Mainz, 11. Mai 2016 Landespflegekammer setzt Ordnungsgeld fest – zur Vermeidung noch letzte Chance zur Registrierung nutzen Rund 4.500 nicht registrierte Pflegefachpersonen werden final zur vollständigen Registrierung aufgefordert Gemäß den Vorgaben des rheinland-pfälzischen Heilberufsgesetzes (HeilBG) sind alle Pflegefachpersonen der drei Pflegefachberufe, die in Rheinland-Pfalz ihren Beruf ausüben, Mitglieder der Landespflegekammer. In Verbindung mit der Meldeordnung der Kammer sieht das HeilBG vor, dass sich alle Kammermitglieder registrieren lassen müssen. Diejenigen Mitglieder, die dieser gesetzlichen Verpflichtung nicht nachkommen, sind mit einem Ordnungsgeld zu belegen. „Der Gesetzgeber will eine starke und umfassende Vertretung unseres Berufsstandes. Daher besteht auch für die Mitglieder der Landespflegekammer eine Meldepflicht auf gesetzlicher Grundlage. Die noch nicht registrierten Mitglieder werden nun ultimativ zur vollständigen Registrierung aufgefordert. Andernfalls müssen wir das im Heilberufsgesetz vorgesehene Ordnungsgeld verhängen“, betont Dr. Markus Mai, Präsident der Landespflegekammer. Gestuftes Verfahren bei Verhängung des Ordnungsgeldes Seit Beginn der Kammerarbeiten haben sich mehr als 33.500 Pflegefachpersonen bei ihrer Kammer gemeldet und registrieren lassen. Etwa 4.500 Kammermitglieder haben dies, auch nach mehrfach erfolgter Aufforderung, nicht oder nicht vollständig getan. Rund 500 Mitglieder sind darunter, deren Meldung nicht vollständig erfolgte. Diese 1 erhalten in den nächsten Tagen ein Schreiben, mit dem Sie erneut aufgefordert werden, sich bei der Pflegekammer zu melden und sich bis zum 31. Mai dieses Jahres vollständig registrieren zu lassen. Sofern dies nicht geschieht, wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 120,- Euro festgesetzt, das bis zum 15. Juni zu entrichten ist. Die Registrierungspflicht bleibt bestehen. Ebenfalls bis zum 15. Juni müssen die Angeschriebenen ihr nachkommen. Bei Unterlassung wird die Festsetzung eines weiteren Ordnungsgeldes in Höhe von weiteren 120,Euro angekündigt. Damit beläuft sich das festzusetzende Ordnungsgeld auf dann 240,- Euro, das die säumigen Mitglieder bezahlen müssen. Auch in diesem Fall besteht weiterhin die Verpflichtung zur vollständigen Registrierung. Bei Nichtzahlung wird der fällige Betrag nach den Bestimmungen des HeilBG auf Kosten des jeweiligen Mitglieds zwangsbeigetrieben. Das letzte Erinnerungsschreiben erging im Februar dieses Jahres an rund 11.000 Pflegefachpersonen, die nicht oder nicht vollständig registriert waren. Die Zahl der noch nicht erfassten Mitglieder konnte im Anschluss signifikant reduziert werden, so dass nun noch 4.500 Personen angeschrieben werden mussten. „Die Landespflegekammer ist verpflichtet, ihre Mitglieder zu registrieren und bei Unterlassung ein entsprechendes Ordnungsgeld zu verhängen. Damit soll ein funktionierender Betrieb der Kammerarbeit im Sinne einer starken Berufsvertretung für die Pflegefachkräfte im Land gewährleistet werden. Vor allem aber ist es ein Gebot der Fairness gegenüber allen Kolleginnen und Kollegen, die sich ordnungsgemäß und fristgerecht gemeldet haben“, so Mai. Hintergrund: Mit der einstimmigen Verabschiedung des Heilberufsgesetzes durch den rheinland-pfälzischen Landtag im Dezember 2014 ist die Landespflegekammer errichtet worden. Seit dem 01. Januar 2016 haben die Pflegenden im Land damit eine kraftvolle Interessenvertretung erhalten. Die Landespflegekammer mit ihren gewählten Vertreterinnen und Vertretern nimmt die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitglieder wahr. 2 Die Vertreterversammlung hat in der Sitzung vom 02. März 2016 den Vorstand der Landespflegekammer gewählt. Präsident der Kammer ist Dr. Markus Mai. Zur Vizepräsidentin wurde Frau Sandra Postel gewählt. Die weiteren Mitglieder des Vorstandes sind Andrea Bergsträßer, Hans-Josef Börsch, Angelika Broda, Karim Elkhawaga, Esther Ehrenstein, Renate Herzer und Christa Wollstädter. Ansprechpartnerin, V.i.S.d.P. Frau Sandra Postel Vizepräsidentin Landespflegekammer Rheinland-Pfalz Gärtnergasse 3, 55116 Mainz, Tel.: 06131/327380, [email protected] 3
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