R+V-VermögensschutzPolice Merkblatt zum Verhalten im Schadenfall Vorbemerkung Dieses Merkblatt enthält Vorschläge der R+V für Ihr Verhalten im Schadenfall. Dabei handelt es sich nicht um verbindliche Vorgaben, es sei denn, Ihr Versicherungsvertrag enthält entsprechende Vereinbarungen. Versicherungsfälle Die R+V-VermögensschutzPolice schützt Ihr Unternehmen vor den finanziellen Folgen bei Straftaten aus der Internet- und Wirtschaftskriminalität. Diese können in Ihrem Unternehmen auftreten (interne strafbare Handlungen) oder durch Einwirkungen von außen (externe strafbare Handlungen) zu einem Vermögensschaden führen. Grundsätzlich gilt Informieren Sie uns so schnell wie möglich – wir können Ihnen dann weitere Hinweise geben, wie im konkreten Fall vorzugehen ist. Fallgruppe: Interne strafbare Handlungen Hierbei werden Straftaten von beauftragen externen Personen in Ihren Geschäftsräumen oder von eigenen Mitarbeitern begangen. Hinweise auf bereits eingetretene oder bevorstehende Schäden können sein: nPostrückläufe nUngewöhnliche Zunahme des Neugeschäfts oder außergewöhnliche Verluste nUnvollständige Dokumentation von Geschäfts- vorfällen nPlötzliche Kündigung eines Mitarbeiters nEin Mitarbeiter macht selten oder jeweils nur kurz Urlaub nEin Mitarbeiter pflegt teure Hobbies oder einen auffallend hohen Lebensstandard nEin Mitarbeiter pflegt eine ungewöhnlich intensive Beziehung zu Kunden. nEin Mitarbeiter verbringt seine Pausenzeiten häufig am Arbeitsplatz oder arbeitet insbesondere häufig frühmorgens oder spätabends, wenn kein anderer Mitarbeiter mehr im Büro ist. Der Schaden ist eingetreten – ein Tatverdächtiger ist (noch) nicht ermittelt nStellen Sie sicher, dass kein weiterer Schaden dieser oder ähnlicher Art entstehen kann. nVeranlassen Sie eine gründliche Revision und analysieren Sie den Tatverlauf genau. nParallel dazu ist es – insbesondere in komplexen Fällen – empfehlenswert, den Sachverhalt durch unabhängige externe Prüfer (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Wirtschaftsdetektei) untersuchen zu lassen. Die Kosten für die Schadenermittlung ersetzt R+V Ihnen im Einzelfall nach Maßgabe Ihrer Versicherungsbedingungen. R+V-VermögensschutzPolice Merkblatt zum Verhalten im Schadenfall nStimmen Sie sich wegen der Notwendigkeit einer Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft mit Ihrer R+V ab. Der Schaden ist eingetreten – Tatverdächtiger oder Täter stehen bereits fest nStimmen Sie Ihr weiteres Vorgehen mit Ihrer Rechtsabteilung/Ihrem Rechtsanwalt ab. nLassen Sie den Sachverhalt durch Ihre Revision oder andere Mitarbeiter Ihres Vertrauens klären, die mit dem Fall nichts zu tun haben können. nSammeln und sichern Sie sämtliches Beweis- material. Befragen Sie Tatverdächtige und Zeugen und protokollieren Sie deren Aussagen. nHalten Sie Tatverdächtige von Unterlagen fern, damit eine mögliche Verschleierung verhindert wird. nSichern Sie sämtliche Unterlagen, Schlüssel, Betriebsausweise des Tatverdächtigen. nLöschen oder ändern Sie Sicherheitscodes und Passwörter. nPrüfen Sie, ob es sinnvoll ist, den Tatverdächti- gen vorläufig freizustellen oder auf einen anderen Arbeitsplatz zu versetzen. nVerlangen Sie vom Täter ein schriftliches Schuldanerkenntnis, in dem er seine Schadenersatzpflicht wegen vorsätzlich begangener unerlaubter Handlungen in konkret bezifferter Höhe anerkennt. Lassen Sie die Erklärung nach Möglichkeit von einem Notar in einer Schuldurkunde mit Unterwerfung des Schuldners unterdie sofortige Zwangsvollstreckung aufnehmen. Weigert sich der Täter, ein Schuldanerkenntnis abzugeben, sollten Sie schnellstens die gerichtliche Titulierung Ihres Anspruchs einleiten. Sichern Sie Ihre Ansprüche, soweit rechtlich zulässig nRechnen Sie Ihre Schadenersatzansprüche gegen Restlohnforderungen auf. nPrüfen Sie, ob veruntreute Vermögenswerte sichergestellt werden können. Lassen Sie sich Bankguthaben, Lebensversicherungen, Renten oder sonstige Ansprüche gegen Dritte abtreten, Sicherungsrechte an Immobilien einräumen, Kraftfahrzeuge übereignen. Bis zum zulässigen pfändbaren Betrag können Sie Vermögenswerte des Täters als Sicherheit verlangen. nNehmen Sie gegebenenfalls gerichtliche Hilfe in Anspruch, um Vermögenswerte des Schadenverursachers, z. B. durch Arrest oder einstweilige Verfügung, zu sichern bzw. zu pfänden. Prüfen Sie Regressansprüche gegen Dritte, die an der Schadenverursachung mitgewirkt haben. Kündigen Sie das Arbeitsverhältnis fristlos, damit weitere Schäden verhindert werden können. nAchten Sie auf gesetzliche oder individual- und tarifvertragliche Ausschlussfristen zur Geltendmachung Ihrer gegen den Schadensverursacher gerichteten Schadensersatzansprüche. nSchließen Sie mit dem Schadensverursacher keine Vergleiche ohne die vorherige ausdrückliche Zustimmung der R+V, da Sie Ihren Anspruch auf eine Versicherungsleistung dadurchgefährden können. nAchten Sie darauf, dass Sie insbesondere bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht im Rahmen von Aufhebungsvereinbarungen oder Ausgleichsquittungen auf Schadensersatzansprüche, die Gegenstand Ihrer Schadensanzeige zur Vermögensschutzpolice sind, verzichten. Reduzieren Sie Ihr Risiko nRegeln Sie die einzelnen Geschäftsprozesse und schaffen Sie so Transparenz. nLegen Sie Aufgaben, Befugnisse und Verantwortungen klar fest. nAchten Sie auf Funktionstrennung (z.B. Kasse, Buchhaltung und Mahnwesen nicht in einer Hand). nVersuchen Sie, „Herrschaftswissen“ einiger weniger Mitarbeiter zu vermeiden. nIntegrieren Sie Kontrollen in den täglichen Ablauf. nFühren Sie regelmäßig bei allen Mitarbeitern – unabhängig von der Dauer ihrer Betriebszugehörigkeit – Stichproben durch, damit potenzielle Täter sich nicht darauf einstellen können. nÜberprüfen Sie die Wirksamkeit Ihres internen Kontrollsystems (Revision und Compliance). nFühren Sie regelmäßig Kontrollen und Besuche bei Ihren Tochtergesellschaften oder Niederlassungen im In- und Ausland durch. Legen Sie besonderen Wert auf die Prüfung Ihrer Liquidität. Fordern Sie Ihren Jahresabschlussprüfer auf, die einzelnen Positionen der Bilanz genau zu erläutern. nPrüfen Sie neue Mitarbeiter – insbesondere solche für Schlüsselpositionen – vor der Einstellung intensiv. Lassen Sie sich ausführliche Unterlagen und Referenzen vorlegen. Verlangen Sie stets alle Unterlagen im Original. Bestehen Sie ggf. auf der Vorlage eines aktuellen polizeilichen Führungszeugnisses. Fördern Sie Veränderungsbereitschaft und Mobilität Ihrer Mitarbeiter innerhalb Ihres Unternehmens. Fallgruppe: Externe strafbare Handlungen Externe Straftaten – außer Einbruchdiebstahl oder Raub – werden im üblichen Geschäftsbetrieb häufig von Geschäftspartnern (auch Privatpersonen) begangen, in der Absicht sich selbst oder einen anderen rechtswidrig zu bereichern. Der Schaden ist eingetreten – Was ist zu tun? nAlarmieren Sie sofort die Polizei und lassen Sie den Schaden aufnehmen. nStellen Sie eine Strafanzeige. nDokumentieren Sie schriftlich, wie sich der Schaden ereignet hat (auch durch Fotos etc. ergänzt). nStellen Sie sich die Nachweise zur genauen Schadenhöhe zusammen. nDokumentieren Sie alle Informationen, die zu einer Ergreifung der Täter führen können (Beschreibung, Größe, Alter, Autokennzeichen, Haarfarbe, besondere Merkmale). nÜberlegen Sie, welche Maßnahmen zu einer Reduzierung des Schadens beitragen können und führen Sie diese durch (bspw. Sperrung von Bank- und Kreditkarten). Bei kriminellen Handlungen über das Internet ist der Nachweis ebenso an den Schadenhergang geknüpft: nBeschreiben Sie die Schadenverursachung und die konkrete Folge: > Wo bestand die Sicherheitslücke und wie wurde der Vorfall entdeckt? > Wie erfolgte der Eingriff (Beschreibung des technischen Vorgehens)? > Wie wurde die Sicherheitslücke geschlossen bzw. was wurde verändert? nLassen Sie sich etwaige Internet-Protokolle zusammenstellen. nPrüfen Sie, ob die bedingungsgemäßen Leis tungsvoraussetzungen eingehalten wurden. nStellen Sie beim Datenmissbrauch durch Dritte die Nachweise für die Schadenersatzverpflichtung zusammen: > Name des jeweiligen Schadensersatz berechtigten >Höhe der jeweiligen Schadensersatzforderung > Abfolge der Ereignisse, die zu dem Schaden geführt haben Ihr Ansprechpartner im Schadenfall Bitte wenden Sie sich im Schadenfall an Ihren zuständigen Versicherungsvermittler oder direkt an R+V: R+V Allgemeine Versicherung AG Bereich Banken / Kredit Abteilung Kredit-Schaden Raiffeisenplatz 1 65189 Wiesbaden Fax-Nr.: 0611 533-3722 E-Mail: [email protected] www.ruv.de 00 234 70 0143 001 0 02.13
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