Delegiertenversammlung des Schweizer Schiesssportverbandes

Medieninformation
Delegiertenversammlung des Schweizer Schiesssportverbandes
Traditionsgemäss findet ein Jahr nach dem Eidg. Schützenfest die Delegiertenversammlung (DV) des SSV im Kanton des jeweiligen Organisators statt. Tagungsort
ist am 30. April 2016 das Kongresszentrum La Poste in Visp
Der SSV und seine rund 400 Delegierten werden die statutarischen Geschäfte
(Jahresbericht 2015, Jahresrechnung 2015 sowie den Voranschlag für 2016) verabschieden
wie auch die Mitgliederbeiträge und Gebühren für das Jahr 2017 festlegen. In diesem
Zusammenhang werden die Grundsätze eines neuen Beitragsmodells diskutiert, welches ab
dem Jahr 2018 eingeführt werden soll und vom Vorstand gemäss den verabschiedeten
Vorgaben weiter ausgearbeitet werden wird. Erneut wird auch ein Mitglied für die Geschäftsprüfungskommission als Nachfolge des leitenden Revisors, André-Françis Cattin (Nyon), zu
wählen sein, der auf diese DV hin seinen Rücktritt erklärt hat. Das Schlussreferat hält der
OK-Präsident des ESF 2015, Christophe Darbellay.
Die neuen SSV-Statuten definieren die verschiedenen Mitgliederkategorien des SSV sowie
deren Rechte und Pflichten. Die bisherigen Vereinbarungen werden dadurch abgeschafft.
Kandidaten für die Mitgliedschaft entnehmen den Statuten, welche Rechte und Pflichten sie
mit dem Beitritt übernehmen und wie das Aufnahmeverfahren ausgestaltet ist. Als Dachorganisation für das Schiesswesen öffnet sich der SSV auch für andere Verbände, die nicht
nach den «Regeln für das sportliche Schiessen» (RSpS) eine Freizeitbeschäftigung
anbieten. Für solche Verbände steht die Mitgliederkategorie der «angeschlossenen
Verbände» offen. Die Organe wie Delegiertenversammlung, Präsidentenkonferenz,
Vorstand, Rechtspflegeorgane und Revisionsstelle werden bezüglich Zusammensetzung,
Aufgaben und Kompetenzen im dritten Kapitel beschrieben.
Bei den Rechtspflegeorganen erfolgte eine klare personelle Trennung zwischen Mitgliedern
der ersten und der zweiten Instanz. Bei der Revisionsstelle ist die rechtliche Möglichkeit
geschaffen worden, auch eine externe Wirtschaftsprüfungsfirma für die Prüfung der
Jahresrechnung beauftragen zu können, und die Konformität der Handlungen der Organe
mit dem Regelwerk der Revisionsstelle analog der heutigen Geschäftsprüfungskommission
übertragen zu können. In gemeinsamen Bestimmungen für alle Organe wird deren Amtsdauer, die Altersbeschränkung, die Beschlussfassung inkl. der notwendigen Quoren bei
Abstimmungen und Wahlen niedergeschrieben. Im Kapitel IV finden sich die mit dem
Schiessen befassten Bestimmungen. Sieben Artikel regeln die Finanzen inkl. Mitgliederbeiträgen. Die letzten drei Kapitel widmen sich der Kommunikation, der Streitschlichtung und
den Schlussbestimmungen, wozu unter anderem die offiziellen Sprachen und die Inkraftsetzung dieser neuen Statuten gehören. Letztere ist auf den 1. Mai 2016 angesetzt. Von
Bedeutung sind auch die Übergangsbestimmungen, die vorsehen, dass ab DV 2020 alle
Organe einheitlich über ein 4-Jahres-Mandat verfügen. Gestützt auf diese Statuten wird bis
Ende 2016 ein neues Organisationsreglement durch die Präsidentenkonferenz zu
genehmigen sein, so dass ab 1.1.2017 die rechtlichen Grundlagen im Verband vorhanden
sind, die die Basis für die zukunftsträchtige Weiterentwicklung des SSV bilden. Für die
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Genehmigung dieser Statuten ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden Delegierten
notwendig.
Der Schweizer Schiesssportverband (SSV)
Der Schweizer Schiesssportverband (SSV) ist Mitglied von Swiss Olympic und der
drittgrösste Sportverband der Schweiz mit Geschäftsstelle in Luzern. Der Verband wurde
1824 gegründet und zählt knapp 60‘000 lizenzierte Schützinnen und Schützen sowie rund
130‘000 Mitglieder. Dem Verband sind 26 Kantonale Schützenverbände mit über 2‘800
Vereinen angeschlossen. Unsere Schützinnen und Schützen nehmen an nationalen und
internationalen, olympischen und nicht olympischen Wettkämpfen in den Disziplinen Gewehr
300m, 50m und 10m sowie Pistole 50m, 25m und 10m teil.
Ansprechpartner
Dora Andres, Präsidentin SSV, Telefon 079 344 66 44, [email protected]
Marcel Benz, Geschäftsführer SSV, Telefon 079 524 71 67, [email protected]
Anmeldung für Medienvertreter zur Teilnahme an der DV
Nationale Medien
Patrick Suvada, Leiter Kommunikation SSV, Telefon 041 418 00 30,
[email protected]
Regionale (Walliser) Medien
Viktor Borter, Medienverantwortlicher der DV, Telefon 079 301 41 71, [email protected]
Weitere Informationen
www.swissshooting.ch
Einladung und Traktandenliste der DV
http://www.swissshooting.ch/desktopdefault.aspx/tabid-42/19_read-7/
Jahresbericht des SSV
http://www.swissshooting.ch/Portaldata/1/Resources/dokumente/verband/jahresberichte/JB_
SSV_DE_2015_17.03_komplett_komm..pdf
Beilagen
Traktandenliste der Delegiertenversammlung des SSV
Jahresbericht 2015 des SSV
Pressefoto Dora Andres, Präsidentin SSV
Pressefoto Marcel Benz, Geschäftsführer SSV
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