Herzlich Willkommen an der Johann-Philipp-Glock-Schule Grundschule Gehrenweg 2 79227 Schallstadt www.johann-philipp-glock-schule.de Info-Mappe für unsere Schulanfänger im Schuljahr 2016/2017 1 Schallstadt, 12. Mai 2016 Liebe Eltern der Schulanfänger, mit der Einschulung an unserer Schule haben Sie uns Ihr Kind anvertraut. Wir sind uns der damit verbundenen Verantwortung bewusst und bemühen uns, Ihr Kind optimal zu fördern und zu sozialer Verantwortung zu erziehen, wie es der Bildungsauftrag der Grundschule vorsieht. Ihr Kind verbringt aber nur einige Stunden in der Schule, sodass wir auf die intensive Zusammenarbeit mit Ihnen angewiesen sind. Wenn Sie die Arbeit der Schule unterstützen, können wir gemeinsam den gewünschten Erfolg erzielen. Wir hoffen auf Ihre Bereitschaft zur Mitarbeit, denn nur so ist es uns möglich, die von Ihrer Seite in uns gesetzten Erwartungen zu erfüllen. Um Ihnen einen Überblick über unsere Schule und vieles, was nun neu auf Sie zukommt, zu geben, haben wir diese Mappe erstellt, die Ihnen als Handreichung dienen soll. Viele Informationen erhalten Sie auch über unsere Homepage www.johann-philipp-glock-schule.de. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Im Namen des Kollegiums, mit freundlichen Grüßen Christiane von Zahn Rektorin 2 Allgemeine Informationen zur Schule Telefon: 07664 9761-12 Telefax: 07664 9761-15 E-Mail: [email protected] Homepage: www.johann-philipp-glock-schule.de Ansprechpartner Rektorin: Christiane von Zahn, Telefon: 07664 9761-11 Sekretärin: Silvia König, Telefon: 07664 9761-12 Öffnungszeiten Sekretariat: Montag, Dienstag, Donnerstag von 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr Hausmeister: Walter Bronner, Telefon: 07664 9761-14 Kernzeitbetreuung: Birgit Förstner-Schauder, Telefon: 07664 9761-20 Schulsozialarbeiterin: Aleksandra Müller, Telefon: 0151 1624095 Beratungslehrerin: Meike Siebert, E-Mail: [email protected] 3 Lehrerkollegium 16 Lehrerinnen Klasse Internationale Vorbereitungklasse 1a 1b 2a 2b 3a 3b 4a 4b Klassenlehrerin im Schuljahr 2015/2016 Frau Bauer Frau Düsseldorf Frau Knickrehm Frau Rehberger Frau Wildi Frau Weber Frau Wieder Frau Fehrenbach-Wehrle Frau Ritzenthaler Zusätzlich sind Frau von Zahn, Frau Zink, Frau Peker, Frau Deusch, Frau Lumpp, Frau Rischner (Refrendarin) und Frau Simon (Refrendarin) als Fachlehrerinnen an unserer Schule tätig. Klassenlehrerinnen im Schuljahr 2016/2017 der Klassen 1 Frau Fehrenbach-Wehrle, Frau Ritzenthaler Schüler der Johan-Philipp-Glock Grundschule Etwa 160 Schülerinnen und Schüler besuchen unsere Schule im laufenden Schuljahr. Die Jahrgänge sind zweizügig. Eine internationale Vorbereitungsklasse ist seit dem Schuljahr 2015/2016 bei uns eingerichtet. Unterrichts- und Pausenzeiten Die Kinder haben von Montag bis Freitag Unterricht. Der Unterricht wird am Vormittag über maximal 6 Unterrichtsstunden verteilt. 4 Stunden/Pausen 1. Stunde Unterrichtsbeginn 2. Stunde Pause (10 Minuten Frühstück in der Klasse) 3. Stunde 4. Stunde Zeiten 08:10 Uhr – 08:55 Uhr 08:55 Uhr – 09:40 Uhr 09:40 Uhr – 10:05 Uhr 10:05 Uhr – 10:50 Uhr 10:50 Uhr – 11:35 Uhr Bus 12:00Uhr (Aufsicht bis 11:55 Uhr auf dem Schulhof) Pause 5. Stunde 6. Stunde 11:35 Uhr – 11:55 Uhr 11:55 Uhr – 12:40 Uhr Bus 12:48 Uhr 12:40 Uhr - 13:25 Uhr Bus 13:30 Uhr Aufsicht Vor dem Unterricht wird auf dem Schulhof bereits ab 07:55 Uhr Aufsicht geführt. Bitte schicken Sie Ihre Kinder nicht früher zur Schule, da vorher kein Versicherungsschutz besteht. In der Frühstückspause bleiben die Kinder in ihrem Klassenzimmer und werden von der zuständigen Lehrkraft beaufsichtigt. In den Hofpausen wird immer von zwei Mitarbeitern Aufsicht geführt. Frühstück Es ist uns wichtig, dass Ihr Kind vor Schulbeginn ein gesundes Frühstück zu sich genommen hat. Für die Frühstückspause sind alle Eltern dazu aufgefordert, ihrem Kind ein gesundes Frühstück (mit Obst, Brot, Joghurt u. ä.) nur Getränke ohne Zuckerzusatz und ohne Koffein (z. B. keine Cola) zuzubereiten und mit in die Schule zu geben. 5 Für die Grundschule gilt folgende Kontingent-Stundentafel im Schuljahr 2016/2017 Fach Stundenumfang Bemerkung Klasse 1 bis 4 8 Religionslehre Deutsch 28 Fremdsprache 8 Sprachen Mathematik Mensch-NaturKultur 21 Sachunterricht 12 Musisch-Kulturelle Bildung (Musik, Kunst, Werken) 13 Richtwerte: Musik: 6 Kunst/Werken: 7 Bewegung, Spiel und Sport Summe 12 102 6 Liebe Eltern, in der Schule wird Ihr Kind sehr viel lernen... ... vieles kann es aber auch schon, wenn es zu uns kommt. Es wäre schön, wenn Ihr Kind Folgendes selbstständig tun könnte: eine Schleife binden mit der Schere umgehen alleine an- und ausziehen alleine zur Toilette gehen Blätter richtig ein- bzw. abheften Tasche ein- und auspacken auf die eigenen Sachen achten zuhören 7 Materialliste für das erste Schuljahr im Schuljahr 2016/2017 Anzahl 1 6 1 2 dicke 1 1 1 kurzes 6 dicke 1 1 Pack 1 1 1 3 1 1 1 1 1 1 Paar 1 2 1 1 1 1 Paar Was Schulranzen Schnellhefter (grün, rot, blau, gelb, orange, weiß) Federmäppchen Bleistifte Anspitzer mit Dose Radiergummi Lineal Buntstifte aus Holz Folienstift wasserlöslich schwarz S Wachsstifte *) Papierschere Klebestift, kein Flüssigkleber Deckfarbkasten *) Borstenpinsel (Nr. 6, 12, 16) *) Zeichenblock DIN A3 Malblock DIN A4 Sammelmappe DIN A3 Vesperdose Turnbeutel Sportschuhe mit heller Sohle Sporthose und Sportshirt Bilder Ihres Kindes in Passbildgröße Gut verschließbare kleine Blechdose Kopfhörer (für die PC-Arbeit) Tischset als Bastel-/ Klebeunterlage Hausschuhe *) Bitte achten Sie bei diesen Artikeln auf gute Qualität. Vielen Dank. Bitte kennzeichnen Sie unbedingt das Eigentum Ihres Kindes! 8 Liebe neue Schulkinder, wir freuen uns sehr, dass Ihr bald da seid. Der erste Schultag am Mittwoch, 14. September 2016 ca. 10:00 Uhr Begrüßung der Schulneulinge, ihrer Eltern und Begleiter durch die Schulleitung in der Johann-Philipp-Glock-Halle 10:30 Uhr Die Schulneulinge gehen mit ihren Klassenlehrerinnen in ihre Klassen und haben ihre erste Unterrichtsstunde. Die Eltern haben die Möglichkeit, in der Zwischenzeit eine Tasse Kaffee zu trinken. Die Eltern der derzeitigen Erstklässler und der Förderkreis Schule Schallstadt bewirten Sie gerne. ca. 11:30 Uhr Ende des ersten Schultages 9 Entschuldigungen - Beurlaubung Wenn Ihr Kind erkrankt ist und die Schule nicht besuchen kann, sollten Sie die Schule am selben Unterrichtsstag benachrichtigen. Dies kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Die schriftliche Entschuldigung sollte spätestens am 3. Tag vorliegen bzw. wenn das Kind wieder in die Schule kommt. Besonders in Fällen ansteckender Krankheiten ist es erforderlich, den Grund des Schulversäumnisses bekannt zu geben! Schallstadt, 16.09.2016 Sehr geehrte Frau ... (Name der Klassenlehrerin) mein Kind kann wegen einer Infektion nicht in die Schule kommen. Er wird nach Auskunft des Arztes vermutlich Montag, 19.09.2016 wieder die Schule besuchen können. Mit freundlichen Grüßen Elfriede Mustermann Beurlaubung von Schülern unmittelbar vor oder nach den Ferien Verordnung des Kultusministeriums über die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht und an den sonstigen Schulveranstaltungen (Schulbesuchsverordnung) vom 21. März 1982, § 4 Beurlaubung (1) Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich. Der Antrag ist vom Erziehungsberechtigten, bei volljährigen Schülern von diesen selbst zu stellen. 10 (2) Als Beurlaubungsgründe werden anerkannt: 1. Kirchliche Veranstaltungen nach Nr. I der Anlage. Die Bestimmung des § 4 Abs. 3 des Gesetzes über die Sonntage und Feiertage in der Fassung vom 28. November 1970 (GBl. 1971 S. 1), nach der Schüler an den kirchlichen Feiertagen ihres Bekenntnisses das Recht haben, zum Besuch des Gottesdienstes dem Unterricht fernzubleiben, bleibt unberührt. 2. Gedenktage oder Veranstaltungen von Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften nach Nr. II-VI der Anlage. Dem Antrag muss, soweit die Zugehörigkeit zu der Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft nicht auf andere Weise nachgewiesen ist, eine schriftliche Bestätigung beigefügt sein. (3) Als Beurlaubungsgründe können außerdem insbesondere anerkannt werden: 1. Heilkuren oder Erholungsaufenthalte, die vom Staatlichen Gesundheitsamt oder vom Vertrauensarzt einer Krankenkasse veranlasst oder befürwortet worden sind; 2. Teilnahme am internationalen Schüleraustausch sowie an Sprachkursen im Ausland; 3. Teilnahme an den von der Landeszentrale für politische Bildung durchgeführten zweitägigen Politischen Tagen für die Klassen 10 bis 13; 4. Teilnahme an wissenschaftlichen oder künstlerischen Wettbewerben; 5. Die aktive Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen und an Lehrgängen überregionaler oder regionaler Trainingszentren sowie an überregionalen Veranstaltungen von Musik- und Gesangvereinen, anerkannten Jugendverbänden und sozialen Diensten, soweit die Teilnahme vom jeweiligen Verband befürwortet wird; 6. die Ausübung eines Ehrenamts bei Veranstaltungen von Sport-, Musik- und Gesangvereinen, anerkannten Jugendverbänden und sozialen Diensten, sofern dies vom jeweiligen Verband befürwortet wird; 7. Teilnahme an Veranstaltungen der Arbeitskreise der Schüler (§ 69 Abs. 4 SchG), soweit es sich um Schulveranstaltungen handelt (§ 18 SMV-Verordnung), sowie an Sitzungen des Landesschulbeirats (§ 70 SchG) und des Landesschülerbeirats (§ 69 Abs. 1 bis 3 SchG); 8. Die Vollendung des 18. Lebensjahres während des ersten Schulhalbjahres bei Berufsschulpflichtigen, die nicht in einem Berufsausbildungsverhältnis stehen oder eine Stufenausbildung fortsetzen für eine Beurlaubung für das zweite Schulhalbjahr (§ 78 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1 SchG); 11 9. Wichtiger persönlicher Grund; als wichtiger persönlicher Grund gelten insbesondere Eheschließung der Geschwister, Hochzeitsjubiläen der Erziehungsberechtigten, Todesfall in der Familie, Wohnungswechsel, schwere Erkrankung von zur Hausgemeinschaft gehörenden Familienmitgliedern, sofern der Arzt bescheinigt, dass die Anwesenheit des Schülers zur vorläufigen Sicherung der Pflege erforderlich ist. (4) Für das Fernbleiben der Schüler vom Unterricht aufgrund einer Beurlaubung tragen die Erziehungsberechtigten, volljährige Schüler für sich selbst, die Verantwortung. Die Schulen beraten erforderlichenfalls die Erziehungsberechtigten und den Schüler über die Auswirkungen der beantragten Beurlaubung. Die Beurlaubung kann davon abhängig gemacht werden, dass der versäumte Unterricht ganz oder teilweise nachgeholt wird. (5) Zuständig für die Entscheidung über Beurlaubung ist in den Fällen des Absatzes 2 sowie bis zu zwei unmittelbar aufeinanderfolgenden Unterrichtstagen in den Fällen des Absatzes 3 der Klassenlehrer, in den übrigen Fällen der Schulleiter. Ferien Die Ferientermine werden am Elternabend mitgeteilt. 12 Schulsport Liebe Eltern, wir möchten Sie auf die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen im Schulsportunterricht hinweisen: Die Schülerinnen und Schüler benötigen passende Sportbekleidung (Sporthose, T-Shirt, Turnschuhe). Die Schülerinnen und Schüler mit langen Haaren müssen diese während des Sportunterrichts mit Hilfe eines Haargummis geschlossen tragen. Das Tragen von Uhren und Schmuck ist nicht erlaubt. Ohrringe sind gegebenenfalls abzukleben. Vereinbarte Regeln müssen im Sportunterricht von den Schülern konsequent eingehalten werden. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind, an den Tagen, an denen der Sportunterricht erteilt wird, seine komplette Sportbekleidung mit zur Schule bringt und Kleidung trägt, die es zügig, selbständig wechseln kann. Je weniger Zeit die Schülerinnen/Schüler in den Umkleideräumen benötigen, desto mehr Zeit verbleibt für den Sportunterricht. Durch Ihre Kooperation können Sie maßgeblich zur Sicherheit und zu einem positiven Ablauf des Unterrichts beitragen. Elternsprechtage Elternsprechtage werden zweimal im Jahr durchgeführt. Die Lehrerinnen stehen dann zur Beratung und Information zur Verfügung. Einladungen dazu erhalten Sie rechtzeitig von der Klassenlehrerin. 13 Schülerversicherung Für jedes Schuljahr bietet der BGV (Badische Versicherungen) eine Schülerversicherung an. Die Formulare dazu erhalten Ihre Kinder jeweils zu Beginn des neuen Schuljahres über die Klassenlehrerin. Nähere Erläuterungen zum Umfang der Versicherung befinden sich auf der Rückseite des Antrags. Der Abschluss der Versicherung ist freiwillig. Kopfläuse Eine detaillierte Beschreibung über den Umgang mit Kopfläusen erhalten Sie über unsere Homepage (Rubrik Eltern-Informationen, Gesundheit). 14 Schulmitwirkung: Liebe Eltern, an dieser Stelle möchten wir Ihnen einige Informationen über Ihre Mitwirkungsmöglichkeiten in der Schule geben. Vorsitzender des Elternbeirats im Schuljahr 2015/2016: Alfred Bing Stellvertreterin im Schuljahr 2015/2016: Tanja Wörz-Völzke Elternmitwirkung (1) Die Eltern haben das Recht und die Pflicht, an der schulischen Erziehung mitzuwirken. Die gemeinsame Verantwortung der Eltern und der Schule für die Erziehung und Bildung der Jugend fordert die vertrauensvolle Zusammenarbeit beider Erziehungsträger. Schule und Elternhaus unterstützen sich bei der Erziehung und Bildung der Jugend und pflegen ihre Erziehungsgemeinschaft. (2) Das Recht und die Aufgabe, die Erziehungsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten, nehmen die Eltern 1. in der Klassenpflegschaft 2. in den Elternvertretungen 3. in der Schulkonferenz wahr. 1. Klassenpflegschaft Die Klassenpflegschaft besteht aus den Eltern und Lehrer der Klasse. Sie dient der Pflege enger Verbindungen zwischen Eltern und Schule und hat die Aufgabe, das Zusammenwirken von Eltern und Lehrern in der gemeinsamen Verantwortung für die Erziehung der Jugend zu fördern. Eltern und Lehrer sollen sich in der Klassenpflegschaft gegenseitig beraten sowie Anregungen und Erfahrungen austauschen. Die Klassenpflegschaft wählt den Klassenelternvertreter und den Stellvertreter, die dann Mitglieder des Elternbeirates sind. Die Klassenpflegschaft trifft sich mindestens 1 x pro Schulhalbjahr. 15 2. Elternbeirat Der Elternbeirat ist die Vertretung der Eltern der Schüler einer Schule. Ihm obliegt es, das Interesse und die Verantwortung der Eltern für die Aufgaben der Erziehung zu wahren und zu pflegen, der Elternschaft Gelegenheit zur Information und Aussprache zu geben, über Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten und der Schule zu unterbreiten, an der Verbesserung der inneren und äußeren Schulverhältnisse mitzuarbeiten und das Verständnis der Öffentlichkeit für die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule zu stärken. Er wird von Schule und Schulträger beraten und unterstützt. Der Elternbeirat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter und die Mitglieder der Eltern in der Schulkonferenz. Der Elternbeirat trifft sich mindestens 1 x pro Schulhalbjahr. 3. Schulkonferenz Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Organ der Schule. Sie hat die Aufgabe, das Zusammenwirken von Schulleitung, Lehrern, Eltern, Schülern und der für die Berufserziehung Mitverantwortlichen zu fördern, bei Meinungsverschiedenheiten zu vermitteln sowie über Angelegenheiten, die für die Schule von wesentlicher Bedeutung sind, zu beraten, Empfehlungen zu geben oder zu bestimmten Themen Entscheidungen zu treffen. Die Schulkonferenz trifft sich mindestens 1x pro Schulhalbjahr. Die Schulkonferenz setzt sich zusammen aus: der Schulleiterin als Vorsitzende dem Elternbeiratsvorsitzenden als stellvertretendem Vorsitzenden drei Vertretern der Lehrer drei Vertretern der Eltern 16
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