Sondernewsletter Öffentlicher Sektor Finales BMF-Schreiben zur Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art mittels BHKW veröffentlicht Unter gestrigem Datum hat das Bundesfinanzministerium das lang erwartete und nun überraschend kurze BMFSchreiben zu o.g. Thema veröffentlicht. Gemessen an den in den vorangegangenen Entwürfen enthaltenen Kriterien muss der Inhalt des Schreibens als großzügig bezeichnet werden. Das Schreiben enthält folgende wesentliche Eckpunkte: 1. Auch ein mobiles BHKW ist zur Zusammenfassung geeignet. Voraussetzung ist aber, dass das mobile BHKW mehr als 50 % seiner Wärmemenge im Jahr an das Bad abgibt. Zusätzlich müssen für das mobile BHKW die nachfolgend wiedergegebenen allgemeinen Kriterien erfüllt sein. 2. Auch die Zusammenfassung mit einem Freibad-BgA ist möglich. Der Energieversorgungs-BgA muss überwiegend Letztverbraucher versorgen oder Netzbetriebsunternehmen sein. Eine bereits erfolgte zulässige Zusammenfassung mit anderen BgA (z.B. Nahverkehr) ist unschädlich, solange die Energieversorgung nicht von untergeordneter Bedeutung ist. 3. Zum lange umstrittenen Thema der Kenngrößen für die Gewichtigkeit fordert das BMF nunmehr, dass 25 % des Wärmebedarfs des Bades Impressum Herausgeber Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfung – Steuerberatung Feldstraße 61 – 63 44141 Dortmund RSM Breidenbach und Partner PartG mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – Steuerberatungsgesellschaft Friedrich-Engels-Allee 32 42103 Wuppertal durch das BHKW gedeckt werden müssen. Dies ist durch ein VDIGutachten zu belegen. Zudem muss das BHKW eine elektrische Leistung von mindestens 50 kW haben. Gern unterstützen wir Sie bei der Beurteilung Ihrer individuellen Sachlage sowie bei der Beantwortung der nun immer noch nicht geklärten Fragen und freuen uns über Ihre direkte Kontaktaufnahme zu Herrn Christian Knöller: 4. Das BHKW an sich muss wirtschaftlich sein; EEG-Effekte bzw. Stromsteuervorteile dürfen in der Wirtschaftlichkeitsberechnung berücksichtigt werden. Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG Herr Christian Knöller Friedrich-Engels-Allee 32 42103 Wuppertal Tel: 0202 493 74-209 Mobil: 0172/ 24 93 166 [email protected] 5. Sofern das BHKW auch Wärme an andere Verbraucher als das Bad abgibt, so darf der diesbezügliche Ertrag nicht bereits ausreichen, dass das BHKW wirtschaftlich betrieben wird. – Dieser Punkt ist im Vergleich zum bisher Diskutierten neu, dürfte aber nach unserer Einschätzung in der Praxis kein wesentliches Problem darstellen. Die vorgenannten Grundsätze gelten für die Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art wie für den deutlich praxisrelevanteren Fall der kommunalen Betätigung in Form von Eigengesellschaften gleichermaßen. Die genannten Grundsätze sind auf alle offenen Fälle anzuwenden. Vor dem 1.1.2017 wird eine Weiteranwendung der bisher geltenden Grundsätze nicht beanstandet; wobei wir kaum zu erkennen vermögen, in welchen Fällen dies günstiger sein sollte. Christian Knöller Wirtschaftsprüfer - Steuerberater
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