Sonderbestimmungen für die Nutzung der Jump Arena

Sonderbestimmungen für die Nutzung der Jump Arena
Die Jump Arena ist die neueste Attraktion der Fun Arena. Trampolin-Anlagen sind grundsätzlich
mit Risiken behaftet.
1. Benutzung der Jump Arena
1.1 Die Benutzung der Jump Arena erfolgt auf eigene Gefahr.
1.2 Um Verletzungen vorzubeugen, hat die Fun Arena Benutzungsregeln entwickelt („15 goldene
Regeln für Deine Sicherheit“). Die Regeln sind Ihnen zusammen mit diesem Formular
ausgehändigt, sie sind auch in der Jump Arena noch einmal angeschlagen. Die „15 goldenen
Regeln für Deine Sicherheit“ sind einzuhalten.
1.3 Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
1.4 Bei Zuwiderhandlungen können Sie von der Nutzung der Jump Arena – ohne Anspruch auf
Erstattung – ausgeschlossen werden. Die Nutzung der Jump Arena von Personen unter 10 Jahren
ist untersagt.
2. Aufsichtspflicht
2.1 Alle Eltern und sonstige Aufsichtspersonen haben ihre Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen.
Davon können sie nicht entbunden werden. Sollten Eltern oder andere erwachsene Personen
(Aufsichtspersonen) ein Kind alleine in der Jump Arena lassen, wird die Aufsichtspflicht nicht durch
die Fun Arena übernommen.
2.2 Die Eltern und sonstige Aufsichtspersonen tragen die Verantwortung für alle Schäden, die
durch die zu beaufsichtigenden Kinder entstehen. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass die zu
beaufsichtigenden Kinder über die Gefahren informiert sind und sich gegenüber anderen sozial
verhalten.
2.3 Beim Besuch einer Gruppe von Kindern muss die verantwortliche Aufsichtsperson als solche
genannt werden. Die Aufsichtsperson hat für die Beaufsichtigung der Kinder und insbesondere für
deren Sicherheit zu sorgen und sie vor Schäden zu bewahren.
3. Haftungsbeschränkung
Die Fun Arena haftet für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden – außer für Schäden aus der
Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit - nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, eines
gesetzlichen Vertreters oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen.
4. Schadensmeldung
Die Trampolin-Anlage wird sorgfältig gepflegt und überwacht. Sollten Sie dennoch ohne Ihr
eigenes Verschulden zu Schaden kommen (dies beinhaltet Sach-, Personen- und sonstige
Schäden), so melden Sie den Schaden vor Verlassen der Fun Arena an der Rezeption. Melden
Sie sich auch dann, wenn Grund zur Annahme besteht, dass aus einem Vorkommnis eventuell
später ein Schaden entstehen könnte. Ein Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen, wenn eine
mögliche und zumutbare Schadensmeldung erst nach Verlassen der Fun Arena erfolgt.
5. Datenschutz
Wir speichern die von Ihnen angegebenen Daten. Die Bestimmungen des Datenschutzes halten
wir ein. Ihre Daten werden streng vertraulich behandelt und nur für den eigenen Gebrauch
verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
Mit den Sonderbestimmungen für die Nutzung der Jump Arena bin ich einverstanden.
Datum, Unterschrift (bei Minderjährigen des Erziehungsberechtigten
Bei Minderjährigen bitte zusätzlich ausfüllen.
Hiermit erlaube ich (Nachname/ Vorname
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meiner Tochter / meinem Sohn
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Nachname/Vorname/Geburtsdatum
am
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Datum und Uhrzeit des geplanten Besuchs
die Trampolin-Anlage („Jump Arena“) zu nutzen.
Kontaktdaten Erziehungsberechtige:
Straße, Hausnummer: _______________________________________________________
Ort_______________________________________________________________________
Bei Unfällen bitte unter folgender Telefonnummer kontaktieren: _______________________
Die Aufsichtspflicht übernimmt:
Frau/ Herr_________________________________________________________________
Straße, Hausnummer: _______________________________________________________
Ort_______________________________________________________________________
Bei Unfällen bitte unter folgender Telefonnummer kontaktieren: _______________________
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Ort, Datum, Unterschrift