Landeshauptstadt Dresden

Landeshauptstadt Dresden
Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen
Datenerfassung für die Betreuung in einer anderen Einrichtung am 27.04.2016
Zwischen der Landeshauptstadt Dresden, Eigenbetrieb Kindertageseinrichtung Dresden,
vertreten durch die Betriebsleiterin
und den Personensorgeberechtigten
Frau
wohnhaft in
und
Herrn
wohnhaft in
wird folgende Vereinbarung getroffen:
1. In der Kindertageseinrichtung des Eigenbetriebes Kindertageseinrichtung
wird das Kind
Name
Vorname
am
/vom
in der Zeit von
geb. am
bis
Uhr bis
Das entspricht einer Stundenzahl von
Uhr betreut.
Stunden.
2. Die Essenversorgung und die Zahlung des Essengeldbeitrages sind mit der Leiterin/dem Leiter der
Kindertageseinrichtung und den Anbietern zu klären.
3. Die Betreuung erfolgt auf der Grundlage des bestehenden Betreuungsvertrages mit der
Kindertageseinrichtung
4. Die geltende Hausordnung ist Bestandteil der Vereinbarung.
5. Das Kind wird von Frau/Herrn
abgeholt.
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Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen
6. Im Notfall ist zu verständigen:
Mutter Telefon: dienstl.
priv.
Vater Telefon: dienstl.
priv.
andere Personen:
Tel.
7. Angaben für den Notfall:
a) Krankenversicherung:
Krankenkasse
Name, Geburtsdatum des Versicherten
b) Datum der letzten Tetanusimpfung:
c) Besonderheiten (Allergien):
8. Besonderheiten, die bei der Betreuung zu beachten sind:
9. Wird das Kind nicht zur vereinbarten Zeit abgeholt, kann nach der festgelegten Öffnungszeit der
Einrichtung eine Übergabe des Kindes an den
Kinder- und Jugendnotdienst
Rudolf-Bergander-Ring 43
01219 Dresden
Tel.: 2 75 36 63
erfolgen.
Unterschrift der Eltern
Unterschrift der Leiterin/des Leiters
der Kindertageseinrichtung in Vertretung für
die Betriebsleiterin des Eigenbetriebes
Kindertageseinrichtungen Dresden