Versicherungspflicht für

BEST Aktuell
Versicherungspflicht für Immobiliendarlehensvermittler/-berater
Düsseldorf, 28. April 2016 – Gemäß jüngster Beschlussfassung des Bundesrates zur
„Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung" ist zukünftig für die Tätigkeit als
Immobilienkreditvermittler ein Sachkundenachweis erforderlich. Ferner besteht Versicherungspflicht gegen Vermögensschäden. Hintergrund ist der verbesserte Verbraucherschutz gemäß EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie.
Der Bundesrat hat jüngst die "Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung" beschlossen. Demnach benötigen Kreditvermittler zukünftig eine Erlaubnis für ihre Tätigkeit. Gemäß
Paragraf 34i Gewerbeordnung ist u.a. ein Sachkundenachweis erforderlich, der im Rahmen
einer schriftlichen und mündlichen Prüfung bei den Industrie und Handelskammern erbracht werden kann.
„Im Rahmen des Beschlusses wurde auch festgelegt, dass Immobiliendarlehensvermittler
über eine Berufshaftpflichtversicherung gegen Vermögensschäden verfügen müssen“, erklärt Stefan Peters, Geschäftsführer bei der BEST GRUPPE. „Sie deckt beispielsweise
Schäden, die aus einer versehentlichen Nichtweiterleitung von Anträgen und Unterlagen,
durch Fehler bei der Ermittlung des persönlichen Bedarfs des Darlehensnehmers oder der
Empfehlung einer ungeeigneten Finanzierungsform resultieren.“
Die gesetzliche Mindestversicherungssumme des Pflichtschutzes beträgt 460.000 Euro
für jeden Schadenfall und 750.000 Euro pro Kalenderjahr für alle Schadensfälle. „Je nach
Umfang der Tätigkeit empfehlen wir eine zweifache Jahreshöchstersatzleistung“, so Peters. Geht der Vermittler weiteren Tätigkeiten nach – z.B. als Immobilienmakler oder Versicherungsvermittler –, so muss dies i.d.R gesondert beantragt werden.
Je nach Umsatz, Leistungsumfang und Deckungssummen sind wirtschaftlich günstige Versicherungslösungen, nach individueller Beratung, ab ca. 130,- Euro pro Jahr erhältlich, sofern nur der Tätigkeit als Kreditvermittler nachgegangen wird. „Ob für die Berufshaftpflichtoder andere Versicherungen: Es empfiehlt sich immer, gemeinsam mit einem unabhängigen Experten auf Grundlage der eigenen tatsächlichen Bedarfe Leistungen und Beiträge
der Versicherer in den direkten Vergleich zu stellen. So lässt sich tatsächlich die jeweils
beste Lösung ermitteln.“
28. April 2016 | BEST Aktuell – BEST GRUPPE | www.bestgruppe.de | Seite 1 von 1