Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

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Verordnung des Bundesministers für Inneres über die spezielle Ausbildung für
Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (Ausbildungsverordnung
Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung - AusbV-VT)
Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Einbringende Stelle:
Vorhabensart:
Laufendes Finanzjahr:
Inkrafttreten/
Wirksamwerden:
Bundesministerium für Inneres
Verordnung
2016
2016
Vorblatt
Problemanalyse
Das Polizeiliche Staatschutzgesetz (PStSG), welches mit 1. Juli 2016 in Kraft tritt, sieht in § 2 Abs. 3
PStSG vor, dass die spezielle Ausbildung für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung der
Bediensteten des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung sowie der für
Verfassungsschutz
zuständigen
Organisationseinheiten
bei
den
Landespolizeidirektionen
(Organisationseinheiten gemäß § 1 Abs. 3 PStSG) durch Verordnung zu regeln ist. Diese spezielle
Ausbildung wird bereits seit dem Jahr 2005 vom Bundesamt für Verfassungsschutz und
Terrorismusbekämpfung angeboten und durchgeführt. Deren näherer Inhalt soll nunmehr aus Gründen
der Transparenz und Nachvollziehbarkeit durch Verordnung geregelt werden. Betroffen von der
Verordnung sind alle Bediensteten des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung
mit Ausnahme des Direktors sowie der für Verfassungsschutz zuständigen Organisationseinheiten bei den
Landespolizeidirektionen. Die Schulungen sollen je nach Bedarf ein bis zweimal jährlich stattfinden und
aus zwölf Modulen, welche insgesamt 90 Unterrichtseinheiten umfassen, bestehen. Als Vortragende
sollen dabei grundsätzlich Bedienstete des Bundesministeriums für Inneres, insbesondere des
Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, fungieren. Die Ausbildung wird im
eigenen Amtsgebäude stattfinden. Durch die Verordnung werden neben dem Anwendungsbereich die
Ziele, Grundsätze, Organisation und Leitung der Ausbildung, die Ausbildungsinhalte und deren
Mindeststundenanzahl, die Vortragenden sowie der Nachweis über die Absolvierung der Ausbildung und
Anrechnungsmöglichkeiten geregelt.
Ziel(e)
- Spezielle Ausbildung der Bediensteten des Bundesamtes für Verfassungsschutz und
Terrorismusbekämpfung sowie der für Verfassungsschutz zuständigen Organisationseinheiten bei den
Landespolizeidirektionen in den Bereichen Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
- Regelung der speziellen Ausbildung der Bediensteten des Bundesamtes für Verfassungsschutz und
Terrorismusbekämpfung sowie der für Verfassungsschutz zuständigen Organisationseinheiten bei den
Landespolizeidirektionen gemäß § 2 Abs. 3 PStSG
Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben hat keinen direkten Beitrag zu einem Wirkungsziel.
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Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union
Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen
Union.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens
Keine.
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