Landespflegekammer setzt Ordnungsgeld fest – zur Vermeidung

Mainz, 11. Mai 2016
Landespflegekammer setzt
Ordnungsgeld fest – zur Vermeidung
noch letzte Chance zur Registrierung
nutzen
Rund 4.500 nicht registrierte Pflegefachpersonen werden final zur vollständigen Registrierung aufgefordert
Gemäß den Vorgaben des rheinland-pfälzischen Heilberufsgesetzes (HeilBG) sind alle Pflegefachpersonen der drei
Pflegefachberufe, die in Rheinland-Pfalz ihren Beruf ausüben, Mitglieder der Landespflegekammer. In Verbindung
mit der Meldeordnung der Kammer sieht das HeilBG vor, dass sich alle Kammermitglieder registrieren lassen
müssen. Diejenigen Mitglieder, die dieser gesetzlichen Verpflichtung nicht nachkommen, sind mit einem
Ordnungsgeld zu belegen.
„Der Gesetzgeber will eine starke und umfassende Vertretung unseres Berufsstandes. Daher besteht auch für die
Mitglieder der Landespflegekammer eine Meldepflicht auf gesetzlicher Grundlage. Die noch nicht registrierten
Mitglieder werden nun ultimativ zur vollständigen Registrierung aufgefordert. Andernfalls müssen wir das im
Heilberufsgesetz vorgesehene Ordnungsgeld verhängen“, betont Dr. Markus Mai, Präsident der
Landespflegekammer.
Gestuftes Verfahren bei Verhängung des Ordnungsgeldes
Seit Beginn der Kammerarbeiten haben sich mehr als 33.500 Pflegefachpersonen bei ihrer Kammer gemeldet und
registrieren lassen. Etwa 4.500 Kammermitglieder haben dies, auch nach mehrfach erfolgter Aufforderung, nicht
oder nicht vollständig getan. Rund 500 Mitglieder sind darunter, deren Meldung nicht vollständig erfolgte. Diese
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erhalten in den nächsten Tagen ein Schreiben, mit dem Sie erneut aufgefordert werden, sich bei der Pflegekammer
zu melden und sich bis zum 31. Mai dieses Jahres vollständig registrieren zu lassen.
Sofern dies nicht geschieht, wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 120,- Euro festgesetzt, das bis zum 15. Juni zu
entrichten ist. Die Registrierungspflicht bleibt bestehen. Ebenfalls bis zum 15. Juni müssen die Angeschriebenen ihr
nachkommen. Bei Unterlassung wird die Festsetzung eines weiteren Ordnungsgeldes in Höhe von weiteren 120,Euro angekündigt. Damit beläuft sich das festzusetzende Ordnungsgeld auf dann 240,- Euro, das die säumigen
Mitglieder bezahlen müssen. Auch in diesem Fall besteht weiterhin die Verpflichtung zur vollständigen
Registrierung. Bei Nichtzahlung wird der fällige Betrag nach den Bestimmungen des HeilBG auf Kosten des
jeweiligen Mitglieds zwangsbeigetrieben.
Das letzte Erinnerungsschreiben erging im Februar dieses Jahres an rund 11.000 Pflegefachpersonen, die nicht
oder nicht vollständig registriert waren. Die Zahl der noch nicht erfassten Mitglieder konnte im Anschluss
signifikant reduziert werden, so dass nun noch 4.500 Personen angeschrieben werden mussten.
„Die Landespflegekammer ist verpflichtet, ihre Mitglieder zu registrieren und bei Unterlassung ein entsprechendes
Ordnungsgeld zu verhängen. Damit soll ein funktionierender Betrieb der Kammerarbeit im Sinne einer starken
Berufsvertretung für die Pflegefachkräfte im Land gewährleistet werden. Vor allem aber ist es ein Gebot der
Fairness gegenüber allen Kolleginnen und Kollegen, die sich ordnungsgemäß und fristgerecht gemeldet haben“, so
Mai.
Hintergrund: Mit der einstimmigen Verabschiedung des Heilberufsgesetzes durch den rheinland-pfälzischen
Landtag im Dezember 2014 ist die Landespflegekammer errichtet worden. Seit dem 01. Januar 2016 haben die
Pflegenden im Land damit eine kraftvolle Interessenvertretung erhalten. Die Landespflegekammer mit ihren
gewählten Vertreterinnen und Vertretern nimmt die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der
Mitglieder wahr.
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Die Vertreterversammlung hat in der Sitzung vom 02. März 2016 den Vorstand der Landespflegekammer gewählt.
Präsident der Kammer ist Dr. Markus Mai. Zur Vizepräsidentin wurde Frau Sandra Postel gewählt. Die weiteren
Mitglieder des Vorstandes sind Andrea Bergsträßer, Hans-Josef Börsch, Angelika Broda, Karim Elkhawaga, Esther
Ehrenstein, Renate Herzer und Christa Wollstädter.
Ansprechpartnerin, V.i.S.d.P.
Frau Sandra Postel
Vizepräsidentin
Landespflegekammer Rheinland-Pfalz
Gärtnergasse 3, 55116 Mainz, Tel.: 06131/327380, [email protected]
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