Schwangerschaft und Elternschaft Geburt 8 Wochen nach der Geburt 4 ganze Monate nach der Geburt 1 Jahr nach der Geburt 4. Monat keine Arbeit erlaubt Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz Schwangerschaft Informationen einholen Sie erwarten ein Kind? Zeit, einen Moment innezuhalten und sich zum Thema Arbeit und Kind zu informieren. Merkblätter, Informationen auf dem Web und persönliche Gespräche helfen Ihnen dabei. Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz klären Wenden Sie sich (bei Bedarf) für eine gesundheitliche Risikoanalyse Ihres Arbeitsplatzes möglichst frühzeitig an die Abteilung SGU. Kündigungsschutz Während der Schwangerschaft und bis 4 Monate nach der Geburt darf die ETH das unbefristete Arbeitsverhältnis nicht kündigen (gilt erst nach Ablauf der Probezeit). Schwangerschaft Vorgesetzte Person informieren Es empfiehlt sich, Ihre vorgesetzte Person frühzeitig oder spätestens ab dem 4. Monat über Ihre Schwangerschaft zu informieren. Weiterführung Anstellung thematisieren Thematisieren Sie in einem Gespräch mit der vorgesetzten Person und/oder HR die Weiterführung der Arbeit oder eine allfällige Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach der Geburt. Dabei hilft der Gesprächsleitfaden Mutterschaft. Betreuungsplatz suchen Da die Nachfrage nach Betreuungsplätzen gross ist, empfiehlt es sich, frühzeitig nach geeigneten Betreuungslösungen zu suchen. Hello Kids! unterstützt werdende Eltern dabei gerne. Mutterschaftsurlaub Nach der Geburt Mutterschaftsurlaub Sie haben Anspruch auf vier Monate bezahlten Mutterschaftsurlaub. Geburt melden Die Geburt Ihres Kindes melden Sie HR mittels Formular und einer Kopie der Geburtsurkunde. Familienzulage beantragen Um einen Anspruch auf Familienzulagen geltend machen zu können, benötigt HR das Anmeldeformular mit den entsprechenden Dokumenten. Vaterschaftsurlaub Bei Geburt eines eigenen Kindes hat der Vater Anspruch auf 10 Tage bezahlten Urlaub. Arbeiten beide Eltern im ETH-Bereich, kann die Hälfte des bezahlten Mutterschaftsurlaubs auf beide aufgeteilt werden. Der Vater darf maximal zwei Monate beziehen. Legende HR: Human Resources; SGU: Sicherheit, Gesundheit und Umwelt; Hello Kids!: Servicestelle für Kinderbetreuung Stillzeit 4 Monate nach der Geburt Stillmöglichkeiten klären Für stillende Mütter stehen Sanitätszimmer mit Liegen zur Verfügung. Die SGU stellt dafür Schlüssel zur Verfügung. Arbeit wiederaufnehmen Die Wiederaufnahme der Arbeit erfolgt in der Regel nach Ablauf des Mutterschaftsurlaubs. Säuglingsplatzfinanzierung beantragen Wird ein Baby ausserfamiliär betreut, können Sie bei Hello Kids! mit dem entsprechenden Formular eine Rückerstattung für die höheren Kosten eines Säuglingsplatzes beantragen. Bei Fragen gibt die zuständige Personalchefin oder der zuständige Personalchef Auskunft. Weitere Informationen: www.ethz.ch/mutterschaft Human Resources
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