Eidgenössisches Departement des Innern EDI Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG Ausschreibung Überarbeitung der Broschüre „Scheidung, Pensionskasse, AHV/IV - Das müssen Sie wissen“ Die Ausschreibung und das Vergabeverfahren für diesen Auftrag erfolgen gemäss dem 3. Kapitel der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB). 1 1 Hintergrund der Ausschreibung Die aktuellste Auflage der Broschüre „Scheidung, Pensionskasse, AHV/IV - Das müssen Sie wissen“ stammt aus dem Jahr 2007. Insbesondere aufgrund der letzten Revision betreffend Teilung der beruflichen Vorsorge bei Scheidung ist die Broschüre veraltet. Diese Broschüre ist weit verbreitet und wird in zahlreichen Kreisen geschätzt: Gleichstellungsbüros, juristische Beratungen, Sozialberatungen usw. Personen, die sich in Scheidung befinden, können dank der Broschüre die auf sie zukommenden Fragen besser erfassen. Aus diesem Grund hat das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) im Einvernehmen mit der ursprünglichen Herausgeberin, der Schweizerischen Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten (SKG), beschlossen, diese Broschüre zu überarbeiten. 2 Ziele des Auftrags Die Broschüre „Scheidung, Pensionskasse, AHV/IV - Das müssen Sie wissen“ soll weiterhin ein breites Publikum über die finanziellen Konsequenzen der Scheidung in den Sozialversicherungen, hauptsächlich im Bereich der Alters- und Invalidenvorsorge, informieren, wobei diese Konsequenzen je nach Geschlecht, Beschäftigungsgrad, Alter, Modell der Aufgabenteilung innerhalb der Partnerschaft usw. unterschiedlich sein können. Die verschiedenen Konsequenzen sollen anhand von praktischen Beispielen, mit welchen sich das Zielpublikum mühelos identifizieren kann, veranschaulicht werden. Obwohl Frauen statistisch aufgrund eines tieferen Beschäftigungsgrades und/oder eines schwächeren Einkommens die finanziellen Konsequenzen einer Scheidung stärker als Männer zu spüren bekommen, sollen klar auch Männer zum Zielpublikum dieser Broschüre gehören. Der / die Beauftragte hat einen aktuellen Inhalt, welcher bereit zur Veröffentlichung ist und den Erwartungen eines breiten Publikums entspricht, zu liefern. 3 Liste der zu behandelnden Themen Als Hauptthema sind die finanziellen Konsequenzen einer Scheidung in der Alters- und Invalidenvorsorge zu behandeln. Da eine Neuauflage vorgesehen ist, können jedoch auch neue Aspekte eingebracht und neue Problemfelder berücksichtigt werden. Die nachstehenden Themen müssen jedoch zwingend und in folgender Priorität behandelt werden: 1 Zweite Säule; AHV/IV; Ergänzungsleistungen; Arbeitslosenversicherung; SR 172.056.11. Familienzulagen; Dritte Säule. Dabei soll nicht nur die Auflösung der Ehe, sondern auch die Auflösung anderer Formen von Lebensgemeinschaften wie die eingetragene Partnerschaft und das Konkubinat behandelt werden. Der / die Beauftragte kann dem EBG ohne weiteres konkrete Vorschläge für zusätzliche Inhalte unterbreiten, namentlich zu weiteren Rechtsbereichen, in welchen die Konsequenzen einer Scheidung besonders stark sind, solange das Endprodukt dem Broschürenformat entspricht und der Inhalt für das Zielpublikum verständlich bleibt. 4 Zielpublikum Die neue Broschüre richtet sich an ein breites Zielpublikum unterschiedlichster Herkunft und in der Regel ohne Rechtskenntnisse. Sie spricht sowohl Frauen wie Männer an, die eine Scheidung anstreben oder mit einer solchen konfrontiert sind. Sie wird von unterschiedlichen Kreisen zur Verfügung gestellt: Gleichstellungsbüros, juristische Beratungen, Sozialberatungen usw. 5 Sprache Die Broschüre wird in einer Amtssprache redigiert und später in die beiden anderen Amtssprachen übersetzt werden. Sie ist in einem allgemeinverständlichen, konkreten und leicht zugänglichen Stil zu verfassen. 6 Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber Das EBG setzt eine Begleitgruppe ein und koordiniert sie; die SKG und mehrere Bundesämter werden darin vertreten sein. Die Begleitgruppe wird zwei- bis dreimal im Beisein des Beauftragten / der Beauftragten tagen. Nach Erteilung des Auftrags durch das EBG findet eine Kick-off-Sitzung mit dem EBG, dem / der Beauftragten und der Begleitgruppe statt, um die Erwartungen aller Beteiligten zu klären. Die erste Version des Dokumentes geht an das EBG für ein erstes Feedback. Das EBG gibt sie anschliessend in die Begleitgruppe zur Vernehmlassung. Das Gleiche gilt für die nachfolgenden Versionen bis zur definitiven Version. Das Vorwort wird vom EBG unterzeichnet. 7 Lieferung Der / die Beauftragte liefert ein Dokument im Umfang von ca. 100'000 Zeichen (inkl. Leerschlägen), das einen Haupttext, bestehend aus Erklärungen und praktischen Beispielen, und im Anhang ein Abkürzungsverzeichnis, die einschlägigen Gesetze, einen thematischen Index und weitere nützliche Internet-Adressen und Publikationen umfasst. 8 Eigentumsrechte Die Rechte des geistigen Eigentums aus der Vertragserfüllung gehen auf den Auftraggeber über. Der / die Beauftragte kann die Ergebnisse des Auftrags nach deren Publikation durch den Auftraggeber für eigene wissenschaftliche Zwecke (insbesondere Unterricht, Forschung, Publikation) nutzen. 2 9 Ausserhalb des Auftrags Die Übersetzung in die beiden anderen Amtssprachen, das Layout und die sich daraus ergebenden redaktionellen Anpassungen sind nicht Bestandteil des Auftrags. 10 Kalender – Meilensteine Abgabetermin für Offerten 1. Juni 2016 Ev. mündliche Präsentation einer engeren Auswahl von Offerten Mitte Juni 2016 Entscheid über Auftragsvergabe Ende Juni 2016 Erste Version Broschüre Ende September 2016 Zweite Version Broschüre Ende November 2016 Definitive Version Broschüre 15. Februar 2017 11 Kosten Das Kostendach für den gesamten Auftrag beträgt 30’000 CHF inkl. MWST und Spesen. 12 Anforderungen an die Offerte Die eingereichten Offerten enthalten Angaben zu folgenden Punkten: Verständnis des Auftrags; Beschreibung der vorgesehenen Themen und Beispiele; Kurzer Lebenslauf jedes Partners mit Referenzen und sprachlichen Kompetenzen; Detaillierter Zeitplan; Detaillierte Projektkosten, Anzahl Arbeitstage und deren allfällige Aufteilung auf die Mitglieder der Gruppe. 13 Bewertungskriterien Die Offerten werden auf Grundlage der folgenden Kriterien geprüft: Verständnis der Problemstellung, Vollständigkeit, Klarheit und Angemessenheit des geplanten Vorgehens; Fähigkeit, die Thematik und die Beispiele einem breiten Publikum verständlich darzulegen; Erfahrung des / der Beauftragten und ev. der Gruppe: wissenschaftliches Fachwissen auf diesem Gebiet, Erfahrungsnachweise, Fähigkeit, mindestens in zwei Landessprachen zu arbeiten; Politische und wirtschaftliche Unparteilichkeit; Wirtschaftlichkeit und Verhältnis Kosten/Leistungen. 14 Ansprechperson Die Offerten müssen spätestens am Mittwoch 1. Juni 2016 in elektronischer Form (signiertes PDF- und Word-Dokument) bei folgender Adresse eingereicht werden: Isabelle Ernst-Pauchard, Rechtsanwältin [email protected] / 058 469 00 18 3 15 Beilage Aktuelle Broschüre, 3. Auflage, 2007 Bern, 3. Mai 2016 4
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