2. Wahlgang NEUWAHL GEMEINDERAT AMTSDAUER 2016 BIS 2020 WAHLVORSCHLÄGE / DRUCKLEGUNG KANDIDATENLISTEN Wahlvorschläge Aufgrund der Wahlanordnung des kantonalen Justiz- und Sicherheitsdepartements vom 15. Dezember 2015 betreffend den zweiten Wahlgang zur Neuwahl der Gemeinderäte für die Amtsdauer 2016 bis 2020, wurde von der „IG Zukunft Ufhusen“ innert gesetzlicher Frist bis Freitag, 6. Mai 2016, 12.00 Uhr folgender rechtsgültiger Wahlvorschlag eingereicht: 1. Kandidat „IG Zukunft Ufhusen“ Müller-Agner Josef Kreuzmatte 15 als Mitglied des Gemeinderates (bisher) Beschaffung 1. Aufgrund des gültigen Wahlvorschlages wird den Stimmberechtigten lediglich eine Blankoliste zugestellt. 2. Neben der amtlich beschafften Blankoliste sind auch von privater Seite herausgegebene Kandidatenlisten gültig. Diese müssen jedoch in Farbe, Format und Papierqualität mit den amtlichen Listen übereinstimmen: Für diese gelten folgende Anforderungen: Format: A5 hoch; Papierqualität: Recyclo-Set, 80 gr; Farbe: recyclingweiss Stimmberechtigung Stimmberechtigt sind stimmfähige Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden und spätestens seit dem 31. Mai 2016 in der Gemeinde Ufhusen ihren politischen Wohnsitz haben. Stimmregisterabschluss Das Stimmregister wird am 31. Mai 2016, 18.00 Uhr abgeschlossen, Stimmrechtsgesuche sind innert drei Tagen beim Gemeinderat einzureichen. Hinweis Im Übrigen wird auf die Wahlanordnung des Justiz- und Sicherheitsdepartements des Kantons Luzern, veröffentlicht im Kantonsblatt und öffentlichem Anschlag, verwiesen. Der Gemeinderat
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