Landeshauptstadt Dresden Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen Datenerfassung für die Betreuung in einer anderen Einrichtung am 27.04.2016 Zwischen der Landeshauptstadt Dresden, Eigenbetrieb Kindertageseinrichtung Dresden, vertreten durch die Betriebsleiterin und den Personensorgeberechtigten Frau wohnhaft in und Herrn wohnhaft in wird folgende Vereinbarung getroffen: 1. In der Kindertageseinrichtung des Eigenbetriebes Kindertageseinrichtung wird das Kind Name Vorname am /vom in der Zeit von geb. am bis Uhr bis Das entspricht einer Stundenzahl von Uhr betreut. Stunden. 2. Die Essenversorgung und die Zahlung des Essengeldbeitrages sind mit der Leiterin/dem Leiter der Kindertageseinrichtung und den Anbietern zu klären. 3. Die Betreuung erfolgt auf der Grundlage des bestehenden Betreuungsvertrages mit der Kindertageseinrichtung 4. Die geltende Hausordnung ist Bestandteil der Vereinbarung. 5. Das Kind wird von Frau/Herrn abgeholt. Landeshauptstadt Dresden Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen 6. Im Notfall ist zu verständigen: Mutter Telefon: dienstl. priv. Vater Telefon: dienstl. priv. andere Personen: Tel. 7. Angaben für den Notfall: a) Krankenversicherung: Krankenkasse Name, Geburtsdatum des Versicherten b) Datum der letzten Tetanusimpfung: c) Besonderheiten (Allergien): 8. Besonderheiten, die bei der Betreuung zu beachten sind: 9. Wird das Kind nicht zur vereinbarten Zeit abgeholt, kann nach der festgelegten Öffnungszeit der Einrichtung eine Übergabe des Kindes an den Kinder- und Jugendnotdienst Rudolf-Bergander-Ring 43 01219 Dresden Tel.: 2 75 36 63 erfolgen. Unterschrift der Eltern Unterschrift der Leiterin/des Leiters der Kindertageseinrichtung in Vertretung für die Betriebsleiterin des Eigenbetriebes Kindertageseinrichtungen Dresden
© Copyright 2024 ExpyDoc