REGLEMENT FÜR DAS KANTONALE JAGDSCHIESSEN 2016 Die Einschreibung erfolgt für alle Schiessen beim Schiessbüro im Riedertal in Visp. An folgenden Zeiten kann man sich einschreiben. Freitag, 15:00 Uhr – 19:30 Uhr Samstag, 09:00 Uhr – 12:00 Uhr / 13:00 – 17:00 Uhr Sonntag, 09:00 Uhr – 12:00 Uhr Hochjagd Büchse 1. Es werden nur Waffen und Munition zugelassen, die für die Jagd im Wallis erlaubt sind. Kaliber mindestens 7 mm (270 erlaubt) Lauflänge mindestens 50 cm. 2. Büchsen mit folgendem Zubehör sind verboten: Regulierbare Schaftkappe – Schulterhaken – Schiessriemen – Handhalter – Gegengewicht Jegliches Zubehör, welches erlaubt, den Schaft oder das Gleichgewicht der Waffe zu manipulieren, ist verboten. 3. Durchmesser des Laufs: max. 19 mm 4. ZF max. 12-fache Vergrösserung 5. Programm: Scheibe: Polytronic Gamsscheibe 10er Wertung – 3 fakultative Versuche Wertung: 6 Schuss, am Schluss der Serie gezeigt. Schiessposition: liegend aufgelegt. 6. Munition: Jeder Schütze bringt seine eigene Munition mit. Niederjagd Schrotflinte 1. Erlaubt sind alle Schrotflinten der Kaliber 12 / 16 / 20. 2. Programm Tontauben Keine fakultative Versuche Dublieren erlaubt Wertung: 15 Tontauben à 2 Punkten. Munition: Es darf nur Stahlschrot (z.B. Kal. 12 / bis 28g) verwendet werden. 3. Programm Kipphase 3 fakultative Versuche Dublieren erlaubt Wertung: 5 Kipphasen mit max. 3 Punkten pro Hase. Munition: Es darf nur mit Bleischrot geschossen werden, welche vom Organisator abgegeben wird. Rangierung A) Wallisermeister „Hochjagdmeister“ 1. 2. 3. 4. Punktetotal, bei Punktgleichheit entscheidet: Anzahl der Mouchen (96 und mehr) Total 100er Wertung Geburtsdatum, der Ältere gewinnt B) Wallisermeister „Kombination“ 1. Punktetotal Hochjagd und Punktetotal Niederjagd werden addiert, bei Punktgleichheit entscheidet: 2. Punktetotal Hochjagd 3. Anzahl der Mouchen „Gams“ (96 und mehr) 4. Total der Punkte Tontauben 5. Total der Punkte Kipphase 6. Geburtsdatum, der Ältere gewinnt. JURY Das OK des Walliser Kantonalen Jagdschiessen 2016 amtet als Jury. Allgemeines Jeder Schütze anerkennt die vorliegenden Bestimmungen. Allfällige Proteste werden gegen eine Gebühr von CHF 100.- von der Jury endgültig behandelt.
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