Pressemitteilung

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Luxemburg, den 28. April 2016
EU-Delegationsgebäude bieten "nicht immer ein optimales
Preis-Leistungs-Verhältnis", so die EU-Prüfer
Die Bürogebäude und Residenzen, in denen weltweit EU-Diplomaten untergebracht werden,
bieten nicht immer ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis, und bei der Auswahl und
Verwaltung der Gebäude gibt es Schwachstellen. Zu diesem Ergebnis gelangt der Europäische
Rechnungshof in einem aktuellen Bericht.
Der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) koordiniert die Außen- und Sicherheitspolitik der EU. Er
stellt Bürogebäude für EU-Bedienstete und Residenzen für Delegationsleiter in rund 140 EUDelegationen weltweit zur Verfügung. Im Jahr 2014 beliefen sich die Ausgaben des EAD für
Delegationsgebäude auf 165 Millionen Euro.
Die Prüfer untersuchten die Auswahlverfahren für 30 Delegationsgebäude, versandten einen
Fragebogen an alle Delegationen und statteten vier Delegationen einen Besuch ab (Nepal,
Tansania, Türkei und Vereinigte Staaten - Washington DC). Sie stellten fest, dass die
Delegationsgebäude im Allgemeinen den Anforderungen genügen, jedoch in einigen Fällen kein
optimales Preis-Leistungs-Verhältnis bieten, da ihre Fläche die laut Gebäudepolitik festgelegten
Obergrenzen überschreitet, der EAD Gebäude besitzt, die nicht länger genutzt werden, und die
Kosten, die Organisationen für die gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten in Rechnung gestellt
werden, den tatsächlichen Aufwand mitunter nicht vollständig decken.
"Mit der wirksamen Verwaltung der EU-Delegationsgebäude wird dazu beigetragen, die Ziele der
EU in den Bereichen Außenpolitik, Handel und Entwicklungszusammenarbeit umzusetzen", so
Pietro Russo, das für den Bericht zuständige Mitglied des Europäischen Rechnungshofs. "Eine
wirksame Verwaltung bedeutet jedoch auch, dass ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis zu
gewährleisten ist."
Den Prüfern zufolge wählt der EAD nicht immer die geeigneten Gebäude aus, da alle
Hauptphasen des Auswahlverfahrens Schwachstellen aufweisen: Bei der Sondierung des
örtlichen Marktes fehlt es einigen Delegationen an der nötigen Sachkenntnis, um geeignete
Alternativen zu ermitteln. Darüber hinaus werden sie von der EAD-Zentrale nicht genügend
unterstützt. Die Delegationen präsentieren der Zentrale Alternativen, denen jedoch nicht immer
eine fundierte technische und finanzielle Analyse zugrunde liegt. Die endgültige Entscheidung der
Diese Pressemitteilung enthält die Hauptaussagen des vom Europäischen Rechnungshof angenommenen Sonderberichts.
Der vollständige Bericht ist auf der Website des Hofes www.eca.europa.eu abrufbar.
ECA Press
Mark Rogerson - Sprecher
T: (+352) 4398 47063
Damijan Fišer - Pressereferent
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EAD-Zentrale erfolgt bisweilen zu spät, sodass eine Vertragsunterzeichnung nicht mehr möglich
ist. Ferner ist nicht immer ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis gewährleistet.
Nach der Gebäudeauswahl beurteilt der EAD in regelmäßigen Abständen im Wege von
Ortsbesichtigungen, ob die Gebäude weiterhin den Anforderungen genügen. In diesem Rahmen
werden jedoch nicht alle Mängel ermittelt. Zudem erfasst der EAD seine Kontrollergebnisse nicht
durchgängig in seinen Informationssystemen. Nach Ansicht der Prüfer behindert das Fehlen von
zuverlässigen grundlegenden Angaben eine wirksame Planung.
Der EAD verfolgt langfristig das Ziel, verstärkt Räumlichkeiten zu erwerben, und hat im Jahr 2015
Regelungen vereinbart, um ein Darlehen in Höhe von bis zu 200 Millionen Euro aufzunehmen.
Allerdings fehle es dem EAD an Erfahrung mit der Verwaltung von Immobilien und er habe noch
keine wirksamen Systeme zur Verwaltung seines Immobilienbestands eingerichtet, so die Prüfer.
Auf der Grundlage ihrer Feststellungen empfehlen die Prüfer, dass der EAD
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Umweltfaktoren, behindertengerechten Zugang und Flexibilität als Ziele in die
Gebäudepolitik für Bürogebäude einbeziehen sollte;
sicherstellen sollte, dass die Kosten, die anderen Einrichtungen für die gemeinsame
Nutzung von Delegationsgebäuden in Rechnung gestellt werden, vereinheitlicht sind und
den tatsächlichen Aufwand vollständig decken;
das Verfahren zur Gebäudeauswahl verstärkt anwenden sollte;
eine zentrale Informationsquelle nutzen sollte, um den marktüblichen Mietzins für
Bürogebäude zu überprüfen und zu beobachten;
sein Informationssystem zur Immobilienverwaltung verbessern sollte, sodass er
zuverlässigere und relevantere Informationen bereitstellen kann, die in den
Planungsprozess einfließen;
auf der Ebene der EAD-Zentrale die Sachkenntnis auf dem Gebiet der
Immobilienverwaltung erweitern sollte, um einen strategischeren Ansatz zu entwickeln;
mittelfristige Prioritäten für Anmietung, Ankauf, Verkauf, Änderungen und
Instandhaltung festlegen sollte;
Systeme zur wirksamen Verwaltung des Gebäudebestands einführen sollte.
Hinweise für die Herausgeber
Mit seiner Einrichtung im Januar 2011 wurde dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) von
der Europäischen Kommission die Leitung der EU-Delegationen weltweit übertragen. Der EAD
stellt Büroraum für 5 300 Bedienstete in rund 140 Delegationen bereit. Zudem ist der EAD für die
Residenzen der Delegationsleiter zuständig und übernimmt oder erstattet die Kosten für die
Unterbringung von 2 400 Mitarbeitern.
Der Sonderbericht Nr. 7/2016 "Die Gebäudeverwaltung durch den Europäischen Auswärtigen
Dienst weltweit" steht in 23 EU-Sprachen zur Verfügung.
Im Jahr 2014 veröffentlichte der Hof den Sonderbericht Nr. 11/2014 "Die Errichtung des
Europäischen Auswärtigen Dienstes", der sich ebenfalls mit dem EAD befasst (abrufbar auf der
Website eca.europa.eu).
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