zum Rundbrief - Georg Kippels MdB

Ausgabe 16-17/ 29.04.2016
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Klausurtagung der AG
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Unionskongress:
Digitalisierung im
Gesundheitswesen
Bundesminister Hermann Gröhe zu Gast
im AWZ
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Berlin - 25.04.2016
Berlin – 27.04.2016
Berlin - 24./25.04.2016
In dieser Woche kamen die Mitglieder
der CDU/CSU-Arbeitsgruppe für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Rahmen einer Klausurtagung zusammen, um den politischen
Fahrplan für die kommenden Monate
festzulegen.
Die Schwerpunkte stellen vor allem die
Herausforderungen und Perspektiven
der internationalen Flüchtlingsproblematik dar. Der Staatsminister bei der
Bundeskanzlerin, Prof. Dr. Helge Braun,
den wir in dieser Runde begrüßen durften, betonte, dass Deutschland, trotz
des zunehmenden Drucks international
handlungsfähig bleiben muss und sich
dieser Aufgabe durch strukturelle Neuausrichtung in der Entwicklungspolitik
stellen muss.
Zur allgemeinen aktuellen Lage der Entwicklungspolitik aus Sicht des Bundesministeriums gab uns der parlamentarische Staatssekretär, Thomas Silberhorn, einen umfassenden Einblick. Sein
Fazit lautet: „Proaktiv und nicht reaktiv
handeln“
Die Digitalisierung unserer Lebenswelt
bemerken wir derzeit besonders deutlich im Gesundheitswesen. Telemedizin
und Onlineanwendungen bieten hier
viele neue Möglichkeiten, von elektronischen Arztbriefen und Patientenakten
bis hin etwa zur Videosprechstunde.
Wenn man auf Deutschland schaut,
zeigt sich dabei aber eines klar: Die
Techniken der Digitalisierung werden in
der Medizin hierzulande – verglichen
mit anderen Ländern – deutlich seltener
genutzt.
Das Anfang des Jahres in Kraft getretene E-Health-Gesetz für eine sichere
digitale Kommunikation im Gesundheitswesen haben wir daher zum Anlass
genommen, um mit Expertinnen und
Experten aus Wissenschaft, Politik und
Praxis über ihre Erfahrungen zu diskutieren und die Chancen neuer Anwendungsbereiche zu erörtern.
Bei einem sensiblen Thema wie diesem,
darf man aber auch die Risiken nicht aus
den Augen verlieren. Gerade was die
Speicherung höchst sensibler Daten betrifft, muss der Patientenschutz immer
Vorrang haben. Wir müssen jedoch auch
den technischen Fortschritt für den Patienten unbedingt zulassen.
Die Globale Gesundheitspolitik ist in
den letzten Jahren zu einem wichtigen
Bestandteil deutscher Politik geworden.
Dabei wird eine enge Zusammenarbeit
zwischen den verschiedenen Ressorts
immer wichtiger.
Eine effektive Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Sektoren ist
deshalb nicht nur eine ständige Herausforderung für alle Akteure, sie ist zugleich ein zwingendes Erfordernis, wenn
wir nachhaltigen Erfolg erzielen wollen.
Dies erlebe ich tagtäglich in meiner eigenen Tätigkeit. Als Gesundheits- und
Entwicklungspolitiker versuche ich stets
die Schnittstellen herauszuarbeiten um
auch kohärentes politisches Handeln zu
ermöglichen.
Denn in der nationalen und internationalen Gesundheitspolitik sind in der Regel allein diejenigen Lösungsansätze Erfolg versprechend, die durch gemeinsame Anstrengungen verfolgt werden.
Ich begrüße die angeregte noch engere
Zusammenarbeit der Gesundheits- und
Entwicklungspolitik außerordentlich.
Ausgabe 16-17/ 29.04.2016 / Seite 2
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Weltklasse! Zuflucht
Bildung
„Nein heißt Nein"
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Berlin – 28.04.2016
In der laufenden Sitzungswoche des
Deutschen Bundestages haben wir in
erster Lesung den Gesetzentwurf zur
Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung beraten.
Berlin - 26.04.2016
Am Dienstag dieser Woche fand im Rahmen der Globalen Bildungskampagne
die Schulaktion „Weltklasse! Zuflucht
Bildung“ vor dem Brandenburger Tor
statt. In diesem Jahr geht es um das
Menschenrecht auf Bildung auf der
Flucht. Welche Bedeutung kommt diesem Menschenrecht in Krisen- und Konfliktsituationen zu und wie schwierig ist
es tatsächlich, Menschen auch auf der
Flucht gute Bildungsperspektiven zu ermöglichen?
60 Millionen Menschen sind derzeit auf
der Flucht, so viele, wie seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr. Die Fluchtursachen sind verschieden, doch die Hoffnung auf ein besseres Leben ist allen gemeinsam. Die Hälfte aller Geflüchteten
sind Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter, von denen viele keine
Schule besuchen können, weil sie entweder arbeiten müssen, um ihre Familien zu unterstützen oder es in den
Flüchtlingslagern kaum Bildungsinfrastruktur gibt.
Bisher kommt das Thema Bildung in der
Humanitären Hilfe noch zu kurz und
auch in Deutschland gibt es noch einige
Schwierigkeiten, geflüchteten Kindern
und Jugendlichen einen zügigen Einstieg in das Bildungssystem zu ermöglichen.
Gemeinsam mit Berliner Schülerinnen
und Schülern, Flüchtlingskindern sowie
den Mitgliedsorganisationen der Globalen Bildungskampagne haben wir ein
starkes Zeichen dafür gesetzt haben,
Bildung für alle – auch auf der Flucht – zu
realisieren!
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Es gebe immer wieder Fälle, in denen
Frauen vergewaltigt oder sexuell genötigt werden, ohne dass die Täter aufgrund der heutigen Rechtslage dafür bestraft werden können. Die Ereignisse
der Silvesternacht in Köln und anderen
Städten haben gezeigt, dass es leichter
sei, den Diebstahl eines Handys zu bestrafen, als eine Handgreiflichkeit wie
den Griff in den Schritt.
Die sexuelle Selbstbestimmung ist ein
besonders hohes Gut, das sich im allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Grundgesetzes ausdrückt.
Mit dem Gesetz wollen wir nun erhebliche Schutzlücken im Strafrecht zur sexuellen Nötigung und Vergewaltigung
schließen. Bisher setzt die Rechtslage
voraus, dass der Täter das Opfer mit Gewalt, durch Drohung mit gegenwärtiger
Gefahr für Leib oder Leben oder unter
Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer
der Einwirkung des Täters schutzlos
ausgeliefert ist, zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen nötigt.
Situationen, in denen das Opfer dem
Täter zwar widerspricht, aber sich nicht
wehrt oder wegen einer Überraschungssituation oder aus Furcht nicht wehren
kann, bleiben beim bestehenden Gesetz
außen vor.
Dies wollen wir ändern. Unser Ziel ist es,
das jede sexuelle Handlung, die gegen
den Willen einer der Beteiligten geschieht, bestraft werden kann.
Ein Nein muss ganz klar ein Nein sein.
Wir erwarten in diesem Hinblick noch
entsprechende Besserstellungen im
vom Bundesjustizminister vorgelegten
Gesetzentwurf.
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Schutz der Gesundheit
und Umwelt steht
beim Thema Fracking
ganz oben
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Berlin – 28.04.2016
In dieser Woche haben wir in
namentlicher Abstimmung über die
Anträge der Fraktionen „Bündnis
90/Grüne“ und „die Linke“ zum Verbot
des
Fracking
abgestimmt.
Die
Ablehnung der Anträge erfolgte, da die
Koalition
ohnehin
weitreichende
Regelungen getroffen hat.
Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion
gilt, dass es beim Schutz der Gesundheit
der Menschen, der Umwelt und des
Trinkwassers keine Kompromisse geben darf. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD stellt daher
zum Einsatz der Fracking-Technologie
klar, dass der Schutz von Trinkwasser
und Gesundheit absoluten Vorrang hat.
Zudem haben wir dort vereinbart, dass
umwelttoxische Substanzen bei der Anwendung der Fracking-Technologie zur
Aufsuchung und Gewinnung unkonventioneller Erdgaslagerstätten nicht zum
Einsatz kommen dürfen.
Zur Umsetzung dieser Vorgaben haben
das Bundesumweltministerium (BMUB)
und das Bundeswirtschaftsministerium
(BMWi) ein Regelungspaket vorgelegt,
das am 1. April 2015 vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Es sieht umfassende Änderungen unter anderem am
Wasserhaushaltsgesetz, dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Bundesberggesetz vor. Diese führen bereits zu
einer massiven Verschärfung der Anforderungen für den Einsatz der FrackingTechnologie. Für die CDU/CSU bleibt
der Schutz von Gesundheit, Umwelt und
Trinkwasser oberstes Gebot. Gleichzeitig muss der gesetzliche Rahmen für die
Erdgasförderung schon aus verfassungsrechtlichen Gründen einen wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn offen
halten sowie die seit Jahrzehnten praktizierte konventionelle Erdgasförderung
in Deutschland auch weiterhin ermöglichen.