Freibaderöffnung

Freibaderöffnung
am Samstag, den 30. April 2016
Öffnungszeiten
Das Freibad ist in der Regel
von Mai bis zum 3. Augustwochenende
von 09.00 Uhr bis 21.00 Uhr
ab dem 3. Augustwochenende bis September
von 09.00 Uhr bis 20.00 Uhr
an Sonn- und Feiertagen bereits ab 8.00 Uhr bis 21.00 Uhr (von Mai bis zum
3. Augustwochenende) bzw. bis 20.00 Uhr (ab dem 3. Augustwochenende bis September)
geöffnet. Mittwochs ist das Freibad bereits ab 06.00 Uhr geöffnet.
Die Saison- und Familienkarten können
a) vor Öffnung des Freibads im Rathaus (Zimmer 06) und
b) nach Freibaderöffnung nur noch an der Freibadkasse abgeholt werden.
Bitte denken Sie daran, für den Erwerb von vergünstigten Karten die entsprechenden
Nachweise mitzubringen. Ortsansässige Alleinerziehende, die die Familienkartenermäßigung
in Anspruch nehmen wollen, müssen dies grundsätzlich (auch während der Badesaison) in
Zimmer 06 beantragen und die Karten dort abholen.
I. Badepreise
1. Einzeleintritt (Einzelkarten)
a) Erwachsene (Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr)
Abendkarte ab 17.30 Uhr
b) Kinder und Jugendliche (von 4 bis unter 18 Jahre)
c) Kinder bis 4 Jahre alt
3,70 €
2,50 €
1,60 €
frei
2. Untergruppenbach-Ticket
Gruppentagesticket für 5 Personen, davon maximal
2 Erwachsene
9,00 €
3. Zehnerkarte
a) Erwachsene (Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr)
b) Kinder und Jugendliche (von 4 bis unter 18 Jahre)
30,00 €
11,00 €
4. Saisonkarte
a) Erwachsene (Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr)
b) Kinder und Jugendliche (von 4 bis unter 18 Jahre)
55,00 €
25,00 €
5. Familienkarte
1. erwachsene Person (Familienvorstand)
2. erwachsene Person (Ehegatte/Ehegattin,
ortsansässige(r) Alleinerziehende(r))
1. Kind
2. Kind
3. und weitere Kinder
höchstens jedoch
45,00 €
30,00 €
15,00 €
9,00 €
frei
75,00 €
II. Sonstige Tarife
1. Aufbewahrung von Wertsachen:
2. Mietweise Überlassung eines Vorhängeschlosses:
Vorhängeschlösser mit dem dazugehörigem Schlüssel, die
nicht bis Ende der täglichen Öffnungszeiten an die
Ausgabestelle zurückgegeben werden, gelten als gekauft. Der
Hinterlegungsbetrag (Ziffer 3) gilt als Kaufpreis.
Der Hinterlegungsbetrag für mietweise überlassenes
Vorhängeschloss:
4. Fön:
5. Vermietung von Garderobenschränken für die laufende
Badesaison
1,00 €
1,00 €
5,00 €
0,10 €
10,00 €
Ermäßigungen
Über 18 Jahre alte Vollzeitschüler, Teilzeitschüler, soweit sie in einem Ausbildungsverhältnis
stehen,
ordentlich
Studierende,
freiwillig
Wehrdienstleistende,
Bundesfreiwilligendienstleistende und Personen, die ein freiwilliges soziales Jahr
absolvieren, Schwerbeschädigte und Gleichgestellte ab 50 v.H. Minderung der
Erwerbsfähigkeit, Empfänger von Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II sowie
Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung nach dem Zwölften Buch
Sozialgesetzbuch (SGB XII) erhalten gegen Vorlage des entsprechenden Nachweises
Ermäßigung wie Kinder und Jugendliche im Alter von 4 bis 18 Jahren. Im
Familienkartenverbund werden nur die über 18 Jahre alten Vollzeitschüler,
Teilzeitschüler, soweit sie in einem Ausbildungsverhältnis stehen und ordentlich
Studierende berücksichtigt.
Schulklassen
Einheimische Schulklassen haben keinen Eintritt zu entrichten, wenn sie unter der
Aufsicht einer Lehrperson im Rahmen des Schulbetriebes das Freibad betreten.
Geltungsbereich der Karten
a) Einzelkarten gelten nur am Lösungstag zum einmaligen Eintritt.
b) Zehnerkarten: Die über die Dauer der Badesaison nicht entwerteten Abschnitte
können auch in die nachfolgende Badesaison übertragen werden. Sie sind nur
innerhalb der gleichen Berechtigungsgruppe übertragbar. Mehrmaliger Besuch
des Bades an einem Tag verpflichtet jedes Mal zur Zahlung des Eintrittsgeldes.
c) Saisonkarten sind nicht übertragbar. Verstöße haben den Entzug der Karte zur
Folge. Saisonkarten berechtigen auch zum mehrmaligen Besuch des Bades an
einem Tag.
Verlust der Karten
Bei Verlust der Saisonkarten ist folgender Ersatz zu leisten:
a) Erwachsene (Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr)
- als Einzelkarte
- als Familienkarte
b) Kinder und Jugendliche (von 4 bis unter 18 Jahre)
- als Einzelkarte
- als Familienkarte
c) Austausch beschädigter Karten
Unberechtigte Benutzung
Unberechtigte Benutzer des Freibades haben 100,- Euro zu entrichten.
55,00 €
30,00 €
25,00 €
9,00 €
5,00 €.