Freibaderöffnung am Samstag, den 30. April 2016 Öffnungszeiten Das Freibad ist in der Regel von Mai bis zum 3. Augustwochenende von 09.00 Uhr bis 21.00 Uhr ab dem 3. Augustwochenende bis September von 09.00 Uhr bis 20.00 Uhr an Sonn- und Feiertagen bereits ab 8.00 Uhr bis 21.00 Uhr (von Mai bis zum 3. Augustwochenende) bzw. bis 20.00 Uhr (ab dem 3. Augustwochenende bis September) geöffnet. Mittwochs ist das Freibad bereits ab 06.00 Uhr geöffnet. Die Saison- und Familienkarten können a) vor Öffnung des Freibads im Rathaus (Zimmer 06) und b) nach Freibaderöffnung nur noch an der Freibadkasse abgeholt werden. Bitte denken Sie daran, für den Erwerb von vergünstigten Karten die entsprechenden Nachweise mitzubringen. Ortsansässige Alleinerziehende, die die Familienkartenermäßigung in Anspruch nehmen wollen, müssen dies grundsätzlich (auch während der Badesaison) in Zimmer 06 beantragen und die Karten dort abholen. I. Badepreise 1. Einzeleintritt (Einzelkarten) a) Erwachsene (Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr) Abendkarte ab 17.30 Uhr b) Kinder und Jugendliche (von 4 bis unter 18 Jahre) c) Kinder bis 4 Jahre alt 3,70 € 2,50 € 1,60 € frei 2. Untergruppenbach-Ticket Gruppentagesticket für 5 Personen, davon maximal 2 Erwachsene 9,00 € 3. Zehnerkarte a) Erwachsene (Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr) b) Kinder und Jugendliche (von 4 bis unter 18 Jahre) 30,00 € 11,00 € 4. Saisonkarte a) Erwachsene (Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr) b) Kinder und Jugendliche (von 4 bis unter 18 Jahre) 55,00 € 25,00 € 5. Familienkarte 1. erwachsene Person (Familienvorstand) 2. erwachsene Person (Ehegatte/Ehegattin, ortsansässige(r) Alleinerziehende(r)) 1. Kind 2. Kind 3. und weitere Kinder höchstens jedoch 45,00 € 30,00 € 15,00 € 9,00 € frei 75,00 € II. Sonstige Tarife 1. Aufbewahrung von Wertsachen: 2. Mietweise Überlassung eines Vorhängeschlosses: Vorhängeschlösser mit dem dazugehörigem Schlüssel, die nicht bis Ende der täglichen Öffnungszeiten an die Ausgabestelle zurückgegeben werden, gelten als gekauft. Der Hinterlegungsbetrag (Ziffer 3) gilt als Kaufpreis. Der Hinterlegungsbetrag für mietweise überlassenes Vorhängeschloss: 4. Fön: 5. Vermietung von Garderobenschränken für die laufende Badesaison 1,00 € 1,00 € 5,00 € 0,10 € 10,00 € Ermäßigungen Über 18 Jahre alte Vollzeitschüler, Teilzeitschüler, soweit sie in einem Ausbildungsverhältnis stehen, ordentlich Studierende, freiwillig Wehrdienstleistende, Bundesfreiwilligendienstleistende und Personen, die ein freiwilliges soziales Jahr absolvieren, Schwerbeschädigte und Gleichgestellte ab 50 v.H. Minderung der Erwerbsfähigkeit, Empfänger von Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II sowie Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) erhalten gegen Vorlage des entsprechenden Nachweises Ermäßigung wie Kinder und Jugendliche im Alter von 4 bis 18 Jahren. Im Familienkartenverbund werden nur die über 18 Jahre alten Vollzeitschüler, Teilzeitschüler, soweit sie in einem Ausbildungsverhältnis stehen und ordentlich Studierende berücksichtigt. Schulklassen Einheimische Schulklassen haben keinen Eintritt zu entrichten, wenn sie unter der Aufsicht einer Lehrperson im Rahmen des Schulbetriebes das Freibad betreten. Geltungsbereich der Karten a) Einzelkarten gelten nur am Lösungstag zum einmaligen Eintritt. b) Zehnerkarten: Die über die Dauer der Badesaison nicht entwerteten Abschnitte können auch in die nachfolgende Badesaison übertragen werden. Sie sind nur innerhalb der gleichen Berechtigungsgruppe übertragbar. Mehrmaliger Besuch des Bades an einem Tag verpflichtet jedes Mal zur Zahlung des Eintrittsgeldes. c) Saisonkarten sind nicht übertragbar. Verstöße haben den Entzug der Karte zur Folge. Saisonkarten berechtigen auch zum mehrmaligen Besuch des Bades an einem Tag. Verlust der Karten Bei Verlust der Saisonkarten ist folgender Ersatz zu leisten: a) Erwachsene (Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr) - als Einzelkarte - als Familienkarte b) Kinder und Jugendliche (von 4 bis unter 18 Jahre) - als Einzelkarte - als Familienkarte c) Austausch beschädigter Karten Unberechtigte Benutzung Unberechtigte Benutzer des Freibades haben 100,- Euro zu entrichten. 55,00 € 30,00 € 25,00 € 9,00 € 5,00 €.
© Copyright 2024 ExpyDoc