Medieninformation Delegiertenversammlung des Schweizer Schiesssportverbandes Traditionsgemäss findet ein Jahr nach dem Eidg. Schützenfest die Delegiertenversammlung (DV) des SSV im Kanton des jeweiligen Organisators statt. Tagungsort ist am 30. April 2016 das Kongresszentrum La Poste in Visp Der SSV und seine rund 400 Delegierten werden die statutarischen Geschäfte (Jahresbericht 2015, Jahresrechnung 2015 sowie den Voranschlag für 2016) verabschieden wie auch die Mitgliederbeiträge und Gebühren für das Jahr 2017 festlegen. In diesem Zusammenhang werden die Grundsätze eines neuen Beitragsmodells diskutiert, welches ab dem Jahr 2018 eingeführt werden soll und vom Vorstand gemäss den verabschiedeten Vorgaben weiter ausgearbeitet werden wird. Erneut wird auch ein Mitglied für die Geschäftsprüfungskommission als Nachfolge des leitenden Revisors, André-Françis Cattin (Nyon), zu wählen sein, der auf diese DV hin seinen Rücktritt erklärt hat. Das Schlussreferat hält der OK-Präsident des ESF 2015, Christophe Darbellay. Die neuen SSV-Statuten definieren die verschiedenen Mitgliederkategorien des SSV sowie deren Rechte und Pflichten. Die bisherigen Vereinbarungen werden dadurch abgeschafft. Kandidaten für die Mitgliedschaft entnehmen den Statuten, welche Rechte und Pflichten sie mit dem Beitritt übernehmen und wie das Aufnahmeverfahren ausgestaltet ist. Als Dachorganisation für das Schiesswesen öffnet sich der SSV auch für andere Verbände, die nicht nach den «Regeln für das sportliche Schiessen» (RSpS) eine Freizeitbeschäftigung anbieten. Für solche Verbände steht die Mitgliederkategorie der «angeschlossenen Verbände» offen. Die Organe wie Delegiertenversammlung, Präsidentenkonferenz, Vorstand, Rechtspflegeorgane und Revisionsstelle werden bezüglich Zusammensetzung, Aufgaben und Kompetenzen im dritten Kapitel beschrieben. Bei den Rechtspflegeorganen erfolgte eine klare personelle Trennung zwischen Mitgliedern der ersten und der zweiten Instanz. Bei der Revisionsstelle ist die rechtliche Möglichkeit geschaffen worden, auch eine externe Wirtschaftsprüfungsfirma für die Prüfung der Jahresrechnung beauftragen zu können, und die Konformität der Handlungen der Organe mit dem Regelwerk der Revisionsstelle analog der heutigen Geschäftsprüfungskommission übertragen zu können. In gemeinsamen Bestimmungen für alle Organe wird deren Amtsdauer, die Altersbeschränkung, die Beschlussfassung inkl. der notwendigen Quoren bei Abstimmungen und Wahlen niedergeschrieben. Im Kapitel IV finden sich die mit dem Schiessen befassten Bestimmungen. Sieben Artikel regeln die Finanzen inkl. Mitgliederbeiträgen. Die letzten drei Kapitel widmen sich der Kommunikation, der Streitschlichtung und den Schlussbestimmungen, wozu unter anderem die offiziellen Sprachen und die Inkraftsetzung dieser neuen Statuten gehören. Letztere ist auf den 1. Mai 2016 angesetzt. Von Bedeutung sind auch die Übergangsbestimmungen, die vorsehen, dass ab DV 2020 alle Organe einheitlich über ein 4-Jahres-Mandat verfügen. Gestützt auf diese Statuten wird bis Ende 2016 ein neues Organisationsreglement durch die Präsidentenkonferenz zu genehmigen sein, so dass ab 1.1.2017 die rechtlichen Grundlagen im Verband vorhanden sind, die die Basis für die zukunftsträchtige Weiterentwicklung des SSV bilden. Für die SWISS SHOOTING Genehmigung dieser Statuten ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden Delegierten notwendig. Der Schweizer Schiesssportverband (SSV) Der Schweizer Schiesssportverband (SSV) ist Mitglied von Swiss Olympic und der drittgrösste Sportverband der Schweiz mit Geschäftsstelle in Luzern. Der Verband wurde 1824 gegründet und zählt knapp 60‘000 lizenzierte Schützinnen und Schützen sowie rund 130‘000 Mitglieder. Dem Verband sind 26 Kantonale Schützenverbände mit über 2‘800 Vereinen angeschlossen. Unsere Schützinnen und Schützen nehmen an nationalen und internationalen, olympischen und nicht olympischen Wettkämpfen in den Disziplinen Gewehr 300m, 50m und 10m sowie Pistole 50m, 25m und 10m teil. Ansprechpartner Dora Andres, Präsidentin SSV, Telefon 079 344 66 44, [email protected] Marcel Benz, Geschäftsführer SSV, Telefon 079 524 71 67, [email protected] Anmeldung für Medienvertreter zur Teilnahme an der DV Nationale Medien Patrick Suvada, Leiter Kommunikation SSV, Telefon 041 418 00 30, [email protected] Regionale (Walliser) Medien Viktor Borter, Medienverantwortlicher der DV, Telefon 079 301 41 71, [email protected] Weitere Informationen www.swissshooting.ch Einladung und Traktandenliste der DV http://www.swissshooting.ch/desktopdefault.aspx/tabid-42/19_read-7/ Jahresbericht des SSV http://www.swissshooting.ch/Portaldata/1/Resources/dokumente/verband/jahresberichte/JB_ SSV_DE_2015_17.03_komplett_komm..pdf Beilagen Traktandenliste der Delegiertenversammlung des SSV Jahresbericht 2015 des SSV Pressefoto Dora Andres, Präsidentin SSV Pressefoto Marcel Benz, Geschäftsführer SSV 2
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