Bekanntmachung der eingegangenen

2. Wahlgang
NEUWAHL GEMEINDERAT AMTSDAUER 2016 BIS 2020
WAHLVORSCHLÄGE / DRUCKLEGUNG KANDIDATENLISTEN
Wahlvorschläge
Aufgrund der Wahlanordnung des kantonalen Justiz- und Sicherheitsdepartements vom
15. Dezember 2015 betreffend den zweiten Wahlgang zur Neuwahl der Gemeinderäte für die
Amtsdauer 2016 bis 2020, wurde von der „IG Zukunft Ufhusen“ innert gesetzlicher Frist bis
Freitag, 6. Mai 2016, 12.00 Uhr folgender rechtsgültiger Wahlvorschlag eingereicht:
1.
Kandidat „IG Zukunft Ufhusen“
Müller-Agner Josef
Kreuzmatte 15
als Mitglied des Gemeinderates
(bisher)
Beschaffung
1.
Aufgrund des gültigen Wahlvorschlages wird den Stimmberechtigten lediglich eine
Blankoliste zugestellt.
2.
Neben der amtlich beschafften Blankoliste sind auch von privater Seite herausgegebene Kandidatenlisten gültig. Diese müssen jedoch in Farbe, Format und Papierqualität mit den amtlichen Listen übereinstimmen:
Für diese gelten folgende Anforderungen:
Format: A5 hoch; Papierqualität: Recyclo-Set, 80 gr; Farbe: recyclingweiss
Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind stimmfähige Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft
stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden und spätestens seit dem
31. Mai 2016 in der Gemeinde Ufhusen ihren politischen Wohnsitz haben.
Stimmregisterabschluss
Das Stimmregister wird am 31. Mai 2016, 18.00 Uhr abgeschlossen, Stimmrechtsgesuche sind
innert drei Tagen beim Gemeinderat einzureichen.
Hinweis
Im Übrigen wird auf die Wahlanordnung des Justiz- und Sicherheitsdepartements des Kantons
Luzern, veröffentlicht im Kantonsblatt und öffentlichem Anschlag, verwiesen.
Der Gemeinderat