Stadtrat Jena Berichtsvorlage Nr. 16/0798-BE Einreicher: Oberbürgermeister - öffentlich - Jena, 25.02.2016 Sitzung/Gremium am: Dienstberatung Oberbürgermeister 01.03.2016 Finanzausschuss 08.03.2016 Sozialausschuss 22.03.2016 Werkausschuss Kommunale Immobilien Jena 16.03.2016 Stadtrat der Stadt Jena 23.03.2016 1. Betreff: Projektfortschritt Fußballarena 2. Bearbeiter / Vortragender: Oberbürgermeister, Dr. Albrecht Schröter Datum/Unterschrift 3. Vorliegende Beschlüsse zum Sachverhalt: Nr. 15/0551-BV vom 23.09.2015 „Umbau des Ernst-Abbe-Sportfeldes in eine DFL-taugliche Fußballarena“ 4. Aufhebung von Beschlüssen: 5. Gesetzliche Grundlagen: 6. Mitwirkung / Beratung: Fachdienst Haushalt, Controlling und Organisationsentwicklung Dezernent Herr Jauch Dezernent Herr Peisker Dezernent Herr Schenker 7. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt: 8. Realisierungstermin: 9. Anlagen: Anlage 1 – Zielkonfiguration Stadion (Stand 23.02.2016) Anlage 2 – Projektziele (Stand 23.02.2016) Anlage 3 – Umfeldanalyse (Stand 23.02.2016) Anlage 4 – Regelkommunikation (Stand 23.02.2016) __________________ Unterschrift 16/0798-BE Seite: 1 von 7 1. Allgemeines Der städtische Projektstab hat seine Arbeit kontinuierlich weitergeführt. Die wichtigsten Resultate seiner Tätigkeit in den Monaten Dezember 2015 bis Februar 2016 sind: Vergabe der juristischen und fachlichen Beratungsleistungen für den Vergabeprozess Die juristische Beratung wird von der Kanzlei Luther, Niederlassung Leipzig, übernommen. Die fachliche Beratung wird von der Drees & Sommer AG, Niederlassung Leipzig, geleistet. In zwei gemeinsamen Workshops von Projektstab und Beratern wurden Zeitplan, Aufgaben in den einzelnen Projektphasen und die gemeinsame Arbeitsweise festgelegt. Konkretisierung der Projektziele und der Projektstruktur Der Projektstab hat in Vorbereitung der Entscheidungen im B-Plan-Verfahren und des Vergabeverfahrens Projektdokumente erarbeitet, siehe Punkt 2. Abstimmung mit Landesbehörden und -einrichtungen, Sicherheitsbehörden und Nutzern Zu vielen Themen, z. B. der konkreten Ausgestaltung der im Landeshaushalt veranschlagten Fördermittel von 11 Mio. €, zur Nutzung und Finanzierung eines neuen Leichtathletikstadions und zum Sicherheitskonzept der Arena sind intensive Kommunikationsprozesse im Gange. Als aktuellste Termine sollen hier Beratungen mit dem TMIL am 02.03., dem TMBJS am 15.02., dem LC Jena am 29.02., den Sicherheitsbehörden am 25.02 sowie dem FC und den Faninitiativen am 19.02. erwähnt werden. Als umfassendes Informations- und Diskussionsforum fand am 28.01. wieder der Runde Tisch Stadion statt, für den zukünftig ein etwa achtwöchiger Turnus vorgesehen ist. Die für die Projektbearbeitung eingesetzten Ressourcen sind momentan ausreichend. Die für das Projekt einzusetzenden bis zu 25 % der Arbeitszeit der Projektstabmitglieder werden insgesamt nicht überschritten, beim Leiter des Projektstabs allerdings werden sie deutlich überschritten. Für die Projektbetreuung durch die Larasch GmbH fallen durchschnittlich 140 Stunden monatlich an. Für die Beratung durch Luther sowie Drees & Sommer AG wurden bisher die Leistungen für die Grundlagenphase bis zum Beginn der Erarbeitung der Ausschreibungsunterlagen beauftragt. Insgesamt kann eingeschätzt werden, dass das Projekt in angemessener Art und Weise voran kommt. Jedoch können viele Risiken noch nicht ausgeschlossen werden, die das Projekt erheblich erschweren, verteuern oder gar zu seinem Scheitern führen könnten. 2. Konkretisierung der Projektziele und der Projektstruktur Die nachfolgend im Einzelnen vorgestellten Unterlagen erstellte der Projektstab, um für alle Beteiligten Inhalt und Ablauf der Umsetzung des Beschlusses Nr. 15/0551-BV (Umbau des EAS in eine DFL-taugliche Fußballarena) transparent zu machen. Diese Unterlagen werden im Laufe des weiteren Verfahrens fortgeschrieben und regelmäßig 16/0798-BE Seite: 2 von 7 zur Kenntnis gegeben. 2.1. Zielkonfiguration für die Arena: In der Diskussion der zurück liegenden Jahre zum Stadionneu/-umbau bestanden sehr unterschiedliche Vorstellungen zur Ausgestaltung des Projektes. Anlage 1 stellt zu den wesentlichen Kriterien die möglichen Ausprägungsformen vor, welche beispielsweise durch standortbedingte Restriktionen, durch Lizensierungsvorgaben der DFL oder kostenseitig begrenzt sind. Die grün unterlegten Ausprägungen zeigen die vom Projektstab verfolgte Vorstellung. Gelb unterlegt sind jene, die bei derzeitigem Stand als prüfenswert erscheinen. Die Zielkonfiguration dient somit der klaren Projekteingrenzung. Sie definiert das Produkt mit der zur Zeit möglichen Detailschärfe. Nach der Mitte Februar erfolgten Zustimmung im „großen Projektstab“, ist die Zielkonfiguration nunmehr inhaltliche Grundlage zur Vorbereitung der Vergabe. 2.2. Prozess- und Leistungsziele Ausgehend vom Stadtratsbeschluss vom 23.09.2015 und den darin beschriebenen Vorgehensweisen und Zielsetzungen zum Projekt Stadion wurde im Projektstab eine Detaillierung dieser Rahmenbedingungen erarbeitet, die in Anlage 2 beigefügt ist. Damit existieren sowohl für den Prozess als auch für die erwartete Leistung am Ende des Projekts klar definierte Ziele hinsichtlich Kosten, Termine und Leistungen. Die definierten Einzelziele unterscheiden sich jedoch durch ihren Einfluss auf das Projekt. Dies wird in den folgenden Dimensionen greifbar: 1. 2. 3. nen Muss-Ziele - müssen erfüllt sein, sonst scheitert das Projekt Soll-Ziele - haben eine große Wirkung auf das Projekt Kann-Ziele - sind additiv und schön wenn Sie erreicht werden kön- 2.3. Projektumfeld Das Projektumfeld beeinflusst in einem hohen Maße die Durchführbarkeit eines Projekts. Anlage 3 dokumentiert daher die wesentlichen Elemente auf sachlicher wie sozialer Ebene (Stakeholder). 2.4. Projektkommunikation Neben der direkten Kommunikation zwischen einzelnen Mitarbeitern im Projekt ist eine geregelte Kommunikation zwischen den vorhandenen Interessensgruppen durch eine entsprechende Struktur zu regeln, um dem Ziel einer stetigen Kommunikation gerecht zu werden. Dafür hat der Projektstab Festlegungen über geeignete Kommunikationsmittel und einer auf die Zielgruppen abgestimmten Kommunikationshäufigkeit verabschiedet – siehe Anlage 4. 16/0798-BE Seite: 3 von 7 3. Bauplanungsrechtliche Situation Im B-Plan-Verfahren zum Stadionareal gingen zahlreiche Stellungnahmen ein, die ins weitere Verfahren einfließen. Hervorhebenswert ist die Stellungnahme des FC Carl Zeiss Jena, in der u. a. angeregt wird, auf eine Verlagerung des Spielfeldes zu verzichten, die Baugrenzen der Tribünengebäude zu erweitern sowie auf das Nachwuchsleistungszentrum zu verzichten. Dessen Nutzungen können in das Stadion selbst verlagert werden (wahrscheinlich in die Westtribüne, da von dort Flächen für Profisportnutzung in die neue Osttribüne umziehen). All dies insgesamt betrachtet würde die Nutzungsmöglichkeiten und das Sicherheitskonzept der Arena deutlich verbessern. Dabei wird höchstwahrscheinlich der Hochwasserschutz nicht zusätzlich beeinträchtigt, was noch durch die entsprechende hydraulische 2D-Berechnung nachgewiesen werden muss. Jedoch berühren die genannten Veränderungen die Grundzüge der bisherigen Planung und sind nur umsetzbar, wenn der B-Plan neu ausgelegt wird. In enger Abstimmung von OB, Projektstab, Dezernat 3, FC Carl Zeiss Jena sowie Faninitiativen soll dieser Weg im 2. Quartal 2016 dem Stadtrat vorgeschlagen werden. Die Vorteile für Bau und Betrieb der neuen Arena werden sich über Jahrzehnte auswirken, und das überwiegt nach Einschätzung aller Beteiligten den Nachteil der Verzögerung des Projekts um einige Monate. Der Abwägungsbeschluss nach erneuter Auslegung kann dann voraussichtlich im November 2016 gefasst werden. 4. Informationen zu weiteren Einzelaspekten 4.1 Sicherheitskonzept, Umfeldmaßnahmen Über das B-Plan-Gebiet hinaus müssen Verkehrserschließung, Stellplatzsituation und Zuwegungen insbesondere unter den Gesichtspunkten des notwendigen Sicherheitskonzepts und der Fantrennung betrachtet werden. Erfreulicherweise unterstützen sowohl die Sicherheitsbehörden als auch die Vertreter des Fußballclubs und der Fans die entsprechenden Aktivitäten des Projektstabs sehr konstruktiv. Welche Lösungen letztendlich möglich sind, ist aber noch ungewiss. Das gilt auch für die Frage, ob zukünftig die Südkurve für die Heimfans genutzt werden kann. Die Sicherheitsbehörden verlangen die Umsetzung des Prinzips der „geteilten Stadt“ (Heimfans auf der einen, Gästefans auf der anderen Stadtseite). Dieses Prinzip lässt sich durch die Lage des Stadions unmittelbar neben der Saale unter Beibehaltung des status quo (Südkurve für Heimfans) kaum verwirklichen. Es wird intensiv daran gearbeitet, dass ein Verbleib der Heimfans in der Südkurve möglich wird. Der Projektstab ist jedoch der Auffassung, dass das Stadionprojekt nicht scheitern sollte, wenn dies nicht möglich ist oder zu unverhältnismäßigen Nachteilen für Bau und Betreibung der Arena führt. 16/0798-BE Seite: 4 von 7 4.2 Infrastruktur, Parkhaus Derzeit werden bei den Versorgungsunternehmen und bei KSJ die erforderlichen Angaben zur (äußeren und inneren) Erschließung des Stadions ermittelt. Zu bestimmen ist insbesondere, welche der hierbei anfallenden Kosten vom Investor, welche von der Stadt zu tragen sein werden. Geprüft wird weiterhin, wo die bauordnungsrechtlich erforderlichen Stellplätze nachgewiesen werden können. Vorläufig wird davon ausgegangen, das 1.200 Stellplätze erforderlich sind. Diese können innerhalb des Bebauungsplangebietes geschaffen werden. Die konkrete Realisierung muss im Vorfeld des Vergabeverfahrens v. a. mit den Sicherheitsbehörden abgestimmt werden. 4.3 Fördermittel Die Verhandlungen mit dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft über die Gestaltung des Investitionszuschusses in Höhe von 11 Mio. € sind noch im Gange. Durch die Berater wurden verschiedene Vergabemodelle daraufhin überprüft, wie sich die Landesfördermittel einbinden lassen. Das im Stadtratsbeschluss vom 23.09.2015 verankerte Modell mit einem privaten Partner, der sowohl die Investition als auch den Betrieb der neuen Arena übernimmt, weist deutliche Vorteile gegenüber Varianten auf, bei denen Investition und Betrieb getrennt vergeben werden. Es sollen nun die Bedingungen der Zuwendungsgewährung mit dem TMIL so erarbeitet werden, dass die Zuschüsse in das Vergabemodell des Stadtratsbeschlusses eingebracht werden können. 4.4 Leichtathletik Durch den Projektstab wurden die Nutzungsmöglichkeiten und Kosten für unterschiedliche Varianten der Schaffung einer neuen A-Anlage untersucht, wobei aus städtischer Sicht die Schaffung von Trainingsmöglichkeiten für den Verein LC Jena vorrangig ist. Die FSU (Institut für Sportwissenschaft) verfügt derzeit am Standort Wöllnitzer Straße über eine Sportfläche für eigene Zwecke. Würde dort eine neue Anlage errichtet,müssen diese Nutzungen auf dieser mit untergebracht werden. Weiterhin sollen Nutzungsmöglichkeiten für das Sportgymnasium entstehen. Folgende Varianten werden betrachtet (an der A-Anlage ist jeweils die Errichtung von 700 festen Tribünenplätzen möglich): 1. A-Anlage am Jenzigweg, C-Anlage an der Wöllnitzer Straße 2. A-Anlage am Jenzigweg, C-Anlage in Lobeda (Alfred-Diener-Straße) 3. A-Anlage an der Wöllnitzer Straße Bei den Varianten 1 und 3 wird das Landesgrundstück an der Wöllnitzer Straße genutzt. Diese Varianten werden in die Untervarianten A (Landeseinrichtungen 16/0798-BE Seite: 5 von 7 übernehmen einen Teil von Invest und Betrieb) und B (Stadt übernimmt Invest und Betrieb allein) unterschieden. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass Variante 1 A optimal ist, gefolgt von 2 A und 3 (in dieser Reihenfolge). Die Varianten 1 B und 3 B sind aus Sicht der Stadt weder angemessen noch finanzierbar. Wenn ein Projekt auf der Landesfläche an der Wöllnitzer Straße realisiert wird, durch das sich die Nutzungsmöglichkeiten der Landeseinrichtungen FSU und Sportgymnasium verbessern, muss es gemeinsam von Stadt und Land finanziert und betrieben werden. 4.5 Abstimmung mit der Bädergesellschaft (JBG) Auf der Basis der Stellungnahme der JBG im B-Plan-Verfahren wird sowohl durch Dezernat 3 als auch durch den Projektstab die weitere Abstimmung gesucht. Ein gemeinsamer Termin in der Projektstabsitzung steht für den 03.03.2016 bevor. Ziel ist es, die Interessen der JBG adäquat ins weitere BPlan-Verfahren wie auch ins Vergabeverfahren für das Stadionprojekt einzubinden. 5. Nächste Schritte 5.1 Wirtschaftliche Situation FC Carl Zeiss Jena e. V. und FC Carl Zeiss Jena FußballSpielbetriebs-GmbH Aufgrund der aktuellen Berichterstattung in der lokalen Presse (OTZ vom 18.01.2016) beabsichtigt die Projektgruppe, sich mit der wirtschaftlichen Situation von Verein und GmbH zu befassen. Die jetzt öffentlich gewordenen schwierige finanzielle Situation kündigte sich bereits im Sommer 2015 an, als Aufsichtsratsmitglied G. Poschinger von drohender Insolvenz sprach. Geklärt werden muss, ob der Verein zur Rückführung seiner Verbindlichkeiten in der Lage ist und darüber hinaus nachhaltig ein angemessenes Nutzungsentgelt an den Stadionbetreiber zahlen kann. Da der Abschluss eines entsprechenden Vertrages im Rahmen der Vergabe vom Betreiber gefordert wird, könnten eine zwischenzeitliche Insolvenz oder Einzelvollstreckungsmaßnahmen Dritter gegen Verein oder Spielbetriebs-GmbH das Arenaprojekt zum Scheitern bringen. Der Projektstab geht davon aus, dass Verein und GmbH sich professionell und verlässlich einbringen werden. 5.2 Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Einer der nächsten Schritte, den der Projektstab in Zusammenarbeit mit den Beratern von Drees & Sommer AG absolvieren wird, ist eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für das Projekt. Hierbei stehen die notwendigen Investitionskosten, deren Finanzierung und die Betreibung ebenso im Fokus wie die Erlöspotentiale aus sportlicher Nutzung wie auch aus Nebennutzungen. Im Ergebnis dieser Untersuchung kann eingeschätzt werden, wie ein sinnvoller Betriebszustand aussehen kann und welche baulichen Anforderungen das mit 16/0798-BE Seite: 6 von 7 sich bringt. Ebenso wird sich zeigen, ob die derzeitige Erwartung an die städtischen Zuschüsse (15 Mio. € Investzuschuss, unter 1 Mio. € jährlicher Betreibungszuschuss) erfüllbar ist. Der Projektstab hat sich zum Ziel gesetzt, dass eine jährliche Zuschusshöhe von 1,5 Mio. € unter keinen Umständen überschritten wird (siehe Anlage 2). 5.3 Markterkundung Bau, Finanzierung und Betrieb des Stadions bringen komplexe Herausforderungen mit sich. Deshalb soll vor Beginn des förmlichen Vergabeverfahrens ein sogenanntes Markterkundungsverfahren durchgeführt werden. Es wird nähere Erkenntnisse über die Erwartungen des Marktes und die Bereitschaft potentieller Bieter zur Beteiligung am förmlichen Verfahren liefern. Die gewonnenen Erkenntnisse können dann in die Erarbeitung der Vergabeunterlagen einfließen. 6. Gesamteinschätzung Der Stadtrat hat in seinem Beschluss vom 23.09.2015 sehr ehrgeizige Ziele und Rahmenbedingungen für das Projekt vorgegeben. Als Ergebnis der bisherigen Arbeit des Projektstabs klärt sich das „Bild“ der neuen Arena und die Vorstellung über den weiteren Projektablauf, wie unter Punkt 2 dargestellt. Die Terminziele des Stadtratsbeschlusses können, wie oben dargestellt, nicht gehalten werden. Die Kostenziele sind unter guten Rahmenbedingungen möglicherweise haltbar; nähere Informationen wird die o. g. Wirtschaftlichkeitsuntersuchung erbringen. Zahlreiche Schwierigkeiten und Restriktionen ergeben sich aus dem Standort in der Saaleaue. Es wird nicht möglich sein, alle Erwartungen an das Projekt so zu erfüllen, wie das an einem Standort auf der „grünen Wiese“ möglich wäre. Die Durchführbarkeit des Projektes ist unter all diesen Gesichtspunkten noch nicht gesichert. Der Projektstab ist jedoch der Auffassung, dass er die wesentlichen Schwierigkeiten erkannt hat und sie prinzipiell lösbar sind. 16/0798-BE Seite: 7 von 7
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