Bürgermeisterin Angelika Birk, Rathaus, 54290 Trier CDU Stadtratsfraktion Trier Rathaus, Am Augustinerhof 54290 Trier Angelika Birk Bürgermeisterin Dezernentin für Bildung, Soziales, Wohnen, Jugend und Arbeit Am Augustinerhof 54290 Trier Telefon 0651/7181030 Telefax 06511038 E-Mail [email protected] 28.04.2016 Ihre Anfrage: Sachstand Umgestaltung des Umfelds am Bürgerhaus Trier Nord vom 14. April 2016 Sehr geehrter Herr Köhler, sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 14. April 2016 zum Sachstand der Umgestaltung des Umfelds am Bürgerhaus Trier-Nord. Gerne beantworte ich Ihnen Ihre Anfrage wie folgt: Zu 1: Der Baubeginn des Projektes war angesetzt für 2015. Weshalb ist dies nicht umgesetzt und weshalb gibt es noch nicht einmal eine Vorlage? Nachdem das beauftragte Planungsbüro 2015 den Entwurf bearbeitet hat und nachdem dieser Entwurf in der Öffentlichkeit sowie in den politischen Gremien präsentiert wurde, waren weitere Klärungen hinsichtlich des Ausbaustandards, der Flächenzuordnungen, der verkehrsrechtlichen Widmung und der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit sowie der Finanzierung erforderlich. Die wesentlichen Eckpunkte sind zwischenzeitlich soweit abgestimmt, dass den politischen Gremien noch vor der Sommerpause die Beschlussvorlage zum Baubeschluss zur Abstimmung vorgelegt werden soll. Zu 2: Ist durch die Verzögerung des Baubeginns mit einer Kostensteigerung zu rechnen? Wenn ja, in welchem Rahmen bewegt sich diese? Durch die zeitlichen Verzögerungen entstehen keine Kostensteigerungen. Die Flächen im Umfeld des Bürgerhauses Trier-Nord sollen so hergerichtet werden, dass sie den allgemeinen Ausbaustandards der Stadt Trier für Tiefbaumaßnahmen hinsichtlich Materialität und Qualität entsprechen. -2- Zu 3: Die Fördermittel für die Soziale Stadt Trier-Nord laufen 2017 aus. Fallen in diesem Zug ebenfalls die Fördermittel für das Projekt der Umgestaltung des Umfelds am Bürgerhaus Trier-Nord weg? Wenn ja, bis wann muss mit der Umgestaltung begonnen werden, damit die Fördermittel nicht wegfallen? Für die Umsetzung des Freiraumkonzepts stehen ausreichende Mittel aus dem Förderprogramm Soziale Stadt bereit bzw. sind eingeplant. Die Verausgabung der bis 2017 zu bewilligenden Fördermittel wird sich auf die Folgejahre 2018ff erstrecken können, was der üblichen Finanzierungspraxis im Förderprogramm Soziale Stadt entspricht. Wenn die Umsetzung der Baumaßnahmen in 2017 weitestgehend erfolgen kann, ist mit keinem Fördermittelverfall zu rechnen. Zu 4: Bis wann kann eine Vorlage im Stadtrat vorliegen, um noch dieses Jahr mit der Umgestaltung des Umfeldes am Bürgerhaus Trier-Nord beginnen zu können? Wie bereits zu Frage 1 ausgeführt, soll noch vor der Sommerpause die Beschlussvorlage zum Baubeschluss den politischen Gremien zur Abstimmung vorgelegt werden. Nach der Durchführung der erforderlichen Ausschreibungsverfahren kann ein Baubeginn der Tiefbaumaßnahmen nach der Frostperiode im Frühjahr 2017 beginnen. Mit freundlichen Grüßen Angelika Birk Bürgermeisterin
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