Berichtsvorlage Stadtrat

Stadtrat Jena
Berichtsvorlage Nr. 16/0798-BE
Einreicher:
Oberbürgermeister
- öffentlich -
Jena, 25.02.2016
Sitzung/Gremium
am:
Dienstberatung Oberbürgermeister
01.03.2016
Finanzausschuss
08.03.2016
Sozialausschuss
22.03.2016
Werkausschuss Kommunale Immobilien
Jena
16.03.2016
Stadtrat der Stadt Jena
23.03.2016
1. Betreff:
Projektfortschritt Fußballarena
2. Bearbeiter / Vortragender:
Oberbürgermeister, Dr. Albrecht Schröter
Datum/Unterschrift
3. Vorliegende Beschlüsse zum Sachverhalt:
Nr. 15/0551-BV vom 23.09.2015 „Umbau des Ernst-Abbe-Sportfeldes in eine DFL-taugliche
Fußballarena“
4. Aufhebung von Beschlüssen: 5. Gesetzliche Grundlagen: 6. Mitwirkung / Beratung:
Fachdienst Haushalt, Controlling und Organisationsentwicklung
Dezernent Herr Jauch
Dezernent Herr Peisker
Dezernent Herr Schenker
7. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt: 8. Realisierungstermin: 9. Anlagen:
Anlage 1 – Zielkonfiguration Stadion (Stand 23.02.2016)
Anlage 2 – Projektziele (Stand 23.02.2016)
Anlage 3 – Umfeldanalyse (Stand 23.02.2016)
Anlage 4 – Regelkommunikation (Stand 23.02.2016)
__________________
Unterschrift
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1. Allgemeines
Der städtische Projektstab hat seine Arbeit kontinuierlich weitergeführt. Die wichtigsten
Resultate seiner Tätigkeit in den Monaten Dezember 2015 bis Februar 2016 sind:
 Vergabe der juristischen und fachlichen Beratungsleistungen für den
Vergabeprozess
Die juristische Beratung wird von der Kanzlei Luther, Niederlassung Leipzig,
übernommen. Die fachliche Beratung wird von der Drees & Sommer AG,
Niederlassung Leipzig, geleistet.
In zwei gemeinsamen Workshops von Projektstab und Beratern wurden
Zeitplan, Aufgaben in den einzelnen Projektphasen und die gemeinsame
Arbeitsweise festgelegt.
 Konkretisierung der Projektziele und der Projektstruktur
Der Projektstab hat in Vorbereitung der Entscheidungen im B-Plan-Verfahren
und des Vergabeverfahrens Projektdokumente erarbeitet, siehe Punkt 2.
 Abstimmung mit Landesbehörden und -einrichtungen, Sicherheitsbehörden und
Nutzern
Zu vielen Themen, z. B. der konkreten Ausgestaltung der im Landeshaushalt
veranschlagten Fördermittel von 11 Mio. €, zur Nutzung und Finanzierung eines
neuen Leichtathletikstadions und zum Sicherheitskonzept der Arena sind
intensive Kommunikationsprozesse im Gange. Als aktuellste Termine sollen hier
Beratungen mit dem TMIL am 02.03., dem TMBJS am 15.02., dem LC Jena am
29.02., den Sicherheitsbehörden am 25.02 sowie dem FC und den
Faninitiativen am 19.02. erwähnt werden. Als umfassendes Informations- und
Diskussionsforum fand am 28.01. wieder der Runde Tisch Stadion statt, für den
zukünftig ein etwa achtwöchiger Turnus vorgesehen ist.
Die für die Projektbearbeitung eingesetzten Ressourcen sind momentan ausreichend.
Die für das Projekt einzusetzenden bis zu 25 % der Arbeitszeit der
Projektstabmitglieder werden insgesamt nicht überschritten, beim Leiter des
Projektstabs allerdings werden sie deutlich überschritten. Für die Projektbetreuung
durch die Larasch GmbH fallen durchschnittlich 140 Stunden monatlich an. Für die
Beratung durch Luther sowie Drees & Sommer AG wurden bisher die Leistungen für
die Grundlagenphase bis zum Beginn der Erarbeitung der Ausschreibungsunterlagen
beauftragt.
Insgesamt kann eingeschätzt werden, dass das Projekt in angemessener Art und
Weise voran kommt. Jedoch können viele Risiken noch nicht ausgeschlossen werden,
die das Projekt erheblich erschweren, verteuern oder gar zu seinem Scheitern führen
könnten.
2. Konkretisierung der Projektziele und der Projektstruktur
Die nachfolgend im Einzelnen vorgestellten Unterlagen erstellte der Projektstab, um für
alle Beteiligten Inhalt und Ablauf der Umsetzung des Beschlusses Nr. 15/0551-BV
(Umbau des EAS in eine DFL-taugliche Fußballarena) transparent zu machen. Diese
Unterlagen werden im Laufe des weiteren Verfahrens fortgeschrieben und regelmäßig
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zur Kenntnis gegeben.
2.1. Zielkonfiguration für die Arena:
In der Diskussion der zurück liegenden Jahre zum Stadionneu/-umbau
bestanden sehr unterschiedliche Vorstellungen zur Ausgestaltung des
Projektes. Anlage 1 stellt zu den wesentlichen Kriterien die möglichen
Ausprägungsformen vor, welche beispielsweise durch standortbedingte
Restriktionen, durch Lizensierungsvorgaben der DFL oder kostenseitig begrenzt
sind. Die grün unterlegten Ausprägungen zeigen die vom Projektstab verfolgte
Vorstellung. Gelb unterlegt sind jene, die bei derzeitigem Stand als prüfenswert
erscheinen.
Die Zielkonfiguration dient somit der klaren Projekteingrenzung. Sie definiert
das Produkt mit der zur Zeit möglichen Detailschärfe. Nach der Mitte Februar
erfolgten Zustimmung im „großen Projektstab“, ist die Zielkonfiguration nunmehr
inhaltliche Grundlage zur Vorbereitung der Vergabe.
2.2. Prozess- und Leistungsziele
Ausgehend vom Stadtratsbeschluss vom 23.09.2015 und den darin
beschriebenen Vorgehensweisen und Zielsetzungen zum Projekt Stadion wurde
im Projektstab eine Detaillierung dieser Rahmenbedingungen erarbeitet, die in
Anlage 2 beigefügt ist. Damit existieren sowohl für den Prozess als auch für die
erwartete Leistung am Ende des Projekts klar definierte Ziele hinsichtlich
Kosten, Termine und Leistungen. Die definierten Einzelziele unterscheiden sich
jedoch durch ihren Einfluss auf das Projekt. Dies wird in den folgenden
Dimensionen greifbar:
1.
2.
3.
nen
Muss-Ziele - müssen erfüllt sein, sonst scheitert das Projekt
Soll-Ziele - haben eine große Wirkung auf das Projekt
Kann-Ziele - sind additiv und schön wenn Sie erreicht werden kön-
2.3. Projektumfeld
Das Projektumfeld beeinflusst in einem hohen Maße die Durchführbarkeit eines
Projekts. Anlage 3 dokumentiert daher die wesentlichen Elemente auf
sachlicher wie sozialer Ebene (Stakeholder).
2.4. Projektkommunikation
Neben der direkten Kommunikation zwischen einzelnen Mitarbeitern im Projekt
ist eine geregelte Kommunikation zwischen den vorhandenen
Interessensgruppen durch eine entsprechende Struktur zu regeln, um dem Ziel
einer stetigen Kommunikation gerecht zu werden. Dafür hat der Projektstab
Festlegungen über geeignete Kommunikationsmittel und einer auf die
Zielgruppen abgestimmten Kommunikationshäufigkeit verabschiedet – siehe
Anlage 4.
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3. Bauplanungsrechtliche Situation
Im B-Plan-Verfahren zum Stadionareal gingen zahlreiche Stellungnahmen ein, die ins
weitere Verfahren einfließen. Hervorhebenswert ist die Stellungnahme des FC Carl
Zeiss Jena, in der u. a. angeregt wird, auf eine Verlagerung des Spielfeldes zu
verzichten, die Baugrenzen der Tribünengebäude zu erweitern sowie auf das
Nachwuchsleistungszentrum zu verzichten. Dessen Nutzungen können in das Stadion
selbst verlagert werden (wahrscheinlich in die Westtribüne, da von dort Flächen für
Profisportnutzung in die neue Osttribüne umziehen).
All dies insgesamt betrachtet würde die Nutzungsmöglichkeiten und das
Sicherheitskonzept der Arena deutlich verbessern. Dabei wird höchstwahrscheinlich
der Hochwasserschutz nicht zusätzlich beeinträchtigt, was noch durch die
entsprechende hydraulische 2D-Berechnung nachgewiesen werden muss. Jedoch
berühren die genannten Veränderungen die Grundzüge der bisherigen Planung und
sind nur umsetzbar, wenn der B-Plan neu ausgelegt wird.
In enger Abstimmung von OB, Projektstab, Dezernat 3, FC Carl Zeiss Jena sowie
Faninitiativen soll dieser Weg im 2. Quartal 2016 dem Stadtrat vorgeschlagen werden.
Die Vorteile für Bau und Betrieb der neuen Arena werden sich über Jahrzehnte
auswirken, und das überwiegt nach Einschätzung aller Beteiligten den Nachteil der
Verzögerung des Projekts um einige Monate.
Der Abwägungsbeschluss nach erneuter Auslegung kann dann voraussichtlich im
November 2016 gefasst werden.
4. Informationen zu weiteren Einzelaspekten
4.1 Sicherheitskonzept, Umfeldmaßnahmen
Über das B-Plan-Gebiet hinaus müssen Verkehrserschließung,
Stellplatzsituation und Zuwegungen insbesondere unter den Gesichtspunkten
des notwendigen Sicherheitskonzepts und der Fantrennung betrachtet werden.
Erfreulicherweise unterstützen sowohl die Sicherheitsbehörden als auch die
Vertreter des Fußballclubs und der Fans die entsprechenden Aktivitäten des
Projektstabs sehr konstruktiv.
Welche Lösungen letztendlich möglich sind, ist aber noch ungewiss. Das gilt
auch für die Frage, ob zukünftig die Südkurve für die Heimfans genutzt werden
kann. Die Sicherheitsbehörden verlangen die Umsetzung des Prinzips der
„geteilten Stadt“ (Heimfans auf der einen, Gästefans auf der anderen
Stadtseite). Dieses Prinzip lässt sich durch die Lage des Stadions unmittelbar
neben der Saale unter Beibehaltung des status quo (Südkurve für Heimfans)
kaum verwirklichen.
Es wird intensiv daran gearbeitet, dass ein Verbleib der Heimfans in der
Südkurve möglich wird. Der Projektstab ist jedoch der Auffassung, dass das
Stadionprojekt nicht scheitern sollte, wenn dies nicht möglich ist oder zu
unverhältnismäßigen Nachteilen für Bau und Betreibung der Arena führt.
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4.2 Infrastruktur, Parkhaus
Derzeit werden bei den Versorgungsunternehmen und bei KSJ die
erforderlichen Angaben zur (äußeren und inneren) Erschließung des Stadions
ermittelt. Zu bestimmen ist insbesondere, welche der hierbei anfallenden Kosten
vom Investor, welche von der Stadt zu tragen sein werden.
Geprüft wird weiterhin, wo die bauordnungsrechtlich erforderlichen Stellplätze
nachgewiesen werden können. Vorläufig wird davon ausgegangen, das 1.200
Stellplätze erforderlich sind. Diese können innerhalb des
Bebauungsplangebietes geschaffen werden. Die konkrete Realisierung muss im
Vorfeld des Vergabeverfahrens v. a. mit den Sicherheitsbehörden abgestimmt
werden.
4.3 Fördermittel
Die Verhandlungen mit dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und
Landwirtschaft über die Gestaltung des Investitionszuschusses in Höhe von
11 Mio. € sind noch im Gange.
Durch die Berater wurden verschiedene Vergabemodelle daraufhin überprüft,
wie sich die Landesfördermittel einbinden lassen. Das im Stadtratsbeschluss
vom 23.09.2015 verankerte Modell mit einem privaten Partner, der sowohl die
Investition als auch den Betrieb der neuen Arena übernimmt, weist deutliche
Vorteile gegenüber Varianten auf, bei denen Investition und Betrieb getrennt
vergeben werden.
Es sollen nun die Bedingungen der Zuwendungsgewährung mit dem TMIL so
erarbeitet werden, dass die Zuschüsse in das Vergabemodell des
Stadtratsbeschlusses eingebracht werden können.
4.4 Leichtathletik
Durch den Projektstab wurden die Nutzungsmöglichkeiten und Kosten für
unterschiedliche Varianten der Schaffung einer neuen A-Anlage untersucht,
wobei aus städtischer Sicht die Schaffung von Trainingsmöglichkeiten für den
Verein LC Jena vorrangig ist. Die FSU (Institut für Sportwissenschaft) verfügt
derzeit am Standort Wöllnitzer Straße über eine Sportfläche für eigene Zwecke.
Würde dort eine neue Anlage errichtet,müssen diese Nutzungen auf dieser mit
untergebracht werden. Weiterhin sollen Nutzungsmöglichkeiten für das
Sportgymnasium entstehen.
Folgende Varianten werden betrachtet (an der A-Anlage ist jeweils die
Errichtung von 700 festen Tribünenplätzen möglich):
1. A-Anlage am Jenzigweg, C-Anlage an der Wöllnitzer Straße
2. A-Anlage am Jenzigweg, C-Anlage in Lobeda (Alfred-Diener-Straße)
3. A-Anlage an der Wöllnitzer Straße
Bei den Varianten 1 und 3 wird das Landesgrundstück an der Wöllnitzer Straße
genutzt. Diese Varianten werden in die Untervarianten A (Landeseinrichtungen
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übernehmen einen Teil von Invest und Betrieb) und B (Stadt übernimmt Invest
und Betrieb allein) unterschieden.
Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass Variante 1 A optimal ist,
gefolgt von 2 A und 3 (in dieser Reihenfolge). Die Varianten 1 B und 3 B sind
aus Sicht der Stadt weder angemessen noch finanzierbar. Wenn ein Projekt auf
der Landesfläche an der Wöllnitzer Straße realisiert wird, durch das sich die
Nutzungsmöglichkeiten der Landeseinrichtungen FSU und Sportgymnasium
verbessern, muss es gemeinsam von Stadt und Land finanziert und betrieben
werden.
4.5 Abstimmung mit der Bädergesellschaft (JBG)
Auf der Basis der Stellungnahme der JBG im B-Plan-Verfahren wird sowohl
durch Dezernat 3 als auch durch den Projektstab die weitere Abstimmung
gesucht. Ein gemeinsamer Termin in der Projektstabsitzung steht für den
03.03.2016 bevor. Ziel ist es, die Interessen der JBG adäquat ins weitere BPlan-Verfahren wie auch ins Vergabeverfahren für das Stadionprojekt
einzubinden.
5. Nächste Schritte
5.1 Wirtschaftliche Situation FC Carl Zeiss Jena e. V. und FC Carl Zeiss Jena FußballSpielbetriebs-GmbH
Aufgrund der aktuellen Berichterstattung in der lokalen Presse (OTZ vom
18.01.2016) beabsichtigt die Projektgruppe, sich mit der wirtschaftlichen
Situation von Verein und GmbH zu befassen. Die jetzt öffentlich gewordenen
schwierige finanzielle Situation kündigte sich bereits im Sommer 2015 an, als
Aufsichtsratsmitglied G. Poschinger von drohender Insolvenz sprach.
Geklärt werden muss, ob der Verein zur Rückführung seiner Verbindlichkeiten in
der Lage ist und darüber hinaus nachhaltig ein angemessenes Nutzungsentgelt
an den Stadionbetreiber zahlen kann. Da der Abschluss eines entsprechenden
Vertrages im Rahmen der Vergabe vom Betreiber gefordert wird, könnten eine
zwischenzeitliche Insolvenz oder Einzelvollstreckungsmaßnahmen Dritter gegen
Verein oder Spielbetriebs-GmbH das Arenaprojekt zum Scheitern bringen. Der
Projektstab geht davon aus, dass Verein und GmbH sich professionell und
verlässlich einbringen werden.
5.2 Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
Einer der nächsten Schritte, den der Projektstab in Zusammenarbeit mit den
Beratern von Drees & Sommer AG absolvieren wird, ist eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für das Projekt. Hierbei stehen die notwendigen
Investitionskosten, deren Finanzierung und die Betreibung ebenso im Fokus wie
die Erlöspotentiale aus sportlicher Nutzung wie auch aus Nebennutzungen.
Im Ergebnis dieser Untersuchung kann eingeschätzt werden, wie ein sinnvoller
Betriebszustand aussehen kann und welche baulichen Anforderungen das mit
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sich bringt. Ebenso wird sich zeigen, ob die derzeitige Erwartung an die
städtischen Zuschüsse (15 Mio. € Investzuschuss, unter 1 Mio. € jährlicher
Betreibungszuschuss) erfüllbar ist. Der Projektstab hat sich zum Ziel gesetzt,
dass eine jährliche Zuschusshöhe von 1,5 Mio. € unter keinen Umständen
überschritten wird (siehe Anlage 2).
5.3 Markterkundung
Bau, Finanzierung und Betrieb des Stadions bringen komplexe
Herausforderungen mit sich.
Deshalb soll vor Beginn des förmlichen Vergabeverfahrens ein sogenanntes
Markterkundungsverfahren durchgeführt werden. Es wird nähere Erkenntnisse
über die Erwartungen des Marktes und die Bereitschaft potentieller Bieter zur
Beteiligung am förmlichen Verfahren liefern. Die gewonnenen Erkenntnisse
können dann in die Erarbeitung der Vergabeunterlagen einfließen.
6. Gesamteinschätzung
Der Stadtrat hat in seinem Beschluss vom 23.09.2015 sehr ehrgeizige Ziele und
Rahmenbedingungen für das Projekt vorgegeben. Als Ergebnis der bisherigen Arbeit
des Projektstabs klärt sich das „Bild“ der neuen Arena und die Vorstellung über den
weiteren Projektablauf, wie unter Punkt 2 dargestellt.
Die Terminziele des Stadtratsbeschlusses können, wie oben dargestellt, nicht gehalten
werden. Die Kostenziele sind unter guten Rahmenbedingungen möglicherweise
haltbar; nähere Informationen wird die o. g. Wirtschaftlichkeitsuntersuchung erbringen.
Zahlreiche Schwierigkeiten und Restriktionen ergeben sich aus dem Standort in der
Saaleaue. Es wird nicht möglich sein, alle Erwartungen an das Projekt so zu erfüllen,
wie das an einem Standort auf der „grünen Wiese“ möglich wäre.
Die Durchführbarkeit des Projektes ist unter all diesen Gesichtspunkten noch nicht
gesichert. Der Projektstab ist jedoch der Auffassung, dass er die wesentlichen
Schwierigkeiten erkannt hat und sie prinzipiell lösbar sind.
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