Totalrevision der Verordnung über die berufliche Vorsor

Regierungsrat
Medienmitteilung
Datum:
Sperrfrist:
28. April 2016 – Nr. 34
Totalrevision der Verordnung über die berufliche Vorsorge: Antrag an den Kantonsrat
Das Finanzierungssystem der beruflichen Vorsorge der Personalversicherungskasse Obwalden (PVO) soll angepasst werden. Anstelle eines fixen Beitragssatzes pro versicherte Person erhebt die PVO neu individuelle Beiträge
nach Alterskategorien. Dieses Vorhaben setzt eine Anpassung der Verordnung
über die berufliche Vorsorge voraus. Die Vorlage fand in der Vernehmlassung
grundsätzliche Unterstützung. Die Behandlung im Kantonsrat erfolgt am
19./20. Mai 2016.
Die Personalversicherungskasse Obwalden (PVO) ist eine privatrechtliche Genossenschaft. Ihr sind 56 Arbeitgeber mit 2 836 Versicherten und 733 Rentenbeziehenden angeschlossen (Stand Ende 2015). Die demografische Entwicklung ihrer
Versicherten sowie der konstante Rückgang der durchschnittlichen Kapitalrendite
stellen die PVO vor grosse Herausforderungen. Zur Sicherung des finanziellen
Gleichgewichts hat die PVO eine Reglementsrevision ausgearbeitet. Vorgesehen
sind eine Senkung der aktuellen Umwandlungssätze sowie der Risikobeiträge, die
Streichung der Alters-Kinderrente, eine Anspruchseinschränkung bei der InvalidenKinderrente und schliesslich eine Erhöhung der Sparbeiträge. Als zentrale Massnahme soll ein Wechsel von der Kollektivfinanzierung zur individuellen Finanzierung
vollzogen werden.
Ergebnisse der Vernehmlassung
Die Pläne der PVO haben Auswirkungen auf die Verordnung über die berufliche
Vorsorge. Der Regierungsrat bereitete deshalb eine Revision dieser Verordnung vor
und führte ein Vernehmlassungsverfahren durch. Die Antworten aus der Vernehmlassung, die von Mitte Dezember 2015 bis Mitte März 2016 durchgeführt wurde, zeigen, dass die beantragten Änderungen auf Akzeptanz stossen und die Massnahmen
grundsätzlich befürwortet werden. Thematisiert werden insbesondere Elemente des
Vorsorgereglements, die in die Zuständigkeit der Delegiertenversammlung der PVO
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fallen, wie etwa die Erhöhung der Sparbeiträge, der Aufteilungsschlüssel zwischen
Arbeitgebern und Arbeitnehmern oder die Staffelung der individuellen Beitragssätze
nach Altersklassen. In der Botschaft zur Verordnung über die berufliche Vorsorge
geht der Regierungsrat kurz darauf ein. Nur wenige materielle Auswirkungen hat das
Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens auf die Verordnung. Die geänderte Verordnung würde neu noch fünf von ursprünglich 17 Artikeln umfassen. Es erscheint
aus diesem Grund sinnvoll, auf einen blossen Nachtrag zur Verordnung vom 28.
Juni 1984 zu verzichten und stattdessen eine neue, kurze Verordnung zu erlassen.
Mit anderen Worten wird keine Teilrevision, sondern eine Totalrevision dieser Verordnung (Neufassung unter Aufhebung der bisherigen Verordnung) vorgeschlagen.
Nach den Richtlinien des Bundes ist dies angezeigt, wenn die Änderung eines Erlasses mehr als die Hälfte der Artikel des Erlasses betrifft.
Weiteres Vorgehen
Eine ausserordentliche Delegiertenversammlung der Personalversicherungskasse
wird am 28. Juni 2016 über die Revision des Vorsorgereglements entscheiden. Die
Inkraftsetzung ist auf den 1. Januar 2017 geplant. Die neue Verordnung über die
berufliche Vorsorge soll dem Kantonsrat an der Sitzung vom 19./20. Mai 2016 unterbreitet werden, sie kann unabhängig von der Reglementsrevision in Kraft treten.
Geschäftsunterlagen Kantonsrat:
www.ow.ch → Behörden → Kantonsrat → Geschäfte → Totalrevision der Verordnung über die berufliche Vorsorge
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