Info-Mappe - Johann-Philipp

Herzlich Willkommen an der
Johann-Philipp-Glock-Schule
Grundschule
Gehrenweg 2
79227 Schallstadt
www.johann-philipp-glock-schule.de
Info-Mappe für unsere Schulanfänger
im Schuljahr 2016/2017
1
Schallstadt, 12. Mai 2016
Liebe Eltern der Schulanfänger,
mit der Einschulung an unserer Schule haben Sie uns Ihr Kind anvertraut. Wir
sind uns der damit verbundenen Verantwortung bewusst und bemühen uns,
Ihr Kind optimal zu fördern und zu sozialer Verantwortung zu erziehen, wie es
der Bildungsauftrag der Grundschule vorsieht.
Ihr Kind verbringt aber nur einige Stunden in der Schule, sodass wir auf die
intensive Zusammenarbeit mit Ihnen angewiesen sind. Wenn Sie die Arbeit der
Schule unterstützen, können wir gemeinsam den gewünschten Erfolg erzielen.
Wir hoffen auf Ihre Bereitschaft zur Mitarbeit, denn nur so ist es uns möglich,
die von Ihrer Seite in uns gesetzten Erwartungen zu erfüllen.
Um Ihnen einen Überblick über unsere Schule und vieles, was nun neu auf Sie
zukommt, zu geben, haben wir diese Mappe erstellt, die Ihnen als Handreichung dienen soll. Viele Informationen erhalten Sie auch über unsere
Homepage www.johann-philipp-glock-schule.de.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Im Namen des Kollegiums,
mit freundlichen Grüßen
Christiane von Zahn
Rektorin
2
Allgemeine Informationen zur Schule
Telefon: 07664 9761-12
Telefax: 07664 9761-15
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.johann-philipp-glock-schule.de
Ansprechpartner
Rektorin: Christiane von Zahn, Telefon: 07664 9761-11
Sekretärin: Silvia König, Telefon: 07664 9761-12
Öffnungszeiten Sekretariat:
Montag, Dienstag, Donnerstag von 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Hausmeister: Walter Bronner, Telefon: 07664 9761-14
Kernzeitbetreuung: Birgit Förstner-Schauder, Telefon: 07664 9761-20
Schulsozialarbeiterin: Aleksandra Müller, Telefon: 0151 1624095
Beratungslehrerin: Meike Siebert, E-Mail: [email protected]
3
Lehrerkollegium
16 Lehrerinnen
Klasse
Internationale Vorbereitungklasse
1a
1b
2a
2b
3a
3b
4a
4b
Klassenlehrerin im Schuljahr 2015/2016
Frau Bauer
Frau Düsseldorf
Frau Knickrehm
Frau Rehberger
Frau Wildi
Frau Weber
Frau Wieder
Frau Fehrenbach-Wehrle
Frau Ritzenthaler
Zusätzlich sind Frau von Zahn, Frau Zink, Frau Peker, Frau Deusch, Frau Lumpp,
Frau Rischner (Refrendarin) und Frau Simon (Refrendarin) als Fachlehrerinnen
an unserer Schule tätig.
Klassenlehrerinnen im Schuljahr 2016/2017 der Klassen 1
Frau Fehrenbach-Wehrle, Frau Ritzenthaler
Schüler der Johan-Philipp-Glock Grundschule
Etwa 160 Schülerinnen und Schüler besuchen unsere Schule im laufenden
Schuljahr.
Die
Jahrgänge
sind
zweizügig.
Eine
internationale
Vorbereitungsklasse ist seit dem Schuljahr 2015/2016 bei uns eingerichtet.
Unterrichts- und Pausenzeiten
Die Kinder haben von Montag bis Freitag Unterricht. Der Unterricht wird am
Vormittag über maximal 6 Unterrichtsstunden verteilt.
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Stunden/Pausen
1. Stunde Unterrichtsbeginn
2. Stunde
Pause
(10 Minuten Frühstück in der Klasse)
3. Stunde
4. Stunde
Zeiten
08:10 Uhr – 08:55 Uhr
08:55 Uhr – 09:40 Uhr
09:40 Uhr – 10:05 Uhr
10:05 Uhr – 10:50 Uhr
10:50 Uhr – 11:35 Uhr Bus 12:00Uhr
(Aufsicht bis 11:55 Uhr auf dem Schulhof)
Pause
5. Stunde
6. Stunde
11:35 Uhr – 11:55 Uhr
11:55 Uhr – 12:40 Uhr Bus 12:48 Uhr
12:40 Uhr - 13:25 Uhr Bus 13:30 Uhr
Aufsicht
Vor dem Unterricht wird auf dem Schulhof bereits ab 07:55 Uhr Aufsicht geführt. Bitte schicken Sie Ihre Kinder nicht früher zur Schule, da vorher kein
Versicherungsschutz besteht.
In der Frühstückspause bleiben die Kinder in ihrem Klassenzimmer und werden
von der zuständigen Lehrkraft beaufsichtigt.
In den Hofpausen wird immer von zwei Mitarbeitern Aufsicht geführt.
Frühstück
Es ist uns wichtig, dass Ihr Kind vor Schulbeginn ein gesundes Frühstück zu sich
genommen hat. Für die Frühstückspause sind alle Eltern dazu aufgefordert,
ihrem Kind
 ein gesundes Frühstück (mit Obst, Brot, Joghurt u. ä.)
 nur Getränke ohne Zuckerzusatz und ohne Koffein (z. B. keine Cola)
zuzubereiten und mit in die Schule zu geben.
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Für die Grundschule gilt folgende Kontingent-Stundentafel im
Schuljahr 2016/2017
Fach
Stundenumfang Bemerkung
Klasse 1 bis 4
8
Religionslehre
Deutsch
28
Fremdsprache
8
Sprachen
Mathematik
Mensch-NaturKultur
21
Sachunterricht
12
Musisch-Kulturelle
Bildung (Musik,
Kunst, Werken)
13
Richtwerte:
Musik: 6
Kunst/Werken: 7
Bewegung, Spiel
und Sport
Summe
12
102
6
Liebe Eltern,
in der Schule wird Ihr Kind sehr viel lernen...
... vieles kann es aber auch schon, wenn es zu uns kommt.
Es wäre schön, wenn Ihr Kind Folgendes selbstständig tun könnte:
 eine Schleife binden
 mit der Schere umgehen
 alleine an- und ausziehen
 alleine zur Toilette gehen
 Blätter richtig ein- bzw. abheften
 Tasche ein- und auspacken
 auf die eigenen Sachen achten
 zuhören
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Materialliste für das erste Schuljahr im Schuljahr 2016/2017
Anzahl
1
6
1
2 dicke
1
1
1 kurzes
6 dicke
1
1 Pack
1
1
1
3
1
1
1
1
1
1 Paar
1
2
1
1
1
1 Paar
Was
Schulranzen
Schnellhefter (grün, rot, blau, gelb, orange, weiß)
Federmäppchen
Bleistifte
Anspitzer mit Dose
Radiergummi
Lineal
Buntstifte aus Holz
Folienstift wasserlöslich schwarz S
Wachsstifte *)
Papierschere
Klebestift, kein Flüssigkleber
Deckfarbkasten *)
Borstenpinsel (Nr. 6, 12, 16) *)
Zeichenblock DIN A3
Malblock DIN A4
Sammelmappe DIN A3
Vesperdose
Turnbeutel
Sportschuhe mit heller Sohle
Sporthose und Sportshirt
Bilder Ihres Kindes in Passbildgröße
Gut verschließbare kleine Blechdose
Kopfhörer (für die PC-Arbeit)
Tischset als Bastel-/ Klebeunterlage
Hausschuhe
*) Bitte achten Sie bei diesen Artikeln auf gute Qualität. Vielen Dank.
Bitte kennzeichnen Sie unbedingt das Eigentum Ihres Kindes!
8
Liebe neue Schulkinder,
wir freuen uns sehr, dass Ihr bald da seid.
Der erste Schultag am Mittwoch, 14. September 2016
ca.
10:00 Uhr
Begrüßung der Schulneulinge, ihrer
Eltern und Begleiter durch die Schulleitung in
der Johann-Philipp-Glock-Halle
10:30 Uhr
Die Schulneulinge gehen mit ihren
Klassenlehrerinnen in ihre Klassen und
haben ihre erste Unterrichtsstunde.
Die Eltern haben die Möglichkeit, in
der Zwischenzeit eine Tasse Kaffee zu
trinken. Die Eltern der derzeitigen Erstklässler
und der Förderkreis Schule Schallstadt
bewirten Sie gerne.
ca.
11:30 Uhr
Ende des ersten Schultages
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Entschuldigungen - Beurlaubung
Wenn Ihr Kind erkrankt ist und die Schule nicht besuchen kann, sollten Sie die
Schule am selben Unterrichtsstag benachrichtigen. Dies kann mündlich oder
schriftlich erfolgen. Die schriftliche Entschuldigung sollte spätestens am 3. Tag
vorliegen bzw. wenn das Kind wieder in die Schule kommt.
Besonders in Fällen ansteckender Krankheiten ist es erforderlich, den Grund
des Schulversäumnisses bekannt zu geben!
Schallstadt, 16.09.2016
Sehr geehrte Frau ... (Name der Klassenlehrerin)
mein Kind kann wegen einer Infektion nicht in die
Schule kommen. Er wird nach Auskunft des Arztes
vermutlich Montag, 19.09.2016 wieder die Schule
besuchen können.
Mit freundlichen Grüßen
Elfriede Mustermann
Beurlaubung von Schülern unmittelbar vor oder nach den Ferien
Verordnung des Kultusministeriums über die Pflicht zur Teilnahme am
Unterricht und an den sonstigen Schulveranstaltungen (Schulbesuchsverordnung) vom 21. März 1982, § 4
Beurlaubung
(1) Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders
begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag
möglich. Der Antrag ist vom Erziehungsberechtigten, bei volljährigen Schülern
von diesen selbst zu stellen.
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(2) Als Beurlaubungsgründe werden anerkannt:
1. Kirchliche Veranstaltungen nach Nr. I der Anlage. Die Bestimmung des § 4
Abs. 3 des Gesetzes über die Sonntage und Feiertage in der Fassung vom 28.
November 1970 (GBl. 1971 S. 1), nach der Schüler an den kirchlichen Feiertagen ihres Bekenntnisses das Recht haben, zum Besuch des Gottesdienstes dem
Unterricht fernzubleiben, bleibt unberührt.
2. Gedenktage oder Veranstaltungen von Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften nach Nr. II-VI der Anlage. Dem Antrag muss, soweit die
Zugehörigkeit zu der Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft nicht auf
andere Weise nachgewiesen ist, eine schriftliche Bestätigung beigefügt sein.
(3) Als Beurlaubungsgründe können außerdem insbesondere anerkannt
werden:
1. Heilkuren oder Erholungsaufenthalte, die vom Staatlichen Gesundheitsamt
oder vom Vertrauensarzt einer Krankenkasse veranlasst oder befürwortet
worden sind;
2. Teilnahme am internationalen Schüleraustausch sowie an Sprachkursen im
Ausland;
3. Teilnahme an den von der Landeszentrale für politische Bildung durchgeführten zweitägigen Politischen Tagen für die Klassen 10 bis 13;
4. Teilnahme an wissenschaftlichen oder künstlerischen Wettbewerben;
5. Die aktive Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen und an Lehrgängen
überregionaler oder regionaler Trainingszentren sowie an überregionalen
Veranstaltungen von Musik- und Gesangvereinen, anerkannten Jugendverbänden und sozialen Diensten, soweit die Teilnahme vom jeweiligen Verband
befürwortet wird;
6. die Ausübung eines Ehrenamts bei Veranstaltungen von Sport-, Musik- und
Gesangvereinen, anerkannten Jugendverbänden und sozialen Diensten, sofern
dies vom jeweiligen Verband befürwortet wird;
7. Teilnahme an Veranstaltungen der Arbeitskreise der Schüler (§ 69 Abs. 4
SchG), soweit es sich um Schulveranstaltungen handelt (§ 18 SMV-Verordnung), sowie an Sitzungen des Landesschulbeirats (§ 70 SchG) und des Landesschülerbeirats (§ 69 Abs. 1 bis 3 SchG);
8. Die Vollendung des 18. Lebensjahres während des ersten Schulhalbjahres bei
Berufsschulpflichtigen, die nicht in einem Berufsausbildungsverhältnis stehen
oder eine Stufenausbildung fortsetzen für eine Beurlaubung für das zweite
Schulhalbjahr (§ 78 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 SchG);
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9. Wichtiger persönlicher Grund; als wichtiger persönlicher Grund gelten
insbesondere Eheschließung der Geschwister, Hochzeitsjubiläen der
Erziehungsberechtigten, Todesfall in der Familie, Wohnungswechsel, schwere
Erkrankung von zur Hausgemeinschaft gehörenden Familienmitgliedern, sofern
der Arzt bescheinigt, dass die Anwesenheit des Schülers zur vorläufigen
Sicherung der Pflege erforderlich ist.
(4) Für das Fernbleiben der Schüler vom Unterricht aufgrund einer Beurlaubung
tragen die Erziehungsberechtigten, volljährige Schüler für sich selbst, die
Verantwortung.
Die
Schulen
beraten
erforderlichenfalls
die
Erziehungsberechtigten und den Schüler über die Auswirkungen der
beantragten Beurlaubung. Die Beurlaubung kann davon abhängig gemacht
werden, dass der versäumte Unterricht ganz oder teilweise nachgeholt wird.
(5) Zuständig für die Entscheidung über Beurlaubung ist in den Fällen des
Absatzes 2 sowie bis zu zwei unmittelbar aufeinanderfolgenden Unterrichtstagen in den Fällen des Absatzes 3 der Klassenlehrer, in den übrigen Fällen der
Schulleiter.
Ferien
Die Ferientermine werden am Elternabend mitgeteilt.
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Schulsport
Liebe Eltern,
wir möchten Sie auf die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen im
Schulsportunterricht hinweisen:
 Die Schülerinnen und Schüler benötigen passende Sportbekleidung
(Sporthose, T-Shirt, Turnschuhe).
 Die Schülerinnen und Schüler mit langen Haaren müssen diese während des
Sportunterrichts mit Hilfe eines Haargummis geschlossen tragen.
 Das Tragen von Uhren und Schmuck ist nicht erlaubt. Ohrringe sind
gegebenenfalls abzukleben.
 Vereinbarte Regeln müssen im Sportunterricht von den Schülern
konsequent eingehalten werden.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind, an den Tagen, an denen der
Sportunterricht erteilt wird, seine komplette Sportbekleidung mit zur Schule
bringt und Kleidung trägt, die es zügig, selbständig wechseln kann. Je weniger
Zeit die Schülerinnen/Schüler in den Umkleideräumen benötigen, desto mehr
Zeit verbleibt für den Sportunterricht. Durch Ihre Kooperation können Sie
maßgeblich zur Sicherheit und zu einem positiven Ablauf des Unterrichts
beitragen.
Elternsprechtage
Elternsprechtage werden zweimal im Jahr durchgeführt. Die Lehrerinnen
stehen dann zur Beratung und Information zur Verfügung. Einladungen dazu
erhalten Sie rechtzeitig von der Klassenlehrerin.
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Schülerversicherung
Für jedes Schuljahr bietet der BGV (Badische Versicherungen) eine
Schülerversicherung an. Die Formulare dazu erhalten Ihre Kinder jeweils zu
Beginn des neuen Schuljahres über die Klassenlehrerin. Nähere Erläuterungen
zum Umfang der Versicherung befinden sich auf der Rückseite des Antrags.
Der Abschluss der Versicherung ist freiwillig.
Kopfläuse
Eine detaillierte Beschreibung über den Umgang mit Kopfläusen erhalten Sie
über unsere Homepage (Rubrik Eltern-Informationen, Gesundheit).
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Schulmitwirkung:
Liebe Eltern,
an dieser Stelle möchten wir Ihnen einige Informationen über Ihre Mitwirkungsmöglichkeiten in der Schule geben.
Vorsitzender des Elternbeirats im Schuljahr 2015/2016: Alfred Bing
Stellvertreterin im Schuljahr 2015/2016: Tanja Wörz-Völzke
Elternmitwirkung
(1) Die Eltern haben das Recht und die Pflicht, an der schulischen Erziehung
mitzuwirken. Die gemeinsame Verantwortung der Eltern und der Schule für die
Erziehung und Bildung der Jugend fordert die vertrauensvolle Zusammenarbeit
beider Erziehungsträger. Schule und Elternhaus unterstützen sich bei der
Erziehung und Bildung der Jugend und pflegen ihre Erziehungsgemeinschaft.
(2) Das Recht und die Aufgabe, die Erziehungsarbeit der Schule zu fördern und
mitzugestalten, nehmen die Eltern
1. in der Klassenpflegschaft
2. in den Elternvertretungen
3. in der Schulkonferenz
wahr.
1. Klassenpflegschaft
Die Klassenpflegschaft besteht aus den Eltern und Lehrer der Klasse. Sie dient
der Pflege enger Verbindungen zwischen Eltern und Schule und hat die
Aufgabe, das Zusammenwirken von Eltern und Lehrern in der gemeinsamen
Verantwortung für die Erziehung der Jugend zu fördern. Eltern und Lehrer
sollen sich in der Klassenpflegschaft gegenseitig beraten sowie Anregungen
und Erfahrungen austauschen. Die Klassenpflegschaft wählt den
Klassenelternvertreter und den Stellvertreter, die dann Mitglieder des
Elternbeirates sind. Die Klassenpflegschaft trifft sich mindestens 1 x pro
Schulhalbjahr.
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2. Elternbeirat
Der Elternbeirat ist die Vertretung der Eltern der Schüler einer Schule. Ihm
obliegt es, das Interesse und die Verantwortung der Eltern für die Aufgaben der
Erziehung zu wahren und zu pflegen, der Elternschaft Gelegenheit zur
Information und Aussprache zu geben, über Wünsche, Anregungen und
Vorschläge der Eltern zu beraten und der Schule zu unterbreiten, an der
Verbesserung der inneren und äußeren Schulverhältnisse mitzuarbeiten und
das Verständnis der Öffentlichkeit für die Erziehungs- und Bildungsarbeit der
Schule zu stärken. Er wird von Schule und Schulträger beraten und unterstützt.
Der Elternbeirat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen
Stellvertreter und die Mitglieder der Eltern in der Schulkonferenz. Der
Elternbeirat trifft sich mindestens 1 x pro Schulhalbjahr.
3. Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Organ der Schule. Sie hat die Aufgabe,
das Zusammenwirken von Schulleitung, Lehrern, Eltern, Schülern und der für
die Berufserziehung Mitverantwortlichen zu fördern, bei Meinungsverschiedenheiten zu vermitteln sowie über Angelegenheiten, die für die
Schule von wesentlicher Bedeutung sind, zu beraten, Empfehlungen zu geben
oder zu bestimmten Themen Entscheidungen zu treffen. Die Schulkonferenz
trifft sich mindestens 1x pro Schulhalbjahr.
Die Schulkonferenz setzt sich zusammen aus:




der Schulleiterin als Vorsitzende
dem Elternbeiratsvorsitzenden als stellvertretendem Vorsitzenden
drei Vertretern der Lehrer
drei Vertretern der Eltern
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