Schreiben an Herrn Minister Dobrindt [PDF: 141 KB]

Landratsamt Biberach
Rollinstraße 9
88400 Biberach
Herrn Bundesminister
Alexander Dobrindt MdB
Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur
Invalidenstraße 44
10115 Berlin
Bundesverkehrswegeplan 2030, Anhörungsentwurf
Aus- und Neubau der B 312 zwischen Biberach und Memmingen
Gemeinde
Erlenmoos
Sehr geehrter Herr Minister,
im Hinblick auf die Fortschreibung und Neuaufstellung des Bundesverkehrswegeplanes haben wir uns schon in den letzten Jahren, zuletzt mit Schreiben vom
31. März 2015 an Sie gewandt und unser Anliegen vorgebracht.
Datum:
11. Mai 2016
Die B 312 ist zwischen Biberach und Memmingen in einem schlechten Ausbauzustand und führt durch mehrere Städte und Ortschaften (Ringschnait, Ochsenhausen, Erlenmoos und Edenbachen). Die notwendigen Umfahrungen wurden im
Bundesverkehrswegeplan 2003 als Neue Vorhaben mit besonderem naturschutzfachlichem Planungsauftrag für den vordringlichen Bedarf eingestuft. Nachdem
das Land keine ausreichenden Planungskapazitäten zur Verfügung stellen konnte, wurde 2009 eine Vereinbarung zwischen dem Land und dem Landkreis geschlossen, die eine Planung der Ortsumfahrungen durch den Landkreis regelt.
Seither ist der Landkreis Biberach zusammen mit der IHK Ulm als Vertreter der
Wirtschaft, den Städten Biberach und Ochsenhausen sowie der Gemeinde Erlenmoos dabei, die Planungen für die Ortsumfahrungen voranzutreiben. Die Voruntersuchung wurde abgeschlossen und der naturschutzfachliche Planungsauftrag ist zwischenzeitlich abgearbeitet. Derzeit bereiten wir das Raumordnungsverfahren vor, welches in der zweiten Jahreshälfte 2016 durchgeführt werden soll.
Ziel ist es, in ca. fünf Jahren Baurecht zu haben.
Umso ernüchternder war es, als wir feststellen mussten, dass die B 312 im Anhörungsentwurf des neuen Bundesverkehrswegeplans lediglich im weiteren Bedarf
mit Planungsrecht geführt wird. Angesichts der überregionalen Bedeutung der
B 312 und den geleisteten Vorarbeiten ist es für uns unverständlich und nicht
nachvollziehbar, dass die Maßnahme nicht wieder in den vordringlichen Bedarf
aufgenommen wurde. Daneben haben sich bei der Durchsicht der zugrunde gelegten Daten und Erhebungen im Projektinformationssystem (PRINS) gezeigt,
dass Sachverhalte und objektive Daten nicht oder sogar falsch in die Bewertung
eingeflossen sind. Dies betrifft z. B. starke Abweichungen bei den zugrunde ge-
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legten Zahlen des Schwerlastverkehrs oder den nicht berücksichtigten Rückbau
der B 312-alt mit den entsprechenden Auswirkungen auf die umwelt- und naturschutzfachliche Beurteilung. Noch gravierender ist, dass raumordnerische und
städtebauliche Belange überhaupt nicht in die Bewertung eingeflossen sind.
Wir haben zwischenzeitlich eine detaillierte fachtechnische Stellungnahme gegenüber ihrem Ministerium abgegeben, die die wesentlichen Punkte aufgreift und
mit detaillierten Unterlagen hinterlegt.
Es war immer unser Ziel, den Streckenzug zwischen Biberach und Memmingen
mit zusammenhängenden Ortsumfahrungen leistungsfähig auszubauen. Damit
würde ein Gesamtzug bestehen, der diesen Bereich des ländlichen Raums großräumig erschließt. Dieser Abschnitt hat als Teil der Landesentwicklungsachse
Reutlingen/Tübingen-Riedlingen-Biberach-Memmingen und als wichtige Verbindung zwischen den Autobahnen 7, 8 und 96 eine überregionale Bedeutung. Darüber hinaus ist dieses Teilstück für den langlaufenden überregionalen Verkehr
aus Richtung Freiburg in Richtung München in Verbindung mit der B 31 und B
311 von hoher Bedeutung. Auch das Erreichbarkeitsdefizit, das in der Grundkonzeption zum Bundesverkehrswegeplan für unseren Raum festgestellt wurde, kann
damit signifikant verbessert werden.
Der ländliche Raum wird mit verschiedensten Förderprogrammen durch die EU,
den Bund und die Länder unterstützt. Damit soll der ländliche Raum als attraktiver
Wirtschafts-, Arbeits-, Wohn- und Lebensraum gestärkt werden. Dies ist auch
angezeigt, zumal der ländliche Raum schon bislang einen Großteil der mittelständischen Unternehmen und der industriellen Wertschöpfung beheimatet und damit
einen wichtigen gesamtwirtschaftlichen Beitrag leistet. Diese positiven Bemühungen werden jedoch durch eine Vernachlässigung der verkehrlichen Infrastruktur
konterkariert. Konkret für den Landkreis Biberach bedeutet dies, dass wir zwar zu
den zehn wachstumsstärksten Landkreisen in Deutschland gehören, die weitere
Entwicklung aber sehr stark von der Verkehrsinfrastruktur abhängt, wie erste Verlagerungen an verkehrsgünstiger gelegene Standorte zeigen. Die Unzufriedenheit
der Unternehmen wächst, von den Lärm- und Schadstoffemissionen in den Ortsdurchfahrten jenseits der Grenzwerte ganz zu schweigen. Die daraus resultierende Pflicht zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen spricht hier eine klare Sprache.
Kurzum: Leistungsfähige, sichere und zuverlässige Verkehrsverbindungen sind
das Rückgrat der weiteren Entwicklung des Landkreises.
Der Kreistag des Landkreises Biberach hat sich mit seiner Entschließung vom
21. April 2016 einstimmig hinter dieses Anliegen gestellt. Dies gilt auch für die
Gemeinderäte der Städte Biberach und Ochsenhausen sowie der Gemeinde Erlenmoos. Auch die Landkreise Sigmaringen, Alb-Donau-Kreis und Tuttlingen sowie die Regionalverbände und IHK’s fordern eine stärkere Berücksichtigung der
Achsenbedeutung der B 311 und B 312 für den gesamten Raum als wesentliches
Element der raumordnerischen Beurteilung im Bundesverkehrswegeplan.
Wir bitten Sie daher, die in der fachtechnischen Stellungnahme ihrem Ministerium
gegenüber vorgetragenen Punkte in eine Neubewertung der Maßnahme einfließen zu lassen, die vorgenommene Einstufung zu überprüfen und die B 312 zwischen Biberach und Memmingen in ihrer Gesamtheit in den vordringlichen Bedarf
aufzunehmen. Die wesentlichen Punkte wurden in der Entschließung des Kreistages Biberach zusammengeführt und liegen diesem Schreiben als Anlage bei.
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Eine Mehrfertigung des Schreibens erhalten die Mitglieder des Ausschusses für
Verkehr und digitale Infrastruktur.
Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Biberach
Stadt Biberach
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Dr. Heiko Schmid
Landrat
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Norbert Zeidler
Oberbürgermeister
Industrie- und Handelskammer Ulm
Industrie- und Handelskammer Ulm
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Otto Sälzle
Hauptgeschäftsführer
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Johannes Remmele
Vizepräsident
Stadt Ochsenhausen
Gemeinde Erlenmoos
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Andreas Denzel
Bürgermeister
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Alexandra Scherer
Bürgermeisterin
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Josef Rief
Mitglied des Bundestags
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Martin Gerster
Mitglied des Bundestags
Anlage
Entschließung des Kreistags vom 21. April 2016