AGB - RAHMENVERTRAG ÜBER DIE ERBRINGUNG VON INTERNET PROJEKTEN UND ONLINE MARKETING LEISTUNGEN Zwischen First Step s.r.o. und dem Klienten. 1.) Vertragsparteien Dieser Vertrag wird abgeschlossen A.) AUFTRAGNEHMER: First Step s.r.o., Dubravska cesta 2, 84104 Bratislava, Slowakei, im follgenden “FS” genannt und B.) AUFTRAGGEBER, im folgenden “Auftraggeber oder Klient” genannt. Diese AGB gelten nur für Unternehmen im Sinne des österreichischen Unternehmensgesetzbuches. 2.) Leistungsgegenstand Dieser Rahmenvertrag gilt für alle Dienstleistungen, Werke und Lieferungen gemäß dem jeweils vereinbarten Angebot, das FS dem Auftraggeber gegenüber erbringt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich auf diese AGB Bezug genommen wird. Etwaig vereinbarte Sonderklauseln in individuellen Angeboten der FS gegenüber dem Kunden gelten gegenüber dieser Vereinbarung als vorrangig. First Step s.r.o. kooperiert mit einem Netzwerk von Experten, mit dem Ziel, das breite und qualitativ hochwertige Leistungsangebot preislich für die Kunden attraktiv zu halten. Das wirtschaftliche Nutzungsrecht wird nach vollständiger Bezahlung des Werks vom Auftragnehmer auf den Auftraggeber übertragen. 3.) Entgelte und Lieferzeiten Die Entgelte für Webprojekte sind dem jeweiligen individuellen Angebot zu entnehmen. Für Web- und Programmierprojekte gelten die Vereinbarungen, Haftungen und Projektzeiten gemäß individuellem Angebot oder Term Sheet. Wurde vertraglich kein Fertigstellunsdatum vereinbart, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf ein bestimmtes Projektende. Wurde vertraglich eine Fertigstellungsdatum vereinbart, gilt dieses nur dann, wenn der Auftragnehmer alle benötigten Daten wie beispielsweise Bildmaterial oder Texte innerhalb von 48 Stunden ab Projektbeginn liefert bzw. alle Fragen des Auftragnehmers oder die Bestätigung von Projektmilestones innerhalb von jeweils 24h beantwortet. Überzieht der Auftraggeber diese Vorgaben, wird ein vertraglich vereinbartes Projektende um die überzogene Zeit verschoben. Ein Fertigstellungsdatum gilt nur dann, wenn es im Laufe des Projekts zu keinen Änderungen des Auftrags kommt. FS versucht das jeweilige Fertigstellungsdatum nach bestem Wissen und Gewissen einzuhalten, FS haftet jedoch nicht für etwaige Schäden oder Folgeschäden, die durch eine Projektverzögerung entstehen, unabhängig davon, wer diese Verzögerung verursacht hat. Soweit nicht vertraglich anders vereinbart werden Webprojekte bei Fertigstellung und Betreungspakete im Voraus bezahlt. Dauert ein Webprojekt länger als vier Wochen, werden monatlich Teilrechnungen gestellt. 4.) Angebotsumfang, Fertigstellung und Nachbetreuung Das Projekt gilt als fertiggestellt, wenn es beim Provider des Auftraggebers oder beim Auftraggeber auf dem Server liegt und der Auftrag im Rahmen des Angebots und gemäß des Designvorschlags umgesetzt wurde. Der Auftraggeber hat 5 Werktage Zeit, seine Nachbesserungsforderungen bei FS anzumelden. Unterlässt er dies, gilt das Werk als angenommen. Der Administrator Zugang zum Projekt wird erst nach Eingang der vollständigen Bezahlung von FS freigegeben bzw. wird das Projekt erst ab Zahlungseingang bei FS von FS freigeschaltet. Wird die Eingabe von Inhalten (Bilder, Texte, Videos, etc…) nicht explizit im Angebot erwähnt, so obliegt diese dem Auftraggeber. Hat der Auftraggeber Formattierungsthemen mit selbst eingegebenen Inhalten, so ist die Überarbeitung dieser Formattierungsthemen nicht Teil des Angebots und wird von getrennt verrechnet, es sei denn, diese Themen werden von einem entsprechenden Betreuungspaket durch FS abgedeckt. Es gelten die Bedingungen des jeweiligen Betreuungspaketes. Innerhalb eines Betreuungsjahres nicht beanspruchte Leistungen aus dem abonnierten Betreuungspaket verfallen. Das jeweilige Betreungspaket verlängert sich automatisch, wenn es nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich durch den Auftraggeber gekündigt wird. Für Formatierungen ist das Fair Use Limit bei 100 Seiten p.a., das Bildbearbeitungslimit bei 50 Bildern. Website Audits beschränken sich pro Website auf jeweils 50 Seiten. Websites mit größerem Umfang unterliegen individuellen Angeboten. Alle Tätigkeiten, die den Umfang des jeweiligen Pakets oder Angebots überschreiten werden mit dem jeweils gültigen Stundensatz von FS in Viertelstundeneinheiten abgerechnet. Die Reaktionszeit im Rahmen von Betreungspaketen richtet sich nach dem jeweiligen Paket. Als Reaktionszeit gilt First Response gemäß FS Ticketing System. Es werden ausschließlich slowakische Werktake von 09:00-18:00 zur Reaktionszeit gezählt. 5.) Datenschutz FS, die Mitarbeiter von FS sind zur Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet und unterliegen der Schweigepflicht. FS speichert als Stammdaten der Auftraggeber und Teilnehmer die Titel, Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Firma, Adresse, Ort, Anfragedatum, Zahlungsmodalitäten und führt Aufzeichnungen über eingegangene Zahlungen sowie in Rechnung gestellte Beträge. Die Stammdaten werden automationsunterstützt verarbeitet. Soweit zu Servicezwecken erforderlich, speichert FS Gesprächsprotokolle und falls vom Auftraggeber schriftlich angefordert, auch Konfigurationsdaten von Softwareanwendungen. Diese Daten werden nur zur Behebung technischer Mängel und zur Optimierung von IT Systemen beim jeweiligen Auftraggeber aufgrund seiner ausdrücklichen Zusage verwendet. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, ausgenommen an FS bekannten, vertrauenswürdige Dienstleister, die die Datenscutzbestimmungen von FS einhalten. Die Daten werden mit großer Sorgfalt gegen Datenverlust vor unberechtigten Zugriff oder Veränderungen geschützt. FS ergreift alle dem Stand der Technik entsprechenden, erprobten und marktüblichen Maßnahmen, um die bei ihr gespeicherten Daten zu schützen. FS ist jedoch nicht dafür verantwortlich, wenn es jemandem gelingt, auf rechtswidrige Art und Weise an diese Daten heranzukommen und sie weiter zu verwenden. Die Geltendmachung von Schäden des Auftraggebers oder Dritter gegenüber FS ist ausgeschlossen. Dies gilt auch bei temporärer Unerreichbarkeit der Daten oder bei Fehler in der bereitgestellten Software. 6.) Kündigung / Rücktritt FS ist berechtigt auch ohne Angabe von Gründen jederzeit von diesen Rahmenvertrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber, insbesondere a) mit einer fälligen Zahlung trotz qualifizierter Mahnung und Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen ganz oder auch nur teilweise in Verzug ist; b) gegen eine wesentliche Bestimmung des Rahmenvertrags verstößt; c) bei Vertragsabschluß unrichtige Angaben macht oder Umstände verschwiegen hat, deren Kenntnis FS vom Abschluss des Vertrages abgehalten hätte; d) die Service-Ausführung unmöglich macht oder verzögert; e) sich in einem Insolvenzverfahren befindet, ein solches absehbar ist, oder das Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird; Im Falle einer nicht von FS verschuldeten Auflösung des Vertrages vor Ablauf der Vertragslaufzeit, verfallen die verbleibenden SE, ohne dass der Auftraggeber Anspruch auf Ersatz hat. 7.) Gewährleistungsumfang Bei sonstigen Dienstleistungen an beigestellter Hardware und Software, wie z.B. Installationen, Funktionserweiterungen u.a. erbringt FS die vereinbarten Leistungen in dem Ausmaß, das unter den vom Auftraggeber beigestellten technischen Voraussetzungen möglich ist. FS übernimmt keine Gewähr, dass mit den beigestellten Komponenten alle funktionalen Anforderungen des Auftraggebers erfüllt werden können. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate. Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem ermessen von FS entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit kostenlos den aktuellen Stand seines SE-Guthabens bei FS anzufragen, bei Unklarheiten oder Uneinigkeit gilt die schriftliche Auskunft von FS über das SE-Guthaben. FS führt das SE-Konto mit größtmöglicher Sorgfalt, und macht regelmäßig Backups. Bei nicht aufklärbaren Abweichungen, verpflichtet sich FS, den Auftraggeber in Form von SE und im Rahmen der bestehenden Vertragskonditionen zu entschädigen. 8.) Haftung FS haftet maximal bis zur höhe des bezahlten Entgelts für die branchenübliche Sorgfalt bei der Ausführung seiner Dienstleistungen. FS haftet nicht für Störungen welcher Art auch immer oder für einen etwaigen Datenverlust, unabhängig davon, ob dieser durch eine mangelnde Datensicherung oder einen unberechtigten und gesetzeswidrigen Fremdzugrif durch Dritte bzw. innerhalb der Organisation des Auftraggebers erfolgt. Eine entsprechende Datensicherung auf Auftraggeberseite setzt FS voraus. Zum Leistungskatalog von FS gehören jedoch Tätigkeiten, welche die in diesem Absatz angeführten Risiken minimieren können. FS verpflichtet sich, den Auftraggeber auf entsprechende Risiken hinzuweisen. FS haftet nicht für die Nictht-Einhaltung von Reaktionszeiten, wie Sie in der Preisliste als Richtwerte angegeben werden oder für die Verfügbarkeit einzelner Leistungen gemäß FS Leistungskatalog zu einer bestimmten Zeit. Für einen Auftragsverzug bzw. -stop aufgrund eines Mangels an Service-Einheiten haftet FS nicht. FS weist den Auftraggeber jedoch vor Annahme eines neuen Auftrags auf das verfügbare SEGuthaben und den möglichen SE-Bedarf für den Auftrag hin. Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, entgangenem Gewinn, Zinsenverlusten und von vertraglich abgeleiteten Ansprüchen Dritter gegen FS kann nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Herbeiführung durch FS oder seine Mitarbeiter geleistet werden und ist mit der Versicherungssumme der Haftpflichtversicherung von FS begrenzt, welche sich nach dem jeweiligen Auftragsvolumen von FS richtet, und die der Auftragnehmer dem Auftraggeber auf Anfrage mitteilt. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber mit seiner Zahlung für ein Managed Services Paket oder ein Service Einheiten Paket im Verzug ist. FS haftet nicht für Schäden oder Folgeschäden, die durch die Erbringung von Leistungen Dritter entstehen, Bsp. Online Presseportale, Verfasser von Pressemeldungen oder Website Audit Sytsem Anbietern. 9.) Abwerben von FS Experten FS arbeitet mit einem großen Pool an Experten zusammen, deren Suche, Schulung, Koordination und Qualitätsmanagement vor allem am Anfang jeder Zusammenarbeit einen großen Aufwand für FS bedeutet. FS ist bewußt, dass der Auftraggeber oder das Umfeld des Auftraggebers daran Interesse haben kann, einen FS Experten direkt bei sich im Unternehmen zu haben. Erfolgt ein solcher Schritt in Absprache mit FS und unter Beachtung einer dreimonatigen Frist, stellt FS dem Auftraggeber eine Ausbildungspauschale von 5.000 EUR in Rechnung. Geschieht das Abwerben ohne dass FS davon 3 Monate vorab in Kenntnis gesetzt und ohne Einvernehmen, hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe von 15.000 EUR zu bezahlen, unabhängig davon ob der Auftraggeber selbst oder eine mit ihm verbundene Person oder ein verbundenes Unternehmen den FS Experten abgeworben haben. 10.) Vertragslaufzeit Dieser Rahmenvertrag gilt ab Annahme eines Angebots durch den Auftraggeber. FS Angebote können per Email Bestätigung angenommen werden. Die AGBs enden mit der Beendigung des jeweiligen Projekts. Der Vertrag endet gemäß Paragraph 3 diesees Rahmenvertrags, es sei denn, es werden Nachbetreuungspakete zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abgeschlossen. In diesem Fall gelten diese AGB auch während der Laufzeit dieser Nachbetreuungspakete. Die Vertragslaufzeit richtet sich entweder nach dem individuellen Angebot und endet mit der Fertigstellung des jeweiligen Projekts oder falls diese im Angebot nicht ausdrücklich angeführt wird, nach dem jeweiligen Paket, gemäß der zum Vertragsdatum geltenden FS Preisliste. Falls nicht ausdrücklich anders erwähnt, haben alle Pakete eine Laufzeit von 12 Monaten. Der Rahmenvertrag verlängert sich nach Ablauf jeder Laufzeit automatisch um dieselbe Laufzeit, sofern der Auftraggeber den Vertrag nicht spätestens 60 Tage vor Ende der jeweiligen Laufzeit den Rahmenvertrag kündigt. 12. Sonstiges FS darf den Namen des Auftraggebers zu Referenzzwecken online oder auch mündlich gegenüber potenziellen Neukunden nennen, sofern der Auftraggeber dem nicht schriftlich widerspricht. FS darf beim Impressum oder im Footer der erstellten Website einen Link auf seine Website platzieren mit einem sinngemäßen Text wie „Erstellt von First Step bzw. The CostCutters“. Die aktuelle Version dieses Rahmenvertrags und der Entgelte werden auf der Website www.1step.biz publiziert. FS informiert Auftraggeber von laufenden Projekten oder Betreuungsverträgen. Die Änderungen gelten als akzeptiert, wenn der Auftraggeber diesen nicht innerhalb von 30 Kalendertagen nach Aussendung der Mitteilung schriftlich widerspricht. Gerichtsstand ist Wien, Innere Stadt. Es gilt österreichisches Recht.
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