Antrag der LINKEN „Bundesprogramm „Kultur

Antrag der LINKEN
„Bundesprogramm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“
weiterentwickeln und seine Fortführung jetzt vorbereiten
DS 18/8181 vom 20.04.2016
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/081/1808181.pdf
Begründung der parlamentarischen Initiative
Im Jahr 2012 wurde von Seiten der Bundesregierung übereilt und ohne Abstimmung mit den
Ländern und Kommunen das Bundesprogramm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“
etabliert, das mit einer für die Kultur unfassbar großen Summe von 230 Mio. für die Jahre
2012 bis 2017 Projekte kultureller Bildung fördern wollte.
DIE LINKE hat die Einführung damals kritisch begleitet, aus mehreren Gründen: statt
zunächst eine Strategie für die Kulturelle Bildung zu entwickeln, bewies man mit dem
Programm Aktionismus und engte die Kulturelle Bildung mit dem Auftrag ein,
Bildungsbenachteiligung zu beheben. Die seit vielen Jahren in diesem Feld Engagierten
mussten nun sich „neue“ Projekte überlegen, um von den Mitteln des Programms
partizipieren zu können, und diese mit einem großen bürokratischen Aufwand beantragen –
statt Unterstützung für ihre bisherige und reguläre Arbeit zu bekommen oder auch nur
Personalmittel für die Verwaltung verwenden zu können. Einmal mehr wurde mit dem
Programm auf das Ehrenamt gesetzt – auch, um Mängel in der Infrastruktur kaschieren und
kompensieren zu wollen. Zudem stand zu Beginn zu befürchten, dass die Kinder und
Jugendlichen durch das Programm und seinen exklusiven Charakter für Bildungsbenachteiligte erst recht stigmatisiert würden. Außerdem duften die Projekte wegen des
Kooperationsverbots gerade dort nicht stattfinden, wo die Kinder und Jugendliche ohnehin
den Großteil des Tages verbringen und wo sie mit Kindern und Jugendlichen anderer
sozialer, ethnischer oder kultureller Herkunft aufeinandertreffen: in den Schulen.
Nach drei Jahren Programmlaufzeit kann man jedoch feststellen, dass sich „Kultur macht
stark. Bündnisse für Bildung“ zu einem guten Programm entwickelt hat, was vor allem dem
Engagement und der Erfahrung der Programmpartner, also der Verbände und Initiativen der
kulturellen Bildung zu verdanken ist. Durch ihre häufig bis in die ländlichen Räume
reichenden Strukturen gelang es, das Programm in die Fläche zu bringen. Durch ihren
sozialräumlichen Ansatz konnte eine Stigmatisierung verhindert werden. Durch ihre
Kreativität gelang es, auch Kindertagesstätten und Schulen einzubeziehen – es dürfen
mittlerweile außerunterrichtliche Projekte gefördert werden, die an der Schule stattfinden.
Von Seiten der Programmpartner wurde im vergangenen Jahr der dringliche Wunsch an uns
herangetragen, uns für eine Fortsetzung, bestenfalls für eine Verstetigung des Programms
einzusetzen und vor allem dafür einzutreten, dass die Programmpartner auch weiterhin mit
der Durchführung betraut werden und nicht das Ministerium dies allein übernimmt. Da es
bis zum April 2016 keinerlei Zeichen von Seiten des Bildungsministeriums gab, hatten wir
einen Antrag vorbereitet, der nicht nur einfach eine Fortführung des bisherigen Programms
forderte, sondern sich – unter Einbeziehung der Programmpartner – für eine Weiterentwicklung der Förderrichtlinie einsetzt. Diese Forderungen sind noch immer aktuell, auch
MdB-Büro Sigrid Hupach
Cathleen Bürgelt
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Begründung
des Antrags
Antrag „Kultur macht stark weiterentwickeln und seine Fortführung jetzt vorbereiten
DS 18/8181 vom 20.04.2016
11.5.2016
wenn es in der Zwischenzeit die Zusage der Bildungsministerin gab, das Programm
fortzuführen – ohne jedoch Aussagen zu Umfang und Änderungsbedarfen zu machen.
In die Erarbeitung des Antrags haben wir alle 32 Programmpartner einbezogen und diese
Möglichkeit zur Partizipation wurde ganz überwiegend angenommen und begrüßt.
Der nun vorliegende Antrag beschreibt im Feststellungsteil – basierend auf den Evaluationsergebnissen und auf den Erfahrungen der Programmpartner - die Änderungsbedarfe, die sich
dann in den Forderungen widerspiegeln:
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Verstetigung und dadurch langfristige Planungsmöglichkeiten für die Akteure
weitere Einbeziehung der Verbände und Initiativen der Kulturellen Bildung
ressortübergreifend und in Abstimmung mit den Ländern und Kommunen sowie mit
den bisherigen Programmpartnern den Dialog über das Programm und seine
Weiterentwicklung zu suchen
weitgehende Vereinfachung der administrativen Anforderungen bei der
Antragstellung und Projektabrechnung
Erhöhung der Verwaltungspauschale auf 10 % zusätzlich zur beantragten
Fördersumme
Möglichkeit der Übertragung von Projektmitteln ins nächste Jahr bei überjährigen
Projekten
Ressourcen für die professionelle Begleitung ehrenamtlich Aktiver
Erweiterung der Zielgruppe auf Jugendliche bis 27 und zudem
Bildungsbenachteiligung nicht nur Risikolagen des Elternhauses zu beschränken,
sondern auch physische / psychische Benachteiligungen einzubeziehen sowie
strukturschwache Räume als benachteiligte Regionen anzuerkennen
Intensivierung der Zusammenarbeit mit Kommunen in der Programmdurchführung
(vgl. Jugendhilfe- und Kulturentwicklungspläne)
Beibehaltung des zugrunde gelegten weiten Kulturbegriffs
stärkere Einbeziehung der Zielgruppe in die Entwicklung der Projekte
wissenschaftliche Fundierung der programmbegleitenden Evaluation
Stärkung der Forschung zu Kulturellen Bildung
Weiterbildung und Qualitätssicherung
Klar ist dabei jedoch, dass wir LINKE eigentlich eine grundsätzlich andere Kulturförderung
wollen, die die kulturelle Infrastruktur sichert, so dass es gerade auch in ländlichen Räumen
eine – vielfältige und personell gesicherte – Basis gibt, auf die Projektförderung dann
überhaupt erst aufsatteln kann. Aus diesem Grund fordern wir ja auch beharrlich ein Ende
des Kooperationsverbots im Bildungsbereich und die Aufnahme einer Gemeinschaftsaufgabe
Kultur ins Grundgesetz.
Da dies aber kurzfristig nicht zu erreichen ist, wollen wir mit dem Antrag wenigstens gut
gewordene Programme wie „Kultur macht stark“ verstetigen und dabei uns wichtige Punkte
in die Diskussion um die Weiterentwicklung einbringen.
MdB-Büro Sigrid Hupach
Cathleen Bürgelt
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Begründung
des Antrags