Info zum Kinderbetreuungsgeld

Info zum Kinderbetreuungsgeld-Konto
Warum Reform und welche Ziele hat das neue Kinderbetreuungsgeld-Konto?
 4 verschiedene Pauschal-Varianten sind kompliziert und wenig transparent
 starre, voreingestellte, unflexible Bezugsdauer
 Unfaire Verteilung des Geldes, denn kürzere Varianten haben eine niedrigere
Gesamtsumme als die längste Variante
 Kinderbetreuung ist auf Mütter fokussiert; damit kehren sie eher später und in Teilzeit in
den Job zurück
 Väter wenig involviert: 18 % der Väter beziehen Kinderbetreuungsgeld; beziehen im
Durchschnitt (je nach Variante zwischen 3 und 7 Monaten KBG)
Ziel: größere Flexibilität, mehr Partnerschaftlichkeit, mehr Transparenz, mehr Fairness, höhere
Väterbeteiligung
Budget: Kinderbetreuungsgeld hat ein jährliches Volumen von rund 1,1 Mrd. € Euro.
Vorteile des neuen Kinderbetreuungsgeld-Kontos:
 4 Pauschalvarianten verschmelzen in ein Konto (das einkommensabhängige
Kinderbetreuungsgeld bleibt bestehen)
 Wahlfreiheit und Individualität: Bezugsdauer kann flexibel zw. 365 (12 Monate) und 851
(ca. 28 Monate) Tagen für einen Elternteil bzw. zw. 456 (15, 5 Monate) und 1063 (ca. 35
Monate) Tagen für beide Elternteile gewählt werden.
 Partnerschaftlichkeit - neue "Familienzeit":
o Partnerschaftsbonus in Höhe von 1.000 €, wenn sich Eltern die Bezugsdauer zu
annähernd gleichen Teilen aufteilen
o Familienzeitbonus für Väter, die - im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber - direkt
nach der Geburt des Kindes ein Monat Familienzeit in Anspruch nehmen (Höhe
von ca. EUR 700)
o Familienzeitbonus ist mit Kranken- und Pensionsversicherung verknüpft
 Fairness: Unabhängig von der Bezugsdauer erhalten Eltern (innerhalb einer
vergleichbaren Gruppe) die gleiche Gesamtsumme (max. 16.449 € inkl.
Partnerschaftsbonus)
 Flexible Wechselmöglichkeit: Gewählte Dauer kann 1x verändert werden; Eltern können
beim erstmaligen Wechsel parallel KBG beziehen.
Zum Thema Kündigungsschutz:
Familienzeit muss mit Dienstgeber vereinbart werden (kein Rechtsanspruch), Dienstgeber
muss also zustimmen, es besteht daher kein Grund, den Vater während der Familienzeit
zu kündigen. Wenn der Dienstgeber den Vater kündigen will, dann macht er es vorher
und stimmt nicht erst der einmonatigen Familienzeit zu, weiters könnte der Vater auch
nach dem Monat gekündigt werden.
Inkraftreten:
 Mindestens 9 Monate Vorlaufzeit (völlige Systemumstellung) für die Umsetzung der
Gesetze (ab Beschlussfassung im NR)
 Daher In-Kraft-Treten des KBG-Kontos erst mit 1.3.2017 möglich