Gemeinde Kleinmachnow Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow Nr. 05 vom 29. April 2016 • Jahrgang 25 • Auflage 3.000 Exemplare Inhaltsverzeichnis Amtlicher Teil Öffentliche Zustellung 2 Satzung über die Aufwandsentschädigung der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Kleinmachnow 2 – 3 Beschlüsse der Gemeindevertretung am 7. April 2016 3 – 5 Wirtschaftsplan 2016 für den Eigenbetrieb Bauhof der Gemeinde Kleinmachnow Festsetzungen nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 EigV für das Wirtschaftsjahr 2016 Bescheid des Landrates im LK Potsdam-Mittelmark vom 5. April 2016 zur Gestattung des Antrages vom 23. März 2016 auf beschränkte Jagdhandlung in befriedeten Bezirken 5 6 – 7 Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-e „Eigenherdsiedlung Nord“ für das Grundstück Kapuzinerweg 20 7 3. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-033 „Bürgerhaussiedlung Süd“ 8 Öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes KLM-BP-044 „Gartensiedlung Kleinmachnow Süd-Ost“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 9 – 10 Nichtamtlicher Teil Schließung des Rathauses am 6. Mai 2016 Schließung des Bürgerbüros und der Bibliothek am 7. Mai 2016 Weitere Informationen Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow • 29. April 2016 • Nr. 05/2016 10 10 10 – 12 2 AMTLICHER TEIL Öffentliche Zustellung Der Gewerbesteuerbescheid vom 27.04.2015, sowie der Bescheid über Zinsen zur Gewerbesteuer vom 27.04.2015 Kassenzeichen 02.21080.5, Aktenzeichen Finanzamt Potsdam 046/257/09828, an §1 Grundsätze Die Gemeinde Kleinmachnow erstattet den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Kleinmachnow einsatzbedingten Verdienstausfall, Verpflegungsgeld, Reisekosten und gewährt Aufwandsentschädigungen nach Maßgabe dieser Satzung. Herrn Stefan Powels letzte bekannte Anschrift: Tuchlauben 17, 1010 Wien, ÖSTERREICH, zurzeit unbekannten Aufenthaltes wird hiermit gemäß § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12.08.2005 – in der derzeit gültigen Fassung – i. V. m. § 122 der Abgabenordnung (AO) öffentlich zugestellt. Wegen des unbekannten Aufenthaltes der o. g. Person war die Zustellung des Bescheides durch die Post gemäß § 2 VwZG nicht möglich. Es ist daher die öffentliche Zustellung gemäß § 10 VwZG durchzuführen. Durch die öffentliche Zustellung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Rechtsverluste drohen. Der Bescheid kann von der o. g. Person oder von einem Bevollmächtigten bei der Gemeinde Kleinmachnow, Fachbereich Finanzen/Beteiligungen, Fachdienst Steuern, Zimmer 3.33, Adolf-Grimme-Ring 10, 14532 Kleinmachnow eingesehen und in Empfang genommen werden. Nach § 10 Abs. 2 VwZG gilt der Bescheid als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Kleinmachnow, 11.04.2016 Gemeinde Kleinmachnow Der Bürgermeister Satzung über die Aufwandsentschädigung der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Kleinmachnow Auf Grund des § 3 der Kommunalverfassung für das Land Brandenburgvom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07 [Nr. 19], S. 286), geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl. I/14 [Nr. 32])i. V. m. § 27 des Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg vom 24. Mai 2004 (GVBl. I/04, [Nr. 09], S.197), geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. September 2008 (GVBl. I/08, [Nr. 12], S.202, 206), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Kleinmachnow auf ihrer Sitzung am 7. April 2016 folgende Satzung beschlossen: §2 Entschädigungstatbestände (1)Die Gemeinde leistet den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Ersatz des einsatzbedingten Verdienstausfalls für jede angefangene Stunde der versäumten regelmäßigen Arbeitszeit. Selbstständige erhalten eine Stundenpauschale entsprechend dem im jeweils vergangenen Kalenderjahr erzielten durchschnittlichen Einkommen. Zur Einsatzzeit gehören auch die gesetzlichen Ruhezeiten. Die Entschädigung beträgt höchstens 15,00 Euro pro Stunde. (2)Das Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Kleinmachnow erhält für die Teilnahme an jedem Einsatz mit einer Dauer ab 2 Stunden ein Verpflegungsgeld in Höhe von 4,00 Euro sowie für jede weitere angefangene Stunde 2,00 Euro. (3)Den nachstehend aufgeführten Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Kleinmachnow wird eine monatliche Aufwandsentschädigung wie folgt gewährt: 1. Wehrführer 150,00 Euro 2. 1. stellvertretender Wehrführer 110,00 Euro 2. stellvertretender Wehrführer 110,00 Euro 3. Kassenwart 030,00 Euro 4. Jugendwart 070,00 Euro 5. stellvertretender Jugendwart 050,00 Euro. (4)Diejenigen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Kleinmachnow, die regelmäßig an den laufenden Ausbildungs- und Schulungsveranstaltungen sowie den Wartungs- und Pflegearbeiten teilnehmen, erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung von 8,50 Euro pro dienstliche Maßnahme. Insgesamt sind höchstens sechs dienstliche Maßnahmen pro Monat entschädigungsfähig. (5)An operative Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Kleinmachnow, die mit einer Medaille für „Treue Dienste“ ausgezeichnet werden, zahlt der Träger des Brandschutzes auf Vorschlag der Wehrführung einmalig eine Prämie in Höhe von: a) für 10 Jahre 050,00 Euro b) für 20 Jahre 100,00 Euro c) für 30 Jahre 150,00 Euro d) für 40 Jahre 200,00 Euro e) für 50 Jahre 250,00 Euro. Landesrechtliche Bestimmungen bleiben hiervon unberührt. Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow • 29. April 2016 • Nr. 05/2016 3 (6) Nimmt ein Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr Kleinmachnow mehrere mit einer Aufwandsentschädigung verbundene Funktionen nach § 2 Absatz 3 wahr, erhält er nur die jeweils höchste Aufwandsentschädigung. §3 Fälligkeit Durch die Gemeindevertretung Kleinmachnow wurden in der Sitzung am 7. April 2016 nachfolgende Beschlüsse gefasst: Öffentliche Sitzung Die monatlichen Aufwandsentschädigungen nach § 2 Absätze 1 bis 4 werden als Pauschalbetrag vierteljährlich zum Quartalsende auf die entsprechenden Konten der Empfangsberechtigten überwiesen. §4 Wegfall der Aufwandsentschädigung (1)Die Zahlung der Aufwandsentschädigung entfällt, wenn ein Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr Kleinmachnow ununterbrochen länger als drei Monate seine Funktion nicht wahrnehmen kann. Der Erholungsurlaub bleibt außer Betracht. (2)Auf Vorschlag des Wehrführers kann den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Kleinmachnow aus gewichtigen Gründen (z. B. säumigen Dienstdurchführungen) die Zahlung der Aufwandsentschädigung durch den Träger des Brandschutzes versagt oder gekürzt werden. §5 Umfang der Aufwandsentschädigung (1)Mit der Aufwandsentschädigung sind grundsätzlich alle mit der jeweiligen Tätigkeit verbundenen Auslagen (Fahrt- und Reisekosten innerhalb des Amtsgebietes, Telefon- und Postgebühren, Zeitungen u. a.) abgegolten. (2)Dienstfahrten sollen grundsätzlich mit Dienstfahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehr Kleinmachnow erfolgen. In begründeten Ausnahmefällen können Fahrkosten nach den Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) abgerechnet werden. §6 Inkrafttreten Die Satzung tritt am 1. Juli 2016 in Kraft. Kleinmachnow, 12. April 2016 M. Grubert Bürgermeister Dies wird gemäß § 12 Hauptsatzung der Gemeinde Kleinmachnow hiermit öffentlich bekannt gemacht. Kleinmachnow, den 12. April 2016 M. Grubert Bürgermeister Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes Bauhof der Gemeinde Kleinmachnow – DS-Nr. 047/16 Der Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes Bauhof der Gemeinde Kleinmachnow für das Wirtschaftsjahr 2016 in der Fassung vom 30. Oktober 2015 wird beschlossen. Kauf eines winterdienstfähigen LKWs – DS-Nr. 027/16 Der Bauhof der Gemeinde Kleinmachnow erwirbt einen winterdienstfähigen LKW mit Kippbrücke, Winterdienstanbaugeräten (Schneepflug und Streuer) zu einem Nettoauftragsvolumen von 113.100,00 Euro. 3. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-033 „Bürgerhaussiedlung Süd“, Aufstellungsbeschluss (Grundstück Am Fuchsbau 37) – DS-Nr. 008/16 1. Der Bebauungsplan KLM-BP-033 „Bürgerhaussiedlung Süd“, rechtswirksam seit 16.11.2007, soll geändert werden. Die 3. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-033 soll sich beschränken auf eine Verschiebung der überbaubaren Grundstücksfläche (Baufenster) auf dem Grundstück Am Fuchsbau 37 (Gemarkung Kleinmachnow, Flur 8, Flurstück 971; Geltungsbereich vgl. Anlage 1). 2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, einen BebauungsplanEntwurf erarbeiten zu lassen und der Gemeindevertretung zur Billigung vorzulegen. Öffentliche Auslegung des Entwurfes der 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-022 „Alte Zehlendorfer Villenkolonie“ (für genehmigungsfreie Vorhaben und für das Grundstück Erlenweg 29; Auslegungsbeschluss) – DS-Nr. 009/16 1. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-022 „Alte Zehlendorfer Villenkolonie“ (für genehmigungsfreie Vorhaben und für das Grundstück Erlenweg 29), bestehend aus Blatt 1 und 2 (vgl. Anlagen 2 und 3) sowie die Begründung werden gebilligt. 2. Der Entwurf und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen. 3. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden. 4. Das Änderungsverfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt, von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird daher abgesehen. Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow • 29. April 2016 • Nr. 05/2016 4 Veränderungssperre gemäß §§ 14 und 16 BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes KLM-BP-045 „BBIZ Kleinmachnow“, hier: Aufhebung des Satzungsbeschlusses DS-Nr. 122/11 vom 08.09.2011 – DS-Nr. 015/16 Der Satzungsbeschluss über eine Veränderungssperre gemäß §§ 14 und 16 BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes KLM-BP-045 „BBiZ Kleinmachnow“ vom 08.09.2011 (DS-Nr. 122/11) wird aufgehoben. Satzungsbeschluss über eine Veränderungssperre gemäß §§ 14 und 16 BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes KLM-BP-045 „BBIZ Kleinmachnow“ – DS-Nr. 010/16 Aufgrund der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) BauGB i. V. m. § 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07, [Nr. 19], S. 286), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl. I/14, [Nr. 32]) wird die in der Anlage beigefügte „Satzung über die Veränderungssperre für den Bereich „BBiZ Kleinmachnow“ beschlossen. Die Veränderungssperre ist ortsüblich bekannt zu machen. Sie tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Kassenkredit der Gemeinde Kleinmachnow – DS-Nr. 003/16 Der Höchstbetrag des Kassenkredites für den Gemeindehaushalt Kleinmachnow für das Jahr 2016 wird auf 1.000.000,00 Euro festgesetzt. Der Bürgermeister wird beauftragt, gem. § 8a BbgSTEG vom 28. Juni 2006 (GVBl. I/06, [Nr. 07] S. 74), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes zur Errichtung und Auflösung von Landesbehörden sowie zur Änderung von Rechtsvorschriften vom 25. Januar 2016 (GVBl. I/16, [Nr. 5] einen entsprechenden Antrag an das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung zu richten. Vergabe von Bauleistungen zur Auftragserweiterung am Bauvorhaben „Gehwegbau Meiereifeld und Uhlenhorst zwischen Zehlendorfer Damm und Ernst-Thälmann-Straße“ – DS-Nr. 030/16 Aufgrund der Nachtragsangebote Nr. 3 vom 10.12.2015 und Nr. 5 vom 18.12.2015 wird die Auftragserteilung an die nachfolgende Firma beschlossen: Ingenieur-, Tief- und Gleisbau GmbH August-Bebel- Straße 21 14770 Brandenburg a. d. Havel Auftragssumme brutto: 76.587,82 Euro Datenbank für Baumfällungen und Ersatzpflanzungen – DS-Nr. 168/15 – Antrag der Fraktion CDU/FDP Die Gemeinde Kleinmachnow richtet zur Erfassung von vorgenommenen und geplanten Baumfällungen und Ersatzpflanzungen im öffentlichen Raum eine Datenbank im 1. Halbjahr 2016 ein. Die Fällung eines Baumes soll mit der dazugehörigen Ersatzpflanzung als ein zusammenhängender Datensatz erfasst werden. Je Datensatz sollen mindestens folgende Angaben erfolgen: Ankauf des Grundstücks mit dem denkmalgeschützten Kommandantenturm „Checkpoint Bravo“ – DS-Nr. 024/16 Die Gemeinde Kleinmachnow kauft das Grundstück mit Kommandantenturm, gelegen im Europarc an der Autobahn A 115, Stahnsdorfer Damm/Albert-Einstein-Ring, Flur 1, Flurstück 4472 mit einer Fläche von 1.394 m² an. Sie tritt damit in den bestehenden Mietvertrag ein. Weitere jährlich durch den EUROPARC gegenüber allen gewerblichen Eigentümern der Grundstücke im Bebauungsplangebiet erhobene Kosten werden durch die Gemeinde nicht übernommen. Der Kaufpreis beträgt 1,00 Euro. Die Kosten trägt die Gemeinde. Der Bürgermeister wird mit der Abwicklung des Grundstückkaufvertrages beauftragt. Brandenburgisches Standarderprobungsgesetz – Weiterführung der Wahrnehmung der Zuständigkeiten als Straßenverkehrsbehörde – DS-Nr. 023/16 Die Gemeindevertretung beschließt gem. § 28 Abs. 2 Nr. 14 BbgKVerf die weitere Wahrnehmung der ihr auf Grundlage von § 5 Abs. 2 des Brandenburgischen Standarderprobungsgesetzes (BbgStEG) in der bis zum 31. August 2011 geltenden Fassung übertragenen Zuständigkeiten als Straßenverkehrsbehörde. Die Zuständigkeit soll über den 31. August 2016 hinaus bis zum 31. Dezember 2019 wahrgenommen werden. Für die Fällung: · Standort (Straße, vor Haus Nr./Waldbereich) · Baum-Nr. · Baumart/Umfang · Fällgrund/Begründung für nicht geplante Ersatzpflanzung am alten Standort · Datum der Fällung bzw. der geplanten Fällung Für die Ersatzpflanzung: · Standort (Straße, vor Haus Nr./Waldbereich) · geplante Baum-Nr. · Baumart/Umfang · Datum der Ersatzpflanzung bzw. der geplanten Ersatzpflanzung Die Datenbank soll mit entsprechenden Such- und Filterfunktionen auch für Bürger auf der Internetseite der Gemeinde Kleinmachnow einsehbar sein. Reaktivierung der Stammbahn Berlin-Kleinmachnow-Potsdam – DS-Nr. 014/16/1 – Antrag der Fraktion B 90/Grüne Die Gemeindevertretung und der Bürgermeister setzen sich für die Wiederbelebung der Stammbahn zur Verkehrsentlastung von Kleinmachnow und anderen Umlandkommunen bei den Ländern Brandenburg und Berlin ein. Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow • 29. April 2016 • Nr. 05/2016 5 Bücherbox im öffentlichen Raum – DS-Nr. 019/16/1 – Antrag der Fraktionen CDU/FDP & BIK Der Bürgermeister wird beauftragt, eine oder mehrere für jedermann zugängliche Bücherboxen im öffentlichen Raum zu errichten. Ein Konzept dazu ist bis zu den Sommerferien zu erarbeiten und im KuSo-Ausschuss vorzustellen. Wirtschaftsplan 2016 für den Eigenbetrieb Bauhof der Gemeinde Kleinmachnow Festsetzungen nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 EigV für das Wirtschaftsjahr 2016 Sicherstellung und Steigerung der Energieeffizienz, Umweltschutz und Sicherheit in kommunalen Liegenschaften der Gemeinde Kleinmachnow – DS-Nr. 045/16 – Antrag der Fraktion B 90/Grüne Neu- und Ersatzbeschaffungen elektrisch betriebener Geräte inklusive Leuchtmittel müssen stets den aktuell höchsten Energieeffizienzklassen entsprechen. Aufgrund des § 7 Nr. 3 der Eigenbetriebsverordnung hat die Gemeindevertretung durch Beschluss vom 07.04.2016 den Plan für das Wirtschaftsjahr 2016 festgestellt: 1. Es betragen Neufassung der Satzung über die Aufwandsentschädigung der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Kleinmachnow – DS-Nr. 046/16 – Antrag der Fraktionen SPD/PRO, Die LINKE./PIRATEN & CDU/FDP Die beiliegende Neufassung der Satzung über die Aufwandsentschädigung der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Kleinmachnow wird beschlossen. 1.1 im Erfolgsplan die Erträge die Aufwendungen der Jahresgewinn der Jahresverlust 2.647.500 € 2.647.500 € -€ -€ 1.2 im Finanzplan Nicht öffentliche Sitzung Wohngebiet Stolper Weg, hier: Befreiung von der Nachzahlungsverpflichtung bei einem Weiterverkauf eines Grundstücks – DS-Nr. 033/16 1. Dem vorliegenden Antrag vom 23.02.2016 auf Befreiung von der Pflicht zur Ausgleichszahlung bei Weiterveräußerung wird entsprochen. 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Antragstellerin/den Antragsteller über diesen Beschluss der Gemeindevertretung schriftlich zu informieren. Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bürgermeister der Gemeinde Kleinmachnow – DS-Nr. 049/16 – Antrag des Vorsitzenden der Gemeindevertretung Kleinmachnow Die in Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung und dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung erarbeitete Stellungnahme zur Dienstaufsichtsbeschwerde wird gebilligt. Es gibt keinen Anlass, das Verhalten des Bürgermeisters zu beanstanden. Die Dienstaufsichtsbeschwerde wird als unberechtigt zurückgewiesen. Der Vorsitzende der Gemeindevertretung wird den Beschwerdeführer über den Beschluss informieren. Mittelzufluss/Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit Mittelzufluss/Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit Mittelzufluss/Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit 260.000 € - 250.000 € -€ 2. Es werden festgesetzt 2.1 der Gesamtbetrag der Kredite auf -€ 2.2 der Gesamtbetrag der Verpflichtungsmächtigungen auf -€ Kleinmachnow, 13.04.2016 M. Grubert Bürgermeister Der Wirtschaftsplan liegt im Eigenbetrieb Bauhof, Am Bannwald 1 A, 14532 Kleinmachnow, ab dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow während der täglichen Dienstzeiten zur Einsichtnahme aus. Dies wird gem. § 14 (3) EigVvom26. März 2009 (GVBl. II/09 S. 150) öffentlich bekannt gemacht. Kleinmachnow, 14. April 2016 Kleinmachnow, 14.04.2016 M. Grubert Bürgermeister Michael Grubert Bürgermeister Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow • 29. April 2016 • Nr. 05/2016 6 Bescheid des Landrates im LK Potsdam-Mittelmark vom 5. April 2016 zur Gestattung des Antrages vom 23. März 2016 auf beschränkte Jagdhandlung in befriedeten Bezirken 11. Bei der Jagdausübung sind die Sicherheitsbestimmungen der VSG „Jagd” der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Mittel- und Ostdeutschland einzuhalten. Das Laden der Waffe hat erst auf den gestatteten Bereichen zu erfolgen. 12. Es darf keine bleifreie Büchsenmunition verwendet werden. Bescheid: Entgegen Ihrem Antrag wird eine befristete Gestattung für beschränkte Jagdhandlungen für folgende befriedete Bezirke: 13. Die untere Jagdbehörde ist durch Sie über den Verlauf der Bejagung bis zum 15.04.2017 durch Einreichung einer Streckenliste unter Angabe von Name Erleger, Erlegungsort, -Datum, -Zeit, Wildart, ggf. Alterklasse, Geschlecht und ggf. Wildursprungscheinnummer zu unterrichten. – Öffentliche Grün-, Sport- und Erholungsanlagen in der Ortslage Kleinmachnow im Eigentum der Gemeinde Kleinmachnow – lt. Anlage zum Schreiben der Gemeinde Kleinmachnow vom 10.12.2012 14. § 20 Abs. 1 BJagdG wird von dieser Gestattung nicht ausgenommen. 15. Waffenrechtliche Vorschriften bleiben unberührt. mit folgenden Auflagen und Nebenbestimmungen erteilt: 1. Die beschränkte Jagdhandlung wird folgenden Jägern unter der Voraussetzung eines gültigen Jagdscheines gestattet: Peter Hemmerden, Jörg Fenske, Dr. Hubertus Welsch, Lars Fenske, Frank Rauner, Jürgen Flechtner, Viktor Gkazonis, Achim Gruber, Frederic Roßbeck, Christof Graf Vitzthum, Peter Cujass. 2. Herr Peter Hemmerden, im Falle seiner Verhinderung Jörg Fenske, ist für die jagdliche Koordination des Einsatzes dieser Jäger verantwortlich. Hierzu ist durch diese die Gültigkeit des Jagdscheines im Vorfeld zu kontrollieren. 3. Die Gestattung wird für den Zeitraum bis zum 31.03.2017 erteilt. 4. Die Bejagung ist auf Schwarzwild, Rehwild, Rotfuchs und Steinmarder beschränkt. 5. Für diese Jagdhandlungen werden die geltenden Jagd- und Schonzeiten (siehe BbgJagdDV) vorbehaltlich der Bestimmungen des § 22 Abs. 4 BJagdG aufgehoben. 6. Jagdhandlungen mit der Schusswaffe sind nur auf oben stehenden Grundflächen in den Bereichen und Richtungen gestattet, wo eine gefahrlose Schussabgabe möglich ist. 7. Dieser Bescheid ist den für die beschränkte Jagdhandlung benannten Personen durch den Bescheidempfänger bekannt zu geben. Dieser ist auch dafür verantwortlich, dass die Personen in die örtliche Lage genau eingewiesen werden. 8. Die Jagdhandlungen sind in geeigneter Weise ortsüblich bekannt zu machen. 9. Bei den Jagdhandlungen ist von den Personen unter Pkt. 1. eine Kopie dieser Gestattung neben den jagd- und waffenrechtlichen Papieren mitzuführen. 10. Das Aneignungsrecht für das Wildbret steht den unter Pkt. 1 aufgeführten Personen mit der jeweiligen Erlegung des Wildes zu. 16. Auf Kirrungen soll weitestgehend verzichtet werden. Sind Kirrungen unabweisbar geboten, sind diese unverzüglich der Unteren Jagdbehörde unter Beifügung eines Lageplanes anzuzeigen. Begründung Die in Ihrem Antrag aufgeführten „öffentlichen Straßen, Wege und Plätze im Eigentum der Gemeinde Kleinmachnow stellen gem. § 5 Abs. 1 BbgJagdG keine befriedeten Bezirke dar, sondern gehören zur bejagbaren Fläche des GJB Stahnsdorf/Kleinmachnow. Daher ist eine Gestattung zur beschränkten Jagdhandlungen auf diesen Flächen gem. § 5 Abs. 3 BbgJagdG durch die Untere Jagdbehörde nicht erforderlich und zulässig. Die im Tenor dieses Bescheides aufgeführten Flächen gehören zu den befriedeten Bezirken gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 5 BbgJagdG. Gemäß § 5 Abs. 3 BbgJagdG kann die untere Jagdbehörde in befriedeten Bezirken dem Eigentümer, dem Nutzungsberechtigten, dem Jagdausübungsberechtigten oder deren Beauftragten bestimmte Jagdhandlungen unter Beschränkung auf bestimmte Wildarten und auf bestimmte Zeit gestatten. In dem o. g. Bereich ist ein verstärktes Auftreten von Schwarzwild zu verzeichnen. Um das Schwarzwild von den betroffenen Bereichen fernzuhalten und auftretende Schäden zukünftig abzuwehren, wird die Bejagung von Schwarzwild, insbesondere der Frischlinge und Überläufer als erforderlich angesehen. Eine andere Möglichkeit ist nach den gegebenen Umständen nicht erkennbar. In letzter Zeit tritt auch Rehwild verstärkt in der Ortslage auf und verursacht Schäden. Zur Abwehr möglicher Schäden wurde auch für Rehwild die Bejagung in diesen Bereichen gestattet. Um eine Gefährdung und Schäden durch Füchse und Steinmarder auf öffentlichen Flächen abzuwenden, wurde die Gestattung für diese Wildarten erteilt. Auf Grundlage des § 5 Abs. 3 BbgJagdG wurde die Ausnahmegenehmigung mit oben genannten Nebenbestimmungen erteilt. Kostenentscheid 1. Die Kosten dieser Entscheidung trägt der Antragsteller. 2. Gebühren und Auslagen werden keine erhoben. Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow • 29. April 2016 • Nr. 05/2016 7 Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid ist der Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Potsdam-Mittelmark, Niemöller Str. 1, 14806 Bad Belzig zu erheben. Hinweise Prinzipiell hat jeder Besitzer sein Grundstück mit üblichen Schutzvorrichtungen zu versehen, die ein Eindringen von Wild insbesondere Schwarzwild verhindern (§ 32 Abs. 2 BJagdG). Gemäß § 8 BbgJagdDV sind dieses zur Abwehr von Schwarzwild mindestens ein Drahtgeflechtzaun mit einer Höhe von 1,50 m, der am Boden so befestigt ist, dass er nicht angehoben werden kann. Grundsätzlich darf gemäß § 20 Abs. 1 BJagdG an Orten, an denen die Jagd die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit stören oder das Leben von Menschen gefährden würde, nicht gejagt werden! Die Nichtbeachtung der Nebenbestimmungen kann ein Ordnungswidrigkeitstatbestand darstellen oder sogar strafrechtliche Relevanz haben. Der Schrotschuss auf Frischlinge bis 10 kg sowie ein Frischlingsfang kann ggf. bei der obersten Jagdbehörde beantragt werden. Eine Haftung für evt. Jagdunfälle im Rahmen dieser Gestattung wird durch den Landkreis nicht übernommen, hier ist ggf. im Vorfeld zu Versicherungsfragen Kontakt mit der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft aufzunehmen. rechtswirksam in der Fassung der 1. Änderung (in Kraft getreten am 16.11.2007) modifiziert werden. Ziel/Zwecke: Durch die Aufnahme einer Textlichen Festsetzung nach § 9 Abs. 2 Baugesetzbuch (bedingte/befristete Zulässigkeit von Nutzungen) soll für das Grundstück Kapuzinerweg 20 geregelt werden, dass sich dort die zulässige Nutzung von Gemeinbedarfsfläche, Zweckbestimmung Kindertagesstätte in Reines Wohngebiet ändern wird. Die übrigen Festsetzungen sollen unverändert beibehalten werden. Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a des Baugesetzbuches (BauGB), ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB, aufgestellt werden. Der Beschluss vom 11.02.2016 wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Kleinmachnow, den 21. April 2016 M. Grubert Bürgermeister Siegel Anlage: Abgrenzung des Geltungsbereiches 1456 374 1455 16 14 375 440 425 1 23 20 33 437 438 36 436 433 29 434 32 19 382 16 381 Kleinmachnow, 15.04.2016 14 385 23 420 1487 7B Ginsterhe 456 1200 7C 1199 408 1196 1489 1488 19 Ernst-Thälm 971 24 1491 28 22 20 970 1 968 40 ann-Straße 26 42 A 42 1497 21 409 1 972 HsNr .14 1194 44 A 1195 1496 410 409 2 23 ße 42 C 42 B 44 17 4 HsNr .41 452 16 35 39 lmann-Stra Ernst-Thä 1495 407 37 403 414 415 405 404 417 416 19 9 406 44 B HsNr.18 9B 400 Kapuzinerweg 11 A 9A 1276 1275 402 1214 4 399 1277 1278 1274 418 20 1270 1272 6 21 11 B 1271 1490 969 967 966 973 2 974 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-e "Eigenherdsiedlung Nord" für das Grundstück Kapuzinerweg 20 ide Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kleinmachnow hat in öffentlicher Sitzung am 11.02.2016 mit DS-Nr. 165/15 beschlossen, für den im anliegenden Übersichtsplan gekennzeichneten Geltungsbereich einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-e „Eigenherdsiedlung Nord“ für das Grundstück Kapuzinerweg 20 aufzustellen. 419 1269 1273 8 24 13 A 11 Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-001-e „Eigenherdsiedlung Nord“ für das Grundstück Kapuzinerweg 20 422 387 1405 397 10 392 P 1406 12 421 24 A 1222 1224 424 423 25 15 Ginsterheide 1220 394 1223 1221 426 428 430 28 1218 432 429 1219 391 384 13 427 27 30 389 388 d 17 M. Grubert Bürgermeister 431 386 383 wal Föhren 34 .31 HsNr 435 HsNr.17 380 18 21 B 21 1390 1389 19 .38 HsNr 379 377 21 439 35 376 22 HsNr. 40 25 Im Auftrag Fritz Untere Jagdbehörde ± 441 1318 1317 23 37 42 442 24 1380 1316 25 A Eine Kopie dieses Bescheides wird dem Polizeipräsidium Potsdam zur Kenntnis gegeben. Abgrenzung des Geltungsbereiches Mit dem Verfahren zur 2. Änderung KLM-BP-001-e soll der Bebauungsplan KLM-BP-001-e „Eigenherdsiedlung Nord“, zurzeit ohne Maßstab - Kartengrundlage: ALK-Auszug - FD Stpl/BauO -11.11.2014 Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow • 29. April 2016 • Nr. 05/2016 8 M. Grubert Bürgermeister Anlage: Abgrenzung des Geltungsbereiches 976 (1) 22 24 (1) 26 (2) 28 31 30 37 42 32 (1) (1) 34 1008/1 30 (2) (1) 37 (2) 2a 36 4 Ho 40 1115 1113 (2 (2) ) 5 43 44 45 46 8a 1117 9 10 11 1118 1119 (1) 1120 1107 3. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-033 "Bürgerhaussiedlung Süd" (Grundstück Am Fuchsbau 37) Abgrenzung des Geltungsbereiches ohne Maßstab Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow • 29. April 2016 • Nr. 05/2016 Kartengrundlage: ALK-Auszug FD Stpl./BauO - 9.02.2016 erstellt: B.Stadler (1) (1) (2) 1209 6 1222 3 48 (1) 1108 (1) 47 (1) 1109 1116 (1) 4 (2) 8 7 1221 (1) 1212 1220 1211 (1) (2) 1110 (1) 42 1112 (3) he 39 41 (1) (1) (1) (2) 1213 1114 1 49 1111 (2) 1214 (2) 1219 (1) 1014 1013 2A 1246 24 (1) 1012 1215 2 (1) 1011 1217 1218 1245 1010 (3) 38 Kie fer (1) (1) 1216 1190/2 (2) 1244 (1) 2 34 35 (1) 1243 1 1009 1238 (1) 1242 (2) 33 (1) (1) 26 1241 951 Am Fuchsbau 32 14 27 29 975 1008/2 (1) 12 1602 1603 33 a (1) 1240 950 25 33 (1) (4) (1) 953 6 1239 1283 954 (1) (1) (2) 36 1006/2 (2) 1284 952 956 955/2 1601 (3) (2) 949 957 955/1 38 1004 1282 (1) 29 41 (1) 1003 948 (1) 958 (1) 971 40 1286 947 960 959 (1) (2) 1285 964 970 (1) 1001 946/1 946/2 961 27 969 41 A 1002 1210 Der Beschluss vom 07.04.2016 wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes v. 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) – BauGB – öffentlich bekannt gemacht. 23 25 968 1941 (2) 1943 972/2 1000/2 44 2 962 (1) 1942 Im Walde 4 1944 1945 979 980 1946 43 978 1 3 5 1247 Alle übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes sollen von der Änderung unberührt bleiben. 945/1 (1) (1) (1) Um einen Neubau an einem Standort in der Bauflucht der Hohen Kiefer zulassen zu können, ist das Baufenster zu verschieben, so dass die vordere (straßenseitige) Baugrenze künftig in einem Abstand von 5,0 m und die rückwärtige Baugrenze im Abstand von 21,0 m zur Straßenbegrenzungslinie der Hohen Kiefer verlaufen. Eine Anordnung des Neubaus unmittelbar an der Hohen Kiefer, verbunden mit dem Abriss des rückwärtigen Bestandes, ist städtebaulich wünschenswert, da dies der Bebauung auf den angrenzenden Grundstücken entsprechen würde. Das Blockinnere kann von baulichen Anlagen zugunsten gärtnerischer Nutzungen freigehalten werden. 963 23 a 967 982 ± 945/2 (3) 965 966 (1) 45 46 981 ) 974 977 (1) (2) (1) (1 20 P6 (2) Ziel/Zwecke: Mit der 3. Änderung wird eine Verschiebung der überbaubaren Grundstücksfläche (Baufenster) auf dem Grundstück Am Fuchsbau 37 (Gemarkung Kleinmachnow, Flur 8, Flurstück 971) angestrebt. Auf dem Grundstück befindet sich ein Bungalow im rückwärtigen Bereich, der abgerissen werden soll. Siegel (2) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kleinmachnow hat in öffentlicher Sitzung am 07.04.2016 mit DS Nr. 008/16 beschlossen, für den im anliegenden Übersichtsplan gekennzeichneten Teil des Geltungsbereiches des rechtswirksamen Bebauungsplanes mit der Bezeichnung KLM-BP-033 „Bürgerhaussiedlung Süd“ (TextBebauungsplan) eine 3. Änderung durchzuführen. Kleinmachnow, den 21. April 2016 3 3. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-033 „Bürgerhaussiedlung Süd“ 9 Öffentliche Auslegung des B ebauungsplan-Entwurfes KLM-BP-044 „Gartensiedlung Kleinmachnow Süd-Ost“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Der Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-044 „Gartensiedlung Kleinmachnow Süd-Ost“ (Geltungsbereich siehe Kartenausschnitt) wird mit der Begründung einschließlich Umweltbericht und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) öffentlich ausgelegt. Ziel/Zwecke des Bebauungsplans: Mit dem Bebauungsplan wird angestrebt, die Gartensiedlung am Teltowkanal planungsrechtlich dauerhaft zu ordnen. Dazu soll der Bereich als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Wochenendhausgebiet“ festgesetzt werden. Das vorhandene Dauerwohnen soll, soweit es bauordnungsrechtlich bereits genehmigt ist oder vergleichbare Bestätigungen vorliegen und diese Nutzung ununterbrochen bis zum heutigen Tage ausgeübt wird, planungsrechtlich gesichert werden. Umweltbezogene Informationen: Es sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar und können eingesehen werden: Begründung des Bebauungsplanes gemäß § 9 Abs. 8 BauGB mit dem Bestandteil Umweltbericht, mit Informationen und Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Boden, Wasser, Klima, Tiere und Pflanzen, Landschaft, Kultur und Sachgüter, jeweils gegliedert in Beschreibung und Bewertung sowie mit Bestandsdarstellung Biotoptypen. Wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB) mit Angabe der Arten der verfügbaren umweltbezogenen Informationen (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB), hier Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB im Jahr 2015: • Gemeinsame Landesplanungsabteilung (GL 5): Planungsabsicht ist an die Ziele der Raumordnung angepasst; kein Konflikt mit Siedlungsentwicklung; keine Anforderungen an den Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung. • Landesamt für Bauen und Verkehr: aus verkehrsbehördlicher Sicht keine Einwände. • Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg: keine Einwände. • Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin: Belange nicht berührt; Hinweis zur Eigentumslage. • Landesamt für Umwelt, Gesundheit u. Verbraucherschutz, Regionalabteilung West, • Immissionsschutz (RW4.1): keine Bedenken; Überschreitung der DIN 18005-Werte nicht zu erwarten. • Wasserwirtschaft, Hydrologie (RW5): Versieglung auf ein Mindestmaß beschränken, Niederschlagswasser sollte zur Versickerung gebracht werden, keine Anforderungen an den Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung. • Hochwasserschutz und Überschwemmungsgebiet: Belange nicht berührt. • Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe: Lage im Einflussbereich des Gas-Untergrundspeichers Berlin; keine Nutzungsbeschränkungen. • Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege u. Arch. Landesmuseum (Abt. Bodendenkmalpflege): Belange des Bodendenkmalschutzes nicht berührt. • Forst Brandenburg/Untere Forstbehörde: Wald i.S.d. LWaldG betroffen; Ergänzung der Unterlagen notwendig. • Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming: Regionalplanerische Belange nicht berührt. • Landkreis Potsdam-Mittelmark, • Fachdienst Wasserwirtschaft/Abfallwirtschaft/Bodenschutz: Einordnung Grabensystem als Gewässerausbau, keine Bedenken. • Fachdienst Abfallwirtschaft/Bodenschutz: Allg. Hinweise, u. a. auf geringen Grundwasserflurabstand. • Untere Bodenschutzbehörde: Keine Eintragungen im Altlastenkataster; Baugrunduntersuchung und Belastung des Untergrundes mit anthropogenen Auffüllungen zu berücksichtigen. • Fachdienst Naturschutz: Hinweise zur Kompensationspflicht; derzeit kein Konflikt mit Artenschutz, aber ggf. bei Errichtung und Abriss baulicher Anlagen. • Fachdienst Kataster- und Vermessung: Allg. Hinweise. • Fachdienst Technische Bauaufsicht I, Bereich Brandschutz: Verkehrswege sind nach der „Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr […]“ auszuführen. • Fachdienst Gesundheit: Keine Hinweise, Anregungen und Einwendungen. • Fachdienst Öffentliches Recht/Kommunalaufsicht/Denkmalschutz: Belange des Bau- und Bodendenkmalschutzes sind nicht betroffen. Hinweise zur Festsetzung der Höhe. • NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg: Hinweise zu Leitungstrassen (Verlauf, Abstände). • Zentraldienst der Polizei – Kampfmittelbeseitigungsdienst: Hinweis auf Kampfmittelbelastung. • Wasser- und Bodenverband Nuthe-Nieplitz: Hinweise zu Gewässerunterhaltung und ausbau. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit, betreffend folgende Themen mit Umweltbezug: • Bürger 1: Äußerung zu Erhalt vorhandener Ortsteile, bauplanungsrechtliche Einordnung, Nutzung zum dauerhaften Wohnen, weitere Äußerung zu Forderung der Ausweisung als Kleinsiedlungsgebiet, Erschließung, Entwertung der Grundstücke, Baugrund. • Bürger 2: Forderung nach Ausweisung als Wohngebiet, Kritik an Art der Bürgerbeteiligung. Gutachten: Innerhalb des Bebauungsplanverfahrens wurde eine Baugrundstellungnahme eingeholt, die der Begründung zum Bebauungsplan als Anlage beigefügt ist. Sie haben die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen, indem Sie während der Auslegungsfrist Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorbringen. Diese werden in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und unterein- Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow • 29. April 2016 • Nr. 05/2016 10 ander einbezogen. Die Angabe des Absenders ist zweckdienlich, da eine Benachrichtigung erfolgt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwen¬dungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Zeit: Ort: Montag, 09. Mai bis einschließlich Mittwoch, 15. Juni 2016 Montag, Mittwoch und Donnerstag: 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr, Dienstag: 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr, Freitag: 9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 14.00 Uhr Rathaus Kleinmachnow, 2. Obergeschoss (Galerie) Adolf-Grimme-Ring 10, 14532 Kleinmachnow Siegel 418/5 276 6 Weg ± 415/1 3 g Kanalwe 1 5 414 417 Kurzer 413 411 408 407/4 409 406 405 410 402 404 375 401/2 401/1 21 34 32 400 403 398 37 397 396 9 395 39 7 3 391/2 41 391/1 392 1 387 450 183 a nn r.3 HsN 185 184 im x-Re Ma182 1473 20 1504 1505 1 180 181 177 1474 176 157 156 a ße -Str 1 390 355 353/2 eg 173/2 173/1 354 174 175 352 str. 10 171/1 172 ke- 171/2 Le pc 222 219 210 186 29 29 a 29 b 29 c 31 31 a 31 33 33 a 33 b 33 c 35 b KLM-BP-044 "Gartensiedlung Kleinmachnow Süd-Ost" - Abgrenzung des Geltungsbereichesohne Maßstab - Kartengrundlage: ALK-Auszug - FD Stpl/BauO - 22.06.2015 erstellt B. Stadler Ende AMTLICHER TEIL Gedenktag zur Befreiung vom Nationalsozialismus und zum Ende des 2. Weltkrieges 218 215 216 214 211 151 1502 152 149 153 154 155 1503 8 170 160 393 394 40 5 385 386 358 357 356 350 351 353/1 169 167 168 38 11 381 382 383 384 359 4 2 7 349 165 139 HsNr.35 399 13 380 15 379 33 17 36 19 377 378 nw eg Brunne 360 10 8 6 348 HsNr.6 327 328 8 15 164 163 166 162 158 1008 A 137 159 138 72 7 68 70 13 140 Ringw 5 15 1009 1 3 5 69 Gisela Stahn Vorsitzende der Schiedsstelle Kleinmachnow 9 sse 134 Rathaus Kleinmachnow, Adolf-Grimme-Ring 10, 3. Etage Nähere Informationen: Zuständigkeit, Antragstellung, Durchführung der Schlichtung und Ergebnisse der Verhandlung finden Sie unter: www.bds-potsdam.de 11 kestra A 12 a 14 68 Le pc 133 Anschrift: Blachfeld 25 A, 14532 Kleinmachnow Telefon: 033203 21912 Vorsitzende: Gisela Stahn Sprechzeiten: jeweils der 3. Dienstag im Monat von 18:00 – 19:00 Uhr 31 376 HsNr.16 363 362 14 361 12 15 13 11 329 9 347 344 343 345 eg Ringw 330 346 16 331 14 12 10 326 12 323 2 4 65 HsNr.2 412 r. 93 HsN H 373 sNr.95 452 374 18 364 340 21 19 341 342 17 HsNr.20 334 18 333 332 312 325 324 27 HsNr. 368 367 366 365 339 23 20 22 338 335 22 372 451 369 337 370 300 454 453 297 91 298 291 89 290 87 289 285 288/1 287 286 85 284 31 b 424 292 296 HsNr.25 24 336 306 311 314 10 321 161 6 67 416 407/3 418/3 288/2 HsN r. 83 425 280 279 282 281 283 423 31 A 295 301 303 304 305 308 309 313 13 10 a 126 407/1 418/6 nw le Er 426 277 rnw 41 a 41 39 37 35 33 294 31 29 307 418/1 eg 79 eg 247 246 40 HsNr. 245 Kie fe 244 38 236 36 34 235 32 234 233 232 223 26 302 nweg 27 23 21 19 17 15 13 310 11 7 315 317 316 5 3 322 1 11 9 Kleinmachnow, 7. März 2016 3 4 17 318 2 5 16 9 g Ebenfalls geschlossen bleiben am 7. Mai 2016 (1. Samstag im Monat) das Bürgerbüro und die Bibliothek. Ort: 3 18 Nr.14 Hs 8 319 1 29 12 Kiefer 25 26 Ringwe 4 2 HsNr.30 Am 6. Mai 2016 (Tag nach Himmelfahrt) bleibt das Rathaus Kleinmachnow geschlossen. Schiedsstelle von Kleinmachnow „Schlichten statt richten“ Anlage: Abgrenzung des Geltungsbereiches 26 A Schließung des Rathauses am 6. Mai 2016 Schließung des Bürgerbüros und der Bibliothek am 7. Mai 2016 M. Grubert Bürgermeister Kleinmachnow, den 21. April 2016 M. Grubert Bürgermeister NICHTAMTLICHER TEIL Am Sonntag, dem 8. Mai, dem Tag der das Ende des 2. Weltkrieges markiert, gedenkt Kleinmachnow aller Opfer des Nationalsozialismus. Die Gedenkveranstaltungen in der Gemeinde beginnen um 16:30 Uhr am sowjetischen Ehrenmal an der Hohen Kiefer. Anschließend werden auch auf dem Odf-Platz und auf dem Waldfriedhof Blumengebinde abgelegt. Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow • 29. April 2016 • Nr. 05/2016 11 Große Beteiligung am Frühjahrsputz Bürgermeister Michael Grubert bedankt sich bei allen fleißigen Helfern, die auch in diesem Jahr den Frühjahrsputz in der Gemeinde tatkräftig unterstützt haben. In guter Tradition hatten sich wieder Parteien, Vereine und Institutionen sowie jede Menge „Einzelkämpfer“ ins tiefste Unterholz vorgewagt, um das Gemeindegrün vom Müll und Unrat zu befreien, der sich übers Jahr dort leider immer wieder ansammelt. Allgemeiner Tenor in diesem Jahr: Es findet sich mittlerweile doch weniger Müll an den Orten, die regelmäßig gereinigt werden. Ein großes Ärgernis sind aber nach wie vor die gefüllten Hundekottüten, die in die Büsche geworfen werden, anstatt sie ordentlich an den Hundestationen zu entsorgen. Auch, dass es Menschen gibt, die diesen kostenlosen Entsorgungsservice der Gemeinde nutzen, um ihren Elektroschrott los zu werden, und dass sich leider Dinge fanden, mit deren Entsorgung nun Profis beauftragt werden müssen, fiel unangenehm auf. Werden auch Sie Sicherheitspartner! Seit 1998 gibt es in Kleinmachnow Sicherheitspartner. Die ehrenamtlich tätige Gruppe arbeitet eng zusammen mit der Polizei und dem Ordnungsamt der Gemeinde, indem Sie mit offenen Augen durch den Ort gehen und dabei Verdächtiges registrieren. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Einbruchs-Prävention. Kleinmachnow ist jedoch mittlerweile reichlich gewachsen, so dass die Sicherheitspartner Verstärkung brauchen können. Sie verteilen deshalb derzeit Flyer im Ort, um über ihre Arbeit zu informieren und neue Mitglieder zu werben. Die zehn Kleinmachnower Sicherheitspartner haben als Anerkennung für ihre Arbeit von Polizeioberrat Ingolf Niesler, stellvertretender Leiter der Polizeiinspektion Potsdam, neue Funktionsjacken erhalten, die vor Wind und Regen schützen. Fahrradwerkstatt bittet wieder um Spenden Die Werkstatt der USE sucht dringend Fahrradspenden für alle Bedürftigen der Region. Außerdem werden dringend Kindersitze für Fahrräder mit Halterung und jede Art von Zubehör für Fahrräder gesucht. Die Annahme Ihrer Fahrradspenden erfolgt hier: • Fahrradwerkstatt der Union Sozialer Einrichtungen Am Fuchsbau 47, 14532 Kleinmachnow Montag bis Freitag, 08:30 – 13:30 Uhr • Gemeinde Kleinmachnow Adolf-Grimme-Ring 10, 14532 Kleinmachnow Montag bis Freitag zu den Bürozeiten Absprachen erwünscht unter 033203 877-2411, -2391 • Clab Stahnsdorf Bäkedamm 2, 14532 Stahnsdorf Montag bis Freitag, 13:00 – 20:00 Uhr nach telefonischer Vereinbarung unter 03329 62205 • USE Teltow Iserstr. 8 (Biomalz), 14513 Teltow Montag bis Freitag, 13:00 – 17:00 Uhr 7. Schülerschachmeisterschaft Am Sonnabend, den 4. Juni 2016, findet die 7. Offene Kleinmachnower Schülermeisterschaft im Schach statt. Nach sechs erfolgreichen Turnieren in den letzten Jahren mit bis zu 60 Spielern wird die Tradition auch in diesem Jahr fortgeführt. Kinder bis zur 6. Klasse und Mitglieder eines Schachvereins mit einer Wertungszahl (DWZ) von höchstens 1000 dürfen mitspielen. Veranstalter ist die Gemeinde Kleinmachnow. Weiter Informationen sowie das Anmeldeformular finden Sie im Internet unter www.kleinmachnow.de/Schachturnier. Hinweis der APM zur Bereitstellung von Abfallbehältern Tag für Tag und manchmal auch unter widrigen Bedingungen sind die Müllwerker unterwegs, um die Abfallentsorgung bei Ihnen immer zuverlässig und pünktlich durchzuführen. Gelegentlich kommt es aber vor, dass dabei einige Kleinigkeiten eine reibungslose Abfallentsorgung behindern. Aktuell kommt es z. B. häufiger zu Problemen, da die Abfallbehälter am Entsorgungstag zu spät zur Entsorgung an die Straßen gestellt werden. Um diesen Gegebenheiten aus dem Weg zu gehen, bittet die Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark GmbH (APM) um Beachtung der nachfolgenden Hinweise. Sie unterstützen damit die Arbeit der Müllwerker. Vielen Dank! Bis 6 Uhr bereitstellen! Am Abfuhrtag müssen die Abfallbehälter, Gelben Säcke, Grünabfallsäcke und -bündel, Sperrmüll und Elektrogeräte spätestens bis 6:00 Uhr früh herausgestellt werden. Die Abfallentsorgung erfolgt im Zweischichtsystem von 06:00 bis 22:00 Uhr. Deshalb warten Sie bitte mit möglichen Reklamationen bis zum nächsten Tag. • Richtig bereitstellen Stellen Sie die Abfallbehältnisse, Grünabfallsäcke und –bündel, Sperrmüll und Elektroschrott bitte vor dem Grundstück bereit. Der Abstand des Abfallbehälters zur Fahrbahn sollte nicht mehr als 2 m betragen. Ist Ihr Grundstück generell oder am Abfuhrtag nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten zu erreichen, müssen die Abfallbehältnisse zur nächstgelegenen öffentlichen Verkehrsfläche gebracht werden, die vom Müllsammelfahrzeug problemlos anfahrbar ist. Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow • 29. April 2016 • Nr. 05/2016 12 • Mithelfen Die Abfallentsorgung wird überwiegend mit Seitenladefahrzeugen durchgeführt, bei denen nur ein Mann an Bord ist. Die Abfallbehälter für Restmüll, Papier und Biomüll müssen deshalb mit Deckelöffnung in Richtung Straße bereitstehen. • Niemanden behindern Stellen Sie die Abfallbehältnisse so zur Abfuhr bereit, dass niemand behindert wird. Die Abfallbehälter sollten deshalb ca. 0,5 m von anderen Gegenständen, z. B. anderen Abfalltonnen, Straßenbäumen, Gartenzäunen, Straßenlampen, Gebäudeteilen, parkenden Autos u. Ä. bereit stehen. Die Abfallbehälter sind nach der Abfuhr wieder auf das Grundstück zurückzustellen. Bitte denken Sie beim Abstellen und Parken Ihres Fahrzeugs vor dem Grundstück daran, dass die Müllabfuhr nicht behindert wird. Die großen Müllfahrzeuge brauchen Platz, um in engen Straßen oder Gassen rangieren zu können. • Nur mit geschlossenem Deckel Überfüllte Abfallbehälter, bei denen der Müll herausquillt und der Deckel gen Himmel zeigt, werden nicht geleert. Falls gelegentlich mal mehr Müll anfällt, kann man sich mit dem offiziellen 40-l-Restabfallsäcken des Landkreises behelfen. Bei einem permanent höheren Müllanfall führt kein Weg an einer größeren oder zusätzlichen Tonne vorbei. • Nebenliegendes bleibt stehen Nebenliegendes aller Art, egal ob es sich um (blaue) Säcke oder Kartons handelt, nehmen die Müllwerker nicht mit. Ausgenommen davon sind jedoch die 40-l-Restabfallsäcke des Landkreises. • Nicht vollständig geleert? Bei der Leerung werden die Abfallbehälter mehrmals von der Schüttung des Müllfahrzeugs gerüttelt, damit auch alle Abfälle herausfallen. Bei verpressten oder eingefrorenen Abfällen hilft das aber nicht. In diesem Fällen zählt die Leerung auch dann, wenn die Tonne nicht komplett entleert werden konnte. Beugen Sie vor, indem Sie ... • feuchten Abfall möglichst nicht lose in den Abfallbehälter werfen • wasserundurchlässige Müllbeutel benutzen • auf andere Weise dafür sorgen, dass sich der Abfall in der Abfalltonne bei der Leerung gut lösen lässt • Aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen ist es den Müllwerkern untersagt, in die Abfalltonne zu greifen, um den Abfall zu lösen. • Widrige Wetterlagen erschweren Müllabfuhr Bei extremen Wetterlagen, z. B. bei winterlichen Straßenverhältnissen, kann es leicht passieren, dass sich die Müllabfuhr verspätet oder eventuell ganz ausfallen muss. Die Abfuhr wird dann so schnell wie möglich nachgeholt. Zeigen Sie bitte in solchen Fällen Verständnis und denken Sie an die Müllwerker, die gerade im Winter bei Schnee und Glatteis ihr Bestes geben. • schwere Kost verhindert Leerung Bitte achten Sie darauf, dass der Abfallbehälter nicht zu schwer wird. Eine Automatik am Müllfahrzeug bricht bei zu schweren Behältern die Leerung ab. Damit wird verhindert, dass die Schüttung des Müllfahrzeugs oder der Behälter beschädigt wird. Das zulässige Gesamtgewicht beträgt z. B. bei der 80-Liter-Tonne 23 kg und bei der 120-Liter-Tonne 60 kg. Die zulässigen Gesamtgewichte der Abfallbehälter lesen Sie in der gültigen Abfallentsorgungssatzung des Landkreises Potsdam-Mittelmark. • So bitte nicht Fehlwürfe, wie bspw. Plastik in der Biotonne oder mineralischer Bauschutt im Restabfall sind besonders kritisch. Aus diesem Grund behält sich die Müllabfuhr vor, Abfallbehälter die in größeren Umfang Störstoffe enthalten, nicht zu leeren. Mit einem roten Beanstandungsaufkleber auf dem Abfallbehälter werden Sie von den Müllwerkern entsprechend benachrichtigt. Die Ihnen zur Verfügung gestellten Abfallbehälter für Restmüll, Papier und Bioabfall sind Eigentum der APM Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark GmbH. Folgedessen sind diese Behälter möglichst pfleglich zu behandeln und nicht fahrlässig oder mutwillig zu zerstören oder ihrem eigentlichem bestimmten Zweck zu entfremden. • Die Müllabfuhr muss flexibel sein Verlassen Sie sich nicht darauf, dass die Müllabfuhr immer zur selben Uhrzeit kommt, um Ihren Abfallbehälter zu leeren. Verkehrsstörungen oder auch widrige Witterungsbedingungen können es notwendig machen, dass die Abfuhrtour kurzfristig umgestellt werden muss, damit die Müllwerker ihr Tagespensum schaffen. • Feiertagsregelung beachten Aufgrund von Feiertagen kann sich die normale Abfallentsorgung in der Regel um einen Tag später als gewohnt verschieben. Abholung Sperrmüll, Elektround Elektronikaltgeräte Über die Service-Hotline-Rufnummer 033843 30678 erhalten Sie sofort und gleich einen Termin für die Abholung von Sperrmüll und/oder Elektro-/Elektronikaltgeräten. Der Abholtermin wird Ihnen im Rahmen des Telefonats bekannt gegeben. Impressum „Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow“; Herausgeber: Gemeinde Kleinmachnow; Der Bürgermeister, Adolf-Grimme-Ring 10, 14532 Kleinmachnow; Redaktion: Hartmut Piecha, Telefon: 033203 8773051, Fax: 033203 8772999, Internet: www.kleinmachnow.de; Auflage: 3.000 Exemplare; Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf; Layout: Teltower Stadt-Blatt Verlags- und Presse GmbH, Potsdamer Straße 57, 14513 Teltow; Druck: Druckerei Conrad GmbH, Berlin. Das Amtsblatt ist im Gemeindeamt Kleinmachnow, Adolf-Grimme-Ring 10, und im Bürgerbüro kostenlos erhältlich. Weiterhin wird die aktuelle Ausgabe des Amtsblattes dem lokal.report beigelegt. Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow • 29. April 2016 • Nr. 05/2016
© Copyright 2024 ExpyDoc