Fallgruppe: Interne strafbare Handlungen

R+V-VermögensschutzPolice
Merkblatt zum Verhalten im Schadenfall
Vorbemerkung
Dieses Merkblatt enthält Vorschläge der R+V für Ihr Verhalten im Schadenfall. Dabei handelt es sich nicht
um verbindliche Vorgaben, es sei denn, Ihr Versicherungsvertrag enthält entsprechende Vereinbarungen.
Versicherungsfälle
Die R+V-VermögensschutzPolice schützt Ihr Unternehmen vor den finanziellen Folgen bei Straftaten aus
der Internet- und Wirtschaftskriminalität. Diese können in Ihrem Unternehmen auftreten (interne strafbare Handlungen) oder durch Einwirkungen von außen (externe strafbare Handlungen) zu einem Vermögensschaden führen.
Grundsätzlich gilt
Informieren Sie uns so schnell wie möglich – wir können Ihnen dann weitere Hinweise geben, wie im
konkreten Fall vorzugehen ist.
Fallgruppe: Interne strafbare Handlungen
Hierbei werden Straftaten von beauftragen
externen Personen in Ihren Geschäftsräumen
oder von eigenen Mitarbeitern begangen.
Hinweise auf bereits eingetretene oder bevorstehende Schäden können sein:
nPostrückläufe
nUngewöhnliche Zunahme des Neugeschäfts
oder außergewöhnliche Verluste
nUnvollständige Dokumentation von Geschäfts-
vorfällen
nPlötzliche Kündigung eines Mitarbeiters
nEin Mitarbeiter macht selten oder jeweils nur kurz Urlaub
nEin Mitarbeiter pflegt teure Hobbies oder
einen auffallend hohen Lebensstandard
nEin Mitarbeiter pflegt eine ungewöhnlich intensive Beziehung zu Kunden.
nEin Mitarbeiter verbringt seine Pausenzeiten häufig am Arbeitsplatz oder arbeitet insbesondere häufig frühmorgens oder spätabends, wenn
kein anderer Mitarbeiter mehr im Büro ist.
Der Schaden ist eingetreten – ein Tatverdächtiger ist (noch) nicht ermittelt
nStellen Sie sicher, dass kein weiterer Schaden dieser oder ähnlicher Art entstehen kann.
nVeranlassen Sie eine gründliche Revision und analysieren Sie den Tatverlauf genau.
nParallel dazu ist es – insbesondere in komplexen Fällen – empfehlenswert, den Sachverhalt durch
unabhängige externe Prüfer (Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater, Wirtschaftsdetektei) untersuchen
zu lassen. Die Kosten für die Schadenermittlung ersetzt R+V Ihnen im Einzelfall nach Maßgabe Ihrer Versicherungsbedingungen.
R+V-VermögensschutzPolice
Merkblatt zum Verhalten im Schadenfall
nStimmen Sie sich wegen der Notwendigkeit
einer Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft mit Ihrer R+V ab.
Der Schaden ist eingetreten – Tatverdächtiger oder Täter stehen bereits fest
nStimmen Sie Ihr weiteres Vorgehen mit Ihrer Rechtsabteilung/Ihrem Rechtsanwalt ab.
nLassen Sie den Sachverhalt durch Ihre Revision
oder andere Mitarbeiter Ihres Vertrauens klären,
die mit dem Fall nichts zu tun haben können.
nSammeln und sichern Sie sämtliches Beweis- material. Befragen Sie Tatverdächtige und
Zeugen und protokollieren Sie deren Aussagen.
nHalten Sie Tatverdächtige von Unterlagen
fern, damit eine mögliche Verschleierung verhindert wird.
nSichern Sie sämtliche Unterlagen, Schlüssel,
Betriebsausweise des Tatverdächtigen.
nLöschen oder ändern Sie Sicherheitscodes und Passwörter.
nPrüfen Sie, ob es sinnvoll ist, den Tatverdächti-
gen vorläufig freizustellen oder auf einen anderen Arbeitsplatz zu versetzen.
nVerlangen Sie vom Täter ein schriftliches Schuldanerkenntnis, in dem er seine Schadenersatzpflicht wegen vorsätzlich begangener
unerlaubter Handlungen in konkret bezifferter
Höhe anerkennt. Lassen Sie die Erklärung
nach Möglichkeit von einem Notar in einer
Schuldurkunde mit Unterwerfung des Schuldners unterdie sofortige Zwangsvollstreckung
aufnehmen. Weigert sich der Täter, ein
Schuldanerkenntnis abzugeben, sollten Sie
schnellstens die gerichtliche Titulierung Ihres
Anspruchs einleiten.
Sichern Sie Ihre Ansprüche, soweit rechtlich
zulässig
nRechnen Sie Ihre Schadenersatzansprüche gegen Restlohnforderungen auf.
nPrüfen Sie, ob veruntreute Vermögenswerte
sichergestellt werden können. Lassen Sie
sich Bankguthaben, Lebensversicherungen,
Renten oder sonstige Ansprüche gegen Dritte
abtreten, Sicherungsrechte an Immobilien
einräumen, Kraftfahrzeuge übereignen. Bis
zum zulässigen pfändbaren Betrag können
Sie Vermögenswerte des Täters als Sicherheit
verlangen.
nNehmen Sie gegebenenfalls gerichtliche Hilfe
in Anspruch, um Vermögenswerte des Schadenverursachers, z. B. durch Arrest oder einstweilige Verfügung, zu sichern bzw. zu pfänden.
Prüfen Sie Regressansprüche gegen Dritte,
die an der Schadenverursachung mitgewirkt
haben. Kündigen Sie das Arbeitsverhältnis
fristlos, damit weitere Schäden verhindert
werden können.
nAchten Sie auf gesetzliche oder individual- und
tarifvertragliche Ausschlussfristen zur Geltendmachung Ihrer gegen den Schadensverursacher
gerichteten Schadensersatzansprüche.
nSchließen Sie mit dem Schadensverursacher keine Vergleiche ohne die vorherige ausdrückliche Zustimmung der R+V, da Sie Ihren
Anspruch auf eine Versicherungsleistung dadurchgefährden können.
nAchten Sie darauf, dass Sie insbesondere bei der
Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht im
Rahmen von Aufhebungsvereinbarungen oder
Ausgleichsquittungen auf Schadensersatzansprüche, die Gegenstand Ihrer Schadensanzeige
zur Vermögensschutzpolice sind, verzichten.
Reduzieren Sie Ihr Risiko
nRegeln Sie die einzelnen Geschäftsprozesse
und schaffen Sie so Transparenz.
nLegen Sie Aufgaben, Befugnisse und Verantwortungen klar fest.
nAchten Sie auf Funktionstrennung (z.B.
Kasse, Buchhaltung und Mahnwesen nicht in
einer Hand).
nVersuchen Sie, „Herrschaftswissen“ einiger
weniger Mitarbeiter zu vermeiden.
nIntegrieren Sie Kontrollen in den täglichen
Ablauf.
nFühren Sie regelmäßig bei allen Mitarbeitern
– unabhängig von der Dauer ihrer Betriebszugehörigkeit – Stichproben durch, damit potenzielle
Täter sich nicht darauf einstellen können.
nÜberprüfen Sie die Wirksamkeit Ihres internen
Kontrollsystems (Revision und Compliance).
nFühren Sie regelmäßig Kontrollen und Besuche bei Ihren Tochtergesellschaften oder
Niederlassungen im In- und Ausland durch.
Legen Sie besonderen Wert auf die Prüfung
Ihrer Liquidität. Fordern Sie Ihren Jahresabschlussprüfer auf, die einzelnen Positionen
der Bilanz genau zu erläutern.
nPrüfen Sie neue Mitarbeiter – insbesondere
solche für Schlüsselpositionen – vor der Einstellung intensiv. Lassen Sie sich ausführliche Unterlagen und Referenzen vorlegen.
Verlangen Sie stets alle Unterlagen im Original. Bestehen Sie ggf. auf der Vorlage eines
aktuellen polizeilichen Führungszeugnisses.
Fördern Sie Veränderungsbereitschaft und
Mobilität Ihrer Mitarbeiter innerhalb Ihres
Unternehmens.
Fallgruppe: Externe strafbare Handlungen
Externe Straftaten – außer Einbruchdiebstahl
oder Raub – werden im üblichen Geschäftsbetrieb häufig von Geschäftspartnern (auch Privatpersonen) begangen, in der Absicht sich selbst
oder einen anderen rechtswidrig zu bereichern.
Der Schaden ist eingetreten – Was ist zu tun?
nAlarmieren Sie sofort die Polizei und lassen
Sie den Schaden aufnehmen.
nStellen Sie eine Strafanzeige.
nDokumentieren Sie schriftlich, wie sich der Schaden ereignet hat (auch durch Fotos etc.
ergänzt).
nStellen Sie sich die Nachweise zur genauen Schadenhöhe zusammen.
nDokumentieren Sie alle Informationen, die zu einer Ergreifung der Täter führen können
(Beschreibung, Größe, Alter, Autokennzeichen, Haarfarbe, besondere Merkmale).
nÜberlegen Sie, welche Maßnahmen zu einer
Reduzierung des Schadens beitragen können
und führen Sie diese durch (bspw. Sperrung
von Bank- und Kreditkarten).
Bei kriminellen Handlungen über das Internet
ist der Nachweis ebenso an den Schadenhergang
geknüpft:
nBeschreiben Sie die Schadenverursachung und die konkrete Folge:
> Wo bestand die Sicherheitslücke und wie wurde der Vorfall entdeckt?
> Wie erfolgte der Eingriff (Beschreibung des technischen Vorgehens)?
> Wie wurde die Sicherheitslücke geschlossen bzw. was wurde verändert?
nLassen Sie sich etwaige Internet-Protokolle
zusammenstellen.
nPrüfen Sie, ob die bedingungsgemäßen Leis tungsvoraussetzungen eingehalten wurden.
nStellen Sie beim Datenmissbrauch durch
Dritte die Nachweise für die Schadenersatzverpflichtung zusammen:
> Name des jeweiligen Schadensersatz berechtigten
>Höhe der jeweiligen Schadensersatzforderung
> Abfolge der Ereignisse, die zu dem Schaden geführt haben
Ihr Ansprechpartner im Schadenfall
Bitte wenden Sie sich im Schadenfall an Ihren
zuständigen Versicherungsvermittler oder direkt
an R+V:
R+V Allgemeine Versicherung AG
Bereich Banken / Kredit
Abteilung Kredit-Schaden
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
Fax-Nr.: 0611 533-3722
E-Mail: [email protected]
www.ruv.de
00 234 70 0143 001 0 02.13