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Immobilien
Verkauf einer Immobilie der Landeshauptstadt München
Bogenhausen
Baugrundstück mit Altbaubestand
Asgardstraße 18
Lage und Umfeld
Das Grundstück liegt im Münchner Osten in äußerst
begehrter Wohnlage im Stadtteil Bogenhausen im Bereich
der historischen Villenkolonie „Am Priel-Hof“ aus der
ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, welche im Westen an
das Isarhochufer und an den Herzogpark anschließt. Diese
Villensiedlung weist eine durchmischte, gewachsene
Stadtteilstruktur aus Wohnen und nicht störendem Gewerbe auf. Die Bebauung setzt sich vorwiegend aus Einfamilien- und kleineren Mehrfamilienhäusern zusammen
und zeichnet sich durch eine für Münchner Verhältnisse
noch geringe Bodenversiegelung mit einem beachtlichen
Grünflächenanteil aus.
Flst.:
Gemarkung:
Grundstücksgröße:
Baurecht bei Neubebauung:
Mindestkaufpreis:
Bewerbungsende:
288/91
Bogenhausen
790 m²
circa 400 m² Geschossfläche
(kein Vorbescheid vorhanden)
2.700.000 €
Mittwoch, 16.03.2016, 12 Uhr
In einem Radius von weniger als 10 Gehminuten sind
U- Bahn (U4, Station Arabellapark), Tram- und diverse Busanschlüsse gegeben.
Straßenausbau/Parkmöglichkeiten
Die Asgardstraße ist voll ausgebaut mit circa 6 Meter
breiter Fahrbahn mit beidseitig circa 2 Meter breiten
Gehwegen. Das Parken im öffentlichen Straßenraum ist
aufgrund der Fahrbahnbreite nur eingeschränkt (auf einer
Straßenseite) möglich.
Private Garagen und Stellplätze befinden sich auf den
jeweiligen Grundstücken.
Das Grundstück liegt circa 80 bis 130 Meter Luftlinie von
den Hauptverkehrsadern Englschalkinger- und Effnerstraße sowie dem Effnerplatz entfernt, ist jedoch von den
Immissionen recht gut abgeschirmt. Die direkte Anwesensumgebung ist ruhig und äußerst gepflegt.
Infrastruktur
Trotz „grüner“ Lage verfügt das Grundstück über beste,
fußläufig erreichbare Alltagsinfrastruktur.
Kindergärten, Schulen, Sport- und Freizeitflächen, öffentliche Grünflächen, Einkaufsmöglichkeiten und ÖPNV-Anbindung sind in einem Radius von 15 Gehminuten vorhanden.
Grundstück/Altbestand
Die Größe des Grundstücks ist mit 790 m² gebietstypisch,
die Zuwegung erfolgt von Nord-Westen.
Der Garten im östlichen Grundstücksbereich ist circa 450
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Bogenhausen
Baugrundstück mit Altbaubestand
Asgardstraße 18
m² groß und mit – der Baumschutzverordnung unterliegenden – Bäumen bewachsen.
Der Verkauf des Grundstücks erfolgt im aktuellen, bebauten Zustand, wie es liegt und steht.
•
•
München,
die Besondere Siedlungsgebiete-Verordnung der Landeshauptstadt München,
die Stellplatzsatzung der Landeshauptstadt München.
Das Grundstück ist auf einer Grundfläche von rund 98 m²
mit einem circa 1937 erstellten Einfamilienhaus (KG, EG,
1. OG, DG nicht ausgebaut) zuzüglich einer angebauten
Einzelgarage bebaut. Die Geschossfläche des Baubestandes beträgt rund 184 m².
Die Bausubstanz befindet sich in einem unbewohnbaren,
abbruchreifen Zustand.
Es besteht weder Denkmal- noch Ensembleschutz.
Über den folgenden Link können diese Verordnungen bzw.
die Satzung aufgerufen werden:
http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtinfos/Stadtrecht.
html
Grundstücksfreimachung/Inventarbeseitigung
Die Abbruch- und Entsorgungskosten können je nach
Umfang und Beschaffenheit zu beseitigender Baustoffe,
insbesondere beim Vorliegen belasteten Materials, stark
variieren. Unsere Schätzung aufgrund von Erfahrungswerten liegt – ohne Gewähr – bei rund 25 €/m³ umbauten
Raumes. Das Volumen der abzubrechenden und zu beseitigenden Bausubstanz wird auf rund 1.000 m³ geschätzt,
zudem fallen weitere Freimachungskosten an für die Außenanlagen (Einfriedung, hindernde Bäume und Hecken),
Freiräumung, Beseitigung des Abbruchmaterials.
„Eine Bebaubarkeit des Grundstücks mit einem Baukörper
von max. circa 13 m x 12 m innerhalb des Bauraumes
unter Einhaltung der Abstandsflächen und einer Höhenentwicklung mit max. 2 Vollgeschossen und ausgebautem
Dachgeschoss (überwiegend Walmdächer im Geviert)
erscheint möglich. Dies ergibt eine Geschossfläche von
circa 400 m². Baumschutz ist zu berücksichtigen. Ob eine
Überschreitung der rückwärtigen Baugrenze, wie bei anderen Gebäuden im Geviert vorhanden, möglich ist, kann nur
im Baugenehmigungsverfahren geklärt werden.“
Realisierbares Baurecht bei Neubebauung
Unverbindliche Auskunft des Referates für Stadtplanung
und Bauordnung:
Demgemäß wird keine Haftung für ein bestimmtes Baurecht, insbesondere nicht für ein bestimmtes Maß der
Bebaubarkeit übernommen.
Das Wohnhaus beinhaltet das gesamte Inventar des letzten Bewohners, dieses hat wegen seiner Beschaffenheit
und seines Zustandes (Schimmelbefall) keinen Wert.
Kaufvertrag
Der Kaufvertrag mit allen Anlagen kann im passwortgeschützten Bereich eingesehen werden.
Die Freimachung des Grundstücks einschließlich Inventarräumung sind vom Käufer auf dessen Kosten vorzunehmen.
Bei Abgabe eines Angebots ist die Zustimmung zum Kaufvertragsentwurf ausdrücklich zu erklären.
Baurecht
Der Flächennutzungsplan stellt das Grundstück als „Reines Wohngebiet“ (WR) dar.
Besondere vertragliche Regelungen sind u.a.:
Ziffer 7 - Bodenmängel
Es sind keine Bodenmängel bekannt.
Treten jedoch bislang unbekannte künstliche Bodenmängel im Zuge der Bebauung auf, werden Baumehrkosten
nach Maßgabe des Kaufvertrages (teils mit Selbstbehalt)
erstattet.
Das Baurecht bestimmt sich nach § 30 Abs. 3 i.V.m. § 34
BauGB (Baugesetzbuch); das bedeutet, dass sich ein Neubau nach Art und Maß der baulichen Nutzung, nach der
Bauweise, etc. in die Umgebung einfügen muss.
Ein Bauliniengefüge im Form einer Straßenbegrenzungslinie, einer straßenseitigen Baulinie und einer rückwärtigen
Baugrenze ist vorhanden. Als Bauraumtiefe sind zwölf
Meter festgesetzt.
Ziff. 10 - Kaufpreiszahlung
Der Kaufpreis ist vor der Beurkundung zu Zahlung fällig!
Für die Villensiedlung „Am Priel-Hof“ gelten zudem:
• die Baumschutzverordnung der Landeshauptstadt
Ziffer 10.1 und 11 - Kaufpreisrückzahlung/-nachbesserung
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Baugrundstück mit Altbaubestand
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mängel)
Anlage 4: LVGBT (zu Ziff. 7 Kaufvertrag: Haftung Bodenmängel)
Anlage 5: Mustererlass (zu Ziff. 7 Kaufvertrag: Haftung
Bodenmängel);
Bei Genehmigung eines geringeren oder höheren Nutzungsmaßes als 400 m² Geschossfläche erfolgt eine
entsprechender Kaufpreisausgleich.
Ziffer 12 - Bauverpflichtung
Bei Neubebauung ist diese binnen drei Jahren zu erstellen.
sowie auf dem Postweg ein beschriftetes Briefkuvert für
die Abgabe Ihrer Bewerbung.
Ziffer 13 - Ökologische und baubiologische Grundsätze
Ein ökolog. Kriterienkatalog ist bei Bebauung verbindlich
einzuhalten.
Sollten Sie keinen Internetzugang haben, bitten wir Sie,
dies auf Ihrer Anfrage zu vermerken, wir senden Ihnen die
genannten Unterlagen dann auf dem Postweg zu.
Ziffer 14 - Dienstbarkeit umweltfreundliche Energie
Ein Verbot der Verwendung flüssiger und fester Brennstoffe wird durch Dienstbarkeit gesichert.
Ihre Bewerbung muss ein vorläufiges Preisangebot enthalten. Angaben zum Eigenkapital und zur Finanzierung
sollen beigefügt werden. Bewerber, die ein Preisangebot
unter dem vorgenannten Mindestkaufpreis abgeben, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Mindestkaufpreis
Die Landeshauptstadt München verkauft das Baugrundstück gegen Höchstgebot.
Die schriftliche Bewerbung muss bis spätestens Mittwoch, den 16.03.2016, 12.00 Uhr (Ausschlussfrist) im
verschlossenen Briefkuvert an folgender Stelle eingegangen sein:
Der Mindestkaufpreis beträgt 2.700.000 €.
Besichtigungstermine
Besichtigungstermine sind über den am Ende dieses
Exposés genannten Kontakt zu vereinbaren.
Landeshauptstadt München
Kommunalreferat
Immobilienservice - Kaufmännische Dienstleistungen
Roßmarkt 3, 4. Stock, Zimmer Nr. 422
80331 München.
Sie interessieren sich für den Kauf dieser Immobilie?
….. dann sollten Sie folgendes wissen:
Die Vergabe städtischer Immobilien, die allgemein zum
Verkauf angeboten werden, richtet sich nach den Leitlinien
für Ausschreibung und Bewerberauswahl bei der Vergabe
städtischer Grundstücke, die der Stadtrat mit Beschlüssen
vom 01./07.10.2009 eingeführt hat. Danach ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen.
2. Stufe: Abgabe des endgültigen Angebots
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden mit den höchstbietenden Bewerbern, deren Bewerbungen den vorgenannten Anforderungen entsprechen, Bietergespräche geführt, bei denen insbesondere der Inhalt des Kaufvertrags
besprochen wird.
Im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens werden die
Grundsätze von Transparenz und Gleichbehandlung beachtet.
Anschließend werden diese Bewerber aufgefordert, ihr
endgültiges schriftliches Preisangebot – wiederum im verschlossenen Briefkuvert – bis Montag, den 25.04.2016,
12.00 Uhr bei der oben genannten Stelle abzugeben. (Es
erfolgt gesonderte postalische Aufforderung an die betroffenen Bieter.)
1. Stufe: Bewerbung
Sie erhalten auf schriftliche Anfrage an die unten angegebene Kontaktadresse (Post, Fax, E-Mail) einen Internetlink,
bei dem folgende Detailinformationen (Anlagen) hinterlegt
sind:
Dieses endgültige Angebot muss folgende Angaben enthalten:
• beziffertes Kaufpreisangebot (in Höhe des Mindestkaufpreises oder darüber)
• Name und gegebenenfalls Rechtsform des Bieters (=
Anlage 1: Kaufvertragsentwurf
Anlage 2: ökologischer Kriterienkatalog (Anlage zum Kaufvertrag)
Anlage 3: LAGA (zu Ziff. 7 Kaufvertrag: Haftung Boden-
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Baugrundstück mit Altbaubestand
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•
•
postalische Zusendung nicht vor der Abgabefrist erfolgt;
5) deren Umschlag nicht, wie gefordert, gekennzeichnet
und deshalb im Rahmen der Postzustellung von den Posteingangsstellen der Stadt geöffnet wurde.
Grundstückskäufers)
Zustimmung zum Kaufvertragsentwurf
Nachweis zur finanziellen Leistungsfähigkeit bezüglich
Kaufpreis und Baukosten, zum Beispiel Eigenkapitalbeziehungweise Bonitätsnachweis oder Finanzierungsabsichtserklärung eines Bankinstituts, welches in
der Europäischen Union als Steuerbürge zugelassen
ist.
Zustimmung des Stadtrats
Gemäß der Geschäftsordnung des Stadtrats der Landeshauptstadt München steht der Vertragsabschluss unter
dem Vorbehalt der Zustimmung des Stadtrats. Der Verkauf
an den Meistbietenden wird dem zuständigen Stadtratsgremium (Kommunalausschuss) in dem unmittelbar auf
das Fristende folgenden Sitzungstermin zur Beschlussfassung vorgelegt.
Im Fall einer Bietergemeinschaft ist der bevollmächtigte
Vertreter zu benennen, der die Mitglieder gegenüber der
Landeshauptstadt München rechtsverbindlich vertritt und
die gesamtschuldnerische Haftung der Bietergemeinschaft
erklärt. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen bei
Abgabe des Angebots benannt werden. Eine nachträgliche
Bildung von Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Nebenangebote sind nicht zulässig.
Allgemeine Hinweise
Es handelt sich hier um eine erste unverbindliche Grundstücksinformation, aus der insbesondere kein Maklerauftrag oder ähnliches abgeleitet werden kann.
Nach Ablauf der Angebotsfrist erfolgt die Öffnung der
Angebotskuverts. Das Höchstgebot erhält – nach Zustimmung durch den Stadtrat – den Zuschlag. Falls der Vertrag
mit diesem nicht zustande kommt, wird an den Zweitbieter vergeben.
Aufwendungen im Vorfeld der Vergabe werden von der
Landeshauptstadt München nicht erstattet.
Anlagen
• Lageplan 1:1000
• Flächennutzungsplan
• Stadtplan
Allgemein gilt:
Das für die Bewerbung beziehungsweise für die Angebotsabgabe übermittelte Kuvert soll jeweils verwendet
werden. Wird ausnahmsweise ein anderes Kuvert verwendet, ist dieses jeweils wie folgt zu kennzeichnen:
Bezeichnung des Verkaufsobjekts – Bewerbungs-/Angebotsfristende – deutlicher Hinweis auf Vorder- und Rückseite „NICHT ÖFFNEN“.
Kontakt
Landeshauptstadt München
Kommunalreferat
Immobilienservice
Kaufmännische Dienstleistungen-GV/Ost
Roßmarkt 3
80331 München
Das Ausschreibungsverfahren wird aufgehoben, wenn keine Angebote mindestens in Höhe des Mindestkaufpreises
eingegangen sind.
Der Landeshauptstadt München bleibt es unbenommen,
das Verfahren jederzeit abzubrechen oder aufzuheben.
Sabine Botzler
Tel.: 089 233-22963
Fax: 089 233-21238
E-Mail: [email protected]
Vom weiteren Verfahren werden ausgeschlossen:
Bewerbungen beziehungsweise Angebote,
1) deren Preisgebot unter 2.700.000 € liegt;
2) die nicht fristgerecht eingehen;
3) die per E-Mail oder Fax zugeleitet wurden;
4) die vorab per E-Mail oder Fax zur Fristwahrung mit
nachträglicher Zusendung des Gebotes per Post zugeleitet
werden, da dies gegen den Grundsatz der Nichtöffentlichkeit des Kaufangebotes verstößt. Dies gilt auch, wenn die
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