Gesundheits- und Sozialdepartement Beratungsstelle für Suchtfragen Hoferbad 2 9050 Appenzell Telefon +41 71 788 94 59 [email protected] www.ai.ch Appenzell, 29. April 2016 Medienmitteilung Alkoholprävention in Appenzell Innerrhoden – Alkoholtestkäufe zeigen ein ernüchterndes Bild Nur drei von acht getesteten Verkaufsstellen in Appenzell Innerrhoden haben sich an die Jugendschutzbestimmungen gehalten. Die Kommission für Gesundheitsförderung verfolgt mit dem kantonalen Massnahmeplan Alkohol 2016–2020 die Vision „Wer alkoholische Getränke trinkt, tut dies ohne sich selber und anderen Schaden zuzufügen“. Alkoholische Getränke sind ein fester Bestandteil unserer Ess- und Trinkkultur und des sozialen Lebens. Doch wie viel ist zu viel? Der Grossteil der Bevölkerung weiss mit Alkohol verantwortungsvoll umzugehen und verhält sich risikoarm. Manchen Menschen gelingt es jedoch nicht, die Kontrolle über ihr Verhalten zu behalten. Ein risikoreiches Verhalten liegt dann vor, wenn Alkohol exzessiv, chronisch oder situationsunangepasst konsumiert wird. Alkoholmissbrauch bringt für die Betroffenen und ihr Umfeld viel persönliches Leid mit sich, stört das Zusammensein und zerstört sowohl Freundschaften als auch Familien. Alkohol schadet der Entwicklung von Jugendlichen, bringt Gefahren auf die Strasse, in die Betriebe und er führt zu Gewalt. Massnahmeplan für Alkoholprävention Die Kommission für Gesundheitsförderung Appenzell Innerrhoden hat sich mit den Themen Alkoholverkauf, Alkoholkonsum und Alkoholprävention eingehend beschäftigt und auf der Grundlage des Nationalen Programms Alkohol 2013–2016 und der Nationalen Strategie Sucht 2017–2024 einen kantonalen Massnahmeplan Alkohol 2016–2020 ausgearbeitet. Dieser wurde von der Standeskommission im Herbst 2015 genehmigt und beinhaltet Aktivitäten in den drei Handlungsfeldern „Früherkennung und Frühintervention“, „Beratung und soziale Integration“ sowie „ individuelle und gesellschaftliche Schadensminderung“. Mit insgesamt 19 Massnahmen werden drei Ziele verfolgt. Erstens sollen die Menschen einen risikoarmen Umgang mit Alkohol finden. Zweitens sollen die relevanten Akteure einen optimalen Beitrag zur Senkung des problematischen Konsums leisten können. Und drittens sollen sich die Behandlungs- und Beratungsangebote am Bedarf und an den Bedürfnissen der Betroffenen, deren Angehörigen und ihren individuellen Behandlungszielen ausrichten. AI 431.12-14-122018 1-2 Alkoholtestkäufe als erste Massnahme Mit der Durchführung von Alkoholtestkäufen wurde eine erste Massnahme umgesetzt. Um gesundheitliche und soziale Folgen des Alkoholkonsums wirkungsvoll einzuschränken ist es wichtig, dass die Jugendschutzbestimmungen von allen Verkaufsstellen konsequent eingehalten werden. Die eidgenössischen und kantonalen Jugendschutzbestimmungen untersagen den Verkauf von Spirituosen, Alcopops und Aperitifen an unter 18-Jährige. Bier und Wein sowie andere gegorene Getränke dürfen nicht an unter 16-Jährige verkauft werden. Ernüchterndes Ergebnis Das Blaue Kreuz St.Gallen-Appenzell hat im Auftrag der Kommission für Gesundheitsförderung Alkoholtestkäufe im Kanton Appenzell Innerrhoden durchgeführt. In acht zufällig ausgewählten Betrieben haben eine 15-Jährige und ein 16-Jähriger gemeinsam alkoholische Getränke nachgefragt. Mehr als die Hälfte der Betriebe hielten sich nicht an die Vorschriften und verkauften der 15-jährigen Testkäuferin zweimal ein Bier und dem knapp 16-jährigen Testkäufer dreimal Spirituosen. Die Testkäufe wurden an einem Freitagabend zwischen 18 und 21 Uhr in Gastronomie- und Einzelhandelsbetrieben durgeführt. Die kontrollierten Verkaufsstellen wurden schriftlich über die Ergebnisse der Alkoholtestkäufe orientiert und eine Schulung für ihre Mitarbeitenden angeboten. Im gesamtschweizerischen Durchschnitt kann jeder dritte Minderjährige trotz gesetzlicher Altersbeschränkungen Alkohol kaufen. Das geht aus den Ergebnissen der über 5‘000 Alkoholtestkäufe im Jahr 2014 in der Schweiz hervor. Testkäufe sollen sensibilisieren Präventionsfachleute betonen, dass Alkoholtestkäufe eine wichtige Massnahme im Jugendschutz sind und mit der regelmässigen Durchführung der Problematik des missbräuchlichen Alkoholkonsums von Jugendlichen entgegengewirkt werden kann. Im Rahmen der Kontrollen wird das Verkaufspersonal unterstützt und für die Problematik sensibilisiert. Dies führt zu einer nachweislich positiven Wirkung auf die Verkaufspraxis. Deshalb werden im Kanton Appenzell Innerrhoden auch in Zukunft weitere Testkäufe durchgeführt. AI 431.12-14-122018 2-2
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