Anmeldebogen und die Rahmenordnung für die 2016

Abgabe Anmeldung bis spätestens 19.05.2016 Anmeldebogen für die 24. “Musikalischen“ Werkstätten der Regionen
Lichtenberg – Hohenschönhausen, Köpenick – Treptow, Marzahn –
Hellersdorf und Händel-OG Friedrichshain – Kreuzberg und Pankow
Name:........................................Vorname:....................................
Geb:..........................Schule:...............................Klasse:..............
Anschrift (privat):
Straße, Nr......................................................................................
PLZ:.......................Ort:.................................................................
Telefon mit Vorwahl:....................- .............................................
Mobiltelefon: ...............................................................................
Spielst du ein Instrument, wenn ja, wie lange? (Beispiel: Geige 8 J.,
Klavier 10 J.)
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Stimmlage (bitte ankreuzen)
o Sopran o Mezzosopran
o Alt
o Tenor
o Bass
Wunschkurs A: .............................................................................
Wunschkurs B:..............................................................................
Alternativkurse:
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Die Rahmenordnung ist mir bekannt.
Datum..................
Unterschrift des Schülers .............................................................
Kenntnisnahme der Eltern...........................................................
Fotoerlaubnis wird erteilt:
Ja o
Nein o
Rahmenordnung für den Ablauf der „Musikalischen“
Werkstätten
1. Die „Musikalischen Werkstätten“ sind „Unterricht in anderer Form“, d.
h. die Teilnahme ist eine schulische Veranstaltung.
2. Die Anmeldung ist verbindlich nach Bestätigung. Ein Rücktritt ist nur
in begründeten Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit dem Projektleiter möglich.
3. Die Zeitdauer eines Kurses pro Tag orientiert sich am Stundenvolumen
des Unterrichts und an den besonderen Erfordernissen des jeweiligen Kurses. Pausen werden durch den Kursleiter festgelegt.
4. Die tägliche Anwesenheit der Kursteilnehmer wird kontrolliert. Die
Kursleiter führen dazu Anwesenheitslisten. Fehlzeiten und Verspätungen
werden wie die des Regelunterrichtes auf den Zeugnissen vermerkt.
5. Bei Erkrankungen ist der Schüler verpflichtet, sich in der Einrichtung,
in der der Kurs stattfindet, telefonisch am Morgen vor Kursbeginn abzumelden, so dass der jeweilige Kursleiter informiert ist. Fehlzeiten sind
schriftlich zu entschuldigen.
6. Beurlaubungen können durch die Kursleiter nicht erteilt werden.
7. Das Abschlusskonzert ist Teil des Kurses!
8. Um Missverständnisse zu vermeiden und das Nachholen des versäumten Unterrichtsstoffes zu erleichtern, ist die Teilnahme allen Fachlehrern
rechtzeitig mitzuteilen.
9. Die Schüler gelangen selbstständig zum Kursort. Für Teilnehmer aus
Grundschulen gilt der entsprechende Rechtsrahmen, es sei denn, der Kurs
ist anders organisiert.
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