IGMF- E-Segelflug-Mannschaftswettbewerb am - MFC

Reglement für den
IGMF- E-Segelflug-Mannschaftswettbewerb am 14.5.2016
Veranstalter: MFC-Kösching, Beginn 9:00
1. Zugelassen sind alle ferngelenkten E-Segelflugmodelle bis zu einem Maximalgewicht von 25kg.
Ein Versicherungsnachweis ist zwingend erforderlich und bei Anmeldung vorzulegen.
Es sind nur die von der BAPT genehmigten Frequenzen zugelassen.
2. Jeder IGMF-Verein kann als Mannschaft auftreten. Eine Mannschaft besteht aus mindestens zwei (2)
Mitgliedern des jeweiligen Vereins.
Jeder IGMF-Verein kann auch mehr als eine Mannschaft stellen.
3. Variometer und Landehilfen (wie z.B. Sandpapier oder Dorn) sind nicht erlaubt.
4. Flugprogramm:
Flugaufgaben:
Nach dem Start des Modells erfolgt der erste Steigflug (max. 4 Min). Wenn das Modell aus der Hand ist,
ist der Start vollzogen und somit auch der Durchgang. Mit dem Kommando „Achtung--Zeit -- JETZT“
in Sekundentakt, beginnt die erste Segelflugzeit im Durchgang von 240 Sekunden. Nach genau 240
Sekunden ist ein festgelegter Bereich zu durchfliegen. Danach erfolgt ein zweiter Steigflug (max. 4
Min).
Mit dem erneuten Kommando „Achtung—Zeit -- JETZT“ im Sekundentakt, beginnt ein zweiter
Segelflug. Diese Segelflugzeit endet wiederum genau nach 240 Sekunden mit dem Stillstand des
Modells bei Landung.
Für die Flugaufgaben werden 2 x 240 Punkte vergeben. Jede Sekunde Über- oder Unterschreitung der
Segelflugzeit ergibt jeweils einen Punktabzug von 3 Punkt pro Sekunde.
Ist der Motor nach 4 Min. pro Steigflug nicht abgeschaltet erfolgt keine Wertung. Ebenso nicht beim
Wiedereinschalten während der Segelflugzeit.
Landung:
Die Landung erfolgt an einer 20 m langen Landelinie (Markierung), wobei der Abstand des Modells zur
Landelinie wie folgt gemessen und bewertet wird:
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Gemessen wird der Abstand Rumpfspitze zur zur Landelinie.
Von den max. möglichen 50 Landepunkten wird je 10 Zentimeter Abstand zur Landelinie 1 Punkt
abgezogen.
Keine Landepunkte werden vergeben:
- wenn der Anflug zur Landung nicht aus der vorgegebenen Landeschneise erfolgt
- bei einer Drehung des Modells um mehr als 90° zur Landelinie
- bei einem Überschlag des Modells
- bei Abfallen von Teilen des Modells
- bei eindeutig zu erkennender „Stecklandung“
- beim Anfliegen des Wettbewerbsteilnehmers oder dessen Helfer (Modellberührung)
Landet das Modell außerhalb des Landefeldes werden beide Flugaufgaben nicht gewertet. Größe und
Lage des Landefeldes sowie die Abmessungen der Landeschneise sowie platzspezifische
Gegebenheiten und Flugzeit werden bei der Pilotenbesprechung bekannt gegeben.
5. Start-und Landerichtung:
Die Start und Landung wird immer in die gleiche Richtung ausgeführt und bleibt grundsätzlich für einen
ganzen Durchgang bestehen.
Sollte während eines Durchgangs sich der Wind so stark drehen, dass die Sicherheit bei der Landung
nicht mehr gewährt werden kann, kann ein Teilnehmer vor dem Start eine Änderung der Start- und
Landerichtung beantragen. Die Wettbewerbsleitung wird gemeinsam mit den Teilnehmern dieses Thema
besprechen und ggf. einer Änderung der Start-Landerichtung zustimmen. Die dann geänderte Richtung
ist dann für alle Teilnehmer verbindlich. Eine Wiederholung von Flügen vor der Richtungsänderung ist
nicht möglich.
6. Durchgänge/Bewertung:
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Es werden in Abhängigkeit der Teilnehmerzahl maximal drei Durchgänge geflogen. Die
Wettbewerbsleitung entscheidet über die Anzahl der Durchgänge.
Es werden alle Durchgänge gewertet, kein Streichdurchgang.
Die Flug-/Landepunkte werden von den Helfern in bereitgestellte Erfassungsblätter eingetragen und
mit Unterschrift vom Piloten bestätigt. Die Wettbewerbsleitung kann stichprobenweise mitstoppen.
Für die Wertung werden die zwei besten Piloten pro Mannschaft je Durchgang gewertet.
Gibt es in der Mannschaftswertung Punktegleichstand, so wird ein Stechen durchgeführt. Die
jeweiligen Mannschaften wählen aus dem Team einen Piloten, der am Stechen teilnimmt.
7. Bei Bedarf wird ein Schiedsgericht bestellt. Dieses besteht aus dem Wettbewerbsleiter und zwei durch
Los bestimmte Wettbewerbsteilnehmer (die auszulosenden Wettbewerbsteilnehmer dürfen keiner
„Streitpartei“ angehören). Es entscheidet mit einfacher Mehrheit sämtliche Unstimmigkeiten so wie alle
nicht in diesem Reglement festgehaltenen Umstände.
8. Anmeldungen werden bis spätestens 15 Minuten vor Wettbewerbsbeginn durchgeführt.
Voranmeldungen an die Wettbewerbsleitung sind erwünscht. Es wird keine Startgebühr für IGMFMitgliedsvereine erhoben.
9. Die Startreihenfolge wird durch die Wettbewerbsleitung bestimmt.
10. Änderungen am ausgeschriebenen Reglement behält sich der austragende Verein bzw. die
Wettbewerbsleitung vor. Diese werden vor Wettbewerbs- bzw. Durchgangsbeginn allen Teilnehmern
bekannt gegeben.
Ich hoffe auf zahlreiche Teilnahme
Andreas Stöcklein
1. Vorstand MFC-Kösching