
Betreuung von Restrukturierungen und M&A-Projekten sowie die Beratung im Bereich der arbeitsrechtlichen Compliance
den Schwerpunkt seiner Tätigkeit. Albrecht Muser verfügt über langjährige Erfahrungen in der allgemeinen
wirtschaftsrechtlichen Beratung von nationalen und internationalen Unternehmen, sowie im Bereich der arbeits- sowie
wirtschaftsrechtlichen Prozessführung.
•
Vor seiner Tätigkeit bei SGP Rechtsanwälte war Albrecht Muser für Graf von Westphalen Bappert & Modest, als Partner
bei der PICOT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, und zuletzt als Leiter des Bereichs Arbeitsrecht und Mediation am
Münchener Standort der KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft tätig.
•
Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Albrecht Muser Autor einer Reihe arbeitsrechtlicher Veröffentlichungen und hält
regelmäßig Vorträge zu aktuellen arbeitsrechtlichen Themen.
Beratungserfahrung (Auswahl)
•
Laufende arbeitsrechtliche Beratung nationaler und internationaler Unternehmen im “arbeitsrechtlichen Tagesgeschäft”
einschließlich der Vertretung in arbeitsgerichtliche Verfahren
•
Arbeitsrechtliche Beratung sowie Durchführung von nationalen wie internationalen M&A- sowie Restrukturierungsprojekten
einschließlich der Durchführung von Due-Diligence-Prüfungen, Vertrags- und Gestaltungsberatung,
Personalabbaumaßnahmen etc.
•
Durchführung interner Untersuchungen (Sachverhaltsermittlung und rechtliche Analyse) im Zusammenhang mit
behördlichen Ermittlungen, z.B. wegen, Scheinselbständigkeit oder anderer unzulässiger Beschäftigungsformen,
unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung, Datenschutzverstößen etc.
•
•
Arbeitsrechtliche Begleitung von SE-Projekten zur Begrenzung der Mitbestimmung auf Unternehmensebene
•
Beratung zum internationalen Personaleinsatz (Entsendungsvereinbarungen, -richtlinien etc.)
Beratung zum Arbeitnehmer-Datenschutz (z.B. Betriebsvereinbarung Datenschutz, Bring Your Own Device etc.), sowie
zum Know-How-Schutz im Arbeitsrecht
SGP SchneiderGeiwitz
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Hörvelsingerweg 51
Oskar-von-Miller-Ring
34-36
89081 Ulm
80333
TelefonMünchen
(+49) 07 31.1 40 07-0
Telefon
+49 (089) 2444093-0
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[email protected]
www.sgp-legal.de
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Augsburg | Brüssel | Dresden | Erfurt | Frankfurt
München | Neu-Ulm | Stuttgart | Ulm
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Werner Sedlmeyr
Gesellschafter / Geschäftsführer
Schreinermeister
Betriebswirt d.H.
Waldstr. 14
86316 Friedberg Rinnenthal
Tel. 08208 229
Fax. 08208 1572
www.spezialtueren.de
[email protected]
Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“
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Chance Migration im Handwerk
Zielgruppen
•
•
Handwerksbetriebe und ihre Organisationen
Zugewanderte für und im Handwerk
Angebote
•
•
•
•
•
•
•
Herstellen von Kontakten zu Handwerksbetrieben
Beratung von Unternehmen bei der Einstellung von Zugewanderten
(Zeugnisse, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis)
Unterstützung bei betrieblichen Anpassungsqualifizierungen
Begleitung bei der (Anpassungs-) Qualifizierung
Qualifizierungsberatung/Personalentwicklung
Beratung zu Fördermitteln
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ARBEITSMARKTLICHE INTEGRATION
FÜR FLÜCHTLINGE
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REFERENT
Thomas Wilhelm
Tür an Tür – Integrationsprojekte gGmbH
Koordination Bayerisches IvAF‐Netzwerk BAVF II
Beratung und Arbeitsmarktvermittlung für Flüchtlinge Seite 2
1
BAVF II Bayerisches Netzwerk für Beratung und Arbeitsmarktvermittlung für Flüchtlinge
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Handlungsschwerpunkt IvAF
„Integration von Asylbewerber/‐innen und Flüchtlingen“ Seite 3
ASYLANTRÄGE 2015
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Seite 4
2
ASYLANTRÄGE JANUAR 2016 BIS MÄRZ 2016
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Seite 5
HAUPTHERKUNFTSLÄNDER IM ZEITRAUM 01.01.2016 BIS 31.03.2016 © Tür an Tür – Integrationsprojekte gGmbH 2015.
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Seite 6
3
ZEITSTRAHL: VON STATUS ZU STATUS
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AUFENTHALTSSTATUS UND ARBEITSMARKTZUGÄNGE
Asylbewerber/‐innen und BüMA (Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender)




3 Monate Wartefrist (sofern nicht mehr in der Erstaufnahmeeinrichtung ‐ max. 6 Mon.)
4. ‐ 15. Monat: Vorrangprüfung und Prüfung der Arbeitsbedingungen durch BA
Ab 16. Monat: Prüfung der Arbeitsbedingungen durch BA
Ab 49. Monat: uneingeschränkter Zugang Personen mit Duldung (sofern kein ausländerrechtliches Beschäftigungsverbot!!!)
 Ab dem 1. Tag mit Vorrangprüfung und Prüfung der Arbeitsbedingungen durch BA
 Ab 16. Monat: Prüfung der Arbeitsbedingungen durch BA
 Ab 49. Monat: uneingeschränkter Zugang Flüchtlinge mit Aufenthaltserlaubnis
 uneingeschränkter Zugang © Tür an Tür – Integrationsprojekte gGmbH 2015.
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Seite 8
4
REGELUNGEN ZUM ANTRAGSVERFAHREN
Ausbildung
 Antrag auf Beschäftigungserlaubnis immer bei der Ausländerbehörde. Über den Antrag bei betr. Ausbildung entscheidet die Ausländerbehörde alleine ohne Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA).
Beschäftigung und Praktikum
 Antrag auf Beschäftigungserlaubnis immer bei der Ausländerbehörde. Ausnahmen: Hospitation, Schulpraktikum, Maßnahme bei einem Arbeitgeber MAG nach SGB III
 Beschäftigung und Praktika in der Regel zustimmungspflichtig durch BA Leiharbeit
 Änderung der Beschäftigungsverordnung zu Leiharbeit (§ 32 Abs. 3 BeschV) Leiharbeit grundsätzlich möglich sofern keine Vorrangprüfung durch BA erforderlich.
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Einstellungsprozess für Flüchtlinge ohne Aufenthaltserlaubnis (vor 49. Monat)
BewerberIn
Füllen gemeinsam Antrag
auf Beschäftigungserlaubnis
aus
gibt
Antragsformular
ab
Tipp
Phase 2
Phase 3
Arbeitgeber
IVAF
!
Schreiben
mitgeben
( 2-WochenFrist!)
Ausländerbehörde
unterliegt keiner
Frist!
Phase
1
www.migranet.bayern
I © 2015
Nach 2-Wochen-Frist nachhaken
Ausländerbehör
de
Schaltet ggf. zur
Prüfung ein
BA
Gibt Antwort über Beschäftigungserlaubnis
2 Wochen Zeit für Antwort; danach wie
Zustimmung
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5
Fördermöglichkeiten über SGB III
 Berufsbezogene Maßnahmen über SGB III für Asylbewerber/‐innen und Asylsuchende mit BüMA aus Syrien, Iran, Irak, Eritrea und Afghanistan ‐ nicht zustimmungspflichtig durch BA
 Fördermöglichkeiten über SGB III für Asylbewerber/‐innen und Geduldete und Flüchtlinge mit Aufenthaltserlaubnis (u.a. Maßnahme bei einem AG (MAG), Einstiegsqualifizierung (EQ) ‐ nicht zustimmungspflichtig durch BA
 Möglichkeit der Kostenübernahme bzgl. Anerkennung der im Ausland erworbener Qualifikationen über das Vermittlungsbudget § 45 SGB III
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Seite 11
WEITERE FÖRDERANGEBOTE
 Berufsausbildungsförderung (BaföG), Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), ausbildungsbegleitende Hilfen (abH), Assistierte Ausbildung (AsA)
 Asylbewerber/‐innen  Wenn 5 Jahre Aufenthalt in Deutschland und rechtmäßig erwerbstätig
 Zumindest ein Elternteil in den letzten 6 Jahren mindestens 3 Jahre in Deutschland und erwerbstätig
 Personen mit Duldung  Seit 01.01.2016: BAB, AsA , BaföG von 4 Jahren auf 15 Monate herabgesetzt. Nun auch abH nach 15 Monaten möglich.
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Seite 12
6
SPRACHFÖRDERUNG FÜR ASYLBEWERBER/‐INNEN UND GEDULDETE
 Integrationskurse
 Zugang: Asylbewerber/‐innen mit Aufenthaltsgestattung aus Syrien, Iran, Irak, Eritrea (Kein Zugang für Asylsuchende mit BüMA).
 ESF‐BAMF Kurse  Asylbewerber/‐innen und Geduldete mit zumindest nachrangigem Zugang zum Arbeitsmarkt
 Zuleitungen erfolgen bundesweit nur über IvAF‐Netzwerke
 Erstorientierungskurse für Asylbewerber/‐innen
 Sprachkurse durch ehrenamtliche Unterstützer/‐innen
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BESONDERHEITEN
 Neuregelung „Sichere Herkunftsstaaten“ (Albanien, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Bosnien, Serbien, Senegal, Ghana) – Sonderregelung Bayern
 Bei Ausstellung der BüMA (Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchende/r) gilt Wartefrist bzgl. Arbeitsmarktzugang von 3 Monaten (In Kürze: Ankunftsnachweis!)
 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) unterliegen bis zu Volljährigkeit einem besonderen Schutz und werden über die Jugendhilfe nach SGB VIII unterstützt bzw. betreut.  Aus dem Ausland Möglichkeit der Visumserteilung zur Aufnahme von Ausbildung oder Beschäftigung aus den Westbalkanstaaten unter bestimmten Voraussetzungen (§ 26 Abs. 2 BeschV) © Tür an Tür – Integrationsprojekte gGmbH 2015.
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AKTEURE IN DER FLÜCHTLINGSARBEIT
Akteure der Arbeitsmarktintegration
 IvAF (Integration von Asylbewerber/‐innen und Flüchtlingen)‐BAVF II und FiBA2 in Bayern
 IQ (Integration durch Qualifizierung) ‐
MigraNet in Bayern
 Agenturen für Arbeit / Jobcenter
 Kammern (HWK und IHK)
 Arbeitgeber
 Behörden (v.a. Ausländerbehörden, Ämter für Soziale Leistungen, Kommunen)
Akteure der gesellschaftlichen Integration
 Asylsozialberatungen
 Jugendmigrationsdienste
 Migrationserstberatungen
 UMF‐Wohngruppen (Vormünder)
 Jugendämter
 Kindertagesstätten / Schulen
 Berufsschulen
 regionale Sprachkursträger
 Freiwilligen‐Koordinator/‐innen
 Ehrenamtliche / Asyl‐Arbeitskreise/ Kirche / Gesellschaft
 Vereine / Verbände / MSO
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LINKLISTE










Netzwerke www.bavf.de
www.migranet.org
Arbeitshilfe zu Praktika für Asylsuchenden und geduldete Ausländer/innen
http://esf‐netwin.de/medien/Arbeitshilfe%20Praktika.pdf
Arbeitshilfe zu Beschäftigung für Asylsuchenden und geduldete Ausländer/innen
http://www.einwanderer.net/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/Zugang_zu_Arbeit_mi
t_Duldung_November_2014.pdf
Arbeitshilfe zu Zustimmungspflicht Praktika für Asylsuchenden und geduldete Ausländer/innen
http://www.einwanderer.net/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/Erfordernis_einer_Ar
beitserlaubnis_bzw.pdf
Jobportal
https://www.workeer.de/
Charta der Vielfalt‐Leitfaden für Unternehmer
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KONTAKT
Koordination BAVF II
Thomas Wilhelm
Tür an Tür – Integrationsprojekte gGmbH
Wertachstr. 29
86153 Augsburg
Tel.: 0821 90 799‐38
Email: [email protected]
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VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT
Das Projekt BAVF II wird im Rahmen der ESF‐Integrationsrichtlinie Bund im Handlungsschwerpunkt „Integration von Asylbewerber/‐innen und Flüchtlingen (IvAF)“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert.
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