Vollständiger Aussreibungstext - PTKA

Ausschreibung
Baden-Württemberg Programm
Lebensgrundlage Umwelt und ihre Sicherung BWPLUS
„Ausgestaltung des zukünftigen Energiesystems zur Gewährleistung von Versorgungssicherheit, Klimaschutz und Wirtschaftlichkeit bei einem hohen Anteil Erneuerbarer Energien mit besonderem
Fokus auf Süddeutschland (Energiesystemanalyse)“
April 2016
Aufruf zur Einreichung von Skizzen
Vorbemerkung / Ausgangslage
Die stetig zunehmende Nutzung von fossilen Energieträgern sowie Rohstoffen und der
dadurch verursachte Klimawandel bedroht die Lebensgrundlage unserer Gesellschaft. Daher
wurde im gesellschaftlichen Konsens durch Bund und Länder beschlossen, einen Umbau der
Energieversorgung zu unterstützen. Die Energiewende kann jedoch nur gelingen, wenn eine
nachhaltige und sichere Versorgung unseres Energiesystems durch den effizienten Einsatz
von erneuerbaren Energien (EE) gewährleistet wird sowie eine optimale, sektorübergreifende Kopplung möglicher Energieversorgungsanlagen. Der Umbau des Energieversorgungssystems setzt neben einer Nutzung der verfügbaren Potenziale auch eine umfassende Vernetzung der verschiedenen Systeme und die Etablierung von Energiespeichersystemen voraus.
Ziel und Inhalt des Programms
Der Fokus der vorliegenden Ausschreibung liegt auf der Förderung von Studien zur Energiesystemanalyse. Ein wesentliches Ziel besteht darin, unter Berücksichtigung nationaler und
EU-weiter Vorgaben Lösungen für die besondere Situation in Baden-Württemberg zu erforschen und zu entwickeln. Die Systemstudien sollen die Analyse der längerfristigen Entwicklung (bis 2050) des europäischen Stromsystems mit besonderem Fokus auf Baden-Württemberg zum Ziel haben. Hierbei sollen insbesondere das Zusammenspiel von Stromnetzen,
Kraft-Wärme-Kopplung, Must-Run-Anlagen, EE- Ausbau, Speichertechnologien, Sektorkopplung, Digitalisierung und die zunehmende Dezentralität der Energieversorgung berücksichtigt
werden.
Zuwendungszweck, Fördertatbestände
Es sollen Vorhaben bzw. Studien zur Energiesystemanalyse im u. g. Themenfeld gefördert
werden, die weiterführende Lösungen und Erkenntnisse erarbeiten, die mit der Nutzung hoher Anteile fluktuierender erneuerbarer Energien einhergehen. Für Baden-Württemberg wird
der Forschungs- und Entwicklungsbedarf und der Schwerpunkt der Ausschreibung insbesondere bei den folgenden Fragestellungen gesehen:
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Untersuchungen zu Technologien (bspw. Erzeugungsanlagen konventionell und EE,
KWK, Speicher, DSM/Flexibilität, Elektromobilität, Wärmepumpen) und Preise, die
sich unter den gegebenen Rahmenbedingungen (Erreichen der Klimaschutzziele,
EEG, KWKG, Digitalisierung, Ausbau der Stromnetze) zur volkswirtschaftlich optimalen Gewährleistung der Versorgungssicherheit ergeben
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Untersuchungen zu den erforderlichen Finanzierungsstrukturen, z. B. das Marktdesign konventioneller und erneuerbarer Energien

Analyse der Finanzierungsmechanismen und Kapazitätsmärkte. Dies beinhaltet z. B.
einen Vergleich der Kosten von Energy-Only Markt (+Reserve), zentralem Kapazitätsmarkt, fokussierten Kapazitätsmarkt und dezentralem Kapazitätsmarkt (Preise,
Zahlungen an Kraftwerke etc.)
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Untersuchungen zum erforderlichen Speicherbedarf und zum Zusammenspiel der
Flexibilitätsoptionen und der Rolle der Speicher

Betrachtung der sozialwissenschaftlichen Analyse der Energiewende, v. a. zu Fragen
des Verhaltens von Verbrauchern und Unternehmen (Energieeffizienz, Energieeinsparungen, Nutzung von Smart Grid-Technologien), Investitionsentscheidungen (Investitionen in Erneuerbare, Gebäudesanierung, u.a.) und auch Fragen der Akzeptanz
(u. a. Bewertung verschiedener Energiemixe durch die Gesellschaft, Auswirkungen
auf die Realisierbarkeit der verschiedenen Optionen, geeignete Maßnahmen, um
Einzelpersonen oder Unternehmen stärker in die Energiepolitik einzubeziehen, um
auf diese Weise Lösungen zu erarbeiten, die in einem höheren Maße akzeptabel für
die Gesellschaft sind)
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Auswirkungen der Energiewende bezüglich der folgenden Aspekte:
-
Welchen Einfluss übt die massive Installation von Stromspeichern bei Endverbrauchern auf Netze und den Bedarf an gesicherter Leistung aus?
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Gibt es weitere Entwicklungen wie bspw. die Diffusion neuer Technologien, die
nicht unbedingt zu einem volkswirtschaftlich optimalen Ergebnis führen?
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Welche Auswirkungen hat die zunehmende Digitalisierung auf Stromnachfrage
und Netze?
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Wie muss die Netzentgelt- und Umlagesystematik in einer zunehmend dezentralen Welt weiterentwickelt werden?
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Müssen bei einer stärkeren Elektrifizierung der anderen Sektoren diese an der Finanzierung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien stärker beteiligt werden?
Modellierung möglicher Szenarien: Entwicklung Energieträgerpreise und CO2Zertifikatepreise, Netzausbau, Grad der Sektorkopplung (Ausbau E-Mobility, Wärmepumpen, DSM, Steigerung der Energieeffizienz)
Allgemeine Hinweise zum Einreichen von Projektvorschlägen
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Stufe sind
bis spätestens 6. Juni 2016
aussagekräftige Projektskizzen beim Projektträger Karlsruhe PTKA-BWP einzureichen.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können
aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Skizzenunterlagen sind im Original in Papierform und zusätzlich als elektronisches Dokument (MS-Word- oder ungeschützte PDF-Datei) über die E-Mail-Adresse
[email protected] beim Projektträger Karlsruhe, Abteilung Baden-Württemberg Programme einzureichen.

Die Projektskizze sollte zumindest elektronisch innerhalb der Einreichungsfrist beim
Projektträger eingegangen sein. Später eingehende Projektanträge können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Projektskizze muss mit Einreichungsdatum und rechtsverbindlicher Unterschrift
der einreichenden Institution versehen sein bzw. durch die Geschäftsleitung des Unternehmens eingereicht werden.

Die im Rahmen dieser Ausschreibung eingereichte Projektskizze ist in deutscher
Sprache zu verfassen. Dies gilt auch für die Kommunikation und die Darstellung der
Ergebnisse im Bewilligungsfall.

Mit dem Übersenden des Projektvorschlags willigen die einreichende Institution oder
das einreichende Unternehmen sowie die betroffenen Mitarbeiter ein, dass die Projektbeschreibung und die Kontaktdaten im Bewilligungsfall im Internet veröffentlicht
werden können.
Auswahl- und Entscheidungsverfahren
Die eingegangenen Projektskizzen werden im Anschluss an den Stichtag bewertet. Sollte die
Begutachtung keine hinreichende Priorität ergeben, erhalten die Skizzeneinreicher ein Ablehnungsschreiben ohne fachliche Begründung. Bei hinreichend hoher Bewertung erhalten
die Skizzeneinreicher die Aufforderung, einen Vollantrag einzureichen. Bei der Bewertung
und Auswahl spielen insbesondere folgende Kriterien eine Rolle:
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Bezug zum thematischen Schwerpunkt der Ausschreibung
wissenschaftliche Qualität des Projektvorschlags
Innovationspotenzial der bearbeiteten Ideen und des Lösungsansatzes
Qualifikation der Institution und des Antragstellers
Angemessenheit der geplanten finanziellen Aufwendungen
Breitenwirksamkeit des Projektvorschlags (Übertragbarkeit)
Qualität des Konzepts zu Wissenstransfer/Öffentlichkeitsarbeit
Relevanz für Baden-Württemberg
Formelle Hinweise zu Projektvorschlägen in Form von Skizzen
Die Skizzen können formlos eingereicht werden. Es werden hierfür keine Formulare bereitgestellt. Bitte beachten Sie, dass pro Vorhaben nur eine Skizze eingereicht wird.
Die Projektskizzen sollten in Kurzform auf insgesamt nicht mehr als 15 Seiten folgende Angaben enthalten:

Deckblatt mit Thema des beabsichtigten Projekts/Verbundprojekts, Projekttitel, Laufzeit, Umfang der grob abgeschätzten Gesamtkosten und beantragte Förderung sowie
die Adresse des Skizzeneinreichers (Institution) sowie die Kontaktdaten des zuständigen Projektleiters bzw. Konsortialsprechers

Zielstellung und Nutzen des Projektes (Zusammenfassung der Projektbeschreibung)
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Neuheit, technische und wissenschaftliche sowie gesellschaftliche Bedeutung, Abgrenzung zum Stand des Wissens
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Beschreibung des Lösungsansatzes
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Darstellung der beteiligten Partner und deren Kompetenzen bzw. Vorprojekte in Bezug auf das beantragte Vorhaben sowie die Aufgabenverteilung im Projekt

Geplante Arbeitspakete, in denen die Aufgaben der Partner sowie deren Aufwand
(PM) ersichtlich sind. Eine Arbeits- und Zeitgrobplanung mit aussagekräftigen und
überprüfbaren Meilensteinen evtl. mit Abbruchkriterien oder Alternativen

Darstellung der Umsetzungskette (Forschung, Wissenstransfer, Anwendung)

Erfolgsaussichten und Verwertungsplanung (wirtschaftliche, wissenschaftliche
und/oder technische Erfolgsaussichten, wissenschaftliche und wirtschaftliche Nutzungsmöglichkeiten und Anschlussfähigkeit), geplanter Transfer der Ergebnisse bzw.
Nutzen für Dritte, Marktpotenzial, wirtschaftliche Bedeutung, Patentlage

Angaben, ob der gleiche oder ein thematisch verwandter Projektvorschlag bei anderen Förderinstitutionen vorgelegt wurde oder werden soll

Auflistung von bereits durchgeführten Forschungsprojekten mit thematischem Bezug
zum Projekt bzw. Konsortium ggf. mit Literaturverzeichnis

Zusammenfassung der beteiligten Institutionen/Firmen und Adressdaten, Kontaktdaten der jeweiligen Ansprechpartner bei den Partnerinstitutionen sowie eine Gesamttabelle mit den grob abgeschätzten Kosten aller Partner, unterschieden in Personenmonate (PM)/Personalkosten/Sachkosten/Reisekosten/ggf. Investitionen und
beantragte Fördersumme
Zuwendungsvoraussetzungen und Fördermodalitäten
Zuwendungsfähig sind grundsätzlich wissenschaftliche Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, einer Kommune oder eines Landkreises, Regionalverbände, Zweckverbände, Vereine, Bürgergenossenschaften, Nichtregierungsorganisationen etc. Die Projektumsetzung oder der Projektbezug muss in Baden-Württemberg liegen.
Die Zuwendungen werden nach Maßgabe der §§ 23 und 44 LHO, der Verwaltungsvorschriften hierzu sowie der §§ 48, 49 und 49a des LVwVfG und der Verordnung (EU) Nr.
1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Art. 107 und
108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf "De-minimis"-Beihilfen
(Amtsblatt der Europäischen Union vom 24.12.2013) gewährt. Über die Förderung wird im
Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel entschieden.
Die Einreicher der Skizze müssen die zur erfolgreichen Bearbeitung der im Projekt beschriebenen Aufgaben notwendige Qualifikation und eine ausreichende Arbeitskapazität zur
Durchführung des Vorhabens besitzen.
Forschungseinrichtungen, die von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur für
Aufgaben außerhalb der Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen
Aufwand bewilligt werden.
Die Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) wird ausdrücklich begrüßt. Es
kommt die KMU-Definition gemäß Verordnung (EU) Nr. 651/2014 Anhang 1 zur Anwendung.
Es können Konsortien aus mehreren Parteien gebildet werden (Verbundprojekt). Einer der
Teilnehmer des Konsortiums (im Folgenden „Koordinator“) ist für die Koordinierung des Konsortiums verantwortlich.
Bei Verbundprojekten ist auf den Verbundcharakter im Titel des Forschungsprojekts (ggf.
durch Kurztitel) hinzuweisen, zusätzlich ist ein Koordinator des Verbundprojekts zu benennen. Dieser sollte auch die Skizze für das Konsortium einreichen. Die Aufteilung der Arbeiten
sowie die Finanzplanung des Verbundprojekts müssen aus der Skizze klar hervorgehen. Die
Bereitschaft zur Mitwirkung am Projekt und die Richtigkeit der Angaben zur Finanzplanung
müssen in Absichtserklärungen der weiteren Partner bestätigt werden.
Für Unternehmen können Zuwendungen nur auf Basis der Verordnung Nr. 1407/2013 der
EU-Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des
Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen gewährt
werden. Hierzu ist von den Unternehmen das Formular De-minimis-Erklärung auszufüllen.
Die Laufzeit der Projekte ist im Regelfall bis Ende 2017 vorgesehen. Eine Verlängerung des
Förderzeitraums ist nicht vorgesehen.
Es wird die Bereitschaft erwartet, regelmäßig Ergebnisse zu Kolloquien und Seminaren beizutragen.
Angaben zu Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Mittel
nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens. Die Fördermittel können für Personalund Sachausgaben sowie Reisekosten und ggf. Investitionen verwendet werden, hinsichtlich
der zuwendungsfähigen Ausgaben gelten die Verwendungsrichtlinien des KIT (siehe
http://www.ptka.kit.edu/bwp/bwp-formulare.php).
Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen können mit maximal 100% der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben gefördert werden. Wissenschaftliche Einrichtungen haben zu erklären, ob das Vorhaben im nichtwirtschaftlichen oder im wirtschaftlichen Bereich durchgeführt wird.
Für Unternehmen können Zuwendungen auf Basis der Verordnung Nr. 1407/2013 der EUKommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen in Höhe von
maximal 50% der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben gewährt werden. Hierzu
ist von den Unternehmen das Formular „De-minimis-Erklärung“ auszufüllen, um sicherzustellen, dass der Grenzwert für De-minimis-Beihilfen von 200.000,-- € in einem Dreijahreszeitraum nicht überschritten wird.
Daneben können Beihilfen nach AGVO Artikel 25 gewährt werden. Die nach AGVO förderfähigen Ausgaben des Vorhabens müssen den Kategorien „Grundlagenforschung“, „industrielle Forschung“, „experimentelle Entwicklung“ oder "Durchführbarkeitsstudien" zugeordnet
werden können.
Die Beihilfeintensität (Förderhöchstsatz) beträgt:
a) bis zu 100 % der beihilfefähigen Ausgaben für Grundlagenforschung
b) bis zu 80% der beihilfefähigen Ausgaben für industrielle Forschung
c) bis zu 60 % der beihilfefähigen Ausgaben für experimentelle Entwicklung
d) bis zu 50 % der beihilfefähigen Ausgaben bei Durchführbarkeitsstudien
Bei Beihilfen für Verbundvorhaben, die in Zusammenarbeit zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen durchgeführt werden, darf die kombinierte Beihilfe, die sich aus der
direkten staatlichen Unterstützung für ein bestimmtes Vorhaben und, soweit es sich dabei
um Beihilfen handelt, den Beiträgen von Forschungseinrichtungen zu diesem Vorhaben
ergibt, für jedes begünstigte Unternehmen die geltenden Beihilfeintensitäten nicht übersteigen.
Die Beihilfeintensität wird auch bei einem Verbundvorhaben (Konsortium) für jeden Beihilfeempfänger einzeln ermittelt, Auskünfte über die voraussichtliche Höhe der Beihilfesätze erteilt auf Anfrage der Projektträger Karlsruhe.
Kofinanzierungen für EU- und Bundesforschungsvorhaben können gefördert werden, sofern
sie inhaltlich hinreichend abgrenzen.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Das Ministerium für
Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM) entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Ansprechpartner
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM) den Projektträger Karlsruhe (PTKA) beauftragt.
Anschrift:
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Projektträger Karlsruhe
Baden-Württemberg Programme (PTKA-BWP)
Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Ansprechpartnerin:
Dipl.-Ing. agr. Silke Bohrmann
Telefon: +49 (0)721-608-2 5294
Fax: +49 721-608-2 3929
E-Mail: [email protected]