Eigenverbrauch in einer Verbrauchsstätte Wenn der in einer Energieerzeugungsanlage gewonnene Strom gleichzeitig vom Produzenten oder von Dritten verbraucht wird, spricht man von Eigenverbrauch. Ein Eigenverbrauch in einer einzelnen Verbrauchsstätte liegt dann vor, wenn Verbrauch und Produktion zu einer wirtschaftlichen und örtlichen Einheit (also einer Verbrauchsstätte) gehören. Dies bedeutet, dass der Endverbraucher auch der Eigentümer der Energieerzeugungsanlage vor Ort ist. Klassische Beispiele hierfür sind Einfamilienhäuser mit Photovoltaik-Anlagen oder Bauernhöfe mit Haus und Scheune sowie einer PhotovoltaikAnlage auf dem Hof. Ist der Endverbraucher nicht Eigentümer der Energieerzeugungsanlage, liegt ein Eigenverbrauch mit mehreren Verbrauchsstätten vor. Grundsätzlich ist es auch möglich, dass mehrere Energieerzeugungsanlagen und/oder mehrere Gebäude zum Eigenverbrauch beitragen. Dabei müssen alle Anlagen hinter demselben Netzanschlusspunkt liegen. Ein Überschusszähler erfasst dann den gesamten Bezug aus dem Netz sowie die Überschussproduktion aller Anlagen. Zähleranforderungen Bei Eigenverbrauch in einer Verbrauchsstätte muss ein Überschusszähler der EKZ installiert werden. Zusätzlich kann ein Produktionszähler zur Erfassung der Gesamtproduktion der EEA angebracht werden. Bei Energieerzeugungsanlagen mit einer Anschlussleistung bis 30 kVA ist ein zusätzlicher Produktionszähler optional. Wir empfehlen aber dessen Installation, um auch die reine Erzeugung zu messen. Da dieser Zähler nicht für Verrechnungszwecke verwendet wird, kann auch ein privater Zähler verwendet werden. Bei Energieerzeugungsanlagen mit einer Anschlussleistung über 30 kVA ist ein Lastgangzähler mit automatischer Datenübermittlung gesetzlich vorgeschrieben. In diesem Fall ist auch der Überschusszähler mit einer Lastgangmessung mit Datenübermittlung auszurüsten. Angewendete Tarife 1. Der Bezug aus dem Netz wird mit dem zugeteilten oder gewählten Energieprodukt (bei Lieferung durch die EKZ) und dem von den EKZ zugeteilten Netznutzungsprodukt inkl. Abgaben verrechnet. 2. Bei Abnahme der Energie durch die EKZ wird die Überschussproduktion gemäss den Konditionen des entsprechenden Rückliefertarifs (z. B. «Vergütung für Energie aus Anlagen unter 150 kVA») vergütet. Sofern der eingesetzte Produktionszähler ein Lastgangzähler ist, verrechnen die EKZ Kosten für die Messung und Datenaustausch. Details zu den Konditionen finden Sie in unserer Tarifsammlung 2016 («Energie- und Netznutzungstarife»).
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