Ortsgemeinde Flörsheim-Dalsheim

Vereinsring Flörsheim-Dalsheim
Vertrag über die Teilnahme
am Fleckenmauerfest
in Flörsheim-Dalsheim
vom 9. – 11. September 2016
Vorstand
Frank Sagadin
Schillerstraße 5
67592 Flörsheim-Dalsheim
Telefon: 06243 6261
Mobil: 0172 6689299
[email protected]
http://www.vereinsring.net
http://fleckenmauerfest.de
Bankverbindung
Sparkasse Worms-Alzey-Ried
IBAN: DE51 5535 0010 0033 5810 01
BIC: MALADE51WO
Vereinsnummer:
Amtsgericht Mainz – VR40892
Zwischen dem Vereinsring Flörsheim-Dalsheim
vertreten durch den ersten Vorsitzenden, Herrn Frank Sagadin, Schillerstr. 5,
67592 Flörsheim-Dalsheim
-
im folgenden Veranstalter genannt –
und
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im folgenden Marktbeschicker genannt –
wird anhängender VERTRAG geschlossen.
Bitte schicken Sie uns den von Ihnen unterschriebenen Vertrag möglichst umgehend
zurück.
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VERTRAG
Standbetreiber
Der Marktbeschicker nimmt verbindlich am Fleckenmauerfest vom 9. bis
September 2016 teil.
11.
Der Marktbeschicker erscheint mit einem mittelalterlich gestalteten Stand!
Der Marktstand muss dem mittelalterlichen Flair entsprechen, elektrische
Beleuchtung muss auf das Notwendigste beschränkt bleiben. Der Stand sollte aus
Holz, Tuch und natürlichen Materialien bestehen. Neuzeitliche Materialien, wie Folie,
Metall und andere Gegenstände dürfen nicht sichtbar sein. Elektrische Anlagen,
Kühlgeräte, Grill usw. sind möglichst zu verbergen. Es ist historische Kleidung nach
historischem Vorbild zu tragen.
Der Stand des Marktbeschickers
hat die Maße (in Meter)
Höhe:
___________________
Breite (Verkaufsfront)
___________________
Tiefe:
___________________
Strom
 wird nicht benötigt
 wird benötigt
Wasser
 wird nicht benötigt
 wird benötigt
Stroh
 ____ Ballen (2 Euro Pfand/Strohballen)
 230 Volt
 400 Volt
Dem Marktbeschicker wird ein entsprechender Platz durch den vom Veranstalter
benannten Ansprechpartner zugewiesen. Die Platzeinteilung erfolgt durch den
Veranstalter.
Der nächste Wasseranschluss kann maximal 100 Meter, der nächste Stromanschluss kann maximal 50 Meter vom zugewiesenen Platz entfernt sein. Der
Marktbeschicker hat selbst für ausreichendes Schlauchmaterial und/oder
Verlängerungskabel sowie erforderliche Abdeckmatten (Stolperschutz) zu sorgen.
Der Aufbau des Standes kann am Donnerstag, den 08. September 2016 ab 10.00
Uhr begonnen werden.
2
Der Abbau darf am Sonntag, den 11. September 2016 erst nach 18.00 Uhr
begonnen werden. Im Umfeld der Bühne ist darauf zu achten, dass der
Abschlussgottesdienst, der gegen 18.00 Uhr stattfindet, nicht gestört wird. Im Zweifel
ist eine Absprache mit dem Veranstalter erforderlich. Ein früheres Abbauen als zu
Veranstaltungsende ist nicht zulässig.
Die Standöffnung ist wie folgt vorzunehmen:
Freitag, den 09. September 2016 von 17.00 Uhr bis 22.00 Uhr,
Samstag, den 10. September 2016 von 11.00 Uhr bis 22.00 Uhr,
Sonntag, den 11. September 2016 von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Die Standöffnungszeiten sind verbindlich!
Hinweis zum Veranstalter
Während der gesamten Veranstaltung ist den Anweisungen des Veranstalters Folge
zu
leisten.
Insbesondere
verpflichtet
sich
der
Marktbeschicker,
die
sicherungstechnischen und brandrechtlichen Bestimmungen zu beachten.
Müllentsorgung
Die Veranstaltungsteilnehmer bzw. Marktbeschicker müssen ihren Müll
eigenverantwortlich in die bereit gestellten Müllsäcke oder Container entsorgen. Die
Müllsammelstelle wird vom Veranstalter festgelegt.
Zur Nachtzeit müssen wertvolle und leicht transportierbare Gegenstände vom
Marktbeschicker unter Verschluss genommen werden. Der Veranstalter stellt keine
Nachtwache zur Verfügung. Der Verbleib von Stand und Ware auf dem Platz erfolgt
auf eigenes Risiko des Marktbeschickers. Eine Haftung des Veranstalters wegen
Verlust oder Beschädigung ist ausgeschlossen.
Standgebühr/Entgelt
Um eine verbindliche Stand-Reservierung zu gewährleisten, erhebt der Veranstalter
eine Standgebühr in Höhe von ________ €, die bis spätestens 30. April 2016 auf das
Konto bei der Sparkasse Worms-Alzey-Ried, IBAN: DE51 5535 0010 0033 5810 01
erfolgen muss.
Sollte die Standgebühr nicht fristgerecht auf unserem Konto eingehen, ist die
Marktteilnahme leider nicht möglich.
Eine Erstattung des Kostenbeitrags bei Fernbleiben, trotz Zusage entfällt!
Wasser- und Stromanschluss werden kostenlos zur Verfügung gestellt. Den Wasserund Stromverbrauch trägt der Veranstalter.
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Der Veranstalter haftet nicht für Ausfälle, die durch die Witterung, den Programmablauf bzw. Änderungen im Programmablauf oder sonstige Umstände, die nicht
durch den Veranstalter zu vertreten sind. Der Veranstalter garantiert keine
Mindestumsätze.
Materialien
Der Veranstalter stellt Strohballen in begrenztem Umfang zur Verfügung. Die
Strohballen werden gegen 2,00 € Pfand pro Strohballen abgegeben und sollten auch
zurückgebracht werden.
Offenes Feuer
Stände, die offene Feuer machen wollen, haben in geeigneter Weise für den
Brandschutz Vorsorge zu treffen. Dies gilt insbesondere für Löschmittel, für die
Beobachtung des Feuers und für ausreichenden Sicherheitsabstand zu
benachbarten Ständen bzw. zu brennbaren Materialien.
Offenes Feuer darf nur in geeigneten Feuerschalen gemacht werden, um den Boden
(Straßenbelag) zu schonen.
Haftung
Der Marktbeschicker haftet für eventuelle Schäden, die durch die Anlieferung der
Waren, den Aufbau, den Betrieb, oder den Abbau und Abtransport des Standes am
Eigentum des Veranstalters oder an fremdem Eigentum entstehen.
Eine Haftung des Veranstalters gegenüber dem Marktbeschicker im Falle von
Diebstahl, Vandalismus, Beschädigung von Waren und Ständen, etc. ist
ausgeschlossen.
Salvatorische Klausel
Änderungen des Vertrages oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit
der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen
nicht. Die Parteien haben sodann die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung
durch eine Regelung zu ersetzen, die dem gewünschten Vertragszweck am nächsten
kommt.
Marktordnung, Kostenbeitrag und Vertrag
Die Marktordnung ist Bestandteil der vertraglichen Vereinbarungen und wird vom
Teilnehmer am Fleckenmauerfest mit nachfolgender Unterschrift zur Kenntnis
genommen und anerkannt.
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Besondere Vereinbarungen und Gerichtsstand
Änderungen dieses Vertrages sind nur im Einvernehmen möglich und bedürfen der
Schriftform.
Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist Worms.
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Ort, Datum
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Für den Veranstalter:
(Unterschrift)
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Für den Marktbeschicker:
(Unterschrift)
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