Amtsblatt - Klein Moskau

Gemeinde Kleinmachnow
Amtsblatt
für die Gemeinde Kleinmachnow
Nr. 05 vom 29. April 2016
•
Jahrgang 25
•
Auflage 3.000 Exemplare
Inhaltsverzeichnis
Amtlicher Teil
Öffentliche Zustellung
2
Satzung über die Aufwandsentschädigung der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Kleinmachnow
2 – 3
Beschlüsse der Gemeindevertretung am 7. April 2016
3 – 5
Wirtschaftsplan 2016 für den Eigenbetrieb Bauhof der Gemeinde Kleinmachnow
Festsetzungen nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 EigV für das Wirtschaftsjahr 2016
Bescheid des Landrates im LK Potsdam-Mittelmark vom 5. April 2016 zur Gestattung des Antrages
vom 23. März 2016 auf beschränkte Jagdhandlung in befriedeten Bezirken
5
6 – 7
Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-e „Eigenherdsiedlung Nord“
für das Grundstück Kapuzinerweg 20
7
3. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-033 „Bürgerhaussiedlung Süd“
8
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes KLM-BP-044 „Gartensiedlung Kleinmachnow Süd-Ost“
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
9 – 10
Nichtamtlicher Teil
Schließung des Rathauses am 6. Mai 2016
Schließung des Bürgerbüros und der Bibliothek am 7. Mai 2016
Weitere Informationen
Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow • 29. April 2016 • Nr. 05/2016
10
10
10 – 12
2
AMTLICHER TEIL
Öffentliche Zustellung
Der Gewerbesteuerbescheid vom 27.04.2015, sowie der Bescheid
über Zinsen zur Gewerbesteuer vom 27.04.2015 Kassenzeichen
02.21080.5, Aktenzeichen Finanzamt Potsdam 046/257/09828,
an
§1
Grundsätze
Die Gemeinde Kleinmachnow erstattet den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Kleinmachnow einsatzbedingten Verdienstausfall,
Verpflegungsgeld, Reisekosten und gewährt Aufwandsentschädigungen nach Maßgabe dieser Satzung.
Herrn Stefan Powels
letzte bekannte Anschrift: Tuchlauben 17, 1010 Wien, ÖSTERREICH,
zurzeit unbekannten Aufenthaltes
wird hiermit gemäß § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes
(VwZG) vom 12.08.2005 – in der derzeit gültigen Fassung – i. V. m.
§ 122 der Abgabenordnung (AO) öffentlich zugestellt.
Wegen des unbekannten Aufenthaltes der o. g. Person war die
Zustellung des Bescheides durch die Post gemäß § 2 VwZG nicht
möglich. Es ist daher die öffentliche Zustellung gemäß § 10 VwZG
durchzuführen. Durch die öffentliche Zustellung werden Fristen
in Gang gesetzt, nach deren Rechtsverluste drohen.
Der Bescheid kann von der o. g. Person oder von einem Bevollmächtigten bei der Gemeinde Kleinmachnow, Fachbereich
Finanzen/Beteiligungen, Fachdienst Steuern, Zimmer 3.33,
Adolf-Grimme-Ring 10, 14532 Kleinmachnow eingesehen und in
Empfang genommen werden.
Nach § 10 Abs. 2 VwZG gilt der Bescheid als zugestellt, wenn seit
dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen
vergangen sind.
Kleinmachnow, 11.04.2016
Gemeinde Kleinmachnow
Der Bürgermeister
Satzung über die Aufwandsentschädigung der Mitglieder der
Freiwilligen Feuerwehr Kleinmachnow
Auf Grund des § 3 der Kommunalverfassung für das Land Brandenburgvom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07 [Nr. 19], S. 286), geändert
durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl. I/14 [Nr.
32])i. V. m. § 27 des Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg vom
24. Mai 2004 (GVBl. I/04, [Nr. 09], S.197), geändert durch Artikel 5
des Gesetzes vom 23. September 2008 (GVBl. I/08, [Nr. 12], S.202,
206), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Kleinmachnow
auf ihrer Sitzung am 7. April 2016 folgende Satzung beschlossen:
§2
Entschädigungstatbestände
(1)Die Gemeinde leistet den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Ersatz des einsatzbedingten Verdienstausfalls für jede
angefangene Stunde der versäumten regelmäßigen Arbeitszeit.
Selbstständige erhalten eine Stundenpauschale entsprechend
dem im jeweils vergangenen Kalenderjahr erzielten durchschnittlichen Einkommen. Zur Einsatzzeit gehören auch die
gesetzlichen Ruhezeiten. Die Entschädigung beträgt höchstens
15,00 Euro pro Stunde.
(2)Das Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Kleinmachnow erhält für die Teilnahme an jedem Einsatz mit einer Dauer ab 2
Stunden ein Verpflegungsgeld in Höhe von 4,00 Euro sowie
für jede weitere angefangene Stunde 2,00 Euro.
(3)Den nachstehend aufgeführten Mitgliedern der Freiwilligen
Feuerwehr Kleinmachnow wird eine monatliche Aufwandsentschädigung wie folgt gewährt:
1. Wehrführer
150,00 Euro
2. 1. stellvertretender Wehrführer
110,00 Euro
2. stellvertretender Wehrführer
110,00 Euro
3. Kassenwart
030,00 Euro
4. Jugendwart
070,00 Euro
5. stellvertretender Jugendwart
050,00 Euro.
(4)Diejenigen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Kleinmachnow,
die regelmäßig an den laufenden Ausbildungs- und Schulungsveranstaltungen sowie den Wartungs- und Pflegearbeiten teilnehmen, erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung von
8,50 Euro pro dienstliche Maßnahme. Insgesamt sind höchstens
sechs dienstliche Maßnahmen pro Monat entschädigungsfähig.
(5)An operative Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Kleinmachnow, die mit einer Medaille für „Treue Dienste“ ausgezeichnet
werden, zahlt der Träger des Brandschutzes auf Vorschlag der
Wehrführung einmalig eine Prämie in Höhe von:
a) für 10 Jahre
050,00 Euro
b) für 20 Jahre 100,00 Euro
c) für 30 Jahre
150,00 Euro
d) für 40 Jahre
200,00 Euro
e) für 50 Jahre
250,00 Euro.
Landesrechtliche Bestimmungen bleiben hiervon unberührt.
Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow • 29. April 2016 • Nr. 05/2016
3
(6) Nimmt ein Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr Kleinmachnow mehrere mit einer Aufwandsentschädigung verbundene
Funktionen nach § 2 Absatz 3 wahr, erhält er nur die jeweils
höchste Aufwandsentschädigung.
§3
Fälligkeit
Durch die Gemeindevertretung
Kleinmachnow wurden in der Sitzung
am 7. April 2016 nachfolgende
Beschlüsse gefasst:
Öffentliche Sitzung
Die monatlichen Aufwandsentschädigungen nach § 2 Absätze 1 bis
4 werden als Pauschalbetrag vierteljährlich zum Quartalsende auf
die entsprechenden Konten der Empfangsberechtigten überwiesen.
§4
Wegfall der Aufwandsentschädigung
(1)Die Zahlung der Aufwandsentschädigung entfällt, wenn ein
Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr Kleinmachnow ununterbrochen länger als drei Monate seine Funktion nicht
wahrnehmen kann. Der Erholungsurlaub bleibt außer Betracht.
(2)Auf Vorschlag des Wehrführers kann den Angehörigen der
Freiwilligen Feuerwehr Kleinmachnow aus gewichtigen Gründen (z. B. säumigen Dienstdurchführungen) die Zahlung der
Aufwandsentschädigung durch den Träger des Brandschutzes
versagt oder gekürzt werden.
§5
Umfang der Aufwandsentschädigung
(1)Mit der Aufwandsentschädigung sind grundsätzlich alle mit
der jeweiligen Tätigkeit verbundenen Auslagen (Fahrt- und
Reisekosten innerhalb des Amtsgebietes, Telefon- und Postgebühren, Zeitungen u. a.) abgegolten.
(2)Dienstfahrten sollen grundsätzlich mit Dienstfahrzeugen der
Freiwilligen Feuerwehr Kleinmachnow erfolgen. In begründeten
Ausnahmefällen können Fahrkosten nach den Bestimmungen
des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) abgerechnet werden.
§6
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am 1. Juli 2016 in Kraft.
Kleinmachnow, 12. April 2016
M. Grubert
Bürgermeister
Dies wird gemäß § 12 Hauptsatzung der Gemeinde Kleinmachnow
hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Kleinmachnow, den 12. April 2016
M. Grubert
Bürgermeister
Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes Bauhof der Gemeinde
Kleinmachnow – DS-Nr. 047/16
Der Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes Bauhof der Gemeinde
Kleinmachnow für das Wirtschaftsjahr 2016 in der Fassung vom
30. Oktober 2015 wird beschlossen.
Kauf eines winterdienstfähigen LKWs – DS-Nr. 027/16
Der Bauhof der Gemeinde Kleinmachnow erwirbt einen winterdienstfähigen LKW mit Kippbrücke, Winterdienstanbaugeräten
(Schneepflug und Streuer) zu einem Nettoauftragsvolumen von
113.100,00 Euro.
3. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-033 „Bürgerhaussiedlung Süd“, Aufstellungsbeschluss (Grundstück Am Fuchsbau
37) – DS-Nr. 008/16
1. Der Bebauungsplan KLM-BP-033 „Bürgerhaussiedlung Süd“,
rechtswirksam seit 16.11.2007, soll geändert werden. Die
3. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-033 soll sich beschränken auf eine Verschiebung der überbaubaren Grundstücksfläche
(Baufenster) auf dem Grundstück Am Fuchsbau 37 (Gemarkung
Kleinmachnow, Flur 8, Flurstück 971; Geltungsbereich vgl. Anlage 1).
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, einen BebauungsplanEntwurf erarbeiten zu lassen und der Gemeindevertretung
zur Billigung vorzulegen.
Öffentliche Auslegung des Entwurfes der 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-022 „Alte Zehlendorfer Villenkolonie“ (für
genehmigungsfreie Vorhaben und für das Grundstück Erlenweg
29; Auslegungsbeschluss) – DS-Nr. 009/16
1. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-022
„Alte Zehlendorfer Villenkolonie“ (für genehmigungsfreie
Vorhaben und für das Grundstück Erlenweg 29), bestehend
aus Blatt 1 und 2 (vgl. Anlagen 2 und 3) sowie die Begründung
werden gebilligt.
2. Der Entwurf und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 des
Baugesetzbuches (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich
auszulegen. Der Zeitraum ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu
machen.
3. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange,
deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden
kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sie sollen
außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.
4. Das Änderungsverfahren wird im beschleunigten Verfahren
gemäß § 13a BauGB durchgeführt, von einer Umweltprüfung
nach § 2 Abs. 4 BauGB wird daher abgesehen.
Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow • 29. April 2016 • Nr. 05/2016
4
Veränderungssperre gemäß §§ 14 und 16 BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes KLM-BP-045 „BBIZ Kleinmachnow“,
hier: Aufhebung des Satzungsbeschlusses DS-Nr. 122/11 vom
08.09.2011 – DS-Nr. 015/16
Der Satzungsbeschluss über eine Veränderungssperre gemäß
§§ 14 und 16 BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes KLM-BP-045 „BBiZ Kleinmachnow“ vom 08.09.2011 (DS-Nr.
122/11) wird aufgehoben.
Satzungsbeschluss über eine Veränderungssperre gemäß §§ 14
und 16 BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes
KLM-BP-045 „BBIZ Kleinmachnow“ – DS-Nr. 010/16
Aufgrund der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches in der Fassung
der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414),
zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015
(BGBl. I S. 1722) BauGB i. V. m. § 3 der Kommunalverfassung des
Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl.
I/07, [Nr. 19], S. 286), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes
vom 10. Juli 2014 (GVBl. I/14, [Nr. 32]) wird die in der Anlage
beigefügte „Satzung über die Veränderungssperre für den Bereich
„BBiZ Kleinmachnow“ beschlossen.
Die Veränderungssperre ist ortsüblich bekannt zu machen. Sie
tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Kassenkredit der Gemeinde Kleinmachnow – DS-Nr. 003/16
Der Höchstbetrag des Kassenkredites für den Gemeindehaushalt
Kleinmachnow für das Jahr 2016 wird auf 1.000.000,00 Euro
festgesetzt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, gem. § 8a BbgSTEG vom 28. Juni
2006 (GVBl. I/06, [Nr. 07] S. 74), zuletzt geändert durch Artikel 5
des Gesetzes zur Errichtung und Auflösung von Landesbehörden
sowie zur Änderung von Rechtsvorschriften vom 25. Januar 2016
(GVBl. I/16, [Nr. 5] einen entsprechenden Antrag an das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung zu richten.
Vergabe von Bauleistungen zur Auftragserweiterung am Bauvorhaben „Gehwegbau Meiereifeld und Uhlenhorst zwischen
Zehlendorfer Damm und Ernst-Thälmann-Straße“ – DS-Nr. 030/16
Aufgrund der Nachtragsangebote Nr. 3 vom 10.12.2015 und Nr. 5
vom 18.12.2015 wird die Auftragserteilung an die nachfolgende
Firma beschlossen:
Ingenieur-, Tief- und Gleisbau GmbH
August-Bebel- Straße 21
14770 Brandenburg a. d. Havel
Auftragssumme brutto: 76.587,82 Euro
Datenbank für Baumfällungen und Ersatzpflanzungen – DS-Nr.
168/15 – Antrag der Fraktion CDU/FDP
Die Gemeinde Kleinmachnow richtet zur Erfassung von vorgenommenen und geplanten Baumfällungen und Ersatzpflanzungen
im öffentlichen Raum eine Datenbank im 1. Halbjahr 2016 ein.
Die Fällung eines Baumes soll mit der dazugehörigen Ersatzpflanzung als ein zusammenhängender Datensatz erfasst werden.
Je Datensatz sollen mindestens folgende Angaben erfolgen:
Ankauf des Grundstücks mit dem denkmalgeschützten Kommandantenturm „Checkpoint Bravo“ – DS-Nr. 024/16
Die Gemeinde Kleinmachnow kauft das Grundstück mit Kommandantenturm, gelegen im Europarc an der Autobahn A 115,
Stahnsdorfer Damm/Albert-Einstein-Ring, Flur 1, Flurstück 4472
mit einer Fläche von 1.394 m² an. Sie tritt damit in den bestehenden Mietvertrag ein.
Weitere jährlich durch den EUROPARC gegenüber allen gewerblichen Eigentümern der Grundstücke im Bebauungsplangebiet
erhobene Kosten werden durch die Gemeinde nicht übernommen.
Der Kaufpreis beträgt 1,00 Euro. Die Kosten trägt die Gemeinde.
Der Bürgermeister wird mit der Abwicklung des Grundstückkaufvertrages beauftragt.
Brandenburgisches Standarderprobungsgesetz – Weiterführung
der Wahrnehmung der Zuständigkeiten als Straßenverkehrsbehörde – DS-Nr. 023/16
Die Gemeindevertretung beschließt gem. § 28 Abs. 2 Nr. 14
BbgKVerf die weitere Wahrnehmung der ihr auf Grundlage von
§ 5 Abs. 2 des Brandenburgischen Standarderprobungsgesetzes
(BbgStEG) in der bis zum 31. August 2011 geltenden Fassung
übertragenen Zuständigkeiten als Straßenverkehrsbehörde.
Die Zuständigkeit soll über den 31. August 2016 hinaus bis zum
31. Dezember 2019 wahrgenommen werden.
Für die Fällung:
· Standort (Straße, vor Haus Nr./Waldbereich)
· Baum-Nr.
· Baumart/Umfang
· Fällgrund/Begründung für nicht geplante
Ersatzpflanzung am alten Standort
· Datum der Fällung bzw. der geplanten Fällung
Für die Ersatzpflanzung:
· Standort (Straße, vor Haus Nr./Waldbereich)
· geplante Baum-Nr.
· Baumart/Umfang
· Datum der Ersatzpflanzung bzw. der geplanten Ersatzpflanzung
Die Datenbank soll mit entsprechenden Such- und Filterfunktionen
auch für Bürger auf der Internetseite der Gemeinde Kleinmachnow
einsehbar sein.
Reaktivierung der Stammbahn Berlin-Kleinmachnow-Potsdam –
DS-Nr. 014/16/1 – Antrag der Fraktion B 90/Grüne
Die Gemeindevertretung und der Bürgermeister setzen sich für
die Wiederbelebung der Stammbahn zur Verkehrsentlastung von
Kleinmachnow und anderen Umlandkommunen bei den Ländern
Brandenburg und Berlin ein.
Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow • 29. April 2016 • Nr. 05/2016
5
Bücherbox im öffentlichen Raum – DS-Nr. 019/16/1 – Antrag der
Fraktionen CDU/FDP & BIK
Der Bürgermeister wird beauftragt, eine oder mehrere für jedermann zugängliche Bücherboxen im öffentlichen Raum zu errichten.
Ein Konzept dazu ist bis zu den Sommerferien zu erarbeiten und
im KuSo-Ausschuss vorzustellen.
Wirtschaftsplan 2016 für den
Eigenbetrieb Bauhof der Gemeinde
Kleinmachnow
Festsetzungen nach § 14 Abs. 1 Nr. 1
EigV für das Wirtschaftsjahr 2016
Sicherstellung und Steigerung der Energieeffizienz, Umweltschutz
und Sicherheit in kommunalen Liegenschaften der Gemeinde
Kleinmachnow – DS-Nr. 045/16 – Antrag der Fraktion B 90/Grüne
Neu- und Ersatzbeschaffungen elektrisch betriebener Geräte
inklusive Leuchtmittel müssen stets den aktuell höchsten Energieeffizienzklassen entsprechen.
Aufgrund des § 7 Nr. 3 der Eigenbetriebsverordnung hat die Gemeindevertretung durch
Beschluss vom 07.04.2016
den Plan für das Wirtschaftsjahr 2016 festgestellt:
1. Es betragen
Neufassung der Satzung über die Aufwandsentschädigung der
Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Kleinmachnow – DS-Nr.
046/16 – Antrag der Fraktionen SPD/PRO, Die LINKE./PIRATEN
& CDU/FDP
Die beiliegende Neufassung der Satzung über die Aufwandsentschädigung der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Kleinmachnow
wird beschlossen.
1.1 im Erfolgsplan
die Erträge
die Aufwendungen
der Jahresgewinn
der Jahresverlust
2.647.500 €
2.647.500 €
-€
-€
1.2 im Finanzplan
Nicht öffentliche Sitzung
Wohngebiet Stolper Weg, hier: Befreiung von der Nachzahlungsverpflichtung bei einem Weiterverkauf eines Grundstücks –
DS-Nr. 033/16
1. Dem vorliegenden Antrag vom 23.02.2016 auf Befreiung von
der Pflicht zur Ausgleichszahlung bei Weiterveräußerung wird
entsprochen.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Antragstellerin/den
Antragsteller über diesen Beschluss der Gemeindevertretung
schriftlich zu informieren.
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bürgermeister der Gemeinde Kleinmachnow – DS-Nr. 049/16 – Antrag des Vorsitzenden
der Gemeindevertretung Kleinmachnow
Die in Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung und dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung erarbeitete Stellungnahme
zur Dienstaufsichtsbeschwerde wird gebilligt.
Es gibt keinen Anlass, das Verhalten des Bürgermeisters zu beanstanden. Die Dienstaufsichtsbeschwerde wird als unberechtigt
zurückgewiesen.
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung wird den Beschwerdeführer über den Beschluss informieren.
Mittelzufluss/Mittelabfluss
aus laufender Geschäftstätigkeit
Mittelzufluss/Mittelabfluss
aus der Investitionstätigkeit
Mittelzufluss/Mittelabfluss
aus der Finanzierungstätigkeit
260.000 €
- 250.000 €
-€
2. Es werden festgesetzt
2.1 der Gesamtbetrag der Kredite auf
-€
2.2 der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsmächtigungen auf
-€
Kleinmachnow, 13.04.2016
M. Grubert
Bürgermeister
Der Wirtschaftsplan liegt im Eigenbetrieb Bauhof, Am Bannwald
1 A, 14532 Kleinmachnow, ab dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow
während der täglichen Dienstzeiten zur Einsichtnahme aus. Dies
wird gem. § 14 (3) EigVvom26. März 2009 (GVBl. II/09 S. 150)
öffentlich bekannt gemacht.
Kleinmachnow, 14. April 2016
Kleinmachnow, 14.04.2016
M. Grubert
Bürgermeister
Michael Grubert
Bürgermeister
Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow • 29. April 2016 • Nr. 05/2016
6
Bescheid des Landrates im LK
Potsdam-Mittelmark vom 5. April 2016
zur Gestattung des Antrages vom
23. März 2016 auf beschränkte Jagdhandlung in befriedeten Bezirken
11. Bei der Jagdausübung sind die Sicherheitsbestimmungen der
VSG „Jagd” der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
Mittel- und Ostdeutschland einzuhalten. Das Laden der Waffe
hat erst auf den gestatteten Bereichen zu erfolgen.
12. Es darf keine bleifreie Büchsenmunition verwendet werden.
Bescheid:
Entgegen Ihrem Antrag wird eine befristete Gestattung für beschränkte Jagdhandlungen für folgende befriedete Bezirke:
13. Die untere Jagdbehörde ist durch Sie über den Verlauf der
Bejagung bis zum 15.04.2017 durch Einreichung einer Streckenliste unter Angabe von Name Erleger, Erlegungsort,
-Datum, -Zeit, Wildart, ggf. Alterklasse, Geschlecht und ggf.
Wildursprungscheinnummer zu unterrichten.
– Öffentliche Grün-, Sport- und Erholungsanlagen in der Ortslage Kleinmachnow im Eigentum der Gemeinde Kleinmachnow
– lt. Anlage zum Schreiben der Gemeinde Kleinmachnow vom
10.12.2012
14. § 20 Abs. 1 BJagdG wird von dieser Gestattung nicht ausgenommen.
15. Waffenrechtliche Vorschriften bleiben unberührt.
mit folgenden Auflagen und Nebenbestimmungen erteilt:
1. Die beschränkte Jagdhandlung wird folgenden Jägern unter
der Voraussetzung eines gültigen Jagdscheines gestattet:
Peter Hemmerden, Jörg Fenske, Dr. Hubertus Welsch, Lars
Fenske, Frank Rauner, Jürgen Flechtner, Viktor Gkazonis,
Achim Gruber, Frederic Roßbeck, Christof Graf Vitzthum,
Peter Cujass.
2. Herr Peter Hemmerden, im Falle seiner Verhinderung Jörg
Fenske, ist für die jagdliche Koordination des Einsatzes dieser
Jäger verantwortlich. Hierzu ist durch diese die Gültigkeit des
Jagdscheines im Vorfeld zu kontrollieren.
3. Die Gestattung wird für den Zeitraum bis zum 31.03.2017
erteilt.
4. Die Bejagung ist auf Schwarzwild, Rehwild, Rotfuchs und
Steinmarder beschränkt.
5. Für diese Jagdhandlungen werden die geltenden Jagd- und
Schonzeiten (siehe BbgJagdDV) vorbehaltlich der Bestimmungen des § 22 Abs. 4 BJagdG aufgehoben.
6. Jagdhandlungen mit der Schusswaffe sind nur auf oben
stehenden Grundflächen in den Bereichen und Richtungen
gestattet, wo eine gefahrlose Schussabgabe möglich ist.
7. Dieser Bescheid ist den für die beschränkte Jagdhandlung
benannten Personen durch den Bescheidempfänger bekannt
zu geben. Dieser ist auch dafür verantwortlich, dass die Personen in die örtliche Lage genau eingewiesen werden.
8. Die Jagdhandlungen sind in geeigneter Weise ortsüblich
bekannt zu machen.
9. Bei den Jagdhandlungen ist von den Personen unter Pkt. 1.
eine Kopie dieser Gestattung neben den jagd- und waffenrechtlichen Papieren mitzuführen.
10. Das Aneignungsrecht für das Wildbret steht den unter Pkt. 1
aufgeführten Personen mit der jeweiligen Erlegung des Wildes zu.
16. Auf Kirrungen soll weitestgehend verzichtet werden. Sind
Kirrungen unabweisbar geboten, sind diese unverzüglich
der Unteren Jagdbehörde unter Beifügung eines Lageplanes
anzuzeigen.
Begründung
Die in Ihrem Antrag aufgeführten „öffentlichen Straßen, Wege und
Plätze im Eigentum der Gemeinde Kleinmachnow stellen gem. § 5
Abs. 1 BbgJagdG keine befriedeten Bezirke dar, sondern gehören
zur bejagbaren Fläche des GJB Stahnsdorf/Kleinmachnow. Daher
ist eine Gestattung zur beschränkten Jagdhandlungen auf diesen
Flächen gem. § 5 Abs. 3 BbgJagdG durch die Untere Jagdbehörde
nicht erforderlich und zulässig.
Die im Tenor dieses Bescheides aufgeführten Flächen gehören zu
den befriedeten Bezirken gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 5 BbgJagdG. Gemäß
§ 5 Abs. 3 BbgJagdG kann die untere Jagdbehörde in befriedeten
Bezirken dem Eigentümer, dem Nutzungsberechtigten, dem
Jagdausübungsberechtigten oder deren Beauftragten bestimmte
Jagdhandlungen unter Beschränkung auf bestimmte Wildarten
und auf bestimmte Zeit gestatten.
In dem o. g. Bereich ist ein verstärktes Auftreten von Schwarzwild zu verzeichnen. Um das Schwarzwild von den betroffenen
Bereichen fernzuhalten und auftretende Schäden zukünftig abzuwehren, wird die Bejagung von Schwarzwild, insbesondere der
Frischlinge und Überläufer als erforderlich angesehen. Eine andere
Möglichkeit ist nach den gegebenen Umständen nicht erkennbar.
In letzter Zeit tritt auch Rehwild verstärkt in der Ortslage auf und
verursacht Schäden. Zur Abwehr möglicher Schäden wurde auch
für Rehwild die Bejagung in diesen Bereichen gestattet. Um eine
Gefährdung und Schäden durch Füchse und Steinmarder auf öffentlichen Flächen abzuwenden, wurde die Gestattung für diese
Wildarten erteilt.
Auf Grundlage des § 5 Abs. 3 BbgJagdG wurde die Ausnahmegenehmigung mit oben genannten Nebenbestimmungen erteilt.
Kostenentscheid
1. Die Kosten dieser Entscheidung trägt der Antragsteller.
2. Gebühren und Auslagen werden keine erhoben.
Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow • 29. April 2016 • Nr. 05/2016
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Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid ist der Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich
oder zur Niederschrift beim Landkreis Potsdam-Mittelmark,
Niemöller Str. 1, 14806 Bad Belzig zu erheben.
Hinweise
Prinzipiell hat jeder Besitzer sein Grundstück mit üblichen Schutzvorrichtungen zu versehen, die ein Eindringen von Wild insbesondere Schwarzwild verhindern (§ 32 Abs. 2 BJagdG). Gemäß § 8
BbgJagdDV sind dieses zur Abwehr von Schwarzwild mindestens
ein Drahtgeflechtzaun mit einer Höhe von 1,50 m, der am Boden
so befestigt ist, dass er nicht angehoben werden kann.
Grundsätzlich darf gemäß § 20 Abs. 1 BJagdG an Orten, an denen
die Jagd die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit stören oder
das Leben von Menschen gefährden würde, nicht gejagt werden!
Die Nichtbeachtung der Nebenbestimmungen kann ein Ordnungswidrigkeitstatbestand darstellen oder sogar strafrechtliche
Relevanz haben.
Der Schrotschuss auf Frischlinge bis 10 kg sowie ein Frischlingsfang kann ggf. bei der obersten Jagdbehörde beantragt werden.
Eine Haftung für evt. Jagdunfälle im Rahmen dieser Gestattung
wird durch den Landkreis nicht übernommen, hier ist ggf. im Vorfeld zu Versicherungsfragen Kontakt mit der landwirtschaftlichen
Berufsgenossenschaft aufzunehmen.
rechtswirksam in der Fassung der 1. Änderung (in Kraft getreten
am 16.11.2007) modifiziert werden.
Ziel/Zwecke: Durch die Aufnahme einer Textlichen Festsetzung
nach § 9 Abs. 2 Baugesetzbuch (bedingte/befristete Zulässigkeit
von Nutzungen) soll für das Grundstück Kapuzinerweg 20 geregelt
werden, dass sich dort die zulässige Nutzung von Gemeinbedarfsfläche, Zweckbestimmung Kindertagesstätte in Reines Wohngebiet
ändern wird.
Die übrigen Festsetzungen sollen unverändert beibehalten werden.
Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a
des Baugesetzbuches (BauGB), ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
nach § 4 Abs. 1 BauGB, aufgestellt werden.
Der Beschluss vom 11.02.2016 wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz
2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Kleinmachnow, den 21. April 2016
M. Grubert
Bürgermeister
Siegel
Anlage: Abgrenzung des Geltungsbereiches
1456
374
1455
16
14
375
440
425
1
23
20
33
437
438
36
436
433
29
434
32
19
382
16
381
Kleinmachnow, 15.04.2016
14
385
23
420
1487
7B
Ginsterhe
456
1200
7C
1199
408
1196
1489
1488
19
Ernst-Thälm
971
24
1491
28
22
20
970
1
968
40
ann-Straße
26
42 A
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HsNr .14
1194
44 A
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2
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ße
42 C 42 B
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4
HsNr .41
452
16
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lmann-Stra
Ernst-Thä
1495
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19
9
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44 B
HsNr.18
9B
400
Kapuzinerweg
11 A
9A
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4
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11 B
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2
974
2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-e
"Eigenherdsiedlung Nord"
für das Grundstück Kapuzinerweg 20
ide
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kleinmachnow hat in
öffentlicher Sitzung am 11.02.2016 mit DS-Nr. 165/15 beschlossen, für den im anliegenden Übersichtsplan gekennzeichneten
Geltungsbereich einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung
2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-e „Eigenherdsiedlung Nord“ für das Grundstück Kapuzinerweg 20 aufzustellen.
419
1269
1273
8
24
13 A
11
Aufstellung der 2. Änderung des
Bebauungsplanes KLM-BP-001-e
„Eigenherdsiedlung Nord“ für das
Grundstück Kapuzinerweg 20
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1405
397
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P
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Ginsterheide
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d
17
M. Grubert
Bürgermeister
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wal
Föhren
34
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HsNr
435
HsNr.17
380
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HsNr
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HsNr.
40
25
Im Auftrag
Fritz
Untere Jagdbehörde
±
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1380
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25 A
Eine Kopie dieses Bescheides wird dem Polizeipräsidium Potsdam
zur Kenntnis gegeben.
Abgrenzung des Geltungsbereiches
Mit dem Verfahren zur 2. Änderung KLM-BP-001-e soll der Bebauungsplan KLM-BP-001-e „Eigenherdsiedlung Nord“, zurzeit
ohne Maßstab - Kartengrundlage: ALK-Auszug - FD Stpl/BauO -11.11.2014
Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow • 29. April 2016 • Nr. 05/2016
8
M. Grubert
Bürgermeister Anlage: Abgrenzung des Geltungsbereiches
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(1)
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3. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-033
"Bürgerhaussiedlung Süd"
(Grundstück Am Fuchsbau 37)
Abgrenzung des Geltungsbereiches
ohne Maßstab
Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow • 29. April 2016 • Nr. 05/2016
Kartengrundlage: ALK-Auszug
FD Stpl./BauO - 9.02.2016 erstellt: B.Stadler
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fer
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946/2
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A
1002
1210
Der Beschluss vom 07.04.2016 wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz
2 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art.
6 des Gesetzes v. 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) – BauGB –
öffentlich bekannt gemacht.
23
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1941
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3
5
1247
Alle übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes sollen von der
Änderung unberührt bleiben.
945/1
(1)
(1)
(1)
Um einen Neubau an einem Standort in der Bauflucht der Hohen
Kiefer zulassen zu können, ist das Baufenster zu verschieben, so
dass die vordere (straßenseitige) Baugrenze künftig in einem
Abstand von 5,0 m und die rückwärtige Baugrenze im Abstand
von 21,0 m zur Straßenbegrenzungslinie der Hohen Kiefer verlaufen. Eine Anordnung des Neubaus unmittelbar an der Hohen
Kiefer, verbunden mit dem Abriss des rückwärtigen Bestandes,
ist städtebaulich wünschenswert, da dies der Bebauung auf den
angrenzenden Grundstücken entsprechen würde. Das Blockinnere
kann von baulichen Anlagen zugunsten gärtnerischer Nutzungen
freigehalten werden.
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23
a
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±
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(2)
(1)
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P6
(2)
Ziel/Zwecke: Mit der 3. Änderung wird eine Verschiebung der
überbaubaren Grundstücksfläche (Baufenster) auf dem Grundstück
Am Fuchsbau 37 (Gemarkung Kleinmachnow, Flur 8, Flurstück 971)
angestrebt. Auf dem Grundstück befindet sich ein Bungalow im
rückwärtigen Bereich, der abgerissen werden soll.
Siegel
(2)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kleinmachnow hat in
öffentlicher Sitzung am 07.04.2016 mit DS Nr. 008/16 beschlossen,
für den im anliegenden Übersichtsplan gekennzeichneten Teil des
Geltungsbereiches des rechtswirksamen Bebauungsplanes mit
der Bezeichnung KLM-BP-033 „Bürgerhaussiedlung Süd“ (TextBebauungsplan) eine 3. Änderung durchzuführen.
Kleinmachnow, den 21. April 2016
3
3. Änderung des Bebauungsplanes
KLM-BP-033 „Bürgerhaussiedlung Süd“
9
Öffentliche Auslegung des B
ebauungsplan-Entwurfes KLM-BP-044
„Gartensiedlung Kleinmachnow
Süd-Ost“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-044 „Gartensiedlung
Kleinmachnow Süd-Ost“ (Geltungsbereich siehe Kartenausschnitt)
wird mit der Begründung einschließlich Umweltbericht und den
nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen gemäß § 3 Abs. 2 des
Baugesetzbuches (BauGB) öffentlich ausgelegt.
Ziel/Zwecke des Bebauungsplans: Mit dem Bebauungsplan wird
angestrebt, die Gartensiedlung am Teltowkanal planungsrechtlich
dauerhaft zu ordnen. Dazu soll der Bereich als Sondergebiet mit
der Zweckbestimmung „Wochenendhausgebiet“ festgesetzt werden. Das vorhandene Dauerwohnen soll, soweit es bauordnungsrechtlich bereits genehmigt ist oder vergleichbare Bestätigungen
vorliegen und diese Nutzung ununterbrochen bis zum heutigen
Tage ausgeübt wird, planungsrechtlich gesichert werden.
Umweltbezogene Informationen: Es sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar und können eingesehen werden:
Begründung des Bebauungsplanes gemäß § 9 Abs. 8 BauGB mit
dem Bestandteil Umweltbericht, mit Informationen und Aussagen
zu den Schutzgütern Mensch, Boden, Wasser, Klima, Tiere und
Pflanzen, Landschaft, Kultur und Sachgüter, jeweils gegliedert
in Beschreibung und Bewertung sowie mit Bestandsdarstellung
Biotoptypen.
Wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen
(§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB) mit Angabe der Arten der verfügbaren
umweltbezogenen Informationen (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB), hier
Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1
BauGB im Jahr 2015:
• Gemeinsame Landesplanungsabteilung (GL 5): Planungsabsicht
ist an die Ziele der Raumordnung angepasst; kein Konflikt mit
Siedlungsentwicklung; keine Anforderungen an den Umfang
und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung.
• Landesamt für Bauen und Verkehr: aus verkehrsbehördlicher
Sicht keine Einwände.
• Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg: keine Einwände.
• Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin: Belange nicht berührt;
Hinweis zur Eigentumslage.
• Landesamt für Umwelt, Gesundheit u. Verbraucherschutz,
Regionalabteilung West,
• Immissionsschutz (RW4.1): keine Bedenken; Überschreitung
der DIN 18005-Werte nicht zu erwarten.
• Wasserwirtschaft, Hydrologie (RW5): Versieglung auf ein
Mindestmaß beschränken, Niederschlagswasser sollte zur
Versickerung gebracht werden, keine Anforderungen an
den Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung.
• Hochwasserschutz und Überschwemmungsgebiet: Belange
nicht berührt.
• Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe: Lage im
Einflussbereich des Gas-Untergrundspeichers Berlin; keine
Nutzungsbeschränkungen.
• Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege u. Arch.
Landesmuseum (Abt. Bodendenkmalpflege): Belange des
Bodendenkmalschutzes nicht berührt.
• Forst Brandenburg/Untere Forstbehörde: Wald i.S.d. LWaldG
betroffen; Ergänzung der Unterlagen notwendig.
• Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming: Regionalplanerische Belange nicht berührt.
• Landkreis Potsdam-Mittelmark,
• Fachdienst Wasserwirtschaft/Abfallwirtschaft/Bodenschutz:
Einordnung Grabensystem als Gewässerausbau, keine Bedenken.
• Fachdienst Abfallwirtschaft/Bodenschutz: Allg. Hinweise,
u. a. auf geringen Grundwasserflurabstand.
• Untere Bodenschutzbehörde: Keine Eintragungen im Altlastenkataster; Baugrunduntersuchung und Belastung des
Untergrundes mit anthropogenen Auffüllungen zu berücksichtigen.
• Fachdienst Naturschutz: Hinweise zur Kompensationspflicht;
derzeit kein Konflikt mit Artenschutz, aber ggf. bei Errichtung
und Abriss baulicher Anlagen.
• Fachdienst Kataster- und Vermessung: Allg. Hinweise.
• Fachdienst Technische Bauaufsicht I, Bereich Brandschutz:
Verkehrswege sind nach der „Richtlinie über Flächen für die
Feuerwehr […]“ auszuführen.
• Fachdienst Gesundheit: Keine Hinweise, Anregungen und
Einwendungen.
• Fachdienst Öffentliches Recht/Kommunalaufsicht/Denkmalschutz: Belange des Bau- und Bodendenkmalschutzes sind
nicht betroffen. Hinweise zur Festsetzung der Höhe.
• NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg: Hinweise zu Leitungstrassen (Verlauf, Abstände).
• Zentraldienst der Polizei – Kampfmittelbeseitigungsdienst:
Hinweis auf Kampfmittelbelastung.
• Wasser- und Bodenverband Nuthe-Nieplitz: Hinweise zu Gewässerunterhaltung und ausbau.
Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit, betreffend folgende Themen mit Umweltbezug:
• Bürger 1: Äußerung zu Erhalt vorhandener Ortsteile, bauplanungsrechtliche Einordnung, Nutzung zum dauerhaften
Wohnen, weitere Äußerung zu Forderung der Ausweisung als
Kleinsiedlungsgebiet, Erschließung, Entwertung der Grundstücke, Baugrund.
• Bürger 2: Forderung nach Ausweisung als Wohngebiet, Kritik
an Art der Bürgerbeteiligung.
Gutachten: Innerhalb des Bebauungsplanverfahrens wurde eine
Baugrundstellungnahme eingeholt, die der Begründung zum
Bebauungsplan als Anlage beigefügt ist.
Sie haben die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen,
indem Sie während der Auslegungsfrist Stellungnahmen zu dem
Entwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift
vorbringen. Diese werden in die anschließende Abwägung der
öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und unterein-
Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow • 29. April 2016 • Nr. 05/2016
10
ander einbezogen. Die Angabe des Absenders ist zweckdienlich,
da eine Benachrichtigung erfolgt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der
Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwen¬dungen geltend gemacht werden,
die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht
werden können.
Zeit:
Ort:
Montag, 09. Mai bis einschließlich Mittwoch, 15. Juni 2016
Montag, Mittwoch
und Donnerstag: 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr,
Dienstag:
9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr,
Freitag:
9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 14.00 Uhr
Rathaus Kleinmachnow, 2. Obergeschoss (Galerie)
Adolf-Grimme-Ring 10, 14532 Kleinmachnow
Siegel
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6
Weg
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KLM-BP-044 "Gartensiedlung Kleinmachnow Süd-Ost"
- Abgrenzung des Geltungsbereichesohne Maßstab - Kartengrundlage: ALK-Auszug - FD Stpl/BauO - 22.06.2015 erstellt B. Stadler
Ende AMTLICHER TEIL
Gedenktag zur Befreiung vom
Nationalsozialismus und zum
Ende des 2. Weltkrieges
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Gisela Stahn
Vorsitzende der Schiedsstelle Kleinmachnow
9
sse
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Rathaus Kleinmachnow,
Adolf-Grimme-Ring 10,
3. Etage
Nähere Informationen:
Zuständigkeit, Antragstellung, Durchführung der Schlichtung und
Ergebnisse der Verhandlung finden Sie unter:
www.bds-potsdam.de
11
kestra
A
12 a
14
68
Le pc
133
Anschrift:
Blachfeld 25 A, 14532 Kleinmachnow
Telefon: 033203 21912
Vorsitzende: Gisela Stahn
Sprechzeiten: jeweils der 3. Dienstag im Monat
von 18:00 – 19:00 Uhr
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Kleinmachnow, 7. März 2016
3
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Ebenfalls geschlossen bleiben am 7. Mai 2016 (1. Samstag im
Monat) das Bürgerbüro und die Bibliothek.
Ort:
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Hs
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Am 6. Mai 2016 (Tag nach Himmelfahrt) bleibt das Rathaus Kleinmachnow geschlossen.
Schiedsstelle von Kleinmachnow
„Schlichten statt richten“
Anlage: Abgrenzung des Geltungsbereiches
26 A
Schließung des Rathauses
am 6. Mai 2016
Schließung des Bürgerbüros
und der Bibliothek am 7. Mai 2016
M. Grubert
Bürgermeister
Kleinmachnow, den 21. April 2016
M. Grubert
Bürgermeister
NICHTAMTLICHER TEIL
Am Sonntag, dem 8. Mai, dem Tag der das Ende des 2. Weltkrieges
markiert, gedenkt Kleinmachnow aller Opfer des Nationalsozialismus. Die Gedenkveranstaltungen in der Gemeinde beginnen
um 16:30 Uhr am sowjetischen Ehrenmal an der Hohen Kiefer.
Anschließend werden auch auf dem Odf-Platz und auf dem Waldfriedhof Blumengebinde abgelegt.
Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow • 29. April 2016 • Nr. 05/2016
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Große Beteiligung am Frühjahrsputz
Bürgermeister Michael Grubert bedankt sich bei allen fleißigen
Helfern, die auch in diesem Jahr den Frühjahrsputz in der Gemeinde
tatkräftig unterstützt haben. In guter Tradition hatten sich wieder
Parteien, Vereine und Institutionen sowie jede Menge „Einzelkämpfer“ ins tiefste Unterholz vorgewagt, um das Gemeindegrün
vom Müll und Unrat zu befreien, der sich übers Jahr dort leider
immer wieder ansammelt.
Allgemeiner Tenor in diesem Jahr: Es findet sich mittlerweile doch
weniger Müll an den Orten, die regelmäßig gereinigt werden. Ein
großes Ärgernis sind aber nach wie vor die gefüllten Hundekottüten, die in die Büsche geworfen werden, anstatt sie ordentlich
an den Hundestationen zu entsorgen. Auch, dass es Menschen
gibt, die diesen kostenlosen Entsorgungsservice der Gemeinde
nutzen, um ihren Elektroschrott los zu werden, und dass sich
leider Dinge fanden, mit deren Entsorgung nun Profis beauftragt
werden müssen, fiel unangenehm auf.
Werden auch Sie Sicherheitspartner!
Seit 1998 gibt es in Kleinmachnow Sicherheitspartner. Die ehrenamtlich tätige Gruppe arbeitet eng zusammen mit der Polizei und
dem Ordnungsamt der Gemeinde, indem Sie mit offenen Augen
durch den Ort gehen und dabei Verdächtiges registrieren. Damit
leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Einbruchs-Prävention.
Kleinmachnow ist jedoch mittlerweile reichlich gewachsen, so
dass die Sicherheitspartner Verstärkung brauchen können. Sie
verteilen deshalb derzeit Flyer im Ort, um über ihre Arbeit zu
informieren und neue Mitglieder zu werben.
Die zehn Kleinmachnower Sicherheitspartner haben als Anerkennung
für ihre Arbeit von Polizeioberrat Ingolf Niesler, stellvertretender
Leiter der Polizeiinspektion Potsdam, neue Funktionsjacken erhalten, die vor Wind und Regen schützen.
Fahrradwerkstatt bittet wieder um
Spenden
Die Werkstatt der USE sucht dringend Fahrradspenden für alle
Bedürftigen der Region. Außerdem werden dringend Kindersitze
für Fahrräder mit Halterung und jede Art von Zubehör für Fahrräder gesucht.
Die Annahme Ihrer Fahrradspenden erfolgt hier:
• Fahrradwerkstatt der Union Sozialer Einrichtungen
Am Fuchsbau 47, 14532 Kleinmachnow
Montag bis Freitag, 08:30 – 13:30 Uhr
• Gemeinde Kleinmachnow
Adolf-Grimme-Ring 10, 14532 Kleinmachnow
Montag bis Freitag zu den Bürozeiten
Absprachen erwünscht unter 033203 877-2411, -2391
• Clab Stahnsdorf
Bäkedamm 2, 14532 Stahnsdorf
Montag bis Freitag, 13:00 – 20:00 Uhr
nach telefonischer Vereinbarung unter 03329 62205
• USE Teltow
Iserstr. 8 (Biomalz), 14513 Teltow
Montag bis Freitag, 13:00 – 17:00 Uhr
7. Schülerschachmeisterschaft
Am Sonnabend, den 4. Juni 2016, findet die 7. Offene Kleinmachnower Schülermeisterschaft im Schach statt. Nach sechs erfolgreichen Turnieren in den letzten Jahren mit bis zu 60 Spielern wird
die Tradition auch in diesem Jahr fortgeführt.
Kinder bis zur 6. Klasse und Mitglieder eines Schachvereins mit
einer Wertungszahl (DWZ) von höchstens 1000 dürfen mitspielen.
Veranstalter ist die Gemeinde Kleinmachnow.
Weiter Informationen sowie das Anmeldeformular finden Sie im
Internet unter www.kleinmachnow.de/Schachturnier.
Hinweis der APM zur
Bereitstellung von Abfallbehältern
Tag für Tag und manchmal auch unter widrigen Bedingungen
sind die Müllwerker unterwegs, um die Abfallentsorgung bei
Ihnen immer zuverlässig und pünktlich durchzuführen. Gelegentlich kommt es aber vor, dass dabei einige Kleinigkeiten eine
reibungslose Abfallentsorgung behindern. Aktuell kommt es
z. B. häufiger zu Problemen, da die Abfallbehälter am Entsorgungstag zu spät zur Entsorgung an die Straßen gestellt werden.
Um diesen Gegebenheiten aus dem Weg zu gehen, bittet die
Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark GmbH (APM) um Beachtung
der nachfolgenden Hinweise. Sie unterstützen damit die Arbeit
der Müllwerker. Vielen Dank!
Bis 6 Uhr bereitstellen!
Am Abfuhrtag müssen die Abfallbehälter, Gelben Säcke, Grünabfallsäcke und -bündel, Sperrmüll und Elektrogeräte spätestens bis
6:00 Uhr früh herausgestellt werden.
Die Abfallentsorgung erfolgt im Zweischichtsystem von 06:00 bis
22:00 Uhr. Deshalb warten Sie bitte mit möglichen Reklamationen
bis zum nächsten Tag.
• Richtig bereitstellen
Stellen Sie die Abfallbehältnisse, Grünabfallsäcke und –bündel,
Sperrmüll und Elektroschrott bitte vor dem Grundstück bereit.
Der Abstand des Abfallbehälters zur Fahrbahn sollte nicht mehr
als 2 m betragen. Ist Ihr Grundstück generell oder am Abfuhrtag
nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten zu erreichen,
müssen die Abfallbehältnisse zur nächstgelegenen öffentlichen
Verkehrsfläche gebracht werden, die vom Müllsammelfahrzeug
problemlos anfahrbar ist.
Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow • 29. April 2016 • Nr. 05/2016
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• Mithelfen
Die Abfallentsorgung wird überwiegend mit Seitenladefahrzeugen durchgeführt, bei denen nur ein Mann an Bord ist.
Die Abfallbehälter für Restmüll, Papier und Biomüll müssen
deshalb mit Deckelöffnung in Richtung Straße bereitstehen.
• Niemanden behindern
Stellen Sie die Abfallbehältnisse so zur Abfuhr bereit, dass
niemand behindert wird. Die Abfallbehälter sollten deshalb ca.
0,5 m von anderen Gegenständen, z. B. anderen Abfalltonnen,
Straßenbäumen, Gartenzäunen, Straßenlampen, Gebäudeteilen,
parkenden Autos u. Ä. bereit stehen. Die Abfallbehälter sind
nach der Abfuhr wieder auf das Grundstück zurückzustellen.
Bitte denken Sie beim Abstellen und Parken Ihres Fahrzeugs vor
dem Grundstück daran, dass die Müllabfuhr nicht behindert
wird. Die großen Müllfahrzeuge brauchen Platz, um in engen
Straßen oder Gassen rangieren zu können.
• Nur mit geschlossenem Deckel
Überfüllte Abfallbehälter, bei denen der Müll herausquillt
und der Deckel gen Himmel zeigt, werden nicht geleert. Falls
gelegentlich mal mehr Müll anfällt, kann man sich mit dem
offiziellen 40-l-Restabfallsäcken des Landkreises behelfen. Bei
einem permanent höheren Müllanfall führt kein Weg an einer
größeren oder zusätzlichen Tonne vorbei.
• Nebenliegendes bleibt stehen
Nebenliegendes aller Art, egal ob es sich um (blaue) Säcke oder
Kartons handelt, nehmen die Müllwerker nicht mit. Ausgenommen davon sind jedoch die 40-l-Restabfallsäcke des Landkreises.
• Nicht vollständig geleert?
Bei der Leerung werden die Abfallbehälter mehrmals von der
Schüttung des Müllfahrzeugs gerüttelt, damit auch alle Abfälle
herausfallen.
Bei verpressten oder eingefrorenen Abfällen hilft das aber
nicht. In diesem Fällen zählt die Leerung auch dann, wenn die
Tonne nicht komplett entleert werden konnte. Beugen Sie vor,
indem Sie ...
• feuchten Abfall möglichst nicht lose in den Abfallbehälter
werfen
• wasserundurchlässige Müllbeutel benutzen
• auf andere Weise dafür sorgen, dass sich der Abfall in der
Abfalltonne bei der Leerung gut lösen lässt
• Aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen ist es den Müllwerkern untersagt, in die Abfalltonne zu greifen, um den Abfall
zu lösen.
• Widrige Wetterlagen erschweren Müllabfuhr
Bei extremen Wetterlagen, z. B. bei winterlichen Straßenverhältnissen, kann es leicht passieren, dass sich die Müllabfuhr
verspätet oder eventuell ganz ausfallen muss. Die Abfuhr wird
dann so schnell wie möglich nachgeholt. Zeigen Sie bitte in
solchen Fällen Verständnis und denken Sie an die Müllwerker,
die gerade im Winter bei Schnee und Glatteis ihr Bestes geben.
• schwere Kost verhindert Leerung
Bitte achten Sie darauf, dass der Abfallbehälter nicht zu
schwer wird. Eine Automatik am Müllfahrzeug bricht bei zu
schweren Behältern die Leerung ab. Damit wird verhindert,
dass die Schüttung des Müllfahrzeugs oder der Behälter beschädigt wird. Das zulässige Gesamtgewicht beträgt z. B. bei
der 80-Liter-Tonne 23 kg und bei der 120-Liter-Tonne 60 kg.
Die zulässigen Gesamtgewichte der Abfallbehälter lesen Sie
in der gültigen Abfallentsorgungssatzung des Landkreises
Potsdam-Mittelmark.
• So bitte nicht
Fehlwürfe, wie bspw. Plastik in der Biotonne oder mineralischer
Bauschutt im Restabfall sind besonders kritisch. Aus diesem
Grund behält sich die Müllabfuhr vor, Abfallbehälter die in
größeren Umfang Störstoffe enthalten, nicht zu leeren. Mit
einem roten Beanstandungsaufkleber auf dem Abfallbehälter
werden Sie von den Müllwerkern entsprechend benachrichtigt.
Die Ihnen zur Verfügung gestellten Abfallbehälter für Restmüll,
Papier und Bioabfall sind Eigentum der APM Abfallwirtschaft
Potsdam-Mittelmark GmbH. Folgedessen sind diese Behälter
möglichst pfleglich zu behandeln und nicht fahrlässig oder
mutwillig zu zerstören oder ihrem eigentlichem bestimmten
Zweck zu entfremden.
• Die Müllabfuhr muss flexibel sein
Verlassen Sie sich nicht darauf, dass die Müllabfuhr immer
zur selben Uhrzeit kommt, um Ihren Abfallbehälter zu leeren.
Verkehrsstörungen oder auch widrige Witterungsbedingungen
können es notwendig machen, dass die Abfuhrtour kurzfristig
umgestellt werden muss, damit die Müllwerker ihr Tagespensum
schaffen.
• Feiertagsregelung beachten
Aufgrund von Feiertagen kann sich die normale Abfallentsorgung
in der Regel um einen Tag später als gewohnt verschieben.
Abholung Sperrmüll, Elektround Elektronikaltgeräte
Über die Service-Hotline-Rufnummer 033843 30678 erhalten Sie
sofort und gleich einen Termin für die Abholung von Sperrmüll
und/oder Elektro-/Elektronikaltgeräten. Der Abholtermin wird
Ihnen im Rahmen des Telefonats bekannt gegeben.
Impressum
„Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow“; Herausgeber: Gemeinde Kleinmachnow; Der Bürgermeister, Adolf-Grimme-Ring 10, 14532 Kleinmachnow;
Redaktion: Hartmut Piecha, Telefon: 033203 8773051, Fax: 033203 8772999,
Internet: www.kleinmachnow.de; Auflage: 3.000 Exemplare; Das Amtsblatt
erscheint nach Bedarf; Layout: Teltower Stadt-Blatt Verlags- und Presse GmbH,
Potsdamer Straße 57, 14513 Teltow; Druck: Druckerei Conrad GmbH, Berlin.
Das Amtsblatt ist im Gemeindeamt Kleinmachnow, Adolf-Grimme-Ring 10,
und im Bürgerbüro kostenlos erhältlich. Weiterhin wird die aktuelle Ausgabe
des Amtsblattes dem lokal.report beigelegt.
Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow • 29. April 2016 • Nr. 05/2016