Vielen Dank für Ihr Interesse! Als Anlage erhalten Sie eine Übersicht der Grundstücke im Baugebiet Rhauderfehn – Mitte (4. Bauabschnitt). Es handelt sich hierbei um ein Baugebiet des Kommunalen Entwicklungsbetriebes der Gemeinde Rhauderfehn. Preise und Größen können Sie der beigefügten Übersicht entnehmen. Die Grundstücke sind voll erschlossen. Hinzu kommen beim Kauf des Grundstücks die Grunderwerbssteuer und die Notargebühren. Beim Antrag eines Wasseranschlusses erhebt das Wasserwerk einen Baukostenzuschuss in Höhe von 0,60 € / m² (Stand Juni 2013). Die Festsetzung der Traufhöhe und die örtlichen Bauvorschriften sind mit Wirkung vom 15.07.2013 aufgehoben worden. Weitere Informationen erhalten sie im Internet unter www.rhauderfehn.de oder sprechen Sie uns persönlich an: Andrea Hildebrandt Tel. 04952/903162 Fax: 04952/90327162 E-Mail: [email protected] Rathaus 2. Obergeschoss, Zimmer 214 1. Südwieke 2 a 26817 Rhauderfehn Rhauderfehn-Mitte E 404655 m Kreisel N 5888367 m Baugebiet Rhauderfehn-Mitte - Übersicht der Bauabschnitte - Rathaus Rajen Edeka Toom 1. Bauabschnitt (Sondergebiet) Zufahrt 4. Bauabschnitt Dr.- Douwes-Straße Futterhaus Lidl Krippe 3. Bauabschnitt (Wohnen) 2. Bauabschnitt (Wohnen) 1. Südwieke 5. Bauabschnitt (Wohnen) Erweiterungsflächen 6. Bauabschnitt 2016 (Wohnen) Verkauf durch die Volksbank Immobilien GmbH N 5887584 m 4. Bauabschnitt (Wohnen) 2013 - 2015 E 403532 m ohne Maßstab verkauft verkauft verkauft Bauplätze der Gemeinde Rhauderfehn Stand: 03.05.2016 17.12.2015 Baugebiet Rhauderfehn-Mitte Rhauderfehn-Mitte Rhauderfehn-Mitte Rhauderfehn-Mitte Lage Wollgrasweg Wollgrasweg Wollgrasweg Wollgrasweg Hausnr. 2 6 14 46 Größe in m² 740 ~ 1.117 750 772 Preis / m² 60,00 € 69,00 € 69,00 € 55,00 € *) Grundstück mit höherer baulicher Ausnutzbarkeit: Mehr als 2 Wohneinheiten Preis Bemerkungen 44.400,00 € ~ 77.073,00 € Größe /Preis vorläufig - Wird z. Zt. Vermessen 51.750,00 € 42.460,00 € Festsetzung entfällt ab 15.07.2013 Auszug Bebauungsplan 9.26 A, 1. Änderung 4. Bauabschnitt 2013 (Traufhöhe entfällt ab 15.07.2013) (Bestimmungen zur Traufhöhe entfallen ab 15.07.2013) Die örtlichen Bauvorschriften wurden mit Wirkung vom 15.07.2013 aufgehoben.
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