02/16 GoEasy Darlehens-/Hallennutzungsvertrag

DARLEHENSVERTRAG UND HALLENNUTZUNGSVERTRAG
zwischen
Einwohnergemeinde Baden (nachfolgend "Stadt Baden"),
Stadthaus, Rathausgasse 1, 5401 Baden,
Darlehensgeberin
und
Go Easy Freizeit & Event AG (nachfolgend "GE"),
Industriestrasse Hard 10, 5301 Siggenthal Station,
betreffend Go Easy Sport- und Freizeitarena Siggenthal Station
Darlehensnehmerin
Präambel
Die Go Easy Freizeit & Event AG bezweckt, ihre bestehenden Hallen in Siggenthal Station in einem umfassenden Bauprojekt umzubauen. Daraus entstehen zwei Mehrfachturnhallen, Unterkünfte, ein Fitnesscenter und ein Restaurationsbetrieb. Die Bowlingbahn und
die Büroräumlichkeiten bleiben bestehen.
Die für den Umbau erforderlichen Mittel erfordern fremde Darlehen. Die Einwohnergemeinde Baden hat sich bereit erklärt, ein Darlehen im Gegenzug zu einer Darlehensverzinsung und bevorzugten Nutzung einer Sporthalle für die Badener Vereine zu sprechen.
Die nachfolgenden Vertragsbestimmungen regeln das Darlehen zwischen der Stadt Baden und der GE.
1.
Darlehensbetrag
Die Stadt Baden verpflichtet sich, ab Vertragsunterzeichnung und nach Erhalt der Sicherheit der GE ein Darlehen von CHF 1'000'000 (1 Mio.) auf das durch die kreditierende Bank
(Valiant Bank AG, Baukonto) zu bezeichnende Konto, CH78 0630 0503 1885 7784 3, einzuzahlen.
2.
Sicherheiten
Die GE übergibt der Stadt Baden vor Auszahlung des Darlehens einen Schuldbrief über
die volle Darlehenssumme, der im direkten Nachrang zur Bank, dem Kanton Aargau und
den bereits bestehenden Handwerkerdarlehen steht.
3.
Verzinsung und weitere Leistungen der GE
3.1.
Die Vertragsparteien vereinbaren einen jährlichen Zins von 2.5 %.
3.2
Der Zins ist in CHF zu bezahlen und semesterweise fällig, erstmals per 30. Juni 2016. Er
ist auf folgendes Konto zu bezahlen:
Stadt Baden, 5401 Baden, IBAN: CHxx xxxx xxxx xxxx x
Ist die GE mit der Zinszahlung mehr als eine Zinsperiode im Rückstand, hat die Stadt
Baden das Recht, das Darlehen mit einer letzten Fristansetzung von 30 Tagen zu
kündigen.
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3.3.
Die Stadt Baden bzw. die Badener Vereine haben das Recht, im Rahmen dieses Darlehens eine der beiden Sporthallen inkl. Garderoben und Material während einem vollen
Abend (Montag bis Freitag 18.00 bis 22.30 Uhr) ohne jegliche Kostenfolge zu nutzen.
Darüber hinaus können die Stadt Baden bzw. deren Vereine ohne Kostenfolge an vier
Wochenendtagen (Samstag oder Sonntag) über die gesamte Arena (beide Hallen plus
Theorieräume und Garderoben) verfügen.
3.4.
Ausserhalb der kostenlosen Nutzungskontingente unter Abschnitt 3.3. können die Stadt
Baden bzw. deren Vereine weitere Hallenzeiten zu Vorzugskonditionen (Tarife für beteiligte Vereine und Gemeinden) mieten. Bei der Vergabe der Hallen geniessen die Stadt
Baden bzw. deren Vereine eine bevorzugte Behandlung. Eine Vergabe kann jedoch nur
erfolgen, wenn noch freie Hallenzeiten verfügbar sind.
4.
Vertragsbeginn und Rückzahlung
Der Vertrag beginnt am 1. Mai 2016 und endet am 30. April 2026. Die Forderung ist
spätestens 30 Tage nach Ablauf dieses Vertrags, also nicht später als per 31. Mai 2026,
fällig.
Im Fall eines gültig zustande gekommenen Referendums gegen den Beschluss des
Einwohnerrats vom 29./30. März 2016 beginnt der Vertrag am 1. des Monats nach
Annahme des Einwohnerratsbeschlusses durch die Stimmberechtigten. Vertragsende und
Fälligkeit der Forderung verschieben sich entsprechend. Bei einem negativen
Volksentscheid kommt der Vertrag nicht zustande.
5.
Optionen
Dieser Vertrag wird für zehn Jahre fix abgeschlossen. Nach dessen Ablauf gewährt die
GE der Stadt Baden folgende Optionen:
a)
Weiterführen des Vertrags unter den gleichen Konditionen für zehn weitere Jahre,
womit die Rückzahlung des Darlehens per 31. Mai 2026 nicht stattfinden müsste.
b)
neuer Mietvertrag (Anschlussvertrag) über eine Laufzeit von zehn Jahren für die Nutzung einer Halle während einem ganzen Abend analog dem vorliegenden Vertrag zur
Wahrung des Status Quo für die Badener Vereine zu den in zehn Jahren gültigen
Normaltarifen mit einem Nachlass von 10 %.
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6.
Abschliessendes
Die Stadt Baden bzw. die Badener Vereine dürfen die Hallen ab 1. April 2016 gemäss
Ziff. 3.3 nutzen. Kommt der Vertrag infolge eines Referendums und eines negativen
Volksentscheids nicht zustande, zahlt die Stadt Baden der Go Easy Freizeit & Event AG
für die Nutzung vom 1. April 2016 bis zum letzten Tag des Monats, in der die
Volksabstimmung stattfindet, eine Miete.
Dieser Vertrag wird in vierfacher Ausführung unterzeichnet. Jede Partei erhält zwei
Exemplare.
Die Ungültigkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Punkte dieses Vertrags berührt die
Rechtswirksamkeit des Vertrags als Ganzes nicht. Anstelle der undurchführbaren Bestimmung ist eine Regelung zu vereinbaren, die der ursprünglichen rechtlichen und praktischen Zwecksetzung der Parteien entspricht.
Gerichtsstand ist Baden.
Baden, 1. Mai 2016
Baden, 1. Mai 2016
Darlehensnehmerin
Darlehensgeberin
Go Easy Freizeit & Event AG
Einwohnergemeinde Baden
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Beat Anliker
Geri Müller, Stadtammann
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Ivan Köhle
Heinz Kubli, Stadtschreiber
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