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Programm fördert Aufbau von Integrationsbetrieben
Magdeburg. 3,6 Millionen Euro aus Bundesmitteln können in SachsenAnhalt zusätzlich eingesetzt werden, um den Aufbau und die Erweiterung
von Integrationsbetrieben zu fördern und Menschen mit Behinderungen
eine Brücke auf den ersten Arbeitsmarkt zu bauen. Petra Grimm-Benne,
Sachsen-Anhalts Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration: „Das
Programm „AlleImBetrieb“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
hilft, hier neue Arbeits- und Ausbildungsplätze zu schaffen. Damit stärkt es
ein wichtiges Bindeglied zwischen den Werkstätten für Menschen mit
Behinderungen und dem allgemeinen Arbeitsmarkt.“
Integrationsbetriebe sind Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes
und müssen sich deshalb dem Wettbewerb mit anderen Unternehmen
stellen. Zusätzlich erfüllen Sie einen besonderen sozialen Auftrag und
übernehmen Verantwortung: Sie verpflichten sich, zwischen einem Viertel
und der Hälfte ihrer Arbeitsplätze mit besonders schwerbehinderten
Menschen zu besetzen. Damit verwirklichen sie inklusive und
gleichberechtigte
Teilhabe
am
allgemeinen
Arbeitsmarkt
für
schwerbehinderte Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf.
Der Deutsche Bundestag hatte die Bundesregierung Ende 2015
aufgefordert, mehr Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit
Behinderungen
auf
dem
allgemeinen
Arbeitsmarkt
in
solchen
Integrationsbetrieben zu schaffen. Das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales stellt den Ländern dafür insgesamt 150 Mio. € zur Verfügung.
Die Richtlinie zum Förderprogramm ist jetzt veröffentlicht. Grimm-Benne:
„Das Programm eröffnet Trägern, Firmen und Unternehmen im Land die
Möglichkeit, den Weg in ein inklusives Sachsen-Anhalt zu unterstützen.“
Anträge
können
an
das
Landesverwaltungsamt
Sachsen-Anhalt,
Integrationsamt, Ernst-Kamieth-Str. 2 in 06112 Halle gerichtet werden.
Hintergrund:
Aus dem Programm „AlleImBetrieb“ können Leistungen für den Aufbau, die
Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung von Integrationsprojekten
PRESSEMITTEILUNG
Nr. 005/16
Magdeburg, 06. Mai 2016
Verantwortlich: Pressestelle MS
Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg
Tel.: (0391) 567-4612
-4608
Fax: (0391) 567-4622
Email: [email protected]
Internet: www.ms.sachsen-anhalt.de
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erbracht werden, dazu zählen auch zum Beispiel eine betriebswirtschaftliche Beratung
sowie für besonderen Aufwand und bei außergewöhnlichen Belastungen im Sinne der
§§
134
Neuntes
Buch
Sozialgesetzbuch
(SGB
IX)
und
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Schwerbehindertenausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV). Voraussetzung dafür ist,
dass neue Arbeits- oder Ausbildungsplätze im Sinne des § 132 Neuntes Buch
Sozialgesetzbuch (SGB IX) entstehen. Neben langzeitarbeitslosen schwerbehinderten
Menschen und Personen, die den Übergang aus einer Werkstatt für Menschen mit
Behinderungen anstreben, sollen chronisch psychisch kranke Menschen besonders
berücksichtigt werden.