Vereinsring Flörsheim-Dalsheim Vertrag über die Teilnahme am Fleckenmauerfest in Flörsheim-Dalsheim vom 9. – 11. September 2016 Vorstand Frank Sagadin Schillerstraße 5 67592 Flörsheim-Dalsheim Telefon: 06243 6261 Mobil: 0172 6689299 [email protected] http://www.vereinsring.net http://fleckenmauerfest.de Bankverbindung Sparkasse Worms-Alzey-Ried IBAN: DE51 5535 0010 0033 5810 01 BIC: MALADE51WO Vereinsnummer: Amtsgericht Mainz – VR40892 Zwischen dem Vereinsring Flörsheim-Dalsheim vertreten durch den ersten Vorsitzenden, Herrn Frank Sagadin, Schillerstr. 5, 67592 Flörsheim-Dalsheim - im folgenden Veranstalter genannt – und ___________________________________________________________________ ___________________________________________________________________ ___________________________________________________________________ - im folgenden Marktbeschicker genannt – wird anhängender VERTRAG geschlossen. Bitte schicken Sie uns den von Ihnen unterschriebenen Vertrag möglichst umgehend zurück. 1 VERTRAG Standbetreiber Der Marktbeschicker nimmt verbindlich am Fleckenmauerfest vom 9. bis September 2016 teil. 11. Der Marktbeschicker erscheint mit einem mittelalterlich gestalteten Stand! Der Marktstand muss dem mittelalterlichen Flair entsprechen, elektrische Beleuchtung muss auf das Notwendigste beschränkt bleiben. Der Stand sollte aus Holz, Tuch und natürlichen Materialien bestehen. Neuzeitliche Materialien, wie Folie, Metall und andere Gegenstände dürfen nicht sichtbar sein. Elektrische Anlagen, Kühlgeräte, Grill usw. sind möglichst zu verbergen. Es ist historische Kleidung nach historischem Vorbild zu tragen. Der Stand des Marktbeschickers hat die Maße (in Meter) Höhe: ___________________ Breite (Verkaufsfront) ___________________ Tiefe: ___________________ Strom wird nicht benötigt wird benötigt Wasser wird nicht benötigt wird benötigt Stroh ____ Ballen (2 Euro Pfand/Strohballen) 230 Volt 400 Volt Dem Marktbeschicker wird ein entsprechender Platz durch den vom Veranstalter benannten Ansprechpartner zugewiesen. Die Platzeinteilung erfolgt durch den Veranstalter. Der nächste Wasseranschluss kann maximal 100 Meter, der nächste Stromanschluss kann maximal 50 Meter vom zugewiesenen Platz entfernt sein. Der Marktbeschicker hat selbst für ausreichendes Schlauchmaterial und/oder Verlängerungskabel sowie erforderliche Abdeckmatten (Stolperschutz) zu sorgen. Der Aufbau des Standes kann am Donnerstag, den 08. September 2016 ab 10.00 Uhr begonnen werden. 2 Der Abbau darf am Sonntag, den 11. September 2016 erst nach 18.00 Uhr begonnen werden. Im Umfeld der Bühne ist darauf zu achten, dass der Abschlussgottesdienst, der gegen 18.00 Uhr stattfindet, nicht gestört wird. Im Zweifel ist eine Absprache mit dem Veranstalter erforderlich. Ein früheres Abbauen als zu Veranstaltungsende ist nicht zulässig. Die Standöffnung ist wie folgt vorzunehmen: Freitag, den 09. September 2016 von 17.00 Uhr bis 22.00 Uhr, Samstag, den 10. September 2016 von 11.00 Uhr bis 22.00 Uhr, Sonntag, den 11. September 2016 von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Die Standöffnungszeiten sind verbindlich! Hinweis zum Veranstalter Während der gesamten Veranstaltung ist den Anweisungen des Veranstalters Folge zu leisten. Insbesondere verpflichtet sich der Marktbeschicker, die sicherungstechnischen und brandrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Müllentsorgung Die Veranstaltungsteilnehmer bzw. Marktbeschicker müssen ihren Müll eigenverantwortlich in die bereit gestellten Müllsäcke oder Container entsorgen. Die Müllsammelstelle wird vom Veranstalter festgelegt. Zur Nachtzeit müssen wertvolle und leicht transportierbare Gegenstände vom Marktbeschicker unter Verschluss genommen werden. Der Veranstalter stellt keine Nachtwache zur Verfügung. Der Verbleib von Stand und Ware auf dem Platz erfolgt auf eigenes Risiko des Marktbeschickers. Eine Haftung des Veranstalters wegen Verlust oder Beschädigung ist ausgeschlossen. Standgebühr/Entgelt Um eine verbindliche Stand-Reservierung zu gewährleisten, erhebt der Veranstalter eine Standgebühr in Höhe von ________ €, die bis spätestens 30. April 2016 auf das Konto bei der Sparkasse Worms-Alzey-Ried, IBAN: DE51 5535 0010 0033 5810 01 erfolgen muss. Sollte die Standgebühr nicht fristgerecht auf unserem Konto eingehen, ist die Marktteilnahme leider nicht möglich. Eine Erstattung des Kostenbeitrags bei Fernbleiben, trotz Zusage entfällt! Wasser- und Stromanschluss werden kostenlos zur Verfügung gestellt. Den Wasserund Stromverbrauch trägt der Veranstalter. 3 Der Veranstalter haftet nicht für Ausfälle, die durch die Witterung, den Programmablauf bzw. Änderungen im Programmablauf oder sonstige Umstände, die nicht durch den Veranstalter zu vertreten sind. Der Veranstalter garantiert keine Mindestumsätze. Materialien Der Veranstalter stellt Strohballen in begrenztem Umfang zur Verfügung. Die Strohballen werden gegen 2,00 € Pfand pro Strohballen abgegeben und sollten auch zurückgebracht werden. Offenes Feuer Stände, die offene Feuer machen wollen, haben in geeigneter Weise für den Brandschutz Vorsorge zu treffen. Dies gilt insbesondere für Löschmittel, für die Beobachtung des Feuers und für ausreichenden Sicherheitsabstand zu benachbarten Ständen bzw. zu brennbaren Materialien. Offenes Feuer darf nur in geeigneten Feuerschalen gemacht werden, um den Boden (Straßenbelag) zu schonen. Haftung Der Marktbeschicker haftet für eventuelle Schäden, die durch die Anlieferung der Waren, den Aufbau, den Betrieb, oder den Abbau und Abtransport des Standes am Eigentum des Veranstalters oder an fremdem Eigentum entstehen. Eine Haftung des Veranstalters gegenüber dem Marktbeschicker im Falle von Diebstahl, Vandalismus, Beschädigung von Waren und Ständen, etc. ist ausgeschlossen. Salvatorische Klausel Änderungen des Vertrages oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Parteien haben sodann die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem gewünschten Vertragszweck am nächsten kommt. Marktordnung, Kostenbeitrag und Vertrag Die Marktordnung ist Bestandteil der vertraglichen Vereinbarungen und wird vom Teilnehmer am Fleckenmauerfest mit nachfolgender Unterschrift zur Kenntnis genommen und anerkannt. 4 Besondere Vereinbarungen und Gerichtsstand Änderungen dieses Vertrages sind nur im Einvernehmen möglich und bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist Worms. _____________________________________ Ort, Datum _______________________ Für den Veranstalter: (Unterschrift) _______________________ Für den Marktbeschicker: (Unterschrift) 5
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