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Anlage 13: Los 2 Bearbeitung
Allgemeine und technische Leistungsbeschreibung
Angebotseinholung: HA ZPM 05-2016
Allgemeine Leistungsbeschreibung
Los 2 Bearbeitung
1. Schichtdefinition
Die Dauer einer Schicht beträgt 8 Stunden zzgl. gesetzlicher Pause.
Eine halbe Schicht wird bis zu einer Einsatzzeit von 4 Stunden berechnet.
2. Allgemeine Aspekte
1. Die Einhaltung von geltendem Recht, insbesondere der Arbeitsstättenverordnungen und der
Arbeitsgesetze, ist zu gewährleisten. Außerdem sollten die Richtlinien für Arbeitssicherheit und
Gesundheitsschutz von ARD und ZDF (UVR) beachtet werden.
2. Auf der Grundlage der Abnahmeordnung des MDR und der „Technischen Richtlinien zur
Herstellung von Fernsehproduktionen für ARD, ZDF und ORF” verpflichtet sich der
Auftragnehmer zur Technischen Abnahme des Sendematerials.
3. Der Einsatz des genannten Equipments erfolgt prinzipiell nur in Abstimmung mit dem
betreffenden Fachbereich des MDR. Die vom Auftragnehmer geschuldeten Leistungen ergeben
sich aus der angegebenen Leistungsbeschreibung.
4. Die technischen Produktionsrichtlinien Fernsehen von ARD und ZDF bilden die Basis der
Leistungserbringung. Es müssen technische Arbeits- und Messmittel vorhanden sein, um alle
Medienprodukte fach- und normgerecht zu erstellen.
5.
Es gelten die aktuellen technischen Richtlinien zur Herstellung von Fernsehproduktionen für ARD,
ZDF und ORF, nähere Informationen finden Sie unter:
http://www.irt.de/de/publikationen/technische-richtlinien.html
6. Es gelten die „Technischen Bestimmungen zur Materialanlieferung MDR“. Der MDR
produziert in HD 1080i/25 im Codec AVCIntra 100. Die Materialtransfers werden
filebasierend im MXFOP1a-Dateiformat oder AAF abgewickelt.
Nähere Informationen finden Sie unter:
http://www.mdr.de/medienproduktion/
(Benutzername: Medienproduktion Passwort: mdr)
3. Ingestzeiten, Up- und Downloadzeiten
Bitte berücksichtigen Sie bei der Kalkulation, dass Ingestzeiten bzw. Up- und Downloadzeiten im
Rahmen des Schnitts inklusive sind. Für umfangreiche Ingest, Up- und Downloadaufgaben, die einen
zeitlichen Umfang von 4 Stunden übersteigen, ist die separate Berechnung dieser Leistungen möglich.
Bitte vermerken Sie die in dem Falle zur Anwendung kommenden Konditionen in den dafür vorgesehenen
Feldern des Kalkulationsblattes.
4. Ausfallzahlungen
1. Sofern der MDR dem Auftragnehmer einen rechtsgültigen Auftrag erteilt hat und dieser vom
MDR storniert worden ist, leistet der MDR folgende Ausfallzahlungen, sofern einzelvertraglich
nichts anderes vereinbart wurde:
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2. Bis zum Zeitpunkt der Absage bereits erbrachte notwendige Leistungen zu 100 % für bestätigte
und nachgewiesene Aufwendungen.
3. Stornierungskosten zu 100 %, soweit es sich bei den eingegangenen Verbindlichkeiten des
Auftragnehmers um notwendige und nachgewiesene Aufwendungen handelt, die in direktem
Zusammenhang mit der Auftragserteilung des MDR stehen. Ausgenommen davon sind
Personalleistungen.
4. Vereinbarte, zum Zeitpunkt der Absage noch nicht realisierte Personalleistungen:
 bei einer Kündigung/Stornierung bis einschließlich 12 Stunden vor dem
Produktionsbeginn 50% der für den ersten Produktionstag vereinbarten
Personalleistungen
 bei einer Kündigung/Stornierung, die weniger als 12 Stunden vor dem Produktionsbeginn
erfolgt, 75% der für den ersten Produktionstag vereinbarten Personalleistungen.
 Kündigung/Stornierung, die mehr als 24 Stunden vor dem Produktionsbeginn erfolgen,
haben keine Stornierungskosten zur Folge.
5. Eventuelle Zuschläge werden in diesem Fall nicht erstattet. Die Ausfallzahlungen entfallen, wenn
im Rahmen der aktuellen Tagesdisposition durch die Erteilung eines Alternativauftrages die
Auslastung gewährleistet wird bzw. wenn die Kündigung durch den MDR spätestens 24 Stunden
vor dem geplanten Produktionsbeginn erfolgt.
6. Im Falle einer Kündigung muss der Auftragnehmer seiner Schadensminderungspflicht in vollem
Umfang nachkommen und hat alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu nutzen, um
eine Minimierung der Ausfallzahlung herbei zu führen. Auf Anforderung des MDR ist der
Auftragnehmer entsprechend beweis- und darlegungspflichtig.
Technische Leistungsbeschreibung
Los 2 Bearbeitung
Die zum Einsatz kommende Gerätetechnik muss der Fernsehnorm nach den „Technischen Richtlinien zur
Herstellung für Fernsehproduktionen nach ARD / ZDF und ORF" in ihrer jeweils gültigen Fassung (TPRF)
entsprechen. Der Einsatz des genannten Equipments erfolgt in Abstimmung mit dem betreffenden
Fachbereich des MDR.
2.1 Schnittplatz
1. Ein filebasierender, Stereo HD-Workflow bildet die Regel. Allerdings ist die Nutzung von SDMaterial von Videoband (z.B. Archivmaterial) punktuell notwendig. Der Auftragnehmer muss
daher geeignete Technik für das Einspiel organisieren.
2. Die eingesetzten Arbeitsmittel sollen sich am aktuellen Stand der Technik orientieren und
effiziente/schnelle Arbeitsabläufe auch bei einer Vielzahl von Effekten und Videospuren
ermöglichen.
3. Für die Supportleistungen wie Materialeinspiel, die technische System-Betreuung sowie
Sendedateierzeugung und Gütekontrolle hält der Auftragnehmer geeignete Technik vor.
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4. Maßnahmen für die Gewährleistung der Produktionssicherheit müssen getroffen werden.
5. Ein Schnittplatz besteht
Redaktionsarbeitsplatz.
aus
einem
Schnittsystem
(Cutterarbeitsplatz)
und
einem
6. Änderungen in der technischen Ausstattung, welche während der Vertragslaufzeit erfolgen,
müssen angezeigt werden.
a) Personal
 Cutter/in
 Cutter-Assistent/in
b) Technik
Technische Ausstattung des Schnittsystems
nonlineares Schnittsystem mit nativer Unterstützung der Codecs AVC-Intra 100, Unterstützung des
filebasierenden MDR-Materialworkflows und erweiterten Möglichkeiten der Bild- und Tonkorrektur
(Effektpalette, animierte Key-Effekte, Farbanpassung)
→
mit folgender Broadcast – Ausstattung (Mindestanforderungen):
 P2-Card-Reader/Lesegerät
 professionelle Stereo-Audioabhöreinheit
 HD-Vorschaumonitor
 geeignetes HD-Video-Messgerät
 geeignetes Ton-Messgerät nach Lautheit (R128)
 nach Bedarf geeigneter Up-/Downkonverter (HD>SD/SD>HD Wandler)
→
mit folgenden Grundfunktionen (Mindestanforderungen):
 Verarbeitung (Import und Export) von MXFOP1a-Dateien
 Verarbeitung (Import) von Rohmaterial von P2-Card
 performante Be- und Verarbeitung von Videomaterial und -effekten
 komplette Endfertigung inkl. professioneller Tonaufnahme und -mischung in einer
Sprecherkabine
 mindestens 1.000 Minuten HD-Material (bei AVC-Inta 100 – Codierung/Netto) müssen auf
einem performanten Speichersystem redundant gespeichert werden können
 einfache Standbild- und Grafikbearbeitung auch über externe Software
 Nach Anforderung kann zusätzlich eine Kommandoverbindung vom externen Schnittplatz in
die Regie/Hauptschaltraum des MDR gefordert werden (Einsprechmöglichkeit über
Audiocodec oder Telefon), dies muss im Vorfeld mit dem Hauptschaltraum des MDR
abgestimmt werden.
Technische Mindestausstattung des Redaktionsarbeitsplatz
Die aufgeführten Zusatzfunktionen werden vom MDR gefordert.
→
Rechner mit Breitband-Internetzugang
→
Möglichkeit zur Nutzung des MDR-VPN-Client (Citrix)
→
Möglichkeit zur Nutzung zur filebasierten Anlieferung von Material an den MDR
→
Drucker, Telefon
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Option: Ausstattung hochwertige Fernsehtonnachbearbeitung
Ein Tonstudio besteht aus einem Sprecherraum, Tonbearbeitungs- und einem Redaktionsarbeitsplatz.
a) Personal
 Ton-Ingenieur/in
b) Technik
Technische Ausstattung des Sprecherraum und Tonbearbeitungsplatz
 nonlineares Tonaufnahme- und Bearbeitungssystem mit synchroner Videowiedergabefunktion
 sampelgenaue Bearbeitungsmöglichkeit
 nativer Unterstützung der Codecs AVC-Intra 100
 Unterstützung des filebasierenden MDR-Materialworkflows
 erweiterten Möglichkeiten der Tonbearbeitung (Manipulation/Verfremdung)
Sprecherraum-Ausstattung:
 reflexionsarmer Sprecherraum mit entsprechender akustischer Ausstattung
 Großmembran-Mikrophon
 Videovorschaumonitor (mit Timecode im Bild)
 Akustisch geschlossener Kopfhörer
Studio-Ausstattung:
 Professionelle Stereo-Audioabhöreinheit (Referenzlaufsprecher)
 HD-Vorschaumonitor
 Talkback-Möglichkeit zum Sprecherraum
 Ton-Messgerät nach Lautheit (R128)
 Möglichkeit für Kopfhörermonitoring
 Timecode-Inserter für Videomonitor im Sprecherraum
 Möglichkeit der Erstellung einer Ansichtskopie für redaktionelle Anforderung
2.2 Laptopschnitt
Der Aufbau des Laptop-Schnittsystems erfolgt kostenneutral.
a) Personal
 Cutter/in
b) Technik
Funktionsumfang des mobilen Schnittsystems
Der Einsatz des genannten Equipments erfolgt prinzipiell nur in Abstimmung mit dem betreffenden
Fachbereich des MDR. Die vom Auftragnehmer geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der
angegebenen Leistungsbeschreibung.
Die eingesetzten Arbeitsmittel sollen sich am aktuellen Stand der Technik orientieren und
effiziente/schnelle Arbeitsabläufe ermöglichen. Für die Supportleistungen wie Materialeinspiel, die
technische System-Betreuung sowie Sendedateierzeugung und Gütekontrolle hält der Auftragnehmer
geeignete Technik und qualifiziertes Personal vor. Maßnahmen für die Gewährleistung der
Produktionssicherheit müssen getroffen werden. Ein mobiler Schnittplatz besteht aus einem
Schnittsystem, welches in geeigneten Cases in einem PKW mitgeführt werden kann. Änderungen in der
technischen Ausstattung, welche während der Vertragslaufzeit erfolgen, müssen angezeigt werden.
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→
Funktional beschriebene technische – Ausstattung (Mindestanforderungen):
 mobiles Notebook für professionelle Bewegbild-Bearbeitung (Schnittleistung)
 Stereo-Audioabhöreinheit (integrierte Lautsprecher und Kopfhörer)
 mindestens 300 Minuten HD-Material (bei AVC-Inta 100 – Codierung/Netto) müssen auf
einem performanten System gespeichert werden können
 HD-SDI I/O zur Transferprozessen über Basisband (z.B. Livezuspiel)
 redundante Stromversorgung mindestens über Akkusystem des Notebooks und der
systemwichtigen Komponenten
 Akustisch geschlossenes Headset für Redakteur und Cutter
 Verarbeitung (Import und Export) von MXFOP1a-Dateien (AVC-I 100 1080i25, 24 Bit Audio)
 Verarbeitung (Import) von Rohmaterial von P2-Card (schneller als Echtzeit)
 Bearbeitung direkt auf P2 Medium mit mindestens 5 P2 Karten parallel
 softwarebasierte Lautheitskorrektur nach R128
→
Funktionale Beschreibung (Mindestanforderungen):
 Einsatz für adhoc-Einsätze in den Genres Sport, Aktualität und Vor-Ort Berichterstattung
 Equipment muss modular in einen PKW zur EB Produktion im normalen Umfang mitgeführt
werden können
 Realisierung der kompletten Endfertigung inkl. Tonaufnahme und -mischung im Schnittsystem
 performante Bearbeitung von Videomaterial, inklusive Sondermaterial (z.B. Actioncam)
 Internetbasierte Übertragung (LTE oder UMTS) mit entsprechendem Datenvolumen von
Sendematerial über einen vom MDR unterstützten webbasierten Transferweg (z.B. WebFT)
 Basisbandzuspiel (HD-SDI) ist als Livezuspiel zu ermöglichen
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