Anmeldeunterlagen Interpädagogica 2016

10. - 12.11.2016, Messe Wien
Reed Messe Salzburg GmbH
Am Messezentrum 6, Postfach 285
A-5020 Salzburg
T: +43 662 44 77-2233
F: +43 662 44 77-2283
E: [email protected]
I: www.interpaedagogica.at
Bildungsfachmesse für Lehrmittel, Ausstattung, Kultur und Sport –
von der Kleinkindpädagogik bis hin zum kreativen, lebensbegleitenden Lernen
ANMELDUNG
Anmeldeschluss: 02.05.2016
Aussteller
VERPFLICHTENDE ANGABEN FÜR DEN ONLINE-AUSSTELLERKATALOG:
Mitaussteller bei:
Anfangsbuchstabe für die alphabetische Reihung
ALLGEMEINE FIRMENDATEN
Firmenbuch-Nr.
Bitte tragen Sie hier bis zu 5 Nummern aus der
Produktgruppenliste ein (Liste auf den Folgeseiten):
UID-Nr.
Firmenwortlaut lt. Firmenbuch
Eine Erweiterung auf bis zu 20 Produktgruppen ist durch ein Upgrade der Marketingund Servicepauschale möglich (siehe Folgeseiten).
Vor-/Nachname Sachbearbeiter
Straße/Postfach
Land/PLZ/Ort
Firmentelefon
Firmenfax
Welche Marken vertreten Sie bei dieser Messe:
Marke
Mobiltelefon Sachbearbeiter
Marke
Internet-Adresse
E-Mail-Adresse Firma
E-Mail-Adresse Sachbearbeiter*
Marke
Marke
Geschäftsführung
Marke
KORRESPONDENZADRESSE
(Nur wenn Briefwechsel nicht mit der angemeldeten Firma geführt werden soll)
Firmenwortlaut lt. Firmenbuch
Alle Informationen zum selbstständigen
Profil-Management auf den Folgeseiten!
Vor-/Nachname Sachbearbeiter
Straße/Postfach
FAKTURENADRESSE
UID-Nr.
(Nur wenn nicht an angemeldete Firma fakturiert werden soll)
Land/PLZ/Ort
Firmentelefon
Firmenfax
Mobiltelefon Sachbearbeiter
Gewünschte Messestandart bitte ankreuzen:
Preise pro m2
Leerfläche*
Komplettstand
Easy IP
Komplettstand
First IP
Komplettstand
Business IP
Reihenstand (mind 12 m2)
1 Seite offen
E 108,00
E 154,70
E 186,00
E 218,80
Eckstand (mind 24 m2)
2 Seiten offen
E 122,50
E 169,20
E 200,50
E 233,30
Kopfstand (mind 40 m2)
3 Seiten offen
E 127,50
E 174,20
E 205,50
E 238,30
Inselstand (mind 56 m2)
4 Seiten offen
E 133,00
E 179,70
E 211,00
E 243,80
Die Platzmiete ist der Nettopreis pro m2, neben dem Steuern und Abgaben in der jeweils gesetz­lich festgelegten Höhe berechnet werden und
zu entrichten sind. Der Fertigstand-Aufpreis beinhaltet einheitlichen Standaufbau in bezugsfertiger Ausstattung gemäß beiliegendem Ausstattungsblatt exklusive Anmeldegebühr und Onlinegebühr, Stromverbrauch, Steuern und Abgaben.
Marketing- und Servicepauschale Standard (obligatorisch)
EUR 340,–
beinhaltet die Anmeldegebühr, ein Kontingent an Ausstellerausweisen und Parkkarten,
den Basiseintrag im Online-Ausstellerkatalog, den Zugang zum Ausstellerportal inkl. der
dort verfügbaren Funktionen zum selbstständigen Profil-Management lt. Beschreibung,
den Basiseintrag im gedruckten Ausstellerverzeichnis, diverse gedruckte sowie elektronische
Werbemittel für eigene Werbeaktivitäten.
Mitausstellerpauschale
Gewünschte Standgröße in m2:
min.
max.
Standwunsch:
(unverbindlich für den Veranstalter)
* Begrenzungswände sind nicht inkludiert, sind jedoch bei
Reihen-, Eck- und Kopfständen obligatorisch!
Die nachfolgend abgedruckten Messebedingungen – einschließlich der in Punkt 22 enthaltenen
Zustimmungserklärungen zum Erhalt von E-Mails und zur Verwendung unserer Daten – haben wir
gelesen und erkennen diese als Vertragsinhalt an, dies auch bei Rücksendung des Anmeldeformulars ohne nachfolgend abgedruckte Messebedingungen (etwa per Fax oder E-Mail). Gerichtsstand
und Erfüllungsort ist Salzburg.
EUR 230,–
zuzüglich Marketing- und Servicepauschale Standard
* Bitte beachten Sie, dass diese E-Mail Adresse auch für alle Informationen rund um Ihr online Unternehmensprofil genutzt wird.
2015-11 | DVR 0079944
Ort, Datum
Firmenstempel und Unterschrift
Alle auf diesem Formular angeführten Daten werden per EDV verarbeitet.
MESSEBEDINGUNGEN
Stand Juli 2015
1. Anmeldung (Anbot)
Die Anmeldung ist für den Aussteller ein rechtsverbindliches und unwiderrufliches Anbot. Anmeldungen mit Vorbehalt sind
gegenstandslos. Streichungen, Ergänzungen und Abänderungen im Anmeldeformular und in den Messe­
bedingungen sind
unwirksam. Mit Abgabe der Anmeldung werden vom Aussteller die Messebedingungen vollinhaltlich anerkannt. Die Messe­
bedingungen gelten sinngemäß auch für Nebenleistungen bzw. Zusatzaufträge zB Aufbau und Abbau des Messestandes, Miete von
Messeausrüstungsgegenständen, Bereitstellung von Strom, Wasser und sonstigen Einrichtungen.
2. Standmiete
Mit dem Eingang (Post, Fax, E-mail, usw.) der Anmeldung beim Veranstalter ist der Aussteller zur Teilnahme an der Messe
verpflichtet. Es gelten die jeweils auf dem Anmeldeformular angeführten Mietpreise für die Dauer der Veranstaltung. Jeder begon­
nene Quadratmeter wird voll verrechnet. Sämtliche Mietpreise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und sonstigen Steuern
(Rechtsgeschäftsgebühr, Ankündigungsabgabe, usw.).
3. Zulassung und Platzzuteilung
Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, das Anbot anzunehmen. Über die Zulassung von Ausstellern (Annahme des Anbotes) ein­
schließlich der Platzzuteilung entscheidet ausschließlich der Veranstalter. Er behält sich vor, Anmeldungen (Anbote) auf Zulassung zur
Ausstellung ohne Begründung jederzeit abzulehnen. Die Platzzuteilung erfolgt allein durch den Veranstalter im Interesse der Messe.
Die Zulassung und damit Annahme der Anmeldung erfolgt mittels schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter, ebenso die
Platzzuteilung, die gleichzeitig mit oder nach der Annahme der Anmeldung erfolgen kann. Inländische und ausländische Aussteller,
deren Ausstellungsgüter dem Thema entsprechen, können zugelassen werden. Handelsvertreter und Importeure können für die
von ihnen vertretenen Firmen ausstellen. Die Angabe der Produktgruppen laut Anmeldeformular ist Voraussetzung der Behandlung
(Bearbeitung) der Anmeldung. Andere, als die im Anmeldeformular angeführten Produktgruppen, dürfen nicht ausgestellt werden.
Der Aussteller ist verpflichtet, die angemeldeten Produkte während der gesamten Messedauer uneingeschränkt auszustellen. Eine
vorzeitige Schließung des Messestandes bzw. ein vorzeitiger Abbau des Messestandes ist ausgeschlossen. Die Verletzung dieser
Verpflichtungen zieht Schadenersatz nach sich. Aus der Annahme des Anbotes (aus der Zulassung des Ausstellers zur Messe) kann
ein Rechtsanspruch auf Zulassung zu einer weiteren Messe (Annahme eines anderen Anbotes zu einer Messe) nicht abgeleitet
werden. Im Interesse der Veranstaltung (Messe) ist der Veranstalter berechtigt, abweichend von der Zulassungsbestätigung und
Platzzuteilung (Annahme des Anbotes) einen Platz in einer anderen Lage anzuweisen, die Größe des Platzes abzuändern, Ein- und
Ausgänge zum Messegelände und zu den Hallen zu verlegen oder zu schließen oder sonstige bauliche Änderungen vorzunehmen.
Verringert sich hierbei die Standmiete, so wird der Unterschiedsbetrag an den Aussteller nach Wahl des Veranstalters gutgeschrieben
oder rückerstattet. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter, sind ausgeschlossen. Kann
der Veranstalter aus irgendeinem Grund über einen bereits zugewiesenen Stand nicht verfügen, so steht dem Aussteller nur der
Anspruch auf Erstattung der tatsächlich gezahlten Standmiete zu.
4. Zurückziehung der Anmeldung
Bei Stornierung (Zurückziehung) der Anmeldung hat der Aussteller an den Veranstalter folgende Stornogebühren zu bezahlen:
Bis 8 Wochen vor Messebeginn 40 % der vereinbarten Standmiete, ab 8 Wochen vor Messebeginn 100% der vereinbarten
Standmiete jeweils zuzüglich Steuern, Abgaben und sonstiger Nebenkosten.
Die Stornogebühr ist als pauschalierter Schadenersatz unabhängig von einem Verschulden zu bezahlen, wobei der Aussteller auf
eine Minderung des Schadenersatzanspruches, insbesondere auf das richterliche Mässigungsrecht aus welchen Gründen immer,
auch aus dem Titel der Vorteilsausgleichung, verzichtet. Der Aussteller nimmt zur Kenntnis, daß die Stornogebühren auch zu bezah­
len sind, sollte es dem Veranstalter gelingen, den Messestand an einen Dritten zu vermieten bzw. zu verkaufen. Die Geltendmachung
eines Schadensersatzes, welcher über die vereinbarten Stornogebühren hinausgeht, bleibt davon unberührt.
5. Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen
Mit der Zulassung (Annahme des Anbotes) erhält der Aussteller eine Rechnung, die spätestens bis 6 Wochen vor Beginn der
Veranstaltung in voller Höhe ohne jeden Abzug zu bezahlen ist. Nach diesem Termin ausgestellte Rechnungen sind sofort fällig. Die
termingerechte Zahlung der Rechnung ist Voraussetzung für die Übergabe des zugewiesenen Standes. Ist der Rechnungsbetrag
nicht bis zum Fälligkeitstage beim Veranstalter eingelangt, steht es diesem ohne weitere Ankündigung frei, über den zugewiesenen
Stand frei zu verfügen. In diesem Fall kommt der Punkt 4. dieser Messebedingungen sinngemäß zur Anwendung. Beanstandungen
der Rechnung sind innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt vorzunehmen. Nach diesem Zeitpunkt gilt die Rechnung als genehmigt. Nach
diesem Zeitpunkt eingehende Beanstandungen sind unwirksam. Für den Fall des Zahlungsverzuges werden 12 % Zinsen p.A. ab
Fälligkeit sowie E 7,27 zuzüglich USt. je Mahnschreiben vereinbart. Der Aussteller ist nicht berechtigt, wegen Gegenforderungen
welcher Art auch immer die Zahlung fälliger Rechnungen zurückzube­halten, die Zahlung zu verweigern oder dagegen aufzurechnen.
5a. Steuern, Gebühren und Abgaben
Sämtliche Steuern, Gebühren und Abgaben, insbesondere Mehrwertsteuer und die Anzeigenabgabe gehen zu Lasten des
Ausstellers. Sämtliche angegebenen Preise sind Nettopreise, ausgenommen Steuern, Gebühren und Abgaben.
5b. Marketing- und Servicepauschale, Kosten
Die Marketing- und Servicepauschale beinhaltet ein Kontingent - je nach Standgröße - an Ausstellerparkkarten und
Ausstellerausweisen sowie den Pflichteintrag im Unternehmensprofil des online Ausstellerkataloges. Sofern ein gedrucktes
Ausstellerverzeichnis zur Messe angeboten wird, ist der Pflichteintrag in diesem ebenfalls inkludiert. Der Aussteller ist zur Bezahlung
der Marketing- und Servicepauschale verpflichtet. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Aussteller verpflichtet, die dem Veranstalter
entstehenden Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen, wobei hierfür die Höchstsätze gemäß Verordnung BGBl Nr. 141/1996 oder
die diese ersetzende Verordnung vereinbart werden. Nicht von Bedeutung ist, ob das Mahnverfahren vom Aussteller selbst oder
von einem Drittunternehmer ausgeführt wird. Davon unberührt bleiben die von den Gerichten zu bestimmenden bzw. bestimmten
Klags- und Exekutionskosten.
6. Widerruf der Platzzuteilung
Der Veranstalter ist berechtigt, die erfolgte Platzzuteilung (Messezulassung, Annahme des Anbotes) zu widerrufen wenn:
1. Der Aussteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht termingerecht nachkommt, oder
2. in der Zwischenzeit ein Insolvenzverfahren, ein außergerichtliches Ausgleichsverfahren oder eine Liquidation gegen den Aussteller
erfolgt oder bevorsteht, oder
3. noch offenstehende Forderungen aus vorangegangen Messen vorliegen, oder
4. die Exponate dem Messethema nicht oder nicht mehr entsprechen.
In diesen Fällen kommt der Punkt 4. sinngemäß zur Anwendung. Es reicht aus, dass einer der Punkte wie oben vorliegt.
7. Höhere Gewalt, wichtige Gründe
Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, Streik, politischer Ereignisse oder sonstiger wichtiger Gründe nicht durchgeführt
werden, sind Schadenersatzansprüche des Ausstellers gegenüber dem Veranstalter welcher Art auch immer ausgeschlossen. Von
der Nichtdurchführung der Messe hat der Veranstalter den Aussteller unverzüglich zu verständigen.
8. Verkaufsregelung
Auf Fachmessen ist der Verkauf und/oder die Auslieferung von Waren welcher Art auch immer, auch von Mustern, untersagt. Dem
Aussteller ist es gestattet, auf Publikumsmessen unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen direkt zu verkaufen
und die Waren dem Käufer sofort auszufolgen. Der Aussteller verpflichtet sich hiermit, den Verkauf nicht in marktschreierischer
Weise durchzuführen.
Bei Zuwiderhandeln ist der Veranstalter berechtigt, den Stand nach vorausgehender kurzfristiger Aufforderung, den Direktverkauf
und die Direktbelieferung einzustellen, zu schließen.
9. Ausstellerausweise, Ausstellerparkkarten
Jeder Aussteller erhält für sich und sein Standpersonal kostenlos Ausstellerausweise gemäß Standbestätigung. Zusätzlich benötigte
Ausstellerausweise können gegen Entgelt bezogen werden.
Jeder Aussteller erhält für sich und sein Standpersonal kostenlos ein Kontingent an Ausstellerparkkarten, das vom Veranstalter jeweils abhängig von der Standgröße - festgelegt wird. Diese Parkkarten haben für die gesamte Messedauer (inkl. Auf- und Abbau)
Gültigkeit. Zusätzlich benötigte Ausstellerparkkarten können gegen Entgelt bezogen werden.
10. Aufbau, Abbau und Gestaltung der Stände
Die Ausstellungsplätze verstehen sich ohne Standbegrenzungswände und ohne Einrichtung. Die Standaufbauten der Aussteller
dürfen eine Höhe von 250 cm nicht überschreiten. Höhere Standaufbauten sind nur nach Vorlage von Bauplänen und schriftlicher
Vereinbarung mit dem Veranstalter möglich. Entsprechende Baupläne sind bis spätestens 2 Monate vor Messebeginn bei der
Messeleitung einzureichen. Für eine zweigeschossige Standbauweise wird ein Aufschlag von 50% auf die Platzgebühr pro qm
überbauter Fläche berechnet. Glasaufbauten dürfen aus Sicherheitsgründen nur mit einem Abstand von 50 cm von der Standgrenze
plaziert sein. Sicherheitsglas ist von dieser Regel ausgenommen.
Erfolgt der Standbau durch den Veranstalter, ist auf PVC-beschichteten Wänden das Nageln, Bohren und Kleben untersagt.
Beschädigungen werden zum Neupreis in Rechnung gestellt. Auf gestrichenen Wänden darf mit Dekorationsstiften gearbeitet
werden allerdings dürfen diese Stifte nicht durchstechen. Die gestrichenen Wände dürfen tapeziert werden, mit der Auflage, daß
die Tapeten unmittelbar nach der Veranstaltung vom Aussteller zu entfernen sind. Sollten die Tapeten nicht entfernt werden, so wird
diese Arbeit vom Veranstalter durchgeführt und in Rechnung gestellt. Bei Beschädigungen wird der Neupreis verrechnet. Aussteller,
die keinen Messestand auf der ihnen zugewiesenen Grundfläche errichten oder errichten lassen, sind verpflichtet, die Grundfläche
durch geeignete Begrenzungswände gegen alle Seiten, die nicht an einen Besuchergang grenzen, abzugrenzen.
Die Auf- und Abbauzeiten lt. Standbestätigung sind genauestens einzuhalten. Der Beginn des Aufbaues der Standeinrichtung muß
spätestens einen Tag vor Messebeginn 12 Uhr mittags erfolgen. Ist die gemietete Fläche bis zu diesem Zeitpunkt nicht belegt oder
erfolgt keine Benachrichtigung, so behält sich der Veranstalter das Recht vor, ab diesem Zeitpunkt ohne weitere Verständigung
über die Fläche anderweitig zu verfügen, wobei jedoch die gesamte Standmiete inklusive Pflichteinschaltung zu bezahlen sind. Die
Aufbauarbeiten müssen bis spätestens 18 Uhr des letzten Aufbautages beendet sein. Eine Überschreitung der Auf-/ Abbauzeit ist
ausgeschlossen. Für den Fall der Überschreitung der Auf-/ Abbauzeit werden Schadenersatzansprüche welcher Art auch immer
ausgeschlossen.
Bei Überschreitung der Abbauzeit ist der Veranstalter berechtigt, die Räumung der Standaufbauten und deren Lagerung auf Kosten
und Gefahr des Ausstellers durchführen zu lassen. Nach dem Abbau ist der ursprüngliche Zustand wieder herzustellen. Schäden,
die durch unsachgemäße Behandlung verursacht werden, hat der Aussteller dem Veranstalter zu ersetzen.
11. Technische Standeinrichtung
Strom-, Wasser-, und sonstige technische Anschlüsse sind gegen Entrichtung von Anschluß- und Nutzungsgebühren möglich.
Sämtliche elektrischen Geräte, Anlagen und Installationen müssen den ÖVE und den ortsüblichen und veranstaltungsrechtlichen
Vorschriften und Auflagen entsprechen. Elektrische Installationen dürfen nur von konzessionierten Firmen ausgeführt werden. Der
Anschluß und die Überprüfung erfolgen ausschließlich durch den konzessionierten Messeelektriker.
11a. Ausstellen von Maschinen
Ausgestellte Maschinen müssen mit einem CE-Prüfzeichen versehen sein und der Maschinensicherheitsverordnung – MSV (306)
entsprechen. Bei Maschinen, Sicherheitsbauteilen oder Teilen davon, die nicht der MSV entsprechen, muß durch ein sichtbares
Schild deutlich darauf hingewiesen werden.
12. Haftung und Schadenersatz
Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung bei Abhandenkommen oder Beschädigung der vom Aussteller eingebrachten bzw.
zurückgelassenen Austellungsgüter und Standausrüstungsgegenstände.
Der Veranstalter ist zum Abschluß irgendwelcher Versicherungen nicht verpflichtet. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung
für die von Ausstellern, ihren Angestellten oder Beauftragten auf dem Messegelände abgestellten Fahrzeuge. Die Aussteller haften
ihrerseits für etwaige Schäden, die durch sie, ihre Angestellten, ihre Beauftragten oder durch ihre Ausstellungsgegenstände und
-einrichtungen an Personen oder Sachen verursacht werden. Der Veranstalter ist klag- und schadlos zu halten. In der Auf- bzw.
Abbauzeit hat jeder Aussteller eine erhöhte Sorgfaltspflicht für die Sicherheit seiner Güter. Wertvolle und leicht bewegliche
Ausstellungsgegenstände sind außerhalb der Messeöffnungszeiten (insbesondere nachts) vom Messestand zu entfernen und vom
Aussteller selbst auf eigenes Risiko zu verwahren. Den Ausstellern steht hiefür eine am Messegelände befindliche Tresoranlage
des Veranstalters zur Verfügung. In der Tresoranlage können gegen gesondertes Entgelt diese Gegenstände außerhalb der
Messezeiten eingelagert werden.
Der Veranstalter nimmt für den Aussteller bestimmte Sendungen nicht in Empfang und haftet nicht für eventuelle Verluste, für
unrichtige oder verspätete Zustellung. Der Messespediteur lagert auf Kosten und Risiko des Ausstellers Ausstellungs- und
Verpackungsgut ein. Das Übernachten in den Hallen und im Freigelände ist verboten. Der Veranstalter haftet nicht für Vermögens- ,
Gesundheits- oder sonstige Schäden welcher Art auch immer, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung oder
Abwicklung einer Ausstellung dem Aussteller selbst, dessen Bediensteten oder dritten Personen aus welchem Grund auch immer
entstehen. Der Veranstalter haftet nicht für entgangenen Gewinn. Dieser Haftungsausschluß gilt nicht für Schäden, die durch den
Veranstalter oder dessen vertretungsbefugte Bedienstete vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden. Es obliegt dem
Geschädigten, diese Voraussetzungen zu beweisen.
Etwaige Ansprüche des Ausstellers sind sofort schriftlich dem Veranstalter zu melden, widrigenfalls sie als verwirkt gelten. Für
fehlerhafte Einschaltungen oder Eintragungen im offiziellen Online-Messekatalog und/oder gedruckten Ausstellerverzeichnis
sowie anderen Messedrucksorten (Druckfehler, Formfehler, falsche Einordnung, Nichteinschaltung, etc.).
12a. Messeversicherung
Die Standmiete enthält keine Versicherung für die in den Messestand eingebrachten Gegenstände, den Messestand und alle
sonstigen Messeausrüstungsgegenstände. Wird mit dem Veranstalter oder einem Versicherungsunternehmen eine Versicherung
abgeschlossen, gelten die anläßlich des Versicherungsabschlusses gesondert schriftlich getroffenen Bedingungen.
13. Werbemittel vom Veranstalter
Der Veranstalter stellt auf Anforderung den Ausstellern Werbemittel zu den angegebenen Bedingungen und Konditionen (Preisen)
zur Verfügung. Damit wird dem Aussteller die Möglichkeit gegeben, seine Kunden auf die Beteiligung an der Veranstaltung auf­
merksam zu machen und zum Besuch einzuladen (Klebemarken, Einladungskarten).
14. Werbung des Ausstellers am Veranstaltungsort
Transparente, Firmenschilder, Werbeaufschriften und sonstiges Werbematerial dürfen außerhalb des Ausstellungsstandes nicht
angebracht oder verteilt werden, dürfen nicht in die Gänge hineinragen und die Höhe von 250 cm nicht überschreiten. Die
Anbringung von Werbetafeln, Plakaten oder sonstigem Werbematerial bzw. die Verteilung von Werbematerial außerhalb des
Standes, insbesondere auf den Parkplätzen, ist nur nach gesonderter Vereinbarung mit dem Veranstalter gegen gesonderte
Verrechnung erlaubt. Bei unlauterem Wettbewerb gegenüber anderen Ausstellern ist der Veranstalter berechtigt, den Stand sofort
zu schließen, wobei in diesem Fall eine Herabsetzung der Standmiete und der sonstiger Kosten ausgeschlossen ist.
15. Sonderveranstaltung-Vorführung
Alle Arten von Sonderveranstaltungen und Vorführungen auf den Ständen bzw. im Messegelände bedürfen der schriftlichen
Zustimmung des Veranstalters. Der Veranstalter ist berechtigt, trotz vorher erteilter Genehmigung Vorführungen einzuschränken
oder zu untersagen, die Lärm, Schmutz, Staub, Abgase und dgl. verursachen oder die auf sonstige störende Art den ordentlichen
Messeablauf beeinträchtigen.
Akustische oder audiovisuelle Vorführungen auf dem Messestand müssen in der Weise gestaltet werden, daß jegliche
Geräuschentwicklung ein Ausmaß von 40 dBA, gemessen an der Standgrenze, nicht überschreitet. Wird über Aufforderung der
Messeleitung eine höhere als die erlaubte Geräuschentwicklung nicht sofort eingestellt, behält sich die Messeleitung geeignete
Maßnahmen - gegebenenfalls die Schließung des Standes - vor. Anmeldungen bei AKM ­müssen von den jeweiligen Firmen
selbst durchgeführt werden.
16. Filmen und Fotografieren
Dem Veranstalter wird das Recht eingeräumt, im Messegelände zu fotografieren und zu filmen und für seine oder allgemeine
Veröffentlichungen zu verwenden. Der Aussteller verzichtet in diesem Zusammenhang auf alle Einwendungen aus den gewerbli­
chen Schutzrechten, insbesonders dem Urheberrecht und dem gesetzgebenden Unlauteren Wettbewerb (UWG). Dem Aussteller
ist es außerhalb seines eigenen Standes nicht gestattet, Filme, Fotografien, Zeichnungen oder sonstige Abbildungen von
Ausstellungsgegenständen und ausgestellten Waren anzufertigen oder anfertigen zu lassen.
17. Reinigung
Der Veranstalter sorgt für die Reinigung des Geländes und der Gänge in den Hallen. Die Reinigung der Stände obliegt den
Ausstellern. Auf Bestellung und Kosten des Ausstellers übernehmen vom Veranstalter zugelassene Reinigungsinstitute die
Standreinigung. Verpackungsmaterial und Abfälle, die der Aussteller auf den Gang wirft bzw. auf die Seite legt, werden auf Kosten
des Ausstellers entfernt. Die Entsorgung vom Sondermüll muß vom Aussteller selbst veranlaßt werden.
18. Transport und Parken
Das Befahren der Messehallen mit Kraftfahrzeugen welcher Art auch immer ist grundsätzlich verboten. Bei Spezialtransporten ist
zeit­gerecht vom Veranstalter eine schriftliche Genehmigung einzuholen. Ab Aufbauende sind alle Fahrzeuge von den Eingängen,
Auffahrten, Feuerwehrzonen und Presseparkplätzen uneingeschränkt zu entfernen. Während der Messe dürfen LKW über 3,5 t
auf den Parkplätzen nicht abgestellt werden. Jedes Zuwiderhandeln zieht den Besitzstörungsfall nach sich und steht es dem
Veranstalter frei, widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge auf Kosten des Fahrzeughalters abschleppen zu lassen.
19. Standbewachung
Während der Messen (inklusive Auf- und Abbauzeiten) wird vom Veranstalter eine allgemeine Hallenbewachung (äußere
Bewachung der Ausstellungshallen, Bewachung der Messeeingänge und periodisches Durchgehen von Wachpersonal durch die
Hallen) vorgenommen. Die Aussteller haben keinen Rechtsanspruch darauf, daß eine gesonderte Standbewachung durchgeführt
wird. Standbewachungen sind gesondert zu beauftragen und werden zusätzlich verrechnet. Sollte der Aussteller während und
außerhalb der Öffnungszeiten durch Drittbewachungsunternehmen seinen Stand bewachen lassen, so hat der Aussteller dem
Veranstalter die Bewachung schriftlich anzuzeigen.
20. Pfandrecht
Hinsichtlich sämtlicher offener Forderungen des Veranstalters gegen den Aussteller hat der Veranstalter ein vertragliches und
gesetzliches Pfandrecht an die vom Aussteller in den Messestand eingebrachten Gegenstände und an den Messestand samt
Ausrüstungsgegenständen. Zur Ausübung dieses Pfandrechtes bedarf es nicht der Einleitung eines Gerichts­verfahrens. Im Falle
der Inanspruchnahme dieses Pfandrechtes werden die in den Messestand eingebrachten Gegenstände und der Messestand
samt Ausrüstungsgegenstände ohne Vorankündigung auf Kosten und Gefahr des Ausstellers vom Messestand weggebracht und
eingelagert. Der Veranstalter ist berechtigt, diese Gegenstände zu markt­üblichen Preisen (Konditionen) zu verkaufen und den Erlös
auf die offenen Forderungen anzurechnen.
21. Verletzung der Messebedingungen, Gesetzesverletzung
Die Messebedingungen und die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen sind strikt einzuhalten. Einzuhalten sind auch alle
Brandschutz- und veranstaltungsbehördlichen Vorschriften. Die Nichtbeachtung und/oder Verstöße gegen die Messebedingungen,
die vertraglichen Vereinbarungen und die Verletzung gesetzlicher Bestimmungen berechtigen den Veranstalter, den zuge­wiesenen
Messestand sofort auf Kosten des Ausstellers zu schließen und die Räumung ohne Gerichtsverfahren durchzuführen. Den
Anordnungen und Weisungen des Veranstalters und dessen Beauftragten ist vom Aussteller, dessen Personal und Beauftragten
unbedingt Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere auch für den zum Messegelände gehörigen Parkplatz.
22. Datenschutz (Zustimmungserklärung gemäß Datenschutz- und Telekommunikationsgesetz)
Zustimmungserklärung gemäß Datenschutzgesetz:
Der Aussteller stimmt der Verwendung der von ihm im Anmeldeformular bekannt gegebenen Daten („Ausstellerdaten“)
im gemeinsamen Informationsverbundsystem der Reed Messe Salzburg GmbH (DVR Nr. 0079944), der Reed Messe
Wien GmbH (DVR Nr. 2108555) und der Reed CEE GmbH (DVR Nr. 3003805), jeweils zu Zwecken des Marketings für
Veranstaltungen dieser drei Unternehmen zu. Die Ausstellerdaten dürfen auch an die über den Link http://www.messe.
at/unternehmen/partnersalzburg.html abrufbaren Medien und Partnerunternehmen des Veranstalters für Zwecke im
Zusammenhang mit der Messe übermittelt werden. Ein Widerruf ist jederzeit möglich und bewirkt die Unzulässigkeit der
weiteren Verwendung der Daten.
Zustimmungserklärung gemäß Telekommunikationsgesetz:
Der Aussteller ist - gegen jederzeitigen Widerruf - damit einverstanden, in Zukunft von der Reed Messe Salzburg GmbH,
der Reed Messe Wien GmbH und der Reed CEE GmbH über Messeveranstaltungen dieser Unternehmen per E-Mail
informiert zu werden.
23. Schriftlichkeit, Gewohnheitsrecht
Abänderungen, Ergänzungen und Zusätze bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von der Schriftform.
Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Aus vorausgehenden Veranstaltungen bzw. Verträgen kann der Aussteller Rechte
welcher Art auch immer nicht ableiten.
24. Allgemeine Bestimmungen, Gerichtsstand und Erfüllungsort
Es kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile Salzburg. Die
Ungültigkeit einzelner Messebedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Der Vertrag wird deshalb nicht
aufgelöst. Weitere Bestandteile der Messebedingungen sind:
Das Anmeldeformular, die Ausstellerbedingungen, die Sicherheitsbestimmungen, Auf- und Abbaubedingungen sowie gegebenen­
falls Bestellformulare (Presseservice, Austellerausweise, Werbemittel) oder das Buchungsformular von Seminaren und Vorträgen.
A-5021 Salzburg, Postfach 285, Am Messezentrum 6, Tel: +43 662 44 77-0
Fax: +43 662 44 77-4809, Internet: www.messe.at, E-Mail: [email protected]
Ihr Unternehmensprofil
Schon bevor die eigentliche Messe beginnt, können Sie Ihr Unternehmensprofil im online
Ausstellerkatalog der Interpädagogica nutzen, um sich und Ihr Angebot ins beste Licht zu rücken.
•Erweitern Sie Ihren Eintrag!
Eine ausführlichere Übersicht der Produktgruppen, die Schwerpunkt-Themen Ihres Unternehmens uvm. zeigen Ihr Angebot.
•Setzen Sie visuelle Highlights!
Mit Produktfotos, Logos und Videos zeigen Sie potentiellen Besuchern ein lebendigeres Bild Ihres Unternehmens.
•Generieren Sie Kontakte!
Die Anlage Ihrer Mitarbeiter-Kontakte bietet Ihnen die Möglichkeit, schon vor der Messe ein Netzwerk aufzubauen, indem Sie
mit registrierten Besuchern in Kontakt treten, sich austauschen und Termine an den Messetagen vereinbaren.
Als registrierter Aussteller erhalten Sie automatisch Ihre Zugangsdaten an die von Ihnen angegebene E-Mail Adresse geschickt und können dann jederzeit und unkompliziert Ihr Profil aufwerten. Ein
kurzer Film auf www.interpaedagogica.at/film fasst Ihre Vorteile nochmals zusammen.
Sollten Sie Ihr Unternehmensprofil nicht warten, ist Ihre Präsenz im online Ausstellerkatalog auf den Unternehmensnamen, die Hallen- und
Stand-Zuweisung sowie Ihre fünf Produktkategorien beschränkt.
Marketing- und Servicepauschale:
Standard vs. Premium?
Allen, denen ein standardisierter Auftritt im online Ausstellerkatalog nicht reicht und die
sich auch virtuell von der Masse abheben möchten, bietet ein Upgrade auf die Marketingund Servicepauschale Premium umfangreiche Möglichkeiten.
Standard
in der Marketing- und
Servicepauschale
inkludiert
Premium
Kann optional gebucht
werden
Unternehmensname mit Logo und Unternehmensbeschreibung (max. 750 Zeichen)
✔
✔
Standnummer
✔
✔
Adresse, Telefonnummer, E-Mail, www
✔
✔
1 Social Media Profil
✔
✔
3 Produktprofile, je mit einem Foto, Produktname und -beschreibung
✔
✔
3 Dokumente (zB Kataloge)
✔
✔
1 Video
✔
✔
Alle von Ihnen vertretenen Marken
✔
✔
5 Mitarbeiter-Profile
✔
✔
Listung im relevanten Themenbereich bzw. als neuer Aussteller (wenn zutreffend)
✔
✔
Kontaktmanagement und Profilstatistiken nach der Messe
✔
✔
Listung in der Mobile App (Unternehmens- und Produktprofile, Verlinkung im interaktiven Hallenplan)
✔
✔
Ihr Werbeclaim zum Unternehmensnamen
-
✔
Mehr Platz für Ihre Unternehmensbeschreibung (max. 1.500 Zeichen)
-
✔
3 Veranstaltungen während der Messe (zB Produktvorführungen)
-
✔
Ihre Stellenangebote
-
✔
5 Social Media Profile
-
✔
20 Produktprofile, je mit 10 Fotos, Produktnamen und -beschreibungen
-
✔
10 Dokumente (zB Kataloge)
-
✔
3 Videos
-
✔
20 Mitarbeiter-Profile
-
✔
Farbliches Highlight im Ausstellerkatalog
-
✔
Das Upgrade zur Marketing- und Servicepauschale Premium können Sie zu einem Aufpreis von € 400,mit unserem Bestellformular erwerben.
PRODUKTGRUPPENLISTE
Bitte tragen Sie die gewünschten Nummern im Anmeldeformular ein.
VERLAGSERZEUGNISSE
201Bücher
202 Bücherei, -material, -möbel
203 Fachbücher, -literatur, -zeitschriften
204 Kinder- und Jugendbücher, Bilderbücher
205 Kinder- und Jugendzeitschriften
206Schulbücher
207Sprachbücher
208 Zeitschriften, Zeitungen
209 Arbeitsbücher, -hefte, -mappen
210Kopiervorlagen
211 Lehr- und Lernbücher für die Erwachsenenbildung
212 Lehr- und Lernspiele
213Lehrerhandbücher
214Lernhilfen
215 Pädagogische Fachliteratur
216 Verlagserzeugnisse; sonstige
217 Lesebücher, - material
218Sachbücher
219Nachschlagewerke
220Verlage
299Verlagserzeugnisse
LEHR- UND LERNMITTEL, VERBRAUCHSMATERIALIEN
301Arbeitsbücher
302 Archivsysteme, Kartei- und Registraturen
303 Aufbewahrungs- und Ordnungssysteme
304 Bastel-, Mal- und Werkmaterialien
305 Binde- und Laminiersysteme
306Biologie-Lehrmittel
307Chemie-Lehrmittel
308 Didaktische Spiele
309Fotografie
310Fremdsprachen
311Geographie
312Globen
313 Handarbeits- und Kreativmaterial
314 Heilpädagogik, Lehr- und Lehrmittel
315Kopiervorlagen
316 Land- und Wandkarten
317Legasthenie
318 Magnete, -folien, -tafeln
319Mathematik
320 Mikroskope, -zubehör
321Montessorimaterialien
322Nachhilfe
323Email
324 Pädagogische Lehr- und Lernspiele
325Physik-Lehrmittel
326Schreibwaren
327Schulartikel
328Seminarangebote
329Spielpädagogik
330 Termin- und Planungsmittel
331 Therapie- und Rehabilitationshilfen
332 Transparente, Landkarten, Wandbilder, Poster
333Umwelterziehung
334Unterrichtsmaterial
335Zeichengeräte
336 Materialien zur Sprachförderung
337Online-Lernangebote
338 Transparente und Folien
339 Audio und Video
340Ablagesysteme
341 Bausätze, -teile, -kästen
342 Edutainment- und Infotainmentsoftware
343EDV-Software
344Fachzeitschriften
345 Individualisiertes Lernen
346Bücher
347 Lehr- und Lernmittel
348 Lernmittel und -materialien
349Lehrbücher
350Lehrhilfen
351 Lehrmittel und -materialien
352Lernkarteien
353Lernprogramme
354Lernsysteme
355Motivationsmateralien
356Motivstempel
357Sportunterrichtsmaterial
358Sprachförderung
359 Therapeutische Unterrichtsmittel
360Informationsträger
361Jugendbücher
362 Lehr- und Arbeitsmittel zur Integration
363 Lehr- und Lernspiele zur Integration
399 Lehr- und Lernmittel, Verbrauchsmaterialien
BILDUNG, ERWACHSENENBILDUNG, PÄDAGOGIK
401Religionspädagogik
402 Sonder- und Heilpädagogik
403Tanzpädagogik
404Ausbildung
405 Bildungs-, Informationssysteme
406Erwachsenenbildung
407Weiterbildungsangebote
408 Aus- und Weiterbildungsinstitutionen, Seminaranbieter
409 Blended Learning
410Coaching
411eLearning
412Sprachkursanbieter
413Stressmanagement
414 Teamentwicklung und -training
415 Training und Beratung
416 Berufsbegleitende Aus- und Weiterbildung
417Fortbildung
418Montessoripädagogik
419Nachhilfe
420Sicherheitserziehung
421Sprachförderung
422Unfallverhütung
499 Bildung, Erwachsenenbildung, Pädagogik
INSTITUTIONEN, ORGANISATIONEN,
BEHÖRDEN UND VERBÄNDE
501 Beratung / Information
502Ganztagsschule
503Nachmittagsbetreuung
504Schulen
505Unfallverhütung
506Unfallversicherung
507Volksschule
508 Institutionen, Organisationen, Behörden und Verbände
509Berufsakademie
510Bildungsinitiativen
511Bildungswerke
512 Kindergarten, Kindertagesstätte
513 Neue Mittelschule
514Hauptschule
515Gymnasium
516 Berufsbildende Schule
517Fachhochschule
518Universität
519Fachschule
520Kolleg
521 Aus- und Weiterbildung, berufsbegleitend
522 Forschung und Wissenschaft
523Gewerkschaft
524 Öffentliche Verwaltung
525Verein
526Museum
599 Institutionen, Organisationen, Behörden und Verbände
EINRICHTUNG UND AUSSTATTUNG
601Außensportanlagen
602 Büroeinrichtungen, -möbel
603 Bürogeräte, Büroausrüstung
604EDV-Möbel
605Einrichtungen
606 Laborausstattung, -einrichtung
607Möbel
608 Schulausstattung, -einrichtung
609 Schultafeln, -zubehör
610Schultaschen
611 Seminarraumausstattung, -einrichtung
612 Spielplatzausstattungen und Spielplatzgeräte
613 Tafeln und Zubehör
614Werkraumausstattung
615 Bausätze, -teile, -kästen
616 Beratung / Planung von Gebäuden
617 Bücherei, -material, -möbel
618Büroorganisation
619 Einrichtungen für den Catering- und Verpflegungsbereich
620 Einrichtungen für Spielplätze, -flächen und Außenbereiche
621 Fitnesseinrichtungen und Fitnessgeräte
622 Flexible Klasse
623 Garderoben, -ausstattung
624 Interaktive Schulungsräume
625 Kindergartenausstattung, -einrichtung
626 Kopier- und Multifunktionssysteme
627Labormöbel
628 Lärmschutz für Kindergarten und Schule
629 Magnete, -folien, -tafeln
630 Mikroskope, -zubehör
631Multimedia-Peripherie
632Nähmaschinen
633Objekteinrichtungen
634 Regale, Regalsysteme
635Schranksysteme
636Snoezelenräume
637Spezialsportanlagen
638 Leitsysteme, Beschilderungen, Übersichtstafeln
639 Werkstätten für den Sachunterricht
640Werkzeugmaschinen
641 Labor- und Analysegeräte
642 Demonstrations- und Experimentalgeräte
643 Laboreinrichtung, -arbeitsplätze
644 Behindertengerechte Einrichtungen
645 Büro-, Verwaltungsmöbel
646Fachraumeinrichtungen
647Werkstatteinrichtungen
648 Licht- und Beleuchtungstechnik
649Sanitärbereich
650 Sprachlaboreinrichtungen, Sprachlehranlagen
651 Turn- und Mehrzweckräume
652 Flipcharts, Pinwände, Wandtafelzeichengeräte
653 Hafttafeln, -zubehör, Magnettafeln
654Stundenpläne
655Taschenrechner
656Schultaschen
657 Gesundheitsstühle, -tische
658Notentafeln
659 Adaptierung und Sanierung bestehender Anlagen
660 Beleuchtung und Elektronik
661Großreinigung
699 Einrichtung und Ausstattung
MEDIEN
701Radio
702TV
703Print
704Online
799Medien
KINDERGARTENBEDARF
801Figurentheater/Puppenbühne
802Handpuppen
803 Holzspielzeug, -waren
804 Kindergartenausstattung, -einrichtung
805Kindergartenpädagogik
806 Bastel-, Mal- und Werkmaterialien
807Kinderreisen
808Malfarben
809 CD für Kindergärten
810Spielwaren
811 Theater für Kinder
812 Kinder- und Bilderbücher
813Montessorimaterialien
814Montessoripädagogik
815 Frühkindliche Musikerziehung
816Musik
817Sicherheitserziehung
818Snoezelenräume
819Spielgeräte
820Spielpädagogik
821Zeichengeräte
822 Zeitschriften, Zeitungen
823Fotografie
899Kindergartenbedarf
FITNESS, SPORT UND GESUNDE ERNÄHRUNG
901 Fitnesseinrichtungen und Fitnessgeräte
902 Gymnastik- und Sitzbälle
903Spielgeräte
904Sportartikel
905 Sporthallenbau und -einrichtungen
906 Sportmedizinische Geräte
907 Einrichtung für Spielplätze, -flächen und Außenbereiche
908Heimsportgeräte
909Spezialsportanlagen
910Sportbekleidung
911 Sport und Freizeit
912 Therapie- und Rehabilitationshilfen
913 Turn- und Sportgeräte
914 Einrichtung für den Catering- und Verpflegungsbereich
915 Gesunde Zusatzernährung
916 Essen in Kindergärten
917 Essen in Schulen
918 Verpflegung und Catering
919 Gesunde Jause
920Bioküche
921 Gesunde Ernährung
922 Unterrichtsmaterial für Sportlehrer
923Jonglierwaren
999 Fitness, Sport und gesunde Ernährung
REISEN, UNTERKÜNFTE, VERANSTALTUNGEN
1001Exkursionen
1002 Jugendheime, -herbergen, -lager
1003Jugendreisen
1004Klassenfahrten
1005 Museen + Kultur
1006Projektwochen
1007Reiseangebote
1008Schulausflüge
1009Schulveranstaltungen
1010 Sprachferien, -kurse
1011 Bildungsreisen, Klassenfahrten, Sprachreisen
1012 Tagungs- und Seminarhotels
1013Veranstaltungsorganisation
1014Kinderreisen
1015Tagungsstätten
1099 Reisen, Unterkünfte, Veranstaltungen
MUSIKBEDARF
1101Klanginstrumente
1102 Audio und Video
1103Musikinstrumente
1104 Frühkindliche Musikerziehung
1105Musik
1106Veranstaltungstechnik
1107Noten
1108Rhythmus
1109Musikerziehung
1110 Notenlinien, -tafeln
1199Musikbedarf
SONSTIGES
1201Animation
1202 Dienstleistungen und Ausrüstungen
1203 Kindergarten-, Schul-, Sportfotografie
1204Schultaschen
1205Stundenpläne
1206Taschenrechner
1299Sonstiges
IT
1301 Audiovisuelle Medien
1302Computer-Netzwerkmanagement
1303 Computersysteme, Hardware
1304Computertechnik
1305 EDV-unterstützte Unterrichtsmodelle
1306Hardware
1307 Interaktive Schreibtafeln
1308 Interaktive Schulungsräume
1309 Kopier- und Multifunktionssysteme
1310Medienerziehung
1311Multimedia
1312PC-Sicherheitssoftware
1313Präsentationssysteme
1314Software
1315Veranstaltungstechnik
1316Visualizer
1317 Visuelle, auditive und audiovisuelle Medien
1318 Datenverarbeitung, -systeme
1319Multimedia-Peripherie
1320 Reinigungs- und Pflegegeräte
1321 Edutainment- und Infotainmentsoftware
1322eLearning
1323 Lehr- und Lernsoftware
1324Mediendidaktik
1325Multimedia-Lernspiele
1326Online-Lernangebote
1327Standardsoftware
1328 Verwaltungssoftware für Träger und Einrichtungen
1329 Audiogeräte, -anlagen
1330 Beamer, Daten- und Videoprojektoren
1331 Bild-, Lichtbild-, Projektionswände und -flächen
1332 Blended Learning
1333 Computer, Computersysteme und Peripheriegeräte
1334Netzwerke
1335 Moderationsmaterial, Moderationsausrüstungen
1336 Multimedia- und Präsentationstechnik
1337 Multimedia-Tafelsysteme, -Zubehör
1338Projektoren
1339 Verstärkerboxen, -anlagen
1399IT
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 Teppichboden (Farbe auswählen)
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 Wände weiss beschichtet, H = 2500 mm
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SEITE 1
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1. EINTRITTSKARTEN-GUTSCHEINE
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mit € 5,30 (exkl. Mwst.) pro Stk. an Sie rückverrechnet.
______ Stk. Eintrittskartengutscheine in gedruckter Form
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2. EINLADUNGSKARTEN
Informieren Sie Ihre Kunden über Ihre Teilnahme an der Messe und laden Sie diese zu Ihrem Messestand ein. Die Einladungskarten enthalten wichtige
Informationen zur Veranstaltung. Format: C5/6, 4C
______ Stk. Einladungskarten ohne Firmeneindruck (kostenlos)
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*Die eingelösten Gutscheine verbleiben beim Veranstalter und werden grundsätzlich nicht an den Aussteller ausgehändigt. Allfällige Vermerke des Ausstellers auf den Gutscheinen, wie beispielsweise die vom Aussteller vorgenommene Nummerierung oder sonstige Markierung der Gutscheine, können im Rahmen der Gutscheinmanipulation nicht berücksichtigt werden. Die nachträgliche Auswertung solcherVermerke durch den Aussteller ist nicht möglich.
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