Leitantrag Antragsteller: Bundesobmann Ing. Stefan Kast, BA Vereine sind die Lebensadern der Dorfkultur Einleitung: Das Vereinsleben ist ein unverzichtbarer Teil des österreichischen Gesellschaftslebens und die Grundlage unserer Dorfgemeinschaften. Die aktuelle Gesetzeslage beschädigt das ländliche Leben gesellschaftlich sowie wirtschaftlich und kriminalisiert Freiwillige. Infolge gezielter Anzeigen kam es zuletzt zu Absagen zahlreicher Veranstaltungen bürgerlicher Jugendorganisationen. Das Jugend-, Kultur- und Brauchtumsleben läuft dadurch Gefahr, abgeschafft zu werden. Die meisten Vereine sind lokale und regionale Impulsgeber, wie bspw. Brauchtums-, Sport-, Tourismus- und diverse Jugendvereine. Viele Menschen, insbesondere die Jugend, verlieren aber derzeit die Lust, sich freiwillig in einem Verein zu engagieren und Verantwortung für unsere Gesellschaft zu übernehmen. Die derzeitigen Barrieren sind für ehrenamtliche Vereinsfunktionäre, welche ihre Freizeit unentgeltlich in den Dienst unserer Gesellschaft stellen, unzumutbar. Die Jungbauernschaft ist ein wichtiger Teil des Vereinswesens und in der Gesellschaft stark verankert. Sie leistet in den Gemeinden wertvolle Vereinsarbeit, belebt mit zahlreichen Aktionen (wie zB. Ferienspiele) sowie Veranstaltungen (etwa Heurige, Dorffeste,…) auch die ländliche Wirtschaft und das soziale Miteinander. Die derzeitige Gesetzeslage hat gravierende Auswirkungen auf die Bereitschaft der Menschen, sich für ein Ehrenamt zu begeistern und Verantwortung zu übernehmen. Eine Gesetzesänderung liegt deshalb im Interesse aller in unserem Land. Die Jungbauernschaft fordert die österreichische Bundesregierung daher auf, mit der Umsetzung der nachfolgenden Punkte die Vereinsfeste und das Ehrenamt zu unterstützen: Einrichtung einer Servicestelle für gemeinschaftsfördernde Vereine in den Regionen, um damit auch den Stellenwert für die Funktionäre zu erhöhen. Sie soll der reguläre Ansprechpartner für die Vereine einerseits, Lobby für die Anliegen der Funktionäre andererseits sein. Neue rechtliche Definition der Gemeinnützigkeit, die beispielsweise die Kulturpflege, Gemeinschafts-, Kultur- und Jugendförderung mit einschließt. Unterstützungsmaßnahmen für ehrenamtlich engagierte Personen zur Förderung der Gemeinschaft und Schutzmaßnahmen gegen pauschale Kriminalisierungsvorwürfe eine Klarstellung bei gemeinsamen Veranstaltungen von Vereinen mit Wirten und mit anderen Vereinen hinsichtlich Kooperationsregeln, der Gewinnverteilung, der Sozialversicherungspflicht und der Gewerbeberechtigung. eine Befreiung der Vereinsmitglieder von der Sozialversicherung im Zuge von Vereinsfesten, wenn diese die Veranstaltung gemeinsam mit Gastwirten durchführen sowie die Einführung eines „Dienstleistungsscheck“ zur Vereinfachung für die Bezahlung der Mitarbeiter des Wirts. eine Legalisierung von vereinsinternen Aktivitäten, welche „geldwerte Vorteile“ für Vereinsmitglieder erlauben (Weihnachtsfeiern, Sitzungen, Ausflüge,…), die der Gemeinschaftspflege dienen und aus dem Gewinn von Vereinsfesten stammen. keine Registrierkassa bei Vereinsfesten: weder für Vereine, noch für Wirte. Stattdessen könnte eine nach Kategorien ausgerichtete einfache Pauschalabgabe für Veranstalter gelten. eine Anhebung der Steuerfreibeträge bei Körperschafts- und Umsatzsteuer für gemeinnützige Vereine. Ebenso braucht es einen Freibetrag für nicht- gemeinnützige Vereine, weil die Feststellung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt erst im Zuge einer Prüfung erfolgt. Damit wollen wir Rechtssicherheit im Vereinsbereich schaffen. eine allgemeine Vereinfachung der Gesetzeslage für Vereine durch eine Entbürokratisierung mit klaren und vereinsfreundlichen Regelungen.
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