An der Professur für Tierernährung, Institut für Tierernährung und Ernährungsphysiologie, Fachbereich Agrarwissenschaften, Ökotrophologie und Umweltmanagement, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet für die Dauer der Mutterschutzfrist und einer sich evtl. anschließenden Elternzeit der Stelleninhaberin (voraussichtlich bis 30.06.2017), eine Vollzeitstelle einer/eines Tierpflegerin/Tierpflegers zu besetzen. Bei Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen erfolgt die Vergütung nach Entgeltgruppe 6 Tarifvertrag Hessen (TV-H). Aufgaben: Betreuung und Versorgung von Versuchstieren (Schweine, Broiler, Ratten, Mäuse, Kaninchen). Dokumentation von Gesundheits- und Leistungsdaten von Versuchstieren. Herstellung von Versuchsdiäten. Vorbereitungen und Mithilfe bei Schlachtungen und Gewinnung tierischer Probenmaterialien. Sauberhaltung und Desinfektion von Versuchsräumen. Anforderungsprofil: Sie verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung als Tierpfleger/in oder eine vergleichbare Qualifikation. Ferner sollten Sie einen Sachkundenachweis zum Umgang mit Versuchstieren besitzen sowie über Erfahrungen im Umgang mit Tieren unter Versuchsbedingungen und der Tierbeobachtung verfügen. Kenntnisse der Vorschriften des Tierschutzes und die Bereitschaft für den Dienst außerhalb regulärer Arbeitszeiten (z.B. Wochenende) werden ebenfalls vorausgesetzt. Die Justus-Liebig-Universität versteht sich als eine familiengerechte Hochschule. Bewerberinnen und Bewerber mit Kindern sind willkommen. Ehrenamtliches Engagement wird in Hessen gefördert. Soweit Sie ehrenamtlich tätig sind, wird gebeten, dies in den Bewerbungsunterlagen anzugeben, wenn das Ehrenamt für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist. Ihre Bewerbung (keine E-Mail) richten Sie bitte unter Angabe des Aktenzeichens 307/99214/09 mit den üblichen Unterlagen bis zum 01.06.2016 an Herrn Prof. Dr. Klaus Eder, Institut für Tierernährung und Ernährungsphysiologie, Heinrich-Buff-Ring 26-32, 35392 Gießen. Bewerbungen Schwerbehinderter werden – bei gleicher Eignung – bevorzugt. Wir bitten, Bewerbungen nur in Kopie vorzulegen, da diese nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgesandt werden.
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