Einladung zur ordentlichen Jahreshauptversammlung des Schützenvereines der Landeshauptstadt Graz, ZVR 206504927 am Dienstag, den 14. Juni 2016 um 19:00 Uhr im Schützenhaus Radegunderstraße 8, 8045 Graz Tagesordnung: 1. 2. 3. 4. 5. Begrüßung durch den Oberschützenmeister Bericht des Oberschützenmeisters Bericht des Kassiers Bericht des Rechnungsprüfers Beschlussfassung über eingebrachte Anträge 5.1. Anträge des Vorstandes: 5.1.1. Antrag auf Entlastung 5.2. Anträge von Vereinsmitgliedern Anträge einzelner Vereinsmitglieder müssen lt. § 11g unserer Vereinsstatuten i.d.g.F. schriftlich und vom Antragsteller sowie mindestens fünf weiteren Vereinsmitgliedern unterfertigt bis spätestens eine Woche vor der Hauptversammlung der Vereinsleitung überreicht werden, diesmal also spätestens bis 7.6.2016. 6. Rücktritt des Vereinsvorstandes 7. Neuwahl des Vereinsvorstandes 8. Allfälliges Die Hauptversammlung ist zum Zeitpunkt ihres festgesetzten Termins ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden oder durch Vollmachten vertretenen ordentlichen Mitglieder beschlussfähig. Stimmberechtigt sind in der Hauptversammlung nur diejenigen Mitglieder, die den Mitgliedsbeitrag für das abgelaufene Vereinsjahr (2015) zur Gänze bezahlt haben. Vertretungen sind nur durch Vereinsmitglieder zulässig, die jedoch nie mehr als zwei Vollmachten in einer Person vereinen dürfen. Der Mitgliedsbeitrag beträgt für 2015 € 100.- für ordentliche Mitglieder sowie € 50.- für Anschlussmitglieder und Jugendliche. In Übereinstimmung mit § 11 unserer Statuten i.d.g.F., demzufolge die Mitglieder vom Termin der Hauptversammlung mindestens vierzehn Tage zuvor „in irgendeiner Form“ zu verständigen sind, wird diese Einladung fristgerecht durch Zusendung an die letzte bekannte e-mail-Adresse jedes Vereinsmitgliedes, durch Aushang im Schützenlokal, auf der Vereinshomepage www.lh-graz.at und durch Auflage beim Parcoursbuch kundgemacht! Mit Schützenheil Mag. Herbert Kampl Schriftführer Gerd Kaufmann e.h. Oberschützenmeister
© Copyright 2024 ExpyDoc