Verpflichtungserklärung

Verpflichtungserklärung
Ein Besuchsaufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland ist in einem Zeitraum von bis zu 3 Monaten möglich. Soweit es
sich um einen visapflichtigen Staat handelt, wird das Besuchsvisum von der Deutschen Botschaft im Heimatland als sog.
"Schengen-Visum" (der Aufenthalt ist in den Vertragsstaaten möglich!) erteilt. Hierfür ist die Vorlage einer
Verpflichtungserklärung eines Gastgebers aus der Bundesrepublik Deutschland erforderlich. Diese kann gegenüber der
Ausländerbehörde am Wohnsitz des Gastgebers von diesem abgegeben werden.
Eine Verlängerung des von der Botschaft ausgestellten Visums ist im Bundesgebiet nur möglich, wenn eine wichtiger -bei
Antragstellung im Ausland nicht gegebener- Grund für einen weiteren Aufenthalt vorliegt. Die Gesamtdauer von 90 Tagen
Aufenthalt kann hierbei nicht überschritten werden.
Ein Besuchsvisum ist nicht für einen Daueraufenthalt wie z.B. eine Familienzusammenführung vorgesehen!
Die Entscheidung über den Visaantrag ist ausschließlich Aufgabe der Deutschen Botschaft im Heimatland.
Notwendige Unterlagen
Bringen Sie bei Ihrem Besuch bitte das vollständig ausgefüllte Datenblatt sowie die dort genannten Unterlagen mit. Eine
Zusammenstellung und weitere Informationen finden Sie am Ende der Seite.
Gebühren
25 Euro
Download
Datenblatt Verpflichtungserklaerung Par 68 Aufenthaltsgesetz.pdf11.4 K
Erklaerung Verpflichtungsgebers vor Auslaenderbehoerde.pdf11.1 K