erfahren

Kosten für Asylsuchende sind gesamtstaatliche Aufgabe
Sachsen-Anhalts Finanzminister André Schröder hat gemeinsam mit seinen
Amtskollegen aller deutschen Bundesländer den Bund aufgefordert, mindestens die
Hälfte der Kosten für Flüchtlinge in Ländern und Kommunen zu übernehmen. Diese
Forderung wurde heute auf der Finanzministerkonferenz in Berlin beschlossen.
Für Finanzminister Schröder ist diese hälftige Kostenbeteiligung des Bundes eine
Frage der „fairen Lastenverteilung“. Die Finanzministerkonferenz stellte heute fest,
dass die Belastung allein der Länderhaushalte durch Kosten für Flüchtlinge bei
voraussichtlich
21 Milliarden Euro liegen wird. In diesen Kosten sind noch nicht eingerechnet
notwendige Gelder für die Integration der Asylsuchenden mit Bleibeperspektive.
Stark steigende Kosten werden aus den Ländern auch für die Unterbringung,
Versorgung und Betreuung unbegleiteter Minderjähriger gemeldet.
Finanzminister André Schröder:
„Ich begrüße die grundsätzliche Zusage des Bundes, sich an den Kosten der Länder
und Kommunen zur Bewältigung der Flüchtlingssituation einschließlich der
Integration beteiligen zu wollen. Es geht um eine gesamtstaatliche Herausforderung,
die wir nur gemeinsam erfolgreich bewältigen werden. Jetzt hoffe ich, dass die
Ministerpräsidenten bei ihrer nächsten Sonderkonferenz Ende Mai konkrete
Ergebnisse mit dem Bund erzielen.“