Rettungsschwimmer

Die Stadt Pulheim, Mittelzentrum nordwestlich von Köln mit rund 54.000
Einwohnerinnen und Einwohnern, sucht für ihr neu errichtetes Schwimmbad “Aquarena-Pulheim“
Rettungsschwimmer/innen
im Bedarfsfall.
Sie unterstützen die Fachkräfte bei der Durchführung der Wasseraufsicht und der Erhaltung der Sicherheit und
Ordnung und sind diesen gegenüber weisungsgebunden. Ihr Aufgabengebiet umfasst:
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Wasseraufsicht (Beckenaufsicht) zur Vermeidung von Gefahrensituationen, Rettung Ertrinkender
sowie weitere Hilfeleistungen,
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Beaufsichtigung des allgemeinen Badebetriebes durch Begehung und Kontrolle der Bereiche, die
den Badegästen zugänglich sind,
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kundenorientierte Betreuung des Sauna- und Badebetriebes (z.B. Durchführung von Saunaaufgüssen, Durchführung von Gastronomietätigkeiten),
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Durchführung von Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten der Schwimmhalle, der Schwimmbecken, der Erste-Hilfe-Einrichtungen, der sanitären Anlagen, der Garderoben-, Umkleide- und Saunabereiche, der Zugangs- und Eingangsbereiche, die Entsorgung des Abfalls,
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Übernahme der Tätigkeiten als Kassierer/in bei Bedarf.
Voraussetzung ist ein gültiger Nachweis über das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Silber und das Mindestalter von 18 Jahren. Die Bereitschaft zum Schichtdienst und Dienstzeiten den saisonalen Anforderungen
anzupassen, ist erforderlich. Sie sollten bereit sein, im Bedarfsfall auch außerhalb der Schichtzeiten zu arbeiten
(z. B. Dienste an Samstagen, Sonn- und Feiertagen). Sie bleiben in stressigen Situationen souverän, freundlich
und gelassen. Ein hoher Qualitätsanspruch ist für Sie selbstverständlich. Sie sind es gewohnt, eigenverantwortlich und selbstständig zu arbeiten. Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Ausbildungs- und Tätigkeitsnachweise) elektronisch, möglichst in einer zusammengefassten pdf-Datei, an:
[email protected]
Falls sie ihre Bewerbungsunterlagen in Papierform einreichen, senden sie uns bitte ausschließlich Kopien zu, da
keine Rücksendung erfolgt. Eine Abholung ist möglich – andernfalls werden alle Unterlagen nach Abschluss des
Bewerbungsverfahrens vernichtet. Teilen sie uns bitte außerdem Ihre E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer
mit, unter der sie erreichbar sind.
Gemäß § 8 Absatz 4 Landesgleichstellungsgesetz wird auf folgendes hingewiesen: Bewerbungen von Frauen
sind ausdrücklich erwünscht. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt
berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt.