Finales BMF-Schreiben zur Zusammenfassung

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Öffentlicher Sektor
Finales BMF-Schreiben zur Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art mittels BHKW veröffentlicht
Unter gestrigem Datum hat das Bundesfinanzministerium das lang erwartete und nun überraschend kurze BMFSchreiben zu o.g. Thema veröffentlicht.
Gemessen
an
den
in
den
vorangegangenen Entwürfen enthaltenen Kriterien muss der Inhalt des
Schreibens als großzügig bezeichnet
werden. Das Schreiben enthält folgende wesentliche Eckpunkte:
1. Auch ein mobiles BHKW ist zur
Zusammenfassung
geeignet.
Voraussetzung ist aber, dass das
mobile BHKW mehr als 50 % seiner
Wärmemenge im Jahr an das Bad
abgibt. Zusätzlich müssen für das
mobile BHKW die nachfolgend
wiedergegebenen
allgemeinen
Kriterien erfüllt sein.
2. Auch die Zusammenfassung mit
einem Freibad-BgA ist möglich. Der
Energieversorgungs-BgA
muss
überwiegend Letztverbraucher versorgen oder Netzbetriebsunternehmen sein. Eine bereits erfolgte
zulässige Zusammenfassung mit
anderen BgA (z.B. Nahverkehr) ist
unschädlich, solange die Energieversorgung nicht von untergeordneter Bedeutung ist.
3. Zum lange umstrittenen Thema der
Kenngrößen für die Gewichtigkeit
fordert das BMF nunmehr, dass
25 % des Wärmebedarfs des Bades
Impressum
Herausgeber
Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfung – Steuerberatung
Feldstraße 61 – 63
44141 Dortmund
RSM Breidenbach und Partner PartG mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – Steuerberatungsgesellschaft
Friedrich-Engels-Allee 32
42103 Wuppertal
durch das BHKW gedeckt werden
müssen. Dies ist durch ein VDIGutachten zu belegen. Zudem
muss das BHKW eine elektrische
Leistung von mindestens 50 kW
haben.
Gern unterstützen wir Sie bei der
Beurteilung Ihrer individuellen Sachlage sowie bei der Beantwortung der nun
immer noch nicht geklärten Fragen und
freuen uns über Ihre direkte Kontaktaufnahme zu Herrn Christian Knöller:
4. Das BHKW an sich muss wirtschaftlich sein; EEG-Effekte bzw. Stromsteuervorteile dürfen in der Wirtschaftlichkeitsberechnung berücksichtigt werden.
Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner
GmbH & Co. KG
Herr Christian Knöller
Friedrich-Engels-Allee 32
42103 Wuppertal
Tel: 0202 493 74-209
Mobil: 0172/ 24 93 166
[email protected]
5. Sofern das BHKW auch Wärme an
andere Verbraucher als das Bad
abgibt, so darf der diesbezügliche
Ertrag nicht bereits ausreichen,
dass das BHKW wirtschaftlich betrieben wird. – Dieser Punkt ist im
Vergleich zum bisher Diskutierten
neu, dürfte aber nach unserer Einschätzung in der Praxis kein wesentliches Problem darstellen.
Die vorgenannten Grundsätze gelten
für die Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art wie für den
deutlich praxisrelevanteren Fall der
kommunalen Betätigung in Form von
Eigengesellschaften gleichermaßen. Die
genannten Grundsätze sind auf alle
offenen Fälle anzuwenden.
Vor dem 1.1.2017 wird eine Weiteranwendung der bisher geltenden Grundsätze nicht beanstandet; wobei wir
kaum zu erkennen vermögen, in welchen Fällen dies günstiger sein sollte.
Christian Knöller
Wirtschaftsprüfer - Steuerberater