Infodienst SUCHT - LSSH Landesstelle für Suchtfragen Schleswig

Ausgabe: I – 2016
April 2016
Editorial
Liebe Leserin, lieber Leser,
Infodienst
SUCHT
Schwerpunktthema:
Kultursensible Arbeit in
der Suchthilfe
passend zur aktuellen Entwicklung im
Land im Hinblick auf die Migrantenströme, den täglichen Berichten in der
Presse und im Fernsehen und den Aussagen „Wir schaffen das“ widmen wir
uns mit dieser Frühjahrsausgabe des
InfoDienstes Sucht dem Thema „kultursensible Arbeit in der Suchthilfe“.
Wie in der Ausgabe „sozial“ Nr. 1.2016
von Der Paritätische Schleswig-Holstein
eingeführt, gibt es zwischen der Flüchtlingshilfe und der Flüchtlingspolitik in
Schleswig-Holstein eine verhältnismäßig
gute Zusammenarbeit. Vieles konnte
angeschoben und erreicht werden.
Trotzdem weist auch Frau Michalski
darauf hin, dass die „… Ungewissheit
und die Perspektivlosigkeit […] für die
Betroffenen schwer auszuhalten“ sind.
Unabhängig vom Fokus auf die Gesamtproblematik muss die Integration
intensiviert werden, um menschenrechtskonform zu handeln.
In dieser Ausgabe können Sie in einem
Artikel von Björn Malchow zu den demographischen Zahlen und ihren Entwicklungen nachlesen, wie sich die
Bevölkerungszahlen mit besonderem
Fokus auf die Zahlen in der Suchtkrankenhilfe verschieben bzw. verschieben
werden. In dem aktuellen Arbeits- und
Erfahrungsbericht über die Arbeit in
Erstaufnahme-Einrichtungen für Flüchtlinge zum Thema, „Kindeswohlgefährdung“ von Hinnerk Frahm wird deutlich,
an welche Grenzen Helferinnen und
Helfer bei ihrer ehrenamtlichen Arbeit
stoßen. Ein weiterer Hinweis von Lisa
Wilke zeigt ein praktisches Beispiel aus
der Suchtselbsthilfe auf. Abschließend
stellt Prof. Regina Kostrzewa im dem
Artikel „Jung, ausländisch, traumatisiert
– suchtgefährdet?“ transkulturelle Lösungsansätze in der Suchtarbeit als Teil
einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe dar.
Wir bedanken uns recht herzlich bei
allen Autorinnen und Autoren, die uns
bei dieser Ausgabe umfassend unterstützt haben.
Ich wünsche Ihnen einen sonnigen
Frühling und verbleibe mit herzlichen
Grüßen,
Monika Fries
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Ausgabe: I – 2016
April 2016
Inhaltsverzeichnis „kultursensible Arbeit in der Suchthilfe“
Seite
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Migration und Sucht in Deutschland
Schaffen wir das?
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Arbeit in Erstaufnahme-Einrichtungen zum
Thema „Kindeswohlgefährdung“
Infodienst
SUCHT
Hinnerk Frahm, externe Vertrauensperson zum Thema Kindeswohlgefährdung (DRK)
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Suchtselbsthilfe für Menschen mit Migrationshintergrund
von Lisa Wilke
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Jung, ausländisch, traumatisiert – suchtgefährdet?
Transkulturelle Lösungsansätze in der Suchtarbeit (Prof. Regina Kostrzewa)
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Vorankündigung AKID-Fachtag 2016
„(junge) Drogenabhängige in Schule, Ausbildung und Erwerbstätigkeit“
Schwerpunktthema:
Kultursensible Arbeit in
der Suchthilfe
Links zum Thema Migration und Sucht
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Im Fokus: Flüchtlinge
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Sozial Nr. 1.2016
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REITOX-Bericht der EMCDDA
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Termine und Aktuelles
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Impressum : Landesstelle für Suchtfragen Schleswig-Holstein e. V., Schreberweg 5, D-24119 Kronshagen Telefon: +49 431-5403 340, Telefax: +49 431-5403 355, E-Mail: [email protected], Internet: www.lssh.de
Vertretungsberechtigter Vorstand: Prof. Dr. Josef Aldenhoff, Vorsitzender Registergericht: Amtsgericht Kiel, Abt. 5, Registernummer: 2147 / 1985, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 16 16 59 165 Inhaltlich Verantwortliche gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG):, Prof. Dr. Aldenhoff, Vorsitzender (Anschrift wie oben)
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Migration und Sucht in
Deutschland
Schaffen wir das?
Von Björn Malchow, LSSH
Uns allen klingt noch der Satz: „Wir schaffen
das!“ der Bundeskanzlerin aus ihrer Regierungserklärung zur Flüchtlingskrise am 24. September
2015 im Ohr. Mittlerweile ist ein halbes Jahr vergangen und langsam lassen sich die Dimensionen dieser „Krise“ erahnen: noch nie haben in
Deutschland so viele Ausländer gelebt wie heute. Mehr als 600.000 Menschen kamen allein im
vergangenen Jahr, die meisten von ihnen aus
EU-Ländern. Zudem wurden in Deutschland im
Jahr 2015 und somit auch Schleswig-Holstein so
viele Asylsuchende registriert wie noch nie in der
Geschichte der Bundesrepublik. Allein 2015
wurden, wie aus der unten stehenden Grafik
deutlich wird, über 476.000 Anträge gestellt.
Somit lebten wahrscheinlich Ende 2015 über 9
Millionen Menschen in Deutschland mit ausschließlich ausländischer Staatsangehörigkeit.
Dazu leben, wie das Statistische Bundesamt auf
Basis seines Mikrozensus 2014 ermittelt hat, weitere 9,2 Millionen deutsche Staatsbürger in
Deutschland mit einem Migrationshintergrund
„im engeren Sinne“. Für das Jahr 2014 geht das
Statistische Bundesamt davon aus, dass 20,3%
der Gesamtbevölkerung Deutschlands einen
Migrationshintergrund haben – Tendenz steigend. Klar ist, dass die anstehenden Aufgaben
in diesem Zusammenhang nicht mit einem einfachen „Wir schaffen das!“ zu bewältigen sind.
Die gewaltige Anzahl von Migranten stellt unser
Versorgungssystem
vor
große
Herausforderungen – auch und insbesondere unser
Suchthilfesystem.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen
Dabei sind die rechtlichen Rahmenbedingungen vermeintlich klar: jedem Asylsuchenden
steht nach §4 des Asylbewerberleistungsgesetz
(AsylbLG) in den ersten 15 Monaten des Aufenthaltes in Deutschland nur ein eingeschränkter Anspruch auf Gesundheitsleistungen zu. Es
gibt in der Regel nur eine Kostenübernahme,
wenn es sich um eine „erforderliche“ Behandlung „akuter Erkrankungen und Schmerzzustände“ handelt. In §6 des AsylbLG heißt es: „Sonstige Leistungen können insbesondere gewährt
werden, wenn sie im Einzelfall zur Sicherung des
Lebensunterhalts oder der Gesundheit unerlässlich sind.“
Abbildung 1: Quelle BAMF, Aktuelle Zahlen zu Asyl, Feb. 2016
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Wie im Schaubild deutlich wird, steht den Asylsuchenden nach 15 Monaten des Aufenthalts in
Deutschland potentiell die regulären Leistungen
der gesetzlichen Krankenversicherung zur Verfügung. Damit wäre theoretisch der Zugang zu
einem großen Teil unseres Suchthilfesystems
möglich. Beispiele aus der Praxis zeigen aber,
dass es im Einzelfall sehr schwierig ist, die Kostenübernahme zu erwirken. Viele „KannBestimmungen“, Einzelfallentscheidungen und
„Graubereiche“ erhöhen den bürokratischen
Arbeitsaufwand für Mitarbeiter im Suchthilfesystem immens, um eine Kostenübernahme zu erwirken. Vielen Mitarbeitern in den Suchthilfeeinrichtungen fehlen wichtige Informationen, wie
z.B. „Ist eine Substitutionsbehandlung eine Maßnahme zur Sicherung der Gesundheit oder ist
ein stationärer Entzug eine „erforderliche“ Behandlung?“ Diese Fragen werden immer häufiger gestellt, da Migranten z.T. mit bestehenden
Suchterkrankungen zu uns kommen oder diese
hier entwickeln.
aus dem Bereich der Migranten deutlich höher
zu sein.
Die zu erwartenden Zahlen (theoretisch)
Was passiert, wenn wirklich so viele Menschen
unser Suchthilfesystem in Anspruch nehmen?
Migration geht ohne Zweifel mit einer Vielzahl
von Stressoren, in vielen Fällen sogar Traumata
einher. Im Zuge des Migrationsprozesses und der
folgenden Integration entstehen zwangsläufig
Brüche in der kulturellen bzw. sozialen Identität.
Soziale Netzwerke müssen neu etabliert, bürokratische Hürden überwunden, ein neuer Lebensraum gefunden werden. All das sind zusätzlich – zu Flucht und Gewalt im Heimatland –
belastende Erfahrungen. Schätzungen der Bundespsychotherapeutenkammer (2015) gehen
davon aus, dass ungefähr die Hälfte der Flüchtlinge, die in den letzten zwei Jahren zu uns gekommen sind, unter einer post-traumatischen
Belastungsstörung (PTBS) und/oder einer Depression leiden. Es ist bekannt, dass langanhaltende Stressphasen, psychische Erkrankungen
und Traumata mögliche Ursachen für eine Drogenabhängigkeit bzw. Sucht sein können. Es ist
zwar nicht davon auszugehen, dass alle belasteten Flüchtlinge ein Suchtverhalten entwickeln.
Es ist aber auch deutlich, dass die Inzidenz dafür
deutlich höher ist als in der deutschen Gesamtbevölkerung. Insbesondere im Bereich der
Glückspielsucht scheint die Zahl der Betroffenen
Betrachtet man nun allein die Zahl der Asylsuchenden der letzten vier Jahre (dies entspricht
ca. einer Million Menschen) und errechnet nun
auf Basis der Verteilung der Suchterkrankungen
in der deutschen erwachsenen Gesamtbevölkerung die zu erwartenden Zahlen an Abhängigen unter den Asylsuchenden, so erwarten uns
statistisch gesehen ca. 34.000 mehr Alkoholabhängige, 302.000 Raucher, 44.000 Medikamentenabhängige, 8000 Abhängige von illegalen Drogen und 8200 Menschen mit pathologischem Glückspielverhalten zusätzlich. Diese
Zahlen sind reine Hochrechnungen und berücksichtigen nicht die kulturellen Unterschiede, die
oben beschriebene hohe psychische und traumatische Belastung und der im Vergleich zur
deutschen Gesamtbevölkerung deutlich höhere
Anteil an männlichen Erwachsenen bei den
Asylsuchenden.
Ob und wie viele Migranten unser Suchthilfesystem in Anspruch nehmen werden, ist zurzeit
nicht abschätzbar. Einige Fakten sprechen dafür, dass Migranten unser Hilfesystem deutlich
seltener in Anspruch nehmen als die Normalbevölkerung. So weist z.B. der aktuelle Statusbericht 2014 zur Modernen Dokumentation in der
ambulanten Suchtkrankenhilfe in SchleswigHolstein eine unterdurchschnittliche Inanspruchnahme der ambulanten Suchtkrankenhilfeeinrichtungen durch diese Bevölkerungsgruppe aus. Zum Migrationsstatus heißt es dort: „Der
weit überwiegende Teil der Klienten/innen des
ambulanten Suchtkrankenhilfesystems Schleswig-Holsteins ist im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Nur etwa 5 Prozent von Ihnen
sind Bürger/innen eines anderen Landes.“ (aus
Moderne Dokumentation in der ambulanten
Suchtkrankenhilfe, Jahresbericht 2014, ISD
Hamburg, Seite 9).
Zahlen der Deutschen Suchthilfestatistik (DSHS)
unterstreichen das: 2012 lag der Anteil von
Männern mit Migrationshintergrund in der Ge-
4
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samtbevölkerung bei 18,5%, der Anteil bei den
Männern mit Migrationshintergrund, die Leistungen des Suchthilfesystems in Anspruch nahmen
lag aber nur bei 13,2%. Lediglich bei Leistungen
aufgrund pathologischen Spielens, problematischen Opioid- und Kokainkonsums gab es eine
überproportionale Inanspruchnahme.
Auch mit der wahrscheinlich insgesamt im Verhältnis geringeren Inanspruchnahme unseres
Suchthilfesystems durch Menschen mit Migrationshintergrund bleibt die Frage, ob unser System die oben geschätzten zusätzlichen Klienten
mit den jetzigen Mitteln bewältigen könnte. Dies
hängt entscheidend davon ab, ob wir die ohne
Zweifel bestehenden Zugangsbarrieren aufoder abbauen.
Was können wir also tun?
Die Gründe für die „Nicht-Inanspruchnahme“
von Angeboten im Suchthilfebereich durch Personen mit Migrationshintergrund sind vielschichtig. Ein wesentlicher Aspekt können aber Zugangsbarrieren, die die Kontaktaufnahme mit
den Suchthilfeeinrichtungen erschweren, sein.
Diese Zugangsbarrieren bestehen auf beiden
Seiten, sowohl auf der Seite der Hilfesuchenden
als auch auf der Seite der Einrichtungen bzw.
Fachfrauen/-männer. Lt. Czycholl et al. gibt es
Zugangsbarrieren auf zwei Ebenen, die sich wie
folgt darstellen:
Zugangsbarrieren 1. Ordnung (vor Inanspruchnahme)
Zugangsbarrieren 2. Ordnung (bei Inanspruchnahme)
Die beschriebenen Zugangsbarrieren, die bürokratischen Hindernisse sowie die oft fehlenden
Informationen bzw. Zuständigkeiten gilt es abzubauen, um auch den Menschen mit Migrationshintergrund in Schleswig-Holstein den barrierefreien Zugang zu unserem Suchthilfesystem zu
ermöglichen. Dies soll bedarfsgerecht und zielgruppenorientiert für die Regionen in SchleswigHolstein umgesetzt werden. Wichtig ist es, dabei
schon auf bestehende Netzwerke und Informationen zum Thema zurück zu greifen. Dazu sind
folgende Schritte nötig:
1. Recherche über den Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund in den
unter-schiedlichen Regionen SchleswigHolsteins sowie deren Herkunft.
2. Recherche über vorhandene Netzwerke
in den Regionen und Schleswig-Holstein
unter Berücksichtigung der ländlichen
Strukturen und Erreichbarkeit zum Thema
Integration und Migration.
3. Evaluation des Wissensstands zum Thema Migration, des Bedarfs an Unterstützung und potentieller Zugangsbarrieren
in den (ambulanten) Suchthilfeeinrichtungen in Schleswig-Holstein.
4. Ableitung von Konzepten zur Überwindung möglicher Zugangangsbarrieren.
5. Förderung der interkulturellen Suchtarbeit in Schleswig-Holstein durch Fortbil-
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dungs- und Informationsveranstaltungen
sowie Vernetzung der Hilfesysteme.
6. Dokumentation und Evaluation der Hilfesuchenden mit Migrationshintergrund
bzw. deren Diagnosen.
7. Ausreichende Finanzierung der Suchtarbeit in Schleswig-Holstein.
Schaffen wir das?
Die Eingangsfrage nach dem „Schaffen wir
das?“ muss unbeantwortet bleiben. Zu viele
Punkte sind noch nicht ausreichend erforscht.
Selbst wenn wir es schaffen, unser Suchthilfesystem mit den oben genannten Schritten „migrationsfest“ zu machen. Ist eine Prognose über das
zukünftige Verhalten der potentiellen Klienten
mit Migrationshintergrund bzw. den Asylsuchenden nicht möglich. Auch die sich ständig ändernden gesetzlichen Rahmenbedingungen
machen eine Vorhersage mindestens schwierig.
Aber dies ist kein Grund oder Entschuldigung,
nichts zu tun. In dieser Ausgabe des Infodienstes
SUCHT zeigen wir einige Beispiele, was man tun
kann und was nötig ist. So beschreibt Hinnerk
Frahm seinen Einsatz zur Sicherung des Kindeswohls in Erstaufnahme-Einrichtungen, Frau Wilke
zeigt ein Beispiel, wie sich Suchtselbsthilfegruppen einsetzen um Integration möglich zu machen und Frau Prof. Kostrzewa zeigt transkulturelle Lösungsansätze auf.
Die LSSH wird in Zukunft gemäß ihres Auftrages
auch bei diesem wichtigen Thema koordinierend tätig sein, seinen Mitgliedern Informationen
liefern, Lösungsansätze aufzeigen sowie die
Vernetzung und Diskussion vorantreiben.
Kontakt:
Björn Malchow, LSSH
E-Mail: [email protected]
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Seite 7
Bericht über die Arbeit in Erstaufnahme-Einrichtungen für
Flüchtlinge zum Thema
„Kindeswohlgefährdung“
Von Hinnerk Frahm
Herr Frahm ist externe Vertrauensperson
zum Thema Kindeswohlgefährdung für
den Landesverband des DRK in Schleswig-Holstein
Als ich im November 2016 die ErstaufnahmeEinrichtung in Neumünster besuchte, war ich
entsetzt. Statt der maximalen Aufnahmekapazität von 1800 Flüchtlingen waren 5200 Flüchtlinge auf dem ehemaligen Kasernengelände.
Überall standen Menschen in endlosen Reihen
an. Vor der Essensausgabe, vor der Registrierung, vor dem Transfer in andere Einrichtungen,
vor der Kleiderkammer und vor dem Medizinischen Dienst. Die Menschen schliefen in Ermangelung von Räumen und Matratzen auf Pappkartons auf den Fluren. Und nun kamen wir daher und wollten etwas über Kindeswohlgefährdung erzählen. Die Not schien mir so groß, dass
man in dieser Situation durchaus von einem
rechtsfreien Raum reden kann.
Ich war mit der Vizepräsidentin des DRK Landesverbandes Schleswig-Holstein Frauke Tengler in
die Erstaufnahme-Einrichtung gekommen, um
den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des DRK,
die für die Betreuung der Flüchtlinge verantwortlich sind, das Programm „Schau nicht weg“
zum Thema Kindeswohlgefährdung vorzustellen.
Inzwischen sind wir in acht weiteren Erstaufnahme-Einrichtungen gewesen und die Situation hat sich beruhigt. Es sind immer weniger
Flüchtlinge gekommen und das Thema Kindeswohlgefährdung hat durchaus seinen Platz und
seine Notwendigkeit. Was ist nun unter dem
Programm zu verstehen:
Im Jahr 2011 hat das DRK das Projekt ins Leben
gerufen. Grundlage war die mit Polizei und Kinderschutzbund erarbeitete Broschüre „Schau
nicht weg“ zum Thema Kindeswohl. Daneben
hat der DRK Landesverband Schleswig-Holstein
einen Mann und eine Frau als ehrenamtliche
externe Vertrauenspersonen benannt. Sie sind
nicht Mitglied im DRK und sollen so eine mögliche Vertuschung von Vorfällen durch den eigenen Verband verhindern. Sie werden von
einer hauptamtlich arbeitenden Koordinatorin
betreut.
Der Landesverband hat 85 000 Mitglieder, rund
6600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die zwei Hauptaufgaben dieser externen Vertrauensperson sind:
1. Ansprechpersonen für die DRK Mitglieder
und Gruppierungen zu sein. Sollte jemand den Verdacht auf Kindeswohlgefährdung haben, können die Vertrauenspersonen erst angerufen werden. Sie
hören sich den Fall an und stellen dann
die Verbindung zu den entsprechenden
Hilfsorganisationen und Institutionen her.
Das kann der Kinderschutzbund, das Jugendamt oder die Polizei sein. Der Fall ist
erst dann für die Vertrauenspersonen
abgeschlossen, wenn die anrufende
Person ihn für erledigt erklärt. Die Fälle
werden anonym dokumentiert. Die Vertrauenspersonen sind dem Präsidium
gegenüber berichts- aber nicht rechenschaftspflichtig.
2. In der Eigenschaft als Vertrauenspersonen besuchen wir Einrichtungen und
Gruppierungen des DRK: Mutter-Kind Einrichtungen, Jugendrotkreuz, Wasserwacht, Bereitschaften, Mitgliederversammlungen usw. und stellen das Programm vor. Gleichzeitig geben die Vertrauenspersonen Anregungen für Maßnahmen zur Prävention von Kindeswohl-
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gefährdung und beantworten Fragen zu
diesem Thema.
schickt die Jugendlichen nach einem bestimmten Schlüssel in die oa. Einrichtung und das re
In den letzten vier Jahren sind ca. 40 Fälle unterschiedlicher Schwere durch die Vertrauenspersonen dokumentiert worden.
gionale Jugendamt ist nun dafür zuständig,
kann diese Arbeit aber wegen zu hoher Fallzahlen nicht leisten. In dieser Situation wurde der
Konflikt bzw. der mangelnde Informationsfluss
zwischen den Institutionen auf dem Rücken der
Jugendlichen ausgetragen.
Bei der Vorstellung der Arbeit vor ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern tauchte
immer wieder die Fragen auf, woran erkenne
ich Kindeswohlgefährdung und wie handele ich
dann?
In den Eigeneinrichtungen des DRK (z.B. Kindergärten) sind diese Fragen geregelt. Es gibt dazu
regelmäßige Fortbildungen und Interventionspläne. Im Ehrenamt ist das aber nicht der Fall.
Und um die Fortbildungen und Interventionspläne geht es hier, auch in den ErstaufnahmeEinrichtungen.
Nach unserem ersten Besuch in Neumünster
habe ich in der Einrichtung einen Tag hospitiert,
um einen Eindruck von der Arbeit der Betreuer
und ein Gefühl für die Vorgänge in einer solchen Einrichtung zu bekommen. Nach diesem
Besuch bekam ich einen Anruf von der Mitarbeiterin, bei der ich hospitiert hatte, die mir berichtete, dass zwei unbegleitete Jugendliche im
Alter von 16 Jahren, die vom Jugendamt eines
anderen Ortes in Obhut genommen worden
waren, in einer ehemaligen Produktionshalle mit
54 gleichaltrigen jungen Männern untergebracht worden waren und dort auf ihre Asylverfahren warteten. Sie leben ohne Information zu
ihrem Verbleib in der Einrichtung, zum Stand
ihres Verfahrens und ohne Möglichkeiten der
Beschäftigung und des Spracherwerbs.
Ich setzte mich mit dem zuständigen Jugendamt in Verbindung und bat um Aufklärung, weil
ich hier eine Kindeswohlgefährdung sah. Außerdem bestand die Gefahr, dass die männlichen Jugendlichen ihre Frustration durch Alkohol bekämpften. Nach zwei Tagen wurde den
Jugendlichen ein Freizeitprogramm angeboten.
Ich schildere diesen Fall, um deutlich zu machen, dass die Menge der Flüchtlinge die zuständigen Institutionen (Landesamt, Jugendamt, Polizei) überforderte. Das Landesamt
Im Übrigen hab ich die Beobachtung gemacht,
dass der Informationsfluss unter den Flüchtlingen
deutlich schneller und besser war.
Die inzwischen etwas entspanntere Situation
zeigte bald die Notwendigkeit, sich um das
Thema Kindeswohl zu kümmern. Es wurden z.B.
Kinder von den Eltern geschlagen, sie wurden
vernachlässigt, es kam zum Missbrauch an einem 4-Jährigen, eine Mutter „verkaufte“ ihren
10-jährigen Jungen an Männer und es gab und
gibt viele Flüchtlinge unter 18 Jahren, die alleine
hier angekommen sind. Überwiegend sind es
junge Männer im Alter zwischen 15 und 18 Jahren, aber auch sehr viel jüngere. So hörte ich
von einem Mädchen, das gerade neun Jahre
alt war und die Eltern unterwegs verloren hatte.
Um das Thema professionell anzugehen, haben
wir drei Bausteine entwickelt, die das Problem
intensiv in die Köpfe der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des DRK bringen, zumal viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ehemalige Ehrenamtler sind, die aus den unterschiedlichsten
Berufsgruppen kommen und vorher nichts oder
nicht viel mit Kindern zu tun hatten.
1. Baustein:
Es werden hier die kompletten Standards dargestellt, weil sie die Grundlage für die weiteren
Bausteine darstellen.
Standards zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in den vom DRK in Schleswig-Holstein betriebenen Erstaufnahme-Einrichtungen
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Kindeswohlgefährdung liegt bei Vernachlässigung, körperlicher Gewalt, seelischer Gewalt
-
Es gibt einen Notfallplan bei Verdacht
auf Kindeswohlgefährdung. Die Ansprechpersonen bei Kindeswohlgefährdung sind benannt und bekannt.
Sprachvermittler stehen zur Verfügung.
-
Es gibt eigene Informationen für Kinder
und Jugendliche, insbesondere ihre
Rechte betreffend.
und/oder sexueller Gewalt gegenüber Kindern
und Jugendlichen vor.
Menschen
-
Alle Helfenden, hauptamtlich wie ehrenamtlich Tätige, sind bezüglich Kindeswohlgefährdung sensibilisiert und informiert.
-
Alle Helfenden sind auf die Notwendigkeit einer kultursensiblen Haltung gegenüber den geflüchteten Menschen
hingewiesen.
-
Es gibt gleichermaßen weibliche und
männliche Helfende.
-
Alle Helfenden legen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vor.
-
Vorübergehend reicht eine Selbstverpflichtungserklärung. Räume
-
Es gibt abschließbare Toiletten.
-
Es gibt Duschen nach Geschlechtern getrennt.
-
Kinder und Jugendliche können sich in
einem
betreuten
Spielund
Freizeitbereich aufhalten.
-
Es gibt eine separate Unterbringung von
alleinstehenden Müttern und ihren
Kindern. Informationen
-
Kultursensible Informations- und Hilfsangebote sind leicht verständlich bereitgestellt. Gibt es eine Beratung für alleinstehende Mütter?
Vernetzung
-
Die Erstaufnahme-Einrichtungen kooperieren mit den bezüglich Kindeswohlgefährdung verantwortlichen und anerkannten Einrichtungen und Organisationen und stimmen sich mit ihnen ab
-
Die Erstaufnahme-Einrichtungen kooperieren untereinander bezüglich Prävention und Hilfe bei Kindeswohlgefährdung.
-
Standards in Anlehnung an die „Checkliste Mindeststandards zum Schutz von
Kindern vor sexueller Gewalt in Flüchtlingsunterkünften“, herausgegeben vom
unabhängigen Beauftragten für Fragen
des sexuellen Kindesmissbrauchs
2. Baustein: Notfallplan bei Kindeswohlgefährdung
Der Notfallplan stellt eine Interventionskette bei
Kindeswohlgefährdung dar, die dem Prinzip von
Druck und Hilfe folgt. Sie soll hier nicht in allen
Einzelheiten dargestellt werden. Allerdings sind
einige Ergänzungen für die spezielle Situation in
Flüchtlingseinrichtungen nötig. Die Interventionskette muss relativ kurz sein und zügig durchgeführt werden, da der Verbleib in den Erstaufnahme-Einrichtungen bisher auf sechs Wochen
bis max. drei Monate begrenzt ist. Den sprachlichen und kulturellen Bedingungen ist Rechnung
zu tragen. Folgende Institutionen und Organisationen können in Erstaufnahmeeinrichtungen
einbezogen
werden:
Kinderschutzfachkraft
(DRK), Schule, Kindergarten, Ärztlicher Dienst,
Hausbetreuer, Jugendamt und ggf. Polizei.
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Seite 10
3. Baustein: Ablaufplan einer Fortbildung zur
Kindeswohlgefährdung
Die Fortbildung in Zusammenarbeit mit dem
Kinderschutzbund enthält folgende Elemente:
-
Was ist Kindeswohlgefährdung?
-
Beispiele von Kindeswohlgefährdung in
Erstaufnahme-Einrichtungen
-
Rechtliche
gen/Kinderrechte
-
Kulturelle Unterschiede, auch in der Kindererziehung, die bei der Arbeit mit
Flüchtlingen zu beachten sind.
-
Standards zum Schutz von Kindern und
Jugendlichen
-
Interventionskette
-
Krisenintervention
-
Fragen und Anregungen
Voraussetzun-
Die Umsetzung der Bausteine erfolgt auf Anfrage der Erstaufnahme-Einrichtungen. Bisher sind
drei Einrichtungen in der Planung und weitere
haben Anfragen gestellt und Interesse bekundet. Koordiniert wird dieses Programm von den
jeweils zum Thema Kindeswohlgefährdung eingesetzten Ansprechpartnern in den Kreisen.
Wer weitere Informationen über dieses Thema
und der Arbeit in Erstaufnahme-Einrichtungen
erhalten möchte, kann sich gerne am mich
wenden.
Kontakt:
Hinnerk Frahm,
Telefon: 0172/4012927
E-Mail: [email protected]
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Suchtselbsthilfe für Menschen
mit Migrationshintergrund
Von Lisa Wilke, LSSH
Der Verein Suchtkrankenhilfe Glückstadt e.V.
arbeitet seit 2015 eigeninitiativ an einem Projekt,
das suchtkranken Menschen mit Migrationshintergrund sowie deren Angehörigen den Zugang
zu einer Selbsthilfegruppe ermöglichen bzw.
erleichtern soll. Der Wunsch, etwas zur Enttabuisierung des Themas Sucht in anderen Kulturen
beizutragen und die Integration durch die Öffnung des Angebotes zu fördern, wurde im ersten Schritt folgendermaßen umgesetzt:
An der Etablierung eines Angebotes für Menschen mit Migrationshintergrund wird weiterhin
stetig gearbeitet. 2016 wurde bereits ein neues
Merkblatt entworfen, welches in Glückstadt und
Umgebung verteilt wird. Auch das Thema geschlechtsspezifische Suchtkrankenhilfe soll bewegt werden. Eine Frauengruppe wurde dafür
ins Leben gerufen.
Die Stadt Glückstadt begrüßt die Bestrebungen
des Vereins und wird die Gruppe weiterhin unterstützen.
Mit der Unterstützung der AOK NordWest wurden Flyer in verschiedenen Sprachen – Russisch,
Türkisch, Italienisch, Polnisch und Englisch – hergestellt, um Informationen und Kontaktdaten
der breiteren Öffentlichkeit näherzubringen.
Eine Version auf Arabisch soll so bald wie möglich folgen.
Des Weiteren bestand die Möglichkeit, sich Informationen bei einem Tag der offenen Tür einzuholen.
Außerdem wurden Kontakte zur türkischen Gemeinde, der Sehzade Camii-Moschee in
Glückstadt, geknüpft. Die Mitglieder bestätigen,
dass es in den Herkunftsländern der Betroffenen
keine Suchtselbsthilfe gibt. Der Stolz, Sprachbarrieren und die Tabuisierung bestimmter Lebensthemen seien Gründe, die viele zurückhalten
den Weg in die Suchtkrankenhilfe und Suchtselbsthilfe zu gehen. Dennoch sei die Möglichkeit, über Probleme und Erfahrungen mit anderen Betroffenen zu sprechen, ein wertvolles Angebot für Menschen aus anderen Kulturkreisen.
Für die Beratungsstunden der Suchtkrankenhilfe
Glückstadt stehen Übersetzer bereit.
Weitere Informationen unter 04124/602918 oder
[email protected]
Ansprechpartnerin: Frau Ingrid Schulz, Suchtkrankenhilfe Glückstadt e.V.
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Jung, ausländisch, traumatisiert – suchtgefährdet?
Transkulturelle Lösungsansätze in der
Suchtarbeit als Teil einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe (Regina Kostrzewa, Professorin für Soziale Arbeit an der
MSH, Hamburg)
Krieg, Gewalt, Verfolgung, Diskriminierung und
Perspektivlosigkeit bewirken bei derzeit fast 60
Millionen (UNHCR, 2015) Menschen so große
Not, dass sie sich auf eine lebensbedrohliche
Flucht begeben und ihr Heimatland verlassen.
Zu den dort erlebten traumatischen Ereignissen
kommen häufig dramatische Fluchterlebnisse.
Der Verlust von Familienmitgliedern, Verwandten, Freunden betrifft dabei Flüchtlinge jeden
Alters. Die „vermeintliche Sicherheit des Gastlandes“ birgt aber häufig andere belastende
Lebenssituationen, die abermals traumatisierend wirken können. Der sogenannte Akkulturationsstress, der auf Grund von der gefühlten
Ablehnung z.B. der eigenen Werte und Normen
eines Flüchtlings entsteht, kann sich zusätzlich als
traumatisierender „Kulturschock“ entwickeln.
Entsprechend der Grundlagenforschung von
Keilson lässt sich bei Flucht von einer „sequentiellen Traumatisierung“ (Keilson, 1979/ 2005)
sprechen. Nach Keilson stellt die erste traumatische Sequenz die beginnende Verfolgung mit
einhergehender Zerstörung von Sozialstrukturen
dar. Die zweite traumatische Sequenz ist die Zeit
der direkten Verfolgung sowie das Überleben in
Verstecken. Die Zeit nach dem Krieg ist als dritte
Sequenz zu verstehen, die als entscheidend für
den weiteren Verlauf des Lebens ist. „Eine gesunde Entwicklung und eine bessere Verarbeitung des Traumas war möglich, wenn die Kinder
nach der Verfolgung unterstützende Familien
fanden, die ihnen Liebe, Schutz und Wärme
gaben. Bei weiterer Unsicherheit, Verlusten, Ab-
lehnung und Stress hingegen kann es zu einer
Fortsetzung und Chronifizierung der Traumatisierung kommen“ (Dieckhoff, 2010, 128).
Insofern zeigt sich der Umgang mit Flüchtlingen
nach ihrer Ankunft in Deutschland als entscheidend für die Verarbeitung ihrer Traumatas. Gerade für die psychosoziale Arbeit mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ist hierin eine
große Chance aber auch eine große Verantwortung zu sehen. Für Jugendliche, die in der
Entwicklungsphase der Adoleszenz in Lebensbedingungen geraten, die zu einer extremen
Traumatisierung führen, kann die gesamte weitere Entwicklung in grundlegender Weise beeinträchtigt werden. Allein schon unter dem Druck
der Pubertät müssen Lösungen in der Ich- und
Selbstentwicklung sowie im Bereich der Geschlechtsidentität gefunden werden, sodass die
Abwehr von traumatischen Erfahrungen durch
die
entwicklungsbedingten
Konflikte
geschwächt sind und das „labile Ich“ eines Jugendlichen überfordert sein kann.
Die Traumaforschung belegt, dass sich bei der
Überforderung der Verarbeitungsmechanismen
eines Menschen nach einem traumatischen
Erlebnis eine posttraumatische Belastungsstörung entwickeln kann. Etwa 40% der Asylbewerber leiden unter PTBS (Gäbel, 2006). Das Zusammenwirken von Ereignis-, Risiko- und Schutzfaktoren beeinflusst, ob ein Mensch nach einem
traumatischen Erlebnis eine PTBS entwickelt oder nicht. Während die Ereignisfaktoren sich auf
die Schwere des Traumas durch die Fluchterfahrung bezieht, sind bei den Risikofaktoren Vorbelastungen genauso wie aktuelle Lebensbedingungen gemeint, die bekanntlich leider oft in
den Flüchtlings-Sammelunterkünften eher ungünstig sind. Gerade bei Kindern und Jugendlichen bestehen auf Grund ihres jungen Alters
geringe Bewältigungsmöglichkeiten, weshalb in
den belastenden Ereignissen ein höheres Risiko
von Traumatisierungen liegt.
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Als zentraler Schutzfaktor ist die soziale Unterstützung, die den traumatisierten Flüchtlingen entgegengebracht wird, zu sehen. Gelingt es beispielsweise den Mitarbeitern in den Einrichtungen, ein vertrautes Umfeld zu schaffen oder
während der Therapie an bestehende Ressourcen durch „frühere“ verlässliche Bezugspersonen anzuknüpfen, können Schutzfunktionen
mobilisiert werden.
Allerdings stellt die Situation des ungesicherten
Aufenthaltes für viele Flüchtlinge einen zusätzlichen Stressfaktor dar, der zu einer völligen Destabilisierung der psychischen Verfassung und zu
einer völligen Dekompensation führen kann,
was sich in Phasen der Hoffnungslosigkeit und
suizidaler Gedanken niederschlagen kann.
„Menschen mit einer posttraumatischen Belastungsstörung weisen eine achtfach erhöhte
Rate an Suizidversuchen gegenüber der Allgemeinbevölkerung auf“ (Huber, 2003).
Laut Maier zeigen 70% aller Traumapatienten
komorbide depressive Störungen (Maier, 2007,
64). Häufig treten „Somatische Symptome als
Reaktion auf extreme Traumatisierungen“ auf,
durch die der Körper versucht, „die Seele zu
entlasten“ (Dieckhoff, 2010). Gibt es für die
traumatisierten Flüchtlinge keine Möglichkeiten
einer Therapie, können auch Kompensationswege durch Substanzmittelkonsum erfolgen.
Weshalb, um eine Suchtentwicklung als Anpassungsstörung zu verhindern, verschiedene Hilfsprojekte initiiert werden.
Beispielhaft ist das Projekt „Step by Step“ von
der Uni Frankfurt in Kooperation mit dem Sigmund-Freud-Institut zu nennen. Ziel des Projektes
ist es, bei den Menschen in Flüchtlingsunterkünften „das Urvertrauen“ wiederherzustellen. Das
Gefühl von Sicherheit soll zügig vermittelt werden und es sollen neue Beziehungserfahrungen
ermöglicht werden, um die Traumata nicht weiter wirken zu lassen. Studien des Sigmund-FreudInstituts zeigen, dass sich die Übertragung von
Traumatas auf die Kindergeneration bestätigt
hat. Die Studie macht deutlich, dass mehr als
ein Drittel der Kinder von traumatisierten Elternteilen einen „desorganisierten Bindungstyp“
gegenüber sieben Prozent in der Gesamtbevölkerung aufweisen (Leuzinger-Bohleber, 2016).
„Die Traumatisierung der Bezugsperson führt bei
dieser zeitweise zu einem verängstigtem und für
das Kind zugleich beängstigenden Verhalten
[…]. Das Kind erlebt dadurch eine paradoxe
Situation: die Person, die normalerweise für die
Lösung von beängstigenden Situationen aufgesucht wird, wird selbst zur Quelle der Angst“
(Moré, 2013). Über diese Problematik hinaus
wird in Büchern zur transgenerationalen Vererbung von Traumata hinaus deutlich, wie tiefgreifend traumatische Ereignisse sind, insbesondere
dann, wenn nicht über sie gesprochen bzw. sie
nicht verarbeitet wurden. „Sie hatte und lebte
alle Symptome einer traumatischen Erfahrung,
ohne diese Erfahrung zu haben, ihr Trauma war
nicht ihr eigenes, selbst erlebtes, sondern ein
transgeneratives, eines, das über die Generationen hinweg weitergegeben worden war“ (Baer, 2012). Der „traumatische Schrecken“ der
Mutter wird von dem Kind „einverleibt“, und ist
demzufolge umso schwerer zu verarbeiten. Fehlendes Grundvertrauen und das fehlende Gefühl von Sicherheit, dass einem in gefährlichen
Situationen geholfen wird, erhöht bei diesen
Kindern die Gefahr, später suchtabhängig, psychisch krank oder straffällig zu werden (ebd.,
2016).
Auch wenn der Zusammenhang zwischen
Trauma und Suchterkrankung gut erforscht ist,
zeigt sich das Suchthilfesystem in Deutschland
mit dem derzeitigen Ansturm bzw. mit dem
noch zu erwartendem Klientenaufkommen im
Umgang mit Flüchtlingen großen Herausforderungen gegenüber gestellt. Sprachbarrieren,
existenzielle Probleme, Komplexität des Gesundheitssystems und Differenzen im Krankheitsverständnis erschweren die Problematik. Kooperationsstrategien zwischen Suchthilfe- und Mig
13
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rationseinrichtungen zeigen sich als notwendige
Grundlage. Beispielhaft ist hier das Modellprogramm „transVer“ zu nennen (Schu, Martin,
Czycholl, 2013), das Handlungsempfehlungen
entwickelt hat, um eine transkulturelle Versorgung von Suchtkranken durch den Abbau von
Zugangsbarrieren und die transkulturelle Öffnung von Einrichtungen zu ermöglichen.
„transVer“ liefert praxisnahe Strategien und Forderungen wie z.B.:

Transkulturelle Öffnung braucht „Trägerwillen“ und regionale Bedarfsanalysen

Transkulturelle Organisationsentwicklung
braucht Strukturen

Transkulturelle Kompetenz verlangt gezielte Personalentwicklung

Transkulturalität versteht sich als Querschnittsaufgabe

Transkulturelles Arbeiten bedarf gelingende Kommunikation und personenzentrierte Beziehungsgestaltung.
Durch die transVer-Modellprogramme wurden
Checklisten erstellt, anhand derer Fachkräfte
vorgehen können, mit dem Ziel, durch eine Willkommenskultur wahres Interesse und Wertschätzung aufzubringen, die erst einen wirklichen
Kontakt zu Flüchtlingen ermöglicht. Diese empfohlene zügige Kontaktaufnahme zu den Flüchtlingen, um die Traumata nicht zu chronifizieren
und Folgestörungen zu verhindern, wird auch
durch die Studien des Kompetenzzentrums Psychotraumatologie der Universität Konstanz in
Zusammenarbeit mit vivo e.V. (victim’s voice)
bestätigt.
In der Population der Flüchtlinge zeigt sich ein
erhöhter Krankheitswert von Traumafolgestörungen wie Sucht, Depression und Suizidalität
sowie psychosomatisch bedingten körperlichen
Problemen. Hintergrund ist, dass zum Zeitpunkt
der Therapieaufnahme schon viele Jahre – im
Mittelwert 5,5 Jahre – seit dem Beginn des Asylverfahrens vergangen sind (Schauer, Nenner,
Elbert, 2011). Demzufolge haben sich die
traumabedingten Störungen chronifiziert und
verschiedene komorbide Krankheiten haben
sich im Exilland ausgebildet. Oft sind zuvor
schon stationär-psychiatrische Einweisungen
aufgrund von Alkoholmissbrauch, Essstörungen,
Impulskontrollstörungen
und
parasuizidale
Handlungen wie selbstverletzendes Verhalten
erfolgt. Traumatisierte Flüchtlinge weisen auf
Grund ihrer Störungen Defizite im sozialen und
beruflichen Funktionsniveau auf und fühlen sich
oft wertlos, hilflos, krank und behandlungsbedürftig. Besonders schwer betroffene Flüchtlinge
werden bei ineffizienten Behandlungsmethoden
leicht zu sogenannten „Drehtürpatienten“. Umso entscheidender ist es, gerade jungen Flüchtlingen und Eltern zeitnah Maßnahmen anzubieten, um psychisch gesunden zu können und
damit wieder in die Lage versetzt zu werden,
selbstverantwortlich zu handeln. Die psychische
Gesundheit der Eltern aus Flüchtlingsfamilien ist
die Grundvoraussetzung, wieder für sich und die
Familie sorgen zu können. Die Soziale Arbeit als
Menschenrechtsprofession verlangt die Unterstützung aller Menschen, die seelische Gesundheit zu erlangen/zurück zu erlangen, um fähig
zu sein, selbstständig zu denken, die Zukunft
mitzubestimmen und das eigene Leben aktiv zu
gestalten.
„Psychisches Leiden nach Gewalt und Verlusten
und in prekären Lebenssituationen kann durchaus als angemessene Reaktion gesehen werden, die Pathologisierung des Leidens kann eine
weitere Verletzung der Opfer darstellen“
(Dieckhoff, 113).
Für das Verständnis von Flüchtlingsopfern ist es
von zentraler Bedeutung, ihnen nicht zusätzlich
ein Stigma zu verleihen, denn es ist heutzutage
anerkannt, dass nach traumatischen Erlebnissen
wie Krieg und Flucht eine daraus resultierende
14
Seite 15
psychische Störung nicht primär auf eine vorhandene Vulnerabilität zurück zu führen ist (vgl.
Dieckhoff, 126).
„In Bezug auf die Opfer politischer Verfolgung
sollte auf die Zuschreibung ,krank‘ unserer Meinung nach gänzlich verzichtet werden“ (Becker, 1997, 34).
Im Rahmen der Trauma- und Suchtarbeit lässt
sich viel für die psychische Gesundheit von
Flüchtlingen „bewegen“, allerdings abhängig
von beschriebenen strukturellen Rahmenbedingungen und nur als Teil einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe. In der Studie der Bertelsmann-Stiftung zur „Arbeitsintegration von Flüchtlingen“ (Thränhardt, 2015) wird deutlich, dass
die Integration durch Arbeit zur sozialen Kohärenz führt und so zur Bewältigung traumatischer
Erlebnisse beiträgt (ebd., 35). Die politische Entscheidung, die Residenzpflicht und das Arbeitsverbot auf drei Monate zu reduzieren, sind als
positive Wende zu sehen. Generell wäre es
notwendig, einen Aufenthalt in den Gemeinschaftsunterkünften auf drei Monate zu begrenzen, damit die Flüchtlinge in Kontakt mit der
Gesellschaft kommen können. Allerdings kommen die gesetzlichen Erleichterungen bei der
Arbeitsaufnahme durch einen Bearbeitungsstau
bei den Asylanträgen (660.000 Anfang 2016,
Frank-Jürgen Weise, Leiter des Bundesamtes für
Migration und Flüchtlinge) nicht zum Tragen, da
für einen potentiellen Arbeitgeber nichts planbar ist. Die Initiative von Flüchtlingen wird „lahm
gelegt“, ihre Integration verhindert und die Manifestierung der Traumatisierung erhöht. Wenn
die Flüchtlinge den ganzen Tag nichts zu tun
hätten, kehrten ihre traumatischen Erlebnisse
sogar zurück (Leuzinger-Bohleber). „Viel positive
Energie ehrenamtlich engagierter Bürger und
kommunaler Behörden geht wegen des Bearbeitungsstaus in die Bewältigung der vorläufigen Unterbringungssituation statt in Hilfen für
endgültige Integration“ (Karakayali, Kleist,
2015). Insbesondere traumatisierte minderjähri-
ge Flüchtlinge werden als „Zielgruppe mit speziellem Versorgungsbedarf“ (Weber/Gögercin,
2014) bezeichnet und mit ihren Grundbedürfnissen nach Sicherheit, Zugehörigkeit und Bindung
anerkannt (Weber/Gögercin, 2014, 63). Im
Rahmen der notwendigen Ressourcenaktivierung werden mehrere Dimensionen berücksichtigt: die der handelnden Fachkräfte, die der
Wohngruppe und die des Sozialraumes innenwohnenden sozialen Ressourcen wie z.B. Sportund Freizeitangebote, die ohne große Sprachbarrieren nutzbar sind und zu einer „Kultur des
interkulturellen Miteinanders“ aktiv beitragen.
Darüber hinaus sollten neue Strukturen zur weiteren Ressourcenerschließung geschaffen werden. „Primäres Ziel ist zunächst eine umfassende
und nachhaltige psychosoziale Stabilisierung
des traumatisierten minderjährigen Flüchtlings in
seinem neuen sozialen System der Wohngruppe. Auf mehreren Ebenen sollten Schutzfaktoren
gefördert und Risikofaktoren minimiert werden.
Gemeinsam mit dem minderjährigen Flüchtling
wird ein Netz von Schutzfaktoren (…)“ (ebd.)
entwickelt, um ein soziales Umfeld zu schaffen,
dass zum Stabilisierungsprozess beiträgt, die
Aufarbeitung seines Traumas ermöglicht und zur
Wiedererlangung seiner Handlungs- und Erlebnisfähigkeit beiträgt. Die erzieherischen Hilfen
orientieren sich dabei an den Stärken des traumatisierten minderjährigen Flüchtlings und berücksichtigen kulturspezifische Besonderheiten.
Im Sinne einer „Hilfe zur Selbsthilfe“ soll der minderjährige Flüchtling zu einem eigenverantwortlichen, selbstständigen Leben befähigt werden,
um eine soziale Integration in die Gesellschaft
zu erzielen.
„Insgesamt sollten alle darauf gerichtet sein,
einen Rahmen zu schaffen, in dem die Flüchtlinge aktiv werden und ihre eigene Zukunft gestalten können“ (Thränhardt, 2015, 38). Schon in
Erstaufnahmeeinrichtungen können die Flüchtlinge durch die Selbstfürsorgeprogramme (bewusst Essen, Trinken, Schlafen) das Gefühl erlan
15
Seite 16
gen, selbst zu ihrer Heilung beizutragen und
quasi „Experten für sich selbst zu werden“.
Abschließend lässt sich hervorheben, dass es
ganz unabhängig vom Fokus auf die Gesamtproblematik der Flüchtlinge in Deutschland ist,
egal, ob wir auf „Arbeit oder Gesundheit
schauen“, die zügige Integration angestrebt
werden muss, um menschenrechtskonform zu
handeln. Die interkulturelle Offenheit im beruflichen wie im gesamtgesellschaftlichen Kontext
verlangt das Aufbrechen von Stereotypen genauso wie die Erhöhung der Ambiguitätstoleranz jedes Einzelnen, um die Verarbeitung der
traumatisierenden Fluchterlebnisse eines Asylbewerbers zu unterstützen und nicht durch Akkulturationsstress zu manifestieren.
Kontakt:
Prof. Dr. Regina Kostrzewa, MSH Hamburg
E-Mail:
[email protected]
Literatur:
Baer, U.; Frick-Baer, G. (2012): Wie Traumata in
die nächste Generation wirken. NeukirchenVluyn.
Becker, D. (1997): Schnelle Eingreiftruppe, Seele,
Texte für eine kritische Trauma-Arbeit. In: medico report 20. Auf dem Weg in die therapeutische Weltgesellschaft, Frankfurt am Main.
Bertelsmann-Stiftung (2015): Willkommenskultur
in Deutschland. Entwicklungen und Herausforderungen. Ergebnisse einer repräsentativen
Bevölkerungsumfrage in Deutschland, Gütersloh.
Dieckhoff, P. (Hrsg.) (2010): Kinderflüchtlinge.
Theoretische Grundlagen und berufliches Handeln.
Gäbel, U.; Ruf, M.; Schauer, M.; Odenwald, M.;
Nenner, F. (2006): Prävalenz der Posttraumatischen Belastungsstörung und Möglichkeiten der
Ermittlung in der Asylverfahrenspraxis. In: Zeitschrift für klinische Psychologie und Psychotherapie, Göttingen, S. 12-20.
Hargasser, B. (2014): Unbegleitete minderjährige
Flüchtlinge. Sequentielle Traumatisierungsprozesse. Frankfurt am Main.
Huber, M. (2003): Trauma und die Folgen, Paderborn
Karakayali, S.; Kleist, O. (2015): Strukturen und
Motive der ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit.
Berlin.
Keilson, H. (1979/ 2005): Sequenzielle Traumatisierung – Untersuchung zum Schicksal jüdischer
Kriegsweisen, Gießen.
Lenzinger-Bohleber, M.; Lebiger-Vogel, J. (2016):
Migration, frühe Elternschaft und die Weitergabe von Traumatisierungen. Klett-Cotta.
Maier, T.; Schnyder, U. (Hrsg.) (2007): Psychotherapie mit Folter- und Kriegsopfern – ein praktisches Handbuch, Bern.
Moré, A. (2013): Die unbewusste Weitergabe
von Traumata und Schuldverstrickungen an
nachfolgende Generationen. In: Journal für
Psychologie,
Ausgabe
2/2013,
Inter/Generationalität.
Ruf, M. (2008): Traumatisierte Flüchtlingskinder in
Deutschland. Konstanz.
Schauer, M.; Neuner, F.; Elbert, (2001): Traumatherapeutische Verfahren.
Schu, M.; Martin, M.; Czycholl, D. (2013): Zugänge finden, Türen öffnen: transkulturelle Suchthilfe
– Transkulturelle Versorgung von Suchtkranken.
transVer. Groß-Umstadt.
16
Seite 17
Thränhardt, D. (2015): Die Arbeitsintegration von
Flüchtlingen in Deutschland. Humanität, Effektivität, Selbstbestimmung. Gütersloh.
UNHCR, The UN Refugee Agency (18. Juni 2015):
http://www.unhcr.de/home/artikel/f31dce23af7
54ad07737a7806dfac4fc/weltweit-fast-60millionen-menschen-auf-der-flucht.html,
30.03.2016, 10.51 Uhr
Weber, V. M.; Gögercin, S. (2014): Traumatisierte
minderjährige Flüchtlinge in der Jugendhilfe,
Centaurus.
Weise, F.-J.; Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
(08.01.2016):
http://www.welt.de/politik/deutschland/article1
50768615/660-000-Asylantraege-von-2015-sindnoch-unbearbeitet.html, 30.03.2016, 11.10 Uhr
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Vorankündigung AKIDFachtag 2016
Praxismodelle vorstellen, kompetente Ansprechpartner zusammenbringen und in Diskussionen die regionale und überregionale Zusammenarbeit stärken.
„(junge) Drogenabhängige in Schule, Ausbildung und Erwerbstätigkeit“
Vorträge:
Datum der Veranstaltung: 22.06.2016
-
Trends und Analysen zur Teilhabe von
Drogenabhängigen – Referent: Prof.
Jürgen Hille, Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg
-
Berufliche Orientierung in der Rehabilitation Abhängigkeitskranker (BORA): Was
muss eine moderne Arbeitstherapie leisten? – Referent: Dr. Willem Hamdorf,
AHG Klinik Mecklenburg
-
Hilfe für die jüngsten Drogenabhängigen: das COME IN! als Modelleinrichtung: Dipl. Psych. Benjamin Waldmann,
COME IN!, Hamburg
-
Drogenkonsumenten im Spannungsfeld
von ethischen Grundsätzen und den Anforderungen des SGB II: Sabine Kühn,
Jobcenter Schwerin
Beginn: 9:00 Uhr
voraussichtliches Ende: 16:00 Uhr
Ort: DRV-Nord, Ziegelstraße 150, 23556 Lübeck
Drogenabhängigkeit bzw. Sucht schränken die
soziale Teilhabe der Betroffenen stark ein. Das
Suchtmittel wird bei vielen Abhängigen der Lebensmittelpunkt – Schule, Ausbildung und Erwerbstätigkeit werden vernachlässigt. Dies hat
erheblichen Einfluss auf die beruflichen und finanziellen Möglichkeiten der Betroffenen: so
weist der letzte Statusbericht der ambulanten
Suchtkrankenhilfe in Schleswig-Holstein von 2014
aus, dass lediglich 29% aller namentlich erfassten Klienten einer Erwerbstätigkeit nachgingen.
Demgegenüber stehen 54 %, die als Haupteinkommensquelle Transferleistungen angeben
(z.B. ALG I und II). Diese Zahlen stagnieren seit
vielen Jahren auf diesem Niveau. Dabei ist bekannt, dass neben der frühzeitigen Behandlung
der Suchterkrankung ein wesentlicher Erfolgsfaktor für eine dauerhafte Teilhabe der Betroffenen
die Integration in das Arbeitsleben ist. Dazu bedarf es aber der intensiven Zusammenarbeit der
Rentenversicherung und der Suchthilfeeinrichtungen mit den Arbeitsvermittlern.
Diese Zusammenarbeit wollen der AKID (Arbeitskreis illegale Drogen), die LSSH (Landesstelle
für Suchtfragen Schleswig-Holstein e.V.) und die
DRV Nord (Deutsche Rentenversicherung Nord)
auf dieser Fachtagung demonstrieren. Wir wollen Ihnen einen Überblick über die aktuelle Situation geben, viele gute
Workshops:
-
Arbeitsprojekt „Metha“
-
Arbeitsprojekt „Horizon“
-
Vorstellung „GuddyTreff“
-
Vorstellung Schulprojekt Ravensruh
-
Vorstellung Adaptionshaus Lübeck
Sollte die Veranstaltung bei Ihnen Interesse geweckt haben, bitten wir Sie, uns eine kurze EMail an [email protected] zu schicken, um Ihnen
den Einladungsflyer zukommen zu lassen.
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Links zum Thema Migration
und Sucht
Factsheet mit allgemeinen Infos zu Migration
und Sucht, u.a. die Situation der Migratinnen
und Migranten in Deutschland sowie ihre Gesundheit und ihre Situation im Suchthilfesystem:
http://www.lwl.org/ksdownload/downloads/AK%20Migration/2013_02_FSMigration-und-Sucht.pdf
abgeschlossene Projekte:
Projekt „Förderung kultursensibler Arbeit in der
Suchthilfe“
Link:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/
fileadmin/dateien/Publikationen/Drogen_Sucht/Forsc
hungsberichte/Sachbericht-KultursensibleArbeit140807.pdf
Laufzeit: 22.07.2013 – 31.12.2013
Projektpartner: Gangway e.V. Straßensozialarbeit in Berlin
Verantwortliche Stelle: LWL-Koordinationsstelle
Sucht, Münster
Grundlage waren die Erkenntnisse aus dem
Bundesmodellprojekt transVer und der „Bestandsaufnahme zu transkulturellen Kompetenzen in der Suchthilfe in NRW“. Neben den theoretischen Erkenntnissen der Projekte, zeigte sich
in der Arbeit ein Methodenansatz als besonders
hilfreich: Diversity Training, welches die Vielfalt
und die Unterschiede zwischen Menschen als
Bereicherung sieht und deren Akzeptanz als
Entwicklungschance für die Gesellschaft. Aufgrund der positiven Erfahrungen mit der Durchführung der Diversity Trainings im Rahmen des
transVer Projektes. Ziel dieses Projektes war es,
die Suchthilfe für eine kultursensiblere Arbeit zu
sensibilisieren. Es wurde ein Factsheet zum Thema
„Sucht
und
Migration“
erstellt:
http://www.lwl.org/ksdownload/downloads/AK%20Migration/2013_02_FSMigration-und-Sucht.pdf (siehe oben).
Es wurden Träger und Einrichtungsleitungen,
aber auch Fachkräfte zu zwei bundesweiten
Fachtagungen in Dortmund und Erfurt eingeladen. Auf diesen Fachtagungen erhielten die
insgesamt 91 Teilnehmenden Einblick in die aktuelle Situation und Entwicklungsperspektiven
und lernten das Diversity-Training mit den emotionalen Anteilen des Themas kennen. Weiterhin wurde eine Broschüre mit Handlungsempfehlungen zur Umsetzung einer kultursensiblen
Suchtarbeit erstellt, die bundesweit an 1.770
Suchthilfeeinrichtungenversandt wurde:
http://www.lwl.org/ksdownload/downloads/kultursensible_arbeit/LWL-KSMigratHandreich.pdf
Förderinitiative transVer - transkulturelle Versorgung von Suchtkranken
Link: http://www.transver-sucht.de/
Laufzeit: 2009-2012
Träger der geförderten lokale Projekte: Gangway e.V, Parlos gGmbH, SKM e.V, Mudra e.V,
Gesundheitsamt Leipzig, Suchtabteilung LWLKlinik Warstein
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
hat den Abbau von Zugangsbarrieren und die
Bereitstellung zielgruppengerechter Hilfen zum
Gegenstand einer Förderinitiative gemacht. Das
Vorhaben startete im Frühsommer 2009 für die
Laufzeit von drei Jahren. Ziel war, eine kultursensible Suchthilfe zu entwickeln, zu erproben und
zu evaluieren. Neben sechs regionalen Modell
19
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projekten, in denen exemplarisch zielgruppengerechte Ansprache und Maßnahmengestaltung erprobt und evaluiert wurden, beinhaltete
die Förderinitiative ein wissenschaftliches Begleitvorhaben. Die Betreuung der Förderinitiative lag beim Projektträger im Deutschen Zentrum
für Luft- und Raumfahrt (PT-DLR). Die sechs Modellprojekte - in Berlin, Cloppenburg, Köln,
Leipzig, Nürnberg und Warstein - waren bei unterschiedlichsten Trägern und Einrichtungen
angesiedelt und realisierten ein breites Spektrum
von Maßnahmen zur Überwindung von Zugangsbarrieren für verschiedene Zielgruppen/verschiedener Fokus.
Ebenfalls Entwicklung einer Handreichung mit
Erfahrungen
und
Handlungsempfehlungen
(Stand 2013):
http://www.transversucht.de/fileadmin/transver/downloads/Handre
ichung_transVer.pdf
Projekte zum Gebiet Sucht (laufend) die
sich primär an Migranten richten:
Zielgruppen:
mit
Interkulturelle Suchthilfe: Prävention und Beratung für Migranten/-innen
Cloppenburg: deutlich unterversorgte, weibliche, russischsprachige Konsumentinnen & russische Migranten, die den Kontakt zum Hilfesystem abgebrochen hatten
Link: http://www.ethno-medizinischeszentrum.de/index.php?option=com_content&vi
ew=article&id=34&Itemid=27
Berlin: jugendliche Drogenkonsumenten
Migrationshintergrund
Köln: türkischstämmige Konsumenten und deren
Angehörige
Träger: Ethno-medizinisches Zentrum e.V, Hannover
Laufzeit: 1996 – jetzt
Leipzig: Multiplikatoren für Suchtprävention,
heimatsprachige Fachkräfte der Suchthilfe
Nürnberg: sozioökonomisch integrierte russisch-,
türkisch- und italienischsprachige MigrantInnen
und deren Angehörige
Warstein: russischstämmige Drogenabhängige
in stationärer Behandlung
An den sechs Modellstandorten konnte durch
die umgesetzten Maßnahmen der Zugang zum
Suchthilfesystem für Menschen mit Migrationshintergrund in der Projektlaufzeit verbessert
werden. Es wurden je nach Standort und Zielsetzung sowohl die Zahl erreichter KlientInnen der
Zielgruppe erhöht als auch eine höhere Verweildauer bzw. bessere Anbindung an Folgebehandlungen erzielt. die Ergebnisse wurden
auf der 52. DHS Fachkonferenz Sucht vorgestellt.
Das Projekt „Interkulturelle Suchthilfe – Prävention und Beratung für Migrantinnen und Migranten" (ISH) wird seit 1996 durch die Landeshauptstadt Hannover gefördert. Das Projekt verfolgt
das Ziel, MigrantInnen durch verschiedene Angebote einen Zugang zum Suchthilfe-system zu
ermöglichen. Durch muttersprachliche und kulturspezifische Präventionsmaß-nahmen werden
die Barrieren zwischen MigrantInnen und dem
Suchthilfesystem abgebaut und zwischen beiden vermittelt. Das ISH Projekt unterstützt damit
die allgemeinen Aufgaben des Suchthilfesystems, indem es bedarfsgerechte Angebote
organisiert.
Die Angebote richten sich an folgende Personen, Gruppen und Institutionen:
-
Allgemein am Thema interessierte MigrantInnen
20
Seite 21
-
Drogenkonsumenten
-
Ehemalige Drogenabhängige
-
Co-Abhängige, Angehörige und gefährdete Personen
-
Professionelle
Moscheen usw.) über das Suchthilfesystem, in
Muttersprache, in Hamburg.
Ebenso sind MultiplikatorInnen die Fachkräfte
vor allem aus dem Hamburger Suchthilfesystem
und MigrantInnenorganisationen, die dieses
Projekt in ihren Gruppen "werben" und anbieten.
Weitere Infos zu Kooperationspartnern etc.:
Weitere Infos: http://suchthamburg.de/projekte/her-an-zukunft
https://www.gesundheitlichechancengleichheit.de/praxisdatenbank/recherche/interkulture
lle-suchthilfe-ish/
Mehrsprachiger Flyer: http://www.suchthamburg.de/uploads/docs/651.pdf
Herkunft – Ankunft – Zukunft
Muttersprachliche psychologische Beratung
Träger: Hamburgische Landesstelle für Suchtfragen e.V
Träger: Für eine kulturvolle, solidarische Welt e.V.
Laufzeit: 2006 – jetzt
Link: https://www.gesundheitlichechancengleichheit.de/praxisdatenbank/recherche/herkunftankunft-zukunft/
Informationsangebote zu Suchtfragen von und
für Menschen mit Migrationshintergrund.
Ziel von Herkunft-Ankunft-Zukunft ist die kultursensible Aufklärung über das Suchthilfesystem in
Hamburg und die Vermittlung von Informationen rund um das Thema „Sucht“ in den Communities und in Muttersprache. Dabei steht die
Enttabuisierung des Suchtthemas unter den
Migrantinnen und Migranten im Mittelpunkt des
Interesses. MultiplikatorInnen des Projektes sind
die sogenannten Keypersons. Migrant(inn)en
und Menschen mit Migrationshintergrund werden durch die Hamburgische Landesstelle für
Suchtfragen e.V. zu interkulturellen, muttersprachigen „Schlüsselpersonen“/„Brückenpersonen“
geschult und zertifiziert. Diese interkulturellen
Keypersons referieren in ihrer jeweiligen Community (Kultur- und Jugendhäuser, Elterncafés,
Laufzeit: 1992-jetzt
Link: http://www.gesundheitlichechancengleichheit.de/praxisdatenbank/muttersprachlichepsychologische-beratung/
Muttersprachliche Psychologische Beratung für
Migrantinnen und Frauen mit Migrations- und
Fluchthintergrund. Zurzeit in folgenden Sprachen:
Spanisch, Polnisch, Russisch, Französisch, Persisch, Portugiesisch, Rumänisch, Italienisch, Englisch, Deutsch
PeaS-Peer-Eltern an Schulen
Träger: pad e.V. – Eltern und Jugendliche gegen Drogenmissbrauch, Berlin
Laufzeit: 2009 – jetzt
21
Seite 22
Link: http://www.gesundheitlichechancengleichheit.de/praxisdatenbank/peaspeer-eltern-an-schule/
Angebote:
-
Suchtberatung,
Programmziele:
-
Therapievorbereitung und Vermittlung,
Das Peer-Eltern-Programm stärkt Eltern in ihrer
Vorbildfunktion und Erziehungskompetenz hinsichtlich Gesundheitsförderung und Suchtprävention und schützt dadurch Kinder und Jugendliche – und das vor bzw. mit Beginn der
Entwicklungsphase der Pubertät der Kinder.
Zielgruppe:
-
soziale Stabilisierung und Integration,
-
psychosoziale Betreuung Substituierter,
-
ambulante Therapie,
-
Überlebenshilfen,
-
Konsumraum,
-
Akupunktur und
-
aufsuchende Arbeit in Hamburger Haftanstalten
Kern-Zielgruppe vom Programm Peer-Eltern an
Schule sind Mütter und Väter von Grundschüler/innen der 3. - 6. Klassen. Das Projekt
steht allen Eltern unabhängig von Herkunft, Kultur, Religion, Sprache etc. offen. Durch mehrsprachige Informationsflyer, Dolmetscher/innen
schon bei den ersten Info-Elternabenden und
Einbindung bereits vorhandener Integrationsmaßnahmen und Ansprechpartner/innen für
Zuwanderer/innen an den Schulen wird der
Zugang für Eltern mit Migrationshintergrund geebnet.
Hilfe für polnischsprachige Alkoholabhängige
Träger: Blaues Kreuz Diakoniewerk mildtätige
GmbH, Hagen
Kontakt'KODROBS'
und
Drogenberatungsstellen
Träger: Jugend hilft Jugend e.V.
Laufzeit: 1989 – jetzt
Link: http://www.de.jugend-hilftjugend.de/verein/
Die Kontakt- und Drogenberatungsstellen:
KODROBS beraten und informieren kostenlos,
anonym und vertraulich bei Suchtproblemen.
Der Verein jugend hilft jugend Hamburg verfügt
über Suchtberatungsstellen in verschiedenen
Stadtteilen Hamburgs. In den KODROBS Beratungsstellen wird Beratung auch in türkischer
und russischer Sprache angeboten.
Laufzeit: 2003 – jetzt
Link: http://www.gesundheitlichechancengleichheit.de/praxisdatenbank/selbsthilfegruppe-fueralkoholabhaengige-aussiedler/
Zielgruppe: polnisch sprechende Aussiedler, die
Alkoholprobleme haben und aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse keine Selbsthilfegruppe besuchen können.
Ziel: Förderung der abstinenten Lebensweise,
Hilfe bei Alkoholproblemen, Unterstützung bei
Schwierigkeiten mit den Ämtern.
22
Seite 23
Psychosoziale Begleitung und Betreuung russlanddeutscher Drogenkonsumenten – stadtteilorientiert
Träger: INDRO e.V, Münster
Laufzeit: 1998 – jetzt
Link: http://www.indroonline.de/projektrussland.htm
Ziel: Begleitung/Betreuung
Drogenkonsumenten
russlanddeutscher
Es wurde zum einen eine russisch sprechende
Sozialpädagogin mit Erfahrung im niedrigschwelligen Drogenarbeitsbereich eingestellt
und zum andern ein Informationsheftchen zum
Spritzentausch und Safer-Use-Maßnahmen sowie ein Flyer zum richtigen Umgang mit Spritzenfunden für die Mitarbeiter im Rahmen der
Jugendarbeit und in russischer Sprache für die
anvisierte Zielgruppe verfasst und verteilt. In Kooperation und enger Vernetzung mit der Begegnungsstätte Sprickmannstraße in Kinderhaus
ist unsere Mitarbeiterin "vor Ort" als Ansprechpartnerin tätig. Folgende Angebote werden
vorgehalten:
-
-
Aufklärungsarbeit,
Informationsvermittlung und Gremienarbeit
Ausloten von Zugangswegen und Kontaktherstellung zu russlanddeutschen
Drogenkonsumenten
-
Spritzentausch und Entsorgung
-
Vermittlung von Safer-Use-Maßnahmen
-
Psychosoziale Begleitung und Betreuung
-
Krisenintervention und Hilfsvermittlungen
Darüber hinaus findet einmal wöchentlich
(mittwochs) von 10.00 – 13.00 Uhr ein Frühstückstreff speziell für drogenkonsumierende Aussiedler im Indro-Kontaktladen mit gezielten Gesprächsangeboten statt. Auf Wunsch werden
psychosoziale Unterstützungsmöglichkeiten und
Beratung vorgehalten und Vermittlungen zur
Entgiftung, Substitution und Therapie (Drogenberatungsstelle, Sofort-Hilfe) geleistet.
Sucht und Migration
Träger: Jugendliche Deutsche aus Russland e.
V., Eichstätt
Laufzeit: 2003 – jetzt
Link: http://www.gesundheitlichechancengleichheit.de/praxisdatenbank/suchtund-migration/
Angebot:
-
regelmäßige Treffen
-
Einzel- und Gruppenarbeit
-
Informationsveranstaltungen
-
Schachkurs
-
Beratung und Betreuung
-
Selbstverteidigung
-
Breakdance
-
Russischsprechende Selbsthilfegruppe in
Ingolstadt und Eichstätt
Flyer in russischer Sprache:
http://www.jugendarbeitei.de/pages/jdr/flyer_gross.jpg
23
Seite 24
Projekt zur Suchtprävention und Betreuung
drogengefährdeter russischsprechender Aussiedler in der Stadt Ingolstadt
Träger: Stadtteiltrefpiusviertel/Stadt Ingolstadt
In dem Leitfaden werden verschiedene Handlungsempfehlungen für die betriebliche Gesundheitsförderung bzw. -prävention gegeben.
Zudem wird ein Überblick über kultursensible
Kommunikation und mögliche kulturübergreifende Angebote gegeben.
Laufzeit: 2011 – jetzt
Link: http://www.gesundheitlichechancengleichheit.de/praxisdatenbank/projekt-zursuchtpraevention-und-betreuungdrogengefaehrdeter-russischsprechenderaussiedler-in-der-stadt-ingolstadt/
Angebot:
Im Fokus: Flüchtlinge
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bietet auf ihrer Internetseite viele verschiedene Artikel rund um die Themen Flüchtlinge
und Gesundheit. Abrufbar sind die Artikel unter
folgendem Link:
-
Beratung zu Suchtmitteln etc.
http://www.infodienst.bzga.de/?uid=b97958769
9d180a2103d3342f3915cec&id=teaserext9
-
Suchtpräventionsangebote für die Zielgruppe der russlanddeutschen Jugendlichen und jungen Erwachsenen, Elternarbeit
Sozial Nr. 1.2016
-
Projekt und Öffentlichkeitsarbeit
-
Förderung der Integration, Infos und Aufklärung
Sonstiges/Arbeitshilfen
Betriebliche Suchtprävention
Leitfaden für kultursensible Suchtprävention in
Betrieben
Verantwortliche: Institut für betriebliche Suchtprävention Berlin e.V
Link: http://www.ibsberlin.net/projektbeispiele/leitfaden.pdf
Sozial, die Mitgliederzeitschrift des PARITÄTISCHEN, beschäftigt sich in ihrer ersten Ausgabe
des Jahres 2016 mit dem Thema Flüchtlinge:
Unter anderem wird auf einen Fachtag zum
Thema sowie Handlungsfelder und ein Interview
verwiesen. Abrufbar ist die Ausgabe unter folgendem Link:
http://news.eformation.de/client/media/193/d
ata/40045.pdf
REITOX-Bericht der EMCDDA
Ende des Jahres 2015 erschien der 20. REITOXBericht der Europäischen Beobachtungsstelle
für Drogen und Drogensucht (EMCDDA). Den
größten Stellenwert in der europaweiten Diskussion nimmt wie auch in den Jahren zuvor Cannabis ein. Doch auch der europäische Heroinmarkt befindet sich im Wandel. Den ganzen
Bericht
können
Sie
hier
abrufen:
http://www.dbdd.de/images/EDR_2015/edr_20
15_de.pdf
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Termine & Aktuelles
09. – 11.05. Fachausbildung zum betrieblichen
Suchthelfer/Rendsburg
Block 3
LSSH, Blaues Kreuz
12.05. FS Multiplikatoren/Kronshagen
„Materialbörse“
LSSH, Suchthilfe der Ev. Stadtmission Kiel
12.07. Fachausbildung zum betrieblichen
Suchthelfer/Kronshagen
Themenbaustein 2
LSSH, Blaues Kreuz
15. – 17.07. Seminar I/Leck
Fortbildung zur Suchtpräventionskraft/Honorarkräfte Teil 2
LSSH
13.05. Fortbildung/Kronshagen
„Motivational Interviewing" Teil 1
LSSH
26.05. Fortbildung/Kronshagen
„Motivational Interviewing" Teil 2
LSSH
09. – 10.06. Suchtselbsthilfetag/Kiel
Eröffnung „ Wir für alle“
LSSH, Suchtselbsthilfeverbände
22.06. Fachtagung/Lübeck
„(junge) Drogenabhängige in Schule, Ausbildung und Erwerbstätigkeit”
LSSH, AKID, DRV-Nord
27. – 29.06. Fachausbildung zum betrieblichen
Suchthelfer/Rendsburg
Block 4
LSSH, Blaues Kreuz
01. – 03.07. Seminar I/Leck
Fortbildung zur Suchtpräventionskraft/Honorarkräfte Teil 1
LSSH
05.07. Fachausbildung zum betrieblichen
Suchthelfer/Freudenholm-Ruhleben
Themenbaustein 1
LSSH, Blaues Kreuz
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