Ausgabe 16-17/ 29.04.2016 ................................................. ................................................ ................................................. Klausurtagung der AG wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Unionskongress: Digitalisierung im Gesundheitswesen Bundesminister Hermann Gröhe zu Gast im AWZ ................................................. ................................................. ................................................. Berlin - 25.04.2016 Berlin – 27.04.2016 Berlin - 24./25.04.2016 In dieser Woche kamen die Mitglieder der CDU/CSU-Arbeitsgruppe für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Rahmen einer Klausurtagung zusammen, um den politischen Fahrplan für die kommenden Monate festzulegen. Die Schwerpunkte stellen vor allem die Herausforderungen und Perspektiven der internationalen Flüchtlingsproblematik dar. Der Staatsminister bei der Bundeskanzlerin, Prof. Dr. Helge Braun, den wir in dieser Runde begrüßen durften, betonte, dass Deutschland, trotz des zunehmenden Drucks international handlungsfähig bleiben muss und sich dieser Aufgabe durch strukturelle Neuausrichtung in der Entwicklungspolitik stellen muss. Zur allgemeinen aktuellen Lage der Entwicklungspolitik aus Sicht des Bundesministeriums gab uns der parlamentarische Staatssekretär, Thomas Silberhorn, einen umfassenden Einblick. Sein Fazit lautet: „Proaktiv und nicht reaktiv handeln“ Die Digitalisierung unserer Lebenswelt bemerken wir derzeit besonders deutlich im Gesundheitswesen. Telemedizin und Onlineanwendungen bieten hier viele neue Möglichkeiten, von elektronischen Arztbriefen und Patientenakten bis hin etwa zur Videosprechstunde. Wenn man auf Deutschland schaut, zeigt sich dabei aber eines klar: Die Techniken der Digitalisierung werden in der Medizin hierzulande – verglichen mit anderen Ländern – deutlich seltener genutzt. Das Anfang des Jahres in Kraft getretene E-Health-Gesetz für eine sichere digitale Kommunikation im Gesundheitswesen haben wir daher zum Anlass genommen, um mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Politik und Praxis über ihre Erfahrungen zu diskutieren und die Chancen neuer Anwendungsbereiche zu erörtern. Bei einem sensiblen Thema wie diesem, darf man aber auch die Risiken nicht aus den Augen verlieren. Gerade was die Speicherung höchst sensibler Daten betrifft, muss der Patientenschutz immer Vorrang haben. Wir müssen jedoch auch den technischen Fortschritt für den Patienten unbedingt zulassen. Die Globale Gesundheitspolitik ist in den letzten Jahren zu einem wichtigen Bestandteil deutscher Politik geworden. Dabei wird eine enge Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Ressorts immer wichtiger. Eine effektive Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Sektoren ist deshalb nicht nur eine ständige Herausforderung für alle Akteure, sie ist zugleich ein zwingendes Erfordernis, wenn wir nachhaltigen Erfolg erzielen wollen. Dies erlebe ich tagtäglich in meiner eigenen Tätigkeit. Als Gesundheits- und Entwicklungspolitiker versuche ich stets die Schnittstellen herauszuarbeiten um auch kohärentes politisches Handeln zu ermöglichen. Denn in der nationalen und internationalen Gesundheitspolitik sind in der Regel allein diejenigen Lösungsansätze Erfolg versprechend, die durch gemeinsame Anstrengungen verfolgt werden. Ich begrüße die angeregte noch engere Zusammenarbeit der Gesundheits- und Entwicklungspolitik außerordentlich. Ausgabe 16-17/ 29.04.2016 / Seite 2 ................................................ ................................................. Weltklasse! Zuflucht Bildung „Nein heißt Nein" ................................................. Berlin – 28.04.2016 In der laufenden Sitzungswoche des Deutschen Bundestages haben wir in erster Lesung den Gesetzentwurf zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung beraten. Berlin - 26.04.2016 Am Dienstag dieser Woche fand im Rahmen der Globalen Bildungskampagne die Schulaktion „Weltklasse! Zuflucht Bildung“ vor dem Brandenburger Tor statt. In diesem Jahr geht es um das Menschenrecht auf Bildung auf der Flucht. Welche Bedeutung kommt diesem Menschenrecht in Krisen- und Konfliktsituationen zu und wie schwierig ist es tatsächlich, Menschen auch auf der Flucht gute Bildungsperspektiven zu ermöglichen? 60 Millionen Menschen sind derzeit auf der Flucht, so viele, wie seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr. Die Fluchtursachen sind verschieden, doch die Hoffnung auf ein besseres Leben ist allen gemeinsam. Die Hälfte aller Geflüchteten sind Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter, von denen viele keine Schule besuchen können, weil sie entweder arbeiten müssen, um ihre Familien zu unterstützen oder es in den Flüchtlingslagern kaum Bildungsinfrastruktur gibt. Bisher kommt das Thema Bildung in der Humanitären Hilfe noch zu kurz und auch in Deutschland gibt es noch einige Schwierigkeiten, geflüchteten Kindern und Jugendlichen einen zügigen Einstieg in das Bildungssystem zu ermöglichen. Gemeinsam mit Berliner Schülerinnen und Schülern, Flüchtlingskindern sowie den Mitgliedsorganisationen der Globalen Bildungskampagne haben wir ein starkes Zeichen dafür gesetzt haben, Bildung für alle – auch auf der Flucht – zu realisieren! ................................................. Es gebe immer wieder Fälle, in denen Frauen vergewaltigt oder sexuell genötigt werden, ohne dass die Täter aufgrund der heutigen Rechtslage dafür bestraft werden können. Die Ereignisse der Silvesternacht in Köln und anderen Städten haben gezeigt, dass es leichter sei, den Diebstahl eines Handys zu bestrafen, als eine Handgreiflichkeit wie den Griff in den Schritt. Die sexuelle Selbstbestimmung ist ein besonders hohes Gut, das sich im allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Grundgesetzes ausdrückt. Mit dem Gesetz wollen wir nun erhebliche Schutzlücken im Strafrecht zur sexuellen Nötigung und Vergewaltigung schließen. Bisher setzt die Rechtslage voraus, dass der Täter das Opfer mit Gewalt, durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist, zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen nötigt. Situationen, in denen das Opfer dem Täter zwar widerspricht, aber sich nicht wehrt oder wegen einer Überraschungssituation oder aus Furcht nicht wehren kann, bleiben beim bestehenden Gesetz außen vor. Dies wollen wir ändern. Unser Ziel ist es, das jede sexuelle Handlung, die gegen den Willen einer der Beteiligten geschieht, bestraft werden kann. Ein Nein muss ganz klar ein Nein sein. Wir erwarten in diesem Hinblick noch entsprechende Besserstellungen im vom Bundesjustizminister vorgelegten Gesetzentwurf. ................................................. Schutz der Gesundheit und Umwelt steht beim Thema Fracking ganz oben ................................................. Berlin – 28.04.2016 In dieser Woche haben wir in namentlicher Abstimmung über die Anträge der Fraktionen „Bündnis 90/Grüne“ und „die Linke“ zum Verbot des Fracking abgestimmt. Die Ablehnung der Anträge erfolgte, da die Koalition ohnehin weitreichende Regelungen getroffen hat. Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion gilt, dass es beim Schutz der Gesundheit der Menschen, der Umwelt und des Trinkwassers keine Kompromisse geben darf. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD stellt daher zum Einsatz der Fracking-Technologie klar, dass der Schutz von Trinkwasser und Gesundheit absoluten Vorrang hat. Zudem haben wir dort vereinbart, dass umwelttoxische Substanzen bei der Anwendung der Fracking-Technologie zur Aufsuchung und Gewinnung unkonventioneller Erdgaslagerstätten nicht zum Einsatz kommen dürfen. Zur Umsetzung dieser Vorgaben haben das Bundesumweltministerium (BMUB) und das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) ein Regelungspaket vorgelegt, das am 1. April 2015 vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Es sieht umfassende Änderungen unter anderem am Wasserhaushaltsgesetz, dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Bundesberggesetz vor. Diese führen bereits zu einer massiven Verschärfung der Anforderungen für den Einsatz der FrackingTechnologie. Für die CDU/CSU bleibt der Schutz von Gesundheit, Umwelt und Trinkwasser oberstes Gebot. Gleichzeitig muss der gesetzliche Rahmen für die Erdgasförderung schon aus verfassungsrechtlichen Gründen einen wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn offen halten sowie die seit Jahrzehnten praktizierte konventionelle Erdgasförderung in Deutschland auch weiterhin ermöglichen.
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